Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
175 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
04.10.17, 13:05
Aktualisiert
09.10.17, 13:07
Stichworte
Inhalt der Datei
ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT
über die 18. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 19.09.2017
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Kaptain, Johannes
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Kaptain, Johannes
2. Braks, Egbert
3. Breuer, Manfred
4. Büngeler, Johannes
5. Gilles, Josef , vertritt Eßer, Rainer
6. Heidbüchel, Rolf
7. Hohn, Astrid
8. Hüttl, Detlef
9. Jansen, Wilfried
10. Kern, Karl-Heinz
11. Lüttgen, Wolfgang
12. Macherey, Peter
13. Dr. Nolten, Ralf
14. Schroeteler, Rolf
15. Stoffels, Björn , vertritt Böcking, Paul
16. Stoffels, Manfred
17. Wienands, Werner
b) von der Verwaltung:
Herr Schmühl
Frau Drewes-Janssen
Herr Schmitz
Herr Becker
c) als Gäste::
1. Herr Kadansky-Sommer, Ingenieurbüro IBK Schallimmissionsschutz (zu TOP 3)
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
21:45 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
2.1
Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg
2.2
Durchgeführte Maßnahmen nach dem Abwasserbeseitigungskonzept für die Jahre 2012
- 2017
3.
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“
Vorlage: 28/2012 6. Ergänzung
4.
34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim,
zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“;
Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB
Vorlage: 1/2015 2. Ergänzung
5.
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim,
„Gartenmarkt Schaar“;
Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB
Vorlage: 2/2015 2. Ergänzung
6.
2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim; „An der
Hardt/Hauweg“;
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
Vorlage: 39/2016 2. Ergänzung
7.
2. Änderung des Bebauungsplans D 7, Ortsteil Drove, "Kommweg";
hier: 1. Aufstellungsbeschluss
2. Durchführung der Offenlage
Vorlage: 61/2017
8.
2. Änderung des Bebauungsplans E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier: 1. Aufstellungsbeschluss
2. Durchführung der Offenlage
Vorlage: 62/2017
9.
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß §
47 Landeswassergesetz für die Jahre 2018 bis 2023
Vorlage: 69/2017
10.
Anfragen
-3-
A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Herr M. aus K. fragt an, warum die bisherigen Pläne für den Masterplan Kreuzau nicht beim
Ortsfest in Kreuzau vorgestellt wurden.
Herr Schmühl erklärt, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sinnvoll ist, da noch keine
Maßnahmen vom Rat entschieden worden sind. Weitere Entwürfe werden bei zukünftigen
Veranstaltung zusammen mit der Bevölkerung diskutiert.
2.
Mitteilungen
2.1
Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger
Weg
Herr Schmühl erläutert, dass nach Abschluss der Wasserspiegellagenberechnung des
Wiesenbaches festgestellt wurde, dass keine Überschwemmungsgefahr für das Grundstück
besteht. Es gibt somit keine Bedenken bezüglich des Hochwasserschutzes.
Obwohl das Grundstück in der Wasserschutzwasserzone 3a des Wasserwerkes Concordia liegt,
kann in der Satzung die Ausnahme festgesetzt werden, dass das Grundstück an die
Ortskanalisation angeschlossen wird. Diese Satzung muss von der Unteren Wasserbehörde
genehmigt werden.
Eine abschließende Bewertung der Unteren Landschaftsbehörde ist nicht möglich, da noch keine
ökologische Bewertung des Grundstücks erfolgt ist.
Nach Abschluss aller Gespräche und Gutachten wird ein Satzungsbeschluss voraussichtlich in der
letzten Sitzungsrunde des Jahres vorgeschlagen. Eine Genehmigung der Bezirksregierung ist
nicht erforderlich.
2.2
Durchgeführte Maßnahmen nach dem Abwasserbeseitigungskonzept für die Jahre
2012 - 2017
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
3.
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle
GmbH“
Vorlage: 28/2012 6. Ergänzung
Der Ausschussvorsitzende Kaptain erteilt den Mitgliedern des Umweltausschusses für diesen TOP
Rederecht.
Herr Kadansky-Sommer stellt die Analyse des Schwerlastverkehrs im Bereich Windener
Weg/Mühlengasse am Smartboard vor. Hauptaugenmerk der Analyse sind die Anzahl der
Fahrzeuge und die dadurch entstehenden Emissionswerte. Die Präsentation ist der Niederschrift
als Anlage beigefügt.
-4AM Heidbüchel und AM Kern sind der Meinung, dass die vorliegenden Daten zu einer
Entscheidungsfindung nicht ausreichen, da zu viele Unwägbarkeiten vorliegen.
Herr Kadansky-Sommer erläutert, dass die errechneten Emissionspegel ein rein fiktiver
Rechenwert sind. In weitergehenden Untersuchungen müssen die Immissionswerte festgestellt
werden, die an den Gebäuden der betroffenen Anwohner entstehen und auch andere Aspekte wie
die örtliche Schallausbreitung, den vorhandenen Straßenbelag, etc. berücksichtigen.
AM Nolten fragt an, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Sanierungsgrenzwert in Höhe
von 70 dB(A) übertroffen wird und wer dann zur Ergreifung von Maßnahmen verpflichtet ist.
