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Beschlussvorlage GB (K 32, Ausbau der OD Vollem hier: Zustimmung zum Bauentwurf)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
28.11.2011
Erstellt
27.10.11, 04:06
Aktualisiert
25.01.12, 04:06
Beschlussvorlage GB (K 32, Ausbau der OD Vollem
hier: Zustimmung zum Bauentwurf) Beschlussvorlage GB (K 32, Ausbau der OD Vollem
hier: Zustimmung zum Bauentwurf)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 221/2011 07.10.2011 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 09.11.2011 Kreisausschuss 28.11.2011 K 32, Ausbau der OD Vollem hier: Zustimmung zum Bauentwurf Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 238 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 542 01 Zeile: 25 gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt dem Bauentwurf zum Ausbau der K 32, Ortsdurchfahrt Vollem zu. -2Begründung: Mit Beschluss zu V 104/2010 wurde dem Vorentwurf zum Ausbau der Ortsdurchfahrt Vollem zugestimmt. Zwischenzeitlich wurde dass Ingenieurbüro Hüllbrock mit der weiter führenden Planung beauftragt. An den bisherigen Planungen haben sich keine grundsätzlichen Änderungen gegenüber den Ausführungen in V 104/2010 ergeben. Die Ausbaustrecke beträgt 585 m. Geplant ist die Herstellung einer 5,0 m breiten Fahrbahn mit einem einseitig begleitenden mind. 1,50 m breiten Gehweg. Durch den Vollausbau werden die heute vorhandenen Fahrbahnschäden und Verkehrssicherheitsdefizite erstmals nachhaltig beseitigt. Wesentlich ist hierbei die Erneuerung der im Ausbaubereich befindlichen Brücke über den Veybach, da aufgrund der nicht mehr wirtschaftlich zu beseitigenden Bauwerksmängel in näherer Zukunft mit Problemen bei der Verkehrssicherungspflicht zu rechnen ist. Für das neue Bauwerk ist eine Konstruktion aus Beton-Fertigteilen als U-Profil vorgesehen. Planungsdetails können den beigefügten Anlagen 1 bis 9 entnommen werden. Im Rahmen des Baugrundgutachtens wurden nicht ausreichend tragfähige Böden im Ausbaubaubereich nachgewiesen. Hierdurch ist im erhöhten Maße mit Bodenaustausch bei der Herstellung der Tragschichten zu rechnen. Der vorhandene Fahrbahnaufbau basiert gemäß Gutachten auf einer Einstreudecke und ist somit zum Abtrag der heutigen Verkehrslasten nicht mehr geeignet. Es ist ein Neuaufbau der Fahrbahn in Bauklasse IV vorgesehen. Die Planung wurde mit der Stadt Mechernich sowie den zuständigen Fachbehörden und den Versorgungsunternehmen abgestimmt. Es ist geplant, in der 46 Kalenderwoche eine Bürgerversammlung durchzuführen. Sofern sich hieraus Änderungen für die Planung ergeben, wird hierüber in der nächsten Ausschussitzung berichtet. Nach der aktuellen Kostenberechnung belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme einschließlich der Kosten für die Erneuerung des Brückenbauwerks auf ca. 1.150.000,- €. Das Brückenbauwerk wurde mit 140.000,- € veranschlagt. Auf die Gehweganlagen entfallen 194.000,- €. Bezüglich der zu errichtenden Nebenanlagen ist noch eine Verwaltungsvereinbarung mit der Stadt Mechernich abzuschließen. Die Mehrausgaben bei der Gesamtmaßnahme in Höhe von 150.000,- € sind durch die bei der Haushaltsplanung bisher nicht berücksichtigten Einnahmen aufgrund des Kostenanteils der Stadt Mechernich für die Nebenanlagen gedeckt. Die Baumaßnahme wurde gemäß Einplanungsmitteilung für das Jahr 2012 im Ausbauprogramm eingeplant. Zur Sicherstellung der Finanzen wurde ein Finanzierungsantrag bei der Bezirksregierung Köln vorgelegt. Die Baukosten werden nach den Förderrichtlichtlinien kommunaler Straßenbau mit 60% der förderfähigen Kosten gefördert. In Abhängigkeit von der Bewilligung kann die Baumaßnahme ab 2012 umgesetzt werden. Da unter Vollsperrung gebaut werden muss, steht der Ausführungszeitraum aufgrund der Umleitungsverkehre in Abhängigkeit zum Baufortschritt der Kanal- und Straßenbaumaßnahmen in der Ortslage Bergheim. Die Verwaltung schlägt vor, dem Bauentwurf zum Ausbau der K 32, Ortsdurchfahrt Vollem zuzustimmen. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)