Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
5,5 MB
Datum
10.08.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
25.vereinfachte
Anderung
desBebauungsplan
Nr.06/02 "LeopotdshöheNord.BtaltA
August2006
GEMEINDE
LEOPOLDSHöHE
25.vereinfachte
Anderung
desBebauungsplanes
- Nord(BlattA)
Nr.06/02,,Leopoldshöhe
Planzeichnung
TextlicheFestsetzungen
Begründung
Stand:AuslegungAugust2006
Seite: 1
- 447-
25. vereinfachlo
Anderung
desBebauungsplan
Nr.06/02,LeopoldshöheNord"BlattA
lnhalt
A
B
c
D
E
F
H
August2006
Seite
ÜbersichtskarteMaßstab:I :5.000
PIäambel
Planzeichnung
Maktab: 1:1.000
Planzeichenerklärung
TextlicheFestsetzungen
Hinweise
1. Altlasten
2. Archäologische
Fundplätze
3. Bodenaushub
4. Niederschlagsableitung
5. DeutscheTelekom
6. Stromversorgung
7. Gasversorgung
8. BaulicheEmpfehlungen
Ortliche Bauvorschriften/ Rechtsgrundlagen
Verfahrensvermerke
003
004
005
006
007
008
008
008
008
009
009
009
009
010
011
Begründung
I
Allgemeines
1. Ziel,Zweckund Notwendigkeit
zurAnderungdes Bebauungsplanes
012
2. Entwicklung
ausdemFlächennutzungsplan,
bisherige
/ künftige
Darstellung
012
3. Anpassung
an dieZieleder Raumordnung
undLandesplanung
o12
4. Abgrenzungdes Geltungsbereiches
0't2
tl
Gegenwärtige
Rahmenbedingungen
1. Lageim Gemeindegebiet
/ Geländeverhältnisse
/
Baugrundund Bodenverhältnisse
013
2. Eigentumsstruktur
/ baulicherBesiand
013
3. Nutzung
/ lmmissionsbelastung
013
4. Bestehendes
Planungsrecht
013
l
WesentlicherInhalt und zu erwartendeAuswirkungender Planung
1. Allgemeines
/ Städtebauliches
Konzept
o't4
2. Art undMaßderbaulichen
Nutzung,
Bauweise
/
Firstrichtung
und nichtüberbaubare
Grundstücksfläche
014
3. Baugestaltung,
bauliche
Empfehlungen,
Einfriedung
015
4. Verkehrsflächen
sowieceh-, Fahr-und Leitungsrechte
016
5. Ver- und Entsorgung
017
6. Denkmalpflege
/ Denkmalschutz
018
7. OPNV
018
8. Eingriffin Naturund Landschaft
018
9. Bodenverhältnisse
/ Bodenschutz
019
10.Flächenbilanz
019
Anlagen
1. Bebauungsvorschlag
ohneMaßstäb
Seilei2
_446-
' '
{,'r'tt'tt
-,
(
-__
t'.-
"..
\4.
tl
, j
desBebauungsplanes
25.vereinfachte
Anderung
- Nord (BlattA)
06 / 02 Leopoldshöhe
ffi,#
W
25.vereinfachteAnderung
des Bebauungsplanes
06 / 02
Nord"
,,Leopoldshöhe(BlattA)
Gemeinde
Leopoldshöhe
Übersic htskarte
Ausschnitt
ausder DGK
1:5000
(KreisLippe,19.12.2000,
40 / 00)
-443-
- Nord"BlattA
25. vereinfachteAnderungdes BebauungsplanNr. 06/02 ,,Leopoldshöhe
B
Auguet
2006
Präambel
(BauGB)und S 86 der
Aufgrunddes S 1 Abs.3 und des S '10des Baugesetzbuches
Bauordnungfür das Land Nordrhein Westfalen(BauONRW) i.V. mit S 41 der
Gemeindeordnung
NRW (GO NR\ /) hat der Rat der GemeindeLeopoldshöhe,
die
vereinfachte
25. Anderungdes Bebauungsplanes
Nr. 06 / 02 ,,LeopoldshöheNord
(Blaft A)", bestehendaus der Planzeichnung
und den textlichenFestsetzungen
sowieden örtlichenBauvorschriften,
als Satzungbeschlossen.
Leopoldshöhe,
Bürgermeister
Seite:4
- 420-
ölo
WA
9.,
D 40. - 45.
o
GRZ 0,4
q\
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T)
GFZ 0,4
'/ \-:7.
Y.//:
_z--===-S=-==:
\::\
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N
I
r-
l-i€
'/
v*,/
GRZ 0,4
FH 9,50
O 70?
D 30' - 45'
Anderung
25.vereinfachte
06 / 02
des Bebauungsplanes
Nord"
,,Leopoldshöhe(BlattA)
Gemeinde
Leopoldshöhe
Entwurf
M .1 : 1 0 0 0
-424-
25.vereinfachte
AnderungdesBebauungsplan
Nr.06/02,LeopoldshöheNofd'BlattA
D
August2006
Planzeichenerklärung
Art der baulichenNutung
WA
Allgemeines
Wohngebiet
($s (1)Nr.1 BauGB,54 BaUNVO)
Maßder baulichenNuEung
z.B.GRZ0,4 Grundflächenzahl
($9(1)Nr.'l BauGB,
516BaUNVO)
z.B. GFZ0,4 Geschoßflächenzahl
(Ss(1)Nr.1 BauGB, BaUNVO)
516
z.B.I
Zahlder Vollgeschosse
als Höchstmaß
(Sg('l)Nr.1BauGB,
$16BaUNVO)
Höhe baulicherAnlaqen
THz.B.bis Traufhöheals Höchstmaß
(59(1)Nr.1 BauGB,
4,50m
516BauNVo)
FH z.B. bis
9,50m
Firsthöheals Höchstmaß
(59 (1)Nr.1 BauGB,516Ba'rNVO)
Bauweise,Baulinie,Baugrenze
o
A
offeneBauweise
(Sg(1)Nr.2BauGB,522
BaUNVO)
nur Einzel-undDoppelhäuser
zulässig
(Sg(1)Nr.2 BauGB,522undS23BaUNVO)
Baugrenze
(Ss(1)Nr.2 BauGB,S22undS23BauNVo)
SonstigePlanzeichen
mitGeh-,Fahr-undLeitungsrecht
belasteteFlächen
(SgAbs.1 Nr.21undAbs.6BaUGS)
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der
des Bebauungsplans
Anderung
(SgAbs.7 BaUGB)
<-------f
Firstrichtung
Seile: 6
-424-
25. vereinfachle
Anderung
desBebauungsplan
Nr.06/02 ,Leopoldshöhe*
Nord'BlattA
August2006
TextlicheFestsetzungen
Art und Maßder baulichenNuEung/ Bauweise
(59Abs.1 Nr.1,2 BaUGBi. V. m. $S 1, 4, 16,22 BaUNVO)
Allgemeines
Wohngebiet:
WA - | - offeneBauweise,GRZO,4,GFZ O,4
2 . Über[aubareund nicht überbaubareGrundstücksflächen
a) Anlehngewächshäuserund verglasteWintergärten:
Innerhalbder nicht überbaubaren
Grundstücksflächen
sind Anlehngewächshäuserund verglasteWintergärtendann zulässig,wenn sie in das
Hauptgebäude
einbezogenund mindestensdrei Metervon den öffentlichen
(,,Schötmarsche
Verkehrsflächen
Straße"/ ,,GroßeHorst Straße")entfernt
sind.
