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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
228 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
30.11.16, 13:07
Aktualisiert
30.11.16, 13:07

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 22.11.2016 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Eßer, Ingo 2. Ackers, Elfriede 3. Braks, Egbert 4. Breuer, Adolf 5. Heidbüchel, Rolf 6. Heinrichs, Dirk 7. Hohn, Astrid 8. Iven, Axel 9. Kammer, Jürgen 10. Kaptain, Johannes 11. Kern, Karl-Heinz 12. Lennartz, Ulrich 13. Lüttgen, Wolfgang 14. Dr. Nolten, Ralf 15. Schmitz, Hermann-Josef 16. Stoffels, Manfred 17. Winter, Heinrich b) von der Verwaltung: 1. Herr Schmühl 2. Herr Steg 3. Herr Drewes-Janssen 4. Herr Stirnberg Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 22:40 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung formfristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche Tagesordnung gestellt werden. AM Dr. Nolten bittet den TOP 12 im nichtöffentlichen Teil Sitzung zu diskutieren. Ein Beschluss hierüber könne im Haupt- und Finanzausschuss 06.12.2016 erfolgen. und zur der am AM Heidbüchel bittet, den TOP 8 als letzten Punkt der Tagesordnung (öffentlicher Teil) zu beraten. Mit den Änderungswünschen sind die anwesenden Ausschussmitglieder einverstanden. Der TOP 8 wird somit nach TOP 18 beraten. Der Übersicht halber erfolgt die Protokollierung anhand der festgesetzten Tagesordnung. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 3. Neufestsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes ab 01.01.2017 Vorlage: 96/2016 4. Abwassergebühren für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019 hier: 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 70/2016 1. Ergänzung 5. Neufassung der Hundesteuersatzung Vorlage: 104/2016 6. Forstwirtschaftsplan 2017 für den Gemeindewald Kreuzau Vorlage: 92/2016 7. Anregung auf Bezuschussung einer hauptamtlichen Fachkraft zur Koordinierung der Flüchtlingsarbeit in der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 87/2016 8. Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2017 Vorlage: 78/2016 1. Ergänzung 9. Optionserklärung gem. § 27 Abs.22 Umsatzsteuergesetz Vorlage: 98/2016 10. Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Erkundung der Bereitschaft von Nachbarkommunen zur Zusammenlegung von Standesamtsbezirken im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit Vorlage: 90/2016 11. Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Bereitstellung von Räumlichkeiten als Fraktionszimmer im Bürgerhaus Vorlage: 108/2016 12. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber in Kreuzau Vorlage: 101/2016 13. Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Investitionsprogramm "Gute Schule 2020" Vorlage: 103/2016 14. Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW; Hier: Sanierung der gemeindlichen Unterkunft für Asylbewerber im Ortsteil Stockheim Vorlage: 4/2016 1. Ergänzung -315. Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW; Hier: Einbau von Deckenstrahlplatten sowie Umrüstung der Lüftungsanlage in der Turnhalle Drove Vorlage: 4/2016 2. Ergänzung 16. 12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss Vorlage: 42/2016 1. Ergänzung 17. Antrag der SPD-Fraktion auf Erstellung eines Siedlungskonzeptes Vorlage: 82/2016 18. Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans im Ortsteil Untermaubach, Straße "Im Schnürchen"; hier: Aufstellungsbeschluss Vorlage: 91/2016 19. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 20. Mitteilungen 21. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber in Kreuzau Vorlage: 101/2016 22. Anfragen -4A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Herr M. aus Kreuzau berichtet, dass er hinsichtlich der Ausweisung des Wasserschutzgebietes am Lohberg in Kreuzau seine Einwände an die Bezirksregierung in Köln per Einschreiben verschickt habe und fragt an, ob er keine Rückmeldung seitens der Bezirksregierung in Köln auf seine Eingabe erhalte. Herr Schmühl teilt mit, dass im weiteren Verfahren möglicherweise es zu einem Eröterungstermin kommen werde, der in Kreuzau stattfinden würde. Ob die Bezirksregierung in Köln es ausschließlich bei einer öffentlichen Bekanntmachung belässt oder ob jeder Einwänder persönlich angeschrieben wird, entziehe sich seiner Kenntnis. Er bietet Herrn M. an, bei der Bezirksregierung Köln dieserhalb nachzufragen, Herr M. möchte aber selbst dort anrufen. 