Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
228 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
30.11.16, 13:07
Aktualisiert
30.11.16, 13:07
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NIEDERSCHRIFT
über die 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 22.11.2016
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Eßer, Ingo
2. Ackers, Elfriede
3. Braks, Egbert
4. Breuer, Adolf
5. Heidbüchel, Rolf
6. Heinrichs, Dirk
7. Hohn, Astrid
8. Iven, Axel
9. Kammer, Jürgen
10. Kaptain, Johannes
11. Kern, Karl-Heinz
12. Lennartz, Ulrich
13. Lüttgen, Wolfgang
14. Dr. Nolten, Ralf
15. Schmitz, Hermann-Josef
16. Stoffels, Manfred
17. Winter, Heinrich
b) von der Verwaltung:
1. Herr Schmühl
2. Herr Steg
3. Herr Drewes-Janssen
4. Herr Stirnberg
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
22:40 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung formfristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche
Tagesordnung gestellt werden. AM Dr. Nolten bittet den TOP 12 im nichtöffentlichen Teil
Sitzung zu diskutieren. Ein Beschluss hierüber könne im Haupt- und Finanzausschuss
06.12.2016 erfolgen.
und
zur
der
am
AM Heidbüchel bittet, den TOP 8 als letzten Punkt der Tagesordnung (öffentlicher Teil) zu
beraten. Mit den Änderungswünschen sind die anwesenden Ausschussmitglieder einverstanden.
Der TOP 8 wird somit nach TOP 18 beraten. Der Übersicht halber erfolgt die Protokollierung
anhand der festgesetzten Tagesordnung.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
3.
Neufestsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes ab 01.01.2017
Vorlage: 96/2016
4.
Abwassergebühren für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019
hier: 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 70/2016 1. Ergänzung
5.
Neufassung der Hundesteuersatzung
Vorlage: 104/2016
6.
Forstwirtschaftsplan 2017 für den Gemeindewald Kreuzau
Vorlage: 92/2016
7.
Anregung auf Bezuschussung einer hauptamtlichen Fachkraft zur Koordinierung der
Flüchtlingsarbeit in der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 87/2016
8.
Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das
Haushaltsjahr 2017
Vorlage: 78/2016 1. Ergänzung
9.
Optionserklärung gem. § 27 Abs.22 Umsatzsteuergesetz
Vorlage: 98/2016
10.
Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Erkundung der
Bereitschaft von Nachbarkommunen zur Zusammenlegung von Standesamtsbezirken
im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit
Vorlage: 90/2016
11.
Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Bereitstellung von
Räumlichkeiten als Fraktionszimmer im Bürgerhaus
Vorlage: 108/2016
12.
Erlass einer Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die
Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber in Kreuzau
Vorlage: 101/2016
13.
Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Investitionsprogramm "Gute Schule 2020"
Vorlage: 103/2016
14.
Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW;
Hier: Sanierung der gemeindlichen Unterkunft für Asylbewerber im Ortsteil Stockheim
Vorlage: 4/2016 1. Ergänzung
-315.
Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW;
Hier: Einbau von Deckenstrahlplatten sowie Umrüstung der Lüftungsanlage in der
Turnhalle Drove
Vorlage: 4/2016 2. Ergänzung
16.
12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
Vorlage: 42/2016 1. Ergänzung
17.
Antrag der SPD-Fraktion auf Erstellung eines Siedlungskonzeptes
Vorlage: 82/2016
18.
Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans im Ortsteil Untermaubach, Straße "Im
Schnürchen";
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage: 91/2016
19.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
20.
Mitteilungen
21.
Erlass einer Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die
Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber in Kreuzau
Vorlage: 101/2016
22.
Anfragen
-4A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Herr M. aus Kreuzau berichtet, dass er hinsichtlich der Ausweisung des Wasserschutzgebietes am
Lohberg in Kreuzau seine Einwände an die Bezirksregierung in Köln per Einschreiben verschickt
habe und fragt an, ob er keine Rückmeldung seitens der Bezirksregierung in Köln auf seine
Eingabe erhalte.
Herr Schmühl teilt mit, dass im weiteren Verfahren möglicherweise es zu einem Eröterungstermin
kommen werde, der in Kreuzau stattfinden würde. Ob die Bezirksregierung in Köln es
ausschließlich bei einer öffentlichen Bekanntmachung belässt oder ob jeder Einwänder persönlich
angeschrieben wird, entziehe sich seiner Kenntnis. Er bietet Herrn M. an, bei der Bezirksregierung
Köln dieserhalb nachzufragen, Herr M. möchte aber selbst dort anrufen.
2.
Mitteilungen
Es ergehen keine Mitteilungen im öffentlichen Teil.
3.
Neufestsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes ab 01.01.2017
Vorlage: 96/2016
Beschlussvorschlag:
1. Der kalkulatorische Zinssatz im Bereich der kostendeckenden Einrichtungen wird für das Jahr
2017 auf 6,02 % festgesetzt.
2. Für die Folgejahre wird die Verwaltung ermächtigt, den jeweils von der GPA NRW aktualisierten
höchstzulässigen kalkulatorischen Zinssatz anzuwenden. Der jeweils aktualisierte Zinssatz ist dem
Rat zur Kenntnis zu geben.
Beratungsergebnis:
4.
einstimmig
Abwassergebühren für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019
hier: 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 70/2016 1. Ergänzung
Die Verwaltungsvorlage wird durch BM Eßer und Herrn Schmühl ausführlich erläutert.
AM Heidbüchel führt aus, dass der Erlass von rechtssicheren Gebührenbescheiden wichtig sei,
von daher habe er den Antrag auf Anpassung der kalkulatorischen Verzinsung gestellt. Mit der
Verwaltungsvorlage sei er so nicht einverstanden, da er die Zahlen im Haushalt nicht wieder
findet. Insoweit bleibe er bei seinem Antrag, die Schmutzwasserkanalgebühren auf 2,67 €/cbm
und die Niederschlagswassergebühren (versiegelte Fläche) auf 0,33 €/qm festzusetzen.
Herr Schmühl nimmt hierzu nochmals Stellung. Aus der Anlage 3 zur Vorlage sei zu ersehen, wie
sich die Beträge jahresweise verändern. Er erläutert ausführlich die Gründe, warum die Beträge
nicht im Haushalt zu finden seien. Im Haushaltsplan sind die Kanalerweiterungen in Bergheim und
der Stauraumkanal in Stockheim veranschlagt. Die kalkulatorische Verzinsung schlägt nicht in
dem Maße zu Buche, da die Erschließungsträger Strabag (Neubaugebiet Stockheim) und Meno
(Neubaugebiet Friedenau) die Bereiche zum Nulltarif auf die Gemeinde übertragen haben. Es
bleibe dem Rat selbstverständlich unbenommen, geänderte Gebühren zu beschließen, eventuelle
Fehlbeträge müssen dann in kommende Jahre vorgetragen werden.
AM Dr. Nolten stellt fest, dass bisher noch nie politische Gebühren beschlossen worden seien,
dies sollte auch jetzt nicht erfolgen.
AM Heidbüchel teilt daraufhin mit, dass er infolge der neuen Informationen um Vertagung des
Tagesordnungspunktes bis zum Hauptausschuss am 06.12.2016 bittet. Hiermit sind alle
anwesenden Ausschussmitglieder einverstanden.
-5Beschlussvorschlag:
1. Für den Kalkulationszeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019 werden folgende Gebührensätze
festgesetzt:
- Schmutzwasserkanalgebühren 2,72 €/cbm
- Niederschlagswassergebühren 0,35 €/qm versiegelter Fläche
2. Die 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
5.
vertagt
Neufassung der Hundesteuersatzung
Vorlage: 104/2016
AM Dr. Nolten stellt fest, dass der textliche Teil der Vorlage nicht eindeutig sei und bittet zukünftig
auf eine ordentliche Formulierung zu achten.
Beschlussvorschlag:
Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Neufassung
beschlossen.
Beratungsergebnis:
6.
einstimmig
Forstwirtschaftsplan 2017 für den Gemeindewald Kreuzau
Vorlage: 92/2016
Beschlussvorschlag:
1. Dem Forstwirtschaftsplan 2017 für den Gemeindewald Kreuzau wird zugestimmt; hierbei sind
die Anmerkungen der Begehung v. 13.10.2016 zu beachten.
2. Der Haushaltsansatz bei Kostenstelle 5550201, Sachkonto 522113 wird in 2017 um 5.000,00 €
erhöht um längerfristig ein ausgewogenes Verhältnis von Laubholz zu Nadelholz zu erreichen.
Beratungsergebnis:
7.
einstimmig
Anregung auf Bezuschussung einer hauptamtlichen Fachkraft zur Koordinierung
der Flüchtlingsarbeit in der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 87/2016
AM Hohn führt aus, dass ihres Erachtens eine halbe Fachkraft ausreichend wäre. Insoweit würden
jährliche Kosten in Höhe von 25.000 € entstehen. Diese Fachkraft soll koordinierend tätig werden
und muss kein Studienabschluss haben. Sie soll Hilfestellung bei vielfältigen Dingen leisten und
eine strukturelle Hilfe für die Welcome-Gruppe ermöglichen. Die Verwaltungsvertreter sagen
hierzu aus, dass der Kreis Düren diesbezüglich eine Vollzeitstelle für Ehrenamtler eingerichtet
habe. Diese neu eingerichtete Stelle soll koordinierend den ehrenamtlich Tätigen im Kreisgebiet
helfen. Es sei jedoch noch nicht klar, inwieweit die kreisangehörigen Gemeinden hieraus Vorteile
generieren können.
