Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
62 kB
Datum
25.01.2017
Erstellt
31.01.17, 13:06
Aktualisiert
31.01.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
MITTEILUNG
aus der 14. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 25.01.2017
1.
Einwohnerfragestunde
Herr M. aus K. fragt an, an welches Gericht er sich wenden muss, um gegen die Offenlage
bzgl. des Wasserschutzgebietes „Lohberg“ vorzugehen.
BM Eßer trägt vor, dass eine Klage beim Verwaltungsgericht Aachen einzureichen ist.
Nachtrag der Verwaltung: Die Zuständigkeit der Festsetzung von Wasserschutzgebieten obliegt
der Bezirksregierung Köln. Derzeit dauert das Verfahren zur Festsetzung des
Wasserschutzgebietes noch an. Erst mit der öffentlichen Bekanntmachung der Festsetzung
des Wasserschutzgebietes tritt diese in Kraft. Nach der öffentlichen Bekanntmachung ist es
möglich rechtlich gegen die Festsetzung vorzugehen. Zum jetzigen Verfahrensstand können
keine Rechtsmittel eingelegt werden.