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Beschlusstext (Genehmigungsantrag gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz der Fa. Niederauer Mühle GmbH zur "Festlegung der Produktionsmengen der PM 2 und PM 3"; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gem. § 11 der 9. BlmSchV)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,8 kB
Datum
25.04.2017
Erstellt
03.05.17, 13:06
Aktualisiert
03.05.17, 13:06
Beschlusstext (Genehmigungsantrag gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz der Fa. Niederauer Mühle GmbH zur "Festlegung der Produktionsmengen der PM 2 und PM 3";
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gem. § 11 der 9. BlmSchV)

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BESCHLUSS aus der 19. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 25.04.2017 TOP Betreff 11. Genehmigungsantrag gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz der Fa. Niederauer Mühle GmbH zur "Festlegung der Produktionsmengen der PM 2 und PM 3"; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gem. § 11 der 9. BlmSchV Vorlage: 32/2015 1. Ergänzung Beschluss: Die Verwaltung wird ermächtigt, die unter Punkt 1 bis 4 aufgeführten Aspekte in die gemeindliche Stellungnahme zum BImSchG-Antrag der Niederauer Mühle zur Festlegung der Produktionsmengen der PM 2 und PM 3 einzupflegen. Außerdem soll die Bezirksregierung darauf hingewiesen werden, dass die Gemeinde die Durchführung des Verfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung erwartet hätte. Beratungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen