Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
118 kB
Datum
21.11.2016
Erstellt
30.11.16, 13:07
Aktualisiert
30.11.16, 13:07
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NIEDERSCHRIFT
über die 13. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 21.11.2016
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Kaptain, Johannes
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Balen, Yvonne
2. Böcking, Paul
3. Braks, Egbert
4. Büngeler, Johannes
5. Eßer, Rainer
6. Heidbüchel, Rolf
7. Hohn, Astrid
8. Hüttl, Detlef
9. Jansen, Wilfried
10. Kaptain, Johannes
11. Kern, Karl-Heinz
12. Lüttgen, Wolfgang
13. Macherey, Peter
14. Dr. Nolten, Ralf
15. Schroeteler, Rolf (ab TOP 2.1)
16. Stoffels, Manfred
17. Wienands, Werner
b) von der Verwaltung:
1. BM Eßer
2. Herr Schmühl
3. Herr Gottstein
4. Herr Wolfram
5. Herr Meller (zu TOP 6 und 7)
6. Herr Becker
c) als Gäste:
1. Herr Siebenmorgen (Planungsbüro MWM, zu TOP 3)
2. Frau Wolf (Studentin der RWTH Aachen, zu TOP 3)
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
22:00 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
2.1
Antrag der Firma Smurfit Kappa Rheinwelle GmbH auf Aufstellung eines
Bebauungsplanes für das Betriebsgelände
2.2
Sachstand zur Verbesserung der Breitbandversorgung im Kreis Düren
2.3
Aufstellung des Verkehrsstatistikgerätes
3.
Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeps für den Zentralort Kreuzau
Hier: Sachstandbericht
Vorlage: 15/2016 2. Ergänzung
4.
12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
Vorlage: 42/2016 1. Ergänzung
5.
Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans im Ortsteil Untermaubach, Straße "Im
Schnürchen";
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage: 91/2016
6.
Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW;
Hier: Sanierung der gemeindlichen Unterkunft für Asylbewerber im Ortsteil Stockheim
Vorlage: 4/2016 1. Ergänzung
7.
Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW;
Hier: Einbau von Deckenstrahlplatten sowie Umrüstung der Lüftungsanlage in der
Turnhalle Drove
Vorlage: 4/2016 2. Ergänzung
8.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
9.
Mitteilungen
10.
Fahrzeugbeschaffungen Bauhof 2016
Auftragsvergabe
Vorlage: 100/2016
11.
Anfragen
-3A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Herr M. fragt an, ob die Existenznot des Obsthändlers gegenüber der TOTAL-Tankstelle durch die
aktuelle Baustellensituation an der Dürener Straße keine Wichtigkeit besitzt.
BM Eßer erklärt, dass jeder Gewerbetreibende in der Gemeinde die Angebotsvielfalt bereichert
und von hoher Wichtigkeit ist, da viele Arbeitsplätze geschaffen werden und Kaufkraft generiert
wird. Die Baustelle „Dürener Straße“ ist ein Bauvorhaben des Landesbetriebes Straßen NRW. Die
bauausführende Firma hat bei der Bauausführung dafür zu sorgen, dass Gewerbetreibende ihrem
Gewerbe entsprechend nachkommen können. Entschädigungsleistungen sind richterlich nach Art
der Beeinträchtigung zu überprüfen. Hier muss eine sogenannte „Opfergrenze“ überschritten
werden. Auf Nachfrage der Verwaltung beim Landesbetrieb Straßen NRW gibt es keinen
Entschädigungsfond für solche Fälle. Allerdings räumt das Landes-, Straßen- und Wegegesetz
NRW die Möglichkeit einer Antragstellung ein, um Einbußen kompensieren zu können.
Herr F. fragt an, ob es für das Betriebsgelände der Firma „Smurfit Kappa Rheinwelle“ aktuell einen
Bebauungsplan gibt und ob es bei einem neuen Antrag der Firma zu einer erneuten
Bürgerbeteiligung kommt.
Herr Schmühl erläutert, dass das Betriebsgelände „Kappa Rheinwelle“ nicht von einem
Bebauungsplan erfasst wird. Für das angrenzende Wohngebiet „Landrat-Kaptain-Straße“ und den
Bereich nördlich der Straße „Im Kämpchen“ besteht ein Bebauungsplan. Sobald ein neuer
Entwurf der Firma vorliegt, wird eine vollumfängliche Bürgerbeteiligung stattfinden.
Herr B. fragt an, ob dem Rat oder der Verwaltung bekannt ist, dass die Firma „Niederauer Mühle“
den Standort der neuen Reaktoren um 20 m versetzt hat und welche Konsequenzen hieraus
folgen.
Herr Schmühl trägt vor, dass dies bislang nicht bekannt ist. Die Verwaltung wird Rücksprache mit
der Bezirksregierung halten, da die bauordnungsrechtliche Genehmigung Bestandteil der BlmSchGenehmigung der Bezirksregierung ist. Die Konsequenzen sind aktuell noch nicht abzusehen.
2.
