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Infotext (Einwohnerfragestunde)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,8 kB
Datum
04.10.2017
Erstellt
09.10.17, 13:07
Aktualisiert
09.10.17, 13:07
Infotext (Einwohnerfragestunde)

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Inhalt der Datei

MITTEILUNG aus der 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 04.10.2017 1. Einwohnerfragestunde Herr M. aus Kreuzau fragt an, inwieweit das Halteverbot am Raiffeisenmarkt aufgehoben werden könne. Er besitze eine Eigentumswohnung in der Flemmingstraße und die Patienten der umliegenden Ärzte parken regelmäßig auf seinem Parkplatz. Herr Schmühl teilt mit, dass das bestehende Halteverbot durch das Straßenverkehrsamt des Kreises Düren angeordnet wurde. Die Gründe sind ihm nicht bekannt. Er werde dies prüfen und die Frage mit der Niederschrift beantworten. Nach Prüfung der Angelegenheit wird die Frage wie folgt beantwortet: Die derzeit vorhandene Parkregelung (eingeschränkte Halteverbote/Parkscheibenregelung) in der Flemmingstraße wurde im November 2001 vom Straßenverkehrsamt des Kreises Düren angeordnet. Folgende Regelungen gelten seit dem: - Aus Richtung Bahnhofstraße gesehen rechtsseitig durchgängig bis Haus-Nr. 28, eingeschränktes Halteverbot (Parkverbot) - Von der Bahnhofstraße kommend linksseitig bis Haus-Nr. 7 ist das Parken auf der Fahrbahn erlaubt, jedoch max. für 1,5 Stunden (Parkscheibenregelung) - Ab Haus-Nr. 7 bis zum Ende des Grundstückes des Raiffeisenmarktes eingeschränktes Halteverbot (Parkverbot) auf einer Länge von ca. 40 m. Diese seit Jahren bestehenden Verkehrsregelungen haben sich auf jeden Fall bewährt. Die Parkscheibenregelung wurde seinerzeit bewusst eingeführt um das Dauerparken von Mitarbeiter/innen der dort ansässigen Arztpraxen und den seinerzeit vorhandenen Geschäften zu unterbinden. Das eingeschränkte Halteverbot (Parkverbot) entlang des Raiffeisenmarktes wurde angeordnet, da die Fahrbahn an dieser Stelle aus der Feldstraße aus kommend unübersichtlich und der Begegnungsverkehr nicht einsehbar ist. Ein eventueller Antrag auf Änderung dieser bestehenden Regelungen würde seitens der Verwaltung nicht befürwortet.