Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
10.08.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
90/2006
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Oortman
Telefon:
05208/991-260
Datum:
24. November 2009
25. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt A) - Im Bereich
Kleine Horst Straße
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
10.08.2006
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Bereits 1995 ist eine Nachverdichtung im Bereich zwischen der Straße „Kleine Horst“ und „ Schötmarsche
Straße“ im Hochbau- und Planungsausschuss diskutiert worden. Im Jahr 2002 wurde der Antrag gestellt,
eine Erweiterung der überbaubaren Fläche im nördlichen Teil des Flurstücks 31 möglich zu machen.
Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes 06 / 02 „Leopoldshöhe Nord“ (Blatt A) wurde am 14.Februar
2002 im Bauausschuss beraten. Hier wurde beschlossen, das die Verwaltung den Antrag auf Änderung der
Baugrenze für das Flurstück 31, Gemarkung Leopoldshöhe, Flur 1 im Rahmen der Planung zur Ausweisung
weiterer überbaubarer Flächen zwischen der Straße „Kleine Horst“ und „Schötmarsche Straße“ mit zu
bearbeiten hat. Die Einleitung des Verfahrens wurde damals aufgrund der Planung zur Umgehungsstraße
zurückgestellt.
In einem weiteren Bauausschuss am 01. Juli 2004 wurde bereits ein Planungskonzept vorgestellt und
beschlossen, ein Bebauungsplanänderungsverfahren einzuleiten.
Basierend auf dem Beschluss vom 01. Juli 2004 hat die Verwaltung ein Planungskonzept erarbeitet, das den
Bau von Einzel- und, oder Doppelhäusern in eingeschossiger Bauweise im Bereich der kleinen und großen
Horst Straße ermöglicht.
Aufgrund der kleinen Flurstücksanteile (Größe siehe Anlage) und die daraus resultierende Bebaubarkeit
unter der notwendigen Beachtung der Grenzabstände, empfiehlt sich jedoch der Bau von Doppelhäusern.
Eine Grundstücksaufteilung in wenige große Grundstücke ist im Rahmen des B- Planänderungsverfahren
nicht möglich, da sich die Eigentumsverhältnisse und die Nutzungsvorstellungen der Eigentümer nicht
vereinen lassen.
Sollte eine Bebaubarkeit hergestellt werden, ist die Erschließung der Baugrundstücke vorwiegend von der
Schötmarschen Straße vorzusehen. Damit könnten Schwierigkeiten mit den nicht an einer Bebauung
interessierten Parteien reduziert werden. Für die zusätzliche überbaubare Fläche auf dem Flurstück 31,
nördlich des Wohnhauses Kleine Horst 1, sollten ca. 5 m von jeglicher Bebauung freigehalten werden, um
eventuell für eine spätere Bebauungsdiskussion auf den rückwärtigen Grundstücksteilen der nördlich
vorhandenen Flurstücke Erschließungsmöglichkeiten zu haben.
-2-
Beschlussvorschlag:
a) Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 25. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes 06 / 02 „ Leopoldshöhe - Nord“ (Blatt A) gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbereich
ist aus der Anlage ersichtlich.
b) Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur 25. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes 06 / 02 „ Leopoldshöhe - Nord“ (Blatt A) zustimmend zur Kenntnis und beschließt die
Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13
BauGB.
Schemmel