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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
180 kB
Datum
04.10.2017
Erstellt
09.10.17, 13:07
Aktualisiert
09.10.17, 13:07

Inhalt der Datei

ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT über die 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 04.10.2017 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Eßer, Ingo 2. Ackers, Elfriede 3. Braks, Egbert 4. Breuer, Adolf 5. Gunkel, Dirk , vertritt Dr. Nolten, Ralf 6. Heidbüchel, Rolf 7. Heinrichs, Dirk 8. Hohn, Astrid 9. Iven, Axel 10. Hüttl, Detlef , vertritt Winter, Heinrich 11. Kammer, Jürgen 12. Kaptain, Johannes 13. Kern, Karl-Heinz 14. Lennartz, Ulrich 15. Lüttgen, Wolfgang 16. Schmitz, Hermann-Josef 17. Stoffels, Manfred b) von der Verwaltung: 1. Herr Schmühl 2. Herr Steg 3. Herr Lenzen Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 20:20 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 3. Einführung eines Dokumentenmanagementsystems bei der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 19/2016 1. Ergänzung 4. Raumsituation der KGS An der Rur, Standort Winden Vorlage: 63/2017 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß § 47 Landeswassergesetz für die Jahre 2018 bis 2023 Vorlage: 69/2017 6. Forstwirtschaftsplan 2018 für den Gemeindewald Kreuzau Vorlage: 60/2017 7. 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim; „An der Hardt/Hauweg“; Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss Vorlage: 39/2016 2. Ergänzung 8. 2. Änderung des Bebauungsplans D 7, Ortsteil Drove, "Kommweg"; hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Durchführung der Offenlage Vorlage: 61/2017 9. 34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim, zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“; Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB Vorlage: 1/2015 2. Ergänzung 10. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“; Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB Vorlage: 2/2015 2. Ergänzung 11. Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“ Vorlage: 28/2012 6. Ergänzung 12. 2. Änderung des Bebauungsplans E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau"; hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Durchführung der Offenlage Vorlage: 62/2017 13. Anfragen -3- A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Herr M. aus Kreuzau fragt an, inwieweit das Halteverbot am Raiffeisenmarkt aufgehoben werden könne. Er besitze eine Eigentumswohnung in der Flemmingstraße und die Patienten der umliegenden Ärzte parken regelmäßig auf seinem Parkplatz. Herr Schmühl teilt mit, dass das bestehende Halteverbot durch das Straßenverkehrsamt des Kreises Düren angeordnet wurde. Die Gründe sind ihm nicht bekannt. Er werde dies prüfen und die Frage mit der Niederschrift beantworten. Nach Prüfung der Angelegenheit wird die Frage wie folgt beantwortet: Die derzeit vorhandene Parkregelung (eingeschränkte Halteverbote/Parkscheibenregelung) in der Flemmingstraße wurde im November 2001 vom Straßenverkehrsamt des Kreises Düren angeordnet. Folgende Regelungen gelten seit dem: - Aus Richtung Bahnhofstraße gesehen rechtsseitig durchgängig bis Haus-Nr. 28, eingeschränktes Halteverbot (Parkverbot) - Von der Bahnhofstraße kommend linksseitig bis Haus-Nr. 7 ist das Parken auf der Fahrbahn erlaubt, jedoch max. für 1,5 Stunden (Parkscheibenregelung) - Ab Haus-Nr. 7 bis zum Ende des Grundstückes des Raiffeisenmarktes eingeschränktes Halteverbot (Parkverbot) auf einer Länge von ca. 40 m. Diese seit Jahren bestehenden Verkehrsregelungen haben sich auf jeden Fall bewährt. Die Parkscheibenregelung wurde seinerzeit bewusst eingeführt um das Dauerparken von Mitarbeiter/innen der dort ansässigen Arztpraxen und den seinerzeit vorhandenen Geschäften zu unterbinden. Das eingeschränkte Halteverbot (Parkverbot) entlang des Raiffeisenmarktes wurde angeordnet, da die Fahrbahn an dieser Stelle aus der Feldstraße aus kommend unübersichtlich und der Begegnungsverkehr nicht einsehbar ist. Ein eventueller Antrag auf Änderung dieser bestehenden Regelungen würde seitens der Verwaltung nicht befürwortet. 