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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
314 kB
Datum
25.04.2017
Erstellt
03.05.17, 13:06
Aktualisiert
03.05.17, 13:06

Inhalt der Datei

ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT über die 19. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 25.04.2017 Mitgliederzahl: 35 Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder: 1. Eßer, Ingo 2. Ackers, Elfriede 3. Balen, Yvonne 4. Berens von Rautenfeld, Dagmar 5. Böcking, Paul 6. Braks, Egbert 7. Breuer, Adolf 8. Büngeler, Johannes 9. Döring, Bettina 10. Eßer, Rainer 11. Fernando, Sebastian 12. Gilles, Josef 13. Gunkel, Dirk 14. Heidbüchel, Rolf 15. Heinrichs, Dirk 16. Hohn, Astrid 17. Hüttl, Detlef 18. Iven, Axel 19. Kammer, Jürgen 20. Kaptain, Johannes 21. Kern, Karl-Heinz 22. Kesseler, Marion 23. Kilian, Manfred 24. Lennartz, Ulrich 25. Lüttgen, Wolfgang 26. Macherey, Peter 27. Dr. Meurer, Erik 28. Dr. Nolten, Ralf 29. Schmidt, Stefan 30. Schmitz, Hermann-Josef 31. Schroeteler, Rolf 32. Stoffels, Björn 33. Tesch, Michael 34. Winter, Heinrich b) von der Verwaltung: 1. Herr Schmühl 2. Herr Steg 3. Herr Drewes-Janssen 4. Herr Gottstein c) Es fehlt: 1. Stoffels, Manfred -2- Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 21:25 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. Er schlägt vor, die Tagesordnung um den als Tischvorlage vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion auf Umbesetzung im Umweltausschuss zu erweitern. Hiermit sind die Ratsmitglieder einverstanden. RM Kern ist verwundert, dass unter Punkt 11 im öffentlichen Teil der Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle beraten, die Unterlagen aber im nichtöffentlichen Teil eingestellt worden sind. Er regt an, dass die Gemeinde den TOP im öffentlichen Teil behandeln sollte, damit auch die Bürger informiert werden. BM Eßer erklärt, dass die Beratung selbstverständlich öffentlich erfolgen muss, die Unterlagen von der Bezirksregierung Köln seien jedoch nichtöffentlich, da diese entschieden habe das Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 2.1 Genehmigung der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2.2 Wesentliche ergebniswirksame Veränderungen im Haushalt 2017 2.3 Verwaltungsbericht der Gemeinde Kreuzau für das Jahr 2016 2.4 Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 BundesImmissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung 2.5 Bericht des Wehrleiters anlässlich der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau für das Berichtsjahr 2016 3. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 4. Beitritt der Gemeinde Kreuzau zur d-NRW AöR Vorlage: 26/2017 5. Verwendung der Mittel aus dem Investitionsprogramm "Gute Schule 2020“ Vorlage: 30/2017 6. 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim; Hier: 1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 39/2016 1. Ergänzung 7. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 83/2016 1. Ergänzung -38. Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Erkundung der Bereitschaft von Nachbarkommunen zur Zusammenlegung von Standesamtsbezirken im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit Vorlage: 90/2016 1. Ergänzung 9. Zuschüsse an Vereine und Verbände Vorlage: 9/2017 10. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; Hier: Beschluss zur Durchführung der 2. erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB Vorlage: 58/2012 7. Ergänzung 11. Genehmigungsantrag gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz der Fa. Niederauer Mühle GmbH zur "Festlegung der Produktionsmengen der PM 2 und PM 3"; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gem. § 11 der 9. BlmSchV Vorlage: 32/2015 1. Ergänzung 12. Antrag auf Neu bzw. Umbesetzungen in Ausschüssen Vorlage: 38/2017 13. Anfragen -4- A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Herr M. aus Kreuzau fragt wegen den Sperrmüllgebühren an. Er möchte wissen, wie diese ermittelt werden. Bei ihm sei mehr Menge berechnet worden, als er angemeldet habe. BM Eßer erläutert die Verfahrensweise. 