Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
63 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
30.11.16, 13:07
Aktualisiert
30.11.16, 13:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 22.11.2016
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Betreff
9.
Optionserklärung gem. § 27 Abs.22 Umsatzsteuergesetz
Vorlage: 98/2016
Beschluss:
Der Rat ermächtigt den Bürgermeister, von der Übergangsregelung des § 27 Abs. 22
Umsatzsteuergesetz –UStG- Gebrauch zu machen und beauftragt den Bürgermeister,
gegenüber dem Finanzamt Düren zu erklären, dass die Gemeinde Kreuzau von der Möglichkeit
Gebrauch macht, die bis zum 31.12.2015 geltenden Regelungen bis zum 31.12.2020
anzuwenden.
Beratungsergebnis:
16 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung