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Info GB (Info Investitionen U3 / Sachstand)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
08.03.2012
Erstellt
29.02.12, 04:10
Aktualisiert
29.02.12, 04:10
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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 126/2012 24.02.2012 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 08.03.2012 Info Investitionen U3 / Sachstand Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MFKJKS) übersandte mit Schreiben vom 25. Januar 2012 als Planungs- und Finanzierungssicherheit für die Kommunen bezüglich des U3-Ausbaus ein weiteres Informationsschreiben hinsichtlich der noch zur Verfügung stehenden Fördergelder. Bundesmittel: Insgesamt stehen noch 75 Mio. Euro an ungebundenen Bundesmitteln zur Verfügung. An der Verteilung dieser Mittel sollen alle Jugendämter beteiligt werden. Die Verteilung erfolgt – analog der Verteilung der fachbezogenen Pauschalen 2011/2012 – auf der Basis der Anzahl der 1 – und 2-jährigen Kinder an der Bevölkerung sowie der Betreuungsquote der 3jährigen Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Für den Kreis Euskirchen werden 780.030 € zur Verfügung gestellt. Die Jugendämter entscheiden eigenverantwortlich, welche investiven Maßnahmen mit diesen Mitteln gefördert werden sollen. Hierbei können auch Anträge auf Ausnahme zum vorzeitigen Baubeginn gestellt werden. Die o.g. reservierten Mittel müssen bis zum 30.06.2012 beim Landschaftsverband Rheinland beantragt worden sein und werden ansonsten neu vergeben. Fachbezogene Pauschale 2012/2013: Vorbehaltlich der Genehmigung des Landeshaushaltes erhalten alle Jugendämter weitere Landesmittel als fachbezogene Pauschalen. Dabei sind für das Jahr 2012 weitere 40 Mio. Euro und für 2013 insgesamt 50 Mio. Euro Fördermittel – von denen 45 Mio. Euro bereits 2012 als Verpflichtungsermächtigungen ausgebracht werden sollen – vorgesehen. Für den Kreis Euskirchen sind für 2012 Fördermittel in Höhe von 416.016 € und für 2013 in Höhe von 468.018 € vorgesehen. Die Möglichkeit eines vorzeitigen Baubeginns ist ausgeschlossen. -2- Verwendungszeitraum: Vorbehaltlich der Genehmigung des Landeshaushaltes wird der Verwendungszeitraum der fachbezogenen Pauschalen mit dem Haushaltsgesetz 2012 bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Die Verwaltung beabsichtigt, die o.g. Bundes- und Landesmittel entsprechend der vom Kreistag in seiner Sitzung am 14.12.2011 (V 238/2011) beschlossenen Prioritätenliste soweit möglich vorrangig vor der Verwendung von Kreismittel einzusetzen. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)