2. Mitteilungen Es ergehen keine Mitteilungen im öffentlichen Teil. 3. Neufestsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes ab 01.01.2017 Vorlage: 96/2016 Beschlussvorschlag: 1. Der kalkulatorische Zinssatz im Bereich der kostendeckenden Einrichtungen wird für das Jahr 2017 auf 6,02 % festgesetzt. 2. Für die Folgejahre wird die Verwaltung ermächtigt, den jeweils von der GPA NRW aktualisierten höchstzulässigen kalkulatorischen Zinssatz anzuwenden. Der jeweils aktualisierte Zinssatz ist dem Rat zur Kenntnis zu geben. Beratungsergebnis: 4. einstimmig Abwassergebühren für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019 hier: 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 70/2016 1. Ergänzung Die Verwaltungsvorlage wird durch BM Eßer und Herrn Schmühl ausführlich erläutert. AM Heidbüchel führt aus, dass der Erlass von rechtssicheren Gebührenbescheiden wichtig sei, von daher habe er den Antrag auf Anpassung der kalkulatorischen Verzinsung gestellt. Mit der Verwaltungsvorlage sei er so nicht einverstanden, da er die Zahlen im Haushalt nicht wieder findet. Insoweit bleibe er bei seinem Antrag, die Schmutzwasserkanalgebühren auf 2,67 €/cbm und die Niederschlagswassergebühren (versiegelte Fläche) auf 0,33 €/qm festzusetzen. Herr Schmühl nimmt hierzu nochmals Stellung. Aus der Anlage 3 zur Vorlage sei zu ersehen, wie sich die Beträge jahresweise verändern. Er erläutert ausführlich die Gründe, warum die Beträge nicht im Haushalt zu finden seien. Im Haushaltsplan sind die Kanalerweiterungen in Bergheim und der Stauraumkanal in Stockheim veranschlagt. Die kalkulatorische Verzinsung schlägt nicht in dem Maße zu Buche, da die Erschließungsträger Strabag (Neubaugebiet Stockheim) und Meno (Neubaugebiet Friedenau) die Bereiche zum Nulltarif auf die Gemeinde übertragen haben. Es bleibe dem Rat selbstverständlich unbenommen, geänderte Gebühren zu beschließen, eventuelle Fehlbeträge müssen dann in kommende Jahre vorgetragen werden. AM Dr. Nolten stellt fest, dass bisher noch nie politische Gebühren beschlossen worden seien, dies sollte auch jetzt nicht erfolgen. AM Heidbüchel teilt daraufhin mit, dass er infolge der neuen Informationen um Vertagung des Tagesordnungspunktes bis zum Hauptausschuss am 06.12.2016 bittet. Hiermit sind alle anwesenden Ausschussmitglieder einverstanden. -5Beschlussvorschlag: 1. Für den Kalkulationszeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019 werden folgende Gebührensätze festgesetzt: - Schmutzwasserkanalgebühren 2,72 €/cbm - Niederschlagswassergebühren 0,35 €/qm versiegelter Fläche 2. Die 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: 5. vertagt Neufassung der Hundesteuersatzung Vorlage: 104/2016 AM Dr. Nolten stellt fest, dass der textliche Teil der Vorlage nicht eindeutig sei und bittet zukünftig auf eine ordentliche Formulierung zu achten. Beschlussvorschlag: Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Neufassung beschlossen. Beratungsergebnis: 6. einstimmig Forstwirtschaftsplan 2017 für den Gemeindewald Kreuzau Vorlage: 92/2016 Beschlussvorschlag: 1. Dem Forstwirtschaftsplan 2017 für den Gemeindewald Kreuzau wird zugestimmt; hierbei sind die Anmerkungen der Begehung v. 13.10.2016 zu beachten. 2. Der Haushaltsansatz bei Kostenstelle 5550201, Sachkonto 522113 wird in 2017 um 5.000,00 € erhöht um längerfristig ein ausgewogenes Verhältnis von Laubholz zu Nadelholz zu erreichen. Beratungsergebnis: 7. einstimmig Anregung auf Bezuschussung einer hauptamtlichen Fachkraft zur Koordinierung der Flüchtlingsarbeit in der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 87/2016 AM Hohn führt aus, dass ihres Erachtens eine halbe Fachkraft ausreichend wäre. Insoweit würden jährliche Kosten in Höhe von 25.000 € entstehen. Diese Fachkraft soll koordinierend tätig werden und muss kein Studienabschluss haben. Sie soll Hilfestellung