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Beschlussvorlage (Schulsozialarbeit)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
211 kB
Datum
24.02.2015
Erstellt
10.02.15, 18:01
Aktualisiert
10.02.15, 18:01
Beschlussvorlage (Schulsozialarbeit) Beschlussvorlage (Schulsozialarbeit) Beschlussvorlage (Schulsozialarbeit)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-7/2015 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 40 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Schul- und Bildungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 24.02.2015 Betreff: Schulsozialarbeit Beschlussvorschlag: Der Schul- und Bildungsausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 28.11.2014 informierte das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS) über die geplante (Ko-)Finanzierung von Schulsozialarbeiterstellen aus den Mitteln des Landeshaushaltes für die Jahre 2015 bis 2017. Das Land wird für die Finanzierung einen differenzierten Eigenanteil festsetzen, der beim RheinErft-Kreis mit 40% angegeben wurde. Auch wenn die Mittel des Landes in Höhe von rund 1,04 Mio € (entspricht 60 % von rund 1,7 Mio €) an den Rhein-Erft-Kreis gezahlt werden, kann davon ausgegangen werden, dass die Mittel wie die bisherigen Zuwendungen vollständig anteilig der Schülerzahlen an die Kommunen weitergeleitet werden. Bei nachgewiesenen tatsächlichen Kosten in Höhe von mind. 86.700 € würden das rund 52.000 € sein. Aktuell (Stand 13.01.15) findet eine Abfrage der Schülerzahlen im Rhein-Erft-Kreis statt, der Aufschluss über konkrete Zahlen bringen wird. Derzeit finanziert die Stadt Bedburg Schulsozialarbeit in Höhe von 55.000 €. Leistungsträger ist hierbei die Rheinflanke gGmbH. Um die (voraussichtlich) maximale Förderung von 52.000 € zu erhalten, müssten daher rund 33.700 € zusätzlich aufgewandt werden. Haushaltsneutral kann - so der Vorschlag der Fachverwaltung - aber die gesamte Fördersumme genutzt werden, mit der nahezu eine Verdopplung der Angebote ermöglicht werden kann. Das zitierte Schreiben des MAIS verweist darauf, dass die genaue Umsetzung noch in Planung sei. Sobald genaue Formalitäten bekannt sind, wird die Verwaltung die entsprechende Ausweitung der Schulsozialarbeit vorbereiten und in die Wege leiten. Derzeit werden durch die Rheinflanke gGmbH die Schulsozialarbeiterin Frau Witte und Herrn Pfäfflin beschäftigt. Beide Stellen teilen sich je zur Hälfte Schulsozialarbeit und aufsuchende Jugendarbeit im Stadtgebiet. Konkret ist Herr Pfäfflin in der Regel 4 Vormittage an der Hauptschule (Mo und Mi - Fr) und bietet freitags bis 15.00 Uhr eine schulübergreifende Fußball-AG an. Frau Witte ist an drei Tagen an der Realschule und an einem Tag am Gymnasium. Da mit den in Aussicht stehenden finanziellen Ressourcen max. eine weitere Stelle finanziert werden kann, bietet es sich an, diese beim gleichen Träger anzusiedeln. Auch wenn früher der Bedarf am Gymnasium seitens der Schulleitung nicht gesehen wurde, ist zwischenzeitlich ein Umdenken eingetreten. Probleme kommen in allen Schulformen vor. In einigen Kommunen ist eine Schulsozialarbeit auch bereits an Grundschulen eingerichtet. Denkbar wäre es, anhand von Schülerzahlen und angenommenen Bedarfen (Grundschule wenig bis Hauptschule viel) einen Schlüssel festzulegen: Schule GS Bedburg GS Kirdorf GS Kaster GS Kirchherten Hauptschule Realschule Gymnasium Schülerzahl 236 184 281 97 319 531 1.021 2.669 * BedarfsSchlüssel * 0,5 0,5 0,5 0,5 3 2 1 Quote 118 92 140 47 957 1.062 1.021 Anteil 3,4% 2,7% 4,1% 1,4% 27,8% 30,9% 29,7% Stellenanteil 0,07 0,05 0,08 0,03 0,56 0,62 0,59 3.437 Bei dem „Bedarfsschlüssel“ handelt es sich um eine relativ willkürliche Festlegung. Dieser dient in erster Linie zur Anschauung. Beschlussvorlage WP9-7/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Bei 2 möglichen Stellen in der Schulsozialarbeit wäre eine sinnvolle Abdeckung aller Grundschulen mit insgesamt 0,23 Stellen kaum zielführend. Es ergibt sich, dass die drei weiterführenden Schulen zu je einem Drittel das Angebot der Schulsozialarbeit nutzen sollten und eine Versorgung an den Grundschulen allenfalls anlassbezogen sein kann, soweit die Stadt Bedburg nicht weitere Mittel in die Hand nehmen kann. Soweit eine andere Verteilung der zur Verfügung stehenden Stunden durch die drei weiterführenden Schulen gewünscht ist, sollte dies einvernehmlich vereinbart werden. Darüber hinaus besteht für Schulen auch die Möglichkeit Lehrerstellen für den Einsatz von Schulsozialarbeitern umzuwandeln. (BASS 21-13 Nr. 6 Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen) Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Bei rückläufigen Schülerzahlen steigt der Bedarf an Schulsozialarbeit. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Keller Sachbearbeiterin Beschlussvorlage WP9-7/2015 ----------------------------------Brunken Geschäftsbereichsleiter ----------------------------------Solbach Bürgermeister Seite 3