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Beschlussvorlage (Anlage 6 - Ergänzungssatzung Otto-Hahn-Straße LBP)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
811 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
22.04.15, 18:09
Aktualisiert
22.04.15, 18:09

Inhalt der Datei

INNENBEREICHSATZUNG BEDBURG 1. ÄNDERUNG Landschaftspflegerischer Begleitplan Datum: 06. März 2015 Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt In Granterath 11 41812 Erkelenz guido-beuster@t-online.de Tel. 02431 / 943 44 78 Fax. 02431 / 943 49 53 www.guido-beuster.de AUFTRAGGEBER: Planungsgruppe MWM Auf der Hüls 128 52068 Aachen BEARBEITUNG: Guido Beuster Landschaftsarchitekt ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Erkelenz, den 06. März 2015 INHALTSVERZEICHNIS SEITE 1.0 1.1 1.2 1.3 EINLEITUNG Anlass der Planung Lage im Raum Planerische Vorgaben 1 1 2 3 2.0 2.1 2.2 2.3 2.4 BESTANDSAUFNAHME UND BESTANDSBEWERTUNG Naturräumliche Grundlagen Reale Vegetation/ Biotoptypen Fauna Landschaftsbild 4 4 5 6 7 3.0 3.1 3.2 DARSTELLUNG UND BEWERTUNG DES EINGRIFFS Eingriffsbeschreibung Konfliktvermeidung / -verminderung 8 8 9 4.0 AUSGLEICHSMASSNAHMEN 11 5.0 EINGRIFFS-/ AUSGLEICHSBILANZIERUNG 13 6.0 ERSATZMASSNAHMEN 14 Kartenverzeichnis / Literaturverzeichnis 15 ANHANG BESTANDSPLAN EINGRIFFS-/ AUSGLEICHSPLAN im Maßstab 1 : 500 im Maßstab 1 : 500 ______________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz Innenbereichssatzung Bedburg 1. Änderung Landschaftspflegerischer Begleitplan 1.0 EINLEITUNG 1.1 ANLASS DER PLANUNG 1 Der Stadt Bedburg liegt ein Antrag auf Baurechtschaffung für das Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur 51, Nr. 117, Größe 2.091 m² am Ende der Otto-HahnStraße in Bedburg vor. Hintergrund ist die kurzfristige Erweiterungsabsicht eines örtlichen Gewerbebetriebes aus der unmittelbaren Umgebung. Bauplanungsrechtlich ist das Grundstück derzeit dem baulichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen. Um das Grundstück einer gewerblichen Nutzung zugänglich zu machen, ist daher die Änderung der derzeitigen Innenbereichssatzung des Ortsteils Bedburg notwendig. Im Rahmen des Verfahrens zur Änderung der Innenbereichssatzung ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan vorzulegen. Mit der Erstellung dieses Landschaftspflegerischen Begleitplans -LPB- beauftragte die Planungsgruppe MWM im Januar 2015 das Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster, Erkelenz. ______________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz Innenbereichssatzung Bedburg 1. Änderung Landschaftspflegerischer Begleitplan 1.2 2 LAGE IM RAUM Das Grundstück befindet sich östlich der Otto-Hahn-Straße im nördlichen Teil des Gewerbegebietes der Ortslage Bedburg. Östlich in etwa 270 m Entfernung verläuft die Erft. Nördlich und westlich verläuft in einer Entfernung von etwa 100 m die Bahnlinie der RB 38. Abb. 1: Kartenausdruck aus www.tim-online.nrw.de / Geobasisdaten des Landes NRW ______________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz Innenbereichssatzung Bedburg 1. Änderung Landschaftspflegerischer Begleitplan 1.3 3 PLANERISCHE VORGABEN Regionalplan Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. Flächennutzungsplan Im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg ist das Plangebiet als gewerbliche Baufläche dargestellt. Landschaftsplan Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplanes 1 Tagebaurekultivierung Nord des Rhein-Erft-Kreis im ungeschützten Außenbereich. Östlich in etwa 270 m Entfernung verläuft das