Daten
Kommune
Bedburg
Größe
247 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
22.04.15, 18:09
Aktualisiert
22.04.15, 18:09
Stichworte
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Drucksache: WP8-82/2011
1. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss (8. WP)
03.05.2011
Stadtentwicklungsausschuss
05.05.2015
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 39 / Kaster - Industriepark Mühlenerft hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Für den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 39 / Kaster, wird der Beschluss zur frühzeitigen
Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) gefasst.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Ursprünglicher Sachstand zur Sitzung vom 03.05.2011:
Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 39a/Bedburg –
Industriepark Mühlenerft – vor. Hintergrund des Antrags ist die Absicht eines an der RobertBosch-Straße ansässigen Unternehmens, seinen Gewerbebetrieb auf dem vorhandenen
Grundstück zu erweitern und hierfür die vordere Baugrenze um 4 m zu überschreiten.
In dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr 39a/Bedburg, 1. Änderung sind die Baugrenzen
durchgehend mit einem Abstand von 9 m zur vorgelagerten Erschließungsstraße festgesetzt. Eine
Befreiung kommt hierbei nicht in Betracht, da hier eine Planungspflicht nach § 1 Abs. 3 BauGB
auslöst wird. Ein gestalterisches Grundkonzept war seinerzeit ein durchgehend großmaßstäblicher
Abstand der Baukörper von der Straßenbegrenzungslinie bei gleichzeitiger Flexibilität der
Grundstücksausnutzung.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass bei einer Straßenbreite inkl. Anbauten von 12,50 m ein
Abstand der Baugrenze von jeweils 5 m zur Straßenbegrenzungslinie ebenso noch eine
großzügige und nicht bedrängende Fassung des Straßenraumes ermöglicht, gleichzeitig jedoch
die Ausnutzbarkeit und Flexibilität der Gewerbegrundstücke erhöht wird. Eine
Bebauungsplanänderung würde diese Voraussetzungen schaffen.
Einen Einfluss auf die bereits festgesetzten Emissionskontingente im rechtskräftigen
Bebauungsplan hat die Verschiebung der Baugrenzen nicht, da bei dessen Berechnung die
gesamten Grundstücksflächen – überbaubare und nicht überbaubare – zu Grunde gelegt wurden.
Aktueller Sachstand zur Sitzung am 05.05.2015:
Neben der im Jahr 2011 beabsichtigten Änderung der Baugrenzen im bestehenden
Bebauungsplan Nr. 39a / Bedburg, 1. Änderung ist nunmehr beabsichtigt, zwei einzelne
Gewerbeflächen (etwa 2 ha und 1 ha) am westlichen Ende der Robert-Bosch-Straße zu einer
Fläche zusammenzulegen, um diese Fläche größeren Betrieben zur Verfügung stellen zu können.
Der Ersatz des heute dort vorhandenen Wirtschaftsweges zur Erschließung der westlich
gelegenen Ackerflächen erfolgt durch die im Zuge der Ansiedlung des Logistikzentrums nunmehr
über die nördlich parallel verlaufende Nikolaus-Otto-Straße. Da die beiden zusammenzulegenden
Flächen in zwei unterschiedlichen Bebauungsplänen (BP 39a und BP 39) liegen, ist eine
Ausweitung des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans in den Bereich des anderen Plans
notwendig. Da jedoch auch im Bebauungsplan Nr. 39 / Bedburg sehr heterogene
Baugrenzenabstände zu den Straßenflächen festgesetzt sind, sollen diese ebenfalls vereinheitlicht
werden, sodass im gesamten Industriegebiet zukünftig dieselben Vorgaben gelten sollen. Daher
ist es sinnvoll, die beiden Bebauungspläne zu einem einheitlichen Bebauungsplan
zusammenzuführen.
Dabei wird auch eine Kontingentierung der Lärmemissionen im südlichen Bereich des
Industriegebietes vorgenommen, sodass auch hier zukünftig eine abgestimmte Konzeption für das
Gesamtgebiet vorliegt. Eine Vergrößerung des Industriegebietes ist dabei weder vorgesehen noch
wird sie durch die Planung vorbereitet. Weitere Details zu der Planung lassen sich den
beigefügten Planunterlagen entnehmen.
Als nächster Schritt soll die frühzeitige Beteiligung durchgeführt werden. Im Herbst soll sodann
möglichst die Offenlage der Planung erfolgen.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage WP8-82/2011 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x – Für die Planänderung entstehen entsprechende Planungskosten.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 20.04.2015
----------------------------------Udo Schmitz
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
stellv. Fachdienstleiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-82/2011 1. Ergänzung
Seite 3