AM Kern verweist auf den Jahresbericht von Frau Hoffmann. Hieraus seien die derzeitigen Defizite
deutlich zu erkennen. Es sei wichtig, das Ehrenamt zu unterstützen, eine einfache Hilfestellung sei
-6ausreichend.
Herr Steg führt aus, dass einfache Hilfestellungen auch mehrsprachig von der Verwaltung für den
Personenkreis geleistet werden.
AM Dr. Nolten teilt mit, dass Welcome sehr gute Arbeit leiste. Wenn aber der Kreis Düren eine
solche Stelle eingerichtet habe, sollte definiert werden, wo Hilfe nötig wird. Eventuell müsse auch
die Struktur der Welcome-Gruppe besser koordiniert werden. Er bringt in Erinnerung, dass ca.
160.000 € aus Eigenmitteln der Gemeinde pro Jahr für den Personenkreis investiert werden und
bittet in diesem Zusammenhang zunächst die Entwicklung der Kreisstelle abzuwarten.
Möglicherweise könne das Angebot des Kreises so mit der Welcome-Gruppe vernetzt werden,
dass eine vernünftige Lösung hieraus erwächst.
AM Hohn erwidert hierauf, dass zu besseren Bündelung der Aufgaben bei der Welcome-Gruppe
eine Koordinierung erforderlich sei. Eine Beziehungsarbeit mit den Flüchtlingen sei wichtig, auch
um Mehrkosten zu vermeiden.
AM Braks führt aus, dass es viele ehrenamtliche Angebote gebe, aber auch an die Finanzen der
Gemeinde gedacht werden sollte. Er sei insgesamt unschlüssig.
AM Heidbüchel stellt fest, dass im Sozialausschuss noch von Personalkosten in Höhe von 60.000
€ für eine Vollzeitstelle gesprochen wurde. Er regt an, auch mit den umliegenden Gemeinden zu
sprechen, die Finanzierung einer ganzen Stelle sei nicht möglich. Grundsätzlich vertritt er die
Meinung, dass es ein Fehler sei, aus dieser Angelegenheit ein Politikum zu machen. In seiner
Fraktion sei die Meinung vertreten worden, dass nur ein zeitweiliger Bedarf bestehen werde. Aus
seiner Sicht solle die Stelle nicht alleine agieren und der Verwaltung unterstellt werden.
BM Eßer fasst zusammen, dass es sich nunmehr um eine halbe Stelle mit finanziellen
Auswirkungen von 25.000 €/Jahr handele, die befristet vergeben werden könnte. Eine genaue
Aufgabenbeschreibung sei aber noch erforderlich.
AM Hohn teilt im Laufe der Diskussion mit, dass sie nichts gegen eine Verschiebung bis zum
nächsten Hauptausschuss habe.
Herr Steg berichtet, dass in Vettweiß 30.000 € für eine halbe Stelle veranschlagt sei. Die
Sozialverbände setzten in der Regel Fachleute ein. Die Gemeinde Vettweiß habe einen Vertrag
mit der Caritas geschlossen.
AM Dr. Nolten stellt ebenfalls fest, dass das Thema sich nicht für politische Auseinandersetzungen
eigne. Er bittet Frau Hohn, den Antrag bis zum 28.11.16 zu formulieren um eine
Beratungsgrundlage zu haben.
AM Iven unterstützt das Ansinnen von AM Dr. Nolten und führt aus, dass er nach dem letzten
Sozialausschuss mit Mitgliedern von Welcome gesprochen habe. Der vorliegende Antrag sei
sicherlich nicht ausreichend.
AM Winter teilt mit, dass im Rahmen seiner ehrenamtlichen Hilfe für Flüchtlinge er aufkommende
Fragen zur vollsten Zufriedenheit mit der Verwaltung geklärt habe. Er fragt sich, ob Ehrenamtler
überhaupt eine Koordinierung wünschen. Ein Bedarf über den derzeitigen Status Quo hinaus wird
von ihm nicht gesehen.
AM Kammer teilt mit, dass die halbe Stelle bei der Gemeinde Vettweiß ähnliche Aufgaben wie
Frau Hoffmann ausführe und fragt an, ob die Flüchtlingszahlen von Vettweiß und Kreuzau
miteinander vergleichbar seien.
Herr Steg teilt mit, dass die Flüchtlingszahlen in den beiden Kommunen ungefähr gleich seien.
Das Aufgabenfeld der Fachkraft in Vettweiß umfasse in wesentlichen Teilen auch das
Aufgabenfeld von Frau Hoffmann, die in Kreuzau die Flüchtlingsarbeit unterstützt.
AM Heidbüchel führt aus, dass eine Stellenbeschreibung erforderlich sei, die Laufdauer des
Vertrages festgesetzt werden müsse. Ferner ist eine Kostendarstellung erforderlich, auch
anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten müssen geprüft werden.