Herr Kadansky-Sommer teilt mit, dass der Sanierungsgrenzwert erreicht werden könnte und der
Straßenbaulastträger für Sanierungsfälle (im Falle der Kreisstraße ist dies der Kreis Düren)
zuständig ist.
Die Ausschussmitglieder beschließen, sich für ein weitergehendes schalltechnisches Gutachten
direkt an den Kreis Düren zu wenden und den Beschlussvorschlag dementsprechend zu ändern.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, beim zuständigen Straßenbaulastträger Kreis Düren ein
weitergehendes schalltechnisches Gutachtens für die K 39 im Bereich der Mühlengasse
einzufordern, da zu erwarten ist, dass die Sanierungsgrenzwerte von 70 dB(A) überschritten
werden.
Beratungsergebnis:
4.
Einstimmig
34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil
Stockheim, zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung
„Gartenmarkt“;
Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB
Vorlage: 1/2015 2. Ergänzung
Herr Schmühl ergänzt, dass der Gemeinde Kreuzau die Planungskosten erstattet werden.
Beschlussvorschlag:
1. Dem Planentwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplans, Ortsteil Stockheim, zur
Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“ wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt die erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
5.
14 Stimmen dafür, 2 Enthaltungen, 1 Stimme dagegen
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil
Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“;
Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB
Vorlage: 2/2015 2. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
1. Dem Planentwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans F 13, Ortsteil
Stockheim, „Gartenmarkt“ wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt die erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
14 Stimmen dafür, 2 Enthaltungen, 1 Stimme dagegen
-56.
2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim; „An der
Hardt/Hauweg“;
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
Vorlage: 39/2016 2. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
1. Den in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB
und der Offenlage gem. § 4 (2) Bau GB wird gefolgt.
2. Der Bebauungsplan Nr. A 4, 2. Änderung, Ortsteil Bogheim, „An der Hardt/Hauweg“, wird gem.
§ 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Beratungsergebnis:
7.
Einstimmig
2. Änderung des Bebauungsplans D 7, Ortsteil Drove, "Kommweg";
hier: 1. Aufstellungsbeschluss
2. Durchführung der Offenlage
Vorlage: 61/2017
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans D 7, Ortsteil Drove, „Kommweg“ im
vereinfachten Verfahren gem. §13 BauGB wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
8.
Einstimmig
2. Änderung des Bebauungsplans E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier: 1. Aufstellungsbeschluss
2. Durchführung der Offenlage
Vorlage: 62/2017
AM Nolten trägt vor, dass seine Fraktion der geplanten Änderung nicht zustimmen wird, da der
Baukörper nicht in die Umgebung passt.
AM Hohn schließt sich der Meinung an, da bereits eine Änderung vorgenommen wurde und eine
zweite Änderung nicht mehr den ursprünglichen Planungen entspricht.
AM Heidbüchel bringt seine Verwunderung über die kurzfristigen Meinungsänderungen
verschiedener Ausschussmitglieder zum Ausdruck. Da noch nicht genügend Zeit für Gespräche
mit den Bauherren und Anwohnern vorhanden war, wird sich seine Fraktion enthalten.
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans E 23, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau“ im
vereinfachten Verfahren gem. §13 BauGB wird beschlossen.
2. Dem Planentwurf wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
0 Stimmen dafür, 6 Enthaltungen, 11 Stimmen dagegen
-69.
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau
gemäß § 47 Landeswassergesetz für die Jahre 2018 bis 2023
Vorlage: 69/2017
Herr Schmitz trägt die geplanten Maßnahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes für die Jahre
2018 bis 2023 vor.
AM Nolten fragt an, ob die im Gutachten erwähnten geeigneten Maßnahmen unter Beteiligung des
Straßenbaulastträgers etwas konkretisieren werden können.
Herr Schmitz erklärt, dass abseits des klassischen Regenklärbeckens mittlerweile auch andere
Behandlungsanlagen erprobt werden, wie zum Beispiel spezielle Bodenfilter, die im Straßeneinlauf
installiert werden.
Beschlussvorschlag:
Dem gemäß § 47 LWG aufgestellten Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Kreuzau für
den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2023 wird in der vorgestellten Form zugestimmt.
Beratungsergebnis:
10.
Einstimmig
Anfragen
AM Büngeler fragt an, ob die Verkehrssituation an der Ausfahrt aus dem Fachmarktzentrum am
Windener Weg verbessert werden kann, da viele Verkehrsteilnehmer den von links kommenden
Verkehr schwer einschätzen können.
Herr Schmühl erläutert, dass seitens des Straßenverkehrsamtes bereits Markierungen und die
Beschilderung verändert wurden und sagt eine weitere Prüfung zu.
AM Nolten fragt an, ob das Geländer an der kleinen Teichbrücke Üdingen (Im Seel) repariert
werden kann.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Brücke in der Baulast der dort ansässigen Firma stehe.
Man werde mit der Firma Kontakt aufnehmen.
Kreuzau, den 19.09.2017
Vorsitzender:
-gez. Kaptain -
Schriftführer:
-gez. Becker -