Daten
Kommune
Bedburg
Größe
187 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
21.01.15, 18:01
Aktualisiert
10.03.15, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP9-8/2015
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
03.02.2015
Haupt- und Finanzausschuss
03.03.2015
Abstimmungsergebnis:
Ohne Abstimmung
Betreff:
Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das
Haushaltsjahr 2015
Beschlussvorschlag:
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW wird der Entwurf der Haushaltssatzung für jedes
Haushaltsjahr vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt.
Der Bürgermeister leitet den bestätigten Entwurf dem Rat zu.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltjahr 2015 wird
dem Rat der Stadt Bedburg am 03.02.2015 zugeleitet.
Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss ist für den 03.03.2015 und die Beschlussfassung
durch den Rat ist für den 24.03.2015 vorgesehen.
Im
Haushaltsjahr
2013
war
die
Stadt
Bedburg
erstmals
verpflichtet,
ein
Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Dieses gilt es mit dem Haushaltsplan 2015
fortzuschreiben. Das Haushaltssicherungskonzept ist Teil des Haushaltsplans.
Auf die Aufstellung eines Doppelhaushaltes, wie in den Jahren 2013 und 2014, wurde verzichtet.
Dies erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund der noch bestehenden Unsicherheiten bei
verschiedenen Themenfeldern. Als Beispiele sind hier die Zentralisierung der
Verwaltungsstandorte bzw. die zu beschließende Vorgehensweise bei den Investitionen in die
städtischen Sportanlagen genannt.
Eine seriöse Planung der Investitionskosten aber auch der Folgeaufwendungen ist, sowohl
bezogen auf die Höhe als auch auf die Zeiträume, derzeit nicht möglich.
Ein Exemplar des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen wird – wie
gehabt und bekannt - den Stadtverordneten in der Sitzung zur Verfügung gestellt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 20.01.2015
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
----------------------------------Solbach
Fachbereichsleiter
Stadtkämmerer
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-8/2015
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STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP9-8/2015
Sitzungsvorlage
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