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Infotext (Einwohnerfragestunde)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
62 kB
Datum
25.01.2017
Erstellt
31.01.17, 13:06
Aktualisiert
31.01.17, 13:06
Infotext (Einwohnerfragestunde)

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Inhalt der Datei

MITTEILUNG aus der 14. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 25.01.2017 1. Einwohnerfragestunde Herr M. aus K. fragt an, an welches Gericht er sich wenden muss, um gegen die Offenlage bzgl. des Wasserschutzgebietes „Lohberg“ vorzugehen. BM Eßer trägt vor, dass eine Klage beim Verwaltungsgericht Aachen einzureichen ist. Nachtrag der Verwaltung: Die Zuständigkeit der Festsetzung von Wasserschutzgebieten obliegt der Bezirksregierung Köln. Derzeit dauert das Verfahren zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes noch an. Erst mit der öffentlichen Bekanntmachung der Festsetzung des Wasserschutzgebietes tritt diese in Kraft. Nach der öffentlichen Bekanntmachung ist es möglich rechtlich gegen die Festsetzung vorzugehen. Zum jetzigen Verfahrensstand können keine Rechtsmittel eingelegt werden.