Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
20.09.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
112/2006
zur 14. Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Taron, Herr Offel
Telefon:
05208/991-263, -300
Datum:
24. November 2009
Auswirkung des GPA-Berichts
hier: Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
20.09.2006
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Lt. Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004 sind der Gemeinde Leopoldshöhe Kosten für die
Straßenreinigung und den Winterdienst in Höhe von insgesamt 108.000,00 € angefallen. Allein für den
Winterdienst war ein Kostenaufwand von über 90.000,00 € zu verzeichnen. Hierbei handelt es sich
allerdings zum größten Teil um interne Verrechnungen, da es sich um Personalkosten handelt, die sowieso
anfallen würden. Die realen Kosten (Salz, Splitt, Fahrzeugkosten) liegen bei etwa 20.000,--€.
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW regt in ihrem Bericht über die überörtliche Prüfung der Gemeinde
Leopoldshöhe an, die Einführung einer „auskömmlichen Gebühr für die Straßenreinigung und den
Winterdienst“ zu prüfen.
Nach Auffassung der Verwaltung sollte diesem Vorschlag nicht gefolgt werden. Zunächst ist der nicht
unerhebliche Verwaltungsaufwand zu sehen (Erhebung der umfangreichen Daten, Gebührenbescheide,
Widersprüche). Ferner, und das ist der eigentliche Grund für diese Bewertung, würde sich eine hohe
Erwartungshaltung gerade hinsichtlich des Winterdienstes in der Bürgerschaft entwickeln, wenn Gebühren
erhoben werden. Aufgrund der derzeitigen Personaldecke des Bauhofes und der vorhandenen Fahrzeuge
können aber nicht alle Bereiche vorrangig bedient werden. Ärger wäre so vorprogrammiert.
Es erscheint sinnvoller, es bei der bisherigen Regelung zu belassen, wonach die kleineren Straßen von den
Anliegern gereinigt werden und nur die Straßen mit höherer Verkehrsbedeutung in die Reinigungspflicht der
Gemeinde fallen.
Um jedoch einen Einspareffekt zu erzielen wäre es möglich, die Serviceleistungen der Gemeinde zu
reduzieren. Warum muss in einer Tempo-30-Zone (z.B. Gartenstraße) unbedingt die Straße um 7.00 Uhr
abgestreut sein?? Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und der hierzu ergangenen Rechtsprechung
sind die Kommunen lediglich verpflichtet, Fußgängerüberwege, Haltestellen, Brücken und Gefahrenstellen
zu räumen und gegebenenfalls abzustreuen.
-2-
Insofern würde es sich anbieten, in Siedlungsgebieten (Tempo-30-Zonen) tatsächlich den Winterdienst
flexibel zu gestalten und sich auf die Gefahrenstellen zu konzentrieren (eingeschränkter Winterdienst). Sollte
es jedoch erforderlich sein, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit ein Einsatz erfolgen muss, könnte
unverzüglich gehandelt werden. Der Streuplan würde dann dahingehend geändert, dass die Straßen in der
4. Kategorie nach Bedarf berücksichtigt werden. Der Leiter des Bauhofes wird dann im Einzelfall die
Entscheidung über den Umfang des Winterdienstes treffen. Nach einer vorsichtigen Schätzung würde das
Einsparpotenzial bei dieser Vorgehensweise ca. 20-30 % betragen (Streumittel und Überstunden).
Es ist zu entscheiden, ob und in welcher Form eine Einsparung erzielt werden soll, oder ob die Erhebung
einer Gebühr in Frage kommt.
Schemmel