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Beschlusstext (Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW; Hier: Sanierung der gemeindlichen Unterkunft für Asylbewerber im Ortsteil Stockheim)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,2 kB
Datum
21.11.2016
Erstellt
30.11.16, 13:07
Aktualisiert
30.11.16, 13:07
Beschlusstext (Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW;
Hier: Sanierung der gemeindlichen Unterkunft für Asylbewerber im Ortsteil Stockheim)

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BESCHLUSS aus der 13. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 21.11.2016 TOP Betreff 6. Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW; Hier: Sanierung der gemeindlichen Unterkunft für Asylbewerber im Ortsteil Stockheim Vorlage: 4/2016 1. Ergänzung Beschluss: Der Sanierung des gemeindlichen Wohngebäudes Kreuzauer Straße 44 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW zur 90 %igen Teilfinanzierung zu beantragen Beratungsergebnis: einstimmig