Daten
Kommune
Bedburg
Größe
811 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
22.04.15, 18:09
Aktualisiert
22.04.15, 18:09
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INNENBEREICHSATZUNG BEDBURG 1. ÄNDERUNG
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Datum: 06. März 2015
Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Guido Beuster
Freier Landschaftsarchitekt
In Granterath 11
41812 Erkelenz
guido-beuster@t-online.de
Tel. 02431 / 943 44 78
Fax. 02431 / 943 49 53
www.guido-beuster.de
AUFTRAGGEBER:
Planungsgruppe MWM
Auf der Hüls 128
52068 Aachen
BEARBEITUNG:
Guido Beuster
Landschaftsarchitekt
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Erkelenz, den 06. März 2015
INHALTSVERZEICHNIS
SEITE
1.0
1.1
1.2
1.3
EINLEITUNG
Anlass der Planung
Lage im Raum
Planerische Vorgaben
1
1
2
3
2.0
2.1
2.2
2.3
2.4
BESTANDSAUFNAHME UND BESTANDSBEWERTUNG
Naturräumliche Grundlagen
Reale Vegetation/ Biotoptypen
Fauna
Landschaftsbild
4
4
5
6
7
3.0
3.1
3.2
DARSTELLUNG UND BEWERTUNG DES EINGRIFFS
Eingriffsbeschreibung
Konfliktvermeidung / -verminderung
8
8
9
4.0
AUSGLEICHSMASSNAHMEN
11
5.0
EINGRIFFS-/ AUSGLEICHSBILANZIERUNG
13
6.0
ERSATZMASSNAHMEN
14
Kartenverzeichnis / Literaturverzeichnis
15
ANHANG
BESTANDSPLAN
EINGRIFFS-/ AUSGLEICHSPLAN
im Maßstab 1 : 500
im Maßstab 1 : 500
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Innenbereichssatzung Bedburg 1. Änderung
Landschaftspflegerischer Begleitplan
1.0
EINLEITUNG
1.1
ANLASS DER PLANUNG
1
Der Stadt Bedburg liegt ein Antrag auf Baurechtschaffung für das Grundstück
Gemarkung Bedburg, Flur 51, Nr. 117, Größe 2.091 m² am Ende der Otto-HahnStraße in Bedburg vor. Hintergrund ist die kurzfristige Erweiterungsabsicht eines
örtlichen Gewerbebetriebes aus der unmittelbaren Umgebung.
Bauplanungsrechtlich ist das Grundstück derzeit dem baulichen Außenbereich
gemäß § 35 BauGB zuzuordnen.
Um das Grundstück einer gewerblichen Nutzung zugänglich zu machen, ist daher
die Änderung der derzeitigen Innenbereichssatzung des Ortsteils Bedburg
notwendig.
Im Rahmen des Verfahrens zur Änderung der Innenbereichssatzung ist ein
Landschaftspflegerischer Begleitplan vorzulegen.
Mit der Erstellung dieses Landschaftspflegerischen Begleitplans -LPB- beauftragte
die Planungsgruppe MWM im Januar 2015 das Büro für Freiraum- und
Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster, Erkelenz.
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Innenbereichssatzung Bedburg 1. Änderung
Landschaftspflegerischer Begleitplan
1.2
2
LAGE IM RAUM
Das Grundstück befindet sich östlich der Otto-Hahn-Straße im nördlichen Teil des
Gewerbegebietes der Ortslage Bedburg.
Östlich in etwa 270 m Entfernung verläuft die Erft. Nördlich und westlich verläuft in
einer Entfernung von etwa 100 m die Bahnlinie der RB 38.
Abb. 1:
Kartenausdruck aus www.tim-online.nrw.de / Geobasisdaten des Landes NRW
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Innenbereichssatzung Bedburg 1. Änderung
Landschaftspflegerischer Begleitplan
1.3
3
PLANERISCHE VORGABEN
Regionalplan
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, ist das Plangebiet als Allgemeiner
Siedlungsbereich dargestellt.
Flächennutzungsplan
Im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg ist das
Plangebiet als gewerbliche Baufläche dargestellt.
Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplanes 1
Tagebaurekultivierung Nord des Rhein-Erft-Kreis im ungeschützten Außenbereich.
Östlich in etwa 270 m Entfernung verläuft das Naturschutzgebiet 2.1-3 Erft zwischen
Bergheim und Bedburg.
Abb. 2:
Auszug aus dem Landschaftsplan 1 des Rhein-Erft-Kreis Tagebaurekultivierung Nord
8. Änderung
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Innenbereichssatzung Bedburg 1. Änderung
Landschaftspflegerischer Begleitplan
4
2.0
BESTANDSAUFNAHME UND BESTANDSBEWERTUNG
2.1
NATURRÄUMLICHE GRUNDLAGEN
Potentielle natürliche Vegetation
Gemäß der Karte der Potentiellen Natürlichen Vegetation Deutschlands des
Bundesamtes für Naturschutz würde man hier als potentielle natürliche Vegetation
den Waldmeister - Buchenwald, örtlich mit Flattergras - Buchenwald vorfinden.
Boden und Relief
Gemäß den Angaben in www.tim-online.nrw.de / Geobasisdaten des Landes NRW
befindet sich im Plangebiet Typischer Auengley aus schluffigen Lehmböden. Die
Böden haben eine sehr hohe nutzbare Feldkapazität, eine mittlere Luftkapazität und
eine hohe Wasserleitfähigkeit. Die Bodenwertzahl liegt bei 30 - 50. Die
Schutzwürdigkeit ist nicht bewertet.
Das Gelände fällt von der Otto-Hahn-Straße in östlicher Richtung um mehrere Meter
ab.
Wasser
Innerhalb des Vorhabenbereichs sind keine Oberflächengewässer vorhanden.
Die Flächen östlich des Vorhabenbereichs wurden 2006 seitens der
Bezirksregierung Köln als Überschwemmungsgebiet und rückgewinnbares
Überflutungsgebiet im Einflussbereich der Erft festgesetzt.
Für
das
Grundstück
Nr.
117
ist
jedoch
kein
rechtskräftiges
Überschwemmungsgebiet oder Überflutungsgebiet nach Wasserhaushaltsgesetz
oder Landeswassergesetz festgesetzt.
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Innenbereichssatzung Bedburg 1. Änderung
Landschaftspflegerischer Begleitplan
2.2
5
REALE VEGETATION / BIOTOPTYPEN
Das Plangebiet stellt sich vollständig als Brachfläche dar. In der Böschung entlang
der Otto-Hahn-Straße stocken überwiegend Brombeeren, während der übrige
Bereich durch Krautflur geprägt ist.
südlicher Teil des Plangebietes
nördlicher Teil des Plangebietes
Nachfolgend werden die Biotoptypen des Vorhabenbereichs gemäß der
Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Stand:
März 2008 aufgelistet und bewertet.
Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW,
Stand: März 2008
Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt nach der Numerischen Bewertung von
Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Stand: März 2008.
In der Biotoptypenwertliste erhält jeder Biotoptyp einen Biotopwert auf einer Skala
von 0 bis 10. Dabei entspricht 0 dem niedrigsten und 10 dem höchsten Wert für
Naturschutz und Landschaftspflege.
Code
Biotoptypen
5.1
Brache, Gehölzanteil < 50 %
Grundwert A
4
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Innenbereichssatzung Bedburg 1. Änderung
Landschaftspflegerischer Begleitplan
2.3
6
FAUNA
Gemäß Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG § 44 müssen die Belange des
Artenschutzes bei allen genehmigungspflichtigen Planungsverfahren entsprechend
berücksichtigt werden.
Um dem Gesetz Rechnung zu tragen wurde eine Artenschutzrechtliche Vorprüfung
(ASP I) durchgeführt.
Demnach ist das Vorkommen von 4 Säugetier-, 30 Vogel- und 2 Amphibienarten im
Bereich der betreffenden Messtischblätter 4905 Grevenbroich Quadrant 3 und 5005
Bergheim, Quadrant 1 bekannt oder möglich, die in NRW planungsrelevant sind.