BM Eßer stellt fest, dass es sich zum vorliegenden Tagesordnungspunkt um keinen Antrag von
Bündnis 90/Die Grünen, sondern um eine Anregung von Welcome handele. Er resümiert den
Wunsch auf Vertagung zum Hauptausschuss am 06. 12. 2016 und vorheriger Beratung im
interfraktionellen Gespräch am 28.11.2016. Hiermit sind die anwesenden Ausschussmitglieder
einverstanden.
Beschlussvorschlag:
Ein Beschlussvorschlag soll im Ausschuss erarbeitet werden.
-7Beratungsergebnis:
8.
vertagt
Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für
das Haushaltsjahr 2017
Vorlage: 78/2016 1. Ergänzung
BM Eßer teilt mit, dass wie in den Vorjahren eine zusätzliche Hauptausschusssitzung vor der
Ratssitzung am 06.12.16 um 18.00 Uhr stattfinden sollte. Bzgl. der Vorbereitungen zum Haushalt
werde ein interfraktionelles Gespräch am 28.11.2016 terminiert. Die Änderungsliste der
Verwaltung wurde vorgelegt, bis zur Ratssitzung am 06.12. werde diese fortgeschrieben. Er bittet
eine Korrektur vorzunehmen. Auf Seite 7 des Haushaltsplanes bei Kostenstelle 1110101,
Sachkonto 549200 wurden versehentlich seitens der Verwaltung die aktuellen Sätze der
Entschädigungsverordnung zu Grunde gelegt (19,60 €/Monat). Maßgeblich ist aber der in der
Hauptsatzung festgesetzte Betrag von 14,50 €. (§ 13 Abs. 5 Hauptsatzung). Gegen diese
Änderung werden keine Einwände erhoben.
Er bittet die Fraktionen, die Änderungswünsche vorzutragen.
AM Hohn teilt mit, dass ihre Fraktion zu folgenden Punkten ihre Zustimmung erteilen werde:
1. Neubau Vereinsheim Stockheim: Zur Förderung des Ortes und zur Verbesserung der
Infrastruktur werde der Maßnahme zugestimmt. Das neu zu errichtende Vereinsheim sollte
wünschenswerter Weise auch von anderen Nutzern genutzt werden können.
2. Der Sanierung des Feuerwehrgerätehauses in Boich werde zugestimmt.
Die Maßnahme Pausenüberdachung im Schulzentrum Kreuzau sollte jedoch auf 2018 verschoben
werden. Frau Hohn erläutert ausführlich ihre Beweggründe.
Für die CDU-Fraktion teilt AM Dr. Nolten folgendes mit.
1. Grundschule Stockheim: Der Ansatz in Höhe von 90.000 € zum Umbau sollte gestrichen
werden. Für 2018 sollte eine Neuveranschlagung in Höhe von 230.000 € für Neu- und Umbauten
in diesem Bereich erfolgen. Die für 2018 veranschlagte Schulhofsanierung solle entsprechend
verschoben werden.
2. Der Ansatz der Pausenhofüberdachung im Schulzentrum in Höhe von 195.000 € sollte ersatzlos
gestrichen werden.
3. Im Hinblick auf die Erstellung des Sportstättenbedarfsplanes sollte die Überprüfung der
Flutlichtmasten erst in 2018 erfolgen.
4. Der Ansatz für den Tierschutzverein sollte auf 15.800 € reduziert werden.
AM Heidbüchel merkt für die SPD-Fraktion zum Haushalt folgendes an:
1. Pausenhofüberdachung (195.000 €): Er stellt fest, dass dort zwei Schulen untergebracht seien
und eine höhere Übermittagbetreuung bei der Sekundarschule bestehe. Derzeit werden
Gespräche mit den Schulleitungen geführt, mit dem Ziel, dass auf die Baumaßnahmen verzichtet
werden kann.
2. Neubau Sportheim Stockheim: Die Eigenleistung des Vereins müsse noch nachgewiesen
werden, der Ansatz sollte mit einem Sperrvermerk versehen werden.
BM Eßer erläutert, dass die Verwaltung in Kontakt mit dem neuen Vorsitzenden der
Fußballabteilung des Vereins sei. Die Gesamtfinanzierung müsse dargestellt werden. Ein
Gespräch mit der Vereinsführung werde am 25.11.2016 erfolgen. Die Verwaltung werde
diesbezüglich zeitnah weitergehend berichten.
3. Maßnahmen der freiwilligen Feuerwehr: AM Heidbüchel fragt an, wann der
Brandschutzbedarfsplan fertig gestellt sei. Im Hinblick auf die Kosten des Feuerwehrgerätehauses
und die Anschaffung eines neuen Löschfahrzeuges sei die Größe der aktiven Mitglieder der
freiwilligen Feuerwehr Löschgruppe Boich interessant. Er werde diesbezüglich eine Entscheidung
lieber treffen, wenn die Entwicklung der Feuerwehr in den Ortschaften bekannt sei und wie
diesbezüglich die Aussagen des Brandschutzbedarfsplanes formuliert werden.
BM Eßer bringt in Erinnerung, dass der derzeit geltende Brandschutzbedarfsplan einen Ausbau
-8des Feuerwehrgerätehauses in Boich vorsehe. Im Übrigen sei die Leitung der Feuerwehr jederzeit
bereit mit den Fraktionen zu sprechen.
Zur zeitlichen Fertigstellung des Brandschutzbedarfsplanes teilt Herr Schmühl mit, dass ein erster
Entwurf Anfang 2017 erwartet werde. Die Verwaltung habe das Ziel, in der 2. Sitzungsrunde 2017
den Brandschutzbedarfsplan dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Der
Ansatz in Höhe von 250.000 € sollte im Haushalt verbleiben. Die Verwaltung werde erst dann eine
Vorlage zur Beschlussfassung vorlegen, wenn das gemeindliche Controlling die Sinnhaftigkeit der
Ausgabe bestätigt hat. Eine Verschiebung in ein nächstes Haushaltsjahr wäre ein falsches
Zeichen.
Herr Heidbüchel teilt ergänzend mit, dass er bis zum 29.11.2016 weitere Änderungswünsche mit
marginalen finanziellen Auswirkungen vorlegen werde.
Für die FDP-Fraktion teilt AM Braks mit, dass er keine weiteren Änderungswünsche zum Haushalt
2017 habe, er hoffe aber auf einen großen Konsens bei der Abstimmung zum Haushalt 2017.
BM Eßer bittet Anträge im IFG am 28.11.2016 genau zu benennen, damit die Verwaltung in der
Lage ist, hiermit bis zum 06.12.2016 zu arbeiten.
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2017
Haushaltssicherungskonzept wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
9.
mit
vertagt
Optionserklärung gem. § 27 Abs.22 Umsatzsteuergesetz
Vorlage: 98/2016
BM Eßer erläutert die Verwaltungsvorlage und stellt fest, dass der Anwendungserlass des
Bundesfinanzministeriums noch nicht vorliege.
AM Winter fragt nach umsatzsteuerrelevanten Vorgängen bei der Gemeinde und wie hoch der
Betrag zu beziffern sei.
BM Eßer teilt mit, dass diese Fragen derzeit nicht beantwortet werden können, da der Erlass des
Bundesfinanzministeriums noch nicht vorliege. Die Verwaltung werde weitergehend berichten,
sobald der Erlass veröffentlicht worden sei. Er stellt fest, dass von der Optionserklärung auch
wieder zurück getreten werden könne.
AM Heidbüchel führt aus, dass es nur darum gehe, dass sich die Gemeinde nicht verschlechtere
und keinen Schaden nehme.
Herr Stirnberg erläutert, dass eine Relevanz nur im privatrechtlichen Bereich und in
Wettbewerbssituationen
bestehe.
Es
bestehe
Klärungsbedarf
gegenüber
dem
Bundesfinanzministerium. Mit der Optionserklärung bleiben für die Gemeinde alle Möglichkeiten
offen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat ermächtigt den Bürgermeister, von der Übergangsregelung des § 27 Abs. 22
Umsatzsteuergesetz –UStG- Gebrauch zu machen und beauftragt den Bürgermeister, gegenüber
dem Finanzamt Düren zu erklären, dass die Gemeinde Kreuzau von der Möglichkeit Gebrauch
macht, die bis zum 31.12.2015 geltenden Regelungen bis zum 31.12.2020 anzuwenden.
Beratungsergebnis:
10.
16 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Erkundung
der Bereitschaft von Nachbarkommunen zur Zusammenlegung von
Standesamtsbezirken im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit
Vorlage: 90/2016
AM Heidbüchel fragt an, ob die Bereitschaft auf interkommunale Zusammenarbeit bei den
Nachbarkommunen erfragt worden sei.
-9BM Eßer erläutert, dass dies noch nicht erfolgt sei, da noch kein Auftrag des Rates an die
Verwaltung ergangen sei.
AM Heidbüchel erwidert, dass für den Bereich Kreuzau, Nideggen und Heimbach ein
Standesamtsbezirk möglich sei. Das Bürgerhaus sei zudem eine Option, dort Trauungen
abzuhalten. Wenn mit den anderen Kommunen geredet worden wäre, dann wären eventuell auch
finanzielle Aspekte zur Sprache gekommen.
AM Dr. Nolten stellt fest, dass bei Trauungen Personalkosten entstehen, unabhängig davon, ob
von eigenen oder fremden Standesbeamten. Das aufgeführte Bespiel aus Bayern kann nicht auf
die Gemeinde Kreuzau und die Nachbarkommunen angewandt werden. Einsparvolumen bestehe
grundsätzlich nur im EDV-Bereich.
BM Eßer bekräftigt, dass der Wille zur interkommunalen Zusammenarbeit vorhanden sei und dort
wo es wirtschaftlich darstellbar ist, auch in vielen Fällen bereits vollzogen wurde.