bei vielfältigen Dingen leisten und eine strukturelle Hilfe für die Welcome-Gruppe ermöglichen. Die Verwaltungsvertreter sagen hierzu aus, dass der Kreis Düren diesbezüglich eine Vollzeitstelle für Ehrenamtler eingerichtet habe. Diese neu eingerichtete Stelle soll koordinierend den ehrenamtlich Tätigen im Kreisgebiet helfen. Es sei jedoch noch nicht klar, inwieweit die kreisangehörigen Gemeinden hieraus Vorteile generieren können. AM Kern verweist auf den Jahresbericht von Frau Hoffmann. Hieraus seien die derzeitigen Defizite deutlich zu erkennen. Es sei wichtig, das Ehrenamt zu unterstützen, eine einfache Hilfestellung sei -6ausreichend. Herr Steg führt aus, dass einfache Hilfestellungen auch mehrsprachig von der Verwaltung für den Personenkreis geleistet werden. AM Dr. Nolten teilt mit, dass Welcome sehr gute Arbeit leiste. Wenn aber der Kreis Düren eine solche Stelle eingerichtet habe, sollte definiert werden, wo Hilfe nötig wird. Eventuell müsse auch die Struktur der Welcome-Gruppe besser koordiniert werden. Er bringt in Erinnerung, dass ca. 160.000 € aus Eigenmitteln der Gemeinde pro Jahr für den Personenkreis investiert werden und bittet in diesem Zusammenhang zunächst die Entwicklung der Kreisstelle abzuwarten. Möglicherweise könne das Angebot des Kreises so mit der Welcome-Gruppe vernetzt werden, dass eine vernünftige Lösung hieraus erwächst. AM Hohn erwidert hierauf, dass zu besseren Bündelung der Aufgaben bei der Welcome-Gruppe eine Koordinierung erforderlich sei. Eine Beziehungsarbeit mit den Flüchtlingen sei wichtig, auch um Mehrkosten zu vermeiden. AM Braks führt aus, dass es viele ehrenamtliche Angebote gebe, aber auch an die Finanzen der Gemeinde gedacht werden sollte. Er sei insgesamt unschlüssig. AM Heidbüchel stellt fest, dass im Sozialausschuss noch von Personalkosten in Höhe von 60.000 € für eine Vollzeitstelle gesprochen wurde. Er regt an, auch mit den umliegenden Gemeinden zu sprechen, die Finanzierung einer ganzen Stelle sei nicht möglich. Grundsätzlich vertritt er die Meinung, dass es ein Fehler sei, aus dieser Angelegenheit ein Politikum zu machen. In seiner Fraktion sei die Meinung vertreten worden, dass nur ein zeitweiliger Bedarf bestehen werde. Aus seiner Sicht solle die Stelle nicht alleine agieren und der Verwaltung unterstellt werden. BM Eßer fasst zusammen, dass es sich nunmehr um eine halbe Stelle mit finanziellen Auswirkungen von 25.000 €/Jahr handele, die befristet vergeben werden könnte. Eine genaue Aufgabenbeschreibung sei aber noch erforderlich. AM Hohn teilt im Laufe der Diskussion mit, dass sie nichts gegen eine Verschiebung bis zum nächsten Hauptausschuss habe. Herr Steg berichtet, dass in Vettweiß 30.000 € für eine halbe Stelle veranschlagt sei. Die Sozialverbände setzten in der Regel Fachleute ein. Die Gemeinde Vettweiß habe einen Vertrag mit der Caritas geschlossen. AM Dr. Nolten stellt ebenfalls fest, dass das Thema sich nicht für politische Auseinandersetzungen eigne. Er bittet Frau Hohn, den Antrag bis zum 28.11.16 zu formulieren um eine Beratungsgrundlage zu haben. AM Iven unterstützt das Ansinnen von AM Dr. Nolten und führt aus, dass er nach dem letzten Sozialausschuss mit Mitgliedern von Welcome gesprochen habe. Der vorliegende Antrag sei sicherlich nicht ausreichend. AM Winter teilt mit, dass im Rahmen seiner ehrenamtlichen Hilfe für Flüchtlinge er aufkommende Fragen zur vollsten Zufriedenheit mit der Verwaltung geklärt habe. Er fragt sich, ob Ehrenamtler überhaupt eine Koordinierung wünschen. Ein Bedarf über den derzeitigen Status Quo hinaus wird von ihm nicht gesehen. AM Kammer teilt mit, dass die halbe Stelle bei der Gemeinde Vettweiß ähnliche Aufgaben wie Frau Hoffmann ausführe und fragt an, ob die Flüchtlingszahlen von Vettweiß und Kreuzau miteinander vergleichbar seien. Herr Steg teilt mit, dass die Flüchtlingszahlen in den beiden Kommunen ungefähr gleich seien. Das Aufgabenfeld der Fachkraft in Vettweiß umfasse in wesentlichen Teilen auch das Aufgabenfeld von Frau Hoffmann, die in Kreuzau die Flüchtlingsarbeit unterstützt. AM Heidbüchel führt aus, dass eine Stellenbeschreibung erforderlich sei, die Laufdauer des Vertrages festgesetzt werden müsse. Ferner ist eine Kostendarstellung erforderlich, auch anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten müssen geprüft werden. BM Eßer stellt fest, dass es sich zum vorliegenden Tagesordnungspunkt um keinen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, sondern um eine Anregung von Welcome handele. Er resümiert den Wunsch auf Vertagung zum Hauptausschuss am 06. 