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Beschlusstext (Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2015 und Erteilung der Entlastung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
66 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
13.12.16, 13:07
Aktualisiert
13.12.16, 13:07
Beschlusstext (Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2015 und Erteilung der Entlastung)

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BESCHLUSS aus der 16. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 06.12.2016 TOP Betreff 5. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2015 und Erteilung der Entlastung Vorlage: 112/2016 Beschluss: a) b) c) Der Rat nimmt den vom beauftragten Wirtschaftsprüfer erstellten und vom Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 24.11.2016 gem. § 96 GO NRW übernommenen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 zur Kenntnis. Der Jahresabschluss 2015 wird festgestellt. Die Deckung des Jahresfehlbetrags von 109.335,70 € erfolgt aus der Allgemeinen Rücklage. Dem Bürgermeister wird gemäß § 96 GO NRW Entlastung erteilt. Beratungsergebnis: einstimmig