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Beschlussvorlage (Industriegebiet Mühlenerft / Naherholungsgebiet Kasterer See hier: Antrag nach § 24 GO NRW)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
196 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
22.04.15, 18:09
Aktualisiert
22.04.15, 18:09
Beschlussvorlage (Industriegebiet Mühlenerft / Naherholungsgebiet Kasterer See
hier: Antrag nach § 24 GO NRW) Beschlussvorlage (Industriegebiet Mühlenerft / Naherholungsgebiet Kasterer See
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hier: Antrag nach § 24 GO NRW)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-35/2015 1. Ergänzung Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 03.03.2015 Stadtentwicklungsausschuss 05.05.2015 Abstimmungsergebnis: Betreff: Industriegebiet Mühlenerft / Naherholungsgebiet Kasterer See hier: Antrag nach § 24 GO NRW Beschlussvorschlag: Zu 1) Der Stadtentwicklungsausschuss hebt den Aufstellungsbeschluss zur 44. FNP-Änderung vom 22.05.2007 auf. Zu 2) Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt den Antrag nach § 24 GO NRW der „Generation Bedburg“ zu Punkt 2 aufgrund mangelnden Flächeneigentums und damit verbunden mangelnder Realisierungsaussicht ab. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Stadtverwaltung liegt ein Antrag des Aktionsbündnisses generation bedburg nach § 24 GO NRW zur Thematik Pufferzone zwischen Kasterer See und Industriegebiet Mühlenerft vor (siehe Anlage). Darin wird beantragt, folgende Beschlüsse zu fassen. 1. Der Rat beschließt die Aufhebung der 44. Änderung des Flächennutzungsplans zur Erweiterung des Industrieparks Mühlenerft 2. Der Rat beschließt, die Pufferflächen zum Schutz, zur Aufwertung und zur Ausweitung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sukzessive, zumindest in Teilbereichen, aufzuforsten bzw. zu begrünen. Dies soll auch durch Ausgleichsmaßnahmen geschehen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 03.03.2015 den Antrag an den Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung und Entscheidung in eigenständiger Zuständigkeit verwiesen. Die Niederschrift der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss ist als Anlage beigefügt. Inhaltlich führt die Verwaltung zu den beiden beantragten Beschlüssen Folgendes aus: ad 1) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 22.05.2007 den Aufstellungsbeschluss für die 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg gefasst. Inhalt und Anlass war die Herausnahme von noch nicht entwickelten gewerblichen Bauflächen aus dem Flächennutzungsplan im Bereich der Otto-Hahn-Straße, da diese aufgrund der verschärften Gesetzgebung zum vorbeugenden Hochwasserschutz nicht mehr als gewerbliche Bauflächen entwickelt werden können. Es war seinerzeit beabsichtigt, diese Flächen planerisch in den Bereich westlich angedockt an das Industriegebiet Mühlenerft zu tauschen. Aufgrund von Bedenken in der Offenlage der Planung durch die ortsansässige Bevölkerung ruht das Änderungsverfahren seit 2012. Nunmehr ist nicht mehr vorgesehen, den Flächentausch entsprechend der ursprünglichen Planung zugunsten einer Erweiterung des Industriegebietes Mühlenerft vorzunehmen. Gleichwohl ist es weiterhin notwendig, die an der Otto-Hahn-Straße nicht mehr entwickelbare Flächenreserven an anderer Stelle neu auszuweisen, da perspektivisch nur unzureichend bedarfsgerechte Gewerbeflächen zur Verfügung stehen und diese Flächen entsprechend benötigt werden. Vorgaben der Landes- und Regionalplanung lassen jedoch derzeit keinen Flächentausch an anderer Stelle zu. Alternativflächen werden derzeit auf der Basis einer gesamtstädtischen Gewerbeflächenkonzeption gesucht und sind im weiteren Verfahren mit den übergeordneten Behörden abzustimmen. Auf die entsprechende Diskussion zum in Aufstellung befindlichen regionalen Gewerbeflächenkonzept wird verwiesen. Da ein Aufstellungsbeschluss eines Bauleitplans kein zwingend notwendiger Verfahrensschritt im Baugesetzbuch ist, ist auch die Aufhebung dieses Beschlusses nicht zwingend notwendig. ‚Auch entfaltet eine Aufhebung des Beschlusses für zukünftige Planverfahren keinerlei Bindungswirkung. Zur Dokumentation einer „offiziellen“ Einstellung des Planverfahrens bestehen gegen die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gleichwohl keine Bedenken. Die Notwendigkeit einer zukünftigen Änderung des Flächennutzungsplans zum Tausch der Gewerbefläche von der OttoHahn-Straße an andere Stelle bleibt damit jedoch unverändert erhalten. Mit Schreiben vom 17.04.2015 sprechen sich die SPD, FWG, Grünen sowie FWG für die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses aus, um hiermit die Ablehnung einer möglichen Industriegebietserweiterung zu unterstreichen (siehe Anlage). Beschlussvorlage WP9-35/2015 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 ad 2) Die im Antrag dargestellten Pufferflächen werden heute landwirtschaftlich genutzt. Sie befinden sich nicht im städtischen Eigentum, sondern im Privatbesitz Dritter. Daher hat die Stadt Bedburg keine Zugriffsmöglichkeit auf diese Flächen oder Einfluss auf deren Nutzung, solange die Flächeneigentümer dem nicht zustimmen. Entsprechende Flächenplanungen der Stadt (z. B. Darstellung der Flächen im Flächennutzungsplan als Wald- oder Grünflächen) stellen lediglich eine Angebotsplanung ohne jegliche Umsetzungsverpflichtung dar. Auch etwaige in einem Landschaftsplan des Rhein-Erft-Kreises möglicherweise festgesetzte Pflegeund Anpflanzungsmaßnahmen werden nicht gegen den Willen der Flächeneigentümer durchgesetzt. Daher kann eine Aufforstung oder Begrünung dieser landwirtschaftlichen Nutzflächen ausschließlich im Einvernehmen mit den Flächeneigentümern erfolgen. Vor dem Hintergrund der immer knapper werdenden landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie der fehlenden eigenen Flächen der Stadt als mögliche Tauschmasse sieht die Stadtverwaltung für die Umsetzung der im Antrag unter Punkt 2 geforderten Maßnahmen keine realistischen Erfolgsaussichten. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 21.04.2015 ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------- Fachdienstleiter Beschlussvorlage WP9-35/2015 1. Ergänzung ----------------------------------Sascha Solbach Bürgermeister Seite 3