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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 02 / 02 "Milser Heide" im Ortsteil Bechterdissen / Asemissen hier: Beratung über die weitere Vorgehensweise für die unbebauten Flächen zwischen der Straße "Am Pansbach" und "Heeper Straße")

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
27 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 02 / 02 "Milser Heide" im Ortsteil Bechterdissen / Asemissen 
hier: Beratung über die weitere Vorgehensweise für die unbebauten Flächen zwischen der Straße "Am Pansbach" und "Heeper Straße") Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 02 / 02 "Milser Heide" im Ortsteil Bechterdissen / Asemissen 
hier: Beratung über die weitere Vorgehensweise für die unbebauten Flächen zwischen der Straße "Am Pansbach" und "Heeper Straße")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 5/2005 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses federführendes Amt: 60 Bauamt der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 18. Mai 2005 Bebauungsplan Nr. 02 / 02 „Milser Heide“ im Ortsteil Bechterdissen / Asemissen hier: Beratung über die weitere Vorgehensweise für die unbebauten Flächen zwischen der Straße „Am Pansbach“ und „Heeper Straße“ Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 2. Juni 2005 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Ursprungsbebauungsplan ist Ende der 60ziger Jahre rechtskräftig geworden und umfaßt das Gebiet von der Heeper Straße bis zur Milser Heide sowie zur Hauptstraße. Der Bebauungsplan hat bisher 19 Änderungsverfahren durchlaufen. Für den Bereich zwischen der Straße Am Pansbach und Heeper Straße ist 1981 die 3. Änderung rechtskräftig geworden, welche eine vollständige Überarbeitung darstellt (s. Anlage). Seit diesem Zeitpunkt war die Verwaltung immer wieder in Diskussionen zwischen den einzelnen widerstreitenden Interessenparteien eingebunden. In der Anlage wird hierüber eine Übersicht gegeben, die lediglich bis 1992 zurückverfolgt wurde. Damit wird deutlich, daß sehr viel Zeit und Energie und somit letztendlich auch Finanzmittel investiert wurden, um eine realisierbare Planung zu erreichen. Eine Einigung konnte jedoch bis heute nicht erzielt werden. Weiterhin liegt eine Darstellung bei, die verdeutlicht, welche Erschließungsanbindungen (Pfeile) bereits diskutiert worden sind. Die jeweiligen Grundstückseigentümer haben deutlich gemacht, daß eine Erschließung über ihr Grundstück für sie nicht akzeptabel ist. Eine Erschließung über die mit einem Punkt markierten Stellen ist aus technischen Gründen nicht realisierbar (z.B. zu schmale Straßenbreite, um den zusätzlichen Verkehr aufzunehmen, Anbindung im Kurvenbereich einer Kreisstraße). Im Ergebnis läßt sich somit feststellen, daß alle bisher offensichtlich gewordenen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Soweit die Grundstückseigentümer, die Schlüsselpositionen einnehmen, nicht bereit sind Flächen für Erschließungsanlagen bereitzustellen, ist jede weitere Planungsabsicht erfolglos. Auch den Grundstückseigentümern, die an einer Bebauung stärker interessiert sind, ist dieses klar. Sie selbst haben ebenfalls ergebnislose Gespräche mit diesen Eigentümern geführt. Für die Realisierung einer Bebauung auf der gesamten Fläche zwischen Heeper Straße und der Straße Am Pansbach wird kein Handlungsspielraum gesehen. Wird der Ansatz der realisierbaren Baufläche z.B. auf das Flurstück 1123 reduziert, ist das grundsätzliche Problem, wie oben beschrieben, weiterhin nicht gelöst. Zudem stehen dieser Vorgehensweise weitere Aspekte entgegen. Die Ausbaubreite von 5 m der Straße Am Pansbach läßt eine weitere Zunahme von Verkehr nicht zu. Ein Begegnungsverkehr mit einem entgegenkommenden Pkw ist bereits heute kritisch. Die anliegenden Fotos verdeutlichen dieses. -2- Abgesehen von diesem realistischen, technischen Problem würde bei einer Zuwegung über das Flurstück 1122 eventuell kurzfristig der Bauwunsch zufrieden gestellt. Langfristig betrachtet, würde jedoch die Planung vollständig hinfällig und damit auch eine geordnete, städtebauliche Entwicklung. Hinzukommt, daß bei einer Änderung des B-Planes, ein Vollverfahren, einschließlich Umweltbericht, durchzuführen ist. Dies stellt wiederum eine enorme Aufwendung dar, die in keinem Verhältnis zu dem Ergebnis steht. Der Gegensatz der vorausgegangenen Überlegungen zur gerade abgeschlossenen 19. Änderung ist der, daß diese annähernd der rechtskräftigen Planung entspricht (Fußweg als Zuwegung), dadurch ein vereinfachtes Verfahren möglich war und die Begünstigte den Fußweg / Zuwegung der Gemeinde übereignet hat. Die Fläche zwischen Heeper Straße und der Straße Am Pansbach ist städtebaulich prädestiniert für eine bauliche Umsetzung. Solange jedoch die Grundstückseigentümer keinen Bedarf haben oder diesen nicht von sich aus initiieren, laufen sämtliche Bemühungen ins Leere. Zusammenfassend läßt sich daher feststellen, daß erst bei Bedarf der Grundstückseigentümer oder bei einem Eigentümerwechsel, Veränderungen möglich sein könnten. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuß beschließt, daß die Verwaltung bei einem Eigentümerwechsel oder der Kenntnisnahme von Verkaufsinteressen bei Grundstückseigentümern, die in Schlüsselpositionen der Erschließung Eigentum haben, die Planungsgespräche aufnimmt. Schemmel Anlagen - 3. Änderung B-Plan Nr. 02/ 02 (Ausschnitt) - Übersichtsplan: Diskutierte Erschließungsvariante - Übersicht zu den bisher geführten Diskussionen - Fotos von der Straße Am Pansbach