Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
12 MB
Datum
10.08.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
- Auslegung 18.FlächennuEungsplanänderung
der Gemeinde
Leopoldshöhe
LEOPOLDSHÖHE
GEMEINDE
18. Anderungdes Flächennutzungsplanes
bisherige/ künftigeDarstellung
Begründung
Stand: August2006- Auslegung
.Seite
Übersichtskarte
M 1 : 5.000
Präambe1...........
. . . . . . . . . . , . . . . , . . . .B
...........
. . . . . . . . . .C
.....
bisheriD
g ea r s t e l l u n g . . . . . . . . .
P l a n z e i c h e n e r k l ä r u n g . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .D
...........
k ü n f t i gDea r s t e | | u n 9 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . E
...........
P l a n z e i c h e n e r k l ä r u n g . . . . . . . . . . . . . - . . . . . . . . . . . - . . . . . . . . . . . . .F. . . . . . . . . . .
V e r f a h r e n s v e r m e r k e . . . . . . . . . . . . . . . - . . . . . . . . . . . . . . . . , . . . . . . . .H
...........
................................1
Begründun9.......
l. Allgemeines....
................................1
1 .Z i e lZ, w e cuk n dN o t w e n d i gdk e riPt l a n ä n d e r u
. .n. .g. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1. . . . . . . . . . . . . . .
2 .A b g r e n z udnegsG e l t u n g s b e r e i.c. .h e s
...................--............2
3 .B i s h e r iD
g ea r s t e l l ui n
mgF l ä c h e n n u t z u n g.s. .p. l. a. .n. . . . . . . -. . . . . . . . . . . . . . . . . - . - . . . . - . - . . . 2
l l .G e g e n w ä r t i R
g ea h m e n b e d i n g u n .g. e. .n. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
'1.Lageim Gemeindegebiet
/ Geländeverhältnisse
/ Baugrund
und
..........-......2
Bodenverhältnisse..
Bestand
/ Flächengrößen.....................................
3
2. Eigentumsstruktur
/ baulicher
3 .R e a lN
e u t z u n/ gl m m i s s i o n s b e l a s t u n g
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4. . . . . . . . . . .
lll.Wesentlicher
Inhaltundzuerwartende
Auswirkungen
derPlanung....4
/ künftige
1. Art der zukünftigenNutzung,künftigeDarstellung
Immissionsbelaslungen.........................
.....................4
..........
2 . A n p a s s u nagn d i eZ i e l ed e rR a u m o r d n uunngdL a n d e s p | a n u n 9 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
3 .F a c h p l a n u n g e n . .
...................................5
....................................6
4.Standortentscheidung......................
5 . K o n k r e tPel a n u n g s l e i t l i n i e n . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6. . . . . . . . . .
Allgemeine
Anforderungen
an gesunde
Wohn-undArbeitsverhä|tnisse.............
6
vorhandenerOrtsteile,Gestaltungdes Orts-und
Fortentwicklung
Landschaftsbildes
sowieBelange
desDenkmalschutzes....................................
7
Belangevon Sport,Freizeitund Erholungsowieder sozialenund kulturellen
..........-......7
Bedürfnisse.............
Belangeder Wirtschaft,der Land-und Forstwirtschaft,
desVerkehrsund der
V e r -u n dE n t s o r g u n S . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
................................8
Belangedes Umweltschutzes,
des Naturschutzes
und der Landschaftspflege,
Umweltbericht........
. ....... ... .................9
l V .U m w e l t b e r i c h t . . . , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . ...... . . .... .. . . . . . . 1 1
1 .E i n l e i t u n g . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . .1. '.l. . . . . . . .
2 . B e s c h r e i b uunngdB e w e r t u ndge rU m w e l t a u s w i r k u n. .g. .e.n. . . . . . . . . . . . . - . . . . . . . . . . . 1 2
3.Prognose...........
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1. .8. . . . . . .
4 . V e r m e i d u nVge, r r i n g e r uunngdA u s g l e i c. .h. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. .8. . . . . . . . . . . . . . .
5.Planungsalternativen........................
..............................21
6 . Z u s ä t z l i cA
he
n g a b e.n. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.............................22
Arilagen:
- Beurteilung
derSportplatzsituation
in derGemeinde
Leopoldshöhe,
insbesondere
für die OrtsteileAsemissen,Bechterdissen
und Greste
- Übersichtsplan
der Sportplätzein der GemeindeLeopoldshöhe
- Übersichtsplan
zur Lageder externenAusgleichsfläche
18.Flächennutzungsplanänderung
derGemeinde
Leopoldshöhe-Auslegung
Grcnzedes räumiichen
Geltungsbercichesder
Flächennutzungsplanänderung
18.Anderung
des
gsplanes
Flächennutzun
M 1 : 5.000
Übersichtskarte
Gemeinde
Leopoldshöhe
'18.Flächennutzungsplanänderung
derGemeindeLeopoldshöhe-Auslegung
Präambel
Aufgrund des S 1Abs.3
(BaucB) i.V. mit S 41 der
Baugesetzbuches
Gemeindeordnung
NRW (GO NRW) hat der Rat der cemeinde Leopoldshöhedie
18. Flächennutzungsplanänderung,
bestehendaus der Planzeichnung
und der
BegrUndung,
beschlossen.
Leopoldshöhe,
Bürgermeister
B
-Auslegung
18.Fldchennu17ungsplanänderung
derGemernde
Leopoldshöhe
s
::i\s
*'..:
t'\: .tt; it
Anderungsbefeich
liegtinnerhalbdesKreises
18.Anderungdes
FIächennutzungsplanes
Gemeinde
Leopoldshöhe
bisherigeDarstellung
Ausschnitlausder DGK1:5000
(Kre'sLippe,19.12.2000,
40/00)
c
18. FlächennuEungsplanänderung
def Gemeinde
Leopoldshöhe-Auslegung
Planzeichenerklärung
gem.g. 5 (2)und(4)BauGB
Bisherige
Darstellung
Art der baulichenNutzung(Bautlächen)
Flächenfür die Landwirtschaft
(S5 (2)Nr.9 BaUGB)
Grünflächen
(S5 (2)Nr.5 BaUGB)
Grünflächen
Zweckbestimmung:
Sportplatz
(S5 (2)Nr.5Bär'Gs
Nachrichtliche
übernahme
Richttunkstrecke
Nr. 521 000/ 001
6 5 (4)BaUGB)
(Naturschutzrecht)
Umgrenzung
vonSchutzgebieten
Hier:Landschaftsschutzgebiet
(S5 (4)BaUGB)
D
'18.FlächennuLungsplanänderung
- Auslegung
der GemeindeLeopoldshöhe
:
s
.
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\ q V
\
tfe
h\.
\\
x
a-.
| : $.000
Grenzedesräumlichen
Geltungsbereiches
der Flächennutzungsplanänderung
18.Anderungdes
Flächennutzungsplanes
Gemeinde
Leopoldshöhe
künftige Darstellung
Ausschnitt
ausderDGK1: 5000
(KfeisLiDDe.
19.12.2000.
40/00)
E
'18.Flächennutzungsplanänderung
- Auslegung
derGemeindeLeopoldshöhe
Planzeichenerklärung
künftigeDarstellung
gem.g. 5 (2)und(4)BauGB
Art der baulichenNuLung(Bautlächen)
Flächen
fürdenGemeinbedarf
(S5Abs.2Nr.2 BaucB)
W
Wohnbaufläche
(S5 {2)Nr.1 saucBi.V.m.
S 1(1)Nr.1 BauNVo)
Flächenfür denGemeinbedarf
Zweckbestimmung:
Sportplatz
{S5 Abs.2 Nr.2BaucB)
rf
v
EI
Sport
Einrichtungen
undAnlagen:
gseinrichtung
Veranstaltun
für
Sport,
Bildung,
Kulturund
sozialeZwecke
(S5 Abs.2 Nr.2 BaUGB)
Zweckbestimmung:
Sport
( S5 A b s . 2N r . 2B a U G B )
Umgrenzung
der Flächenfür besondereAnlagenund
Vorkehrungen
zum Schutzgegenschädliche
Umwelteinwirkungen
im Sinnedes
Bundesimmissionsschutzgesetzes
Hier:Lärmschutzwall
(5 5 Abs.2 Nr.24BaUGB)
Grünflächen
ÖffentlicheGrünfläche
( S5 A b s . 2N r . 5B a U G B )
F
18.FlächennuEungsplanänderung
derGemeindeLeopoldshöhe-Auslegung
Zweckbestimmung:
Spielplatz
(S5 Abs.2 Nr 5 BaUGB)
Flächenfür die Wasserwirtschaft,den Hochwasserschutz
und die Regelungdes Wasserabflusses
Regenrückhaltebecken
Zweckbestimmung:
Hochwasser-,
(S5 Abs.2 Nr.7 BaUGB)
Maßnahmenund Flächenfür Maßnahmenzum Schutz.zur
Pflegeund zur Entwicklungvon Boden,Natur und
Landschaft
von Flächenfl.lrMaßnahmen
zu Schutz/ fflege /
Umgrenzung
Entwicklung
von Boden,Naturund Landschaft
(S5 Abs.2 Nr.10BaUGB)
von Schutzgebieten
Umgrenzung
Hier:Landschaftsschutzgebiet
(S5 (a)BaUGB)
SonstigePlanzeichen
Grenzedes räumlichenGeltungsbereichs
(SI (7)BaUGB)
Übernahme
Nachrichtliche
Richtfunkstrecke
Nr. 521 000/ 001
(S5 (a)BäUGB)
'18.Flächennutzungsplanänderung
derGemeindeLeopoldshöhe-Auslegung
Verfahrensvermerke
Genehmigung
Aufstellung
Auslegung
Ubereins.limmung
der 18.Anderung
der 18.Anderung
der 18.Anderung
der 18.Anderung
des
des
des
des
Flächennutzungs- Flächennutzungs- FlächennuEungs- ' Flächennueungs'planes
planesder
planes der
planesmit dem
der
Gemeinde
AuslegungsGemeinde
Gemeinde
Ex€mDlar
LeoDoldshöhe
Leopoldshöhe
Leopoldshöhe
DieÜbereinstimmung
DieserPlanistgemäß
DieserPlanistgemäß DieserPlanhat als
EntwurfeinschließlichmitdemAuslegungs-S O d e s
S2des
Baugesetzbuches
von
Baugesetzbuches Erläuterungsbericht
in Exemplar
der Bezirksregierung
durchBeschlussdes derZeit
genehmigtworden.
Hochbauund
Planungsausschusses
Verfilgungder
derGemeinde
Bezirksregierung
vom
Vom
Vom
Leopoldshöhe
aufgestellt
Detmold
01.09.2005
woroen.
Vom
bis
wird bescheinigt.
öffentlichausgelegen.
AZ.:
Leopoldshöhe
den,
Leopoldshöhe
den,
Leopoldshöhe
den,
GemeindeLeopoldshöhe
Detmold,
den
Leopoldshöhe
Gemeinde
GemeindeLeopoldshöhe
Bürgermeister
(Schemmel)
Bezirksregierung
Bürgermeister
(Schemmel)
B019ermeister
(Schemmel)
Bllrgermeister
H
'18-Flächennutzungsplanänderung
- Auslegung
derGemeindeLeopoldshöhe
Begründung
l. Allgemeines
In den vergangenenJahrenist in der GemeindeLeopoldshöhe
die städtebauliche
Entwicklung
in den OrtsteilenGreste/ Asemissendiskutiertworden.Dabeiwurdeder
Schwerpunktin der Verbesserungdes Angebotes in der Jugendarbeit, im
Sportplatzbereich
gesehen.
und in der SchaffungvonWohnbauflächen
Fachlichunterstütztwurde diese Diskussionu.a. durch eine Standortuntersuchung
für die Verlegungdes Sportplatzes
Asemissen,welchesvom Westfälischen
Amt für
Landes-und Baupflegeerstelltwurde. Des weiterenwurde in Verbindungmit der
13. Flächennutzungsplanänderung
u.a. mit der Bezirksregierung
Detmolddie weitere
städtebaulicheEntwicklungder OrtsteileGreste und Asemissenerörtert. Mit der
Genehmigung
des Jugendtreffs
GreAse(Akz63.40LH 80/01-0v. 01.10.2001)
und
des dortigenSportübungsplatzes
(Akz 63.40 LH 93/01-0v. 01.10.2001)
sind die
grundlegendenstädtebaulichenEntwicklungenvon der GemeindeLeopoldshöhe
aufgezeigtworden.
1. Ziel,Zweckund Notwendigkeitder Planänderung
Ziel und Zweckder Planungist es, Baulandmittelfristiginsbesondere
im Südender
Gemeindeanbietenzu können.In den vergangenen
Jahrenist im Süden der
Gemeinde keine größere Wohnbauflächestädtebaulich entwickelt worden.
Entsprechend groß ist die Nachfrage bei der Verwaltung nach
Wohnbaugrundstücken.
DieWohnbaugrundstilcke
im Bebauungsplan
Nr.02103,Obere
Brede",der im Jahre
gewordenist, waren innerhalbeines Jahresveräußertund sind
2001 rechtskräftig
heutefast zu 90 % bebaut.Abgesehenvon diesemBebauungsplan
warendie letzten
größeren Entwicklungenvon Wohnbauflächenüberwiegendin den 80er Jahren
-1986- und B-PlanNr. 04/07,,cinsterweg"
(B-PlanNr. 04/06 ,,Birken-Süd"
-1984-).
DieseBebauungspläne
sindvollständig
in Anspruchgenommen
worden.Der 1994
gewordene
rechtskräftig
B-Plan Nr. 01/07 ,,Holzkamp' weist noch freie
Wohnbauflächen
auf. DerenVerfügbarkeit
für den freien Baugrundstücksmarkt
ist
gegeben,
aber nicht
da die Eigentümerkeine Veräußerungsabsichten
haben.
Weitere direkte innerörtlicheFrei- oder Brachflächensind nicht vorhanden.Es
bestehtdaherein Planungsbedarf
für weitereWohnbauflächen
im BereichGreste/
Asemissen.
Ein weitererkonkreterPlanungsanlass
ist der Bedarf an Flächenfür Sport- und
Spielanlagen.
In Verbindungmit der vorliegendenPlanungist beabsichtigt,
festzustellen,welche Bedürfnisse in diesem Bereich nach Einrichtung des
Jugendtreffsund des Sportübungsplatzes
im Südender Gemeindenoch bestehen.
planerische
Diese
Uberlegungin Zusammenhangmit der angestrebten
Wohnbebauungmacht es erforderlich,sich mit den verschiedenenBelangen
innerhalbdes Geltungsbereiches
der beiden Bauleitpläne
(FNP und B-Plan)
auseinanderzu setzen.Mit der Standortentscheidung
für den Sportübungsplatz
und
für dieJugendarbeit
ist bereitseinTeilder nunzu überplanenden
Flächein Anspruch
genommenworden.Dadurchwird es sinnvoll,die begonneneEntwicklung
der
Leopoldshöhe-Auslegung
derGemeinde
18.Flächennutzungsplanänderung
zu klären,
Auseinandersetzung
Flächenfortzuführenund in einer städtebaulichen
die verbliebene
Freiflächenehmensoll.
welcheEntwicklung
und
umfasstsomiteinerseitsdie SchaffungvonWohnbauflächen
Der Planungsinhalt
in Formvon
von Flächenfür Sport-und Spielanlagen
andererseitsdie Bereitstellung
bzw. einer öffentlichenGrünfläche.Die genaue Lage der
Gemeinbedarfsflächen
wird in Verbindungmit dieser
angestrebtenNutzungenund deren Flächenumfang
Planungermittelt.
2. Abgrenzung
desGeltungsbereiches
befindetsich im Ortsteil
Der Geltungsbereichder Flächennutzungsplanänderung
Straße"und den Straßen
Greste,auf der Flächezwischender,Waldstraße",
,,Grester
Weg".
und,,Pansheider
,,Hudeweg"
von der
FolgendeFlurstückein der FlurI der GemarkungGrestesind insbesondere
(teilw.).
1173,
1214
sowie
1088
Flurstücke
724,
1108,
1'172,
Aufstellung
betroffen:
wird im Einzelnenwie folgtumgrenzt:
DerAnderungsbereich
- im WestendurchWohngebäude
- im NordendurchdenAuebereichdes Eselsbaches
sowiedurchWohngebäude
- im OstendurchAcker-und Grunlandflächen
Wohngebäude
undvereinzelte
- im SüdendurchWaldundvereinzelte
Wohngebäude.
3. BisherigeDarstellungim Flächennutzungsplan
der Gemeindel-eopoldshöheist die
lm rechtsvertiindlichen
Flächennutzungsplan
Nutlläche"
Fläche im Anderungsbereichüberwiegendals ,,landwirtschaftliche
dargestellt.Westlich,entlangder Waldstraßeist die Flächedes Sportübungsplatzes
Sportplatz
als öffentlicheGrünflächemit der Zweckbestimmung
und des Jugendtreffs
dargestellt.
grenzendenFlächensind
Filr die nördlichund westlichan den Anderungsbereich
dargestellt.Der nördlichenWohnbauflächeist jedoch eine
,,Wohnbauflächen"
vorgelagert.
Nutzfläche
mit Landschaftsschutzgebiet"
,,landwirtschaftliche
ist eine ,,Flächefür Wald"dargestellt,östlichdes
Südlichdes Anderungsbereiches
fürdie Landwirtschaft".
Anderungsbereiches
ausschließlich,,Fläche
erfolgtgemäßS 8 (3) BaUGBparallel
Die 18.Anderungdes Flächennutzungsplanes
Mit dem
Nr. 04/11 ,,Waldstraße".
zur Aufstellungdes Bebauungsplanes
des Bebauungsplanesaus den
Parallelverfahrenwird dem Entwicklungsgebot
gemäßS I (2) BaUGBentsprochen.
Darstellungen
des Flächennutzungsplanes
Rahmenbedingungen
ll. Gegenwärtige
/ Geländeverhältnisse
/ Baugrundund
1. Lage im Gemeindegebiet
Bodenverhältnisse
am östlichenOrtsrandvon
Der Anderungsbereich
liegtim Südender Gemeinde,
Asemissen.Bezugnehmend
auf das Zentrumdes OrtsteilesAsemissenbefindetsich
der Anderungsbereichan dessen nord-östlichenSiedlungsrand(siehe auch
UbersichtsDlan).
2
'18.Flächennutzungsplanänderung
- Auslegung
der GemeindeLeopoldshöhe
DieTopographiewirddurchein leichtabfallendes
Geländebestimmt.Diesesfälltvon
ca. 129 m ü. NN im Westenin RichtungOstenzur ,,Waldstraße"
auf ca. 122 m ü. NN
aufeinerDistanz
vonca.55 m ab (DGKM 1:5.000mitHöhenlinien).
Gemäßder Bodenkarte,
BlattGreste,herausgegeben
vom Landesvermessungsamt
NRW 1985, letzte Fortführung1999, steht im Geltungsbereich
übeMiegendder
BodentypPseudogley
an.
Die geologisch-bodenkundliche
Darstellung
ordnetden Geltungsbereich
dem zum
gehörenden
Weserbergland
Ravensberger
Hügellandzu. Dieseswird durch kleinere
Seitentälerder Werregegliedert.Der Aufbaudes Untergrundes
wird von Ton- und
(Diluvium)
Mergelsteinbestimmt.Darüberwurde im Pleistozän
Geschiebelehm
und
Schmelzwassersandeabgelagert. Aus Geschiebetehm mit verdichtetem,
wasserstauenden
Untergrund
bildensichPseudogley-Braunerden
und Pseudogleye.
2. Eigentumsstruktur
/ baulicherBestand/ Flächengrößen
Der Anderungsbereich
ist im Eigentumvon Privatpersonen.
Das Grundstück,auf
dem das GreAsesich befindet,ist im Eigentumder GemeindeLeopoldshöhe.
Auf dem Flurstück1173 (Flur 8, GemarkungGreste) ist ein Sportübungsplatz
(70 m x 109 m) errichtetworden. Er umfassteine zentraleRasenfläche,die von
einheimischen, standortgerechten Gehölzpflanzungenumgeben ist. Die
Gehölzpflanzung
ist auf einenca. 1,50m hohenErdwallangelegt
worden.Der Platz
ist über einen Weg vom GrundstückGrester Straße 169 (Flurctück1214) zu
erreichen.DerSportübungsplatz
ist 2002errichtetworden.
'169
Das GebäudeGresterStraße
ist vor dem Umbauzum JugendtreffGreAseals
Wohnhaus genulä worden. Das zu dem Wohnhaus,dem jetzigen Jugendtreff,
dazugehörendeNebengebäude
wird heute vom TUS Asemissenals Vereinshäus
genutä. In diesemsind neben den Umkleidenund Sanitärräumen
auch ein
Vereinsraumuntergebracht.
Zwischen dem JugendtreffGreAse und dem Sportübungsplatz
ist ein BeachVolleyball-Feld
hergerichtet
worden.
Weiterebauliche
Anlagensindim Anderungsbereich
nichtvorhanden.
DieAnderunghatfolgende
Größenordnung:
- Auslegung
Leopoldshöhe
der Gemeinde
18.Flächennutzungsplanänderung
3. RealeNutzung/ lmmissionsbelastung
wird als landwirtschaftliche
Flächegenutzt.Ausgenommen
Der Anderungsbereich
und dem Jugendtreffan der
davon sind die Flächenfür den Sportübungsplatz
Straße".
bzw.,,Grester
,,Waldstraße"
Der Juqendtreff wird als sogenannteroffener Bereich von der Gemeinde
(Dienstagsbis Freitagsvon 15.00
gestaltet.Währendder Offnungszeit
Leopoldshöhe
- 21.00 Uhr) können sich Jugendlichedort treffen und austauschen.Ein
ist nicht geplant.Die Jugendlichen(ca. 15 - 40 Personen)
Betreuungsangebot
erreichenden Jugendtreffmit dem Fahrradbzw. Mofa.An den Wochenenden,also
statt.Am Montagist
an Samstagenund Sonntagen,findenSonderveranstaltungen
geschlossen.
der Jugendtreff
wurde von der Gemeinde Leopoldshöhefür den TUS
Der Sportübunqsplatz
Jugendsportstattfinden.Es
Asemissenerrichtet.Auf dem Platzsoll ausschließlich
sind keine großen Spiele vorgesehen,d.h. es sind nur wenige oder gar keine
/ Kinderkommenmit Fahrrädernoder zu
Zuschaueranwesend.Die Jugendlichen
der Lärmsituation
durchden Sportübungsplatz
Fuß zum Training.zur Einschätzung
im Jahre
eine,.Schalltechnische
Untersuchunq"
ist durchdas Ing.-BüroBeckenbauer
die Ruhezeit
2001 erarbeitetworden.Das Gutachtenhat als Beurteilungszeitraum
15.00
Uhr
betrachtet.
zwischen13.00und
von 2 Stundenan Sonn-und Feiertagen
Zustand.
handeltes sich um den ungünstigsten
Bei diesem Beurteilungszeitraum
dass die Richtwertein den Ruhezeiten
Das Gutachtenhat als Ergebnisfestgestellt,
eingehaltenwerden. Deshalbkann auf eine Einhaltungderselbenwährend der
am Tage geschlossenwerden. Der bisherige
restlichenBeurteilungszeiträume
für die bestehendeBebauung.
Trainingsansatz
ist somitunproblematisch
Auswirkungen
Inhaltund zu erwartende
lll. Wesentlicher
der Planung
/ künftige
1. Art derzukünftigen
Nutzung,künftigeDarstellung
lmmissionsbelastungen
entwickeltwerden. Die
Die übeMiegendeFläche soll als Wohnbaufläche
Wohnbauflächewird überwiegendim westlichenBereichdes Anderungsgebietes
Weg, Hudewegund Grester
vorgesehen.Sie grenzt an die Straßen,,Pansheider
Straße".
Die verbleibendeFläche ist als Fläche für den Gemeinbedarfvorgesehen.
Letztererwird mit der
Gegenwärtig
bestehtein Jugendtreffund ein Sportübungsplatz.
Zweckbestimmung,,Sportplatz"dargestellt.Zu diesem soll ggf. ein weiterer
Sportplatzhinzukommen,
eventuellaucheineSporthalle.DieserBereichwird mit der
Zweckbestimmung
,,Sport'dargestellt.Der Jugendtreffmit Vereinshausdes TUS
Veranstaltungseinrichtung
für Sport, Bildung,
Asemissenwird als multifunktionale
Kultur und soziale Zwecke dargestellt.Zwischen der Wohnbauflächeund der
wird eineLärmschutzmaßnahme
in Formeines
Sportfläche/ Gemeindebedarfsfläche
Erdwallesvorgesehen.
Für die geplante Bebauungund die EMeiterungder Sportflächeliegt ein
vor. Für die bestehendeBebauungwerden sich
entsprechendes
Schallqutachten
gem. dem Gutachtenkeine lärmtechnischen
ergeben.Für die
Beeinflussungen
neuenWohnbauflächen
sind gesundeWohn-und Arbeitsverhältnisse
gewährleistet.
Nichtsdestotrotz muss festgestelltwerden,dass die zukünftigenWohnbauflächen
durch die Lärmimmissionen
beeinflusstwerden. Sie werden für die Anwohner
wahrnehmbarsein. Eine detaillierteAuseinandersetzung
zu diesemPunkterfolgtin
der Begründung
zum Bebauungsplan
Nr.04/11,Waldstraße".
Die Gemeinde Leopoldshöhe hat ebenso ein Gutachten zu möglichen
Lichtimmissionen
und Lufrschadstoffen
erstellenlassen.Für die bestehendeund
zukünftige Wohnbebauung bestehen keine negativen Einwirkungen. Eine
lichtimmissionsmäßige
Beeinträchtigung
ist nichtvollständigauszuschließen.
Bei der
Errichtungder Beleuchtung
sinddaherentsprechende
Maßnahmen
zu beachten,um
Blendwirkungen
zu vermeiden.
2. Anpassungan die Zieleder Raumordnungund Landesplanung
lm Landesentwicklungsplan
(LEP NRW) ist die Gemeinde
Nordrhein-Westfalen
Leopoldshöhe
als Grundzentrummit 10.000bis 25.000Einwohnernausgewiesen.
Die ländlicheRaumstruktur
überwiegt.Die Gemeindebefindetsich mit ihrer Lagean
(Obezentren
der Bundesstraße
66 sowiean der Autobahn2 an einergroßräumigen
Bielefeld/ Hannover)verbindenden
Entwicklungsachse.
Der Bereich der 18. Anderung des Flächennutzungsplanes
ist im
Gebietsentwicklungsplanfür den RegierungsbezirkDetmold (Teilabschnitt
Oberbereich
Bielefeld)als,Allgemeiner
Siedlungsbereich"
ausgewiesen.
Auf Anfrage der Gemeinde Leopoldshöhegemäß S 1 (4) BauGB i.V.m S 32
(LPIG)hat die Bezirksplanungsbehörde
Landesplanungsgesetz
bestätigt,dass keine
Bedenkenaus landesplanerischer
Sichtbestehen.
3. Fachplanungen
Die für den Planungsraum
relevantenZieleund Maßnahmen
des Naturschutzes
und
der Landschafispflege
sowie die nach den SS 19-23Landschaftsgesetz
NRW (LG
NRW ausgewiesenen
Schutzgebiete
sind im Landschaftsplan
Nr. 2,,Leopoldshöhe
/
Oerlinghausen- Nord" des Kreises Lippe (in Kraft getretenam 11.'12.200'l)
dargestellt.
Die Entwicklungskartedes Landschaftsplanesweist für den Bereich des
Planungsraumes
das Entvvicklungsziel
1.1 - Erhaltung
aus; mit der Spezifizierung
der ,,Erhaltungeiner mit naturnahenLebensräumenoder sonstigen natürlichen
Landschaftselementen
reichodervielfältigausgestatteten
Landschaft".
Der geplante Anderungsbereichliegt zum überwiegendenTeil innerhalb des
Landschaftsschutzgebietes
2.2-1 'BielefelderOsning mit TeutoburgerWald und
OsningVorbergensowie RavensbergerHügelland".Das Landschaftsschutzgebiet
dientdenallgemeinen
im S 21 LG genannten
Schutzzielen.
Östlich und südlichdes Anderungsbereiches
ist das Landschaftsschutzgebiet
mit
(Pl
besonderenFestsetzungen 5.2.-'14,Windwehetal
mit Seitentäle/')festgesetzt.
Hierbeihandeltes sich um ein ca. 43,7ha großes,vielfältigstrukturiertes
Talsystem,
wobei der ,,Eselsbach"
und der ,,Holzkampbach"
zwei Seitentälerdarstellen.Dem
genutztenUmgebungeine
Gebiet kommt in der überwiegendlandwirtschaftlich
besondereFunktionals Biolopvernetzung
zu.
Weiterefür die Anderungdes Flächennutzungsplanes
relevanteFachplanungen
liegennichtvor.
4. Standortentscheidung
lm Rahmender 13. Anderungdes Flächennutzungsplanes,
die für das gesamte
Gemeindegebiet
die Entwicklungsbedarfe
berücksichtigt,
waren zunächstFlächen
südlichder,,HeeperStraße"und am,,Starenweg"
als Wohnbaufläche
vorgesehen.
Parallelzur 13. Anderungdes Flächennutzungsplanes
wurde das Sport- und
Jugendangebot
an der ,,Waldstraße"
durchdie politischen
Gremienbeschlossenund
entsprechendhergerichtet.Die weitereVerwendungder restlichenFlächebis zum
,,Hudeweg"erfordertebenfallseine generelleEntscheidungüber deren weitere
bauleitplanerische
Entwicklung.Eine gleichzeitigeErfassungder Flächen an der
Straße",
an der Straße ,,Starenweg"und an der ,,Waldstraße"als
,,Heeper
jedoch
Wohnbaufläche
ist
aus regional-und stadtplanerischer
Sichtin Bezugauf die
Strukturder GemeindeLeoDoldshöhe
nicht denkbar.Der Rat hat daher in seiner
Sitzungam 30. Juni 2005,aufgrundder infrastrukturellen
und topografischen
Lage
entschieden,
die Flächesüdlichder,,Heeper
Straße"nichtalsWohnbaufläche
in der
13.Anderungdes Flächennutzungsplanes
auszuweisen.
Die Inanspruchnahmeeiner Teilfläche an der ,Waldstraße" für einen
Sportübungsplatz
und einen Jugendtrefflässtes städtebaulich
sinnvollerscheinen,
die in jüngsterVergangenheit
begonneneEnlwicklungder Flächefortzuführen.Der
Uberplanungdes Bereichesan der ,,Waldstraße"
ist daher der Vozug vor einer
planerischenEntwicklungder alternativenFläche an der Straße ,,Starenweg"
zu
geDen.
5. KonkretePlanungsleitlinien
Allgemeine
Anforderungen
an gesundeWohn-undArbeitsverhältnisse
Der Anderungsbereich
ist von Wohnbebauungund landwirtschaftlichen
Flächen
umgeben.Am östlichenRand des Anderungsbereiches
ist ein Jugendtreffund ein
Sportübungsplatz
vorhandenen.Letzteresist durch ein Schallgutachtenbeurteilt
worden, mit dem Ergebnis,dass keine Lärmbeeinflussung
für die gegebene
Bebauungbesteht.
Mit der angestrebtenPlanungwird weitereWohnbebauung
entstehen.Gleichzeitig
wjrd die Sportanlage
eMeitert(Sportplatzund ggf. Sporthalle).
Wenngleichbisherfür
gegebenwar, ist bei Erweiterungdes
den Wohnbestandkeine Lärmbelästigung
sportlichenBereichesdie Lärmsituation
neu zu beurteilen.Insoweitmussim Rahmen
der Bauleitplanung
sichergestellt
werden,dassdie entstehenden
Beeinträchtigungen
einen für die vorhandeneund neu hinzutretende
Wohnnutzung
hinnehmbaren
Umfangnichtüberschreiten.
Das Ergebnis des Lärmschutzgutachtens
verdeutlicht,dass eine geeignete
Schutzeinrichtung,hier in Form eines Lärmschutzwalles,
für die zukünftige
Wohnbebauungerforderlichist. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
sind
gewährleistet (weiteres siehe Gutachten, Anlage des B-Planes Nr. 04/11
.,Waldstraße").
'18.Flächennutzungsplanänderung
derGemeinde
Leopoldshöhe-Auslegung
Fortentwicklung
vorhandenerOrtsteile,Gestaltungdes Orts-und
Landschaftsbildes
sowieBelangedes Denkmalschutzes
Durchdie geplanteEMeiterungder Wohnbebauung
und der Sportanlagenentsteht
am OrtsteilAsemissenein neuer östlicherSiedlunqsrand.lm übergang zu den
unbebauten Bereichen schließt sich eine Waldfläche und vornanqene
Wohnbebauung
an. Die angrenzende
landwirtschaftliche
Flächebefindetsich an der
Randlagezur Sportfläche,
welchenichtweitermit Gebäudenbebautwiro.
Für die Baumaßnahmenwerden keine umfangreichenGeländeveränderungen
erforderlich. Eine wahrnehmbare Veränderung wird die Enichtung äes
Lärmschutzwalles
(ca. 4 m Höhe)darstellen.Dieserist jedochdurchentsprechende
Modellierung,Höhengestaltung
und Bepflanzungin das O(s- und Landschaftsbild
einzufügen.
WeitereMaßnahmen
für die Gestaltungdes Orts-und Landschaftsbildes
werdenals
nichterforderlich
erachtet,da die Anderungsfläche
aufgrundder Umgebungssituation
kaumeine Fernwirkung
hervorruft(s.o).
Archäoloqische
Baudelkmäleroder ur- und frühgeschichiche Fundplätzesind im
Geltungsbereichder Anderung nicht bekannt. lm Bebauungsplanverfahren
wird
vorsorglich ein Hinweis auf das Vorgehen bei eventuellen Bodenfunden
aufgenommen.
BelangevonSport,FreizeitundErholungsowiedersozialenund
kulturellen
Bedürfnisse
Die Ortsteile Asemissen / Greste verfügen über ein vielfältigesAngebot an
Kindertagesstätten,
Einrichtungender Jugendhilfe,der Kirchen und religiösen
Gemeinschaften.
EineGrundschule,
die Gemeindebücherei,
SportplätzesowitTurnund Sporthallensind ebenfallsvorhanden.Danebenbesteht ein umfangreiches
Angebotdurchkaritative,sportlicheund sonstiqeVereine.
Mit der vorliegendenPlanungwird diesesAn-qebot
weiterausgebautbzw. ergänzt.
Dieseserfolgtü.a. vor dem Hintergrund
der Diskussionüberdie weiteretrlutzungdes
bestehenden
Sportplabesan der Straße,,AmSportplatz"
und der Festhallebzw.der
daran angeschlossenen
Turnhalle,dem stetiggegebenenund ansteigendenDefizit
an Hallenkapazitäten
im Gemeindegebiet
und dem allgemeinendemographischen
Wandel. Es drängt sich daher ein Diskussionsbedarf
für die Bereitstellungvon
Flächenfür einen möglichenSportplatz-und Sporthallenstandort
auf. Damiawäre
eine räumliche und konzeptionell sinnvolle Ergänzung des Soort- und
gegeben.l
Freizeitanoebotes
Mit einem Sportplatzstandort
auf der vorgesehenenFlächewäre die Nutzungder
technischenInfrastrukturfür die vorhandeneSportanlagewie z.B. parkplätze/
Sanitäranlagen
denkbar.Zudemwürdeder Bereich,der durchden Schattenwurf
des
Waldesbeeinträchtigt
wird, sinnvollgenutzt.Letzterestrifftauchauf einenmöglichen
zu. Dieserwürde das vorhandeneSport- und Freizeitangebot
' Sporthallenstandort
funktionell
ergänzen.
Die Beliebtheit
der eigenenaktivenSportausübung
ist begründetim gesundheiflichen
Wertdes Sports,in seinerBedeutung
für Gemeinschaftserlebnisse,
Kommunikation
DerBegründung
ist als AnlageeineBeurteilung
der Sportpjatzsituation
in derGemeinde
Leopoldshöhe
beigefügt,
die dieseAnnahmen
verdeutlichen.
- Au6legung
18.FlächennuZungsplanänderung
der GemeindeLeopoldshöhe
und Geselligkeitsowieder Erfahrungder eigenenLeistungsfähigkeit.
Dies möchte
die Gemeindefördernund den Anforderungen
der Bevölkerung
mit der Sportanlage
gerechtwerden.
Die Einrichtungdes Jugendtreffs
GreAsemit dem angeschlossenen
Vereinshausdes
gezählt.Geradeauch
TUS Asemissenwird ebenfallszur Flächefür Gemeinbedarf
mit Hinblickauf das Neubaugebiet
und dem demographischen
Wandelkönntesich
die Nutzungnoch facettenreicher
als bisher gestalten.So wären multifunktionale
Veranstaltunqenim Jugend-aber auch im Seniorenbereich
denkbar.U.a. könnte
auchdie VHS Kursein den Räumengebenodereine Begegnungsstätte
eingerichtet
werden.Um auchden zukünftigen
Anwohnernim Neubaugebiet
zu signalisieren,
das
an diesem Standort ein Gebäude mit unterschiedlichen
Nutzungsbedürfnissen
besteht,erfolgtdie Darstellung:
Veranstaltungseinrichtung
für Sport,Bildung,Kultur
und sozialeZwecke.
Die öffentlicheGrünflächemit Spielplaustellteinenquartiersverbindenden
Grünzug
mit Parkcharakter
dar.
Die GemeindeLeopoldshöhe
vertrittdie Auffassung,dassdie Absicht,Wohnenund
(Sport)
Freizeit
in engerNachbarschaft
zu entwickeln,
1. einenBeitragzur Stadtder kurzenWegezu leisten
2. das Ziel ,,Sportfür alle"mit seinengesundheitlichen
Wirkungenerreicht
werdenkannundgleichzeitig
3. die Vielfalt von Sport und Spiel mit ihrer gemeinschafts- und
persönlichkeitsbildenden
Kraftgewährleistet
bleibt
und aus diesenGründendas planerischeKonzeptanstrebt.
Belangeder Wirtschaft,der Land-und Forstwirtschaft,
des Verkehrsund
derVer-undEntsorgung
Bezüglichder Belanqeder Wirtschaftist zu erwarten,dassmit der Realisierungdes
Neubaugebietes
und den damitteilweiseverbundenen
Einwohneranstieg,
die im
OrtsteilansässigenDienstleistungsund Einzelhandelsangebote
verstärktgenutzt
werden.Die Wirtschafterfährteine positiveUnterstützung
durch die Planung.Die
verbrauchernahe
Versorgungder Bevölkerungist durch das vorhandeneAngebot
gewährleistet.
Für die Landwirtschaft
erfolgtim Zuge der beabsichtigten
Planungeine Reduzierung
der verfügbarenFlächen.Da es keine greifbarenBrachflächen
im Gemeindegebiet
als Alternativegibt,musshingenommen
werden,dasshierdurchletztendlichFlächen
Nutzungentzogenwerden.
der landwirtschaftlichen
Die Belanqeder Forstwirtschaft
sind durchden südlichder GresterStraße,direktan
den Geltungsbereich
angrenzendenWald zu beachten.In Rücksprachemit dem
Landesbetrieb
Wald und Holz,ForstamtLage,ist ein 25 m Abstandzum Waldrand
einzuhalten,
innerhalbdessen,aufgrundder Gefahrvon Windbruchund den sich
daraus ergebenenSituationen,keine Bebauungzulässigist. In diesem Abstand
befindetsich die vorhandene..GresterStraße"mit einerStraßenbreite
von ca. 10 m.
Hieran wird sich ein ca. '15 m breiter Streifen anschließen, indem eine
Regenrückhalteanlage
für das Plangebietvorgesehenwird. Der Vorgabe des
Forstamleswird somitentsprochen.
Diesestrifftauchfür den Bereichinnerhalbdes
Geltungsbereiches
zu, der sich gegenüberdem westlichenWaldrandund dem
WohnhausGresterStraße146befindet.
8
- Auslegung18.Flächennutzungsplanänderung
der GemeindeLeopoldshöhe
Die Verkehrssituation
wird durch die Planungnur unwesentlich
beeinflusst.Mit der
SiedlungseMeiterungist zwar eine Zunahme des Verkehrs zu erwarten, die
Verkehrsströmewerden sich jedoch auf die,,GresterStraße" bzw. ,Waldstraße"
beschränken. Beide Straßen führen den Verkehr von den bestehenden
angrenzenden Siedlungsbereichenfort. Die Straßen verfügen über einen
ausreichendenStraßenquerschnitt.
um das Verkehrsaufkommen
aufzunehmen.
Gegenwärtig wird von der Gemeinde Leopoldshöheein Konzept für die
Umgestaltungder genannten Straßen erarbeitet.Der mit dem Neubaugebiet
verbundene,neu hinzukommende
Verkehrwirdin der Konzeptionberücksichtigt.
Die ÖPNv-Anbindunqin Asemissen und Greste ist durch den vorhandenen
schienengebundenen
Regionalverkehr
an die Bahnstrecke
von Lemgo/ Altenbeken
nach Bielefeldgewährleistet.Der Haltepunkt(BahnhofOerlinghausen)liegt im
südlichen Gemeindegebietim Ortsteil Asemissen. Tagsüber verkehrt hier
jeweilsstündlichein Zug
halbstündlich
ein Zug nach Bielefeld;in die Gegenrichtung
nach Lemgo und ein Zug nach Detmold. Ein weiterer Haltepunktan dieser
Bahnstreckeliegt auf dem Gebiet der Stadt Oerlinghausen
in direkterNähe zum
Gemeindegebiet.Der Bahnhof Oerlinghausenist direld an das Busnetz
angeschlossen.
lm Gemeindegebiet
verkehrenfolgendeBuslinien,die besondersauf
dieAnbindung
neuen
der
Wohnbaufläche
eingehen:
,,Waldstraße"
Der Pendel-Leo(Linie 933) verbindet die Ortsteile Nienhagen, Bexterhagen,
Leopoldshöhe und Asemissen-Bechterdissen-Greste
mit dem Bahnhof
Oerlinghausen.Die Linie bietet Fahrten im Stunden-,bzw. Halbstundentaktan.
Zusätzlichzu dieserBuslinieverkehrennocheinigeBedarfslinien,
die insbesondere
zur Abwicklungdes Schülerverkehrs
dienenund die die Haltestellenin Reichweite
der neuenWohnbaufläche
bedienen.
Die aufgeführten
Buslinienbieten nebender Anbindungen
zum Bahnhofeinen
- Bielefeld)
Anschlusszur Linie369 (BahnhofOerlinghäusen
sowiezur Linie769
- Lage/ tagsüber
(Leopoldshöhe
stündlich
eineVerbindung).
