Daten
Kommune
Bedburg
Größe
196 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
22.04.15, 18:09
Aktualisiert
22.04.15, 18:09
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-35/2015
1. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
03.03.2015
Stadtentwicklungsausschuss
05.05.2015
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Industriegebiet Mühlenerft / Naherholungsgebiet Kasterer See
hier: Antrag nach § 24 GO NRW
Beschlussvorschlag:
Zu 1)
Der Stadtentwicklungsausschuss hebt den Aufstellungsbeschluss zur 44. FNP-Änderung
vom 22.05.2007 auf.
Zu 2)
Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt den Antrag nach § 24 GO NRW der „Generation
Bedburg“ zu Punkt 2 aufgrund mangelnden Flächeneigentums und damit verbunden
mangelnder Realisierungsaussicht ab.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Stadtverwaltung liegt ein Antrag des Aktionsbündnisses generation bedburg nach § 24 GO
NRW zur Thematik Pufferzone zwischen Kasterer See und Industriegebiet Mühlenerft vor (siehe
Anlage). Darin wird beantragt, folgende Beschlüsse zu fassen.
1. Der Rat beschließt die Aufhebung der 44. Änderung des Flächennutzungsplans zur
Erweiterung des Industrieparks Mühlenerft
2. Der Rat beschließt, die Pufferflächen zum Schutz, zur Aufwertung und zur Ausweitung des
Naturschutzes und der Landschaftspflege sukzessive, zumindest in Teilbereichen, aufzuforsten
bzw. zu begrünen. Dies soll auch durch Ausgleichsmaßnahmen geschehen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 03.03.2015 den Antrag an den
Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung und Entscheidung in eigenständiger Zuständigkeit
verwiesen. Die Niederschrift der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss ist als Anlage
beigefügt.
Inhaltlich führt die Verwaltung zu den beiden beantragten Beschlüssen Folgendes aus:
ad 1)
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 22.05.2007 den
Aufstellungsbeschluss für die 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg gefasst.
Inhalt und Anlass war die Herausnahme von noch nicht entwickelten gewerblichen Bauflächen aus
dem Flächennutzungsplan im Bereich der Otto-Hahn-Straße, da diese aufgrund der verschärften
Gesetzgebung zum vorbeugenden Hochwasserschutz nicht mehr als gewerbliche Bauflächen
entwickelt werden können. Es war seinerzeit beabsichtigt, diese Flächen planerisch in den Bereich
westlich angedockt an das Industriegebiet Mühlenerft zu tauschen.
Aufgrund von Bedenken in der Offenlage der Planung durch die ortsansässige Bevölkerung ruht
das Änderungsverfahren seit 2012. Nunmehr ist nicht mehr vorgesehen, den Flächentausch
entsprechend der ursprünglichen Planung zugunsten einer Erweiterung des Industriegebietes
Mühlenerft vorzunehmen. Gleichwohl ist es weiterhin notwendig, die an der Otto-Hahn-Straße
nicht mehr entwickelbare Flächenreserven an anderer Stelle neu auszuweisen, da perspektivisch
nur unzureichend bedarfsgerechte Gewerbeflächen zur Verfügung stehen und diese Flächen
entsprechend benötigt werden. Vorgaben der Landes- und Regionalplanung lassen jedoch derzeit
keinen Flächentausch an anderer Stelle zu. Alternativflächen werden derzeit auf der Basis einer
gesamtstädtischen Gewerbeflächenkonzeption gesucht und sind im weiteren Verfahren mit den
übergeordneten Behörden abzustimmen. Auf die entsprechende Diskussion zum in Aufstellung
befindlichen regionalen Gewerbeflächenkonzept wird verwiesen.
Da ein Aufstellungsbeschluss eines Bauleitplans kein zwingend notwendiger Verfahrensschritt im
Baugesetzbuch ist, ist auch die Aufhebung dieses Beschlusses nicht zwingend notwendig. ‚Auch
entfaltet eine Aufhebung des Beschlusses für zukünftige Planverfahren keinerlei Bindungswirkung.
Zur Dokumentation einer „offiziellen“ Einstellung des Planverfahrens bestehen gegen die
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gleichwohl keine Bedenken. Die Notwendigkeit einer
zukünftigen Änderung des Flächennutzungsplans zum Tausch der Gewerbefläche von der OttoHahn-Straße an andere Stelle bleibt damit jedoch unverändert erhalten.
Mit Schreiben vom 17.04.2015 sprechen sich die SPD, FWG, Grünen sowie FWG für die
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses aus, um hiermit die Ablehnung einer möglichen
Industriegebietserweiterung zu unterstreichen (siehe Anlage).
Beschlussvorlage WP9-35/2015 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
ad 2)
Die im Antrag dargestellten Pufferflächen werden heute landwirtschaftlich genutzt. Sie befinden
sich nicht im städtischen Eigentum, sondern im Privatbesitz Dritter. Daher hat die Stadt Bedburg
keine Zugriffsmöglichkeit auf diese Flächen oder Einfluss auf deren Nutzung, solange die
Flächeneigentümer dem nicht zustimmen. Entsprechende Flächenplanungen der Stadt (z. B.
Darstellung der Flächen im Flächennutzungsplan als Wald- oder Grünflächen) stellen lediglich
eine Angebotsplanung ohne jegliche Umsetzungsverpflichtung dar. Auch etwaige in einem
Landschaftsplan
des
Rhein-Erft-Kreises
möglicherweise
festgesetzte
Pflegeund
Anpflanzungsmaßnahmen werden nicht gegen den Willen der Flächeneigentümer durchgesetzt.
Daher kann eine Aufforstung oder Begrünung dieser landwirtschaftlichen Nutzflächen
ausschließlich im Einvernehmen mit den Flächeneigentümern erfolgen. Vor dem Hintergrund der
immer knapper werdenden landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie der fehlenden eigenen Flächen
der Stadt als mögliche Tauschmasse sieht die Stadtverwaltung für die Umsetzung der im Antrag
unter Punkt 2 geforderten Maßnahmen keine realistischen Erfolgsaussichten.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 21.04.2015
----------------------------------Rainer Köster
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Fachdienstleiter
Beschlussvorlage WP9-35/2015 1. Ergänzung
----------------------------------Sascha Solbach
Bürgermeister
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