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Beschlusstext (Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung; hier: Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,1 kB
Datum
25.01.2017
Erstellt
31.01.17, 13:06
Aktualisiert
31.01.17, 13:06
Beschlusstext (Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung;
hier: Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 (1) BauGB)

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BESCHLUSS aus der 14. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 25.01.2017 TOP Betreff 3. Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 BundesImmissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung; hier: Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 (1) BauGB Vorlage: 3/2016 1. Ergänzung Beschluss: Zum Antrag gem. § 16 BImSchG der Niederauer Mühle auf Erweiterung der KreislaufwasserVorbehandlung wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 (2) BauGB versagt. Die Gemeinde Kreuzau sieht durch die beantragte Befreiung von der Höhenbegrenzung des Bebauungsplans für den Bau der beiden Klärgasreaktoren an der vom Bauherren beabsichtigten Stelle die Grundzüge ihrer Planung berührt. Selbst eine durch die nach dem BImSchG zuständige Behörde erteilte Genehmigung muss dem erkennbaren Gestaltungswillen der Gemeinde in Bezug auf eine gestufte und bei 15 m Höhe beginnende Höhenfestsetzung im Plangebiet E19 alt/E28 neu Rechnung tragen. Beratungsergebnis: einstimmig