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Beschlussvorlage (25. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt A) - Im Bereich Kleine Horst Straße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
10.08.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Beschlussvorlage (25. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt A) - Im Bereich Kleine Horst Straße) Beschlussvorlage (25. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt A) - Im Bereich Kleine Horst Straße)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 90/2006 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Oortman Telefon: 05208/991-260 Datum: 24. November 2009 25. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt A) - Im Bereich Kleine Horst Straße Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 10.08.2006 Bemerkungen Sachdarstellung: Bereits 1995 ist eine Nachverdichtung im Bereich zwischen der Straße „Kleine Horst“ und „ Schötmarsche Straße“ im Hochbau- und Planungsausschuss diskutiert worden. Im Jahr 2002 wurde der Antrag gestellt, eine Erweiterung der überbaubaren Fläche im nördlichen Teil des Flurstücks 31 möglich zu machen. Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes 06 / 02 „Leopoldshöhe Nord“ (Blatt A) wurde am 14.Februar 2002 im Bauausschuss beraten. Hier wurde beschlossen, das die Verwaltung den Antrag auf Änderung der Baugrenze für das Flurstück 31, Gemarkung Leopoldshöhe, Flur 1 im Rahmen der Planung zur Ausweisung weiterer überbaubarer Flächen zwischen der Straße „Kleine Horst“ und „Schötmarsche Straße“ mit zu bearbeiten hat. Die Einleitung des Verfahrens wurde damals aufgrund der Planung zur Umgehungsstraße zurückgestellt. In einem weiteren Bauausschuss am 01. Juli 2004 wurde bereits ein Planungskonzept vorgestellt und beschlossen, ein Bebauungsplanänderungsverfahren einzuleiten. Basierend auf dem Beschluss vom 01. Juli 2004 hat die Verwaltung ein Planungskonzept erarbeitet, das den Bau von Einzel- und, oder Doppelhäusern in eingeschossiger Bauweise im Bereich der kleinen und großen Horst Straße ermöglicht. Aufgrund der kleinen Flurstücksanteile (Größe siehe Anlage) und die daraus resultierende Bebaubarkeit unter der notwendigen Beachtung der Grenzabstände, empfiehlt sich jedoch der Bau von Doppelhäusern. Eine Grundstücksaufteilung in wenige große Grundstücke ist im Rahmen des B- Planänderungsverfahren nicht möglich, da sich die Eigentumsverhältnisse und die Nutzungsvorstellungen der Eigentümer nicht vereinen lassen. Sollte eine Bebaubarkeit hergestellt werden, ist die Erschließung der Baugrundstücke vorwiegend von der Schötmarschen Straße vorzusehen. Damit könnten Schwierigkeiten mit den nicht an einer Bebauung interessierten Parteien reduziert werden. Für die zusätzliche überbaubare Fläche auf dem Flurstück 31, nördlich des Wohnhauses Kleine Horst 1, sollten ca. 5 m von jeglicher Bebauung freigehalten werden, um eventuell für eine spätere Bebauungsdiskussion auf den rückwärtigen Grundstücksteilen der nördlich vorhandenen Flurstücke Erschließungsmöglichkeiten zu haben. -2- Beschlussvorschlag: a) Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 25. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes 06 / 02 „ Leopoldshöhe - Nord“ (Blatt A) gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. b) Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur 25. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes 06 / 02 „ Leopoldshöhe - Nord“ (Blatt A) zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 BauGB. Schemmel