Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
151 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
21.09.16, 13:06
Aktualisiert
21.09.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 11. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 08.09.2016
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzende: Hohn, Astrid
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Hohn, Astrid
2. Böcking, Paul
3. Breuer, Adolf, vertritt Ackers, Elfriede
4. Gerards, Elmar
5. Graf von Spee, Mariano
6. Heidbüchel, Rolf, vertritt Schroeteler, Rolf
7. Heinrichs, Dirk, vertritt Dr. Nolten, Ralf
8. Hüttl, Detlef, vertritt Harperscheidt, Guido
9. Kesseler, Achim
10. Körner, Karlheinz
11. Lüttgen, Wolfgang
12. Mauel, Albert, vertritt Olschewski, Dieter
13. Petran, Franz
14. Schmidt, Stefan
15. Stoffels, Björn, vertritt Kilian, Manfred
16. Szymanski, Udo
17. Tesch, Michael
b) von der Verwaltung:
1. Herr Schmühl
2. Herr Wolfram
3. Herr Nolden
Es fehlen:
1. Ackers, Elfriede
2. Harperscheidt, Guido
3. Kilian, Manfred
4. Dr. Nolten, Ralf
5. Olschewski, Dieter
6. Schroeteler, Rolf
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
19:25 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Hohn fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
2.1
Abfallbilanz 2015
2.2
Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein
3.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Lausbusch“;
Hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus der erneuten
Offenlage gem. 4a (3) Satz 1 BauGB
2. Satzungsbeschluss
Vorlage: 58/2012 6. Ergänzung
4.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
5.
Mitteilungen
6.
Anfragen
-3A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Es ergehen keine Anfragen.
2.
Mitteilungen
2.1
Abfallbilanz 2015
AV Hohn fragt an, auf welche Ursachen der geringe Anteil von Grünabfällen an der
Bioabfallmasse der Gemeinde Kreuzau zurückzuführen sei.
Herr Wolfram erläutert, dass seitens der Gemeinde Kreuzau keine zusätzliche Entsorgung für
Grünabfälle angeboten werde. Aufgrund der Möglichkeit, anfallende Grünabfälle auf kurzem Wege
über die offiziell zugelassenen Grünabfallannahmestellen an der ELC-Horm und bei der Fa.
Schneider in Stockheim zu entsorgen, reduziert sich der Anteil der Grünabfälle an der
Bioabfallmasse entsprechend.
2.2
Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein
Herr Schmühl erläutert den Sachverhalt und geht dabei ausführlich auf den derzeitigen
Verfahrensstand und die weitere Vorgehensweise ein.
AM Kesseler fragt an, durch welche Maßnahmen die Verwaltung in Zukunft das Überackern der
Wirtschaftswege verhindern könne.
Herr Schmühl erläutert, dass zukünftig mehr Kontrollen durch die Gemeinde Kreuzau und die
Untere Landschaftsbehörde durchgeführt werden müssen.
AM Heidbüchel merkt an, dass die Wirtschaftswegeproblematik im gesamten Gemeindegebiet
bestehe. Zunächst solle eine Übersicht aller betroffenen Wirtschaftswege im Gemeindegebiet
erstellt werden, sodass über diese insgesamt beschlossen werden könne.
AM Böcking merkt an, dass die Kosten der Wiederherstellung der betroffenen Wirtschaftswege
von dem jeweiligen Verursacher zu tragen seien und nicht zu Lasten der Gemeinde Kreuzau
gehen können.
Herr Schmühl erläutert, dass eine Überprüfung des gesamten Gemeindegebietes erfolgen wird,
diese jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde.
AV Hohn merkt an, dass über die möglichen Vorgehensweisen im Ausschuss noch diskutiert und
jeder betroffene Wirtschaftsweg im Detail betrachtet werden müsse. Über jeden der betroffenen
Wirtschaftswege müsse eine individuelle und keine allgemeine Entscheidung getroffen werden.
Herr Schmühl erläutert, dass durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Biologischen
Station und der Unteren Landschaftsbehörde mögliche individuelle Konzepte erarbeitet würden.
Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Es ergehen folgende mündliche Mitteilungen:
Herr Schmühl teilt mit, dass die landesplanerische Anfrage an die Bezirksregierung zur
beabsichtigten Ausweisung eines Baugebietes in Kreuzau-Schneidhausen negativ beschieden
worden ist. Die Verwaltung wird auf weitere Rechtsmittel verzichten.
Herr Schmühl teilt mit, dass über den Bebauungsplan Schaar in der kommenden Ratssitzung am
05.10.2016 beschlossen wird. Da keine umweltrelevanten Entscheidungen getroffen werden
müssen, steht der Tagesordnungspunkt im Umweltausschuss nicht zur Diskussion.
-43.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Lausbusch“;
Hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus der erneuten
Offenlage gem. 4a (3) Satz 1 BauGB
2. Satzungsbeschluss
Vorlage: 58/2012 6. Ergänzung
AV Hohn fragt an, ob der 5 km oder der 10 km Radius des Erdbebenwarnsystems in Hürtgenwald
maßgeblich sei.
Herr Schmühl erläutert, dass nach Auffassung der Verwaltung der 5 km Radius entscheidend sei.
Der Radius des Erdbebenwarnsystems ist im derzeitigen Planungsverfahren nicht relevant und
wird ausführlich im späteren konkreten Baugenehmigungsverfahren behandelt.
Beschlussvorschlag:
1. Die in der beigefügten Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen
aus der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB wird gefolgt.
2. Der Bebauungsplan G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“, wird als
Satzung beschlossen.
3. Die Satzung wird erst bekannt gemacht, wenn die Windkraft-Konzentrationszone E aus der
33. Änderung des Flächennutzungsplans Rechtskraft erlangt hat, sodass das Gebot nach
§ 8 (2) BauGB gewahrt bleibt.
Beratungsergebnis:
4.
14 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Anfragen
Es ergehen keine Anfragen.
B. Nichtöffentliche Sitzung