Daten
Kommune
Bedburg
Größe
251 kB
Datum
12.05.2015
Erstellt
01.04.15, 09:42
Aktualisiert
22.04.15, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-62/2015
Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bauausschuss
14.04.2015
Rat der Stadt Bedburg
12.05.2015
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades
Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Stadt Bedburg empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg die Änderung
der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Bedburg
zuzustimmen..
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die zurzeit gültige Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades
Bedburg sieht für das Warmduschen eine Benutzungsgebühr in Höhe von 0,50 € vor.
Das installierte System für die Erhebung dieser Gebühr ist seit der Sanierung des Freibades 1994
in Betrieb.
Durch Einwurf einer 50-Cent Münze in den Münzautomaten wird ein Magnetventil im angewählten
Duschkopf freigeschaltet und der Duschvorgang kann gestartet werden. Bedingt durch das hohe
Alter der vorhandenen Technik besteht nicht mehr die Möglichkeit, die notwendigen Ersatzteile für
Münzkontaktgeber und Magnetventile in den Duschköpfen zu beschaffen. Ein Austausch der
einzelnen Komponenten (Münzkontaktgeber oder Magnetventil) ist systembedingt nicht möglich.
Hier kann deshalb nur ein vollständiger Systemaustausch zum gewünschten Ergebnis führen.
Ein alleiniger Ausfall des Bezahlsystems ermöglicht zwar weiterhin die Nutzung der Duschen mit
Warmwasser, dies jedoch ohne Bezahlung. Sollten die Magnetventile in den Duschköpfen
ausfallen, ist eine Duschwasserentnahme nicht mehr möglich.
Sowohl das Bezahlsystem als auch Magnetventile waren in der vergangenen Saison mehrfach
durch Funktionsstörungen in der Nutzung eingeschränkt.
Die Kosten für ein neues System zur bezahlten Wasserabgabe werden nach Schätzung durch
eine Fachfirma auf ca. 15.000 € beziffert.
Nachfolgend aufgeführt die Anzahl der Duschvorgänge und die daraus entstandenen Einnahmen
für die Jahre 2013 und 2014.
Saison
2013
2014
Anzahl der
Duschvorgänge
755
571
Gebühr für
WW-Duschen
377,50 €
285,50 €
Die Zahlen zeigen deutlich, dass die Installation eines neuen Systems in keinem Verhältnis zum
wirtschaftlichen Nutzen stehen würde. Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, künftig auf die
Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Warmwasser-Duschen zu verzichten, indem die
Gebührensatzung entsprechend geändert wird.
Sofern der Bauausschuss der Maßnahme zustimmt, sollten die 6 Duschköpfe im Freibad
ausgetauscht werden.
Zudem ist ein höherer Warmwasserverbrauch aufgrund der kostenlosen Nutzung der
Warmwasserduschen zu erwarten.
Die aktuelle und ein geänderte Gebührensatzung ist als Anlage beigefügt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Beschlussvorlage WP9-62/2015
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Mülfarth
----------------------------------Naujock
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-62/2015
Seite 3