Mitteilungen
Mündliche Mitteilungen
Herr Gottstein erläutert, dass am 08.11.2016 in der Festhalle der Erörterungstermin zum Antrag
auf BlmSch-Genehmigung für die Errichtung von zwei Windenergieanlagen im Bereich „Steinkaul“
stattgefunden hat. Alle Einwände, die von den anwesenden Personen vorgetragen wurden,
wurden mit der Antragstellerin und der Genehmigungsbehörde, Kreis Düren, diskutiert. Der Kreis
Düren als Herr des Verfahrens muss nunmehr über den Antrag entscheiden.
2.1
Antrag der Firma Smurfit Kappa Rheinwelle GmbH auf Aufstellung eines
Bebauungsplanes für das Betriebsgelände
Die Mitteilung wird von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen.
2.2
Sachstand zur Verbesserung der Breitbandversorgung im Kreis Düren
AM Nolten fragt an, ob eine ausreichende Versorgung im Zentralort Kreuzau vorhanden ist, da
diese Bereiche von den geplanten Verbesserungen nicht erfasst sind.
Herr Gottstein teilt mit, dass nach Rücksprache mit dem Kreis Düren mitgeteilt wurde, dass die
Voruntersuchungen ergeben haben, dass der Großteil des Zentralortes Kreuzau schon mit
mindestens 30 Mbit/s versorgt und damit nicht förderfähig ist.
-4AM Nolten ergänzt, dass Erwartungen an die Telekommunikationsanbieter formuliert werden
sollten, den Zentralort auf ein Geschwindigkeitsniveau mit den umliegenden Bereichen zu bringen.
Außerdem ist es wichtig, dass alle Maßnahmen im vorgegebenen Zeitfenster realisiert werden.
BM Eßer erklärt, dass sowohl der Kreis Düren, als auch die Telekommunikationsanbieter auf die
erforderliche Bandbreite im Zentralort hinzuweisen sind. Im Allgemeinen sind die bewilligten
Gelder und die verbesserte Infrastruktur positiv hervorzuheben.
2.3
Aufstellung des Verkehrsstatistikgerätes
AM Hohn fragt an, ob eine Unfallstatistik für diese Stelle erfasst wird.
BM Eßer teilt mit, dass bisher keine Unfälle zu verzeichnen sind.
3.
Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeps für den Zentralort Kreuzau
Hier: Sachstandbericht
Vorlage: 15/2016 2. Ergänzung
Herr Siebenmorgen vom Planungsbüro MWM trägt eine Präsentation zum aktuellen Sachstand
am Smartboard vor, die folgende Aspekte beinhaltet:
-
Verkehrsermittlung durch Verkehrszählung
Analyse des fließenden-, ruhenden und Fußgängerverkehrs
Bürgerbeteiligung durch Infoveranstaltung und Bürgerwerkstatt
Stärken und Schwächeprofil
Mängel- und Chancenanalyse
8 Untersuchungsbereiche
4 Handlungsbereiche
Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
In einer gemeinsamen Diskussionsrunde beschließen die Ausschussmitglieder einstimmig, die
vorgegebenen 8 Untersuchungsbereiche und 4 Leitziele als Grundsätze für die weitere
Vorgehensweise in den Beschlussvorschlag aufzunehmen und zu beschließen. Auf dieser
Grundlage können im Frühjahr weitere Beratungen und Beteiligungen zu den verschiedenen
Themenfeldern durchgeführt und in der Ratssitzung im April weitere Beschlüsse gefasst werden.
Weiterhin soll am Anfang des kommenden Jahres ein Gemeindespaziergang mit der
Bezirksregierung stattfinden.
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Aufstellung des Integrierten
Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau (Masterplan Kreuzau) zustimmend zur Kenntnis
und beschließt
- die Ergebnisse der Mängel-Chancen-Analyse in den 8 Untersuchungsbereichen
- die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung
- die übergeordneten 4 Leitziele
als Grundlage für die Weiterentwicklung des Konzeptes.
Beratungsergebnis:
4.
einstimmig
12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
Vorlage: 42/2016 1. Ergänzung
AM Kern weist auf zwei Fehler im Bebauungsplanentwurf hin.
-5Die Verwaltung sagt zu, die Fehler zu korrigieren.
Beschlussvorschlag:
1. Den Vorschlägen zur städtebaulichen Abwägung zu den Stellungnahmen aus dem
Verfahren nach § 4 (2) BauGB gemäß der Anlage 1 wird gefolgt.
2. Die 12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim, wird als Satzung
beschlossen. Die Verwaltung wird ermächtigt die Satzung im Amtsblatt öffentlich bekannt
zu machen.
Beratungsergebnis:
5.
16 Stimmen dafür, 1 Enthaltung
Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans im Ortsteil Untermaubach, Straße
"Im Schnürchen";
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage: 91/2016
AM Heidbüchel erklärt, dass eine Bebauung aufgrund der geringen Straßenbreite und den
Erschließungskosten für die Anwohner nicht zielführend ist.