b) Bodenbefestigung,Freiflächen,Stellplätzeund Zufahrüen:
DieVersiegelung
von Freiflächen
und Stellflächen
mit Materialenwie Asphalt
oder Beton ist unzulässig.Für die anzulegendenPflasterflächenist ein
Betonunterbau
nichtzulässig.
c) Garagen,Carportsund Stellflächen:
Auf den nicht überbaubaren
Grundstücksflächen
werdendiese zugelassen.
Innerhalbder nicht überbaubaren
Grundstücksflächen
habensie zu den
öffentlichen
(,,Schötmarsche
Verkehrsflächen
Straße"/ ,,GroßeHorstStraße")
einenAbstandvon 5 m einzuhalten.
d) Nebenanlagen:
Nebenanlagen
sindin den nichtüberbaubaren
Grundstücksflächen
zulässig.
Innerhalbder nicht überbaubarenGrundstücksflächen
haben sie zu den
(,,Schötmarsche
öffentlichen
Verkehrsflächen
Straße"/,,GroßeHorstStraße")
einenAbstandvon5 m einzuhalten.
3. AußereGestaltungder Baukörper(S9 Abs.t Nr.t BauGB
i.v. m.S16Abs.2 Nr.4BauGB
a.V.m.586BauO
N\4
a) Trauf- bzw. Firsthöhen 6 I Abs.1 Nr.1BauGB
i. V.m.S 16Abs.2 Nr.4BauNVo):
TH 4,50m, FH 9,50m
Der untereBezugspunkt
für die Trauf-bzw. Firsthöheist die Oberkantedes
natürlich
anstehenden
Geländes.
Der obere Bezugspunktfür die Traufhöheist der Schnittpunktder Außenflächedes aufgehenden
MaueMerksmit der Dachhaut.
b) Dachform (SI Abs.4 BauGB
i. V.m.S86BauNVo):
SD = Satteldach
Die Festsetzung
zur Dachformgiltauchfür eingeschossige
Anbauten.
Für Garagenund Carportssind Satteldächer,
Pultdächerund Flachdächei
zulässig.
c) Dachneigung (S9Abs.4
BaucBi.V.m.586BauNVo);
30' - 45' Grad
Seite:7
- 4q3-
- Nodl BlattA
Nr.06/02 ,Leopoldshöhe
AnderungdesBebauungsplan
25.vereinfachte
Augusl2006
für Dachaufbauten
d) Geslaltungs-und Ausführungsanforderungen
69 Abs.4 BaUGBi. V. m. 586BaUNVO):
.
Alle Dachaufbautenmüssen einen seitlichen Abstand einhalten.
sind dies - gemessenvon der Gaubenoberkante
Bei Satteldächern
1,50m vomOrtgang.
mindestens
. ZwischenDachaufbauten
ist mind.1,00m Abstandeinzuhalten.
. AIs Länge für Dachaufbauten
ist max. die Hälfte dör Gebäudelänge
zulässig.
. zwischenDachfirstund oberemDachaufbauabschluss
ist mind.1,00m
Abstandeinzuhalten.
. zwischen Traufe und Dachgaubesind mind. 2 Dachziegelreihen
vorzusenen.
. Die caubenhöhe (Vorderhöheohne Dachflächebei Schleppgauben
bei Sattelgauben)
darf 1,50m nichtüberschreiten.
bzw.Giebelfläche
. ln der Gaubenvorderfront
einschließlichihrer
sind nur Fensterflächen
Bauteilezulässig.GrößereWandflächennebenGaubenkonstruktiven
fensternsindnichtzulässig.
I Nr.2
BauGB):
e) Stellung baulicherAnlagen(Se Abs.
eingetragen.
Wie im Bebauungsplan
4. Arl, Gestaltungund Höhevon Einfriedungen
(,,Schötmarsche
Straße"/ ,,GroßeHorst
Verkehrsfläche
Entlangder öffentlichen
nur an der Grenzezum Verkehrsraumund in einer
Straße")sind Einfriedungen
ist als Mauer,Holzzaunoderlebende
Höhevon 0,80m zulässig.Die Einfriedung
Heckeauszuführen.
5. Geh-,Fahr-und Leitungsrecht
des AnderungsZu Gunstender Ver- und Entsorgungsowieder Erschließung
Privatweges
Horst'
ein Geh-, Fahrauf
der
Fläche
des
bereicheswird
,,Kleine
festgesetzt.
und Leitungsrecht
F
Hinweise
1 . Altlasten
über
liegenkeineInformationen
des Bebauungsplans
Filr den Geltungsbereich
oderAltlastenvor.
Altablagerungen
Fundplätze
Archäologische
Bodenfundeoder Befunde
Wenn bei Erdarbeitenkultur-oder erdgeschichtliche
(etwa Tonscherben, Metallfunde, dunkle Bodenverfärbungen,Knochen,
Fossilien)entdecktwerden,ist nachS$ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes
die Entdeckungunverzüglichder Gemeindeoder dem Amt für Bodendenkmalpflege, hier im Auftrag: Lippisches Landesmuseum Detmold,
anzuzeigenunddie Entdeckungsstätte
Tel.:0523'l/9925-50
, Fax 0523119925-25
Zustandzu belassen.
dreiWerktaqein unverändertem
Seiter8
- 4!.tt-
* Nord"BlattA
25.vefeinfachle
Anderung
des Bebauungsplan
Nr.06/02 "Leopoldshöhe
August2006
3. Bodenaushub
GemäßS 3a derSatzungtiberdie Abfallentsorgung
im KreisLippe(21.11.1993)
soll bei Baumaßnahmen
unbelasteterBodenaushubso ausgebaut,zwischengelagert und transportiertwerden,dass Vermischungenmit Bauschutt,Baustellenabfällen
undanderenAbfallstoffen
unterbleiben.
g
4. Niederschlagswasserableitun
Aufgrunddes S 51a Abs. 1 Landeswassergesetzes
ist Niederschlagswasser
von
Grundstücken,
die nachdem 1. Januar1996erstmalsbebaut,befestigtoder an
die öffentlicheKanalisation
angeschlossen
werden,zu versickern,zu verrieseln
oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten,sofern dies unter Maßgabeder
Bodenverhältnisse
und ohne Beeinträchtigung
des Wohls der Allgemeinheit
möglich ist. Dabei ist allerdingsS 53 Abs. 1c des Landeswassergesetzes
besonderszu beachten.Somit ist im EinzelfallRücksDrache
mit dem AbwasseMerk der GemeindeLeopoldshöhe
zu führenund die Entwässerungssatzung
der GemeindeLeopoldshöhe
zu berücksichtigen.
ö.
DeutscheTelekom
lm Planbereich
sindTelekommunikätionslinien
/ -anlaqen
derT-Comvorhanden.
o . Stromversorgung
Innerhalbdes Planungsgebietes
befindensich Anlagender Firma Eon Westfalen WeserGmbH.Zur Vermeidungvon Beschädigungen
dieserAnlageist es
erforderlich,sich vor Bausausführung
in die LagedieserAnlageneinweisenzu
lassen. lhr Ansprechpartner hierfür ist die Betriebsstelle Lage:
Pivitsheider
Str. '11,3279'l Lage,fel: 05232/ 95356-0.
7 . Gasversorgung
Innerhalb
desPlanungsgebietes
befinden
sichAnlagender FirmaRWEGasAG,
- Lippe.Zur Vermeidungvon Beschädigungen
Regionalzentrum
Ostwestfalen
dieserAnlage ist es erforderlich,sich vor Bausausführung
in die Lage dieser
Anlageneinweisenzu lassen.lhr Ansprechpartner
hierfürist die Betriebsstelle
Rheda - Wiedenbrück: Hellweg 12, 33378 Rehda - Wiedenbrück,
Tel:05242I 95103.
ö.
BaulicheEmpfehlungen
a) StellungbaulicherAnlagen
DieGemeinde
empfiehlt,
die baulichen
Hauptanlagen
an der Baugrenze
entlang
des Privatweges'KleineHorst"zu errichten,wodurchdie Süd - Westseitedes
zukünfligenBaugrundstückes
eine bessereFreiraumausnutzung
erfährt.Zudem
wirddas zukünftige
Grundstück
aufgrund
der günstigeren
Belichtung,
Belüftung
und räumlichen
Ausnutzungaufgewertet.
b) Erschließung
Bei Veräußerungvon Teilgrundstücken
entlangder ,,Schötmarsche
Straße"ist
darauf zu achten,dass für die bestehenden
Wohnhäuserim Geltungsbereich
gegebenist.
eine gesicherteErschließung
Seile.9
- 425-
25. vereinfachte
Anderung
desBebauungsplan
Nr 06/02,LeopoldshöheNord"BlaflA
August2006
c) Bauweise
Aufgrund
derGrundstücksgrößen
undderErschließung
vonSüd- Westenaus,
empfiehltdie Gemeindeden Bau von Doppelhäusern.
Diese kompakte
Bauweise
ermöglicht
einebessere
Ausnutzung
derGrundstücke.
G
Vermerke
1. ÖrtlicheBauvorschriften
Gem. S 86 Landesbauordnung
NRW (BauO NRW)werdenmit einzelnen
Festsetzungen
imText,,örtliche
Bauvorschriften"
erlassen.
MitihrerAufnahme
in
den Bebauungsplan
werdensie zugleichBestandteile
des Bebauungsplanes.
Verstößegegen die gestalterischen
gelten als OrdnungsFestsetzungen
gem.S 84 BauONRW.
widrigkeit
2. Rechtsgrundlagen
. Baugesetzbuch
(BauGB)
in deraktuellen
Fassung
derBekanntmachung
vom23.
September2004(BGBl.I S. 2414)
(BNatschc) in der aktuellenBekanntmachung
Bundesnaturschutzgesetz
vom 25.
Mäz 2002(BGBI.I S. '1381)zuletztgeändertdurch
Art. 5 v. 24.06.2004(GVNWS. 666)
Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung
der Bekanntmachung
(GV NW S. 666)
vom 14.07.1994
Baunutzungsverordnung
(BauNVO)in der Fassungder Bekanntmachung
vom
2 3 . 0 1 . 1 9 (9B0G B It.S . 1 3 2 )
.- Bauordnungfür das Land Nordrhein-Westfalen
(BauONRW) in der Fassungder
Bekanntmachung
(GVNRWS. 256)
vom 01.03.2000
. Planzeichenverordnung
(BGBI.'1991lS.58)
vom 18.12.1990
.
Seite:1o
- 426-
- Nord'BlaflA
25. vereinfachle
Anderung
desBebauungsplan
Nr.06/02,Leopoldshöhe
H.
August2006
Verfahrensvermerke
Katasternachweis Eindeutigkeit
Die Darstellung des
gegenwärtigen
Zustandesstimmt mit den
Katasterunterlagen
ilberein.
Aufstellung
Es wird bescheinigt,DieserPlan ist gemäßDer Hochbau- und
dass die Festsetzungen
Planungsausschuss
der
52 des Baugesetz-buder
städtebaulichen
ches durch Beschluss
GemeindeLeopoldshöhe
Planung geometdschdesHochbauundPlan-hat in seinerSitzungam
eindeutigsind.
ungsausscnussesoer
Gemeinde
Leopoldshöhe
DemEntwurf
desBebauvom _
ungsplaneszugestimmt
aufgestellt
worden.
und seine öffentliche
gem.
Auslegung
Der
AufstellungsAbs.
2 und S13
53
beschluss
wurdeam
BaUGB
beschlossen.
