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Öffentliche Niederschrift (Bau- und Planungsausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
90 kB
Datum
25.01.2017
Erstellt
31.01.17, 13:06
Aktualisiert
31.01.17, 13:06
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Inhalt der Datei

ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT über die 14. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 25.01.2017 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzender: Kaptain, Johannes Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Kaptain, Johannes 2. Balen, Yvonne bis TOP 3 vertreten durch Schmitz, Hermann-Josef 3. Braks, Egbert 4. Büngeler, Johannes 5. Eßer, Rainer 6. Hohn, Astrid 7. Hüttl, Detlef 8. Iven, Axel , vertritt Heidbüchel, Rolf 9. Jansen, Wilfried 10. Kern, Karl-Heinz 11. Lüttgen, Wolfgang 12. Macherey, Peter 13. Dr. Nolten, Ralf 14. Schroeteler, Rolf 15. Stoffels, Björn , vertritt Böcking, Paul 16. Stoffels, Manfred 17. Wienands, Werner b) von der Verwaltung: 1. BM Eßer 2. Herr Schmühl 3. Herr Gottstein 4. Herr Becker Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 18:00 Uhr Ende der Sitzung: 18:15 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 2.1 Wohnungsbauförderung innerhalb des Gemeindegebietes Kreuzau im Jahre 2016 2.2 Baulückenkataster; hier: Fortschreibung zum 31.12.2016 3. Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 BundesImmissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung; hier: Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 (1) BauGB Vorlage: 3/2016 1. Ergänzung 4. Anfragen -3- A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Herr M. aus K. fragt an, an welches Gericht er sich wenden muss, um gegen die Offenlage bzgl. des Wasserschutzgebietes „Lohberg“ vorzugehen. BM Eßer trägt vor, dass eine Klage beim Verwaltungsgericht Aachen einzureichen ist. Nachtrag der Verwaltung: Die Zuständigkeit der Festsetzung von Wasserschutzgebieten obliegt der Bezirksregierung Köln. Derzeit dauert das Verfahren zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes noch an. Erst mit der öffentlichen Bekanntmachung der Festsetzung des Wasserschutzgebietes tritt diese in Kraft. Nach der öffentlichen Bekanntmachung ist es möglich rechtlich gegen die Festsetzung vorzugehen. Zum jetzigen Verfahrensstand können keine Rechtsmittel eingelegt werden. 2. Mitteilungen 2.1 Wohnungsbauförderung innerhalb des Gemeindegebietes Kreuzau im Jahre 2016 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 2.2 Baulückenkataster; hier: Fortschreibung zum 31.12.2016 Herr Gottstein erklärt, dass der Anstieg der Baulücken im Vergleich zum Vorjahr der Baulückenabfrage aus dem Jahr 2016 geschuldet ist, bei der alle Eigentümer von Baulücken angeschrieben und um Rückmeldung gebeten wurden. Ebenfalls als Baulücke erfasst wurden nun die Grundstücke in den Neubaugebieten (Stockheim, Drove und Kreuzau), die bislang noch nicht bebaut worden sind. 3. Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 BundesImmissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung; hier: Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 (1) BauGB Vorlage: 3/2016 1. Ergänzung Die Ausschussmitglieder stimmen einstimmig zu, den Beschlussvorschlag um den ersten Absatz des Antrags der CDU-Fraktion vom 23.01.2017 zu erweitern. Der Antrag liegt der Niederschrift als Anlage bei. Beschlussvorschlag: Zum Antrag gem. § 16 BImSchG der Niederauer Mühle auf Erweiterung der KreislaufwasserVorbehandlung wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 (2) BauGB versagt. Die Gemeinde Kreuzau sieht durch die beantragte Befreiung von der Höhenbegrenzung des Bebauungsplans für den Bau der beiden Klärgasreaktoren an der vom Bauherren beabsichtigten Stelle die Grundzüge ihrer Planung berührt. Selbst eine durch die nach dem BImSchG zuständige Behörde erteilte Genehmigung muss dem erkennbaren Gestaltungswillen der Gemeinde in Bezug auf eine gestufte und bei 15 m Höhe beginnende Höhenfestsetzung im Plangebiet E19 alt/E28 neu Rechnung tragen. -4Beratungsergebnis: 4. einstimmig Anfragen Es ergehen keine Anfragen. Kreuzau, den 25.01.2017 Vorsitzender: - Kaptain - Schriftführer: - Becker -