Daten
Kommune
Bedburg
Größe
186 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
03.12.14, 18:03
Aktualisiert
03.12.14, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9194/2014
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
16.12.2014
Betreff:
Beratung und Beschlussfassung der Ersten Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der
Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Bauausschusses
die im Entwurf vorgelegte Erste Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt
Bedburg
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Bauausschuss der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 06.11.2014 einstimmig
beschlossen, Urnenwahlgrabstätten als Baumbestattungen zuzulassen.
Bezüglich der Einzelheiten wird auf die Sitzungsvorlage WP9-154/2014 verwiesen.
Sofern der Rat der Änderungssatzung zustimmt, wird ab dem 01.01.2015 diese
Bestattungsform auf dem Friedhof in Bedburg-West angeboten.
In der Friedhofssatzung der Stadt Bedburg ist in § 8 Abs. 5 folgende Regelung enthalten:
„Erdbestattungen und Einäscherungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach
Eintritt des Todes erfolgen. Aschen müssen spätestens 2 Monate nach der
Einäscherung bestattet werden, anderenfalls werden sie auf Kosten des
Bestattungspflichtigen in einer Urnenreihengrabstätte bestattet.“
Das Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz – BestG
NRW) wurde in diesem Jahr geändert.
§ 13 BestG NRW enthält nun eine Regelung bezüglich der Bestattungsfristen. In Abs. 3
wird u. a. ausgeführt, dass Erdbestattungen oder Einäscherungen innerhalb von zehn
Tagen durchgeführt werden müssen. Die Totenasche ist innerhalb von sechs Wochen
beizusetzen.
Da das Satzungsrecht im Widerspruch zu der nunmehr vorhandenen gesetzlichen
Regelung steht, ist § 8 Abs. 5 der Friedhofsatzung aufzuheben.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Jütten
----------------------------------Naujock
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-194/2014
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STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP9-194/2014
Sitzungsvorlage
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