Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
180 kB
Datum
04.10.2017
Erstellt
09.10.17, 13:07
Aktualisiert
09.10.17, 13:07
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Inhalt der Datei
ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT
über die 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 04.10.2017
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Eßer, Ingo
2. Ackers, Elfriede
3. Braks, Egbert
4. Breuer, Adolf
5. Gunkel, Dirk , vertritt Dr. Nolten, Ralf
6. Heidbüchel, Rolf
7. Heinrichs, Dirk
8. Hohn, Astrid
9. Iven, Axel
10. Hüttl, Detlef , vertritt Winter, Heinrich
11. Kammer, Jürgen
12. Kaptain, Johannes
13. Kern, Karl-Heinz
14. Lennartz, Ulrich
15. Lüttgen, Wolfgang
16. Schmitz, Hermann-Josef
17. Stoffels, Manfred
b) von der Verwaltung:
1. Herr Schmühl
2. Herr Steg
3. Herr Lenzen
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:20 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
3.
Einführung eines Dokumentenmanagementsystems bei der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 19/2016 1. Ergänzung
4.
Raumsituation der KGS An der Rur, Standort Winden
Vorlage: 63/2017
5.
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß §
47 Landeswassergesetz für die Jahre 2018 bis 2023
Vorlage: 69/2017
6.
Forstwirtschaftsplan 2018 für den Gemeindewald Kreuzau
Vorlage: 60/2017
7.
2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim; „An der
Hardt/Hauweg“;
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
Vorlage: 39/2016 2. Ergänzung
8.
2. Änderung des Bebauungsplans D 7, Ortsteil Drove, "Kommweg";
hier: 1. Aufstellungsbeschluss
2. Durchführung der Offenlage
Vorlage: 61/2017
9.
34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim,
zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“;
Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB
Vorlage: 1/2015 2. Ergänzung
10.
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim,
„Gartenmarkt Schaar“;
Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB
Vorlage: 2/2015 2. Ergänzung
11.
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“
Vorlage: 28/2012 6. Ergänzung
12.
2. Änderung des Bebauungsplans E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier: 1. Aufstellungsbeschluss
2. Durchführung der Offenlage
Vorlage: 62/2017
13.
Anfragen
-3-
A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Herr M. aus Kreuzau fragt an, inwieweit das Halteverbot am Raiffeisenmarkt aufgehoben werden
könne. Er besitze eine Eigentumswohnung in der Flemmingstraße und die Patienten der
umliegenden Ärzte parken regelmäßig auf seinem Parkplatz. Herr Schmühl teilt mit, dass das
bestehende Halteverbot durch das Straßenverkehrsamt des Kreises Düren angeordnet wurde. Die
Gründe sind ihm nicht bekannt. Er werde dies prüfen und die Frage mit der Niederschrift
beantworten.
Nach Prüfung der Angelegenheit wird die Frage wie folgt beantwortet:
Die derzeit vorhandene Parkregelung (eingeschränkte Halteverbote/Parkscheibenregelung) in der
Flemmingstraße wurde im November 2001 vom Straßenverkehrsamt des Kreises Düren
angeordnet. Folgende Regelungen gelten seit dem:
- Aus Richtung Bahnhofstraße gesehen rechtsseitig durchgängig bis Haus-Nr. 28, eingeschränktes
Halteverbot (Parkverbot)
- Von der Bahnhofstraße kommend linksseitig bis Haus-Nr. 7 ist das Parken auf der Fahrbahn
erlaubt, jedoch max. für 1,5 Stunden (Parkscheibenregelung)
- Ab Haus-Nr. 7 bis zum Ende des Grundstückes des Raiffeisenmarktes eingeschränktes
Halteverbot (Parkverbot) auf einer Länge von ca. 40 m.
Diese seit Jahren bestehenden Verkehrsregelungen haben sich auf jeden Fall bewährt. Die
Parkscheibenregelung wurde seinerzeit bewusst eingeführt um das Dauerparken von
Mitarbeiter/innen der dort ansässigen Arztpraxen und den seinerzeit vorhandenen Geschäften zu
unterbinden. Das eingeschränkte Halteverbot (Parkverbot) entlang des Raiffeisenmarktes wurde
angeordnet, da die Fahrbahn an dieser Stelle aus der Feldstraße aus kommend unübersichtlich
und der Begegnungsverkehr nicht einsehbar ist.
Ein eventueller Antrag auf Änderung dieser bestehenden Regelungen würde seitens der
Verwaltung nicht befürwortet.
2.
Mitteilungen
Es liegen keine Mitteilungen vor.
3.