2. Mitteilungen 2.1 Genehmigung der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 2.2 Wesentliche ergebniswirksame Veränderungen im Haushalt 2017 BM erläutert die wesentlichen ergebniswirksamen Veränderungen im Haushalt 2017. RM Dr. Meurer lobt die neue Darstellung der Verwaltung ausdrücklich. RM Heidbüchel teilt mit, dass die Hochrechnung zum 1. Quartal oft ungenau sei. Genauere Entwicklungen könne man erst im 3. Quartal erkennen. 2.3 Verwaltungsbericht der Gemeinde Kreuzau für das Jahr 2016 BM Eßer erläutert den Verwaltungsbericht, der zukünftig jährlich vorgelegt werde. RM Dr. Nolten regt an, diesen zumindest in Teilen auch im Amtsblatt zu veröffentlichen. 2.4 Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 BundesImmissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung BM Eßer verweist auf die Sonderratssitzung am 25.01.2017. Die Bezirksregierung habe das Versagen des Einvernehmens durch die Gemeinde geprüft. Diesbezüglich wurde gemeinsam mit Vertretern der Gemeinde Kreuzau einen Ortstermin am 16.03.2017 durchgeführt. Nach rechtlicher Prüfung kommt die Bezirksregierung Köln zu dem Ergebnis, dass es sich bei den in Rede stehenden Klärgasreaktoren zwar um bauliche Anlagen jedoch nicht um Gebäude handele. Nach Auffassung der genannten Behörde gilt die Firsthöhenfestsetzung nur für Gebäude, jedoch nicht grundsätzlich für bauliche Anlagen. Somit sei eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes nicht erforderlich. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn wurde insoweit seitens der Bezirksregierung Köln genehmigt. RM Heidbüchel vertritt die Auffassung, dass seines Erachtens auch das Bauordnungsamt des Kreises Düren darauf hätte hinweisen können, dass es sich um eine bauliche Anlage handele und nicht um ein Gebäude. Letztendlich sei es für ihn eine Wortklauberei, er sei enttäuscht über die Bezirksregierung Köln. Herr Schmühl teilt mit, dass diese rechtliche Einschätzung aber von grundsätzlichem Interesse bei der zukünftigen Aufstellung von Bebauungsplänen sei. RM Kammer fragt an, ob gegen die Entscheidung der Bezirksregierung Köln Widerspruch erhoben werden könne. Dies wird verneint, es handele sich um einen verwaltungsinternen Vorgang der Bezirksregierung Köln. 2.5 Bericht des Wehrleiters anlässlich der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau für das Berichtsjahr 2016 Der Bericht des Wehrleiters wird zur Kenntnis genommen. -53. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen Die Sachstandsinformationen werden zur Kenntnis genommen. 4. Beitritt der Gemeinde Kreuzau zur d-NRW AöR Vorlage: 26/2017 Beschluss: 1. Die Gemeinde Kreuzau tritt rückwirkend zum 1.1.2017 der neuen Anstalt d-NRW bei. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die als Anlage 4 beigefügte Beitrittserklärung abzugeben. Beratungsergebnis: 5. einstimmig Verwendung der Mittel aus dem Investitionsprogramm "Gute Schule 2020“ Vorlage: 30/2017 Beschluss: Der vom Arbeitskreis am 22.03.2017 erstellten und als Anlage beigefügten Maßnahmenliste wird zugestimmt. Beratungsergebnis: 6. einstimmig 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim; Hier: 1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 39/2016 1. Ergänzung Beschluss: 1. Den in der beigefügten Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird gefolgt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 7. einstimmig Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 83/2016 1. Ergänzung BM Eßer erläutert die Verwaltungsvorlage und die gefassten Teilbeschlüsse im Hauptausschuss. Er führt aus, dass heute gefasste Beschlüsse nichts grundsätzlich manifestieren, sondern einen Arbeitsauftrag für die Verwaltung darstellen, um in die Gespräche mit der Bezirksregierung Köln zu gehen. Er schlägt vor, gemäß der Beratung und Beschlussfassung im letzten Hauptausschuss zu verfahren. Hiermit sind die anwesenden Ratsmitglieder einverstanden. RM Dr. Nolten schlägt vor, zu überlegen, wie sich die Gemeinde aufstellen möchte. Aus seiner Sicht mache es Sinn, möglich viele Flächen in die Gespräche mit der Bezirksregierung Köln einzubringen, um entsprechende Verhandlungsmasse zu haben. 