Ort und Dauer der
öffentlichenAuslegung
ortsüblich
am
Ortsüblich
bekanntwurden
Die Planungsunterlagen
für den Geltungsbereich
des Planes auf der
Grundlageder Flurkarte
M. 1:1000entsprechen
demStandv.
Detmold,
Auslegung
Detmold,
gemacnL
gemacht.
bekannt
Der Entwurfdes BebauLeopoldshöhe,
ungsplanes und die
Begrrlndung haben
Der Landrat,KreisLippe DerLandfat,
KreisLippe GemeindeLeopoldshöhevom_
Dts
vermessun9
und Vermessung
und
Kataster
Kataster
gem.
S 3 A b s . 2 u n d
S 13 BaUGBöffentlich
KreisLippe
lm Auftrag
KreisLippe
lmAuftrag
(Schemmel)
(B0rgermeister)
Satzungsbeschluss
ln krafttreten
(Schemmel)
{Bürqermeister)
Planverfasser
Dieser Bebauungsplan
Dieser Bebauungsplan
Der Entwurfdes Bebauist gem. S 10 des ist gemäß S10 (3) ungsplanes ist vom
BaugeseEbuchesvom bauuB
am Bauamt der Gemeinde
Rat der Gemeinde
Leopoldshöhe ausgeLeopoldshöhe
am lm Amtsblattdes Kreisesarbeitetworden.
als Lippe bekanntgemacht
Satzung beschlossen
Def Bebauungsplanist
damitam_
Rechtverbindlich
geworden,
Leopoldshöhe,
Leopoldshöhe,
Leopoldshöhe,
GemeindeLeopoldshöheGemeindeLeopoldshöheGemeindeLeopoldshöhe
{Schemmel)
{Bürgermeister)
(Schemmel)
(Bü€ermeister)
(Schemmel)
(Btlrgermeisteo
Seite:11
-4e?-
Anderung
desBebauungsplan
Nf.06/02 'Leopobshöhe-No.d"BlattA
25.vereinfachle
August2006
Allgemeines
1. ziel, zweck und Notwendigkeit
zur Anderungdes Bebauungsplanes
und
Aufgrundder hohenNachfragean Baulandin der GemeindeLeopoldshöhe
Flächenin die freie Landdem Bestreben,die Ausweitungvon überbaubaren
und somiteineSteigerung
schaftzu minimieren,
wird hier eine Nachverdichtung
des Angebots an Wohnbauflächeim Gemeindekernangestrebt.Durch die
an Griln
Nachverdichtung
im Zentrumvon Leopoldshöhe
wird die Nachhaltigkeit
gewahrtund bleibtsomit
und Erholungsflächen
außerhalbdes Gemeindekerns
den zukünfiigenGenerationen
erhalten.
der ,,Schötmarschen
Die Grundstückeliegendirektan der Ortseingangsstraße,
Straße"und werdenvon der,,GroßeHorstStraße"und der,,KleinenHorst"im
Westen bzw. Osten und im Süden tangiert.Die zentralen Infrastruktureinliegenin einer Erschließungsisochrone
richtungenund Einkaufsmöglichkeiten
Nähe des
mit einemRadiusvon ca.700 m. Sie liegensomitin mittelbarer
Planungsgebietes
und sindfußläufigbzw.mit dem Raderreichbar.
greiftdie jetzigeBauweiseund die Art und
DieAnderungdes Bebauungsplanes
das Maß der baulichenNutzungauf. Somitsoll die künftigeBebauungsich
der,,GroßeHorstStraße"und
schonendin die gewachseneBebauungsstruktur
der,,Kleine
Horst"einfügen.
mit der
festgesetzte
öffentlicheVerkehrsfläche,
Die im Ursprungsbebauungsplan
Bezeichnung,,KleineHorst",soll in ein privatesGeh-, Fahr und Leitungsrecht
geändertwerden.
2. Entwicklungaus dem Flächennutzungsplan
der Gemeinde Leopoldshöhevom
Der wirksame Flächennutzungsplan
geändert
stelltden Anderungsbereich
15.06.1971,
zuletzt
mitder 14.Anderung,
bereitsals Wohnbaufläche
dar. Die vorliegendePlanung- mit dem Gebietsdes wirksamenFlächennutzcharakterWA - stimmtdahermit der Darstellung
überein.
ungsplanes
und Landesplanung
3. Anpassungan die ziele der Raumordnung
(TA
Bielefeld)ist der Geltungsbereich
lm Gebietsentwicklungsplan Oberbereich
Bebauungsplanänderung
als AllgemeinerSiedlungsbereich
der vorliegenden
und Siedlungsschwerpunkt
darstellt. Die Planungszieleund Festsetzungen
undRaumordnung
überein.
stimmendahermitdenZielender Regionalplanung
4. Abgrenzungdes Geltungsbereiches
Leopoldhöhe,
Flur1.
DerAnderungsbereich
liegtin der Gemarkung
Der Geltungsbereich
wirdim einzelnenwie folgtumgrenzt:
.
Wohnbebauung
an der,,Kleinen
Horst'.
im Nordendurchdie angrenzende
.
im Ostendurchdie..GroßeHorstStraße".
'
im Südendurchdie ,,Schötmarsche
Straße".
.
im Westendurchdie ,,GroßeHorstStraße".
umfassteineFlächengröße
von ca. 1,3ha. Ein
DergesamteAnderungsbereich
(DGK)
Planausschnitt
der DeutschenGrundkarte
ist beigefügt.
Seite: 12
_ 428-
25.vefeinfachte
AnderungdesBebauungsplan
N.. 06/02 "LeopoldshöheNord"BlatlA
August2006
Gegenwärtige
Rahmenbedingungen
1. Lage im Gemeindegebiet/ Geländeverhältnisse
/ Baugrund und
Bodenverhältnisse
Der Anderungsbereich
befindetsich in zentralerLageim OrtsteilLeopoldshöhe.
In mittelbarerNähe befindensich zentraleInfrastrukturen
und Versorgungseinrichtungen,u.a. der MarKplatz mit den umliegendenGeschäften,das
Rathausund die ev.- ref. Kirche.
grenztdie Neuapostolische
Nördlichan das Anderungsgebiet
Kirche.Diese,die
westlicheund östlicheUmgebung,ist durch die vorhandeneWohnbebauung
geprägt.HierdominierenEinzel-und Mehrfamilienhäuser.