Einführung eines Dokumentenmanagementsystems bei der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 19/2016 1. Ergänzung
BM Eßer erläutert die Inhalte der Vorlage. Herr Heidbüchel teilt mit, dass seine Fraktion der
Angelegenheit positiv gegenüber stehe. Herr Kern fragt nach, welche Änderungen zur alten
Vorlage bestehen. Herr Steg erläutert, dass die Kosten sich nunmehr anders verteilen, da die
Vorgehensweise eine Änderung erfahren habe. Herr Kern betont, dass er eine Vergleichbarkeit
herstellen möchte. BM Eßer teilt mit, dass dies schwierig möglich sei, da eine zeitliche
Verschiebung vorgenommen wurde und einzelne Fallakten erst später Zug um Zug eingeführt
werden sollen. Herr Steg ergänzt, dass auch die technisch Entwicklung beachtet werden müsse
und auch dadurch ein Vergleich schwierig sei. Herr Heidbüchel schlägt vor, dass die Verwaltung
zusammen mit Herrn Kern bis zur Ratssitzung versuchen solle, die offenen Fragen zu klären. Dies
wird von beiden Seiten zugesagt. Herr Kaptain teilt mit das seine Fraktion dem Vorschlag
zustimme werde, jedoch noch einige Fragen, welche der Verwaltung vorliegen, zu klären seien.
Die Verwaltung sagt auch hier eine Beantwortung zu. Frau Hohn stellt ebenfalls ein positives
Votum Ihrer Fraktion fest.
-4Herr Heidbüchel weist an diese Stelle darauf hin, dass ihm für die anstehe Sitzung der
Verbandsversammlung der KDVZ noch Unterlagen fehlen. Er erläutert die genauen Hintergründe
und bittet darum, diese zusammenzustellen und an ihn zu übergeben.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Dokumentenmanagementsystem gem. des Angebotes der
KDVZ Frechen vom 22.03.2017 ab 2018 einzuführen.
Beratungsergebnis:
4.
einstimmig
Raumsituation der KGS An der Rur, Standort Winden
Vorlage: 63/2017
BM Eßer erläutert die Ergebnisse des Fachausschusses. Herr Kaptain teilt mit, dass innerhalb
seiner Fraktion verschiedenste Facetten diskutiert wurden. Seiner Fraktion sei wichtig, dass der
Schulstandort Obermaubach erhalten bleibe und auch die Konrektorin in Obermaubach anwesend
sei. Dem Beschlussvorschlag werde man folgen. Herr Heidbüchel lobt ausdrücklich die
Verwaltung, welche sich innerhalb der Sitzungsvorlage mit allen drei Möglichkeiten beschäftigt
habe. Ebenfalls erläutert er die Beweggründe für die Entscheidung seiner Fraktion und stellt fest,
dass die Entscheidung kein Beschluss gegen den Standort Obermaubach sei. BM Eßer erläutert
die Einzelheiten, welche zum Beschlussvorschlag der Verwaltung geführt haben. Auch Frau Hohn
teilt mit, dass innerhalb ihrer Fraktion über verschiedene Möglichkeiten diskutiert wurde und spricht
diese kurz an. Ihre Fraktion folge aber dem Verwaltungsvorschlag, welcher im ersten Schritt
Planungen vorsehe. Herr Braks und seine Fraktion tragen den Verwaltungsvorschlag ebenfalls mit.
Beschlussvorschlag:
Damit am Grundschulstandort Winden auch in Zukunft ein den Lehrplänen entsprechender
Unterricht angeboten und damit die räumliche Situation verbessert werden kann, stimmt der Rat
einem Erweiterungsbau grundsätzlich zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die bereits begonnenen Planungen fortzusetzen und ein mögliches
Ausbaukonzept zeitnah zur abschließenden Entscheidung vorzulegen
Beratungsergebnis:
5.
einstimmig
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau
gemäß § 47 Landeswassergesetz für die Jahre 2018 bis 2023
Vorlage: 69/2017
Beschlussvorschlag:
Dem gemäß § 47 LWG aufgestellten Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Kreuzau für
den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2023 wird in der vorgestellten Form zugestimmt.
Beratungsergebnis:
6.
einstimmig
Forstwirtschaftsplan 2018 für den Gemeindewald Kreuzau
Vorlage: 60/2017
Beschlussvorschlag:
-5Dem Forstwirtschaftsplan 2018 für den Gemeindewald Kreuzau wird zugestimmt.
Die Fläche oberhalb des Sportplatzes in Leversbach soll mit Douglasien bepflanzt werden.
Den Sofortmaßnahmen zum Borkenkäferbefall wird ebenfalls zugestimmt.