Naturschutzgebiet 2.1-3 Erft zwischen Bergheim und Bedburg. Abb. 2: Auszug aus dem Landschaftsplan 1 des Rhein-Erft-Kreis Tagebaurekultivierung Nord 8. Änderung ______________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz Innenbereichssatzung Bedburg 1. Änderung Landschaftspflegerischer Begleitplan 4 2.0 BESTANDSAUFNAHME UND BESTANDSBEWERTUNG 2.1 NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN Potentielle natürliche Vegetation Gemäß der Karte der Potentiellen Natürlichen Vegetation Deutschlands des Bundesamtes für Naturschutz würde man hier als potentielle natürliche Vegetation den Waldmeister - Buchenwald, örtlich mit Flattergras - Buchenwald vorfinden. Boden und Relief Gemäß den Angaben in www.tim-online.nrw.de / Geobasisdaten des Landes NRW befindet sich im Plangebiet Typischer Auengley aus schluffigen Lehmböden. Die Böden haben eine sehr hohe nutzbare Feldkapazität, eine mittlere Luftkapazität und eine hohe Wasserleitfähigkeit. Die Bodenwertzahl liegt bei 30 - 50. Die Schutzwürdigkeit ist nicht bewertet. Das Gelände fällt von der Otto-Hahn-Straße in östlicher Richtung um mehrere Meter ab. Wasser Innerhalb des Vorhabenbereichs sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Die Flächen östlich des Vorhabenbereichs wurden 2006 seitens der Bezirksregierung Köln als Überschwemmungsgebiet und rückgewinnbares Überflutungsgebiet im Einflussbereich der Erft festgesetzt. Für das Grundstück Nr. 117 ist jedoch kein rechtskräftiges Überschwemmungsgebiet oder Überflutungsgebiet nach Wasserhaushaltsgesetz oder Landeswassergesetz festgesetzt. ______________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz Innenbereichssatzung Bedburg 1. Änderung Landschaftspflegerischer Begleitplan 2.2 5 REALE VEGETATION / BIOTOPTYPEN Das Plangebiet stellt sich vollständig als Brachfläche dar. In der Böschung entlang der Otto-Hahn-Straße stocken überwiegend Brombeeren, während der übrige Bereich durch Krautflur geprägt ist. südlicher Teil des Plangebietes nördlicher Teil des Plangebietes Nachfolgend werden die Biotoptypen des Vorhabenbereichs gemäß der Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Stand: März 2008 aufgelistet und bewertet. Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Stand: März 2008 Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt nach der Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Stand: März 2008. In der Biotoptypenwertliste erhält jeder Biotoptyp einen Biotopwert auf einer Skala von 0 bis 10. Dabei entspricht 0 dem niedrigsten und 10 dem höchsten Wert für Naturschutz und Landschaftspflege. Code Biotoptypen 5.1 Brache, Gehölzanteil < 50 % Grundwert A 4 ______________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz Innenbereichssatzung Bedburg 1. Änderung Landschaftspflegerischer Begleitplan 2.3 6 FAUNA Gemäß Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG § 44 müssen die Belange des Artenschutzes bei allen genehmigungspflichtigen Planungsverfahren entsprechend berücksichtigt werden. Um dem Gesetz Rechnung zu tragen wurde eine Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I) durchgeführt. Demnach ist das Vorkommen von 4 Säugetier-, 30 Vogel- und 2 Amphibienarten im Bereich der betreffenden Messtischblätter 4905 Grevenbroich Quadrant 3 und 5005 Bergheim, Quadrant 1 bekannt oder möglich, die in NRW planungsrelevant sind. Säugetiere Im Vorhabenbereich befinden sich keine Gehölzstrukturen und / oder Gebäude, die gegebenenfalls als Sommer- oder Winterquartier der Breitflügelfledermaus, Haselmaus, Zwergfledermaus und / oder Braunes