1. ASB Stockheim -6RM Hohn teilt mit, dass ihre Fraktion gegen die Erweiterungsfläche Marienstraße stimmen werde. 2. ASB Drove RM Dr. Meurer hat zur Ausweisung einer neuen Wohnbaufläche entlang der Wehrstraße Einwände. Das Gebiet liege ca. 70 bis 100 m unter einer ehemaligen Müllhalde. In diesem Bereich sei noch keine Altlastenuntersuchung durchgeführt worden. Er hat diesbezüglich Bedenken, dass Schadstoffe in den Boden gelangt sind. Desweiteren fließe insbesondere bei Starkregenereignissen das Oberflächenwasser aus dem Gebiet der Drover Heide am Knick der Wehrstraße in dieses Gebiet ein und versickere dort. Auch diese Aspekte müsse berücksichtigt werden. Herr Schmühl teilt mit, dass in allen Fällen detaillierte Untersuchungen angestellt werden müssen. Die in Rede stehende Fläche sollte trotzdem in die Gespräche mit eingezogen werden. RM Iven vertritt die Auffassung, dass die heutigen Beschlüsse auf eine breite Basis gestellt werden sollten und bittet um kurze Unterbrechung der Sitzung. Hiermit ist der Rat einverstanden. Die Sitzung wird für 5 Minuten unterbrochen. BM Eßer eröffnet die Sitzung nach der Pause und gibt RM Iven das Wort. Dieser trägt vor, dass die SPD-Fraktion dem Verwaltungsvorschlag für den Bereich „Kommweg“ folgen werde. 3. ASB Winden RM Hohn teilt für ihre Fraktion mit, dass gegen die Erweiterungsfläche an der Bergstraße gestimmt werde. RM Heidbüchel fragt an, ob er sich befangen erklären müsse, da er in diesem Bereich wohne. BM Eßer schließt eine Befangenheit im FNP-Verfahren aus. RM Heidbüchel trägt zur Sache vor, dass in Winden die größten Probleme bestehen, Baugebiete auszuweisen. Er schlägt vor, alle vorgeschlagenen Flächen in den Beschluss aufzunehmen. 4. ASB Kreuzau RM Heidbüchel fragt wegen der Ausweisung der Fläche für den großflächigen Einzelhandel an, warum die Gemeinde hier tätig werden will. BM Eßer erläutert die Beweggründe, macht aber auch darauf aufmerksam, dass dies auch Auswirkungen auf den Einzelhandel haben könne. RM Hohn teilt mit, dass die Erweiterungsfläche im Bereich „Rotes Haus“ abgelehnt wird, da es sich um ein schützenswertes Gebiet handele. Hinweis: Übersichtskarten der 4 ASB-Bereiche (mit Flächennummerierung) sind als Anlage beigefügt. Beschluss: 1. Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau wird beschlossen. Beratungsergebnis: einstimmig Beschluss: 2. Die vier im Regionalplan abgebildeten Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) Kreuzau, Winden, Drove und Stockheim bleiben als ASB erhalten. Beratungsergebnis: einstimmig Beschluss: 3. ASB Stockheim Beratungsergebnis: Erweiterungsfläche Marienstraße (Nr. 2) 29 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung -7Erweiterungsfläche Mönchweg und entlang B 56 (3a, 3b) einstimmig 4 Sonderflächen für großflächigen Einzelhandel (S), (Fläche neben der Turnhalle wird favorisiert) einstimmig Vorhandene innerörtliche Reservefläche wird aufgegeben, wenn diese in die Flächenbilanz einbezogen werden müsste (Nr. 1) einstimmig Beschluss: 4. ASB Drove Beratungsergebnis: Bestehende Reservefläche am Ortseingang wird beibehalten (Nr. 1) 33 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme Bestehende Reservefläche entlang Kommweg wird entsprechend CDU Vorschlag beibehalten (Nr. 2 grau und gelb) 17 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen Bestehende Reservefläche entlang Kommweg wird entsprechend dem Verwaltungsvorschlag beibehalten (Nr. 2 gelb) 33 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme Neue Wohnbaufläche entlang Wehrstraße (Nr. 3) 32 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen Darstellung einer Sportplatzfläche westlich L 249 wird die Notwendigkeit geprüft, ob bereits jetzt eine Darstellung zwingend notwendig einstimmig 33 