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Beschlussvorlage (Auswirkung des GPA-Berichts hier: Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
20.09.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Beschlussvorlage (Auswirkung des GPA-Berichts
hier: Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes) Beschlussvorlage (Auswirkung des GPA-Berichts
hier: Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 112/2006 zur 14. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Taron, Herr Offel Telefon: 05208/991-263, -300 Datum: 24. November 2009 Auswirkung des GPA-Berichts hier: Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 20.09.2006 Bemerkungen Sachdarstellung: Lt. Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004 sind der Gemeinde Leopoldshöhe Kosten für die Straßenreinigung und den Winterdienst in Höhe von insgesamt 108.000,00 € angefallen. Allein für den Winterdienst war ein Kostenaufwand von über 90.000,00 € zu verzeichnen. Hierbei handelt es sich allerdings zum größten Teil um interne Verrechnungen, da es sich um Personalkosten handelt, die sowieso anfallen würden. Die realen Kosten (Salz, Splitt, Fahrzeugkosten) liegen bei etwa 20.000,--€. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW regt in ihrem Bericht über die überörtliche Prüfung der Gemeinde Leopoldshöhe an, die Einführung einer „auskömmlichen Gebühr für die Straßenreinigung und den Winterdienst“ zu prüfen. Nach Auffassung der Verwaltung sollte diesem Vorschlag nicht gefolgt werden. Zunächst ist der nicht unerhebliche Verwaltungsaufwand zu sehen (Erhebung der umfangreichen Daten, Gebührenbescheide, Widersprüche). Ferner, und das ist der eigentliche Grund für diese Bewertung, würde sich eine hohe Erwartungshaltung gerade hinsichtlich des Winterdienstes in der Bürgerschaft entwickeln, wenn Gebühren erhoben werden. Aufgrund der derzeitigen Personaldecke des Bauhofes und der vorhandenen Fahrzeuge können aber nicht alle Bereiche vorrangig bedient werden. Ärger wäre so vorprogrammiert. Es erscheint sinnvoller, es bei der bisherigen Regelung zu belassen, wonach die kleineren Straßen von den Anliegern gereinigt werden und nur die Straßen mit höherer Verkehrsbedeutung in die Reinigungspflicht der Gemeinde fallen. Um jedoch einen Einspareffekt zu erzielen wäre es möglich, die Serviceleistungen der Gemeinde zu reduzieren. Warum muss in einer Tempo-30-Zone (z.B. Gartenstraße) unbedingt die Straße um 7.00 Uhr abgestreut sein?? Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und der hierzu ergangenen Rechtsprechung sind die Kommunen lediglich verpflichtet, Fußgängerüberwege, Haltestellen, Brücken und Gefahrenstellen zu räumen und gegebenenfalls abzustreuen. -2- Insofern würde es sich anbieten, in Siedlungsgebieten (Tempo-30-Zonen) tatsächlich den Winterdienst flexibel zu gestalten und sich auf die Gefahrenstellen zu konzentrieren (eingeschränkter Winterdienst). Sollte es jedoch erforderlich sein, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit ein Einsatz erfolgen muss, könnte unverzüglich gehandelt werden. Der Streuplan würde dann dahingehend geändert, dass die Straßen in der 4. Kategorie nach Bedarf berücksichtigt werden. Der Leiter des Bauhofes wird dann im Einzelfall die Entscheidung über den Umfang des Winterdienstes treffen. Nach einer vorsichtigen Schätzung würde das Einsparpotenzial bei dieser Vorgehensweise ca. 20-30 % betragen (Streumittel und Überstunden). Es ist zu entscheiden, ob und in welcher Form eine Einsparung erzielt werden soll, oder ob die Erhebung einer Gebühr in Frage kommt. Schemmel