Säugetiere
Im Vorhabenbereich befinden sich keine Gehölzstrukturen und / oder Gebäude, die
gegebenenfalls als Sommer- oder Winterquartier der Breitflügelfledermaus,
Haselmaus, Zwergfledermaus und / oder Braunes Langohr genutzt werden könnten.
Eine gelegentliche Nutzung des Vorhabenbereichs dieser Arten zur Nahrungssuche
kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Es ist diesbezüglich jedoch mit keinen
wesentlichen Beeinträchtigungen zu rechnen, da im Umfeld ausreichend
Ausweichhabitate zur Verfügung stehen.
Vögel
Im Vorhabenbereich befindet sich kein Baumbestand der als Bruthabitat, Horstbaum
oder als Ruhesitz für Habicht, Graureiher, Waldohreule, Mäusebussard, Saatkrähe,
Baumfalke, Turmfalke, Wespenbussard, Kuckuck und Pirol geeignet wäre.
Zudem gibt es keine Höhlenbäume, die von
Steinkauz, genutzt werden könnten.
höhlenbrütenden Arten, wie den
Auch für die gebäudebewohnenden Arten wie Mehlschwalbe, Rauchschwalbe und
Schleiereule sind keine adäquaten Habitate im Vorhabenbereich vorhanden.
Für die
Offenlandarten
wie
Feldlerche,
Rebhuhn,
Wachtel, Wachtelkönig,
Rohrweihe, Grauammer und Heidelerche scheint das Plangebiet, sowie dessen
Umfeld aufgrund der Kleinteiligkeit und der vielen Störfaktoren wie Gewerbetrieb,
Verkehr im Bereich des Wendehammers und der nordwestlich verlaufenden
Bahntrasse als Lebensraum ungeeignet.
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Innenbereichssatzung Bedburg 1. Änderung
Landschaftspflegerischer Begleitplan
7
Das Vorkommen von Feldschwirl, Feldsperling, Nachtigall, Wiesenpieper und
Baumpieper kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, ist jedoch aufgrund der
Störfaktoren wie Gewerbetrieb, Verkehr im Bereich des Wendehammers und der
nordwestlich verlaufenden Bahntrasse unwahrscheinlich. Zudem wird für das
Vorhaben nur eine verhältnismäßig kleine Fläche in Anspruch genommen, so dass
im Falle eines Vorkommens im Umfeld ausreichend Ausweichhabitate zur
Verfügung stehen. Es sind die in Kap. 3.2 beschriebenen Vermeidungs- und
Verminderungsmaßnahmen zu berücksichtigen.
Eine gelegentliche Nutzung der vorgenannten Arten zur Nahrungssuche kann nicht
ausgeschlossen werden. Es ist diesbezüglich jedoch mit keinen wesentlichen
Beeinträchtigungen zu rechnen, da im Umfeld ausreichend Nahrungshabitate zur
Verfügung stehen.
Amphibien
Das Vorkommen der Kreuzkröte und der Wechselkröte kann aufgrund ungeeigneter
Habitatausstattung ausgeschlossen werden.
Unter Berücksichtigung der in Kap. 3.2 beschriebenen Vermeidungs- und
Verminderungsmaßnahmen sind keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 i. V.
m. Abs. 5 BNatSchG zu erwarten.
2.4
LANDSCHAFTSBILD
Das Plangebiet ist anthropogen geprägt und befindet sich im Übergangsbereich
zwischen Ortslage und Landschaft.
Vorbelastungen bestehen durch die bereits vorhandenen Gewerbebetriebe südlich
des Plangebietes und die nordwestlich verlaufende Bahnlinie.
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Landschaftspflegerischer Begleitplan
8
3.0
DARSTELLUNG UND BEWERTUNG DES EINGRIFFS
3.1
EINGRIFFSBESCHREIBUNG
Im Rahmen einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB wird das
Plangebiet dem unbebauten Innenbereich zugeführt und eine gewerbliche Nutzung
mit einer GRZ von 0,8 angestrebt.
