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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung - Gewerbegebiet an der Wiesenstraße - Hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW Zur Aufstellung einer Veränderungssperre)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
191 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
11.03.15, 18:02
Aktualisiert
11.03.15, 18:02
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung - Gewerbegebiet an der Wiesenstraße -
Hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW Zur Aufstellung einer Veränderungssperre) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung - Gewerbegebiet an der Wiesenstraße -
Hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW Zur Aufstellung einer Veränderungssperre) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung - Gewerbegebiet an der Wiesenstraße -
Hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW Zur Aufstellung einer Veränderungssperre)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-11/2015 2. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 10.02.2015 Haupt- und Finanzausschuss 03.03.2015 Rat der Stadt Bedburg 24.03.2015 Abstimmungsergebnis: Betreff: Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung - Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW Zur Aufstellung einer Veränderungssperre Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW die Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.03.2015 (TOP 5.1) zur Aufstellung einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB im Bereich des Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung - Gewerbegebiet an der Wiesenstraße –. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.09.2013 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 / Lipp – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße – gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30.09.2013 öffentlich bekannt gemacht. In seiner Sitzung am 02.12.2014 hat der Stadtentwicklungsausschuss zu diesem Bebauungsplan die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Diese Beteiligung wird derzeit durchgeführt. Entsprechend der Zielsetzung des Bebauungsplans soll in dem Geltungsbereich u.a. die Art der baulichen Nutzung als Gewerbegebiet auf die aktuelle Fassung der BauNVO umgestellt werden. Gleichzeitig soll die Zulässigkeit von zentrenrelevanten Einzelhandelssortimenten beschränkt werden. Hintergrund ist im Wesentlichen die Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Bedburg, die Anpassung des Bebauungsplans an die Ziele der Raumordnung (LEP NRW) und damit verbunden die Sicherung der Funktion der bestehenden zentralen Versorgungsbereiche Bedburg-Zentrum und Kaster-Zentrum. Da zu befürchten steht, dass die Ziele des Bebauungsplans durch einzelne Bauanträge, die auf der Basis des bestehenden Plans genehmigt werden müssten, nicht mehr umgesetzt werden können, soll zur Sicherung der Planung umgehend eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB gefasst werden. Hierdurch werden solche Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB unzulässig, die geeignet sind, die Durchführung der Planung unmöglich zu machen oder wesentlich zu erschweren. Bis zum Inkrafttreten der Veränderungssperre können Vorhaben bereits auf der Grundlage des bekanntgemachten Aufstellungsbeschlusses gemäß § 15 BauGB für maximal ein Jahr zurückgestellt werden. Über bereits zurückgestellte Bauanträge, die ebenso von der Veränderungssperre betroffen sind, wurde in der letzten Ausschusssitzung am 02.12.2014 mündlich nichtöffentlich berichtet. Die Veränderungssperre gilt für zwei Jahre ab Inkrafttreten. Sie tritt vorher automatisch außer Kraft, wenn die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 / Lipp in Kraft tritt. Vorhaben, die der Zielsetzung des Plans nicht entgegenstehen, können ausnahmsweise gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 BauGB zugelassen werden. Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.02.2015 einstimmig den Erlass der Veränderungssperre empfohlen. Da die Veränderungssperre aufgrund bestehender Fristen noch vor der nächsten Ratssitzung am 24.03.2015 in Kraft treten sollte, wurde die beigefügte Satzung im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW durch den Haupt- und Finanzausschuss am 03.03.2015 einstimmig beschlossen. Diese Dringlichkeitsentscheidung ist gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW in der darauffolgenden Ratssitzung zu genehmigen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP9-11/2015 2. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg; den 09.03.2015 ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sascha Solbach Fachdienstleiter FD 5 Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-11/2015 2. Ergänzung Seite 3