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Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Ersten Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
186 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
03.12.14, 18:03
Aktualisiert
03.12.14, 18:03
Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Ersten Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Ersten Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Ersten Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Bedburg)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9194/2014 Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 16.12.2014 Betreff: Beratung und Beschlussfassung der Ersten Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Bauausschusses die im Entwurf vorgelegte Erste Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Bedburg STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Bauausschuss der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 06.11.2014 einstimmig beschlossen, Urnenwahlgrabstätten als Baumbestattungen zuzulassen. Bezüglich der Einzelheiten wird auf die Sitzungsvorlage WP9-154/2014 verwiesen. Sofern der Rat der Änderungssatzung zustimmt, wird ab dem 01.01.2015 diese Bestattungsform auf dem Friedhof in Bedburg-West angeboten. In der Friedhofssatzung der Stadt Bedburg ist in § 8 Abs. 5 folgende Regelung enthalten: „Erdbestattungen und Einäscherungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen. Aschen müssen spätestens 2 Monate nach der Einäscherung bestattet werden, anderenfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen in einer Urnenreihengrabstätte bestattet.“ Das Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz – BestG NRW) wurde in diesem Jahr geändert. § 13 BestG NRW enthält nun eine Regelung bezüglich der Bestattungsfristen. In Abs. 3 wird u. a. ausgeführt, dass Erdbestattungen oder Einäscherungen innerhalb von zehn Tagen durchgeführt werden müssen. Die Totenasche ist innerhalb von sechs Wochen beizusetzen. Da das Satzungsrecht im Widerspruch zu der nunmehr vorhandenen gesetzlichen Regelung steht, ist § 8 Abs. 5 der Friedhofsatzung aufzuheben. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Jütten ----------------------------------Naujock ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-194/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP9-194/2014 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3