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Beschlusstext (Optionserklärung gem. § 27 Abs.22 Umsatzsteuergesetz)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
63 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
30.11.16, 13:07
Aktualisiert
30.11.16, 13:07
Beschlusstext (Optionserklärung gem. § 27 Abs.22 Umsatzsteuergesetz)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 22.11.2016 TOP Betreff 9. Optionserklärung gem. § 27 Abs.22 Umsatzsteuergesetz Vorlage: 98/2016 Beschluss: Der Rat ermächtigt den Bürgermeister, von der Übergangsregelung des § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz –UStG- Gebrauch zu machen und beauftragt den Bürgermeister, gegenüber dem Finanzamt Düren zu erklären, dass die Gemeinde Kreuzau von der Möglichkeit Gebrauch macht, die bis zum 31.12.2015 geltenden Regelungen bis zum 31.12.2020 anzuwenden. Beratungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung