Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
90 kB
Datum
25.01.2017
Erstellt
31.01.17, 13:06
Aktualisiert
31.01.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT
über die 14. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 25.01.2017
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Kaptain, Johannes
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Kaptain, Johannes
2. Balen, Yvonne bis TOP 3 vertreten durch Schmitz, Hermann-Josef
3. Braks, Egbert
4. Büngeler, Johannes
5. Eßer, Rainer
6. Hohn, Astrid
7. Hüttl, Detlef
8. Iven, Axel , vertritt Heidbüchel, Rolf
9. Jansen, Wilfried
10. Kern, Karl-Heinz
11. Lüttgen, Wolfgang
12. Macherey, Peter
13. Dr. Nolten, Ralf
14. Schroeteler, Rolf
15. Stoffels, Björn , vertritt Böcking, Paul
16. Stoffels, Manfred
17. Wienands, Werner
b) von der Verwaltung:
1. BM Eßer
2. Herr Schmühl
3. Herr Gottstein
4. Herr Becker
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 18:00 Uhr
Ende der Sitzung:
18:15 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
2.1
Wohnungsbauförderung innerhalb des Gemeindegebietes Kreuzau im Jahre 2016
2.2
Baulückenkataster;
hier: Fortschreibung zum 31.12.2016
3.
Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 BundesImmissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung;
hier: Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 (1) BauGB
Vorlage: 3/2016 1. Ergänzung
4.
Anfragen
-3-
A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Herr M. aus K. fragt an, an welches Gericht er sich wenden muss, um gegen die Offenlage bzgl.
des Wasserschutzgebietes „Lohberg“ vorzugehen.
BM Eßer trägt vor, dass eine Klage beim Verwaltungsgericht Aachen einzureichen ist.
Nachtrag der Verwaltung: Die Zuständigkeit der Festsetzung von Wasserschutzgebieten obliegt
der Bezirksregierung Köln. Derzeit dauert das Verfahren zur Festsetzung des
Wasserschutzgebietes noch an. Erst mit der öffentlichen Bekanntmachung der Festsetzung des
Wasserschutzgebietes tritt diese in Kraft. Nach der öffentlichen Bekanntmachung ist es möglich
rechtlich gegen die Festsetzung vorzugehen. Zum jetzigen Verfahrensstand können keine
Rechtsmittel eingelegt werden.
2.
Mitteilungen
2.1
Wohnungsbauförderung innerhalb des Gemeindegebietes Kreuzau im Jahre 2016
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
2.2
Baulückenkataster;
hier: Fortschreibung zum 31.12.2016
Herr Gottstein erklärt, dass der Anstieg der Baulücken im Vergleich zum Vorjahr der
Baulückenabfrage aus dem Jahr 2016 geschuldet ist, bei der alle Eigentümer von Baulücken
angeschrieben und um Rückmeldung gebeten wurden. Ebenfalls als Baulücke erfasst wurden nun
die Grundstücke in den Neubaugebieten (Stockheim, Drove und Kreuzau), die bislang noch nicht
bebaut worden sind.
3.
Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 BundesImmissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung;
hier: Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 (1) BauGB
Vorlage: 3/2016 1. Ergänzung
Die Ausschussmitglieder stimmen einstimmig zu, den Beschlussvorschlag um den ersten Absatz
des Antrags der CDU-Fraktion vom 23.01.2017 zu erweitern. Der Antrag liegt der Niederschrift als
Anlage bei.
Beschlussvorschlag:
Zum Antrag gem. § 16 BImSchG der Niederauer Mühle auf Erweiterung der KreislaufwasserVorbehandlung wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 (2) BauGB versagt.
Die Gemeinde Kreuzau sieht durch die beantragte Befreiung von der Höhenbegrenzung des
Bebauungsplans für den Bau der beiden Klärgasreaktoren an der vom Bauherren beabsichtigten
Stelle die Grundzüge ihrer Planung berührt. Selbst eine durch die nach dem BImSchG zuständige
Behörde erteilte Genehmigung muss dem erkennbaren Gestaltungswillen der Gemeinde in Bezug
auf eine gestufte und bei 15 m Höhe beginnende Höhenfestsetzung im Plangebiet E19 alt/E28 neu
Rechnung tragen.
-4Beratungsergebnis:
4.
einstimmig
Anfragen
Es ergehen keine Anfragen.
Kreuzau, den 25.01.2017
Vorsitzender:
- Kaptain -
Schriftführer:
- Becker -