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Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2015)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
187 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
21.01.15, 18:01
Aktualisiert
10.03.15, 18:00
Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2015) Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2015) Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2015)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-8/2015 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 03.02.2015 Haupt- und Finanzausschuss 03.03.2015 Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung Betreff: Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2015 Beschlussvorschlag: STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW wird der Entwurf der Haushaltssatzung für jedes Haushaltsjahr vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Bürgermeister leitet den bestätigten Entwurf dem Rat zu. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltjahr 2015 wird dem Rat der Stadt Bedburg am 03.02.2015 zugeleitet. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss ist für den 03.03.2015 und die Beschlussfassung durch den Rat ist für den 24.03.2015 vorgesehen. Im Haushaltsjahr 2013 war die Stadt Bedburg erstmals verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Dieses gilt es mit dem Haushaltsplan 2015 fortzuschreiben. Das Haushaltssicherungskonzept ist Teil des Haushaltsplans. Auf die Aufstellung eines Doppelhaushaltes, wie in den Jahren 2013 und 2014, wurde verzichtet. Dies erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund der noch bestehenden Unsicherheiten bei verschiedenen Themenfeldern. Als Beispiele sind hier die Zentralisierung der Verwaltungsstandorte bzw. die zu beschließende Vorgehensweise bei den Investitionen in die städtischen Sportanlagen genannt. Eine seriöse Planung der Investitionskosten aber auch der Folgeaufwendungen ist, sowohl bezogen auf die Höhe als auch auf die Zeiträume, derzeit nicht möglich. Ein Exemplar des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen wird – wie gehabt und bekannt - den Stadtverordneten in der Sitzung zur Verfügung gestellt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 20.01.2015 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum ----------------------------------Solbach Fachbereichsleiter Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-8/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP9-8/2015 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3