Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,2 kB
Datum
25.04.2017
Erstellt
03.05.17, 13:06
Aktualisiert
03.05.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
MITTEILUNG
aus der 19. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 25.04.2017
TOP
Betreff
2.4
Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 BundesImmissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung
Vorlage: 35/2017
BM Eßer verweist auf die Sonderratssitzung am 25.01.2017. Die Bezirksregierung habe das
Versagen des Einvernehmens durch die Gemeinde geprüft. Diesbezüglich wurde gemeinsam
mit Vertretern der Gemeinde Kreuzau einen Ortstermin am 16.03.2017 durchgeführt. Nach
rechtlicher Prüfung kommt die Bezirksregierung Köln zu dem Ergebnis, dass es sich bei den in
Rede stehenden Klärgasreaktoren zwar um bauliche Anlagen jedoch nicht um Gebäude
handele. Nach Auffassung der genannten Behörde gilt die Firsthöhenfestsetzung nur für
Gebäude, jedoch nicht grundsätzlich für bauliche Anlagen. Somit sei eine Befreiung von der
Festsetzung des Bebauungsplanes nicht erforderlich. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn wurde
insoweit seitens der Bezirksregierung Köln genehmigt.
RM Heidbüchel vertritt die Auffassung, dass seines Erachtens auch das Bauordnungsamt des
Kreises Düren darauf hätte hinweisen können, dass es sich um eine bauliche Anlage handele
und nicht um ein Gebäude. Letztendlich sei es für ihn eine Wortklauberei, er sei enttäuscht
über die Bezirksregierung Köln.
Herr Schmühl teilt mit, dass diese rechtliche Einschätzung aber von grundsätzlichem Interesse
bei der zukünftigen Aufstellung von Bebauungsplänen sei.
RM Kammer fragt an, ob gegen die Entscheidung der Bezirksregierung Köln Widerspruch
erhoben werden könne. Dies wird verneint, es handele sich um einen verwaltungsinternen
Vorgang der Bezirksregierung Köln.