Die vorliegendeWohnbauflächeverfügt über einen ausreichenden
Anschlussan
den ÖPNV.Die Flächeliegtinnerhalb
einesUmkreises
von 5OOm um Haltestellen
der Buslinie933.DieLiniebieteteineVerbindung
zum BahnhofOerlinghausen
und
damit einen sehr gutenAnschlussan den schienengebundenen
Nahverkehrsowie
zu der überörtlichen
Busverbindung
der Linien369und769.
DerAnderungsbereich
kannan die bestehenden
Ver-und Entsorqunqseinrichtunqen
angeschlossenwerden. Das vorhandeneLeitungsnetzist hierfür ausreichend
dimensioniert.
Ebensodie Anlagenzur Wassergewinnung
und Abwasserreinigung.
Für die ordnungsgemäße
Abführungdes Schmutz-und Oberflächenwassers
wird ein
entsprechendes
Entwässerungskonzept
durchein Fachplanungsbüro
erstellt.
Belangedes Umweltschutzes,
des Naturschutzes
und der Landschaftspflege,Umweltbericht
Mit dem Anderungsbereich
liegt eine Flächevor, für die bisher keine Baurechte
bestehen.Der zentraleTeil des Anderungsbereiches,
mit dem Schwerpunkt
der
Schaffungvon Wohnbaufläche,
ist bis heutdunversiegelt.
Ein Eingriffin den Naturund Landschaftshaushalt
ist danachim Zusammenhang
mit der Neuaufstellung
des
BebauungsplanesNr. 04/11 ,,Waldstraße"gegeben. Die naturschutzrechtliche
gem. $ 1 a BaUGBi.V.m.BNatSchGsowie das Aufzeigenvon
Eingriffsregelung
Maßnahmen zur Bewältigungvon Eingriffsfolgenist daher erforderlich. Ein
'18.Flächennutzungsplanänderung
- Auslegung
der Gemeinde
Leopoldshöhe
ist mit der vorgelegten
cthebliohclEingdtrin den Natur-und Landschaftshaushalt
Planungdqhlzu_schcn.
Während des,,Scoping-Termins"
am'16j22005 wurde den übergeordneten
Behörden die Planung vorgestelll Von den Teilnehmernwurde zu dem
gegenwärtigen
Zeitpunktfestgestellt,dassweitereUntersuchungen
nicht notwendig
sind. Ebenso wurde sich darauf verständigt,dass in den jeweiligen einzelnen
Schutzbereichen
Mensch,Tiere,fflanzen, Boden,Wasser,Luft, Klima, Landschaft
sowie Kulturgüter-und sonstigeSachgüterkeine erheblichen
durch das Planvorhabenzu erkennen sind. Daher sind hinsichtlichder
Wechselwirkungen
zwischenden verschiedenen
Schutzgütern
keineverbleibenden,
erheblichenUmweltauswirkungen
zu eMarten.
Aufgrundder aufgezeigtenUntersuchungsergebnisse
sind spezielleAnforderungen
an die Vermeidung,Minimierung
und Kompensation
nichtgegeben.
Die nach Durchführungder Vermeidungs-und Minimierungsmaßnahmen
verbleibenden
unvermeidbaren
Beeinträchtigungen
in Naturund Landschaftwerden
gem. $ 5 Landschaftsgesetz
durch Kompensationsmaßnahmen
ausgeglichen.
Die
dafürvorgesehenen
Ausgleichsflächen
liegeninnerhalb(Flurstücke
724, 1'l0a, f72
(Flurstück
und 1173,Flur8, Gemarkung
creste)und außerhalb
des Plangebietes
790, Flur 4, GemarkungBechterdissen;
FIurstück162, Flur 2, Gemarkung
Asemissen).Die innerhalbdes Bebauungsplangebietes
befindliche
Ausgleichsfläche
parallel
befindetsich
und südlichzur Bachauedes ,,Eselsbaches'.Die externe
Ausgleichsfläche
liegtwestlichder HeeperStraße,angrenzendan das ,,Krähenholz".
Letztere befindet sich im Eigentum der Gemeinde Leopoldshöhe (siehe
Übersichtplan
zur Lageder externenAusgleichsfläche).
Die durch Umsetzungder PlanungentstehendenEingriffein den Naturhaushalt
werdenzusätzlichzu den Maßnahmenauf der Ausgleichsfläche
im Bebauungsplan,
durch Erstaufforstung
von Teilflächendes Flurstückes790, Flur 4, Gemarkung
Bechterdissen
unddes Flurstückes'162,Flut 2, GemarkungAsemissenkompensiert.
Die Ausgleichsmaßnahmen
innerhalb des Bebauungsplanesdienen zur
Unterstützungund Sicherung des vorhandenenGehölzbestandesentlang der
Bachauedes ,,Eselsbaches".
Das Entwicklungsziel
auf der externenAusgleichsfläche
ist die Schaffungvon Waldflächen.Diesesbietet sich an, da angrenzendan der
Ausgleichsfläche
bereits vorhandeneWaldbereiche(hier das,,Krähenholz")
bestehen. Die vielfältige Funktion des bestehendenWaldes wird durch die
gestärkt.Gleichzeitigwird ein großflächiger,
beabsichtigteAusgleichsmaßnahme
naturnaher Freiraum geschaffen, der langfristig gesehen auch der
landschaftsorientierten
Erholungsowie der Freizeitnutzung
zur Verfügung stehen
wird.
Dievorliegenden
Unterlagen
dienenparallel
zur Bearbeitung
der Eingriffsregelung
im
Rahmender Bauleitplanung
als Antragauf Erstaufforstung
für die Flurstücke790,
Flur 4, GemarkungBechterdissen
und 162, Flur 2, Gemarkung
Asemissen.Die
Gliederungder Waldflächeauf den vorgenannten
Flurstücken
erfolgtnachVorschlag
des ForstamtesLage und ist dem BebauungsplanNr. 04 / 11 ,,Waldstraße"
zu
entnehmen.
Zusammenfassend
ist festzustellen,dass die Belangedes Naturschulzesund der
Landespflegeim Rahmen der Bauleitplanungausreichendaufgearbeitetund
berücksichtigtworden sind. Die im Naturschulz zu beachtenden cebote
(Vermeidung,
Minimierung,
Kompensation)
wurdenangewandt.
Die argumentative
10
und
mathematische Abhandlung zut
Eingriffsregelung wird
dem
Bebauungsplanverfahren
überlassen. Weitere Ausführungen sind daher im
Bebauungsplan
Nr.04/1l,,Waldstraße"
nachzulesen.
lV. Umweltbericht
lm Rahmender 18. Anderungdes Flächennutzungsplanes
und der paralleldazu
vorgenommenen
Aufstellungdes Bebauungsplanes
Nr. 04/11 ,,Waldstraße"
erfolgt
eine Darstellungder nach S 2 (4) BaUGBermitteltenund bewertetenBelangedes
Umweltschutzes / der voraussichtlichenerheblichen Umweltauswirkungen
(Umweltprüfung)
in einem,,Umweltbericht".
Währenddes Scoping-Termins
am 16.12.2005
wurdeden übergeordneten
Behörden
die Planung vorgestellt.Von den Teilnehmernwurde zu dem gegenwärtigen
Zeitpunkt festgestellt,dass weitere Untersuchungennicht notwendig sind. lm
weiteren Verlauf des Verfahrens sind diesbezüolichkeine neuen Kennlnisse
hinzugekommen.
1. Einleitung
1.1lnhaltdes Planes
Ziel der Planungist es, Wohnbaulandmittelfristiginsbesondereim Süden der
Gemeindeanbietenzu können.EinweitererkonkreterPlanungsanlass
ist der Bedarf
an Flächenfür Sport-und Spielanlagen.
Das Nebeneinander
von Wohnenund Sport
erforderteine Auseinandersetzung
mit den damit verbundenenWechselwirkungen
(wiez.B.Lärm).Um dievorausgegangenen
Uberlegungen
umsetzen
zu können,sind
die rechtlichen
Rahmenbedingungen
zu schaffen.
Hierfüristdievorliegende
Planung
erforderlich.Die Art und der Umfangder Planungsowieder Bedarfan Grundund
Bodenist ausder folgendenTabelleersichtlich:
1.2Zieledes UmweltschuEes
aus einschlägigen
Fachgesefzen
und
Fachplanungen
und ihre Bedeutungfür die Bauleitplanung
Die für den Planungsraum
reievantenZieleund Maßnahmendes Naturschutzes
und
der Landschaftspflege
sowie die nach den SS 19-23 Landschaftsgesetz
NRW (LG
NRW)ausgewiesenen
Schutzgebiete
sind im Landschaftsplan
Nr. 2 ,,Leopoldshöhe
/
Oerlinghausen- Nord" des Kreises Lippe (in Kraft getreten am 11.12.200'l)
dargestellt.Die Entwicklungskarte
des Landschaftsplanes
weistfür den Bereichdes
Planungsraumes
das Entwicklungsziel
1.1 - Erhaltung
aus; mit der Spezifizierung
der ,,Erhaltung
einer mit naturnahenLebensräumen
oder sonstigennatürlichen
Landschaftselementen
reichodervielfältigausgestatteten
Landschaft".
- Auslegung
18.Flächennutzungsplanändeaung
der GemeindeLeopoldshöhe
(BlmSchG),hier Gebot der räumlichen
Nach S 50 Bundesimmissionsschutzgesetz
Trennung,müssendie für eine bestimmteNutzungvorgesehenen
Flächeneinander
(2.8. durch Lärm,
so zugeordnelwerden, dass schädlicheUmwelteinwirkungen
Felder) auf überwiegenddem
Staub, Abgase, Gerüche u. elektromagnetische
WohnendienendeGebietesoweitwie möglichvermiedenwerden.zur Beurteilung
für gesundesWohnenund der Flächefür
der Situationzwischenden Bedürfnissen
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung,,Sport bzw. Sportplatzj' ist ein
Schallgutachtendes Büros AKUS GmbH aus Bielefeld erstellt worden. Das
untersuchtdie durch die Sportanlage(n)
verursachtenGeräuschSchallgutachten
lmmissionen und beurteilt diese. Grundlage hierfür bildet die
(BlmSchV).Das Gutachtengibt für die
18. Bundesimmissionsschutzverordnung
PlanungHandlungsempfehlungen.
durchdie
Vom selbenBüroist eine Stellungnahme
zu möglichen
Lichtimmissionen
beziehtsich dabei auf den
Sportanlage(n)erarbeitetworden. Die Stellungnahme
Runderlassdes Ministeriumsfür Umwelt und Naturschutz,Landwirtschaftund
Verbraucherschutz,
des Ministeriumfür Wirtschaftund Mittelstand,Energie und
Verkehr und des Ministeriumsfür Städtebauund Wohnen, Kultur und Sport
- Messungen,
vom 13.09.2000.
