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Beschlussvorlage (Anmeldezahlen an Bedburger Schulen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
197 kB
Datum
21.04.2015
Erstellt
07.04.15, 18:03
Aktualisiert
07.04.15, 18:03
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-30/2015 1. Ergänzung Fachdienst 4 Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: 40 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Schul- und Bildungsausschuss 24.02.2015 Schul- und Bildungsausschuss 21.04.2015 Abstimmungsergebnis: Kernntnisnahme Betreff: Anmeldezahlen an Bedburger Schulen Beschlussvorschlag: Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Eine regelmäßige Datenerhebung und Berichterstattung im Schul- und Bildungsausschuss ist ein wichtiger Schwerpunkt, der künftig weiter ausgearbeitet werden soll. Hierüber wurde bereits in der Vorlage WP8 – 4/2014 im letzten Schul- und Bildungsausschuss berichtet. Die Grundschulen vergeben jedes Jahr im Herbst Termine zur Anmeldung und zu den Sprachstandsfeststellungen für Einschulungen im kommenden Schuljahr. Jeder Schulneuling hat aufgrund schulrechtlicher Vorschriften die Verpflichtung aber auch den Anspruch auf eine individuelle Untersuchung und Beratung durch den schulärztlichen Dienst beim Rhein-Erft-Kreis zur Frage der Schulfähigkeit. Erst nach Rückmeldung dieser Untersuchungen werden an einem gemeinsam festgelegten Termin, voraussichtlich Ende Mai 2015, die Aufnahmezusagen durch die Grundschulen erteilt. Grundschule Bedburg Grundschule Kirdorf Grundschule Kaster Grundschule Kirchherten voraussichtliche Anmeldezahlen 43 62 67 30 202 aktualisiert 37 57 70 28 192 Bei der Grundschule Bedburg muss berücksichtigt werden, dass in den ersten zwei Jahren die offene Eingangsphase jahrgangsübergreifend gebildet wird. Bei der Bildung der Eingangsklassen sind dann voraussichtlich insgesamt 90 Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Die Anmeldungen an den drei weiterführenden Schulen der Stadt Bedburg erfolgte zwischen dem 18.02.2015 und 13.03.2015. Erfahrungsgemäß liegen dem Schulträger nach Ablauf der Termine noch nicht alle Anmeldungen vor. Aktuell liegen von rund 13% der Schülerinnen und Schüler die Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen noch nicht vor. Dies ergibt sich sowohl durch Anmeldungen an externen Schulen, die noch nicht mitgeteilt wurden, als auch durch von den Eltern noch nicht erfolgte Anmeldungen. Bei der Betrachtung der Aufteilung nach Geschlechtern, liegt der Anteil an Jungen i.d.R. in der Hauptschule am höchsten und im Gymnasium am niedrigsten. An der Realschule liegt der Jungenanteil in der künftigen 5. Klasse mit fast 72 % Jungenanteil recht hoch. Überraschend hoch ist auch der Anteil an Schülerinnen und Schüler der Wilhelm-Busch-Schule Bedburg, die eine Schule außerhalb des Stadtgebietes gewählt haben. Die beiden Gesamtschulen in Bedburg und Elsdorf wurden überproportional gewählt. Es ist bekannt, dass an den beiden Gesamtschulen Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Bedburg abgelehnt wurden. Die `Auswanderung´ hätte daher noch höher ausfallen können. Als Anlage ist eine detaillierte Aufstellung (Stand 16.03.2015) beigefügt. Inklusion Im Rahmen einer Inklusionsrunde wurde bereits Ende 2014 geklärt, dass und wo Schülerinnen und Schüler, welche eine Aufnahme an einer weiterführenden Schule wünschen, ein Platz garantiert werden kann. Hierbei bestand Einvernehmen, dass, mit Zustimmung des Schulträgers, 6 Schülerinnen und Schülern ein Platz an der Realschule in Bedburg und 4 Schülerinnen und Schülern ein Platz an der Arnold-von-Harff Schule zugewiesen wird. Dadurch wird der jeweiligen Schülerin/dem jeweiligen Schüler der Platz dort garantiert, die Eltern können aber dennoch eine Anmeldung an einer anderen gewünschten Schule beantragen. An dieser Schule hätte die Anmeldung keinen Vorrang gegenüber anderen Anmeldungen. Beschlussvorlage WP9-30/2015 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Gerade die Anmeldezahlen an den Schulen geben einen Ausblick auf deren kurz- bis mittelfristige Entwicklung. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Keller ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Sachbearbeiterin Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-30/2015 1. Ergänzung Seite 3