Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
29.11.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Dringlichkeitsentscheidung
gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW
Straßenendausbau Geschwister-Scholl-Straße und Anne-Frank-Weg
Änderung des Oberflächenbelags in Teilbereichen
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
29.11.2006
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Gemäß Beschluss des Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr wurde der Straßenendausbau im o. g.
Bereich überwiegend als Pflasterfläche geplant und ausgeschrieben.
In drei kleineren Teilbereichen sollten aus verschiedensten Gründen jedoch Asphaltflächen hergestellt
werden.
Nach Baubeginn sind einige Anlieger mit dem Wunsch an die Gemeinde herangetreten, aus ästhetischen
Gesichtspunkten auf die Asphaltflächen zu verzichten und diese Bereiche ebenfalls in Pflasterbauweise
herzustellen.
Im Fachausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr wurde in der Sitzung am 20.09.2006 an der bisherigen
Beschlussfassung festgehalten, da nicht nachvollzogen werden konnte, ob die Mehrheit der Anlieger diesen
Wunsch ebenfalls teilt.
Aufgrund der mittlerweile vorliegenden Unterschriftenliste kann dies jedoch bestätigt werden.
Da die nächste planmäßige Sitzung des Fachausschusses erst im November stattfindet, ist eine
Entscheidung im Wege der Dringlichkeit gemäß §60 Abs. 2 GO NW erforderlich.
Aus technischer Sicht spricht nichts gegen die Herstellung dieser Flächen in Pflasterbauweise.
Die zu erwartenden Mehrkosten sind im Verhältnis zum gesamten Auftragsvolumen vernachlässigbar klein.
Beschluss:
Die bisher als Asphaltflächen geplanten Teilbereiche innerhalb des Straßenendausbaues GeschwisterScholl-Straße und Anne-Frank-Weg, werden dem mehrheitlichen Wunsch der Anlieger entsprechend in
Pflasterbauweise hergestellt.
Leopoldshöhe, 25. September 2006
Schemmel
Bürgermeister
Habicht
Ausschussvorsitzender