Die restlichen Ausschussmitglieder schließen sich dieser Meinung an und stimmen einstimmig zu,
den Beschlussvorschlag hinsichtlich einer Ablehnung des Antrags zu ändern.
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung des Bebauungsplans L 3, Ortsteil Untermaubach, wird abgelehnt.
Beratungsergebnis:
6.
einstimmig
Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW;
Hier: Sanierung der gemeindlichen Unterkunft für Asylbewerber im Ortsteil
Stockheim
Vorlage: 4/2016 1. Ergänzung
AM Kern trägt vor, dass die Anzahl der auszutauschenden Türen aus den Unterlagen nicht
ersichtlich ist.
Anmerkung der Verwaltung: Es handelt sich um 18 Zimmer-, 6 Wohnungseingangs-, zwei
Brandschutz- und eine Hauseingangstür.
AM Kern hinterfragt die geplanten Maßnahmen zur zentrale Warmwasseraufbereitung, den
Einbau von Bodenabläufen und das Zumauern der Fenster in den Badezimmern.
Herr Gottstein teilt mit, dass das Zumauern der Fenster vorgeschlagen wird, da die
überdimensionierten Fenster in den schmal geschnittenen Bädern bis in den Bereich der Duschen
reichen, sodass ein Einbau von festen Duschkabinen nicht möglich ist.
Die Bodenabläufe sind erforderlich, da die Verwaltung die Erfahrung gemacht hat, dass die Bäder
regelmäßig unter Wasser stehen und es häufig zu Schimmelbildung kommt.
Herr Meller ergänzt, dass die Art der Warmwasseraufbereitung mit einem Pufferspeicher von der
EnEV auferlegt wird, damit Fördermittel bewilligt werden können.
Beschlussvorschlag:
Der Sanierung des gemeindlichen Wohngebäudes Kreuzauer Straße 44 wird zugestimmt. Die
Verwaltung wird ermächtigt Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW zur
90 %igen Teilfinanzierung zu beantragen
Beratungsergebnis:
einstimmig
-67.
Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW;
Hier: Einbau von Deckenstrahlplatten sowie Umrüstung der Lüftungsanlage in der
Turnhalle Drove
Vorlage: 4/2016 2. Ergänzung
AM Nolten schlägt vor, die Maßnahme aus der Schul- und Bildungspauschale zu finanzieren, da in
diesem Bereich zukünftig weitere Mittel zu erwarten sind und die Mittel aus dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz für andere Maßnahmen verwendet werden können.
Herr Gottstein berichtet, dass ausreichende Rückstellungen aus der Schul- und
Bildungspauschale vorhanden sind.
AM Eßer fragt an, wie die Deckenplatten technisch betrieben und die anderen drei Turnhallen im
Gemeindegebiet beheizt werden.
Herr Meller erklärt, dass Warmwasser die Deckenplatten durchflutet und Strahlungswärme durch
Reflektion erzeugt wird. In den drei anderen Turnhallen befindet sich eine Warmluftheizung. Die
Luft wird in der Decke angesaugt und durch einen Ventilator als warme Luft wieder aus den
Auslässen abgegeben.
Seitens mehrerer Ausschussmitglieder werden die hohen Gebühren für den Ingenieur bemängelt.
Die Verwaltung wird gebeten, diese nach Möglichkeit zu reduzieren. Bei zukünftigen Maßnahmen
soll eine Ausschreibung in Erwägung gezogen werden.
Die Ausschussmitglieder stimmen einstimmig zu, die Maßnahme aus der Schul- und
Bildungspauschale zu finanzieren und den Beschlussvorschlag dementsprechend zu ändern.
Beschlussvorschlag:
Dem Einbau von Deckenstrahlplatten sowie der Umrüstung der beiden Lüftungsanlagen in der
Turnhalle Drove gemäß der Variante 2 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die
Maßnahme aus der Schul- und Bildungspauschale zu finanzieren.
Beratungsergebnis:
8.
einstimmig
Anfragen
AM Eßer fragt an, ob Planungen des Landesbetriebes Straßen NRW hinsichtlich einer
Instandsetzung der L 250 zwischen Drove und Thum bekannt sind, da sich diese in einem derart
schlechten Bauzustand befindet, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h reduziert
wurde.
BM Eßer teilt mit, dass keine Planungen bekannt sind, die Verwaltung aber beim Landesbetrieb
Straßen NRW darauf hinweisen kann, diesen Straßenabschnitt in die Planungsabsichten mit
aufzunehmen.
AM Nolten fragt an, ob die Schlaglöcher an der Straße Zum Sportplatz noch vor dem Winter
geschlossen werden können.
Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu.
AM Kern fragt an, warum die Oberfläche der neu sanierten „Dürener Straße“ in Fahrtrichtung
Düren sehr wellig ist.
Herr Schmühl erläutert, dass die Fahrbahndecke in diesem Zustand mit Sicherheit nicht vom
Landesbetrieb Straßen NRW abgenommen wird.
-7B. Nichtöffentliche Sitzung