Beurteilung
und Verminderung"
,,Lichtimmissionen
Bei fachgerechterHandhabungder Beleuchtungsanlage
sind Umwelteinwirkungen
durchLichtvermeidbar.
zu möglichenLuftschadstoffen
Ebenfallsvom selbenBüro ist eine Stellungnahme
verfasstworden.Es wird erwartet,dass die lmmissionsgrenzwerte
der 22.BlmSchV
eingehalten
werden.
Der an die GresterStraßeangrenzende
Walderfordertdie Beachtungder Vorgaben
NRW.
des Landesforstgesetzes
Die Abführungdes Regenwassersvon den versiegeltenFlächen innerhalbdes
Plangebietesverpflichtetzur Beachtungder Inhalte des Landeswassergesetzes
NRW. Weiterhinsind allgemeindie Vorgabendes Gesetzeszur Ordnung des
der Bundes-Bodenschutzund
Wasserhaushalts,
des Bundesbodenschutzgesetzes,
Altlastenverordnung und des Bundesgesetztes über Naturschutz und
Landschaftspflege
zu beachten.
Des Weiteren ist dem ,,Konzeptzur naturnahenEntwicklungder Windweheund
derenNebengewässer
im südlichenGemeindegebiet",
erstelltdurchden Garten-und
Landschaftsarchitekten
E. Klemens,im Auftragder GemeindeLeopoldshöheim
Da die
Februar2004,Handlungsempfehlungen
für dieseGewässer
zu entnehmen.
Planung keinen Zugriff auf die Gewässerhat, ist dieses Konzept zu Prüfung
das keine negativenAuswirkungender
herangezogenworden,um sicherzustellen,
vorliegendenBauleitplanung
zu erwartensind.
2. Beschreibung
undBewertung
derUmweltauswirkungen
2.1 Bestandsaufnahme
verbundenen
Umweltauswirkungen
Um die mit der Umsetzung
der Planungsziele
möglichstumfassendeinschätzenzu können,ist zunächsteine Bestandserfassung
und Bewertung des Umweltzustandeserforderlich.zur Vereinfachung und
Systematisierungder Bewertung werden zunächst die einzelnen Schutzgüter
beschrieben.
Unterdem BegriffSchutzgutwirddabeientsprechend
der Definitiondes
ein mehr oder wenigerumfassenderTeilbereichder Umwelt
Umweltbundesamtes
(2.8. Gewässer,Boden,Luft),Organismen
(2.8. Mensch,Tiere, Pflanzen)oder
(2.8.
Bodens,
Leistungsfähigkeit
des Naturhaushalts)
Funktionen
Archivfunktion
des
verstanden. Die Schutzgütersind somit umwelt- und naturhaushaltsrelevante
Bestandteile
des Gesamtsystems
Umwelt.
12
18.Flächennutzungsplanänderung
derGemeinde
Leopotdshöhe-Auslegung
,
2.1.SchutzgutMensch
2.1.1Bestandsbeschreibung
und -bewertung
DerWert von Flächenin Bezugauf das SchutzgutMenschbemisstsich vornehmlich
auf seineEignungfür die Erholungsnutzung
sowiespeziellin diesemFall auch über
seineQualitätalsWohnumfeld.
Bei dem Plangebiethandeltes sich um eineam OrtsrandliegendeFläche,welchein
allen Richtungenvon Straßenund im Nordenund Westenvon Bebauungumgeben
ist. Ein direkterAnschlussan den freien Landschaftsraum
ist insbesonderesüdlich
der GresterStraßevorhanden.Dort grenzt ein Laubwaldan. lm Osten grenzen
landwirtschaftliche
Flächen mit Einzelgebäuden
an. Das Plangebietselber wird
derzeitals landwirtschaftliche
genutzt.
Fläche
Der östlich und südlich anschließendefreie Landschaftsraumdienen zur
Naherholung.
Das Plangebietwird als Freiraumwahrgenommen.
Durch seine
landwirtschaftliche
Nutzungkann die Flächenicht durch den Menschenbetreten
werden.
Vorbelastungen
bestehendurchbisherigeStaub-und Geruchsimmissionen
aus der
Landwirtschaft,der Beeinträchtigungdurch den Ziel- und Quellverkehrder
bestehendenWohngebietesowie Geräuschwahrnehmungen
vom bestehenden
Sportübungsplatz.
Das Plangebietweistfür das SchutzgutMenschhinsichtlich
der Lärmbelastung
eine
mittlerebis hoheEmpfindlichkeit
auf.Auch in Bezugauf das Erholungspotenzial
und
die Wohnumfeldqualitätist von einer mittleren Wertigkeit auszugehen. Zur
Beurteilung
wurdeder Schallimmissionsplan
zum Sportübungsplat
von 2OO1und
der Landschaftsplan
des KreisesLippeherangezogen.
2.1.2Bewertungder Planungsauswirkungen
auf das SchutzgutMensch
Für den Menschen,der bereitsin der Umgebungdes Plangebietes
wohnhaftist, sind
im Zusammenhangmit der angestrebtenPlanung kaum Auswirkungenauf das
Wohnumfeld(Lärmund anderelmmissionen)
zu erwarten.DieVerkehrszunahme
auf
den bestehenden
Erschließungsstraßen
durchdas Neubaugebiet
wird zu registrieren
sein,aber nichtin einenUmfang,das von einerunmittelbar
dadurchverursachten
Belastungauszugehen
ist.
lm Plangebietselbst wird sich eine Beeinträchtigung
durch den Ziel- und
Quellverkehrdes Wohngebietesentwickeln.Durch das Verkehrskonzept
wird der
Verkehr im Plangebietfast ausschließlich
durch die Bewohnerselbst verursacht.
DurchdieseTatsacheist die Beeinträchtigung
als nichterheblichanzusehen.
Mit der Planungisterstmalig
einezusammenhängende
Flächefür Gemeinbedarf
mit
dem Schwerpunktauf sportlicheNulzung,aberauch eineVeranstaltungseinichtung
im Ortsteil Asemissen/ creste geplant. Diese Nutzung wird gegenüber dem
Neubaugebietdurch einen 4 m hohen Lärmschutzwallabgegrenzt. Dem
Lärmschutzwall
in RichtungWohnbebauung
ist ein Spielplatzvorgelagert.Diesersoll
nicht nur den aus dem Plangebietresultierenden
Bedarfan Spielflächeabdecken,
sondernauchBedeutung
für die angrenzenden
Wohnflächen
haben.
Die Flächefür Gemeinbedarf
mit dem Schwerpunkt
auf sportlicheNutzungin
Kombinationmit der Veranstaltungseinrichtung
wird Lärm hervorbringen.Der
Lärmschutzwall
schülztdie bestehendeWohnbebauung
sowieden übeMiegenden
Teildes Neubaugebietes
gem.18.BlmSchV
im ausreichenden
Umfang.DieFlächen,
auf denen bei besonderenSpielkonstellationen
überschreitungen
der Richtwerte
eMartet werden,sind im Bebauungsplan
besondersgekennzeichnet.
Gleichzeitig
sindNutzungseinschränkungen
für dieseFlächenvorgenommen
worden.Insgesamt
- Auslegung
18.Flächennutzungsplanänderung
der GemeindeLeopoldshöhe
ist damitvon gesundenWohnverhältnissen
auszugehen.Es ist jedoch klarzustellen,
wahEunehmen
sind.
dasbeisportlichen
Ereignissen
dieseim Neubaugebiet
Die Lage des Spielplatzesbirgt ein weiteresKonfliktpotenzial,
da vom Spielplatz
ist so vorgenommen
selbstLärmimmissionen
ausgehen.Die Lagedes Spielplatzes
worden,dass nur in zwei Himmelsrichtungen
eine angrenzende
Wohnbebauung
vorgesehenwird. Die auf der SpielflächeerfolgendeBegrünungzur angrenzenden
des Spielplatzesmindern. Eine
Wohnbebauungwird die lmmissionsbelastung
geräuschmäßige
Wahrnehmung
wird bestehenbleiben.
Beide Lärmquellenim Plangebiet(Fläche für Gemeinbedarf/ Spielplatz)sind
temporär. Gleichzeitigwerden sie durch Lebensäußerungendes Menschen
verursacht.
Es ist auch anzunehmen.
dass ein Teil der Menschen.die in dem
werdenund somitselberzu den
Neubaugebiet
bauen,dieseAngebotewahrnehmen
Lärmquellenbeitragen.Einerseitswird die Nutzungder Sport-und Spielflächenzur
des Menschenbeitragen,andererseitskann es sein, das
Gesundheitsförderung
Menschen,die dieseAngebotenichtwahrnehmen,
eineBeeinträchtigung
empfinden.
Aufgrund der zuvor beschriebenengegenseitigenEinflussnahmebzgl. der
Lärmsituation,
wird dieseflächenmäßig
und teilweiseauf den Menschenbezogenals
erheblicheingestuft,aberebensoauchals wenigererheblich.
2.2. SchutzgutTiere und Pflanzen
2.2.1Bestandsbeschreibungund -bewertung
Auf den dezeit noch unbebaulenFlächen sind als vorherrschenderBiotoptyp
intensiveAckernutzungund Gebüschzu finden.Das Gebüschhat aufgrundseiner
Lage zum Auebereichdes Eselsbachesund seiner gewachsenenStruktur ein
höheMertiges ökologischesPotential. Dieser Grünbestandist daber für das
Plangebietals wertvolleinzuschätzen.
Die Ackerflächeist vollständigausgeräumt
einzustufen.
und mit der damitverbundenen
relativenStrukturarmut
als unbedeutend
Die Flächedes bestehenden
Jugendtreffsund des Vereinshauses
ist mit Gehölzen
bestanden.Der Sportübungsplatz
ist mit einerkleinen,stellenweisemit heimischen
umgeben.Ansonstenwird die Flächedurch
SträuchernbepflanztenErdaufi,\,/allung,
den Intensivrasender Sportplatzfläche
bestimmt.Für die Flora und Fauna des
Intensivrasensbesteht ein geringes Potential. Die Anpflanzungenauf der
Erdaufi,,,/allung
hättenbei einer entsprechenden
Entwicklungein miftleresPotential.
Die Beschreibungund Bewe(ungder SchutzgüterTiere und Pflanzenbasierenauf
der Wahrnehmungin der Ortlichkeit.Aufgrundder kurzenEntwicklungszeit
und der
schlechtenPflanzergebnisse
der Anpflanzungenentlangdes Sportübungsplatzes,
sowieder Ackerfläche,
ist davonauszugehen,
des Intensivrasens
auf der Sportfläche
dass die Flächenkeinehohe Bedeutungals Lebens-oder Nahrungsraum
besitzen.
geschützte
dassbesonders
Artenzu findensind.
Gleichfallsist wenigwahrscheinlich,
im nordöstlichen
Teil des
Als bedingtwertvollwird dagegender Großgrünbestand
Plangebieteseingeschätzt,der erhalten bleibt,. Er bietet Vögeln, lnsekten und
Artenistjedochauchhier
Kleinsäugern
NahrungsundLebensraum.