Langohr genutzt werden könnten. Eine gelegentliche Nutzung des Vorhabenbereichs dieser Arten zur Nahrungssuche kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Es ist diesbezüglich jedoch mit keinen wesentlichen Beeinträchtigungen zu rechnen, da im Umfeld ausreichend Ausweichhabitate zur Verfügung stehen. Vögel Im Vorhabenbereich befindet sich kein Baumbestand der als Bruthabitat, Horstbaum oder als Ruhesitz für Habicht, Graureiher, Waldohreule, Mäusebussard, Saatkrähe, Baumfalke, Turmfalke, Wespenbussard, Kuckuck und Pirol geeignet wäre. Zudem gibt es keine Höhlenbäume, die von Steinkauz, genutzt werden könnten. höhlenbrütenden Arten, wie den Auch für die gebäudebewohnenden Arten wie Mehlschwalbe, Rauchschwalbe und Schleiereule sind keine adäquaten Habitate im Vorhabenbereich vorhanden. Für die Offenlandarten wie Feldlerche, Rebhuhn, Wachtel, Wachtelkönig, Rohrweihe, Grauammer und Heidelerche scheint das Plangebiet, sowie dessen Umfeld aufgrund der Kleinteiligkeit und der vielen Störfaktoren wie Gewerbetrieb, Verkehr im Bereich des Wendehammers und der nordwestlich verlaufenden Bahntrasse als Lebensraum ungeeignet. ______________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz Innenbereichssatzung Bedburg 1. Änderung Landschaftspflegerischer Begleitplan 7 Das Vorkommen von Feldschwirl, Feldsperling, Nachtigall, Wiesenpieper und Baumpieper kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, ist jedoch aufgrund der Störfaktoren wie Gewerbetrieb, Verkehr im Bereich des Wendehammers und der nordwestlich verlaufenden Bahntrasse unwahrscheinlich. Zudem wird für das Vorhaben nur eine verhältnismäßig kleine Fläche in Anspruch genommen, so dass im Falle eines Vorkommens im Umfeld ausreichend Ausweichhabitate zur Verfügung stehen. Es sind die in Kap. 3.2 beschriebenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Eine gelegentliche Nutzung der vorgenannten Arten zur Nahrungssuche kann nicht ausgeschlossen werden. Es ist diesbezüglich jedoch mit keinen wesentlichen Beeinträchtigungen zu rechnen, da im Umfeld ausreichend Nahrungshabitate zur Verfügung stehen. Amphibien Das Vorkommen der Kreuzkröte und der Wechselkröte kann aufgrund ungeeigneter Habitatausstattung ausgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung der in Kap. 3.2 beschriebenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sind keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG zu erwarten. 2.4 LANDSCHAFTSBILD Das Plangebiet ist anthropogen geprägt und befindet sich im Übergangsbereich zwischen Ortslage und Landschaft. Vorbelastungen bestehen durch die bereits vorhandenen Gewerbebetriebe südlich des Plangebietes und die nordwestlich verlaufende Bahnlinie. ______________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz Innenbereichssatzung Bedburg 1. Änderung Landschaftspflegerischer Begleitplan 8 3.0 DARSTELLUNG UND BEWERTUNG DES EINGRIFFS 3.1 EINGRIFFSBESCHREIBUNG Im Rahmen einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB wird das Plangebiet dem unbebauten Innenbereich zugeführt und eine gewerbliche Nutzung mit einer GRZ von 0,8 angestrebt. Baubedingte (temporäre) Beeinträchtigungen: - Oberbodenabtrag und -entnahme sowie Zwischenlagerung und Bodenauftrag Verdichtung des Bodens durch Baufahrzeuge Erschütterung des Untergrundes durch Baufahrzeuge Vorübergehende Lärmbelastung durch Baumaschinen Vorübergehende Inanspruchnahme von Flächen für die Lagerung von Baumaterialien und als Arbeitsraum. Anlagebedingte (dauerhafte) Beeinträchtigungen: - Bei Realisierung des Bauvorhabens