Daten
Kommune
Wesseling
Größe
81 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
13.09.11, 06:43
Aktualisiert
23.09.11, 12:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
155/2011
- Dringlichkeitsentscheidung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Dienstreise von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
05.07.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 155/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Querbach
05.07.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Dienstreise von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses
Beschlussentwurf:
Folgende Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt:
Gemäß § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW wird folgendes beschlossen:
Die Dienstreise folgender Mitglieder des Jugendhilfeausschusses zur Teilnahme an der Jahrestagung des
Landschaftsverbandes Rheinland für Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen am
07. und 08. Juli 2011 wird genehmigt:
Herr Florian Peter Völlger
Dringlichkeitsentscheidung
Gemäß § 60 Gemeindeordnung NRW wird folgendes beschlossen:
Die Dienstreise folgender Mitglieder des Jugendhilfeausschusses zur Teilnahme an der Jahrestagung des
Landschaftsverbandes Rheinland für Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen am 07. und 08. Juli 2011 wird
genehmigt:
Herr Florian Peter Völlger
Hans-Peter Haupt
Bürgermeister
Johann Reiner
Ratsmitglied
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Landschaftsverband Rheinland – Landesjugendamt – hat zur Tagung der Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen vom 07.-08. Juli 2011 in Bad Honnef eingeladen.
Von folgenden Jugendhilfeausschussmitgliedern liegen zu dieser Tagung entsprechende Dienstreiseanträge
vor:
Herr Florian Peter Völlger
2. Lösung
Die Dienstreise wird per Dringlichkeitsentscheidung genehmigt.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Der Teilnehmerbeitrag beträgt 127,00 € mit Übernachtung.
Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung (Rat, Ausschüsse).
5. Begründung der Dringlichkeit
Der Beginn der Tagung liegt bereits vor dem nächsten Sitzungstermin des Rates.