Doppelhäuser
finden
sich nur vereinzelt.lm Süden des Planungsgebietes
befinden sich landwirtschaftliche Flächen, dahinter die neue UmgehungsstraßeL 751n
Straße/ Schölmarsche
Straße").
,,Teutoburger
Die Umgebungsbebauung
ist durch ein- und zweigeschossigeBebauung
geprägt. Dreigeschossige
Gebäude sind vereinzeltan der Schötmarschen
Straßezu finden.Die Dachlandschaft
zeichnetsich durchgeneigteDächeraus.
Vorherrschend
ist hierdie Ausprägungals Satteldach.
DasGeländefälltleichlvon NordennachSüd-Osten
hinab (von122.,00m N.N.
auf 124,00N.N.).
Gemäß der Bodenkarte,herausgegeben
vom Landesvermessungsamt
NRW
1983,letzteFortfilhrung1999,stehtim gesamtenGeltungsbereich
übeMiegend
der BodentypPseudogleyan. Die Bodenartwird durch den hohen Lehmanteil
geprägt.
DerBodentyp
dürftesichalsBaugrund
eignen,da die umliegende
Bebauung
auf
dem selbenBodentypgründet.
2. Eigentumsstruktur/ baulicherBestand
Alle Flurstückeim Geltungsbereich
befindensich in Privateigentum.
Nördlich,
entlangdes Privatweges"KleineHorst",bestehtbereitseine Bauzeilemit Einfamitienhäusern.
3 . NuEung/ lmmissionsbelastung
Die WA - Flächenim Geltungsbereich
des Bebauungsplanes
sind derzeitalle
bebaut,es wird eine Nachverdichtung
im Anderungsbereich
angestrebt.Die Privatflächenzwischen,,KleineHorst"und ,,Schötmarsche
Straße"sind im gültigen
Bebauungsplan
als nichtüberbaubare
Flächenausgewiesen,
sie werdenderzeit
als Gartenund Grünflächegenutzt.
Südlich des Anderungsbereiches
befinden sich landwirtschaftlichgenutzte
Flächen. Daraus könnten sich, begrenztauf die Landwirtschaft,temporäre
Beeinträchtigungen
ergeben(2.8.Staub,Geruch).
4. BestehendesPlanungsrecht
Das Anderungsgebiel
wurdeerstmalsin dem Bebauungsplan
,,Nr.06 / 02 LeopoldshöheNord(BlattA)" (Rechtskraft
1966/1967)als AllgemeinesWohngebiet
(WA), in eingeschossiger,
offenerBauweisemit einer cRZ und cFZ von 0,4
festoesetzt.
Seite:13
-
, 4 a q-
- Nofd'BlattA
25.vereinfachte
Anderung
des Bebauungsplan
Nr.06/02 ,,Leopoldshöhe
lll
August2006
WesentlicherInhalt und zu erwartendeAuswirkungender Planung
1. Allgemeines
Der crundsatz des schonendenUmgangsmit Grund und Boden (S 1a (2)
ist der Anlass zu dieser
BaUGB)unter Begrenzungder Bodenversiegelung,
Die
maßvolle
Flächeninanspruchnahme
Nachverdichtung
im Gemeindekern.
diesenAspekt.
Verkehrsflächen
unterstreichen
sowiedie Nutzungvorhandener
Innenentwicklung
Nachverdichtung
und
der
Somit wird dem Gedankender
macht eine
Rechnunggetragen.Die Anderung des Bebauungsplanes
Lage der
in
zentrumsnaher
wirtschaftlicheBebauung der Grundstücke
Gemeinde
möglich.
StädtebaulichesKonzept
Für die zukünftigeEntwicklungder Gemeindeist es von Bedeutung,dasseine
Nachverdichtung
in Teilen des Ortsgebietesangestrebtwird. Somit wird die
Nachhaltigkeit
an Grundund Bodenfür die Naturund zukünftigeGenerationen
verstärktkonzentriertund erhältmehr
bewahrt.Zudemwird der Gemeindekern
Bedeutung.
bleibendurchdie vorFestsetzungen
des Bebauungsplanes
Die gestalterischen
liegendeAnderungbestehen,sie werdenin einigenPunktenkonkretisiertund
vertieft. Hierdurchfügt sich die Bebauung in die bestehende Bebauung
schonend
ein.
2. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise/ Firstrichtung und nicht
in verbinduns
mit
überbaubareGrundstücksfläche(sem.
SsAbs.1 Nr.1und2 BauGB
SS1,4, 16,22,23BaUNVO)
DieserWert stelltlaut S 17 BaUNVOden
Die GRZ von 0,4 bleibtunverändert.
vorgegebenenHöchstwertdar. Die GFZ von 0,4 wird ebenfallsnichtgeändert
und bleibt damit im Rahmen der gesetzlichenHöchstwerte.Es wird ein
offenerBauwelsefestgesetzt.
Wohngebiet"in eingeschossiger,
,,Allgemeines
Bestandan der,,Große
Die künftigeBebauungfügt sich so in den gewachsenen
Straße"ein. Darüberhinaus
Horst Straße",,,KleineHorsf' und ,,Schötmarsche
zugelassen.Einzelnevorhandene,
werden nur Einzel-und Doppelhäuser
genießenaberauch
zweigeschossige
Wohnhäusersind nichtmaßstabsbildend,
im Rahmenvon angemessenen
EMeiterungenBestandsschutz.
von 4,50 m bzw.9,50m (gemessenvon
Diefestgesetzten
Trauf-und Firsthöhen
Geländes)erhaltenkeine Einschränkung
oberkantedes natürlichanstehenden
und sind im vollen lvlaßeanwendbar.Sie orientierensich an der bestehenden
Bebauung.
Straße"anzuordnen.
Die Hauptbaukörper
sind traufständigzur ,,Schötmarsche
fes!