wird 2.091 m² Brachfläche überprägt. - Davon werden 1.673 m² dauerhaft versiegelt. ______________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz Innenbereichssatzung Bedburg 1. Änderung Landschaftspflegerischer Begleitplan 3.2 9 KONFLIKTVERMEIDUNG / -VERMINDERUNG Es sind folgende Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen zu berücksichtigen: Fauna - Notwendige Rodungs- / Rückschnittmaßnahmen erfolgen nur außerhalb der Vogelbrutzeit in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar. - In der Zeit von SchAnfang März bis Ende August wird die Durchführung der Baufeldräumung bzw. das Abschieben / -baggern von Oberboden ausgeschlossen, damit keine Gelege zerstört bzw. Jungvögel bodenbrütender Vogelarten getötet werden. Boden - Zum Schutz des Bodens sind nicht bebaute Flächen im Plangebiet so fern möglich zu bepflanzen. - Schutz und Sicherung angrenzender Bereiche und Vegetationsbestände, die nicht zu befahren, zu betreten oder für die Lagerung von Baumaterialien zu nutzen sind. - Abfälle aller Art, die während der Bauarbeiten anfallen (Gebinde, Verpackung etc.), sind ordnungsgemäß zu entsorgen. - Baubedingt beanspruchte Flächen sind unter Berücksichtigung der baulichen und gestalterischen Erfordernisse nach Beendigung der Baumaßnahme wiederherzustellen. - Die DIN 18 915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau / Bodenarbeiten ist entsprechend zu berücksichtigen. - Oberboden ist abzuschieben und getrennt vom übrigen Bodenaushub zu lagern. Der Boden ist nach Möglichkeit vor Ort wieder zu verwenden. - Der Boden ist während der Bauzeit durch schichtengerechte Lagerung zu sichern. Bei Bodenlagerungen von mehr als 3 Monaten während der Vegetationszeit ist eine Zwischenbegrünung vorzusehen. ______________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz Innenbereichssatzung Bedburg 1. Änderung Landschaftspflegerischer Begleitplan 10 - Bodenverdichtungen sind auf ein Minimum zu begrenzen. Nach Beendigung der Arbeiten sind im Bereich von Vegetationsflächen die natürlichen Bodenfunktionen wieder zu aktivieren (Tiefenlockerung). - Eine Kontamination von Boden und Wasser während des Baubetriebs ist durch entsprechende Maßnahmen zu vermeiden. - Einsatz natürlicher Schüttgüter ______________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz Innenbereichssatzung Bedburg 1. Änderung Landschaftspflegerischer Begleitplan 4.0 11 AUSGLEICHSMASSNAHMEN Nach § 15 (1) und (2) Bundesnaturschutzgesetz BNatschG ist der „Verursacher eines Eingriffs zu verpflichten, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen und zu verpflichten, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).“ Nachfolgend werden die im Plangebiet realisierbaren Ausgleichsmaßnahmen beschrieben (siehe Eingriffs-/Ausgleichsplan). Gehölzanpflanzung Zur naturnahen Eingrünung und zur Verbesserung der Struktur- und Artenvielfalt werden entlang der nordwestlich und nordöstlichen Plangebietsgrenze gemäß Eingriffs- / Ausgleichsplan standorttypische Gehölze der Artenliste 1 gepflanzt und dauerhaft erhalten. Der Pflanzabstand beträgt 1,50 m x 1,50 m. Es sind immer 3 - 5 Sträucher einer Art in Gruppen zu pflanzen. Die Randbereiche und Zwischenräume werden mit einer Regiosaatgutmischung für das Westdeutsche Tiefland eingesät. Für die ersten 2 Jahre wird eine Entwicklungspflege vorgesehen (Pflege und Wässerung bis zu 4 x pro Jahr). Zudem ist die Pflanzung ausreichend vor Verbiss zu schützen und dauerhaft zu erhalten. Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme erfolgt spätesten 1 Jahr nach Fertigstellung der Baumaßnahme. Artenliste 1: Feldahorn Hainbuche Kornelkirsche Acer campestre Carpinus betulus Cornus mas Roter Hartriegel Haselnuss Weißdorn Liguster Hunds-Rose Cornus sanguinea Corylus avellana Crataegus monogyna Ligustrum vulgare Rosa canina ______________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz Innenbereichssatzung Bedburg 1. Änderung Landschaftspflegerischer Begleitplan Eberesche Schlehe Korbweide Schwarzer Holunder Eberesche Schneeball 12 Sorbus aucuparia Prunus spinosa Salix viminalis Sambucus nigra Sorbus aucparia Viburnum opulus Pflanzqualität: Strauch / Heister 2 x verpfl., ohne Ballen, Höhe: 100 - 150 cm ______________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz Innenbereichssatzung Bedburg 1. Änderung Landschaftspflegerischer Begleitplan 5.0 13 EINGRIFFS-/ AUSGLEICHSBILANZIERUNG In den folgenden Tabellen wird der Wert der Biotoptypen vor dem Eingriff (Bestandssituation) dem Wert der Biotoptypen nach Umsetzung der Planung gemäß der Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Stand: März 2008 gegenübergestellt. Ökologische Wertigkeit vor dem Eingriff (Bestand) Code 5.1 Biotoptyp Brache, Gehölzanteil < 50 % Summe Bestand Fläche in m² Grundwert A Flächenwert 2.091 4 8.364 2.091 8.364 Ökologische Wertigkeit nach dem Eingriff (Planung) Code Biotoptyp Fläche in m² Grundwert P Flächenwert 418 5 2.090 1.673 0 0 Planung 7.2 1.1 Freiwachsende Hecke / lebensraumtyp. Gehölze Überbauung / Versiegelung Summe Bestand 2.091 Ökologisches Defizit 2.090 - 6.274 Dies bedeutet, dass bei Umsetzung der Planung ein Ökologisches Defizit in Höhe von - 6.274 Biotopwertpunkten verbleibt. ______________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz Innenbereichssatzung Bedburg 1. Änderung Landschaftspflegerischer Begleitplan 6.0 14 ERSATZMASSNAHMEN Gemäß der in Kapitel 5.0 aufgeführten Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung verbleibt unter Anwendung der Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW, Stand: September 2008 ein ökologisches Defizit in Höhe von - 6.274 Biotopwertpunkten Es ist beabsichtigt dieses ökologische Defizit durch Anlage einer Streuobstwiese auf einer etwa 2.800 m² großen Teilfläche des Flurstücks 445, Gemarkung Pütz, Flur 5 auszugleichen. Abb. 3: Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Rhein-Erft-Kreis ______________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz Innenbereichssatzung Bedburg 1. Änderung Landschaftspflegerischer Begleitplan 15 KARTENVERZEICHNIS BEZIRKSREGIERUNG KÖLN: - Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln, Stand: 2003 BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ: - Karte der potentiellen natürlichen Vegetation Deutschlands, Bonn - Bad Godesberg 2010 RHEIN-ERFT-KREIS: - Landschaftsplan 1 Tagebaurekultivierung Nord, 8. Änderung , Stand: 05.12.2006 LITERATURVERZEICHNIS BUERO FUER FREIRAUM- UND LANDSCHAFTSPLANUNG, DIPL. -ING. GUIDO BEUSTER, ERKELENZ: - Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I) zur Innenbereichssatzung Bedburg 1. Änderung, Stand: 06.03.2015 LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN- WESTFALEN Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW, 2008 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ; LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NRW - Geschütze Arten in Nordrhein-Westfalen, Vorkommen, Erhaltungszustand, Stand : 2007 STADT BEDBUEG - Sitzungsvorlage 1. Änderung der Innenbereichssatzung, Stand: 17.11.204 ______________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz