Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
08.03.2012
Erstellt
29.02.12, 04:10
Aktualisiert
29.02.12, 04:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 126/2012
24.02.2012
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
08.03.2012
Info Investitionen U3 / Sachstand
Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
(MFKJKS) übersandte mit Schreiben vom 25. Januar 2012 als Planungs- und Finanzierungssicherheit für die Kommunen bezüglich des U3-Ausbaus ein weiteres Informationsschreiben hinsichtlich der noch zur Verfügung stehenden Fördergelder.
Bundesmittel:
Insgesamt stehen noch 75 Mio. Euro an ungebundenen Bundesmitteln zur Verfügung.
An der Verteilung dieser Mittel sollen alle Jugendämter beteiligt werden.
Die Verteilung erfolgt – analog der Verteilung der fachbezogenen Pauschalen 2011/2012 – auf der
Basis der Anzahl der 1 – und 2-jährigen Kinder an der Bevölkerung sowie der Betreuungsquote der 3jährigen Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.
Für den Kreis Euskirchen werden 780.030 € zur Verfügung gestellt.
Die Jugendämter entscheiden eigenverantwortlich, welche investiven Maßnahmen mit diesen Mitteln
gefördert werden sollen. Hierbei können auch Anträge auf Ausnahme zum vorzeitigen Baubeginn
gestellt werden.
Die o.g. reservierten Mittel müssen bis zum 30.06.2012 beim Landschaftsverband Rheinland
beantragt worden sein und werden ansonsten neu vergeben.
Fachbezogene Pauschale 2012/2013:
Vorbehaltlich der Genehmigung des Landeshaushaltes erhalten alle Jugendämter weitere Landesmittel als fachbezogene Pauschalen. Dabei sind für das Jahr 2012 weitere 40 Mio. Euro und für 2013
insgesamt 50 Mio. Euro Fördermittel – von denen 45 Mio. Euro bereits 2012 als Verpflichtungsermächtigungen ausgebracht werden sollen – vorgesehen.
Für den Kreis Euskirchen sind für 2012 Fördermittel in Höhe von 416.016 € und für 2013 in Höhe von
468.018 € vorgesehen.
Die Möglichkeit eines vorzeitigen Baubeginns ist ausgeschlossen.
-2-
Verwendungszeitraum:
Vorbehaltlich der Genehmigung des Landeshaushaltes wird der Verwendungszeitraum der fachbezogenen Pauschalen mit dem Haushaltsgesetz 2012 bis zum 31. Dezember 2013 verlängert.
Die Verwaltung beabsichtigt, die o.g. Bundes- und Landesmittel entsprechend der vom Kreistag in
seiner Sitzung am 14.12.2011 (V 238/2011) beschlossenen Prioritätenliste soweit möglich vorrangig
vor der Verwendung von Kreismittel einzusetzen.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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