Auf dem nördlichenBaufensterdes Flurstückes31 wird keine Firstrichtung
gesetzt,wobeieineAusrichtungzur Ausnutzbarkeit
der Solarenergieempfohlen
wird.
zugeNebenanlagensind auf den nicht überbaubarenGrundstücksflächen
jedoch
haben sie
einen
lassen. Zu der öffentlichenstraßenverkehrsfläche
Abstandvon 5 m einzuhalten.Zusammenmit der Festsetzungzur Höhe der
Einfriedungsoll damit verhindertwerden,dass eine völlige Abschottungder
negativbeeinflussen.
zur Straßehin entsteht,die das Straßenbild
Grundstücke
Seile: 14
- 430-
Nord"BlatlA
25.vereinfachte
AnderungdesBebauungsplan
Nr.06/02,Leopoldshöhe-
Augusl2006
Einfriedung
3. Baugestaltung,
baulicheEmpfehlungen,
(gem.SgAbs.4BaUGBin Verbindung
mit S 86 BauONW
das Satteldachmit einer DachHinsichtlichder Dachformwird grundsätzlich
um neu hinzutretende
Gebäudein
neigungvon 30'- 45" Gradvorgeschrieben,
die bereitsvorhandeneWohnbebauungangemesseneinzufügen.Gegenüber
von 40' - 45' Grad
dem Ursprungsbebauungsplan,
der eine Dachneigung
yor. Dieserfolgt,um
Dachneigung
vorsieht,gibt die Anderungeinegroßzilgigere
größeren
einen
Spielraumbei der Gestaltungder Baukörperzu ermöglichen.
Die Gliederungdes Dachesdurch Gaubenwird durch Gestaltungsvorschriften
Einfügender neuen Bebauungin
vorgegeben,um auch hier ein harmonisches
AufgrunddieserFestsetzung
wird die Dachformfiir
den Bestandsicherzustellen.
Anbautenebensofestgesetä.
eingeschossige
Bedingtdurchdie zu erwartendenGrößenverhältnisse
der entstehendenneuen
Grundstiickeund deren Zuwegungvon der ,,Schörmarschen
Straße",werden
Anlagenund deren BauweisegeEmpfehlungen
zur Stellungder baulichen
geben(vgl. Hinweise).Mit diesenEmpfehlungen
wird bezweckt,eine möglichst
Grundstücken
einheitlichePositionierung
der Gebäudeauf den entstehenden
zu
erzielen.Damitwirdeine optimaleSituationfür die Belichtungund Belüftungder
geschaffen.
Baukröperundder Freiraumnutzung
Als Einfriedungsind nur lebende Hecken,sowie Holzzäune und Mauern
darf eine von 0,80 m über OK natürlich
zulässig.Die Höheder Einfriedungen
gewachsenesGeländenicht überschreiten.
Die Vorgabenzur Gestaltungder
Einfriedungen
tragendazu bei, dass im Straßenzugein gestalterischpositives
Gesamtbildentstehenkann; sie sind finanziellund räumlichvertretbar.Die
von 0,80 m berücksichtigt
besondersAugenhöheund ErlebEinfriedungshöhe
niswelt von Kindern.Gleichzeitigwird die Verkehrssicherheit
unterstütä,da
Straßeneinmündungen
undEinfahrten
einsehbar
fürAutofahrer
bleiben.
4. Verkehrsflächensowie Geh-,Fahr-und Leistungsrechte
(sem.SsAbs.1 Nr.11,21BaUGB)
Gründenempfiehltdie Gemeinde
Aus verkehrlichenund nutzungsbedingten
Straße",da die
eineAnbindungder neuenBauflächenvon der ,,Schötmarschen
vorhandeneZuwegung (,,KleineHorst") auf Privatgrundstückenliegt. Die
Straße"ist nach ihrem Umbauim Herbst2005 entsprechend
,,Schötmarsche
vorbereitetworden.
Durch die zu erwartendeBebauungwerden die Grundstückevoraussichtlich
geteilt.Damitwürdendie bereitsbebautenGrundstücksteile
ihre Anbindungan
hier: ,,Schötmarsche
Straße"vereine hergestellte,öffentlicheVerkehrsfläche,
für die bereitsbebaulieren.'Dadurchkannes zu einemErschließungsproblem
habenhier
ten Grundstücksteile
kommen.Die jetzigenGrundstückseigentümer
eigenverantwortlich
für eine gesicherteErschließungzu sorgen. Die jetzigen
Anwohner können sich sowohl aul den Grundstücksbereichen
an der
Straße"als auchauf der Flächedes Privatweges
'Schötmarsche
,,KleineHorst'
I Anmerkung:Der Privatweg
als öffentlicheVerkehrsfläche
,,KleineHorst"ist im Ursprungsbebauungsplan
festgesetzt. Eine öffentliche Eßchließung konnte jedoch bis heute nicht erfolgen, da die
Grundstückseigentümer
die dafürerforderliche
Flächenichtan die Gemeinde
veräußernwollten.DieStraße
Privahreg.
Aufgrund
dea
fehlenden
Verkaufsbeaeitschaft
und der
Horst"
ist
somit
ein
,,Kleine
durchGeh-,Fahr-und Leitungsrechie,
erfolgt
Regelungsmöglichkeit
bzgl.einef gesichertenErschließung
Verkehßfläche
für den Privatweg
Hoßt'.
die R0cknahme
deröffentlichen
,,Kleine
S e i t e :1 5
-'134-
25.v€reinfachte
Anderung
desBebauungsplan
Nr.06/02,Leopoldshöhe*
Nofd'BlattA
Augusl2006
eine Grunddienstbarkeit
eintragen lassen. Auf diese Situation kann die
Gemeindelediglichhinweisen.Die Erschließungsproblematik
ist damit insoweit
offensichtlich,
dass die Gemeindeim vorliegendenFall sicher damit rechnen
kann,das die Erschließungsanlagen
undderenrechtlicheAbsicherungnachden
Umständengeschaffenwerden. Dadurch,dass das Erschließungsproblem
erkennbarist und kein berechtigtes
Vertrauenauf den Bestanddes Bebauungsplanes vorliegt', sind Forderungengegenüberder GemeindeLeopoldshöhe
nichtzu erwarten..
Die im Ursprungsbebauungsplan
als öffentlicheVerkehrsflächefestgesetzte
Zuwegung,,KleineHorst",welchesich im Privateigentum
der Eigentümerder
angrenzenden
Flurstückebefindet,wird mit der vereinfachten
25. Anderungdes
Bebauungsplanes
Nr. 06 / 02 (BlattA) in ein privatesGeh-,Fahr-und Leitungsrechtabgeändert.
Die Erschließung
des nördlichenzusätzlichenBaufeldesauf dem Flurstück31,
erfolgtentwedervon der 'GroßeHorstStraße"odervon demfestgesetzten
Geh, Fahr- und Leitungsrechtauf dem selben Flurstück.DiesesGeh-, Fahr- und
Leitungsrecht
dient bei einer kUnftigeNachverdichtung
auf den Flurstücken30,
27,26,34, 1547,24,35, 23 und 22 zur Erschließung
dieser.Die Breitedes
Geh-, Fahr und Leitungsrechtes
wird auf 5,00 m festgesetztund schließt
grenzständigan das Flurstück1557an. Somitkann eine künftigeErweiterung
des Geh-,Fahr-und Leitungsrecht
auf über100.00m ermöglichtwerden.
Die GemeindeLeopoldshöhe
setztbewusstkeineöffentlicheVerkehrsfläche
für
das zuvor ausgeführteGeh-, Fahr- und Leitungsrechtfest. Eine Nachverdichtungauf den oben genanntenFlurstückist nur im gegenseitigenEinvernehmender Grundstückseigentümer
denkbar.Zu diesemZeitpunKmuss dann
auch eine Einigung hinsichtlichder Erschließungerfolgen. Die Gemeinde
möchtehier nichtbereitsmit der vorliegendenPlanungvorgreifen,sonderndie
Möglichkeiteiner Nachverdichtung
eröffnenund die dafür erforderlicheAnbindungan die,,GroßeHorstStraße"sichern.Die Privaterschließung
hat gegenübereineröffentlichenErschließung
den Vorteilfür die Grundstückseigentümer,
das Erschließungsbeitragskosten
nichteMartetwerden.
Für die Erschließung
der Flurstücke1523und 22 ist das Geh-, Fahr- und
Leitungsrecht
auf der Flächedes Privatweges
,KleineHorst'zunutzen,da der
Kreiselund somiteine möglicheErschließung
von der ,,Schötmarschen
Straße"
im Einzugsbereich
dieserFlurstückeliegt.
Die Erschließungsstraßen
des örtlichen und überörtlichenVerkehrs des
Planungsgebietes
sind die ,,Schötmarsche
Straße" und die ,,Große Horst
Straße".Sie umschließen
das Gebietim Osten,Südenund im Westen.Aufgrund
des Baus der LandstraßeL751n,im Herbst2005, wurde die ,,Schötmarsche
Straße"von einer Landstraßein eine Gemeindestraße
umgewidmet.Durchdie
resultierende
Entschärfung
der Verkehrssituation
sind die jetzigenSichtdreiecke
von der ,,GroßenHorst Straße"auf die ,,Schötmarsche
Straße" hinfällig.Das
Baufensterim Südendes Flurstückes
31 kanndahererweitertwerden.
2 Die Eigentümer
wurdenmehrmalsangeschrieben
um ihreBebauungsabsichten
zu erfragen.Somitwal
erkennbar,
dassder Bebauungsplanin absehbarerZeitgeändertwird.
Seite:16
- , 4 1 t-
25. vereinfachte
Anderung
desBebauungsplan
Nr.06/02'Leopoldshöhe-Nord'BlattA
August2006
ln der Fläche des Privatweges,Kleine Horst" sind bereits Leitungenund
Anschlüssefür die neuenBauflächenverlegtworden.Sie werden durch das
Leitungsrechtgesichert.Die Ver- und Entsorgungist mit den Werken der
GemeindeLeoDoldshöhe
abzuklären.
Dievon den zukünftigenAnwohnernbenötigtenStellplätze
sind auf den eigenen
Grundstückenbereitzustellen.
Um hier Vorsorgezu treffen,sind die Garagen
und Carportsin einem Abstandvon.5 m zum öffentlichenStraßenraumzu
errichten.Damitwird gewährleistet,
dassvor den überdachtenStellplätzenggf.
geparkt
ein weiteresFahzeug
werdenkann.Gleichzeitig
ragt der Pkw nicht in
den öffentlichenStraßenraum
hinein,wenn zum Öffnendes Garagentores
das
Fahrzeugmit Abstandzu diesenkurzfristigabgestelltwerdenmuss. Hier wird
insbesonderean die Verkehrssicherheit
von Kindernund älteren Menschen
gedacht,insbesondere
zur,,Schötmarschen
Straße"hin.
5. Ver-und Entsorgung
a)
Gewässer
lm oderdirektam Plangebietist kein oberirdisches
Gewässeroder natürlichesUberschwemmungsgebiet
bekannt.
b)
Wild abfließendesWasser
Mit wild abfließendemWasser von angrenzendenlandwirtschaftlichen
Flächenwird aufgrundder topographischen
Situation
und den bisherigen
gerechnet.
Erfahrungswertennicht
c)
Schmutzwasserableitung
Für die Abwasserbeseitigung
im Planungsbereich
,,Kleine Horst" und
Straße"
kann
vorhandene
das
Kanalnetz(Mischsystem)
,,Schötmarsche
genutztwerden.Diesesistausreichend
dimensioniert
undvon der,,Kleinen
Horst" aus voll erschlossen.Für das nördlicheBaufensterauf dem
Flurstück31 ist bereitsein Kanalanschluss
vorhanden.
Die Kläranlage
Heipkeist entsprechend
der gemeindlichen
Entwicklung
ausgebautund entsprichtden allgemeinenanerkanntenRegeln der
Technik.
d)
Niederschlagswasserableitung
Aufgrunddes S51aLandeswassergesetztes
ist Niederschlagswasser
von
Grundstücken,
die nachdem 0l.Januar1996erstmalsbebaut,befestigt
oder an die öffentlicheKanalisationangeschlossen
werden zu verrieseln
oder ortsnahin ein Gewässereinzuleiten,soferndies ohne Beeinträchtigungdes Wohlsder Allgemeinheit
möglichist. Dabeistelltdie Reihenfolge
keineRangfolgedar. DurchverschiedeneBodengutachten
im Auftragdes
AbwasseMerkes
der GemeindeLeopoldshöhe
ist festgestelltworden,dass
die im Gemeindegebiet
anstehenden
Bodentypen
einenhohenLehmanteil
aufweisen.Damit verbundenist ein ungünstigerDurchlässigkeitsbeiwert.
Eine Versickerungist aufgrundder Bodenverhältnisse
nicht möglich.Aus
diesemGrundwurdenRegenwasserkanäle
verlegt,mittelsderereine ortsnahe Einleitungin ein Gewässergewährleistetist. Somit gilt der in der
Entwässerungssatzung
festgelegteAnschlusszwang
auch für das Regenwasser. Eine Regenwasserbehandlung
ist nicht erforderlich,da im
Anderungsgebiet
eine Wohnbebauungund eine wohnbauähnliche
Bebauung
vorhanden
ist.