Mitgeschützten
nicht zu rechnen. EntsprechendeFachgutachtenoder vergleichbarequalifizierte
Aussagenliegen nicht vor. TiefergehendeUntersuchungen
werden aufgrundder
geringenRelevanzdes Plangebietes
für Fauna und Florafür nicht
eingeschätzten
gehalten.
erforderlich
Das Plangebietist sowohlals Standortfür Pflanzenals auch als Lebensraumfür
Tiere als nicht besonders wertvoll einzuschätzen. EntsDrechend einer
Wahrscheinlichkeit
von VorkommenwertvollerArten ist derzeitdie
angenommenen
't4
- Auslegung
18.Flächennutzungsplanänderung
der GemeindeLeopoldshöhe
SchutzgulEmpfindlichkeit
für Pflanzen als auch für Tiere als eher gering
einzuschätzen.
auf die SchuEgüterTiere und
2,2,2Bewertungder Planungsauswirkungen
Pflanzen
Die SchutzgüterTiere und Pflanzenwerdeninsbesonderedurch den Verlustvon
Nahrungs- und Lebensraumvon der .Umsetzungder Planung beeinträchtigt.
der angrenzenden
Außerdemist in der Bauphasemit einererhöhtenBeunruhigung
zu rechnen.
Lebensräume
Insgesamtsind jedochaufgrundder niedrigenWertigkeitder Schu?güterTiere und
zu erwarten.
PflanzenkeinegroßenBeeinträchtigungen
2.3.SchuegutBoden
2.3.1Bestandsbeschreibungund -bewertung
Die noch unbebaulen Flächen werden derzeit intensiv als Ackerfläche und
genutztund sindvollständigunversiegelt.
Ebensodie Gehölzbestände.
lntensivrasen
Die landwirtschaftliche
Nutzungder Ackerflächebeeinflusstden Boden in seiner
gesamtenFunktion.
Der Boden stellt die Lebensgrundlage
und den Lebensraumfür Menschen,Tiere,
Pflanzen und Bodenorganismen
dar. Er lst Bestandteildes Naturhaushaltes,
und dient als Abbau-,
insbesonderemit seinen Wasser- und Nährstoffkreislauf
Ausgleichs-und Aufbaumediumfür stofflicheEinwirkungenaufgrundder Filter-,
Puffer und Stoffumwandlungseigenschaften.
Aufgrundder geringenVorbelastung
wird die Empfindlichkeit
des SchutzgutesBodensmit ,,hoch"eingeschätzt.
bekannt
Es sind keineBodendenkmale
auf das SchutzgutBoden
2.3.2Bewertungder Planungsauswirkungen
Das schutzgutBodenist durchdie Überbauung
von Flächenvon den Auswirkungen
Bereiche
der Planungbeeinträchtigt.
Durchdie Bebauungder bisherunversiegelten
wird das Schutzgut Boden großflächigbeeinträchtigt.Die im Bebauungsplan
(GRZ)von 0,4 für das AllgemeineWohngebietstellt
vorgeseheneGrundflächenzahl
jedoch keine übermäßigeVersiegelungsrate
der entsprechenden
Gebietskategorie
dar.
2.4. SchutzgutWasser
2.4.1Bestandsbeschreibungund -bewertung
Die Bedeutung des Schutzgutes Wasser wird anhand der Kriterien
und Grundwasserhäufigkeit
ermittelt.Das Kriterium
Grundwasserneubildungsrate
hängt stark vom Versiegelungsgrad,
darüber hinaus
Grundwasserneubildungsrate
ab, Aufgrundder geringen
aber auch von der Art der Ableitungdes Regenwassers
Vorbelastungweist das SchutzgutWasser eine mittlerebis hohe Wertigkeitauf.
sind im Plangebietnicht
Quellen, Brunnenoder natürlicheOberflächengewässer
vorhanden.
2.4.2Bewertungder Planungsauswirkungen
auf das SchutzgutWasser
Mit der geplantenBebauungwird aufgrundder notwendigenVersiegelungvon
in hohem
Flächen(Gebäude,Straßen,Zufahrten)die Grundwasserneubildungsrate
Maße reduziert. Darüber hinaus ist mit einem zusätzlichenSchadstoffeintrag
Wohn- oder
währendder Bauphase,aber auch währendder anschließenden
zu rechnen.
Gemeinnutzung,
speziell
auchin denoberenBodenschichten,
15
- Auslegung
18-Flächennutzungsplanänderung
der Gemeinde
Leopoldshöhe
Durch die Ableitung von nicht verunreinigtem Niederschlagswasserin
Regenrückhaltebecken
können die Verluste für die Grundwasserneubildung
geringfügigminimiertwerden.
2.5. Schutgut Klima/Luft
2.5.'l Bestandsbeschreibungund -bewertung
Das Ravensberger
Hügellandliegt im Ubergangsbereich
des maritim-.ozeanischen
und des kontinentalenKlimas, wobei die kontinentalenKlimaelementebereits
übeMiegen.ExtremeTemperaturensind selten. Für den BereichLeopoldshöheAsemissenist eineJahresmitteltemperatur
von g' C anzunehmen.
Bedingt durch die Randlageam südlichenTeutoburgerWald liegen die
jährlichen
durchschnittlichen
Niederschlagsmengen
bei850- 900mm.
lm Bereich Leopoldshöhe-Asemissenmachen die Einzelwindrichtungen
Westsüdwestund West fast 50% allerWindfälleaus. Ergebnisseder StationEgge,
betrieben durch die Landesanstaltfür lmmissionsschutz,weisen für die
Nachtstundeneinen leichtenRückgangder Windrichtungen
WSW und West nach.
Gleichzeitig
nehmendieAnteilevonWindenausSüdundNNOzu. EineAbleitung
für
tageszeitliche
Windsystemekann aus diesenDatenjedoch nichterfolgen,vielmehr
kann die Zunahmeaus südlichenRichtungen
in Verbindung
mit vorherrschenden
gesehen
Regionalwinden
werden(BANGERT
UNDHEIDER1993).
lm Klimaatlasvon Nordrhein-Westfalen
wird dieseRegionin die bioklimatische
Stufe
,,reizarm"eingestuft.Kennzeichnendhierfür sind die ausgeglichenenWerte der
Lufttemperatur,geringe Abkühlungsgrößen,
mäßige Windgeschwindigkeiten
und
ausreichende
Luftreinheit.
Die Leistungsfähigkeit
des klimatischenPotenzialswird anhand der Kriterien
Kaltluftproduktion,
Frischluftregeneration
und Leitbahnencharakterisiert.
Danachwird
die Empfindlichkeitdes Schutzgutes Klima und Luft anhand der obigen
Ausführungen
als mittelbis hocheingeschätzt.
2.5.2Bewertungder Planungsauswirkungen
auf das SchutzgutKlima
Veränderungen des
Mikroklimas ergeben sich durch zusätzliche
Bodenversiegelungen
und damit verbundenemVedust von Vegetationsstrukturen.
Mit zunehmender
Bebauungwird sich die kleinklimatische
Situationinnerhalb
des
Plangebietes zunächst verschlechtern.Durch Begrünung der Freiflächen,
insbesondere
durchAnpflanzenvon Großgrün(Bäume,höhereSträucher)kannder
jedochdeutlichgemildert
mit der Versiegelungeinhergehende
Uberwärmungseffekt
weroen.
Der bodennaheLuftaustausch
und die Winddurchlüftung
wird in Bezugauf den
Lärmschutzwall
dahingehendeingeschätzt,
dass keine Unterbindung
durch diesen
hervorgerufen
wird.
Die vorgesehene
Bebauung
hat nur marginalEinflussauf das Klimaaußerhalb
des
Plangebietes,
so dassdas SchutzgutKlimanur sehrgeringbeeinträchtigt
wird.
2.6SchuugutLandschaftsbild
2,6.1Bestandsbeschreibungund -bewertung
Das SchutzgutLandschaftsbild
lässt sich nur über qualitative,schwer messbare
Parameterbeschreiben.
Bewertungskriterien
sind die Eigenart,die Natürlichkeit
und
die Vielfalteiner Landschaft.Für das Plangebietlassensich die in erster Linieauf
den NaturraumzutreffendenKriteriennur begrenztanwenden.Dahersoll hier auch
die Qualitätdes Stadtbildesbzw. des Wohnumfeldesin die Bewertunqeinfließen.
16
- Auslegung18.FlächennuEungsplanänderung
der GemeindeLeopoldshöhe
Das Kriterium Erholungseignung,
das stark mit dem SchutzgutLandschaftsbild
korreliert,kannebenfallszur Bewertungherangezogen
werden.
Das Plangebiet
ist geringgeneigt.Das Geländefälltvon 129 m ü. NN auf 122 m
ü.NNab. Das Plangebietist als ,,ausgeräumte"
Ackerflächefür das Landschaftsbild
ohne besondereBedeutung.Die prägendenElemente,wie der Gehölzbestand
am
Eselsbach,bleibenerhalten.
Das Landschaftsbild
des Plangebietes
ist wederwegenseinerEigenart,Natürlichkeit
noch Vielfalt als besondershochwertiganzusehen.In der Summe wird das
Landschaftsbild
als geringwertig
eingestuft.
2,6,2 Bewertung der Planungsauswirkungen auf das SchuEgut
Landschaftsbild
Es ist zu erwarten,dasssich die Umsetzungder geplantenBebauungnichtnegativ
auf das Landschaftsbild
auswirkt.
2.7.SchutzgutKultur und sonstige Sachgüter
Das SchutzgutKultur und Sachgütersteht in engem Zusammenhangmit dem
Schutzgut Mensch und gegebenenfallsmit dem Schutzgut Landschaftsbild.
Auswirkungenauf das Schutzgutkönnendaher auch Bedeutungfür die anderen
beidengenanntenSchutzgüterhaben.lm Plangebietund deren nähereUmgebung
sind keineschutzwürdigen
Objektevorhanden.
2.7.2Bewertungder Planungsauswirkungenauf das SchutzgutKultur und
sonstige Sachgüter
DasSchutzgutKulturundsonstigeSachgüterwirdvon der Planungnichtberührt.
..
2.8Wechselwirkungender Schutzgüterund Gesamtbewertungdes
Umweleustandes
Die zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in
unterschiedlicheml\4aße. Dabei sind die Wechselwirkungenzwischen den
Schutzgüternsowie Wechselwirkungen
aus Verlagerungseffekten
und komplexe
Wirkungszusammenhänge
unter den Schutzgüternzu betrachten.Die auf die
SchutzgülerbezogenenAuswirkungen
betreffenalsoein starkvernetzteskomplexes
Wirkungsgefüge.
Die einzelnuntersuchten
Schutzgüter
weiseneinejeweilsgeringebis mittlere/ hohe
Wertigkeitauf. In ihremZusammenwirken
stellensie in unterschiedlicher
cewichtung
denallgemeinen
Umweltzustand
dar.
lm Plangebiet
führtdie Uberbauung
von Bodenzwangsläufig
zu einemVerlustder
Funktionvon diesem,wozu auch die Speicherungvon Niederschlagswasser
zählt.