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme Beschluss: 5. ASB Winden Beratungsergebnis: Reservefläche südlich des Sportplatzes wird beibehalten (Nr.1) 33 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme Reservefläche südlich Verlängerung Urbanusstraße wird beibehalten (Nr. 2 grau und rot) 30 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen Erweiterungsfläche Bergstraße wird neu beantragt (Nr. 3 grau und blau) 29 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung Beschluss: 6. ASB Kreuzau Beratungsergebnis: -8Reservefläche Kreuzau Süd wird beibehalten (Nr. 1) einstimmig Reservefläche nördlich der PM-Tankstelle wird beibehalten aber in SO-Fläche für großflächigen Einzelhandel umgewandelt (Nr. 2/3) einstimmig Erweiterungsfläche Kreuzau Ost wird beantragt (Nr. 3) einstimmig Erweiterungsfläche „Zur Alten Malzfabrik“ wird beantragt (Nr. 5) einstimmig Erweiterungsfläche im Bereich „Rotes Haus“ wird beantragt (Nr. 4) 30 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen 8. Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Erkundung der Bereitschaft von Nachbarkommunen zur Zusammenlegung von Standesamtsbezirken im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit Vorlage: 90/2016 1. Ergänzung Beschluss: Das Befragungsergebnis wird zur Kenntnis genommen. Beratungsergebnis: 9. einstimmig Zuschüsse an Vereine und Verbände Vorlage: 9/2017 RM Dr. Meurer merkt an, dass er mit der Formulierung des Beschlussvorschlages nicht einverstanden ist. Im Juni 2008 habe der Rat in dieser Angelegenheit einen Beschluss gefasst, wonach die Verwaltung konkrete Vorschläge unterbreiten sollte, welcher aber aus seiner Sicht nicht umgesetzt worden sei. Seines Erachtens wird keine Fraktion einen Vorschlag zur Sache machen. Er vertritt die Auffassung, dass die Situation sich durch die Einstellung der Controllerin verändert habe. Die Controllerin solle nunmehr Vorschläge erarbeiten. Es handelt sich um eine schwierige Angelegenheit, von daher könnte der alte Beschluss aus 2008 durchaus wieder Bedeutung gewinnen. BM Eßer entgegnet, dass durchaus eine Umsetzung des Ratsbeschlusses aus 2008 erfolgt sei. In allen gemeindlichen Liegenschaften seien z.B. energetische Maßnahmen vorgenommen worden. Die Controllerin könne nur betriebswirtschaftlich die Angelegenheit beleuchten. Viele weitere Aspekte sind aber zu beachten. Der Rat habe die Möglichkeit, Kürzungen oder Streichungen vorzunehmen, oder andere Vorgaben zu machen. Die Vorlage stelle alle Grundlagen der derzeitigen Situation dar. Insoweit sei es nun eine politische Entscheidung, wie weiter verfahren werden soll. RM Dr. Nolten teilt mit, dass es eine politische Entscheidung sein müsse, wo und in welcher Höhe Einsparungen vorgenommen werden sollen. Im Hinblick auf die Aussage von RM Dr. Meurer teilt Herr Steg mit, dass die Verwaltung auch die Übertragung der Sportheime an die Vereine durchführen wollte. Der Vorschlag ist aber aufgrund der Ablehnung der Vereine nicht zum Tragen gekommen. RM Kern vertritt die Auffassung, dass es Aufgabe des Sanierungs- und Entwicklungsausschusses sei, hierüber zu befinden. Wenn eine lückenlose Basis vorliege, wird der Ausschuss hierüber entscheiden können. Insoweit könnten durchaus auch schon in 2017 erste Umsetzungsbeschlüsse gefasst werden. Es müsse aber parteiübergreifend Entscheidungen getroffen werden. Im fehlen aber zur abschließenden Beurteilung noch einige Daten. -9BM Eßer erwidert, dass alle Daten vorliegen. Sowohl die Musikschule als auch der Jugend- und Kultur Förderverein Kreuzau legen jedes Jahr ihre Tätigkeitsberichte vor. Er bittet darauf zu achten, dass das gut funktionierende Vereinswesen nicht beschädigt werde. RM Heidbüchel trägt vor, dass aus seiner Sicht die derzeitige Vereinsförderung in der Gemeinde Kreuzau nicht mehr zeitgemäß sei. Es sollte fraktionsübergreifend versucht werden, mehr Gerechtigkeit in die Vereinsförderung zu bekommen und diese den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Er habe noch nie so eine umfassende Vorlage vorgelegt bekommen und stellt fest, dass den Fraktionen die Courage fehlt, hier eine Umsetzung vorzunehmen. Es sei für ihn eindeutig klar, dass es Sache der Fraktionen sei, hier tätig zu werden. Beschluss: Die zur Verfügung gestellten Übersichten werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen. Beratungsergebnis: 10. 