12. 2016 und vorheriger Beratung im interfraktionellen Gespräch am 28.11.2016. Hiermit sind die anwesenden Ausschussmitglieder einverstanden. Beschlussvorschlag: Ein Beschlussvorschlag soll im Ausschuss erarbeitet werden. -7Beratungsergebnis: 8. vertagt Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2017 Vorlage: 78/2016 1. Ergänzung BM Eßer teilt mit, dass wie in den Vorjahren eine zusätzliche Hauptausschusssitzung vor der Ratssitzung am 06.12.16 um 18.00 Uhr stattfinden sollte. Bzgl. der Vorbereitungen zum Haushalt werde ein interfraktionelles Gespräch am 28.11.2016 terminiert. Die Änderungsliste der Verwaltung wurde vorgelegt, bis zur Ratssitzung am 06.12. werde diese fortgeschrieben. Er bittet eine Korrektur vorzunehmen. Auf Seite 7 des Haushaltsplanes bei Kostenstelle 1110101, Sachkonto 549200 wurden versehentlich seitens der Verwaltung die aktuellen Sätze der Entschädigungsverordnung zu Grunde gelegt (19,60 €/Monat). Maßgeblich ist aber der in der Hauptsatzung festgesetzte Betrag von 14,50 €. (§ 13 Abs. 5 Hauptsatzung). Gegen diese Änderung werden keine Einwände erhoben. Er bittet die Fraktionen, die Änderungswünsche vorzutragen. AM Hohn teilt mit, dass ihre Fraktion zu folgenden Punkten ihre Zustimmung erteilen werde: 1. Neubau Vereinsheim Stockheim: Zur Förderung des Ortes und zur Verbesserung der Infrastruktur werde der Maßnahme zugestimmt. Das neu zu errichtende Vereinsheim sollte wünschenswerter Weise auch von anderen Nutzern genutzt werden können. 2. Der Sanierung des Feuerwehrgerätehauses in Boich werde zugestimmt. Die Maßnahme Pausenüberdachung im Schulzentrum Kreuzau sollte jedoch auf 2018 verschoben werden. Frau Hohn erläutert ausführlich ihre Beweggründe. Für die CDU-Fraktion teilt AM Dr. Nolten folgendes mit. 1. Grundschule Stockheim: Der Ansatz in Höhe von 90.000 € zum Umbau sollte gestrichen werden. Für 2018 sollte eine Neuveranschlagung in Höhe von 230.000 € für Neu- und Umbauten in diesem Bereich erfolgen. Die für 2018 veranschlagte Schulhofsanierung solle entsprechend verschoben werden. 2. Der Ansatz der Pausenhofüberdachung im Schulzentrum in Höhe von 195.000 € sollte ersatzlos gestrichen werden. 3. Im Hinblick auf die Erstellung des Sportstättenbedarfsplanes sollte die Überprüfung der Flutlichtmasten erst in 2018 erfolgen. 4. Der Ansatz für den Tierschutzverein sollte auf 15.800 € reduziert werden. AM Heidbüchel merkt für die SPD-Fraktion zum Haushalt folgendes an: 1. Pausenhofüberdachung (195.000 €): Er stellt fest, dass dort zwei Schulen untergebracht seien und eine höhere Übermittagbetreuung bei der Sekundarschule bestehe. Derzeit werden Gespräche mit den Schulleitungen geführt, mit dem Ziel, dass auf die Baumaßnahmen verzichtet werden kann. 2. Neubau Sportheim Stockheim: Die Eigenleistung des Vereins müsse noch nachgewiesen werden, der Ansatz sollte mit einem Sperrvermerk versehen werden. BM Eßer erläutert, dass die Verwaltung in Kontakt mit dem neuen Vorsitzenden der Fußballabteilung des Vereins sei. Die Gesamtfinanzierung müsse dargestellt werden. Ein Gespräch mit der Vereinsführung werde am 25.11.2016 erfolgen. Die Verwaltung werde diesbezüglich zeitnah weitergehend berichten. 