Herr Schmühl stellt fest, dass aufgrund des vorliegenden Antrages die Vorlage entstanden sei. Die
Verwaltung habe lediglich aufgezeigt, was für Vorteile erreicht werden können. 1,93 Stellen im
Standesamtsbereich bleiben aber bestehen, falls die Aufgaben ausgelagert würden. Der
Stellenplan könne aber auch aus finanziellen Gründen nicht um diese Stellen aufgebauscht
werden. Wenn die Aufgabe abgegeben würde, müssten Kosten für Personal und EDV an das
aufnehmende Standesamt gezahlt werden. Von daher werde verwaltungsseitig derzeit kein Sinn
gesehen, Gespräche zu führen. Im Übrigen mache sich die Verwaltung laufend Gedanken zu
Personalkosteneinsparungen.
AM Kern fragt an, ob die Mitarbeiter des Standesamtes nicht anderweitig in der Verwaltung
eingesetzt werden können. Gemäß des GPA-Berichtes 2010 Seite 27 sei der Benchmark im
Bereich des Standesamtes ganz unten festgesetzt worden. Er sehe Handlungsbedarf in diesem
Bereich.
Herr Schmühl erwidert, dass der in Rede stehende GPA-Bericht auch aussagt, dass die
personelle Ausstattung im Hinblick auf die Vollzeitstellen bei 10.000 Einwohnern eine
unterdurchschnittliche Größe darstelle. Es sei festzustellen, dass die Verlagerung zu einem
anderen Standesamt zu keinem finanziellen Vorteil führen werde.
AM Braks führt aus, dass der Antrag aus dem Sanierungs- und Entwicklungsausschuss
entstanden sei. Aus seiner Sicht gehe es jetzt auch nur darum, ob sich Effekte für die Gemeinde
positiv darstellen lassen. Da dies offensichtlich derzeit nicht darstellbar sei, sollte eine
Überprüfung zu einem späteren Zeitpunkt nochmals erfolgen und die Angelegenheit im Auge
behalten werden.
AM Heidbüchel bittet den Beschlussvorschlag in „zunächst zurückgestellt“ zu formulieren. Er
werde die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit dem Rat aufzeigen. Gleichzeitig
werde er die Synergieeffekte darstellen.
Mit der Änderung des Beschlussvorschlages sind die anwesenden Ausschussmitglieder
einverstanden.
Beschlussvorschlag:
Der gemeinsame Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Erkundung der
Bereitschaft von Nachbarkommunen zur Zusammenlegung von Standesamtsbezirken im Rahmen
der interkommunalen Zusammenarbeit wird zunächst zurückgestellt.
Beratungsergebnis:
11.
einstimmig
Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf
Bereitstellung von Räumlichkeiten als Fraktionszimmer im Bürgerhaus
Vorlage: 108/2016
BM Eßer erläutert den Beratungsstand des Antrages in den politischen Gremien.
AM Heidbüchel stellt fest, dass sich 1 Jahr in der Angelegenheit nichts getan habe, auch ein
Konzept bzgl. des Bürgerhauses wurde nicht erstellt. Den Fraktionen werde jetzt anheim gestellt,
Räume anzumieten, dies sei für ihn ein sehr unbefriedigendes Ergebnis. Mit der Verfahrensweise
insgesamt sei er überhaupt nicht einverstanden.
- 10 AM Hohn ist der Meinung, dass eine andere Bewertung durch die Verwaltung erfolgt wäre, wenn
es sich um einen Antrag der CDU-Fraktion gehandelt hätte. Sie könne nicht glauben, dass keine
Räumlichkeiten im Rathaus bzw. Bürgerhaus frei sind.
BM Eßer erläutert die Raumknappheit im Rathaus und stellt fest, dass keinerlei Räumlichkeiten
frei sind. Er bietet AM Hohn an, die einzelnen Büroräume zu besichtigen.
Herr Schmühl teilt mit, dass angemietet Räume von den Fraktionszuwendungen bezahlt werden
müssen. Ob hier möglicherweise Anpassungen vorgenommen werden müssen, entscheide
ausschließlich der Rat. Die SPD-Fraktion hatte bis 2002 Büroräume in der Bahnhofstraße
angemietet. Die Mietkosten pp. wurden im Verwendungsnachweis aufgeführt.
AM Heidbüchel führt aus, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die FDP-Fraktion nicht auf
Räume verzichtet haben. Nach § 56 GO NRW seien die Mieten und Nebenkosten zu ersetzen.
Daneben sind auch die pauschalen Geldleistungen zu gewähren.
Jedem sei klar, dass aus den vorhandenen Geldern kein Raum angemietet werden könne. Er
werde den Antrag neu stellen.
AM Iven bringt den Beschluss des Rates 2015 in Erinnerung, wonach ein Konzept für das
Bürgerhaus entwickelt werden sollte und Geld für die Herrichtung eines Raumes im Bürgerhaus
eingesetzt werden sollte. Er frage sich, warum hier nichts seitens der Verwaltung unternommen
worden sei.
