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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 90/2006)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
5,5 MB
Datum
10.08.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33

Inhalt der Datei

25.vereinfachte Anderung desBebauungsplan Nr.06/02 "LeopotdshöheNord.BtaltA August2006 GEMEINDE LEOPOLDSHöHE 25.vereinfachte Anderung desBebauungsplanes - Nord(BlattA) Nr.06/02,,Leopoldshöhe Planzeichnung TextlicheFestsetzungen Begründung Stand:AuslegungAugust2006 Seite: 1 - 447- 25. vereinfachlo Anderung desBebauungsplan Nr.06/02,LeopoldshöheNord"BlattA lnhalt A B c D E F H August2006 Seite ÜbersichtskarteMaßstab:I :5.000 PIäambel Planzeichnung Maktab: 1:1.000 Planzeichenerklärung TextlicheFestsetzungen Hinweise 1. Altlasten 2. Archäologische Fundplätze 3. Bodenaushub 4. Niederschlagsableitung 5. DeutscheTelekom 6. Stromversorgung 7. Gasversorgung 8. BaulicheEmpfehlungen Ortliche Bauvorschriften/ Rechtsgrundlagen Verfahrensvermerke 003 004 005 006 007 008 008 008 008 009 009 009 009 010 011 Begründung I Allgemeines 1. Ziel,Zweckund Notwendigkeit zurAnderungdes Bebauungsplanes 012 2. Entwicklung ausdemFlächennutzungsplan, bisherige / künftige Darstellung 012 3. Anpassung an dieZieleder Raumordnung undLandesplanung o12 4. Abgrenzungdes Geltungsbereiches 0't2 tl Gegenwärtige Rahmenbedingungen 1. Lageim Gemeindegebiet / Geländeverhältnisse / Baugrundund Bodenverhältnisse 013 2. Eigentumsstruktur / baulicherBesiand 013 3. Nutzung / lmmissionsbelastung 013 4. Bestehendes Planungsrecht 013 l WesentlicherInhalt und zu erwartendeAuswirkungender Planung 1. Allgemeines / Städtebauliches Konzept o't4 2. Art undMaßderbaulichen Nutzung, Bauweise / Firstrichtung und nichtüberbaubare Grundstücksfläche 014 3. Baugestaltung, bauliche Empfehlungen, Einfriedung 015 4. Verkehrsflächen sowieceh-, Fahr-und Leitungsrechte 016 5. Ver- und Entsorgung 017 6. Denkmalpflege / Denkmalschutz 018 7. OPNV 018 8. Eingriffin Naturund Landschaft 018 9. Bodenverhältnisse / Bodenschutz 019 10.Flächenbilanz 019 Anlagen 1. Bebauungsvorschlag ohneMaßstäb Seilei2 _446- ' ' {,'r'tt'tt -, ( -__ t'.- ".. \4. tl , j desBebauungsplanes 25.vereinfachte Anderung - Nord (BlattA) 06 / 02 Leopoldshöhe ffi,# W 25.vereinfachteAnderung des Bebauungsplanes 06 / 02 Nord" ,,Leopoldshöhe(BlattA) Gemeinde Leopoldshöhe Übersic htskarte Ausschnitt ausder DGK 1:5000 (KreisLippe,19.12.2000, 40 / 00) -443- - Nord"BlattA 25. vereinfachteAnderungdes BebauungsplanNr. 06/02 ,,Leopoldshöhe B Auguet 2006 Präambel (BauGB)und S 86 der Aufgrunddes S 1 Abs.3 und des S '10des Baugesetzbuches Bauordnungfür das Land Nordrhein Westfalen(BauONRW) i.V. mit S 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NR\ /) hat der Rat der GemeindeLeopoldshöhe, die vereinfachte 25. Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 06 / 02 ,,LeopoldshöheNord (Blaft A)", bestehendaus der Planzeichnung und den textlichenFestsetzungen sowieden örtlichenBauvorschriften, als Satzungbeschlossen. Leopoldshöhe, Bürgermeister Seite:4 - 420- ölo WA 9., D 40. - 45. o GRZ 0,4 q\ f.\ T) GFZ 0,4 '/ \-:7. Y.//: _z--===-S=-==: \::\ t-x (,)%; N I r- l-i€ '/ v*,/ GRZ 0,4 FH 9,50 O 70? D 30' - 45' Anderung 25.vereinfachte 06 / 02 des Bebauungsplanes Nord" ,,Leopoldshöhe(BlattA) Gemeinde Leopoldshöhe Entwurf M .1 : 1 0 0 0 -424- 25.vereinfachte AnderungdesBebauungsplan Nr.06/02,LeopoldshöheNofd'BlattA D August2006 Planzeichenerklärung Art der baulichenNutung WA Allgemeines Wohngebiet ($s (1)Nr.1 BauGB,54 BaUNVO) Maßder baulichenNuEung z.B.GRZ0,4 Grundflächenzahl ($9(1)Nr.'l BauGB, 516BaUNVO) z.B. GFZ0,4 Geschoßflächenzahl (Ss(1)Nr.1 BauGB, BaUNVO) 516 z.B.I Zahlder Vollgeschosse als Höchstmaß (Sg('l)Nr.1BauGB, $16BaUNVO) Höhe baulicherAnlaqen THz.B.bis Traufhöheals Höchstmaß (59(1)Nr.1 BauGB, 4,50m 516BauNVo) FH z.B. bis 9,50m Firsthöheals Höchstmaß (59 (1)Nr.1 BauGB,516Ba'rNVO) Bauweise,Baulinie,Baugrenze o A offeneBauweise (Sg(1)Nr.2BauGB,522 BaUNVO) nur Einzel-undDoppelhäuser zulässig (Sg(1)Nr.2 BauGB,522undS23BaUNVO) Baugrenze (Ss(1)Nr.2 BauGB,S22undS23BauNVo) SonstigePlanzeichen mitGeh-,Fahr-undLeitungsrecht belasteteFlächen (SgAbs.1 Nr.21undAbs.6BaUGS) Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der des Bebauungsplans Anderung (SgAbs.7 BaUGB) <-------f Firstrichtung Seile: 6 -424- 25. vereinfachle Anderung desBebauungsplan Nr.06/02 ,Leopoldshöhe* Nord'BlattA August2006 TextlicheFestsetzungen Art und Maßder baulichenNuEung/ Bauweise (59Abs.1 Nr.1,2 BaUGBi. V. m. $S 1, 4, 16,22 BaUNVO) Allgemeines Wohngebiet: WA - | - offeneBauweise,GRZO,4,GFZ O,4 2 . Über[aubareund nicht überbaubareGrundstücksflächen a) Anlehngewächshäuserund verglasteWintergärten: Innerhalbder nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind Anlehngewächshäuserund verglasteWintergärtendann zulässig,wenn sie in das Hauptgebäude einbezogenund mindestensdrei Metervon den öffentlichen (,,Schötmarsche Verkehrsflächen Straße"/ ,,GroßeHorst Straße")entfernt sind. b) Bodenbefestigung,Freiflächen,Stellplätzeund Zufahrüen: DieVersiegelung von Freiflächen und Stellflächen mit Materialenwie Asphalt oder Beton ist unzulässig.Für die anzulegendenPflasterflächenist ein Betonunterbau nichtzulässig. c) Garagen,Carportsund Stellflächen: Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen werdendiese zugelassen. Innerhalbder nicht überbaubaren Grundstücksflächen habensie zu den öffentlichen (,,Schötmarsche Verkehrsflächen Straße"/ ,,GroßeHorstStraße") einenAbstandvon 5 m einzuhalten. d) Nebenanlagen: Nebenanlagen sindin den nichtüberbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Innerhalbder nicht überbaubarenGrundstücksflächen haben sie zu den (,,Schötmarsche öffentlichen Verkehrsflächen Straße"/,,GroßeHorstStraße") einenAbstandvon5 m einzuhalten. 3. AußereGestaltungder Baukörper(S9 Abs.t Nr.t BauGB i.v. m.S16Abs.2 Nr.4BauGB a.V.m.586BauO N\4 a) Trauf- bzw. Firsthöhen 6 I Abs.1 Nr.1BauGB i. V.m.S 16Abs.2 Nr.4BauNVo): TH 4,50m, FH 9,50m Der untereBezugspunkt für die Trauf-bzw. Firsthöheist die Oberkantedes natürlich anstehenden Geländes. Der obere Bezugspunktfür die Traufhöheist der Schnittpunktder Außenflächedes aufgehenden MaueMerksmit der Dachhaut. b) Dachform (SI Abs.4 BauGB i. V.m.S86BauNVo): SD = Satteldach Die Festsetzung zur Dachformgiltauchfür eingeschossige Anbauten. Für Garagenund Carportssind Satteldächer, Pultdächerund Flachdächei zulässig. c) Dachneigung (S9Abs.4 BaucBi.V.m.586BauNVo); 30' - 45' Grad Seite:7 - 4q3- - Nodl BlattA Nr.06/02 ,Leopoldshöhe AnderungdesBebauungsplan 25.vereinfachte Augusl2006 für Dachaufbauten d) Geslaltungs-und Ausführungsanforderungen 69 Abs.4 BaUGBi. V. m. 586BaUNVO): . Alle Dachaufbautenmüssen einen seitlichen Abstand einhalten. sind dies - gemessenvon der Gaubenoberkante Bei Satteldächern 1,50m vomOrtgang. mindestens . ZwischenDachaufbauten ist mind.1,00m Abstandeinzuhalten. . AIs Länge für Dachaufbauten ist max. die Hälfte dör Gebäudelänge zulässig. . zwischenDachfirstund oberemDachaufbauabschluss ist mind.1,00m Abstandeinzuhalten. . zwischen Traufe und Dachgaubesind mind. 2 Dachziegelreihen vorzusenen. . Die caubenhöhe (Vorderhöheohne Dachflächebei Schleppgauben bei Sattelgauben) darf 1,50m nichtüberschreiten. bzw.Giebelfläche . ln der Gaubenvorderfront einschließlichihrer sind nur Fensterflächen Bauteilezulässig.GrößereWandflächennebenGaubenkonstruktiven fensternsindnichtzulässig. I Nr.2 BauGB): e) Stellung baulicherAnlagen(Se Abs. eingetragen. Wie im Bebauungsplan 4. Arl, Gestaltungund Höhevon Einfriedungen (,,Schötmarsche Straße"/ ,,GroßeHorst Verkehrsfläche Entlangder öffentlichen nur an der Grenzezum Verkehrsraumund in einer Straße")sind Einfriedungen ist als Mauer,Holzzaunoderlebende Höhevon 0,80m zulässig.Die Einfriedung Heckeauszuführen. 5. Geh-,Fahr-und Leitungsrecht des AnderungsZu Gunstender Ver- und Entsorgungsowieder Erschließung Privatweges Horst' ein Geh-, Fahrauf der Fläche des bereicheswird ,,Kleine festgesetzt. und Leitungsrecht F Hinweise 1 . Altlasten über liegenkeineInformationen des Bebauungsplans Filr den Geltungsbereich oderAltlastenvor. Altablagerungen Fundplätze Archäologische Bodenfundeoder Befunde Wenn bei Erdarbeitenkultur-oder erdgeschichtliche (etwa Tonscherben, Metallfunde, dunkle Bodenverfärbungen,Knochen, Fossilien)entdecktwerden,ist nachS$ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes die Entdeckungunverzüglichder Gemeindeoder dem Amt für Bodendenkmalpflege, hier im Auftrag: Lippisches Landesmuseum Detmold, anzuzeigenunddie Entdeckungsstätte Tel.:0523'l/9925-50 , Fax 0523119925-25 Zustandzu belassen. dreiWerktaqein unverändertem Seiter8 - 4!.tt- * Nord"BlattA 25.vefeinfachle Anderung des Bebauungsplan Nr.06/02 "Leopoldshöhe August2006 3. Bodenaushub GemäßS 3a derSatzungtiberdie Abfallentsorgung im KreisLippe(21.11.1993) soll bei Baumaßnahmen unbelasteterBodenaushubso ausgebaut,zwischengelagert und transportiertwerden,dass Vermischungenmit Bauschutt,Baustellenabfällen undanderenAbfallstoffen unterbleiben. g 4. Niederschlagswasserableitun Aufgrunddes S 51a Abs. 1 Landeswassergesetzes ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die nachdem 1. Januar1996erstmalsbebaut,befestigtoder an die öffentlicheKanalisation angeschlossen werden,zu versickern,zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten,sofern dies unter Maßgabeder Bodenverhältnisse und ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Dabei ist allerdingsS 53 Abs. 1c des Landeswassergesetzes besonderszu beachten.Somit ist im EinzelfallRücksDrache mit dem AbwasseMerk der GemeindeLeopoldshöhe zu führenund die Entwässerungssatzung der GemeindeLeopoldshöhe zu berücksichtigen. ö. DeutscheTelekom lm Planbereich sindTelekommunikätionslinien / -anlaqen derT-Comvorhanden. o . Stromversorgung Innerhalbdes Planungsgebietes befindensich Anlagender Firma Eon Westfalen WeserGmbH.Zur Vermeidungvon Beschädigungen dieserAnlageist es erforderlich,sich vor Bausausführung in die LagedieserAnlageneinweisenzu lassen. lhr Ansprechpartner hierfür ist die Betriebsstelle Lage: Pivitsheider Str. '11,3279'l Lage,fel: 05232/ 95356-0. 7 . Gasversorgung Innerhalb desPlanungsgebietes befinden sichAnlagender FirmaRWEGasAG, - Lippe.Zur Vermeidungvon Beschädigungen Regionalzentrum Ostwestfalen dieserAnlage ist es erforderlich,sich vor Bausausführung in die Lage dieser Anlageneinweisenzu lassen.lhr Ansprechpartner hierfürist die Betriebsstelle Rheda - Wiedenbrück: Hellweg 12, 33378 Rehda - Wiedenbrück, Tel:05242I 95103. ö. BaulicheEmpfehlungen a) StellungbaulicherAnlagen DieGemeinde empfiehlt, die baulichen Hauptanlagen an der Baugrenze entlang des Privatweges'KleineHorst"zu errichten,wodurchdie Süd - Westseitedes zukünfligenBaugrundstückes eine bessereFreiraumausnutzung erfährt.Zudem wirddas zukünftige Grundstück aufgrund der günstigeren Belichtung, Belüftung und räumlichen Ausnutzungaufgewertet. b) Erschließung Bei Veräußerungvon Teilgrundstücken entlangder ,,Schötmarsche Straße"ist darauf zu achten,dass für die bestehenden Wohnhäuserim Geltungsbereich gegebenist. eine gesicherteErschließung Seile.9 - 425- 25. vereinfachte Anderung desBebauungsplan Nr 06/02,LeopoldshöheNord"BlaflA August2006 c) Bauweise Aufgrund derGrundstücksgrößen undderErschließung vonSüd- Westenaus, empfiehltdie Gemeindeden Bau von Doppelhäusern. Diese kompakte Bauweise ermöglicht einebessere Ausnutzung derGrundstücke. G Vermerke 1. ÖrtlicheBauvorschriften Gem. S 86 Landesbauordnung NRW (BauO NRW)werdenmit einzelnen Festsetzungen imText,,örtliche Bauvorschriften" erlassen. MitihrerAufnahme in den Bebauungsplan werdensie zugleichBestandteile des Bebauungsplanes. Verstößegegen die gestalterischen gelten als OrdnungsFestsetzungen gem.S 84 BauONRW. widrigkeit 2. Rechtsgrundlagen . Baugesetzbuch (BauGB) in deraktuellen Fassung derBekanntmachung vom23. September2004(BGBl.I S. 2414) (BNatschc) in der aktuellenBekanntmachung Bundesnaturschutzgesetz vom 25. Mäz 2002(BGBI.I S. '1381)zuletztgeändertdurch Art. 5 v. 24.06.2004(GVNWS. 666) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung (GV NW S. 666) vom 14.07.1994 Baunutzungsverordnung (BauNVO)in der Fassungder Bekanntmachung vom 2 3 . 0 1 . 1 9 (9B0G B It.S . 1 3 2 ) .- Bauordnungfür das Land Nordrhein-Westfalen (BauONRW) in der Fassungder Bekanntmachung (GVNRWS. 256) vom 01.03.2000 . Planzeichenverordnung (BGBI.'1991lS.58) vom 18.12.1990 . Seite:1o - 426- - Nord'BlaflA 25. vereinfachle Anderung desBebauungsplan Nr.06/02,Leopoldshöhe H. August2006 Verfahrensvermerke Katasternachweis Eindeutigkeit Die Darstellung des gegenwärtigen Zustandesstimmt mit den Katasterunterlagen ilberein. Aufstellung Es wird bescheinigt,DieserPlan ist gemäßDer Hochbau- und dass die Festsetzungen Planungsausschuss der 52 des Baugesetz-buder städtebaulichen ches durch Beschluss GemeindeLeopoldshöhe Planung geometdschdesHochbauundPlan-hat in seinerSitzungam eindeutigsind. ungsausscnussesoer Gemeinde Leopoldshöhe DemEntwurf desBebauvom _ ungsplaneszugestimmt aufgestellt worden. und seine öffentliche gem. Auslegung Der AufstellungsAbs. 2 und S13 53 beschluss wurdeam BaUGB beschlossen. Ort und Dauer der öffentlichenAuslegung ortsüblich am Ortsüblich bekanntwurden Die Planungsunterlagen für den Geltungsbereich des Planes auf der Grundlageder Flurkarte M. 1:1000entsprechen demStandv. Detmold, Auslegung Detmold, gemacnL gemacht. bekannt Der Entwurfdes BebauLeopoldshöhe, ungsplanes und die Begrrlndung haben Der Landrat,KreisLippe DerLandfat, KreisLippe GemeindeLeopoldshöhevom_ Dts vermessun9 und Vermessung und Kataster Kataster gem. S 3 A b s . 2 u n d S 13 BaUGBöffentlich KreisLippe lm Auftrag KreisLippe lmAuftrag (Schemmel) (B0rgermeister) Satzungsbeschluss ln krafttreten (Schemmel) {Bürqermeister) Planverfasser Dieser Bebauungsplan Dieser Bebauungsplan Der Entwurfdes Bebauist gem. S 10 des ist gemäß S10 (3) ungsplanes ist vom BaugeseEbuchesvom bauuB am Bauamt der Gemeinde Rat der Gemeinde Leopoldshöhe ausgeLeopoldshöhe am lm Amtsblattdes Kreisesarbeitetworden. als Lippe bekanntgemacht Satzung beschlossen Def Bebauungsplanist damitam_ Rechtverbindlich geworden, Leopoldshöhe, Leopoldshöhe, Leopoldshöhe, GemeindeLeopoldshöheGemeindeLeopoldshöheGemeindeLeopoldshöhe {Schemmel) {Bürgermeister) (Schemmel) (Bü€ermeister) (Schemmel) (Btlrgermeisteo Seite:11 -4e?- Anderung desBebauungsplan Nf.06/02 'Leopobshöhe-No.d"BlattA 25.vereinfachle August2006 Allgemeines 1. ziel, zweck und Notwendigkeit zur Anderungdes Bebauungsplanes und Aufgrundder hohenNachfragean Baulandin der GemeindeLeopoldshöhe Flächenin die freie Landdem Bestreben,die Ausweitungvon überbaubaren und somiteineSteigerung schaftzu minimieren, wird hier eine Nachverdichtung des Angebots an Wohnbauflächeim Gemeindekernangestrebt.Durch die an Griln Nachverdichtung im Zentrumvon Leopoldshöhe wird die Nachhaltigkeit gewahrtund bleibtsomit und Erholungsflächen außerhalbdes Gemeindekerns den zukünfiigenGenerationen erhalten. der ,,Schötmarschen Die Grundstückeliegendirektan der Ortseingangsstraße, Straße"und werdenvon der,,GroßeHorstStraße"und der,,KleinenHorst"im Westen bzw. Osten und im Süden tangiert.Die zentralen Infrastruktureinliegenin einer Erschließungsisochrone richtungenund Einkaufsmöglichkeiten Nähe des mit einemRadiusvon ca.700 m. Sie liegensomitin mittelbarer Planungsgebietes und sindfußläufigbzw.mit dem Raderreichbar. greiftdie jetzigeBauweiseund die Art und DieAnderungdes Bebauungsplanes das Maß der baulichenNutzungauf. Somitsoll die künftigeBebauungsich der,,GroßeHorstStraße"und schonendin die gewachseneBebauungsstruktur der,,Kleine Horst"einfügen. mit der festgesetzte öffentlicheVerkehrsfläche, Die im Ursprungsbebauungsplan Bezeichnung,,KleineHorst",soll in ein privatesGeh-, Fahr und Leitungsrecht geändertwerden. 2. Entwicklungaus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhevom Der wirksame Flächennutzungsplan geändert stelltden Anderungsbereich 15.06.1971, zuletzt mitder 14.Anderung, bereitsals Wohnbaufläche dar. Die vorliegendePlanung- mit dem Gebietsdes wirksamenFlächennutzcharakterWA - stimmtdahermit der Darstellung überein. ungsplanes und Landesplanung 3. Anpassungan die ziele der Raumordnung (TA Bielefeld)ist der Geltungsbereich lm Gebietsentwicklungsplan Oberbereich Bebauungsplanänderung als AllgemeinerSiedlungsbereich der vorliegenden und Siedlungsschwerpunkt darstellt. Die Planungszieleund Festsetzungen undRaumordnung überein. stimmendahermitdenZielender Regionalplanung 4. Abgrenzungdes Geltungsbereiches Leopoldhöhe, Flur1. DerAnderungsbereich liegtin der Gemarkung Der Geltungsbereich wirdim einzelnenwie folgtumgrenzt: . Wohnbebauung an der,,Kleinen Horst'. im Nordendurchdie angrenzende . im Ostendurchdie..GroßeHorstStraße". ' im Südendurchdie ,,Schötmarsche Straße". . im Westendurchdie ,,GroßeHorstStraße". umfassteineFlächengröße von ca. 1,3ha. Ein DergesamteAnderungsbereich (DGK) Planausschnitt der DeutschenGrundkarte ist beigefügt. Seite: 12 _ 428- 25.vefeinfachte AnderungdesBebauungsplan N.. 06/02 "LeopoldshöheNord"BlatlA August2006 Gegenwärtige Rahmenbedingungen 1. Lage im Gemeindegebiet/ Geländeverhältnisse / Baugrund und Bodenverhältnisse Der Anderungsbereich befindetsich in zentralerLageim OrtsteilLeopoldshöhe. In mittelbarerNähe befindensich zentraleInfrastrukturen und Versorgungseinrichtungen,u.a. der MarKplatz mit den umliegendenGeschäften,das Rathausund die ev.- ref. Kirche. grenztdie Neuapostolische Nördlichan das Anderungsgebiet Kirche.Diese,die westlicheund östlicheUmgebung,ist durch die vorhandeneWohnbebauung geprägt.HierdominierenEinzel-und Mehrfamilienhäuser. Doppelhäuser finden sich nur vereinzelt.lm Süden des Planungsgebietes befinden sich landwirtschaftliche Flächen, dahinter die neue UmgehungsstraßeL 751n Straße/ Schölmarsche Straße"). ,,Teutoburger Die Umgebungsbebauung ist durch ein- und zweigeschossigeBebauung geprägt. Dreigeschossige Gebäude sind vereinzeltan der Schötmarschen Straßezu finden.Die Dachlandschaft zeichnetsich durchgeneigteDächeraus. Vorherrschend ist hierdie Ausprägungals Satteldach. DasGeländefälltleichlvon NordennachSüd-Osten hinab (von122.,00m N.N. auf 124,00N.N.). Gemäß der Bodenkarte,herausgegeben vom Landesvermessungsamt NRW 1983,letzteFortfilhrung1999,stehtim gesamtenGeltungsbereich übeMiegend der BodentypPseudogleyan. Die Bodenartwird durch den hohen Lehmanteil geprägt. DerBodentyp dürftesichalsBaugrund eignen,da die umliegende Bebauung auf dem selbenBodentypgründet. 2. Eigentumsstruktur/ baulicherBestand Alle Flurstückeim Geltungsbereich befindensich in Privateigentum. Nördlich, entlangdes Privatweges"KleineHorst",bestehtbereitseine Bauzeilemit Einfamitienhäusern. 3 . NuEung/ lmmissionsbelastung Die WA - Flächenim Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind derzeitalle bebaut,es wird eine Nachverdichtung im Anderungsbereich angestrebt.Die Privatflächenzwischen,,KleineHorst"und ,,Schötmarsche Straße"sind im gültigen Bebauungsplan als nichtüberbaubare Flächenausgewiesen, sie werdenderzeit als Gartenund Grünflächegenutzt. Südlich des Anderungsbereiches befinden sich landwirtschaftlichgenutzte Flächen. Daraus könnten sich, begrenztauf die Landwirtschaft,temporäre Beeinträchtigungen ergeben(2.8.Staub,Geruch). 4. BestehendesPlanungsrecht Das Anderungsgebiel wurdeerstmalsin dem Bebauungsplan ,,Nr.06 / 02 LeopoldshöheNord(BlattA)" (Rechtskraft 1966/1967)als AllgemeinesWohngebiet (WA), in eingeschossiger, offenerBauweisemit einer cRZ und cFZ von 0,4 festoesetzt. Seite:13 - , 4 a q- - Nofd'BlattA 25.vereinfachte Anderung des Bebauungsplan Nr.06/02 ,,Leopoldshöhe lll August2006 WesentlicherInhalt und zu erwartendeAuswirkungender Planung 1. Allgemeines Der crundsatz des schonendenUmgangsmit Grund und Boden (S 1a (2) ist der Anlass zu dieser BaUGB)unter Begrenzungder Bodenversiegelung, Die maßvolle Flächeninanspruchnahme Nachverdichtung im Gemeindekern. diesenAspekt. Verkehrsflächen unterstreichen sowiedie Nutzungvorhandener Innenentwicklung Nachverdichtung und der Somit wird dem Gedankender macht eine Rechnunggetragen.Die Anderung des Bebauungsplanes Lage der in zentrumsnaher wirtschaftlicheBebauung der Grundstücke Gemeinde möglich. StädtebaulichesKonzept Für die zukünftigeEntwicklungder Gemeindeist es von Bedeutung,dasseine Nachverdichtung in Teilen des Ortsgebietesangestrebtwird. Somit wird die Nachhaltigkeit an Grundund Bodenfür die Naturund zukünftigeGenerationen verstärktkonzentriertund erhältmehr bewahrt.Zudemwird der Gemeindekern Bedeutung. bleibendurchdie vorFestsetzungen des Bebauungsplanes Die gestalterischen liegendeAnderungbestehen,sie werdenin einigenPunktenkonkretisiertund vertieft. Hierdurchfügt sich die Bebauung in die bestehende Bebauung schonend ein. 2. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise/ Firstrichtung und nicht in verbinduns mit überbaubareGrundstücksfläche(sem. SsAbs.1 Nr.1und2 BauGB SS1,4, 16,22,23BaUNVO) DieserWert stelltlaut S 17 BaUNVOden Die GRZ von 0,4 bleibtunverändert. vorgegebenenHöchstwertdar. Die GFZ von 0,4 wird ebenfallsnichtgeändert und bleibt damit im Rahmen der gesetzlichenHöchstwerte.Es wird ein offenerBauwelsefestgesetzt. Wohngebiet"in eingeschossiger, ,,Allgemeines Bestandan der,,Große Die künftigeBebauungfügt sich so in den gewachsenen Straße"ein. Darüberhinaus Horst Straße",,,KleineHorsf' und ,,Schötmarsche zugelassen.Einzelnevorhandene, werden nur Einzel-und Doppelhäuser genießenaberauch zweigeschossige Wohnhäusersind nichtmaßstabsbildend, im Rahmenvon angemessenen EMeiterungenBestandsschutz. von 4,50 m bzw.9,50m (gemessenvon Diefestgesetzten Trauf-und Firsthöhen Geländes)erhaltenkeine Einschränkung oberkantedes natürlichanstehenden und sind im vollen lvlaßeanwendbar.Sie orientierensich an der bestehenden Bebauung. Straße"anzuordnen. Die Hauptbaukörper sind traufständigzur ,,Schötmarsche fes! Auf dem nördlichenBaufensterdes Flurstückes31 wird keine Firstrichtung gesetzt,wobeieineAusrichtungzur Ausnutzbarkeit der Solarenergieempfohlen wird. zugeNebenanlagensind auf den nicht überbaubarenGrundstücksflächen jedoch haben sie einen lassen. Zu der öffentlichenstraßenverkehrsfläche Abstandvon 5 m einzuhalten.Zusammenmit der Festsetzungzur Höhe der Einfriedungsoll damit verhindertwerden,dass eine völlige Abschottungder negativbeeinflussen. zur Straßehin entsteht,die das Straßenbild Grundstücke Seile: 14 - 430- Nord"BlatlA 25.vereinfachte AnderungdesBebauungsplan Nr.06/02,Leopoldshöhe- Augusl2006 Einfriedung 3. Baugestaltung, baulicheEmpfehlungen, (gem.SgAbs.4BaUGBin Verbindung mit S 86 BauONW das Satteldachmit einer DachHinsichtlichder Dachformwird grundsätzlich um neu hinzutretende Gebäudein neigungvon 30'- 45" Gradvorgeschrieben, die bereitsvorhandeneWohnbebauungangemesseneinzufügen.Gegenüber von 40' - 45' Grad dem Ursprungsbebauungsplan, der eine Dachneigung yor. Dieserfolgt,um Dachneigung vorsieht,gibt die Anderungeinegroßzilgigere größeren einen Spielraumbei der Gestaltungder Baukörperzu ermöglichen. Die Gliederungdes Dachesdurch Gaubenwird durch Gestaltungsvorschriften Einfügender neuen Bebauungin vorgegeben,um auch hier ein harmonisches AufgrunddieserFestsetzung wird die Dachformfiir den Bestandsicherzustellen. Anbautenebensofestgesetä. eingeschossige Bedingtdurchdie zu erwartendenGrößenverhältnisse der entstehendenneuen Grundstiickeund deren Zuwegungvon der ,,Schörmarschen Straße",werden Anlagenund deren BauweisegeEmpfehlungen zur Stellungder baulichen geben(vgl. Hinweise).Mit diesenEmpfehlungen wird bezweckt,eine möglichst Grundstücken einheitlichePositionierung der Gebäudeauf den entstehenden zu erzielen.Damitwirdeine optimaleSituationfür die Belichtungund Belüftungder geschaffen. Baukröperundder Freiraumnutzung Als Einfriedungsind nur lebende Hecken,sowie Holzzäune und Mauern darf eine von 0,80 m über OK natürlich zulässig.Die Höheder Einfriedungen gewachsenesGeländenicht überschreiten. Die Vorgabenzur Gestaltungder Einfriedungen tragendazu bei, dass im Straßenzugein gestalterischpositives Gesamtbildentstehenkann; sie sind finanziellund räumlichvertretbar.Die von 0,80 m berücksichtigt besondersAugenhöheund ErlebEinfriedungshöhe niswelt von Kindern.Gleichzeitigwird die Verkehrssicherheit unterstütä,da Straßeneinmündungen undEinfahrten einsehbar fürAutofahrer bleiben. 4. Verkehrsflächensowie Geh-,Fahr-und Leistungsrechte (sem.SsAbs.1 Nr.11,21BaUGB) Gründenempfiehltdie Gemeinde Aus verkehrlichenund nutzungsbedingten Straße",da die eineAnbindungder neuenBauflächenvon der ,,Schötmarschen vorhandeneZuwegung (,,KleineHorst") auf Privatgrundstückenliegt. Die Straße"ist nach ihrem Umbauim Herbst2005 entsprechend ,,Schötmarsche vorbereitetworden. Durch die zu erwartendeBebauungwerden die Grundstückevoraussichtlich geteilt.Damitwürdendie bereitsbebautenGrundstücksteile ihre Anbindungan hier: ,,Schötmarsche Straße"vereine hergestellte,öffentlicheVerkehrsfläche, für die bereitsbebaulieren.'Dadurchkannes zu einemErschließungsproblem habenhier ten Grundstücksteile kommen.Die jetzigenGrundstückseigentümer eigenverantwortlich für eine gesicherteErschließungzu sorgen. Die jetzigen Anwohner können sich sowohl aul den Grundstücksbereichen an der Straße"als auchauf der Flächedes Privatweges 'Schötmarsche ,,KleineHorst' I Anmerkung:Der Privatweg als öffentlicheVerkehrsfläche ,,KleineHorst"ist im Ursprungsbebauungsplan festgesetzt. Eine öffentliche Eßchließung konnte jedoch bis heute nicht erfolgen, da die Grundstückseigentümer die dafürerforderliche Flächenichtan die Gemeinde veräußernwollten.DieStraße Privahreg. Aufgrund dea fehlenden Verkaufsbeaeitschaft und der Horst" ist somit ein ,,Kleine durchGeh-,Fahr-und Leitungsrechie, erfolgt Regelungsmöglichkeit bzgl.einef gesichertenErschließung Verkehßfläche für den Privatweg Hoßt'. die R0cknahme deröffentlichen ,,Kleine S e i t e :1 5 -'134- 25.v€reinfachte Anderung desBebauungsplan Nr.06/02,Leopoldshöhe* Nofd'BlattA Augusl2006 eine Grunddienstbarkeit eintragen lassen. Auf diese Situation kann die Gemeindelediglichhinweisen.Die Erschließungsproblematik ist damit insoweit offensichtlich, dass die Gemeindeim vorliegendenFall sicher damit rechnen kann,das die Erschließungsanlagen undderenrechtlicheAbsicherungnachden Umständengeschaffenwerden. Dadurch,dass das Erschließungsproblem erkennbarist und kein berechtigtes Vertrauenauf den Bestanddes Bebauungsplanes vorliegt', sind Forderungengegenüberder GemeindeLeopoldshöhe nichtzu erwarten.. Die im Ursprungsbebauungsplan als öffentlicheVerkehrsflächefestgesetzte Zuwegung,,KleineHorst",welchesich im Privateigentum der Eigentümerder angrenzenden Flurstückebefindet,wird mit der vereinfachten 25. Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 06 / 02 (BlattA) in ein privatesGeh-,Fahr-und Leitungsrechtabgeändert. Die Erschließung des nördlichenzusätzlichenBaufeldesauf dem Flurstück31, erfolgtentwedervon der 'GroßeHorstStraße"odervon demfestgesetzten Geh, Fahr- und Leitungsrechtauf dem selben Flurstück.DiesesGeh-, Fahr- und Leitungsrecht dient bei einer kUnftigeNachverdichtung auf den Flurstücken30, 27,26,34, 1547,24,35, 23 und 22 zur Erschließung dieser.Die Breitedes Geh-, Fahr und Leitungsrechtes wird auf 5,00 m festgesetztund schließt grenzständigan das Flurstück1557an. Somitkann eine künftigeErweiterung des Geh-,Fahr-und Leitungsrecht auf über100.00m ermöglichtwerden. Die GemeindeLeopoldshöhe setztbewusstkeineöffentlicheVerkehrsfläche für das