3. Maßnahmen der freiwilligen Feuerwehr: AM Heidbüchel fragt an, wann der Brandschutzbedarfsplan fertig gestellt sei. Im Hinblick auf die Kosten des Feuerwehrgerätehauses und die Anschaffung eines neuen Löschfahrzeuges sei die Größe der aktiven Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr Löschgruppe Boich interessant. Er werde diesbezüglich eine Entscheidung lieber treffen, wenn die Entwicklung der Feuerwehr in den Ortschaften bekannt sei und wie diesbezüglich die Aussagen des Brandschutzbedarfsplanes formuliert werden. BM Eßer bringt in Erinnerung, dass der derzeit geltende Brandschutzbedarfsplan einen Ausbau -8des Feuerwehrgerätehauses in Boich vorsehe. Im Übrigen sei die Leitung der Feuerwehr jederzeit bereit mit den Fraktionen zu sprechen. Zur zeitlichen Fertigstellung des Brandschutzbedarfsplanes teilt Herr Schmühl mit, dass ein erster Entwurf Anfang 2017 erwartet werde. Die Verwaltung habe das Ziel, in der 2. Sitzungsrunde 2017 den Brandschutzbedarfsplan dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Der Ansatz in Höhe von 250.000 € sollte im Haushalt verbleiben. Die Verwaltung werde erst dann eine Vorlage zur Beschlussfassung vorlegen, wenn das gemeindliche Controlling die Sinnhaftigkeit der Ausgabe bestätigt hat. Eine Verschiebung in ein nächstes Haushaltsjahr wäre ein falsches Zeichen. Herr Heidbüchel teilt ergänzend mit, dass er bis zum 29.11.2016 weitere Änderungswünsche mit marginalen finanziellen Auswirkungen vorlegen werde. Für die FDP-Fraktion teilt AM Braks mit, dass er keine weiteren Änderungswünsche zum Haushalt 2017 habe, er hoffe aber auf einen großen Konsens bei der Abstimmung zum Haushalt 2017. BM Eßer bittet Anträge im IFG am 28.11.2016 genau zu benennen, damit die Verwaltung in der Lage ist, hiermit bis zum 06.12.2016 zu arbeiten. Beschlussvorschlag: Die Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2017 Haushaltssicherungskonzept wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: 9. mit vertagt Optionserklärung gem. § 27 Abs.22 Umsatzsteuergesetz Vorlage: 98/2016 BM Eßer erläutert die Verwaltungsvorlage und stellt fest, dass der Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums noch nicht vorliege. AM Winter fragt nach umsatzsteuerrelevanten Vorgängen bei der Gemeinde und wie hoch der Betrag zu beziffern sei. BM Eßer teilt mit, dass diese Fragen derzeit nicht beantwortet werden können, da der Erlass des Bundesfinanzministeriums noch nicht vorliege. Die Verwaltung werde weitergehend berichten, sobald der Erlass veröffentlicht worden sei. Er stellt fest, dass von der Optionserklärung auch wieder zurück getreten werden könne. AM Heidbüchel führt aus, dass es nur darum gehe, dass sich die Gemeinde nicht verschlechtere und keinen Schaden nehme. Herr Stirnberg erläutert, dass eine Relevanz nur im privatrechtlichen Bereich und in Wettbewerbssituationen bestehe. Es bestehe Klärungsbedarf gegenüber dem Bundesfinanzministerium. Mit der Optionserklärung bleiben für die Gemeinde alle Möglichkeiten offen. Beschlussvorschlag: Der Rat ermächtigt den Bürgermeister, von der Übergangsregelung des § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz –UStG- Gebrauch zu machen und beauftragt den Bürgermeister, gegenüber dem Finanzamt Düren zu erklären, dass die Gemeinde Kreuzau von der Möglichkeit Gebrauch macht, die bis zum 31.12.2015 geltenden Regelungen bis zum 31.12.2020 anzuwenden. Beratungsergebnis: 10. 16 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Erkundung der Bereitschaft von Nachbarkommunen zur Zusammenlegung von Standesamtsbezirken im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit Vorlage: 90/2016 AM Heidbüchel fragt an, ob die Bereitschaft auf interkommunale Zusammenarbeit bei den Nachbarkommunen erfragt worden sei. -9BM Eßer erläutert, dass dies noch nicht erfolgt sei, da noch kein Auftrag des Rates an die Verwaltung ergangen sei. AM Heidbüchel erwidert, dass für den Bereich Kreuzau, Nideggen und Heimbach ein Standesamtsbezirk möglich sei. Das Bürgerhaus sei zudem eine Option, dort Trauungen abzuhalten. Wenn mit den anderen Kommunen geredet worden wäre, dann wären eventuell auch finanzielle Aspekte zur Sprache gekommen. AM Dr. Nolten stellt fest, dass bei Trauungen Personalkosten entstehen, unabhängig davon, ob von eigenen oder fremden Standesbeamten. Das aufgeführte Bespiel aus Bayern kann nicht auf die Gemeinde Kreuzau und die Nachbarkommunen angewandt werden. Einsparvolumen bestehe grundsätzlich nur im EDV-Bereich. BM Eßer bekräftigt, dass der Wille zur interkommunalen Zusammenarbeit vorhanden sei und dort wo es wirtschaftlich darstellbar ist, auch in vielen Fällen bereits vollzogen wurde. Herr Schmühl stellt fest, dass aufgrund des vorliegenden Antrages die Vorlage entstanden sei. Die Verwaltung habe lediglich aufgezeigt, was für Vorteile erreicht werden können. 