Daten
Kommune
Bedburg
Größe
272 kB
Datum
21.04.2015
Erstellt
07.04.15, 18:03
Aktualisiert
07.04.15, 18:03
Stichworte
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Drucksache: WP9-59/2015
Fachdienst 4
Schule, Bildung und Jugend
Sitzungsteil
Az.: 40
öffentlich
Beratungsfolge:
Schul- und Bildungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
21.04.2015
Betreff:
Anpassung der Elternbeitragssatzung zur OGS
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Bildungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg die Anpassung
der Elternbeitragssatzung wie von der Verwaltung vorgeschlagen sowie die Umsetzung
zum Schuljahresbeginn 2015-2016 zu beschließen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die bisherige Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die OGS vom 21.04.2006 entspricht
nicht mehr den aktuellen Anforderungen und wurde insbesondere im Hinblick auf die
Beitragserhebung im Bereich der Kindertagessstätten und der Beitragsgerechtigkeit überarbeitet.
Auf die Vorlagen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 09.12.2014 und der Sitzung des
Schul- und Bildungsausschusses vom 24.02.2015 wird vollinhaltlich verwiesen.
Wesentliche Änderungen der neuen Beitragssatzung sind:
Die Erhöhung der Anzahl der Beitragsstufen von bisher 6 Stufen auf nunmehr 10 Stufen
um eine größere Beitragsgerechtigkeit zu schaffen, wobei die Beitragshöhen an die
Beitragshöhen der Kindertageseinrichtungen für eine 25 Std./Woche-Betreuung
angeglichen wurden. Der „Anerkennungsbeitrag“ i.H.v. 3,00 Euro/Monat in der niedrigsten
Einkommensstufe fällt in der neuen Satzung weg und der Höchstbeitrag wurde von bisher
140,00 Euro auf aktuell 152,46 Euro angehoben. Zurzeit ist durch Erlass ein Höchstbetrag
von 170,00 Euro vorgegebenen.
Eine deutliche Beitragsentlastung von Familien mit mehreren Kindern, da nur noch für ein
Kind ein Beitrag erhoben wird, wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die OGS
und/oder eine Kindertageseinrichtung besuchen. Bisherige Regelung war, dass sich der
Elternbeitrag für das zweite Kind auf 50 Prozent und für jedes weitere Kind auf 25 Prozent
ermäßigte.
Beitragstabelle zur neuen Satzung im Vergleich zur bisherigen Beitragstabelle:
Stufe
Jahreseinkommen in € 25 Stunden/OGS in €
bisher in €
Stufe 1
bis 15.000,00
0,00
3,00
Stufe 2
bis 25.000,00
28,00
16,00
47,00
Stufe 3
bis 31.000,00
47,00
47,00
Stufe 4
bis 37.000,00
58,00
47,00
73,00
Stufe 5
bis 43.000,00
70,00
73,00
Stufe 6
bis 49.000,00
81,00
73,00
Stufe 7
bis 55.000,00
92,00
105,00
Stufe 8
bis 61.000,00
107,00
105,00
Stufe 9
bis 73.000,00
122,00
140,00
Stufe 10
ab 73.000,00
152,00
140,00
Die Elternbeiträge wurden auf volle Eurobeträge gerundet. Für die Berechnung der 1,5
prozentigen jährlichen Steigerung, werden die nicht gerundeten Beträge zugrunde gelegt.
Der Entwurf der neuen Beitragssatzung ist als Anlage 1 beigefügt.
Beschlussvorlage WP9-59/2015
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Bei insgesamt sinkenden Schülerzahlen kann von einer steigenden Betreuungsquote ausgegangen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Keller
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiterin
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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