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Beschlussvorlage (Zusätzlicher Bedarf an Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder in Folge des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 05.04.2011)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
99 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
18.05.11, 06:41
Aktualisiert
26.07.11, 07:28
Beschlussvorlage (Zusätzlicher Bedarf an Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder in Folge des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 05.04.2011) Beschlussvorlage (Zusätzlicher Bedarf an Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder in Folge des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 05.04.2011) Beschlussvorlage (Zusätzlicher Bedarf an Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder in Folge des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 05.04.2011) Beschlussvorlage (Zusätzlicher Bedarf an Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder in Folge des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 05.04.2011)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 103/2011 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Jugendhilfeausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Zusätzlicher Bedarf an Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder in Folge des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 05.04.2011 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 16.05.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 103/2011 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 16.05.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Rat Betreff: Zusätzlicher Bedarf an Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder in Folge des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 05.04.2011 Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, folgendes zu beschließen: a) Die Kindertageseinrichtung Westring wird bis auf weiteres mit einer Gruppe der Gruppenform III weitergeführt. b) Die Kindertageseinrichtung Lahnstraße wird um einen Anbau eines Differenzierungsraumes erweitert, um die Einrichtung dreigruppig weiterführen zu können c) Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Anträge auf Betriebserlaubnis beim Landesjugendamt zu stellen. Sachdarstellung: 1. Problem Aufgrund des Schulrechtsänderungsgesetztes vom 05.04.2011 müssen im Stadtgebiet Wesseling zwei zusätzliche Gruppen mit insgesamt 50 Plätzen für Kinder ab 3 Jahren geschaffen werden. Der Beschlussentwurf der Vorlage 103/2011 sieht vor, die fehlenden Plätze in den Kindertageseinrichtungen Westring und Waldsiedlung zu schaffen. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses sollten die neuen Raumpläne und Kostenkalkulationen der notwendigen Umbaumaßnahmen vorgestellt werden. Im Rahmen der Ausarbeitung wurde festgestellt, dass von der ursprünglich geplanten Nutzung des Wohnhauses für eine zusätzliche Gruppe wegen der hohen Kosten abgesehen werden muss. Während eines kurzfristig anberaumten Ortstermins mit dem beauftragten Architekten und dem Immobilienmanagement in der letzten Woche ist deutlich geworden, dass bei der Umwandlung des Wohnhauses von einer privaten in eine gewerbliche Nutzung, aufgrund der notwendigen Eingriffe in die Bausubstanz, der Bestandsschutz des Gebäudes wegfällt. Nach den bestehenden Richtlinien müssten dann umfangreiche energetische und bautechnische Sanierungsmaßnahmen am Wohnhaus und in der Kindertageseinrichtung durchgeführt werden. Die Kosten hierfür werden voraussichtlich ca. 700.000 € betragen. Kosten in vergleichbarer Höhe entstehen bei einem Anbau einer zusätzlichen Gruppe an die bestehenden Gruppenräume. Die dritte Alternative, ein kompletter Neubau einer dreigruppigen Einrichtung auf dem jetzigen Kindergartengelände hätte Kosten in Höhe von ca. 840.000 € zur Folge. Die Kita Waldsiedlung soll demzufolge nicht ausgebaut und mit zwei Gruppen für Kinder ab drei Jahren weitergeführt werden. Wegen des vorhandenen „alten“ Raumprogramms gibt es dort zurzeit nur eine befristete Betriebserlaubnis. Der LVR schreibt für jede Gruppe einen Gruppen- und Nebenraum vor. Die Nebenräume sind in der Kita Waldsiedlung nicht vorhanden. Um das geforderte Raumprogramm umsetzen zu können, müssen kleinere Umbaumaßnahmen im Gebäude durchgeführt werden. Ein Gruppenraum ist groß genug, dass er in einen Gruppen- und Nebenraum geteilt werden kann. Für den zweiten Gruppenraum kann als Nebenraum die jetzige Küche und der Personalraum umgebaut werden. Küche und Personalraum werden innerhalb des Gebäudes neu geschaffen. Das im Anhang beigefügte neue Raumkonzept verdeutlicht die Lage der neuen Räume sowie die Verlegung der Küche und des Personalraumes innerhalb des Gebäudes. Die Kosten für diese Maßnahmen betragen ca. 50.000,00 €. 2. Lösung 25 Plätze für Kinder ab drei Jahren sollen, wie in der Vorlage 103/2011 erläutert, bis auf Weiteres in der Kita Westring verbleiben. Die entsprechende Betriebserlaubnis wird beim Landesjugendamt beantragt. Weitere 25 Plätze sollen durch einen Anbau eines Differenzierungsraumes an die Kita Lahnstraße entstehen. Nach Fertigstellung der Umbaumaßnahmen in der Kita Taunusstraße zieht die heilpädagogische Gruppe der Kita Lahnstraße in die Kita Taunusstraße um. Somit werden Räumlichkeiten frei (1 Gruppenraum zzgl. Nebenraum), die für die neu zuschaffende Gruppe für Kinder ab drei Jahren genutzt werden können. Damit eine neue Betriebserlaubnis für die dann bestehenden drei Gruppen beim LVR beantragt werden kann, muss noch ein vom LVR geforderter Differenzierungsraum (Schlaf- und Ruheraum) für die bestehenden beiden Gruppen für Kinder unter drei Jahren an Kita Lahnstraße angebaut werden. Ursprünglich sollten die freien Räume der heilpädagogischen Gruppe als Differenzierungsräume genutzt werden. Die Kosten für den Anbau betragen ca. 60.000 €. Anmerkung: Aufgrund der notwendigen kurzfristigen Erstellung der Vorlage war eine zeitnahe detaillierte Kostenschätzung, insbesondere der Umbaumaßnahmen in der Kita Waldsiedlung, zunächst nicht möglich. Aufgrund der jetzt vorliegenden Berechnungen würde bei diesem Umbau ein nicht vertretbarer hoher Kostenaufwand entstehen. Die aufgezeigte alternative Lösung in der Kita Lahnstraße ist die wirtschaftlichste Lösung und schafft zudem im Ortsteil Wesseling und für das Neubaugebiet „Eichholz“ dringend benötigte zusätzliche Plätze. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen sind in der Vorlage dargestellt. Für den weiteren Betrieb der Kindertageseinrichtung Westring fallen Betriebskosten an Anlagen: Neue Grundrisspläne der Kita Waldsiedlung und der Kita Lahnstraße.