S e i t e :1 7
- 433-
- Nord'BlaflA
25. vereinfachte
Anderung
des Bebauungsplan
Nr.06/02,Leopoldshöhe
August2006
e)
Wasserversorgung
Die Frischwasserversorgung
ist für das Plangebietals gesichertanzusehen. Die Leitungen sind technisch einwandfreiund ausreichend
dimensioniert.
fl
ElektrizitätundTelekommunikation
Eie technischeAnbindungdes Planungsgebetes
an die VersorEungssystemefür Elektrizität
undTelekommunikation
ist möglich.
g)
Löschwasserversorgung
DieVersorgungmit Löschwasser
wird durchdie Gemeindegewährleistet.
6. Denkmalpflege / Denkmalschutz
Denkmälerim Geltungsbereich
des Bebauungsplanes
sindbishernichtbekannt.
Wenn dennochbei Erdarbeitenkultur-und erdgeschichtliche
Bodenfundeoder
Befundeentdecktwerden,sinddiesedem Amt für Bodendenkmalpflege,
hier im
Auftrag:LippischesLandesmuseum
Detmold,anzuzeigen.
7. öPNV
Die Nachverdichtung
innerhalbdes Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes
06/02 (A) LeopoldshöheNord ist durch die bestehenden Haltestellen
und,,MarktplatzLeopoldshöhe"
mit dem öPNV ausreichend
,,Friedrichstraße"
erschlossen(bei einerErschließungsisochrone
mit einemRadiusvon 500 Meter
um diejeweiligenHaltestellen).
8. Eingriff in Natur und Landschaft
1.1Grundsätzliche
Aussagen
FolgendeSchutzgüter
werdenbetrachtet:
. Tiere
. Pflanzen
. Boden
. Wasser
. Luft
. Klima
. das Wirkungsgefüge
der v.g.
. Landschaft
. Biologische
Vielfalt
Die Grundstückewurdenin der Vergangenheit
bereitsgenutzt.Eine anthropogene Uberformungder aufgeführtenSchutzgüterist bereits erfolgt. Die
vorliegendePlanungbereitetzudem keine größerenEingriffein Natur und
Landschaftvor als der rechtskräftige
Bebauungsplan.
Die zusätzlicheBeein- durchdie vorliegende
trächtigung
der Schutzgüter
Planung- ist geringund
wirdvon der,Gemeinde
als verträglichbeurteilt.
Die umweltbezogenen
Auswirkungen
auf den Menschenund seine Gesundheit
sowiedie Bevölkerung
(BaucBSl (6) Nr. 7 c), die die vorliegende
insgesamt
Planungauslöst,werdennachderzeitigenKenntnisstand
als verträglicheingestuft.
Seilei 18
- 43Lt-
25. vercinfachle
Anderung
des Bebauungsplan
Nr,06/02'Leopodshöhe-Nod" BlattA
August2006
DieAuswirkungenauf Kulturgüterund sonstigeSachgüter(BauGB51 (6) Nr. 7
Planungals verträglich
eingestuft.
d) werdenmit der vorliegenden
1.2Eingriffsregelung
Bebauungsplan
Nr. 06/02 "Leopoldshöhe
Nord"(BlattA) trat
Der ursprüngliche
Landschaft
wurdenim
bereitsim Jahr 1967in Kraft.Die Eingriffein Naturund
Rahmendes damaligenVerfahrensbereitsabgewogen.
bereits
lm Ursprungsbebauungsplan
sind die Flurstückeim Anderungsbereich
geht
Die
vorliegende
Planung
alsWA mit einerGRZvon 0,4festgesetzt
worden.
nicht hinaus.Daher entfällt
über dieseszulässigeMaß an Bodenversiegelung
gemäßBNatschG.
die Anwendungder Eingriffsregelung
L Bodenverhältnisse/ Bodenschuc
al Altlasten
Für den Geltungsbereich
der Planungwerden keine Flächenmit Bodenbeliegen
lastungenin Anspruchgenommen.Innerhalbdes Planungsbereiches
undAltlastenvor.
keineInformationen
überAltablagerungen
vorrangige
Begrenzung
der
Bodenveßiegelung und
Inanspruchnahme
der Brachflächen
Der Grundsatzdes schonenden
Umgangsmit Grundund Boden (S 1a (2)
ist der Anlass zu dieser
BauGB)unter Begrenzungder Bodenversiegelung,
Die maßvolleFlächeninanspruchnahme
Nachverdichtung
im Gemeindekern.
unterstreichen
diesenAspekt.
sowiedie Nutzungvorhandener
Verkehrsflächen
und der Innenentwicklung
Somit wird dem Gedankender Nachverdichtung
macht eine
Rechnunggetragen. Die Anderung des Bebauungsplanes
wirtschafflicheBebauung der Grundstücke in zentrumsnaherLage der
Gemeinde
möglich.
b)
c) ErhaltschutzwürdigerBöden
hat
Der Erhaltschutzwürdiger
Bödenist zu beachten.Die Bodenschutzbehörde
bisherkeineschutzwürdigen
Bödenmitgeteilt.
d) Bodenaushub
Bodenveränderungen
wirdi.V.mS
lm Rahmender Vermeidung
vonnachteiligen
im Kreis Lippeder Boden3 a Abs. 2 der Satzungüber die Abfallentsorgung
aushub innerhalbdes Planungsgebietes
verbracht,soweit dies technisch
Spielraum
für
möglichist. Innerhalb
des Planungsgebietes
ist keinräumlicher
ist daher
die Unterbringung
des Bodenaushubs
vorhanden.
Der Bodenaushub
abzufahrenund entsprechend
zu entsorgen.
e) Kennzeichnung
EineKennzeichnung
ist nichterforderlich.
10.Flächenbilanz
Anderungsgebiet
(überbaubare
Flächen)
Bestehende
Wohnbauflächen
(überbaubare
Flächen)
Neuentstandene
Wohnbauflächen
(Offentlich)
Straßenverkehrsflächen
(Privat)
Straßenverkehrsflächen
ca. 0,36ha
ca. 0,15ha
ca.0,00 ha
ca.0,06ha
Seiie: 19
- 4365
'
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a
--:z
)
*
a
oLr,lP3,-------J'
25.vereinfachte
Anderung
des Bebauungsplanes
06/ 02
Nord"
,,Leopoldshöhe(BlattA)
ffi
Gemeinde
Leopoldshöhe
Bebauungsvorschlag
Maßstabstos
-436-