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Infotext (Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,2 kB
Datum
25.04.2017
Erstellt
03.05.17, 13:06
Aktualisiert
03.05.17, 13:06
Infotext (Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung)

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MITTEILUNG aus der 19. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 25.04.2017 TOP Betreff 2.4 Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 BundesImmissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung Vorlage: 35/2017 BM Eßer verweist auf die Sonderratssitzung am 25.01.2017. Die Bezirksregierung habe das Versagen des Einvernehmens durch die Gemeinde geprüft. Diesbezüglich wurde gemeinsam mit Vertretern der Gemeinde Kreuzau einen Ortstermin am 16.03.2017 durchgeführt. Nach rechtlicher Prüfung kommt die Bezirksregierung Köln zu dem Ergebnis, dass es sich bei den in Rede stehenden Klärgasreaktoren zwar um bauliche Anlagen jedoch nicht um Gebäude handele. Nach Auffassung der genannten Behörde gilt die Firsthöhenfestsetzung nur für Gebäude, jedoch nicht grundsätzlich für bauliche Anlagen. Somit sei eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes nicht erforderlich. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn wurde insoweit seitens der Bezirksregierung Köln genehmigt. RM Heidbüchel vertritt die Auffassung, dass seines Erachtens auch das Bauordnungsamt des Kreises Düren darauf hätte hinweisen können, dass es sich um eine bauliche Anlage handele und nicht um ein Gebäude. Letztendlich sei es für ihn eine Wortklauberei, er sei enttäuscht über die Bezirksregierung Köln. Herr Schmühl teilt mit, dass diese rechtliche Einschätzung aber von grundsätzlichem Interesse bei der zukünftigen Aufstellung von Bebauungsplänen sei. RM Kammer fragt an, ob gegen die Entscheidung der Bezirksregierung Köln Widerspruch erhoben werden könne. Dies wird verneint, es handele sich um einen verwaltungsinternen Vorgang der Bezirksregierung Köln.