2. Mitteilungen Es liegen keine Mitteilungen vor. 3. Einführung eines Dokumentenmanagementsystems bei der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 19/2016 1. Ergänzung BM Eßer erläutert die Inhalte der Vorlage. Herr Heidbüchel teilt mit, dass seine Fraktion der Angelegenheit positiv gegenüber stehe. Herr Kern fragt nach, welche Änderungen zur alten Vorlage bestehen. Herr Steg erläutert, dass die Kosten sich nunmehr anders verteilen, da die Vorgehensweise eine Änderung erfahren habe. Herr Kern betont, dass er eine Vergleichbarkeit herstellen möchte. BM Eßer teilt mit, dass dies schwierig möglich sei, da eine zeitliche Verschiebung vorgenommen wurde und einzelne Fallakten erst später Zug um Zug eingeführt werden sollen. Herr Steg ergänzt, dass auch die technisch Entwicklung beachtet werden müsse und auch dadurch ein Vergleich schwierig sei. Herr Heidbüchel schlägt vor, dass die Verwaltung zusammen mit Herrn Kern bis zur Ratssitzung versuchen solle, die offenen Fragen zu klären. Dies wird von beiden Seiten zugesagt. Herr Kaptain teilt mit das seine Fraktion dem Vorschlag zustimme werde, jedoch noch einige Fragen, welche der Verwaltung vorliegen, zu klären seien. Die Verwaltung sagt auch hier eine Beantwortung zu. Frau Hohn stellt ebenfalls ein positives Votum Ihrer Fraktion fest. -4Herr Heidbüchel weist an diese Stelle darauf hin, dass ihm für die anstehe Sitzung der Verbandsversammlung der KDVZ noch Unterlagen fehlen. Er erläutert die genauen Hintergründe und bittet darum, diese zusammenzustellen und an ihn zu übergeben. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Dokumentenmanagementsystem gem. des Angebotes der KDVZ Frechen vom 22.03.2017 ab 2018 einzuführen. Beratungsergebnis: 4. einstimmig Raumsituation der KGS An der Rur, Standort Winden Vorlage: 63/2017 BM Eßer erläutert die Ergebnisse des Fachausschusses. Herr Kaptain teilt mit, dass innerhalb seiner Fraktion verschiedenste Facetten diskutiert wurden. Seiner Fraktion sei wichtig, dass der Schulstandort Obermaubach erhalten bleibe und auch die Konrektorin in Obermaubach anwesend sei. Dem Beschlussvorschlag werde man folgen. Herr Heidbüchel lobt ausdrücklich die Verwaltung, welche sich innerhalb der Sitzungsvorlage mit allen drei Möglichkeiten beschäftigt habe. Ebenfalls erläutert er die Beweggründe für die Entscheidung seiner Fraktion und stellt fest, dass die Entscheidung kein Beschluss gegen den Standort Obermaubach sei. BM Eßer erläutert die Einzelheiten, welche zum Beschlussvorschlag der Verwaltung geführt haben. Auch Frau Hohn teilt mit, dass innerhalb ihrer Fraktion über verschiedene Möglichkeiten diskutiert wurde und spricht diese kurz an. Ihre Fraktion folge aber dem Verwaltungsvorschlag, welcher im ersten Schritt Planungen vorsehe. Herr Braks und seine Fraktion tragen den Verwaltungsvorschlag ebenfalls mit. Beschlussvorschlag: Damit am Grundschulstandort Winden auch in Zukunft ein den Lehrplänen entsprechender Unterricht angeboten und damit die räumliche Situation verbessert werden kann, stimmt der Rat einem Erweiterungsbau grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die bereits begonnenen Planungen fortzusetzen und ein mögliches Ausbaukonzept zeitnah zur abschließenden Entscheidung vorzulegen Beratungsergebnis: 5. einstimmig Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß § 47 Landeswassergesetz für die Jahre 2018 bis 2023 Vorlage: 69/2017 Beschlussvorschlag: Dem gemäß § 47 LWG aufgestellten Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Kreuzau für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2023 wird in der vorgestellten Form zugestimmt. Beratungsergebnis: 6. einstimmig Forstwirtschaftsplan 2018 für den Gemeindewald Kreuzau Vorlage: 60/2017 Beschlussvorschlag: -5Dem Forstwirtschaftsplan 2018 für den Gemeindewald Kreuzau wird zugestimmt. Die Fläche oberhalb des Sportplatzes in Leversbach soll mit Douglasien bepflanzt werden. Den Sofortmaßnahmen zum Borkenkäferbefall wird ebenfalls zugestimmt. Beratungsergebnis: 7. einstimmig 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim; „An der Hardt/Hauweg“; Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss Vorlage: 39/2016 2. Ergänzung Beschlussvorschlag: 1. Den in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB und der Offenlage gem. § 4 (2) Bau GB wird gefolgt. 2. Der Bebauungsplan Nr. A 4, 2. Änderung, Ortsteil Bogheim, „An der Hardt/Hauweg“, wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Beratungsergebnis: 8. einstimmig 2. Änderung des Bebauungsplans D 7, Ortsteil Drove, "Kommweg"; hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Durchführung der Offenlage Vorlage: 61/2017 Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans D 7, Ortsteil Drove, „Kommweg“ im vereinfachten Verfahren gem. §13 BauGB wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 9. einstimmig 34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim, zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“; Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB Vorlage: 1/2015 2. Ergänzung BM Eßer erläutert die Vorlage und die Gründe für die erneute Offenlage. Frau Hohn teilt mit, dass Ihre Fraktion die Änderung nicht mit trage. Dieses unlautere Verhalten wolle sie nicht unterstützen. Beschlussvorschlag: 1. Dem Planentwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplans, Ortsteil Stockheim, zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“ wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt die erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen -610. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“; Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB Vorlage: 2/2015 2. Ergänzung Beschlussvorschlag: 1. Dem Planentwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt“ wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt die erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 11. 15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“ Vorlage: 28/2012 6. Ergänzung BM Eßer teilt mit, dass der Umweltausschuss den TOP vertagt habe (der ursprüngliche Beschluss wird in die erste Sitzungsrunde 2018 vertagt). Im Bau- und Planungsausschuss erfolgte eine geänderte Beschlussfassung, welche hier im Haupt- und Finanzausschuss ebenfalls zur Diskussion stehe. Herr Kern bittet darum, neben der Lärmmessung auch eine Feinstaubmessung (inkl. Stickoxide) vorzunehmen. BM Eßer informiert darüber, dass bereits verwaltungsseitig zu Beginn des Jahres beim LANUV ein Antrag auf Messung (Feinstaub-Screening) der Mühlengasse gestellt wurde, hier bisher aber noch keine Zu- oder Absage seitens des Landesamtes vorliege. Ggf. muss man überlegen eigenständig Messungen zu beauftragen. Herr Kern bittet darum, die Feinstaubmessung im Antrag an den Kreis Düren mit aufzunehmen. BM Eßer sagt zu zunächst zu klären, wer für eine solche Messung zuständig sei. Herr Kaptain ergänzt, dass letztlich in der Ratssitzung die Feinstaubmessung beschlossen werden könne, da dann auch die Zuständigkeit geklärt sei. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, beim zuständigen Straßenbaulastträger Kreis Düren ein weitergehendes schalltechnisches Gutachtens für die K 39 im Bereich der Mühlengasse einzufordern, da zu erwarten ist, dass die Sanierungsgrenzwerte von 70 dB(A) überschritten werden. Beratungsergebnis: 12. einstimmig 2. Änderung des Bebauungsplans E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau"; hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Durchführung der Offenlage Vorlage: 62/2017 BM Eßer informiert über die Ergebnisse und die Bedenken, welche bereits im Fachausschuss mitgeteilt wurden. Herr Heidbüchel erklärt, dass sich seine Fraktion enthalten werde. Er selber habe noch keine Möglichkeit gefunden, seine Fraktion zu informieren, da erst am kommenden Montag die nächste Fraktionssitzung stattfinde. Zwischenzeitlich liegen ihm Beschwerden von Anwohnern vor, welche nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Herr Kaptain teilt mit, dass auch seine Fraktion gegen den Verwaltungsvorschlag stimmen werde. Auch Frau Hohn teilt mit, dass Ihre Fraktion dem Antrag negativ gegenüber stehe und dies zum Schutz der Anwohner geschehe. Nach erfolgtem Beschluß teilt Herr Schmühl mit, dass er vom Antragsteller die Zusage habe, dass er bei negativem Votum (wie geschehen) den Antrag umgehend zurückziehen werde. Der TOP wird somit nicht mehr auf der Tagesordnung der Ratssitzung am 18.10.2017 erscheinen. -7- Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans E 23, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau“ im vereinfachten Verfahren gem. §13 BauGB wird beschlossen. 2. Dem Planentwurf wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 13. 11 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen Anfragen Kreuzau, den 04.10.2017 Bürgermeister: - Eßer - Schriftführer: - Lenzen -