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Beschlussvorlage (Bebauungsplan 28 / Kaster, 9. vereinfachte Änderung - Teilgebiet an der Neuen Bergstraße - hier: a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
248 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
22.04.15, 18:09
Aktualisiert
22.04.15, 18:09
Beschlussvorlage (Bebauungsplan 28 / Kaster, 9. vereinfachte Änderung - Teilgebiet an der Neuen Bergstraße -
hier:
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan 28 / Kaster, 9. vereinfachte Änderung - Teilgebiet an der Neuen Bergstraße -
hier:
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan 28 / Kaster, 9. vereinfachte Änderung - Teilgebiet an der Neuen Bergstraße -
hier:
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9177/2014 1. Ergänzung Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 02.12.2014 Stadtentwicklungsausschuss 05.05.2015 Abstimmungsergebnis: Betreff: Bebauungsplan 28 / Kaster, 9. vereinfachte Änderung - Teilgebiet an der Neuen Bergstraße hier: a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der beigefügten Anlage A) – Abwägungsliste – zu fassen. b) dem Rat der Stadt Bedburg wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: Der Bebauungsplan Nr. 28 / Kaster. 9. vereinfachte Änderung wir nebst Begründung und dazugehörigen Anlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) als Satzung beschlossen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Ursprünglicher Sachstand vom 02.12.2014: Der Rat der Stadt Bedburg hat am 25.02.2003 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 9. Änderung für einen Teilbereich an der Neuen Bergstraße im Ortsteil Königshoven gefasst. Dieser Satzungsbeschluss wurde bisher jedoch nicht bekanntgemacht und ist somit nicht in Kraft getreten. Der Bebauungsplan sah die Errichtung von zwei Gebäuden im vorderen Bereich der Gärtnerei an der Neuen Bergstraße vor. Dabei sollte das hintere Gebäude über einen öffentlichen Erschließungsstich mit kleiner Wendeanlage erschlossen werden (siehe Anhang 1 – Planzeichnung BP 28 / Kaster, 9. Änderung [alt]). Das vordere Haus wurde nach Durchführung der seinerzeitigen Offenlage auf der Basis des § 33 BauGB genehmigt und errichtet. Zwischenzeitlich ist im Jahr 2011 der Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster (Neubaugebiet Am Mühlenkreuz) in Kraft getreten. Dieser überplant teilweise die Wegeparzelle, die ursprünglich mit zur Erschließung des rückwärtigen Gebäudes des Bebauungsplans Nr. 28 / Kaster, 9. Änderung dienen sollte, als Allgemeines Wohngebiet und ist mittlerweile den Gartenbereichen der dort neu errichteten Häuser im Neubaugebiet zugeschlagen worden. Aus diesem Grund ist eine Bekanntmachung des ursprünglichen Satzungsbeschlusses und damit das nachträgliche Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 28 / Kaster, 9. Änderung nicht möglich. Nunmehr soll auch das rückwärtige, zweite Gebäude errichtet werden. Da jedoch ein Inkrafttreten des Ursprungsplans wie auch eine Genehmigung nach § 33 BauGB nicht mehr möglich sind, ist eine Anpassung der ursprünglichen Planung erforderlich. Dies soll in einer vereinfachten Änderung des Bebauungsplans erfolgen. Daher wurde die Planung leicht angepasst und die Planunterlagen entsprechend neu erarbeitet. Hierüber wurde bereits in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 30.09.2014 durch die Verwaltung vorab mündlich informiert. Die Erschließung des rückwärtigen Gebäudes ist nun im Gegensatz zur ursprünglichen Planung über eine drei Meter breite private Zufahrt vorgesehen, die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche entfällt somit. Zur flexibleren Ausgestaltung der Bebauung wurde entsprechend vergleichbaren Bebauungsplänen ein durchgehendes Baufenster festgesetzt. Die übrigen Festsetzungen orientieren sich an der vorhandenen Umgebungsbebauung. Weitere Einzelheiten können den beigefügten Planunterlagen (Anhang 2-4, Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung) entnommen werden. Die Änderung wird gemäß § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt. Dabei wird auf die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung verzichtet. Ergänzung zur Sitzung am 05.05.2015: Nach dem Beschluss zur Offenlage am 02.12.2014 wurde die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17.12.2014 bis zum 29.01.2015 einschließlich durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 03.12.2014 beteiligt. Dabei sind die in der Anlage A) – Abwägungsliste – aufgeführten Stellungnahmen eingegangen. Stellungnahmen von Bürgern zur Planung sind nicht eingegangen. Die eingegangenen Stellungnahmen führen zu keiner Änderung der Planung, so dass der offengelegte Bebauungsplanentwurf entsprechend als Satzung beschlossen werden kann. Die Verwaltung empfiehlt daher die o.g. Beschlussfassung. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Die innerörtliche Nachverdichtung trägt zur Fortentwicklung und damit zur Stabilisierung des Ortsteils Königshovens als Wohnstandort bei. Beschlussvorlage WP9-177/2014 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein x – Die Planungskosten werden durch den Eigentümer übernommen. Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 10.04.2015 ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sascha Solbach Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-177/2014 1. Ergänzung Seite 3