Daten
Kommune
Bedburg
Größe
211 kB
Datum
24.02.2015
Erstellt
10.02.15, 18:01
Aktualisiert
10.02.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-7/2015
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 40 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Schul- und Bildungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
24.02.2015
Betreff:
Schulsozialarbeit
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Bildungsausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 28.11.2014 informierte das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des
Landes
Nordrhein-Westfalen
(MAIS)
über
die
geplante
(Ko-)Finanzierung
von
Schulsozialarbeiterstellen aus den Mitteln des Landeshaushaltes für die Jahre 2015 bis 2017.
Das Land wird für die Finanzierung einen differenzierten Eigenanteil festsetzen, der beim RheinErft-Kreis mit 40% angegeben wurde. Auch wenn die Mittel des Landes in Höhe von rund 1,04 Mio
€ (entspricht 60 % von rund 1,7 Mio €) an den Rhein-Erft-Kreis gezahlt werden, kann davon
ausgegangen werden, dass die Mittel wie die bisherigen Zuwendungen vollständig anteilig der
Schülerzahlen an die Kommunen weitergeleitet werden. Bei nachgewiesenen tatsächlichen
Kosten in Höhe von mind. 86.700 € würden das rund 52.000 € sein. Aktuell (Stand 13.01.15) findet
eine Abfrage der Schülerzahlen im Rhein-Erft-Kreis statt, der Aufschluss über konkrete Zahlen
bringen wird.
Derzeit finanziert die Stadt Bedburg Schulsozialarbeit in Höhe von 55.000 €. Leistungsträger ist
hierbei die Rheinflanke gGmbH. Um die (voraussichtlich) maximale Förderung von 52.000 € zu
erhalten, müssten daher rund 33.700 € zusätzlich aufgewandt werden. Haushaltsneutral kann - so
der Vorschlag der Fachverwaltung - aber die gesamte Fördersumme genutzt werden, mit der
nahezu eine Verdopplung der Angebote ermöglicht werden kann.
Das zitierte Schreiben des MAIS verweist darauf, dass die genaue Umsetzung noch in Planung
sei. Sobald genaue Formalitäten bekannt sind, wird die Verwaltung die entsprechende Ausweitung
der Schulsozialarbeit vorbereiten und in die Wege leiten.
Derzeit werden durch die Rheinflanke gGmbH die Schulsozialarbeiterin Frau Witte und Herrn
Pfäfflin beschäftigt. Beide Stellen teilen sich je zur Hälfte Schulsozialarbeit und aufsuchende
Jugendarbeit im Stadtgebiet.
Konkret ist Herr Pfäfflin in der Regel 4 Vormittage an der Hauptschule (Mo und Mi - Fr) und bietet
freitags bis 15.00 Uhr eine schulübergreifende Fußball-AG an. Frau Witte ist an drei Tagen an der
Realschule und an einem Tag am Gymnasium.
Da mit den in Aussicht stehenden finanziellen Ressourcen max. eine weitere Stelle finanziert
werden kann, bietet es sich an, diese beim gleichen Träger anzusiedeln.
Auch wenn früher der Bedarf am Gymnasium seitens der Schulleitung nicht gesehen wurde, ist
zwischenzeitlich ein Umdenken eingetreten. Probleme kommen in allen Schulformen vor. In
einigen Kommunen ist eine Schulsozialarbeit auch bereits an Grundschulen eingerichtet.
Denkbar wäre es, anhand von Schülerzahlen und angenommenen Bedarfen (Grundschule wenig
bis Hauptschule viel) einen Schlüssel festzulegen:
Schule
GS Bedburg
GS Kirdorf
GS Kaster
GS Kirchherten
Hauptschule
Realschule
Gymnasium
Schülerzahl
236
184
281
97
319
531
1.021
2.669
*
BedarfsSchlüssel *
0,5
0,5
0,5
0,5
3
2
1
Quote
118
92
140
47
957
1.062
1.021
Anteil
3,4%
2,7%
4,1%
1,4%
27,8%
30,9%
29,7%
Stellenanteil
0,07
0,05
0,08
0,03
0,56
0,62
0,59
3.437
Bei dem „Bedarfsschlüssel“ handelt es sich um eine relativ willkürliche Festlegung. Dieser dient in erster Linie zur
Anschauung.
Beschlussvorlage WP9-7/2015
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Bei 2 möglichen Stellen in der Schulsozialarbeit wäre eine sinnvolle Abdeckung aller
Grundschulen mit insgesamt 0,23 Stellen kaum zielführend.
Es ergibt sich, dass die drei weiterführenden Schulen zu je einem Drittel das Angebot der
Schulsozialarbeit nutzen sollten und eine Versorgung an den Grundschulen allenfalls
anlassbezogen sein kann, soweit die Stadt Bedburg nicht weitere Mittel in die Hand nehmen kann.
Soweit eine andere Verteilung der zur Verfügung stehenden Stunden durch die drei
weiterführenden Schulen gewünscht ist, sollte dies einvernehmlich vereinbart werden.
Darüber hinaus besteht für Schulen auch die Möglichkeit Lehrerstellen für den Einsatz von
Schulsozialarbeitern umzuwandeln. (BASS 21-13 Nr. 6 Beschäftigung von Fachkräften für
Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen)
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Bei rückläufigen Schülerzahlen steigt der Bedarf an Schulsozialarbeit.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Keller
Sachbearbeiterin
Beschlussvorlage WP9-7/2015
----------------------------------Brunken
Geschäftsbereichsleiter
----------------------------------Solbach
Bürgermeister
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