Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
10.11.2011
Erstellt
03.11.11, 04:12
Aktualisiert
03.11.11, 04:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 236/2011
21.10.2011
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
10.11.2011
Richtlinien zur Förderung von Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften
Sachbearbeiter/in: Herr Lorbach
Tel.: 694
Abt.: 51.4
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
X Mittel sind im Haushaltsentwurf 2012 berücksichtigt.
Produkt: 362 01
Zeile:15
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Richtlinien zur Förderung von Jugendeinrichtungen mit
hauptberuflichen Fachkräften in der anliegenden Form für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis zum
31.12.2015.
Begründung:
-2-
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 12.04.2011 den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan in
der Fassung der V 167/2011 beschlossen.
Hierin sind u.a. die Mittel zur Personalkostenförderung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit eingestellt.
Im Hinblick auf die Offene Kinder- und Jugendarbeit sieht die Beschlusslage der
V 167/2011 vor
- aufsuchende Jugendarbeit im Sinne einer konzeptionellen Weiterentwicklung der hauptamtlichen,
einrichtungsbezogenen Jugendarbeit zu verankern und
- Sozialraumkonferenzen verpflichtend in allen Kommunen des Kreises zu etablieren, um die Angebote der Jugendarbeit mit den maßgeblich beteiligten Akteuren aus der Jugendverbandsarbeit, den
Vereinen, Schulen, der Polizei und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden abzustimmen.
Die Umsetzung dieses Beschlusses bedarf maßgeblich der Mitwirkung von Trägern und Fachkräften
der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Insofern ist eine entsprechende Anpassung der Richtlinien zur Förderung von Jugendeinrichtungen
mit hauptberuflichen Fachkräften vorzunehmen.
Die Abt. Jugend und Familie hat den anliegenden Entwurf zur Richtlinienanpassung in einem
Gespräch mit den Trägern von Offenen Jugendeinrichtungen am 30.06.2011 erörtert.
Der Vorschlag der Verwaltung sieht wenige Änderungen der bestehenden Richtlinien vor.
Die vorgeschlagenen Veränderungen beziehen sich auf:
3)
Zuwendungsvoraussetzungen
In Anlehnung an die Beschlusslage der V 167/2011 wurde in den Fördervoraussetzungen nunmehr
verankert, dass Angebote der aufsuchenden Jugendarbeit im Umfang von 10 bis 20 v.H. des anerkannten Stellenumfangs vorzuhalten sind. Des weiteren ist die aktive Teilnahme an den jährlich stattfindenden Sozialraumkonferenzen verbindlich.
6.4)
Verfahren
Aus haushaltstechnischen Gründen ist der Verwendungsnachweis nunmehr bis zum 31.01. des Folgejahres vorzulegen (bisher: 28.02.).
7)
Abordnung/Zuweisung von Personal
Die bisherigen Richtlinien sehen im Bedarfsfall die Abordnung/Zuweisung von gefördertem Personal
an andere Träger vor. Da eine Gestellung von Personal aus arbeitsrechtlichen Gründen kaum zu realisieren wäre und bisher auch nicht notwendig war, wurde die entsprechende Passage gestrichen.
Die Träger von Offenen Jugendeinrichtungen haben im Gespräch am 30.06.11 einvernehmlich erklärt, den politischen Beschluss und die Richtlinienänderung in der Konsequenz mitzutragen.
Im Hinblick auf künftige aufsuchende Angebote wurden allerdings auch deutliche Bedenken gerade
vor dem Hintergrund der zum Teil geringen Stellenumfänge geäußert.
-3Bezüglich der aufsuchenden Jugendarbeit wurden seitens der Abt. Jugend und Familie in diesem
Jahr 2 weitere Fortbildungsveranstaltungen für die Fachkräfte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
mit dem Landschaftsverband Rheinland durchgeführt.
Darüber hinaus verfolgt die Verwaltung das Ziel, eine kreisweit vergleichbare Konzeption mit fachlichen Mindeststandards und einer – unter Berücksichtigung der Personalausstattung - angemessenen
Zielsetzung zu entwickeln.
In diesem Zusammenhang werden gemeinsame Absprachen mit den Polizei- und Ordnungsbehörden
(Stichwort: Ordnungspartnerschaften) angestrebt.
Durch die „Geh- Struktur“ im Rahmen aufsuchender Jugendarbeit sollen die sozialräumlichen Erfordernisse und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen genauer in Augenschein genommen werden
und insbesondere an den Schnittstellen zu anderen Handlungsfeldern und Institutionen der Jugendarbeit (Schulsozialarbeit, Jugendberufshilfe, Jugendverbandsarbeit, Jugendarbeit in Vereinen, etc.)
stärkere Berücksichtigung finden.
Hierbei sollen ausdrücklich auch die Kinder- und Jugendlichen wahrgenommen werden, die mit den
traditionellen Angebotsformen der Jugendarbeit nicht erreicht werden.
Insofern sollen die jährlich stattfindenden Sozialraumkonferenzen wie auch die Implementierung aufsuchender Angebotsformen die kommunale Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit bereichern.
Übergeordnetes Ziel ist es, durch eine bessere Koordination, Abstimmung und Vernetzung die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in den Städten und Gemeinden des Kreises Euskirchen attraktiver
zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Entsprechende Aufwendungen sind in der V 167/2011 enthalten und wurden in der Haushaltsplanung
2012 berücksichtigt.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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