1,93 Stellen im Standesamtsbereich bleiben aber bestehen, falls die Aufgaben ausgelagert würden. Der Stellenplan könne aber auch aus finanziellen Gründen nicht um diese Stellen aufgebauscht werden. Wenn die Aufgabe abgegeben würde, müssten Kosten für Personal und EDV an das aufnehmende Standesamt gezahlt werden. Von daher werde verwaltungsseitig derzeit kein Sinn gesehen, Gespräche zu führen. Im Übrigen mache sich die Verwaltung laufend Gedanken zu Personalkosteneinsparungen. AM Kern fragt an, ob die Mitarbeiter des Standesamtes nicht anderweitig in der Verwaltung eingesetzt werden können. Gemäß des GPA-Berichtes 2010 Seite 27 sei der Benchmark im Bereich des Standesamtes ganz unten festgesetzt worden. Er sehe Handlungsbedarf in diesem Bereich. Herr Schmühl erwidert, dass der in Rede stehende GPA-Bericht auch aussagt, dass die personelle Ausstattung im Hinblick auf die Vollzeitstellen bei 10.000 Einwohnern eine unterdurchschnittliche Größe darstelle. Es sei festzustellen, dass die Verlagerung zu einem anderen Standesamt zu keinem finanziellen Vorteil führen werde. AM Braks führt aus, dass der Antrag aus dem Sanierungs- und Entwicklungsausschuss entstanden sei. Aus seiner Sicht gehe es jetzt auch nur darum, ob sich Effekte für die Gemeinde positiv darstellen lassen. Da dies offensichtlich derzeit nicht darstellbar sei, sollte eine Überprüfung zu einem späteren Zeitpunkt nochmals erfolgen und die Angelegenheit im Auge behalten werden. AM Heidbüchel bittet den Beschlussvorschlag in „zunächst zurückgestellt“ zu formulieren. Er werde die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit dem Rat aufzeigen. Gleichzeitig werde er die Synergieeffekte darstellen. Mit der Änderung des Beschlussvorschlages sind die anwesenden Ausschussmitglieder einverstanden. Beschlussvorschlag: Der gemeinsame Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Erkundung der Bereitschaft von Nachbarkommunen zur Zusammenlegung von Standesamtsbezirken im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit wird zunächst zurückgestellt. Beratungsergebnis: 11. einstimmig Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Bereitstellung von Räumlichkeiten als Fraktionszimmer im Bürgerhaus Vorlage: 108/2016 BM Eßer erläutert den Beratungsstand des Antrages in den politischen Gremien. AM Heidbüchel stellt fest, dass sich 1 Jahr in der Angelegenheit nichts getan habe, auch ein Konzept bzgl. des Bürgerhauses wurde nicht erstellt. Den Fraktionen werde jetzt anheim gestellt, Räume anzumieten, dies sei für ihn ein sehr unbefriedigendes Ergebnis. Mit der Verfahrensweise insgesamt sei er überhaupt nicht einverstanden. - 10 AM Hohn ist der Meinung, dass eine andere Bewertung durch die Verwaltung erfolgt wäre, wenn es sich um einen Antrag der CDU-Fraktion gehandelt hätte. Sie könne nicht glauben, dass keine Räumlichkeiten im Rathaus bzw. Bürgerhaus frei sind. BM Eßer erläutert die Raumknappheit im Rathaus und stellt fest, dass keinerlei Räumlichkeiten frei sind. Er bietet AM Hohn an, die einzelnen Büroräume zu besichtigen. Herr Schmühl teilt mit, dass angemietet Räume von den Fraktionszuwendungen bezahlt werden müssen. Ob hier möglicherweise Anpassungen vorgenommen werden müssen, entscheide ausschließlich der Rat. Die SPD-Fraktion hatte bis 2002 Büroräume in der Bahnhofstraße angemietet. Die Mietkosten pp. wurden im Verwendungsnachweis aufgeführt. AM Heidbüchel führt aus, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die FDP-Fraktion nicht auf Räume verzichtet haben. Nach § 56 GO NRW seien die Mieten und Nebenkosten zu ersetzen. Daneben sind auch die pauschalen Geldleistungen zu gewähren. Jedem sei klar, dass aus den vorhandenen Geldern kein Raum angemietet werden könne. Er werde den Antrag neu stellen. AM Iven bringt den Beschluss des Rates 2015 in Erinnerung, wonach ein Konzept für das Bürgerhaus entwickelt werden sollte und Geld für die Herrichtung eines Raumes im Bürgerhaus eingesetzt werden sollte. Er frage sich, warum hier nichts seitens der Verwaltung unternommen worden