Daten
Kommune
Bedburg
Größe
196 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
27.02.15, 09:36
Aktualisiert
27.02.15, 09:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Fachbereich II
- Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Stadtverwaltung Bedburg, Postfach 1253, D-50173 Bedburg
Geschäftsbereich 3 - Ordnung und Soziales Dienstgebäude: Rathaus Bedburg
Rhein-Erft-Kreis
Kommunalaufsicht
Willy-Brandt-Platz 1
Auskunft erteilt: Frau Courth
D-50126 Bergheim
Zimmer:
22
Durchwahl:
(02272) 402 326
Telefax:
(02272) 402 812
E-Mail:
am.courth@bedburg.de
Mein Zeichen:
32
Datum:
26. Januar 2015
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW;
„ Keine Vergabe von Städtischen Flächen an Zirkusse mit Wildtieren“
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 20.10.2014 ist bei der Stadt Bedburg ein Bürgerantrag nach § 24 GO NRW mit
der Intention „Keine Vergabe städtischer Flächen an Zirkusse mit Wildtieren“ eingegangen.
Der Bürgerantrag wurde in der Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses
der Stadt Bedburg am 20.01.2015 vorberaten. Der Ausschuss kam in dieser Sitzung
zu dem Ergebnis sich gegen die Vergabe städtischer Flächen an Zirkusse mit Wildtieren auszusprechen, soweit keine rechtlichen Bedenken bestehen. Eine Beschlussfassung zu diesem Bürgerantrag ist für Anfang März 2015 im Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen.
Nach eingehender rechtlicher Prüfung der Sach- und Rechtslage hat die Verwaltung
jedoch erhebliche rechtliche Bedenken, Zirkusse mit Wildtieren von der Vergabe
städtischer Flächen auszuschließen.
Die von der Stadt Bedburg zu vergebenen Standplätze für Zirkusse sind öffentliche
Einrichtungen i. S. d. § 8 GO NRW. Nach § 8 Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 GO NRW sind
Gewerbetreibende im Rahmen des geltenden Rechts berechtigt, die öffentlichen Einrichtungen zu benutzen, die in der Gemeinde bestehen.
Bei der Auswahl der Gewerbetreibenden hat die Gemeinde sowohl das geltende
Recht, als auch den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz zu beachten.
Besuchszeiten:
montags bis freitags
montags und donnerstags
dienstags
8:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
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Hausadresse:
Friedrich-Wilhelm-Straße 43 * D-50181 Bedburg * Zentrale (02272) 4020
koel780
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E-Mail:
stadtverwaltung@bedburg.de
Seite - 2 - zum Schreiben vom 4. Februar 2015
Derzeit gilt für das Zur-Schau-Stellen von Wildtieren in Zirkussen kein gesetzliches
Verbot. Nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz bedarf es hierfür allerdings einer Erlaubnis. Demnach bewegen sich Zirkusunternehmen, die mit einer behördlichen Erlaubnis bestimmte (Wild) Tierarten Zur-Schau-Stellen im Rahmen des geltenden Rechts.
Aus Sicht der Verwaltung würde es Zirkussen mit Wildtieren durch einen entsprechenden Beschluss faktisch unmöglich gemacht, sich auf städtischen Flächen zu
präsentieren; dies würde somit einen unzulässigen Eingriff in die durch Artikel 12 GG
geschützte Berufsausübungsfreiheit darstellen. Unabhängig hiervon würde ein derartiger Beschluss aber auch den Bestimmungen des § 11 des Tierschutzgesetzes, die
das Halten und Zur-Schau-Stellen von Wildtieren grundsätzlich erlauben und dies
lediglich von einer Erlaubnis der zuständigen Behörde abhängig machen, widersprechen. Auf das in der Anlage beigefügte Urteil des VG Darmstadt (VG Darmstadt Az.
3 L 89/13) wird verwiesen.
Ergänzend wird beispielhaft auf den Ratsbeschluss der Stadt Bonn vom 26.02.2012
verwiesen, wonach die Stadt Bonn grundsätzlich keine Flächen mehr an Zirkusse
und Einrichtungen vergibt, sofern diese Wildtiere mit sich führen oder einsetzen, die
nicht zum Altbestand des Unternehmens gehören. Der vorgenannte Beschluss wurde
jedoch nach Beanstandung gemäß § 54 GO durch den Oberbürgermeister vom Rat
der Stadt Bonn aufgehoben. Ein ähnlich gelagerter Sachverhalt konnte bei der Stadt
Ahrensburg eruiert werden.
Entgegen den vorgemachten Ausführungen berufen sich die Initiatoren des Bürgerantrages darauf, dass es aktuell in etwa 20 deutschen Städten -u. a. Köln und
München- bereits ähnliche Beschlüsse „Keine Vergabe von städtischen Standplätzen
an Zirkusse mit Wildtieren“ gebe. In diesem Zusammenhang wird auf das Urteil des
VG München vom 06.08.2014 (Az: M 7 K 13.2449) verwiesen, welches als Anlage
beigefügt ist.
Zudem füge ich ergänzend die entsprechende Sitzungsvorlage WP9-208/2014 und
den Artikel des Kölner Stadtanzeigers vom 26.08.2014 anbei.
Ich bitte in dieser Angelegenheit um kommunalaufsichtliche Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez.
(Kramer)
Anlage(n)
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