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Öffentliche Niederschrift (Bau- und Planungsausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
175 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
04.10.17, 13:05
Aktualisiert
09.10.17, 13:07
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Inhalt der Datei

ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT über die 18. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 19.09.2017 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzender: Kaptain, Johannes Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Kaptain, Johannes 2. Braks, Egbert 3. Breuer, Manfred 4. Büngeler, Johannes 5. Gilles, Josef , vertritt Eßer, Rainer 6. Heidbüchel, Rolf 7. Hohn, Astrid 8. Hüttl, Detlef 9. Jansen, Wilfried 10. Kern, Karl-Heinz 11. Lüttgen, Wolfgang 12. Macherey, Peter 13. Dr. Nolten, Ralf 14. Schroeteler, Rolf 15. Stoffels, Björn , vertritt Böcking, Paul 16. Stoffels, Manfred 17. Wienands, Werner b) von der Verwaltung: Herr Schmühl Frau Drewes-Janssen Herr Schmitz Herr Becker c) als Gäste:: 1. Herr Kadansky-Sommer, Ingenieurbüro IBK Schallimmissionsschutz (zu TOP 3) Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 21:45 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 2.1 Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg 2.2 Durchgeführte Maßnahmen nach dem Abwasserbeseitigungskonzept für die Jahre 2012 - 2017 3. Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“ Vorlage: 28/2012 6. Ergänzung 4. 34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim, zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“; Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB Vorlage: 1/2015 2. Ergänzung 5. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“; Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB Vorlage: 2/2015 2. Ergänzung 6. 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim; „An der Hardt/Hauweg“; Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss Vorlage: 39/2016 2. Ergänzung 7. 2. Änderung des Bebauungsplans D 7, Ortsteil Drove, "Kommweg"; hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Durchführung der Offenlage Vorlage: 61/2017 8. 2. Änderung des Bebauungsplans E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau"; hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Durchführung der Offenlage Vorlage: 62/2017 9. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß § 47 Landeswassergesetz für die Jahre 2018 bis 2023 Vorlage: 69/2017 10. Anfragen -3- A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Herr M. aus K. fragt an, warum die bisherigen Pläne für den Masterplan Kreuzau nicht beim Ortsfest in Kreuzau vorgestellt wurden. Herr Schmühl erklärt, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sinnvoll ist, da noch keine Maßnahmen vom Rat entschieden worden sind. Weitere Entwürfe werden bei zukünftigen Veranstaltung zusammen mit der Bevölkerung diskutiert. 2. Mitteilungen 2.1 Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg Herr Schmühl erläutert, dass nach Abschluss der Wasserspiegellagenberechnung des Wiesenbaches festgestellt wurde, dass keine Überschwemmungsgefahr für das Grundstück besteht. Es gibt somit keine Bedenken bezüglich des Hochwasserschutzes. Obwohl das Grundstück in der Wasserschutzwasserzone 3a des Wasserwerkes Concordia liegt, kann in der Satzung die Ausnahme festgesetzt werden, dass das Grundstück an die Ortskanalisation angeschlossen wird. Diese Satzung muss von der Unteren Wasserbehörde genehmigt werden. Eine abschließende Bewertung der Unteren Landschaftsbehörde ist nicht möglich, da noch keine ökologische Bewertung des Grundstücks erfolgt ist. Nach Abschluss aller Gespräche und Gutachten wird ein Satzungsbeschluss voraussichtlich in der letzten Sitzungsrunde des Jahres vorgeschlagen. Eine Genehmigung der Bezirksregierung ist nicht erforderlich. 2.2 Durchgeführte Maßnahmen nach dem Abwasserbeseitigungskonzept für die Jahre 2012 - 2017 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 3. Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“ Vorlage: 28/2012 6. Ergänzung Der Ausschussvorsitzende Kaptain erteilt den Mitgliedern des Umweltausschusses für diesen TOP Rederecht. Herr Kadansky-Sommer stellt die Analyse des Schwerlastverkehrs im Bereich Windener Weg/Mühlengasse am Smartboard vor. Hauptaugenmerk der Analyse sind die Anzahl der Fahrzeuge und die dadurch entstehenden Emissionswerte. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. -4AM Heidbüchel und AM Kern sind der Meinung, dass die vorliegenden Daten zu einer Entscheidungsfindung nicht ausreichen, da zu viele Unwägbarkeiten vorliegen. Herr Kadansky-Sommer erläutert, dass die errechneten Emissionspegel ein rein fiktiver Rechenwert sind. In weitergehenden Untersuchungen müssen die Immissionswerte festgestellt werden, die an den Gebäuden der betroffenen Anwohner entstehen und auch andere Aspekte wie die örtliche Schallausbreitung, den vorhandenen Straßenbelag, etc. berücksichtigen. AM Nolten fragt an, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Sanierungsgrenzwert in Höhe von 70 dB(A) übertroffen wird und wer dann zur Ergreifung von Maßnahmen verpflichtet ist. Herr Kadansky-Sommer teilt mit, dass der Sanierungsgrenzwert erreicht werden könnte und der Straßenbaulastträger für Sanierungsfälle (im Falle der Kreisstraße ist dies der Kreis Düren) zuständig ist. Die Ausschussmitglieder beschließen, sich für ein weitergehendes schalltechnisches Gutachten direkt an den Kreis Düren zu wenden und den Beschlussvorschlag dementsprechend zu ändern. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, beim zuständigen Straßenbaulastträger Kreis Düren ein weitergehendes schalltechnisches Gutachtens für die K 39 im Bereich der Mühlengasse einzufordern, da zu erwarten ist, dass die Sanierungsgrenzwerte von 70 dB(A) überschritten werden. Beratungsergebnis: 4. Einstimmig 34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim, zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“; Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB Vorlage: 1/2015 2. Ergänzung Herr Schmühl ergänzt, dass der Gemeinde Kreuzau die Planungskosten erstattet werden. Beschlussvorschlag: 1. Dem Planentwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplans, Ortsteil Stockheim, zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“ wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt die erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 5. 14 Stimmen dafür, 2 Enthaltungen, 1 Stimme dagegen 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“; Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB Vorlage: 2/2015 2. Ergänzung Beschlussvorschlag: 1. Dem Planentwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt“ wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt die erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 14 Stimmen dafür, 2 Enthaltungen, 1 Stimme dagegen -56. 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim; „An der Hardt/Hauweg“; Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss Vorlage: 39/2016 2. Ergänzung Beschlussvorschlag: 1. Den in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB und der Offenlage gem. § 4 (2) Bau GB wird gefolgt. 2. Der Bebauungsplan Nr. A 4, 2. Änderung, Ortsteil Bogheim, „An der Hardt/Hauweg“, wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Beratungsergebnis: 7. Einstimmig 2. Änderung des Bebauungsplans D 7, Ortsteil Drove, "Kommweg"; hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Durchführung der Offenlage Vorlage: 61/2017 Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans D 7, Ortsteil Drove, „Kommweg“ im vereinfachten Verfahren gem. §13 BauGB wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 8. Einstimmig 2. Änderung des Bebauungsplans E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau"; hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Durchführung der Offenlage Vorlage: 62/2017 AM Nolten trägt vor, dass seine Fraktion der geplanten Änderung nicht zustimmen wird, da der Baukörper nicht in die Umgebung passt. AM Hohn schließt sich der Meinung an, da bereits eine Änderung vorgenommen wurde und eine zweite Änderung nicht mehr den ursprünglichen Planungen entspricht. AM Heidbüchel bringt seine Verwunderung über die kurzfristigen Meinungsänderungen verschiedener Ausschussmitglieder zum Ausdruck. Da noch nicht genügend Zeit für Gespräche mit den Bauherren und Anwohnern vorhanden war, wird sich seine Fraktion enthalten. Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans E 23, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau“ im vereinfachten Verfahren gem. §13 BauGB wird beschlossen. 2. Dem Planentwurf wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 0 Stimmen dafür, 6 Enthaltungen, 11 Stimmen dagegen -69. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß § 47 Landeswassergesetz für die Jahre 2018 bis 2023 Vorlage: 69/2017 Herr Schmitz trägt die geplanten Maßnahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes für die Jahre 2018 bis 2023 vor. AM Nolten fragt an, ob die im Gutachten erwähnten geeigneten Maßnahmen unter Beteiligung des Straßenbaulastträgers etwas konkretisieren werden können. Herr Schmitz erklärt, dass abseits des klassischen Regenklärbeckens mittlerweile auch andere Behandlungsanlagen erprobt werden, wie zum Beispiel spezielle Bodenfilter, die im Straßeneinlauf installiert werden. Beschlussvorschlag: Dem gemäß § 47 LWG aufgestellten Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Kreuzau für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2023 wird in der vorgestellten Form zugestimmt. Beratungsergebnis: 10. Einstimmig Anfragen AM Büngeler fragt an, ob die Verkehrssituation an der Ausfahrt aus dem Fachmarktzentrum am Windener Weg verbessert werden kann, da viele Verkehrsteilnehmer den von links kommenden Verkehr schwer einschätzen können. Herr Schmühl erläutert, dass seitens des Straßenverkehrsamtes bereits Markierungen und die Beschilderung verändert wurden und sagt eine weitere Prüfung zu. AM Nolten fragt an, ob das Geländer an der kleinen Teichbrücke Üdingen (Im Seel) repariert werden kann. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Brücke in der Baulast der dort ansässigen Firma stehe. Man werde mit der Firma Kontakt aufnehmen. Kreuzau, den 19.09.2017 Vorsitzender: -gez. Kaptain - Schriftführer: -gez. Becker -