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Beschlussvorlage (Entsorgungsbetriebe Wesseling hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2010 und Entscheidung über die Gewinnverwendung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
93 kB
Datum
22.11.2011
Erstellt
01.11.11, 19:03
Aktualisiert
19.11.11, 08:55
Beschlussvorlage (Entsorgungsbetriebe Wesseling
hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2010 und Entscheidung über die Gewinnverwendung) Beschlussvorlage (Entsorgungsbetriebe Wesseling
hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2010 und Entscheidung über die Gewinnverwendung) Beschlussvorlage (Entsorgungsbetriebe Wesseling
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 167/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Entsorgungsbetriebe - 14 - Vorlage für Betriebsausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Entsorgungsbetriebe Wesseling hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2010 und Entscheidung über die Gewinnverwendung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 14 - 19.10.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 167/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Windhäuser 19.10.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Betriebsausschuss Rat Betreff: Entsorgungsbetriebe Wesseling hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2010 und Entscheidung über die Gewinnverwendung Beschlussentwurf: Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Entsorgungsbetriebe Wesseling für das Wirtschaftsjahr 2010 werden, wie in der Vorlage beschriebenen Fassung, festgestellt. Das Jahresergebnis 2010 von 343.555,91 € wird wie folgt verwendet: 377.208,00 € - Der Überschuss des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung von wird in die Rücklage eingestellt. - Der Verlust des Betriebszweiges Straßenreinigung von wird auf neue Rechnung vorgetragen. 80.876,39 € - Der Gewinn des Betriebszweiges Betriebshof von wird auf neue Rechnung vorgetragen. 47.224,30 € Sachdarstellung: 1. Problem Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2010 der Entsorgungsbetriebe, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk: „Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Allen Mitgliedern des Betriebsausschusses sowie den Fraktionen wurde je ein Exemplar des Prüfungsberichts zugeleitet; der Jahresabschluss und der Lagebericht sind dem Prüfungsbericht beigefügt. Ein weiteres Exemplar des Prüfungsberichts wurde der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zugeleitet. Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den Rat der Gemeinde - nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss - festzustellen, und es ist zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes zu entscheiden. 2. Lösung Der Gewinn aus der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2010 beträgt insgesamt, d.h. saldiert für alle Betriebszweige, 343.555,91 € (Vorjahr: Verlust 12.412,45 €). Für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung ergibt sich für 2010 ein Gewinn in Höhe von 377.208,00 €. Aufgrund gesunkener Mengen bei unveränderten Abwasserentgeltpreise haben sich die Erlöse in Summe um 193 T€ reduziert. Im gleichen Zeitraum sanken die Materialaufwendungen einschließlich Fremdleistungen um 629 T€. Die Personalkosten erhöhten sich um 68 T€ und die Kapitalkosten reduzierten sich um 33 T€. Unter Berücksichtigung der Rückstellung für Gebührenausgleich in Höhe von 167.375,44 € ergibt sich für das Jahr 2010 ein Gewinn von 377 T€. Nach Abzug der zum Werteerhalt notwendigen Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 377.208 € (2,5 %) ist das Ergebnis ausgeglichen. Eine Nachkalkulation für 2010 ist dieser Vorlage beigefügt. Das Jahresergebnis des Betriebszweiges Abfallentsorgung weist ein ausgeglichenes Ergebnis aus. Die Umsatzerlöse erhöhten sich im Berichtsjahr um 237 T€ aufgrund gestiegener Erlöse bei den ab 01.01.2010 erhöhten Entgelten für die Abfallentsorgung und bei den gestiegenen Erlösen aus der Verwertung von Papier. Der Materialaufwand verringerte sich um 98 T€ aufgrund gesunkener Deponie-, Verwertungs- und Transportkosten. Für das Wirtschaftsjahr 2010 wird eine Rückstellung für Gebührenausgleich in Höhe von 174.109,92 gebildet. Das Betriebsergebnis Straßenreinigung weist einen Verlust von 80.876,39 € aus. Aufgrund der enormen Aufwendungen für den Winterdienst in den Monaten Januar, Februar sowie in den Monaten November und Dezember 2010 konnten die Betriebserträge in Höhe von 425 T€ die Aufwendungen nicht decken. Der Verlust 2010 in Höhe von 81 T€ wird in die Entgeltsbedarfsberechnung des nächsten Jahres einbezogen. Das Betriebsergebnis Betriebshof weist für 2010 einen Gewinn von 47.224,30 € aus. Die Erträge im Bereich des Betriebshofes gingen gegenüber dem Vorjahr um 6,8 % = 183 T€ auf 2.520 T€ zurück. Die Fremdleistungen und Betriebskosten reduzierten sich um 161 T€ und die Personalkosten verringerten sich um 75 T€. Das Jahresergebnis vermindert sich gegenüber dem Vorjahr um 39 T€ auf 47 T€. Es wird vorgeschlagen: Das Jahresergebnis 2010 von 343.555,91 € wie folgt zu verwenden: 377.208,00 € - Der Überschuss des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung von wird in die Rücklage eingestellt. - Der Verlust des Betriebszweiges Straßenreinigung von wird auf neue Rechnung vorgetragen. 80.876,39 € - Der Gewinn des Betriebszweiges Betriebshof von wird auf neue Rechnung vorgetragen. 47.224,30 € 3. Alternativen entfällt 4. Finanzielle Auswirkungen entfällt