sei. BM Eßer entgegnet hierauf, dass sich im Bürgerhaus getroffen worden sei, die Angelegenheit wurde interfraktionell besprochen und im Kulturausschuss beraten. Als Ergebnis hieraus sei die nun vorliegende Verwaltungsvorlage entstanden. Es wurde auch festgestellt, dass im Bürgerhaus keine Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. AM Kern bittet die Belegung des Bürgerhauses und der Hans-Hoesch-Stiftung zu kontrollieren. Er habe nichts gegen die Musikschule, aber Zuschüsse und Bereitstellung von Räumlichkeiten in einem finanziellen Umfang von rund 70.000 € im Jahr seien ein Alleinstellungsmerkmal in Kreuzau. Kein Verein werde in dieser Höhe unterstützt. BM Eßer antwortet hierauf, dass die Belegung der Räumlichkeiten durch den Kulturausschuss erfragt und dort auch beantwortet worden seien. Die Zeiten und Nutzer sind dargestellt worden. AM Heidbüchel hält nochmals fest, dass der Beschluss vom 03.12.2015 nicht von der Verwaltung umgesetzt worden sei. Er sei mit der Verfahrensweise nicht einverstanden. Beschlussvorschlag: Wegen fehlender Raumkapazitäten nimmt der Rat zur Kenntnis, dass verwaltungsseitig keine Räume unentgeltlich als Fraktionsräume zur Verfügung gestellt werden können. Den einzelnen Fraktionen wird anheim gestellt, Räume anzumieten. Beratungsergebnis: 12. 8 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen Erlass einer Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber in Kreuzau Vorlage: 101/2016 Die Beratung erfolgte im nichtöffentlichen Teil (TOP 21). Beschlussvorschlag: Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber in Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen. Beratungsergebnis: 13. vertagt Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ Vorlage: 103/2016 AM Dr. Nolten bittet den 2. Satz des Beschlussvorschlages um „unter Einbeziehung der - 11 Fachausschüsse“ zu ergänzen. Im Hinblick auf die bisherigen Diskussionen teilt AM Heidbüchel mit, dass ein kurzer Hinweis gereicht hätte, es sei nicht notwendig gewesen, 56 Seiten mit Schnellbriefen des Städte- und Gemeindebundes den Ratsmitgliedern zur Verfügung zu stellen. BM Eßer erläutert die Hintergründe, insbesondere warum die Verwaltung nicht bereits im August 2016 tätig geworden ist. AM Hohn vertritt die Auffassung, dass die Reaktion der Verwaltung auf den Antrag nicht angemessen sei. Es sei von vorn herein klar gewesen, wozu die Gelder verwandt werden dürfen. Diesbezüglich erläutert BM Eßer nochmals den Verfahrensgang und die zeitliche Abfolge und stellt fest, dass die Schulen der Gemeinde Kreuzau nicht Not leidend seien. Rat und Verwaltung haben in der Vergangenheit die Unterhaltsverpflichtung immer ernst genommen. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah mit den Schulen in den Dialog zu treten und auf dieser Basis ein Konzept zu erstellen, wie die Investitionsmittel des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ verausgabt werden können. Ziel soll es sein, kurzfristig nach Schaffung der gesetzlichen Grundlagen ein fertiges Konzept entwickelt zu haben, damit die Mittel unter Einbeziehung des Fachausschusses schnell abgerufen werden können. Ergänzend dazu ist die Konkretisierung des 3,5 Mrd. Euro-Paketes für Bildungsinvestitionen des Bundes in finanzschwachen Kommunen zu beobachten und gegebenenfalls in die Planung mit einzubeziehen. Beratungsergebnis: 14. einstimmig Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW; Hier: Sanierung der gemeindlichen Unterkunft für Asylbewerber im Ortsteil Stockheim Vorlage: 4/2016 1. Ergänzung Beschlussvorschlag: Der Sanierung des gemeindlichen Wohngebäudes Kreuzauer Straße 44 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW zur 90 %igen Teilfinanzierung zu beantragen Beratungsergebnis: 15. einstimmig Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW; Hier: Einbau von Deckenstrahlplatten sowie Umrüstung der Lüftungsanlage in der Turnhalle Drove Vorlage: 4/2016 2. Ergänzung Im Bau- und Planungsausschuss vom 21.11.2016 ist der Beschlussvorschlag der Verwaltung dahingehend geändert worden, dass eine Finanzierung der Maßnahme nunmehr nicht mit KIuvFG-Mitteln sondern aus der Schul- und Bildungspauschale erfolgt. Beschlussvorschlag: Dem Einbau von Deckenstrahlplatten sowie der Umrüstung der beiden Lüftungsanlagen in der Turnhalle Drove gemäß der Variante 2 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt die Maßnahme aus der Schul- und Bildungspauschale zu finanzieren. Beratungsergebnis: einstimmig - 12 16. 