Daten
Kommune
Bedburg
Größe
191 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
11.03.15, 18:02
Aktualisiert
11.03.15, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-11/2015
2. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
10.02.2015
Haupt- und Finanzausschuss
03.03.2015
Rat der Stadt Bedburg
24.03.2015
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung - Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW Zur
Aufstellung einer Veränderungssperre
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW die
Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.03.2015 (TOP
5.1) zur Aufstellung einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB im Bereich des
Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung - Gewerbegebiet an der Wiesenstraße –.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.09.2013 den Aufstellungsbeschluss
zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 / Lipp – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße –
gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30.09.2013 öffentlich bekannt gemacht. In seiner
Sitzung am 02.12.2014 hat der Stadtentwicklungsausschuss zu diesem Bebauungsplan die
frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Diese Beteiligung wird derzeit
durchgeführt.
Entsprechend der Zielsetzung des Bebauungsplans soll in dem Geltungsbereich u.a. die Art der
baulichen Nutzung als Gewerbegebiet auf die aktuelle Fassung der BauNVO umgestellt werden.
Gleichzeitig soll die Zulässigkeit von zentrenrelevanten Einzelhandelssortimenten beschränkt
werden. Hintergrund ist im Wesentlichen die Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt
Bedburg, die Anpassung des Bebauungsplans an die Ziele der Raumordnung (LEP NRW) und
damit verbunden die Sicherung der Funktion der bestehenden zentralen Versorgungsbereiche
Bedburg-Zentrum und Kaster-Zentrum.
Da zu befürchten steht, dass die Ziele des Bebauungsplans durch einzelne Bauanträge, die auf
der Basis des bestehenden Plans genehmigt werden müssten, nicht mehr umgesetzt werden
können, soll zur Sicherung der Planung umgehend eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB
gefasst werden. Hierdurch werden solche Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB unzulässig, die
geeignet sind, die Durchführung der Planung unmöglich zu machen oder wesentlich zu
erschweren. Bis zum Inkrafttreten der Veränderungssperre können Vorhaben bereits auf der
Grundlage des bekanntgemachten Aufstellungsbeschlusses gemäß § 15 BauGB für maximal ein
Jahr zurückgestellt werden. Über bereits zurückgestellte Bauanträge, die ebenso von der
Veränderungssperre betroffen sind, wurde in der letzten Ausschusssitzung am 02.12.2014
mündlich nichtöffentlich berichtet.
Die Veränderungssperre gilt für zwei Jahre ab Inkrafttreten. Sie tritt vorher automatisch außer
Kraft, wenn die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 / Lipp in Kraft tritt. Vorhaben, die der
Zielsetzung des Plans nicht entgegenstehen, können ausnahmsweise gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1
BauGB zugelassen werden.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.02.2015 einstimmig den Erlass der
Veränderungssperre empfohlen. Da die Veränderungssperre aufgrund bestehender Fristen noch
vor der nächsten Ratssitzung am 24.03.2015 in Kraft treten sollte, wurde die beigefügte Satzung
im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW durch den Haupt- und Finanzausschuss
am 03.03.2015 einstimmig beschlossen. Diese Dringlichkeitsentscheidung ist gemäß § 60 Abs. 1
GO NRW in der darauffolgenden Ratssitzung zu genehmigen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Beschlussvorlage WP9-11/2015 2. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg; den 09.03.2015
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Fachdienstleiter FD 5
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-11/2015 2. Ergänzung
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