Beratungsergebnis:
7.
einstimmig
2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim; „An der
Hardt/Hauweg“;
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
Vorlage: 39/2016 2. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
1. Den in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB
und der Offenlage gem. § 4 (2) Bau GB wird gefolgt.
2. Der Bebauungsplan Nr. A 4, 2. Änderung, Ortsteil Bogheim, „An der Hardt/Hauweg“, wird gem.
§ 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Beratungsergebnis:
8.
einstimmig
2. Änderung des Bebauungsplans D 7, Ortsteil Drove, "Kommweg";
hier: 1. Aufstellungsbeschluss
2. Durchführung der Offenlage
Vorlage: 61/2017
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans D 7, Ortsteil Drove, „Kommweg“ im
vereinfachten Verfahren gem. §13 BauGB wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
9.
einstimmig
34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil
Stockheim, zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung
„Gartenmarkt“;
Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB
Vorlage: 1/2015 2. Ergänzung
BM Eßer erläutert die Vorlage und die Gründe für die erneute Offenlage. Frau Hohn teilt mit, dass
Ihre Fraktion die Änderung nicht mit trage. Dieses unlautere Verhalten wolle sie nicht unterstützen.
Beschlussvorschlag:
1. Dem Planentwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplans, Ortsteil Stockheim, zur
Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“ wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt die erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
-610.
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil
Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“;
Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB
Vorlage: 2/2015 2. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
1. Dem Planentwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans F 13, Ortsteil
Stockheim, „Gartenmarkt“ wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt die erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
11.
15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle
GmbH“
Vorlage: 28/2012 6. Ergänzung
BM Eßer teilt mit, dass der Umweltausschuss den TOP vertagt habe (der ursprüngliche Beschluss
wird in die erste Sitzungsrunde 2018 vertagt). Im Bau- und Planungsausschuss erfolgte eine
geänderte Beschlussfassung, welche hier im Haupt- und Finanzausschuss ebenfalls zur
Diskussion stehe. Herr Kern bittet darum, neben der Lärmmessung auch eine Feinstaubmessung
(inkl. Stickoxide) vorzunehmen. BM Eßer informiert darüber, dass bereits verwaltungsseitig zu
Beginn des Jahres beim LANUV ein Antrag auf Messung (Feinstaub-Screening) der Mühlengasse
gestellt wurde, hier bisher aber noch keine Zu- oder Absage seitens des Landesamtes vorliege.
Ggf. muss man überlegen eigenständig Messungen zu beauftragen. Herr Kern bittet darum, die
Feinstaubmessung im Antrag an den Kreis Düren mit aufzunehmen. BM Eßer sagt zu zunächst zu
klären, wer für eine solche Messung zuständig sei. Herr Kaptain ergänzt, dass letztlich in der
Ratssitzung die Feinstaubmessung beschlossen werden könne, da dann auch die Zuständigkeit
geklärt sei.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, beim zuständigen Straßenbaulastträger Kreis Düren ein
weitergehendes schalltechnisches Gutachtens für die K 39 im Bereich der Mühlengasse
einzufordern, da zu erwarten ist, dass die Sanierungsgrenzwerte von 70 dB(A) überschritten
werden.
Beratungsergebnis:
12.
einstimmig
2. Änderung des Bebauungsplans E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier: 1. Aufstellungsbeschluss
2. Durchführung der Offenlage
Vorlage: 62/2017
BM Eßer informiert über die Ergebnisse und die Bedenken, welche bereits im Fachausschuss
mitgeteilt wurden. Herr Heidbüchel erklärt, dass sich seine Fraktion enthalten werde. Er selber
habe noch keine Möglichkeit gefunden, seine Fraktion zu informieren, da erst am kommenden
Montag die nächste Fraktionssitzung stattfinde. Zwischenzeitlich liegen ihm Beschwerden von
Anwohnern vor, welche nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Herr Kaptain teilt mit, dass auch
seine Fraktion gegen den Verwaltungsvorschlag stimmen werde. Auch Frau Hohn teilt mit, dass
Ihre Fraktion dem Antrag negativ gegenüber stehe und dies zum Schutz der Anwohner geschehe.
Nach erfolgtem Beschluß teilt Herr Schmühl mit, dass er vom Antragsteller die Zusage habe, dass
er bei negativem Votum (wie geschehen) den Antrag umgehend zurückziehen werde. Der TOP
wird somit nicht mehr auf der Tagesordnung der Ratssitzung am 18.10.2017 erscheinen.
-7-
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans E 23, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau“ im
vereinfachten Verfahren gem. §13 BauGB wird beschlossen.
2. Dem Planentwurf wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
13.
11 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen
Anfragen
Kreuzau, den 04.10.2017
Bürgermeister:
- Eßer -
Schriftführer:
- Lenzen -