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Öffentliche Niederschrift (Umweltausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
151 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
21.09.16, 13:06
Aktualisiert
21.09.16, 13:06
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Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 11. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 08.09.2016 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzende: Hohn, Astrid Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Hohn, Astrid 2. Böcking, Paul 3. Breuer, Adolf, vertritt Ackers, Elfriede 4. Gerards, Elmar 5. Graf von Spee, Mariano 6. Heidbüchel, Rolf, vertritt Schroeteler, Rolf 7. Heinrichs, Dirk, vertritt Dr. Nolten, Ralf 8. Hüttl, Detlef, vertritt Harperscheidt, Guido 9. Kesseler, Achim 10. Körner, Karlheinz 11. Lüttgen, Wolfgang 12. Mauel, Albert, vertritt Olschewski, Dieter 13. Petran, Franz 14. Schmidt, Stefan 15. Stoffels, Björn, vertritt Kilian, Manfred 16. Szymanski, Udo 17. Tesch, Michael b) von der Verwaltung: 1. Herr Schmühl 2. Herr Wolfram 3. Herr Nolden Es fehlen: 1. Ackers, Elfriede 2. Harperscheidt, Guido 3. Kilian, Manfred 4. Dr. Nolten, Ralf 5. Olschewski, Dieter 6. Schroeteler, Rolf Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 19:25 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Hohn fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 2.1 Abfallbilanz 2015 2.2 Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein 3. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; Hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. 4a (3) Satz 1 BauGB 2. Satzungsbeschluss Vorlage: 58/2012 6. Ergänzung 4. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 5. Mitteilungen 6. Anfragen -3A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Es ergehen keine Anfragen. 2. Mitteilungen 2.1 Abfallbilanz 2015 AV Hohn fragt an, auf welche Ursachen der geringe Anteil von Grünabfällen an der Bioabfallmasse der Gemeinde Kreuzau zurückzuführen sei. Herr Wolfram erläutert, dass seitens der Gemeinde Kreuzau keine zusätzliche Entsorgung für Grünabfälle angeboten werde. Aufgrund der Möglichkeit, anfallende Grünabfälle auf kurzem Wege über die offiziell zugelassenen Grünabfallannahmestellen an der ELC-Horm und bei der Fa. Schneider in Stockheim zu entsorgen, reduziert sich der Anteil der Grünabfälle an der Bioabfallmasse entsprechend. 2.2 Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein Herr Schmühl erläutert den Sachverhalt und geht dabei ausführlich auf den derzeitigen Verfahrensstand und die weitere Vorgehensweise ein. AM Kesseler fragt an, durch welche Maßnahmen die Verwaltung in Zukunft das Überackern der Wirtschaftswege verhindern könne. Herr Schmühl erläutert, dass zukünftig mehr Kontrollen durch die Gemeinde Kreuzau und die Untere Landschaftsbehörde durchgeführt werden müssen. AM Heidbüchel merkt an, dass die Wirtschaftswegeproblematik im gesamten Gemeindegebiet bestehe. Zunächst solle eine Übersicht aller betroffenen Wirtschaftswege im Gemeindegebiet erstellt werden, sodass über diese insgesamt beschlossen werden könne. AM Böcking merkt an, dass die Kosten der Wiederherstellung der betroffenen Wirtschaftswege von dem jeweiligen Verursacher zu tragen seien und nicht zu Lasten der Gemeinde Kreuzau gehen können. Herr Schmühl erläutert, dass eine Überprüfung des gesamten Gemeindegebietes erfolgen wird, diese jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde. AV Hohn merkt an, dass über die möglichen Vorgehensweisen im Ausschuss noch diskutiert und jeder betroffene Wirtschaftsweg im Detail betrachtet werden müsse. Über jeden der betroffenen Wirtschaftswege müsse eine individuelle und keine allgemeine Entscheidung getroffen werden. Herr Schmühl erläutert, dass durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Biologischen Station und der Unteren Landschaftsbehörde mögliche individuelle Konzepte erarbeitet würden. Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Es ergehen folgende mündliche Mitteilungen: Herr Schmühl teilt mit, dass die landesplanerische Anfrage an die Bezirksregierung zur beabsichtigten Ausweisung eines Baugebietes in Kreuzau-Schneidhausen negativ beschieden worden ist. Die Verwaltung wird auf weitere Rechtsmittel verzichten. Herr Schmühl teilt mit, dass über den Bebauungsplan Schaar in der kommenden Ratssitzung am 05.10.2016 beschlossen wird. Da keine umweltrelevanten Entscheidungen getroffen werden müssen, steht der Tagesordnungspunkt im Umweltausschuss nicht zur Diskussion. -43. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; Hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. 4a (3) Satz 1 BauGB 2. Satzungsbeschluss Vorlage: 58/2012 6. Ergänzung AV Hohn fragt an, ob der 5 km oder der 10 km Radius des Erdbebenwarnsystems in Hürtgenwald maßgeblich sei. Herr Schmühl erläutert, dass nach Auffassung der Verwaltung der 5 km Radius entscheidend sei. Der Radius des Erdbebenwarnsystems ist im derzeitigen Planungsverfahren nicht relevant und wird ausführlich im späteren konkreten Baugenehmigungsverfahren behandelt. Beschlussvorschlag: 1. Die in der beigefügten Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB wird gefolgt. 2. Der Bebauungsplan G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“, wird als Satzung beschlossen. 3. Die Satzung wird erst bekannt gemacht, wenn die Windkraft-Konzentrationszone E aus der 33. Änderung des Flächennutzungsplans Rechtskraft erlangt hat, sodass das Gebot nach § 8 (2) BauGB gewahrt bleibt. Beratungsergebnis: 4. 14 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung Anfragen Es ergehen keine Anfragen. B. Nichtöffentliche Sitzung