zuvor ausgeführteGeh-, Fahr- und Leitungsrechtfest. Eine Nachverdichtungauf den oben genanntenFlurstückist nur im gegenseitigenEinvernehmender Grundstückseigentümer denkbar.Zu diesemZeitpunKmuss dann auch eine Einigung hinsichtlichder Erschließungerfolgen. Die Gemeinde möchtehier nichtbereitsmit der vorliegendenPlanungvorgreifen,sonderndie Möglichkeiteiner Nachverdichtung eröffnenund die dafür erforderlicheAnbindungan die,,GroßeHorstStraße"sichern.Die Privaterschließung hat gegenübereineröffentlichenErschließung den Vorteilfür die Grundstückseigentümer, das Erschließungsbeitragskosten nichteMartetwerden. Für die Erschließung der Flurstücke1523und 22 ist das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht auf der Flächedes Privatweges ,KleineHorst'zunutzen,da der Kreiselund somiteine möglicheErschließung von der ,,Schötmarschen Straße" im Einzugsbereich dieserFlurstückeliegt. Die Erschließungsstraßen des örtlichen und überörtlichenVerkehrs des Planungsgebietes sind die ,,Schötmarsche Straße" und die ,,Große Horst Straße".Sie umschließen das Gebietim Osten,Südenund im Westen.Aufgrund des Baus der LandstraßeL751n,im Herbst2005, wurde die ,,Schötmarsche Straße"von einer Landstraßein eine Gemeindestraße umgewidmet.Durchdie resultierende Entschärfung der Verkehrssituation sind die jetzigenSichtdreiecke von der ,,GroßenHorst Straße"auf die ,,Schötmarsche Straße" hinfällig.Das Baufensterim Südendes Flurstückes 31 kanndahererweitertwerden. 2 Die Eigentümer wurdenmehrmalsangeschrieben um ihreBebauungsabsichten zu erfragen.Somitwal erkennbar, dassder Bebauungsplanin absehbarerZeitgeändertwird. Seite:16 - , 4 1 t- 25. vereinfachte Anderung desBebauungsplan Nr.06/02'Leopoldshöhe-Nord'BlattA August2006 ln der Fläche des Privatweges,Kleine Horst" sind bereits Leitungenund Anschlüssefür die neuenBauflächenverlegtworden.Sie werden durch das Leitungsrechtgesichert.Die Ver- und Entsorgungist mit den Werken der GemeindeLeoDoldshöhe abzuklären. Dievon den zukünftigenAnwohnernbenötigtenStellplätze sind auf den eigenen Grundstückenbereitzustellen. Um hier Vorsorgezu treffen,sind die Garagen und Carportsin einem Abstandvon.5 m zum öffentlichenStraßenraumzu errichten.Damitwird gewährleistet, dassvor den überdachtenStellplätzenggf. geparkt ein weiteresFahzeug werdenkann.Gleichzeitig ragt der Pkw nicht in den öffentlichenStraßenraum hinein,wenn zum Öffnendes Garagentores das Fahrzeugmit Abstandzu diesenkurzfristigabgestelltwerdenmuss. Hier wird insbesonderean die Verkehrssicherheit von Kindernund älteren Menschen gedacht,insbesondere zur,,Schötmarschen Straße"hin. 5. Ver-und Entsorgung a) Gewässer lm oderdirektam Plangebietist kein oberirdisches Gewässeroder natürlichesUberschwemmungsgebiet bekannt. b) Wild abfließendesWasser Mit wild abfließendemWasser von angrenzendenlandwirtschaftlichen Flächenwird aufgrundder topographischen Situation und den bisherigen gerechnet. Erfahrungswertennicht c) Schmutzwasserableitung Für die Abwasserbeseitigung im Planungsbereich ,,Kleine Horst" und Straße" kann vorhandene das Kanalnetz(Mischsystem) ,,Schötmarsche genutztwerden.Diesesistausreichend dimensioniert undvon der,,Kleinen Horst" aus voll erschlossen.Für das nördlicheBaufensterauf dem Flurstück31 ist bereitsein Kanalanschluss vorhanden. Die Kläranlage Heipkeist entsprechend der gemeindlichen Entwicklung ausgebautund entsprichtden allgemeinenanerkanntenRegeln der Technik. d) Niederschlagswasserableitung Aufgrunddes S51aLandeswassergesetztes ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die nachdem 0l.Januar1996erstmalsbebaut,befestigt oder an die öffentlicheKanalisationangeschlossen werden zu verrieseln oder ortsnahin ein Gewässereinzuleiten,soferndies ohne Beeinträchtigungdes Wohlsder Allgemeinheit möglichist. Dabeistelltdie Reihenfolge keineRangfolgedar. DurchverschiedeneBodengutachten im Auftragdes AbwasseMerkes der GemeindeLeopoldshöhe ist festgestelltworden,dass die im Gemeindegebiet anstehenden Bodentypen einenhohenLehmanteil aufweisen.Damit verbundenist ein ungünstigerDurchlässigkeitsbeiwert. Eine Versickerungist aufgrundder Bodenverhältnisse nicht möglich.Aus diesemGrundwurdenRegenwasserkanäle verlegt,mittelsderereine ortsnahe Einleitungin ein Gewässergewährleistetist. Somit gilt der in der Entwässerungssatzung festgelegteAnschlusszwang auch für das Regenwasser. Eine Regenwasserbehandlung ist nicht erforderlich,da im Anderungsgebiet eine Wohnbebauungund eine wohnbauähnliche Bebauung vorhanden ist. S e i t e :1 7 - 433- - Nord'BlaflA 25. vereinfachte Anderung des Bebauungsplan Nr.06/02,Leopoldshöhe August2006 e) Wasserversorgung Die Frischwasserversorgung ist für das Plangebietals gesichertanzusehen. Die Leitungen sind technisch einwandfreiund ausreichend dimensioniert. fl ElektrizitätundTelekommunikation Eie technischeAnbindungdes Planungsgebetes an die VersorEungssystemefür Elektrizität undTelekommunikation ist möglich. g) Löschwasserversorgung DieVersorgungmit Löschwasser wird durchdie Gemeindegewährleistet. 