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Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
251 kB
Datum
12.05.2015
Erstellt
01.04.15, 09:42
Aktualisiert
22.04.15, 18:09
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-62/2015 Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bauausschuss 14.04.2015 Rat der Stadt Bedburg 12.05.2015 Abstimmungsergebnis: Betreff: Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Bedburg Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss der Stadt Bedburg empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Bedburg zuzustimmen.. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die zurzeit gültige Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Bedburg sieht für das Warmduschen eine Benutzungsgebühr in Höhe von 0,50 € vor. Das installierte System für die Erhebung dieser Gebühr ist seit der Sanierung des Freibades 1994 in Betrieb. Durch Einwurf einer 50-Cent Münze in den Münzautomaten wird ein Magnetventil im angewählten Duschkopf freigeschaltet und der Duschvorgang kann gestartet werden. Bedingt durch das hohe Alter der vorhandenen Technik besteht nicht mehr die Möglichkeit, die notwendigen Ersatzteile für Münzkontaktgeber und Magnetventile in den Duschköpfen zu beschaffen. Ein Austausch der einzelnen Komponenten (Münzkontaktgeber oder Magnetventil) ist systembedingt nicht möglich. Hier kann deshalb nur ein vollständiger Systemaustausch zum gewünschten Ergebnis führen. Ein alleiniger Ausfall des Bezahlsystems ermöglicht zwar weiterhin die Nutzung der Duschen mit Warmwasser, dies jedoch ohne Bezahlung. Sollten die Magnetventile in den Duschköpfen ausfallen, ist eine Duschwasserentnahme nicht mehr möglich. Sowohl das Bezahlsystem als auch Magnetventile waren in der vergangenen Saison mehrfach durch Funktionsstörungen in der Nutzung eingeschränkt. Die Kosten für ein neues System zur bezahlten Wasserabgabe werden nach Schätzung durch eine Fachfirma auf ca. 15.000 € beziffert. Nachfolgend aufgeführt die Anzahl der Duschvorgänge und die daraus entstandenen Einnahmen für die Jahre 2013 und 2014. Saison 2013 2014 Anzahl der Duschvorgänge 755 571 Gebühr für WW-Duschen 377,50 € 285,50 € Die Zahlen zeigen deutlich, dass die Installation eines neuen Systems in keinem Verhältnis zum wirtschaftlichen Nutzen stehen würde. Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, künftig auf die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Warmwasser-Duschen zu verzichten, indem die Gebührensatzung entsprechend geändert wird. Sofern der Bauausschuss der Maßnahme zustimmt, sollten die 6 Duschköpfe im Freibad ausgetauscht werden. Zudem ist ein höherer Warmwasserverbrauch aufgrund der kostenlosen Nutzung der Warmwasserduschen zu erwarten. Die aktuelle und ein geänderte Gebührensatzung ist als Anlage beigefügt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP9-62/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Mülfarth ----------------------------------Naujock ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-62/2015 Seite 3