31 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; Hier: Beschluss zur Durchführung der 2. erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB Vorlage: 58/2012 7. Ergänzung Beschluss: 1. Dem überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“ wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt die zweite erneute Offenlage des Bebauungsplans G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“, gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 11. 30 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung Genehmigungsantrag gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz der Fa. Niederauer Mühle GmbH zur "Festlegung der Produktionsmengen der PM 2 und PM 3"; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gem. § 11 der 9. BlmSchV Vorlage: 32/2015 1. Ergänzung BM Eßer erläutert die Inhalte der Vorlage ausführlich. RM Kern teilt mit, dass sich das Problem ganz anders darstellt. Es bestehen nach wie vor viele Unklarheiten und Fragen. Er habe aus den gemachten Erfahrungen aus den letzten 15 Jahren größte Bedenken. Der Bezirksregierung Köln müsse ein deutliches Zeichen gesetzt werden, dass die Gemeinde mit dieser Umsetzung nicht einverstanden sei. RM Dr. Nolten trägt vor, dass vor ca. 1 ½ Jahren die CDU-Fraktion eine Stellungnahme zum Thema abgegeben habe. Wenn nunmehr die Gutachten durch RM Kern angezweifelt werden, müssen die Probleme konkret benannt werden. Die Verwaltung habe eine zutreffende Formulierung in der Stellungnahme abgegeben. RM Kern entgegnet, dass er eigene Erfahrungen mit der Firma habe. Er traue den vorliegenden Gutachten insbesondere hinsichtlich der Geruchsimmission nicht. Diesbezüglich weist RM Dr. Nolten auf die Stellungnahme vom August 2015 hin. Er könne nicht beurteilen, ob die baulichen Veränderungen nicht die aufgezeigten Verbesserungen gemäß des Gutachtens mit sich bringen. Zur Sache stellt BM Eßer fest, dass die Gemeinde nicht Genehmigungsbehörde sei. Die - 10 Stellungnahme der Verwaltung könne nur aufgrund der vorhandenen Unterlagen gefasst werden. Beschluss: Die Verwaltung wird ermächtigt, die unter Punkt 1 bis 4 aufgeführten Aspekte in die gemeindliche Stellungnahme zum BImSchG-Antrag der Niederauer Mühle zur Festlegung der Produktionsmengen der PM 2 und PM 3 einzupflegen. Außerdem soll die Bezirksregierung darauf hingewiesen werden, dass die Gemeinde die Durchführung des Verfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung erwartet hätte. Beratungsergebnis: 12. 19 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen Antrag auf Neu bzw. Umbesetzungen in Ausschüssen Vorlage: 38/2017 Beschluss: Auf Antrag der FDP-Fraktion wird folgende Neu- bzw. Umbesetzung im Umweltausschuss vorgenommen: Umweltausschuss Bisheriges Mitglied, stellv. sachkundiger Bürger Dr. Heinrich Kranke Beratungsergebnis: 13. Neues Mitglied, stellv. sachkundiger Bürger Peter Jaeger einstimmig, 1 Enthaltung Anfragen RM Hohn fragt an, ob der Grünstreifen entlang der L249 in Kreuzau mit einheimischen Wildblumen gemäß des gefassten Ratsbeschlusses eingesät werde. Dies wird von der Verwaltung bejaht. Die Verfahrensweise sei mit dem Landesbetrieb Straßenbau abgestimmt, ein entsprechendes Schreiben des Landesbetriebes in der Sache liege vor. RM Kammer fragt den Sachstand zum Verkehrsgutachten im Zentralort an. BM Eßer trägt vor, dass im Rahmen der Erstellung des Masterplanes für den Zentralort Kreuzau vorgesehen sei, bestimmte Verkehrsströme zu untersuchen. 1. Erkenntnisse zum Masterplan werden voraussichtlich in der Sitzung des Bauausschusses am 01.06.2017 vorgestellt. Kreuzau, den 25.04.2017 Bürgermeister: - Eßer - Schriftführer: - Drewes-Janssen -