BM Eßer entgegnet hierauf, dass sich im Bürgerhaus getroffen worden sei, die Angelegenheit
wurde interfraktionell besprochen und im Kulturausschuss beraten. Als Ergebnis hieraus sei die
nun vorliegende Verwaltungsvorlage entstanden. Es wurde auch festgestellt, dass im Bürgerhaus
keine Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.
AM Kern bittet die Belegung des Bürgerhauses und der Hans-Hoesch-Stiftung zu kontrollieren. Er
habe nichts gegen die Musikschule, aber Zuschüsse und Bereitstellung von Räumlichkeiten in
einem finanziellen Umfang von rund 70.000 € im Jahr seien ein Alleinstellungsmerkmal in
Kreuzau. Kein Verein werde in dieser Höhe unterstützt.
BM Eßer antwortet hierauf, dass die Belegung der Räumlichkeiten durch den Kulturausschuss
erfragt und dort auch beantwortet worden seien. Die Zeiten und Nutzer sind dargestellt worden.
AM Heidbüchel hält nochmals fest, dass der Beschluss vom 03.12.2015 nicht von der Verwaltung
umgesetzt worden sei. Er sei mit der Verfahrensweise nicht einverstanden.
Beschlussvorschlag:
Wegen fehlender Raumkapazitäten nimmt der Rat zur Kenntnis, dass verwaltungsseitig keine
Räume unentgeltlich als Fraktionsräume zur Verfügung gestellt werden können. Den einzelnen
Fraktionen wird anheim gestellt, Räume anzumieten.
Beratungsergebnis:
12.
8 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen
Erlass einer Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die
Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber in Kreuzau
Vorlage: 101/2016
Die Beratung erfolgte im nichtöffentlichen Teil (TOP 21).
Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen
Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber in Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Form
beschlossen.
Beratungsergebnis:
13.
vertagt
Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Investitionsprogramm „Gute Schule
2020“
Vorlage: 103/2016
AM Dr. Nolten bittet den 2. Satz des Beschlussvorschlages um „unter Einbeziehung der
- 11 Fachausschüsse“ zu ergänzen. Im Hinblick auf die bisherigen Diskussionen teilt AM Heidbüchel
mit, dass ein kurzer Hinweis gereicht hätte, es sei nicht notwendig gewesen, 56 Seiten mit
Schnellbriefen des Städte- und Gemeindebundes den Ratsmitgliedern zur Verfügung zu stellen.
BM Eßer erläutert die Hintergründe, insbesondere warum die Verwaltung nicht bereits im August
2016 tätig geworden ist.
AM Hohn vertritt die Auffassung, dass die Reaktion der Verwaltung auf den Antrag nicht
angemessen sei. Es sei von vorn herein klar gewesen, wozu die Gelder verwandt werden dürfen.
Diesbezüglich erläutert BM Eßer nochmals den Verfahrensgang und die zeitliche Abfolge und
stellt fest, dass die Schulen der Gemeinde Kreuzau nicht Not leidend seien. Rat und Verwaltung
haben in der Vergangenheit die Unterhaltsverpflichtung immer ernst genommen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah mit den Schulen in den Dialog zu treten und auf dieser
Basis ein Konzept zu erstellen, wie die Investitionsmittel des Landesprogramms „Gute Schule
2020“ verausgabt werden können.
Ziel soll es sein, kurzfristig nach Schaffung der gesetzlichen Grundlagen ein fertiges Konzept
entwickelt zu haben, damit die Mittel unter Einbeziehung des Fachausschusses schnell abgerufen
werden können.
Ergänzend dazu ist die Konkretisierung des 3,5 Mrd. Euro-Paketes für Bildungsinvestitionen des
Bundes in finanzschwachen Kommunen zu beobachten und gegebenenfalls in die Planung mit
einzubeziehen.
Beratungsergebnis:
14.
einstimmig
Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW;
Hier: Sanierung der gemeindlichen Unterkunft für Asylbewerber im Ortsteil
Stockheim
Vorlage: 4/2016 1. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
Der Sanierung des gemeindlichen Wohngebäudes Kreuzauer Straße 44 wird zugestimmt. Die
Verwaltung wird ermächtigt Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW zur
90 %igen Teilfinanzierung zu beantragen
Beratungsergebnis:
15.
einstimmig
Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW;
Hier: Einbau von Deckenstrahlplatten sowie Umrüstung der Lüftungsanlage in der
Turnhalle Drove
Vorlage: 4/2016 2. Ergänzung
Im Bau- und Planungsausschuss vom 21.11.2016 ist der Beschlussvorschlag der Verwaltung
dahingehend geändert worden, dass eine Finanzierung der Maßnahme nunmehr nicht mit
KIuvFG-Mitteln sondern aus der Schul- und Bildungspauschale erfolgt.
