Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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27 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
5/2005
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
federführendes Amt:
60 Bauamt
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
18. Mai 2005
Bebauungsplan Nr. 02 / 02 „Milser Heide“ im Ortsteil Bechterdissen / Asemissen
hier: Beratung über die weitere Vorgehensweise für die unbebauten Flächen zwischen der
Straße „Am Pansbach“ und „Heeper Straße“
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
2. Juni 2005
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Ursprungsbebauungsplan ist Ende der 60ziger Jahre rechtskräftig geworden und umfaßt das Gebiet von
der Heeper Straße bis zur Milser Heide sowie zur Hauptstraße. Der Bebauungsplan hat bisher 19
Änderungsverfahren durchlaufen. Für den Bereich zwischen der Straße Am Pansbach und Heeper Straße
ist 1981 die 3. Änderung rechtskräftig geworden, welche eine vollständige Überarbeitung darstellt (s.
Anlage). Seit diesem Zeitpunkt war die Verwaltung immer wieder in Diskussionen zwischen den einzelnen
widerstreitenden Interessenparteien eingebunden. In der Anlage wird hierüber eine Übersicht gegeben, die
lediglich bis 1992 zurückverfolgt wurde. Damit wird deutlich, daß sehr viel Zeit und Energie und somit
letztendlich auch Finanzmittel investiert wurden, um eine realisierbare Planung zu erreichen. Eine Einigung
konnte jedoch bis heute nicht erzielt werden.
Weiterhin liegt eine Darstellung bei, die verdeutlicht, welche Erschließungsanbindungen (Pfeile) bereits
diskutiert worden sind. Die jeweiligen Grundstückseigentümer haben deutlich gemacht, daß eine
Erschließung über ihr Grundstück für sie nicht akzeptabel ist. Eine Erschließung über die mit einem Punkt
markierten Stellen ist aus technischen Gründen nicht realisierbar (z.B. zu schmale Straßenbreite, um den
zusätzlichen Verkehr aufzunehmen, Anbindung im Kurvenbereich einer Kreisstraße).
Im Ergebnis läßt sich somit feststellen, daß alle bisher offensichtlich gewordenen Möglichkeiten
ausgeschöpft sind. Soweit die Grundstückseigentümer, die Schlüsselpositionen einnehmen, nicht bereit sind
Flächen für Erschließungsanlagen bereitzustellen, ist jede weitere Planungsabsicht erfolglos.
Auch den Grundstückseigentümern, die an einer Bebauung stärker interessiert sind, ist dieses klar. Sie
selbst haben ebenfalls ergebnislose Gespräche mit diesen Eigentümern geführt. Für die Realisierung einer
Bebauung auf der gesamten Fläche zwischen Heeper Straße und der Straße Am Pansbach wird kein
Handlungsspielraum gesehen.
Wird der Ansatz der realisierbaren Baufläche z.B. auf das Flurstück 1123 reduziert, ist das grundsätzliche
Problem, wie oben beschrieben, weiterhin nicht gelöst. Zudem stehen dieser Vorgehensweise weitere
Aspekte entgegen. Die Ausbaubreite von 5 m der Straße Am Pansbach läßt eine weitere Zunahme von
Verkehr nicht zu. Ein Begegnungsverkehr mit einem entgegenkommenden Pkw ist bereits heute kritisch. Die
anliegenden Fotos verdeutlichen dieses.
-2-
Abgesehen von diesem realistischen, technischen Problem würde bei einer Zuwegung über das Flurstück
1122 eventuell kurzfristig der Bauwunsch zufrieden gestellt. Langfristig betrachtet, würde jedoch die Planung
vollständig hinfällig und damit auch eine geordnete, städtebauliche Entwicklung. Hinzukommt, daß bei einer
Änderung des B-Planes, ein Vollverfahren, einschließlich Umweltbericht, durchzuführen ist. Dies stellt
wiederum eine enorme Aufwendung dar, die in keinem Verhältnis zu dem Ergebnis steht.
Der Gegensatz der vorausgegangenen Überlegungen zur gerade abgeschlossenen 19. Änderung ist der,
daß diese annähernd der rechtskräftigen Planung entspricht (Fußweg als Zuwegung), dadurch ein
vereinfachtes Verfahren möglich war und die Begünstigte den Fußweg / Zuwegung der Gemeinde
übereignet hat.
Die Fläche zwischen Heeper Straße und der Straße Am Pansbach ist städtebaulich prädestiniert für eine
bauliche Umsetzung. Solange jedoch die Grundstückseigentümer keinen Bedarf haben oder diesen nicht
von sich aus initiieren, laufen sämtliche Bemühungen ins Leere. Zusammenfassend läßt sich daher
feststellen, daß erst bei Bedarf der Grundstückseigentümer oder bei einem Eigentümerwechsel,
Veränderungen möglich sein könnten.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuß beschließt, daß die Verwaltung bei einem Eigentümerwechsel oder
der Kenntnisnahme von Verkaufsinteressen bei Grundstückseigentümern, die in Schlüsselpositionen der
Erschließung Eigentum haben, die Planungsgespräche aufnimmt.
Schemmel
Anlagen
- 3. Änderung B-Plan Nr. 02/ 02 (Ausschnitt)
- Übersichtsplan: Diskutierte Erschließungsvariante
- Übersicht zu den bisher geführten Diskussionen
- Fotos von der Straße Am Pansbach