Baubedingte (temporäre) Beeinträchtigungen:
-
Oberbodenabtrag und -entnahme sowie Zwischenlagerung und Bodenauftrag
Verdichtung des Bodens durch Baufahrzeuge
Erschütterung des Untergrundes durch Baufahrzeuge
Vorübergehende Lärmbelastung durch Baumaschinen
Vorübergehende Inanspruchnahme von Flächen für die Lagerung von
Baumaterialien und als Arbeitsraum.
Anlagebedingte (dauerhafte) Beeinträchtigungen:
- Bei Realisierung des Bauvorhabens wird 2.091 m² Brachfläche überprägt.
- Davon werden 1.673 m² dauerhaft versiegelt.
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3.2
9
KONFLIKTVERMEIDUNG / -VERMINDERUNG
Es sind folgende Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen zu berücksichtigen:
Fauna
- Notwendige Rodungs- / Rückschnittmaßnahmen erfolgen nur außerhalb der
Vogelbrutzeit in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar.
- In der Zeit von SchAnfang März bis Ende August wird die Durchführung der
Baufeldräumung bzw. das Abschieben / -baggern von Oberboden
ausgeschlossen, damit keine Gelege zerstört bzw. Jungvögel bodenbrütender
Vogelarten getötet werden.
Boden
- Zum Schutz des Bodens sind nicht bebaute Flächen im Plangebiet so fern
möglich zu bepflanzen.
- Schutz und Sicherung angrenzender Bereiche und Vegetationsbestände, die
nicht zu befahren, zu betreten oder für die Lagerung von Baumaterialien zu
nutzen sind.
- Abfälle aller Art, die während der Bauarbeiten anfallen (Gebinde, Verpackung
etc.), sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Baubedingt beanspruchte Flächen sind unter Berücksichtigung der baulichen und
gestalterischen
Erfordernisse
nach
Beendigung
der
Baumaßnahme
wiederherzustellen.
- Die DIN 18 915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau / Bodenarbeiten ist
entsprechend zu berücksichtigen.
- Oberboden ist abzuschieben und getrennt vom übrigen Bodenaushub zu lagern.
Der Boden ist nach Möglichkeit vor Ort wieder zu verwenden.
- Der Boden ist während der Bauzeit durch schichtengerechte Lagerung zu sichern.
Bei Bodenlagerungen von mehr als 3 Monaten während der Vegetationszeit ist
eine Zwischenbegrünung vorzusehen.
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Landschaftspflegerischer Begleitplan
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- Bodenverdichtungen sind auf ein Minimum zu begrenzen. Nach Beendigung der
Arbeiten sind im Bereich von Vegetationsflächen die natürlichen Bodenfunktionen
wieder zu aktivieren (Tiefenlockerung).
- Eine Kontamination von Boden und Wasser während des Baubetriebs ist durch
entsprechende Maßnahmen zu vermeiden.
- Einsatz natürlicher Schüttgüter
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4.0
11
AUSGLEICHSMASSNAHMEN
Nach § 15 (1) und (2) Bundesnaturschutzgesetz BNatschG ist der „Verursacher
eines Eingriffs zu verpflichten, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und
Landschaft zu unterlassen und zu verpflichten, unvermeidbare Beeinträchtigungen
durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen
(Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).“
Nachfolgend werden die im Plangebiet realisierbaren Ausgleichsmaßnahmen
beschrieben (siehe Eingriffs-/Ausgleichsplan).
Gehölzanpflanzung
Zur naturnahen Eingrünung und zur Verbesserung der Struktur- und Artenvielfalt
werden entlang der nordwestlich und nordöstlichen Plangebietsgrenze gemäß
Eingriffs- / Ausgleichsplan standorttypische Gehölze der Artenliste 1 gepflanzt und
dauerhaft erhalten. Der Pflanzabstand beträgt 1,50 m x 1,50 m. Es sind immer 3 - 5
Sträucher einer Art in Gruppen zu pflanzen. Die Randbereiche und Zwischenräume
werden mit einer Regiosaatgutmischung für das Westdeutsche Tiefland eingesät.