6. Denkmalpflege / Denkmalschutz Denkmälerim Geltungsbereich des Bebauungsplanes sindbishernichtbekannt. Wenn dennochbei Erdarbeitenkultur-und erdgeschichtliche Bodenfundeoder Befundeentdecktwerden,sinddiesedem Amt für Bodendenkmalpflege, hier im Auftrag:LippischesLandesmuseum Detmold,anzuzeigen. 7. öPNV Die Nachverdichtung innerhalbdes Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 06/02 (A) LeopoldshöheNord ist durch die bestehenden Haltestellen und,,MarktplatzLeopoldshöhe" mit dem öPNV ausreichend ,,Friedrichstraße" erschlossen(bei einerErschließungsisochrone mit einemRadiusvon 500 Meter um diejeweiligenHaltestellen). 8. Eingriff in Natur und Landschaft 1.1Grundsätzliche Aussagen FolgendeSchutzgüter werdenbetrachtet: . Tiere . Pflanzen . Boden . Wasser . Luft . Klima . das Wirkungsgefüge der v.g. . Landschaft . Biologische Vielfalt Die Grundstückewurdenin der Vergangenheit bereitsgenutzt.Eine anthropogene Uberformungder aufgeführtenSchutzgüterist bereits erfolgt. Die vorliegendePlanungbereitetzudem keine größerenEingriffein Natur und Landschaftvor als der rechtskräftige Bebauungsplan. Die zusätzlicheBeein- durchdie vorliegende trächtigung der Schutzgüter Planung- ist geringund wirdvon der,Gemeinde als verträglichbeurteilt. Die umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschenund seine Gesundheit sowiedie Bevölkerung (BaucBSl (6) Nr. 7 c), die die vorliegende insgesamt Planungauslöst,werdennachderzeitigenKenntnisstand als verträglicheingestuft. Seilei 18 - 43Lt- 25. vercinfachle Anderung des Bebauungsplan Nr,06/02'Leopodshöhe-Nod" BlattA August2006 DieAuswirkungenauf Kulturgüterund sonstigeSachgüter(BauGB51 (6) Nr. 7 Planungals verträglich eingestuft. d) werdenmit der vorliegenden 1.2Eingriffsregelung Bebauungsplan Nr. 06/02 "Leopoldshöhe Nord"(BlattA) trat Der ursprüngliche Landschaft wurdenim bereitsim Jahr 1967in Kraft.Die Eingriffein Naturund Rahmendes damaligenVerfahrensbereitsabgewogen. bereits lm Ursprungsbebauungsplan sind die Flurstückeim Anderungsbereich geht Die vorliegende Planung alsWA mit einerGRZvon 0,4festgesetzt worden. nicht hinaus.Daher entfällt über dieseszulässigeMaß an Bodenversiegelung gemäßBNatschG. die Anwendungder Eingriffsregelung L Bodenverhältnisse/ Bodenschuc al Altlasten Für den Geltungsbereich der Planungwerden keine Flächenmit Bodenbeliegen lastungenin Anspruchgenommen.Innerhalbdes Planungsbereiches undAltlastenvor. keineInformationen überAltablagerungen vorrangige Begrenzung der Bodenveßiegelung und Inanspruchnahme der Brachflächen Der Grundsatzdes schonenden Umgangsmit Grundund Boden (S 1a (2) ist der Anlass zu dieser BauGB)unter Begrenzungder Bodenversiegelung, Die maßvolleFlächeninanspruchnahme Nachverdichtung im Gemeindekern. unterstreichen diesenAspekt. sowiedie Nutzungvorhandener Verkehrsflächen und der Innenentwicklung Somit wird dem Gedankender Nachverdichtung macht eine Rechnunggetragen. Die Anderung des Bebauungsplanes wirtschafflicheBebauung der Grundstücke in zentrumsnaherLage der Gemeinde möglich. b) c) ErhaltschutzwürdigerBöden hat Der Erhaltschutzwürdiger Bödenist zu beachten.Die Bodenschutzbehörde bisherkeineschutzwürdigen Bödenmitgeteilt. d) Bodenaushub Bodenveränderungen wirdi.V.mS lm Rahmender Vermeidung vonnachteiligen im Kreis Lippeder Boden3 a Abs. 2 der Satzungüber die Abfallentsorgung aushub innerhalbdes Planungsgebietes verbracht,soweit dies technisch Spielraum für möglichist. Innerhalb des Planungsgebietes ist keinräumlicher ist daher die Unterbringung des Bodenaushubs vorhanden. Der Bodenaushub abzufahrenund entsprechend zu entsorgen. e) Kennzeichnung EineKennzeichnung ist nichterforderlich. 10.Flächenbilanz Anderungsgebiet (überbaubare Flächen) Bestehende Wohnbauflächen (überbaubare Flächen) Neuentstandene Wohnbauflächen (Offentlich) Straßenverkehrsflächen (Privat) Straßenverkehrsflächen ca. 0,36ha ca. 0,15ha ca.0,00 ha ca.0,06ha Seiie: 19 - 4365 ' .r/"alQ K* t^ '9p'@ ..""r^$ä \"*, T a --:z ) * a oLr,lP3,-------J' 25.vereinfachte Anderung des Bebauungsplanes 06/ 02 Nord" ,,Leopoldshöhe(BlattA) ffi Gemeinde Leopoldshöhe Bebauungsvorschlag Maßstabstos -436-