12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss Vorlage: 42/2016 1. Ergänzung Beschlussvorschlag: 1. Den Vorschlägen zur städtebaulichen Abwägung zu den Stellungnahmen aus dem Verfahren nach § 4 (2) BauGB gemäß der Anlage 1 wird gefolgt. 2. Die 12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim, wird als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird ermächtigt die Satzung im Amtsblatt öffentlich bekannt zu machen. Beratungsergebnis: 17. einstimmig Antrag der SPD-Fraktion auf Erstellung eines Siedlungskonzeptes Vorlage: 82/2016 Beschlussvorschlag: Dem Antrag der SPD-Fraktion auf Aufstellung eines Siedlungskonzepts wird zugestimmt. Weitere Beratungen hierzu finden im Rahmen der geplanten Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau statt. Beratungsergebnis: 18. einstimmig Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans im Ortsteil Untermaubach, Straße "Im Schnürchen"; hier: Aufstellungsbeschluss Vorlage: 91/2016 Im Bau- und Planungsausschuss vom Vortag ist die Beschlussempfehlung ausgesprochen worden, den Antrag abzulehnen. Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans L 3, Ortsteil Untermaubach, wird abgelehnt. Beratungsergebnis: 19. einstimmig Anfragen AM Kern fragt an, ob die Gemeinde Kreuzau darüber informiert sei, dass der Bau der Reaktoren der Fa. Niederauer Mühle in Kreuzau an einem anderen Ort stattfindet als ursprünglich geplant. Herr Schmühl stellt zunächst fest, dass es sich hier um ein Unding handele, da seit Februar 2016 eine Genehmigung der Bezirksregierung Köln zum vorzeitigen Baubeginn der Fa. Niederauer Mühle vorliege und die Gemeinde Kreuzau hier von keine Kenntnis hatte. Tatsächlich sind die Reaktoren um ca. 20 m verschoben und näher zum Üdinger Weg errichtet worden. Nach telefonischer Kontaktaufnahme mit der Bezirksregierung Köln wurde von dort mitgeteilt, dass es sich um eine bauordnungsrechtliche Angelegenheit handele. Mit der Leiterin des Bauordnungsamtes des Kreises Düren wurde ebenfalls gesprochen. Am 23.11. solle ein Baustopp verfügt werden. Die Gemeinde habe diesbezüglich alles Mögliche schnellstmöglich veranlasst. Derzeit werden Zuständigkeitsfragen zwischen der Bezirksregierung Köln und dem Kreis Düren geklärt. - 13 Hinsichtlich der Deckensanierung der Dürener Straße (L 249 in Kreuzau) bringt AM Heidbüchel einen Ratsbeschluss vom 25.06 2013 in Erinnerung. Gemäß Punkt 4 des Beschlusses wurde die Verwaltung beauftragt, die betroffenen Selbstständigen wegen der Baumaßnahme anzuschreiben. In diesem Schreiben sollte auf die Möglichkeiten des Straßenwegegesetzes des Landes NRW hingewiesen werden, wonach Beihilfen bei existenzgefährdeten Eingriffen beantragt werden können. Dies ist verwaltungsseitig offensichtlich unterblieben und er fragt an, warum diese Information an die Gewerbetreibenden nicht erfolgt ist. Auf Nachfrage bei Straßen NRW habe Herr Sebastian mitgeteilt, dass Anträge gestellt werden müssen und gegebenenfalls auch entschädigt werden. Da die Verwaltung hier nicht tätig geworden sei, stelle sich für ihn zusätzlich die Frage, ob ein Schadensersatzanspruch gegenüber der Gemeinde Kreuzau bestehe. Herr Schmühl teilt mit, dass er sich intensiv mit der Thematik beschäftigt habe. Maßgeblich sei der § 20 Abs. 6 des Straßenwegegesetzes NRW. Aus der Kommentierung dieser Vorschrift sei zu erkennen, dass für die Beantragung der Entschädigung keine Fristsetzung vorliege. In diesem Zusammenhang habe er auch mit den entsprechenden Personen bei der Stadt Düren und dem Kreis Düren hinsichtlich eines Entschädigungsanspruches nach § 20 Abs. 6 gesprochen. Von beiden großen Behörden wurde mitgeteilt, dass solche Ansprüche in der Vergangenheit dort nicht geltend gemacht wurden. Die Verwaltung werde versuchen, den Gewerbetreibenden Hilfestellung zu leisten. - 14 B. Nichtöffentliche Sitzung