Beschlussvorschlag:
Dem Einbau von Deckenstrahlplatten sowie der Umrüstung der beiden Lüftungsanlagen in der
Turnhalle Drove gemäß der Variante 2 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt die
Maßnahme aus der Schul- und Bildungspauschale zu finanzieren.
Beratungsergebnis:
einstimmig
- 12 16.
12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
Vorlage: 42/2016 1. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
1. Den Vorschlägen zur städtebaulichen Abwägung zu den Stellungnahmen aus dem
Verfahren nach § 4 (2) BauGB gemäß der Anlage 1 wird gefolgt.
2. Die 12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim, wird als Satzung
beschlossen. Die Verwaltung wird ermächtigt die Satzung im Amtsblatt öffentlich bekannt
zu machen.
Beratungsergebnis:
17.
einstimmig
Antrag der SPD-Fraktion auf Erstellung eines Siedlungskonzeptes
Vorlage: 82/2016
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der SPD-Fraktion auf Aufstellung eines Siedlungskonzepts wird zugestimmt. Weitere
Beratungen hierzu finden im Rahmen der geplanten Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
der Gemeinde Kreuzau statt.
Beratungsergebnis:
18.
einstimmig
Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans im Ortsteil Untermaubach, Straße
"Im Schnürchen";
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage: 91/2016
Im Bau- und Planungsausschuss vom Vortag ist die Beschlussempfehlung ausgesprochen
worden, den Antrag abzulehnen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplans L 3, Ortsteil Untermaubach, wird abgelehnt.
Beratungsergebnis:
19.
einstimmig
Anfragen
AM Kern fragt an, ob die Gemeinde Kreuzau darüber informiert sei, dass der Bau der Reaktoren
der Fa. Niederauer Mühle in Kreuzau an einem anderen Ort stattfindet als ursprünglich geplant.
Herr Schmühl stellt zunächst fest, dass es sich hier um ein Unding handele, da seit Februar 2016
eine Genehmigung der Bezirksregierung Köln zum vorzeitigen Baubeginn der Fa. Niederauer
Mühle vorliege und die Gemeinde Kreuzau hier von keine Kenntnis hatte. Tatsächlich sind die
Reaktoren um ca. 20 m verschoben und näher zum Üdinger Weg errichtet worden. Nach
telefonischer Kontaktaufnahme mit der Bezirksregierung Köln wurde von dort mitgeteilt, dass es
sich um eine bauordnungsrechtliche Angelegenheit handele. Mit der Leiterin des
Bauordnungsamtes des Kreises Düren wurde ebenfalls gesprochen. Am 23.11. solle ein Baustopp
verfügt werden. Die Gemeinde habe diesbezüglich alles Mögliche schnellstmöglich veranlasst.
Derzeit werden Zuständigkeitsfragen zwischen der Bezirksregierung Köln und dem Kreis Düren
geklärt.
- 13 Hinsichtlich der Deckensanierung der Dürener Straße (L 249 in Kreuzau) bringt AM Heidbüchel
einen Ratsbeschluss vom 25.06 2013 in Erinnerung. Gemäß Punkt 4 des Beschlusses wurde die
Verwaltung beauftragt, die betroffenen Selbstständigen wegen der Baumaßnahme anzuschreiben.
In diesem Schreiben sollte auf die Möglichkeiten des Straßenwegegesetzes des Landes NRW
hingewiesen werden, wonach Beihilfen bei existenzgefährdeten Eingriffen beantragt werden
können.
Dies ist verwaltungsseitig offensichtlich unterblieben und er fragt an, warum diese Information an
die Gewerbetreibenden nicht erfolgt ist. Auf Nachfrage bei Straßen NRW habe Herr Sebastian
mitgeteilt, dass Anträge gestellt werden müssen und gegebenenfalls auch entschädigt werden. Da
die Verwaltung hier nicht tätig geworden sei, stelle sich für ihn zusätzlich die Frage, ob ein
Schadensersatzanspruch gegenüber der Gemeinde Kreuzau bestehe.
Herr Schmühl teilt mit, dass er sich intensiv mit der Thematik beschäftigt habe. Maßgeblich sei der
§ 20 Abs. 6 des Straßenwegegesetzes NRW. Aus der Kommentierung dieser Vorschrift sei zu
erkennen, dass für die Beantragung der Entschädigung keine Fristsetzung vorliege.
In diesem Zusammenhang habe er auch mit den entsprechenden Personen bei der Stadt Düren
und dem Kreis Düren hinsichtlich eines Entschädigungsanspruches nach § 20 Abs. 6 gesprochen.
Von beiden großen Behörden wurde mitgeteilt, dass solche Ansprüche in der Vergangenheit dort
nicht geltend gemacht wurden. Die Verwaltung werde versuchen, den Gewerbetreibenden
Hilfestellung zu leisten.
- 14 B. Nichtöffentliche Sitzung