Für die ersten 2 Jahre wird eine Entwicklungspflege vorgesehen (Pflege und
Wässerung bis zu 4 x pro Jahr). Zudem ist die Pflanzung ausreichend vor Verbiss zu
schützen und dauerhaft zu erhalten.
Die
Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme erfolgt spätesten 1 Jahr nach
Fertigstellung der Baumaßnahme.
Artenliste 1:
Feldahorn
Hainbuche
Kornelkirsche
Acer campestre
Carpinus betulus
Cornus mas
Roter Hartriegel
Haselnuss
Weißdorn
Liguster
Hunds-Rose
Cornus sanguinea
Corylus avellana
Crataegus monogyna
Ligustrum vulgare
Rosa canina
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Eberesche
Schlehe
Korbweide
Schwarzer Holunder
Eberesche
Schneeball
12
Sorbus aucuparia
Prunus spinosa
Salix viminalis
Sambucus nigra
Sorbus aucparia
Viburnum opulus
Pflanzqualität:
Strauch / Heister 2 x verpfl., ohne Ballen, Höhe: 100 - 150 cm
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5.0
13
EINGRIFFS-/ AUSGLEICHSBILANZIERUNG
In den folgenden Tabellen wird der Wert der Biotoptypen vor dem Eingriff
(Bestandssituation) dem Wert der Biotoptypen nach Umsetzung der Planung gemäß
der Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Stand:
März 2008 gegenübergestellt.
Ökologische Wertigkeit vor dem Eingriff (Bestand)
Code
5.1
Biotoptyp
Brache, Gehölzanteil < 50 %
Summe Bestand
Fläche in m²
Grundwert A
Flächenwert
2.091
4
8.364
2.091
8.364
Ökologische Wertigkeit nach dem Eingriff (Planung)
Code
Biotoptyp
Fläche in m²
Grundwert P
Flächenwert
418
5
2.090
1.673
0
0
Planung
7.2
1.1
Freiwachsende Hecke /
lebensraumtyp. Gehölze
Überbauung / Versiegelung
Summe Bestand
2.091
Ökologisches Defizit
2.090
- 6.274
Dies bedeutet, dass bei Umsetzung der Planung ein Ökologisches Defizit in Höhe
von - 6.274 Biotopwertpunkten verbleibt.
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6.0
14
ERSATZMASSNAHMEN
Gemäß der in Kapitel 5.0 aufgeführten Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung verbleibt
unter Anwendung der Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die
Eingriffsregelung in NRW, Stand: September 2008 ein ökologisches Defizit in Höhe
von - 6.274 Biotopwertpunkten
Es ist beabsichtigt dieses ökologische Defizit durch Anlage einer Streuobstwiese auf
einer etwa 2.800 m² großen Teilfläche des Flurstücks 445, Gemarkung Pütz, Flur 5
auszugleichen.
Abb. 3:
Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Rhein-Erft-Kreis
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15
KARTENVERZEICHNIS
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN:
- Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln, Stand: 2003
BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ:
- Karte der potentiellen natürlichen Vegetation Deutschlands, Bonn - Bad
Godesberg 2010
RHEIN-ERFT-KREIS:
-
Landschaftsplan 1 Tagebaurekultivierung Nord, 8. Änderung ,
Stand: 05.12.2006
LITERATURVERZEICHNIS
BUERO FUER FREIRAUM- UND LANDSCHAFTSPLANUNG, DIPL. -ING. GUIDO
BEUSTER, ERKELENZ:
- Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I) zur Innenbereichssatzung Bedburg 1.
Änderung, Stand: 06.03.2015
LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
NORDRHEIN- WESTFALEN
Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW, 2008
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ; LANDWIRTSCHAFT UND
VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NRW
- Geschütze Arten in Nordrhein-Westfalen, Vorkommen, Erhaltungszustand,
Stand : 2007
STADT BEDBUEG
-
Sitzungsvorlage 1. Änderung der Innenbereichssatzung, Stand: 17.11.204
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