Hierdurcherhöht sich der Oberflächenwasserabfluss,
während die Versickerung
unterbundenwird. Aufgrundder derzeitigenintensivenBewirtschaftung
des Bodens
einerseitsund der nur teilweisenNeuversiegelung
gleichzeitiger
bei
Aufwertung
durch öffentlicheGrünflächen/ Flächenfür Gemeinbedarf
/ Ausgleichsflächen
sind
die Umweltfolgender möglichenWechselwirkungen
andererseitsals gering zu
beurteilen.Eine Verstärkungder erheblichenUmweltauswirkungen
durch sich
negativverstärkende
Wechselwirkungen
ist im Planungsgebiet
nichtzu erwarten.
17
- Auslegung18.Flächennutzungsplanänderung
der cemeindeLeopoldshöhe
3, Prognose
Ohne die Baugebietsentwicklungwürde das Plangebiet weiterhin als
landwirtschaftliche
Ackerflächegenutzt.Die hoheErtragskraft
des Bodensliefertdie
wirtschaftlicheGrundlage.Die Beeinträchtigungen
aus intensiv ackerbaulicher
Nutzungfür die Vielfaltder Bodenstruktur
unddie angrenzenden
Wohngebietebliebe
bestehen.Die Durchlässigkeit
des Bodensund ihre Bedeutungfür entsprechende
Tier- und Pflanzenarten
sowiedas Kleinklimabliebeerhalten.Die Entwicklungder
Odslagewürde auf eine reine Bestandssicherung
beschränkt.Kuz- bis mittelfristig
ist der gegenwärtignochunterhaltende
Sportplatzan der Festhallein Asemissenzu
ersetzen. Folgt hierfür kein Ersatz, entstehen Engpässe im Sportbetriebder
Gemeinde,was sichnegativauf die Erholungdes Menschenauswirkenkann.
Bei Umsetzung des Baugebietes werden die Schutzgüter und deren
Wechselwirkungen
beeinflusst.
lm Zugeder Realisierung
der Planungkönnenjedoch
äuf den Kompensationsflächen
hinsichtlichder einzelnenSchutzgüterund deren
Wechselwirkungen
Verbesserungen
erreichtwerden.
Bezogenauf das SchutzgutMenschenist zu eMarten,dass die lmmissionender
Nutzungen auf der Fläche für Gemeinbedarf,die zukünftigeWohnbebauung
beeinflussen.Die Gemeinde Leopoldshöhevertritt die Auffassung, dass die
Beeinträchtigung
durchden Lärm vertretbarist. Diesesauch vor dem Aspekt,dass
die Nutzungenauf den Flächenfür Gemeinbedarf
zur Erholungdes Menschen
dienen.
4. Vermeidung,
Verringerung
undAusgleich
Die Vermeidungund der Ausgleichvoraussichtlich
erheblicherBeeinträchtigungen
des Landschaftsbildes
sowieder Leistungs-und Funktionsfähigkeit
in seinenin S 1
Abs. 6 Nr.7 BaUGBbezeichneten
(Eingriffsregelung
Bestandteilen
nach dem
Bundesnaturschutzgesetz)
sind in der Abwägungnach S 1 Abs. 7 BauGB zu
berücksichtigen.
lm Besonderensind auf der Grundlageder naturschutzrechtlichen
gem. S 1a (3) BaUGBi.V.m. S 21 (l) Bnatschc die
Eingriffsregelung
Beeinträchtigungen
von Naturund Landschaftdurch die Aufstellungdes B-Planes
zu beurteilen
undAussagenzur Vermeidung,Verringerungund zum Ausgleich
der nachteiligenMaßnahmenzu entwickeln.HierfürsteheneinigeMaßnahmenzur
Verfügung,die z.F. zur Ubernahmeals Festsetzungin den B-Planvorgeschlagen
werden.Die damitverbundenen
Zielvorstellungen
ergebenfolgendeAnforderungen
für die Schutzgüter
sowiedie unvermeidbaren
Belastungen.
) SchutzgutMensch:
Berücksichtigung
der Lärmimmissionen
aufgrund
der Nutzungen
aufden Flächen
für
Gemeinbedarf.
Umsetzung
von aktivenundpassivenLärmschutzmaßnahmen.
Unvermeidbare
Belastungen
Lärmbelästigungen
durch das Verkehrsaufkommen
auf den Erschließungsstraßen,
den Nutzungenauf den Flächen für cemeinbedarfsowie auf der öffentlichen
Grünfläche.
> Schutzgut
Boden:
Mit der Bebauung
verbunden
ist eine Bodenversiegelung,
die zu kompensieren
ist.
Die Verkehrsführungist so angelegt,das bestehendeversiegelteFlächen zur
genutztwerden.Diesestrifftauchfür die Bereitstellung
Erschließung
von Parkplätzen
18
'18.Flächennutzungsplanänderung
- Auslegung
Leopoldshöhe
der Gemelnde
zu. Hierfürwird auf die bestehende
für die Nutzungder Flächefür Gemeinbedarf
Weiterhinwird für die Parkplätze
Verkehrsfläche
der Waldstraßezurückgegriffen.
parallelzur Planstraße2 keine zusätzlicheversiegelteFlächeerforderlich,da sie
werdenkönnen.
direktvon der Planstraßeangefahren
aus dem Bodenaushubdes
wird ein Lärmschutzwall
AnstelleeinerLärmschutzwand
Baugebietes
erstellt.Der Bodenverbleibtim Plangebiet.Es werdenfür den aktiven
nöü9.
Lärmschutz
keineMaßnahmenin den tieferenBodenschichten
Des Weiterenist die Versiegelungvon Freiflächen,Stellplätzenund Zufahrtenmit
Asphalt oder Beton einschließlich Betonunterbautenvon anzulegenden
Pflasterflächenunzulässig.
Belastungen
Unvermeidbare
und Gebäude.
DieTotalverslegelung
durchVerkehrsflächen
) SchutzgutArtenund Lebensgemeinschaften
(Tiere,Pflanzen,biologischeVielfalt)
der
auf den Flächenfür Gemeinbedarf,
Erhaltund Entwicklungvon Grünstrukturen
öffentlichenGrünflächeund den Flächen zur Regelungdes Wasserabflusses.
Insbesonderejedoch die Festlegungder Ausgleichsflächezur Bachaue des
Eselsbachesund den dort vorhandenenStruKuren.Damit wird eine Puffezone
zwischenzukünftigerWohnbebauungund wertvollengegebenenBiotopstrukturen
geschaffen.
Belastungen
Unvermeidbare
DiesesSchutzgutwird wie das SchutzgutBodendurch die geplantenMaßnahmen
beeinflusst.Bei einer vollständigenVersiegelungkommt es zum Tolalverlustvon
Bodenfaunaund-flora.
' SchutzgutWasser/ Grundwasser
geht der B-Plandurch die Schaffungvon naturnahen
Auf die Umweltauswirkungen
hier Erdbecken ein. Weiterhin wird auf übermäßige
Regenrückhaltebecken,
Versiegelung
verzichtet(sieheSchutzgutBoden).
Unvermeidbare
Belastungen
ist tendenzielleine
Durch die angestrebteBebauungund Flächenversiegelung
speziell auch in den oberen
Verringerung des Bodenwasserhaushaltes,
Bodenschichten,
zu erwarten.
I SchutzgutKlima/ Luft
Auswirkung
Bauweiseund Flachdächer
mit nachteiliger
Es wirdeinehochverdichtete
vermieden.Die Flächefür Gemeinbedarfi.V.m.
auf Kleinklimaund Landschaftsbild
der öffentlichenGrünfläche und der Ausgleichsflächevermindern die lokale
Erwärmung.
Unvermeidbare
Belastungen
Mikroklimas ergeben
Veränderungen des
Boddnversiegelungen.
sich
durch
zusätzliche
) SchutzgutLandschaftsbild
vor. Die
des Landschaftsbildes
Es liegen keine erheblichenBeeinträchtigungen
die
und
Flächen
für
den
Gemeinbedarf,
Festsetzungeiner öffentlichenGrünfläche
Rad- und Fußwegenetzes
und die Schaffung
Anlageeineszusammenhängenden
19
- Auslegung
18.Flächennutzungsplanänderung
der GemeindeLeopoldshöhe
der Ausgleichfläche
entlangder Eselsbachaueermöglichenden dort wohnenden
Menschen,das Gebieterlebbarerzu machen.Die AnlageneuerStruKurensteigert
den Erholungswert.
Unvermeidbare
Belastungen
DerVerlustdes Landschaftsbildes
Ackeran diesemOrt.
) SchutzgutKultur-undsonstigeSachgüter
Es liegenkeineBeeinträchtigungen
vor.
Bei dem Vorhabenhandeltes sich um die 18. Flächennutzungsplanänderung
im
Parallelverfahren.
DiesebereitetkeinenEingriffgem.der ,,Eingriffsregelung"
vor, sehr
wohljedochdie damitverbundeneNeuaufstellung
des Bebauungsplanes
Nr. 04 / 11
Für
einen
Eingriff
in
Natur
und
Landschaft
ist
ein
Ausgleich,
,Waldstraße".
entsprechendBaUGBund Naturschutzrecht
zu erbringen.In Verbindungmit den
vorabbeschriebenen
Umweltauswirkungen,
werdenim Bebauungsplan
Maßnahmen
festgesetzt,um die Eingriffeund die Umweltauswirkungen
zu vermeiden,zu mindern
bzw.auszugleichen.
Diesessind:
. Festsetzungeiner großflächigen,öffentlichenGrünfläche(ca.4800 qm) i.V.m.
Freiflächen
der Flächefür Gemeinbedarf
. FestsetzungeinerAusgleichsfläche,
u.a. zum Schutzdes ökologischenPotentials
an derBachauedesEselbsbaches
. Lärmschutzin Form eines Erdwalles,der mit standortgerechten
heimischen
GehölzenbeDflanzt
wird
. Ausgestaltung
der Regenrückhaltebecken
als Erdbecken
. allgemeineBepflanzung
der öffentlichenFlächenmit standortgerechten
heimischen
Gehölzen
. Mit der Lage des Sportplatzesentlangder GresterStraßewird eine Vermeidung
von nachteiligenBodenveränderungen
erzielt. Gegenüberanderen Standorten
innerhalb des Geltungsbereiches
werden an dem geplanten Standort die
geringstenBodenbewegungen
erforderlich
. Nutzungvon vorhandenenErschließungsflächen
für dasVerkehrskonzept
. Erschließungsfläche
ist auf das notwendigste
Maßbeschränkt
. Schaffung
undSicherung
einerAusgleichsfläche
innerhalb
desBebauungsplanes
. Schaffungund SicherungeinerAusgleichsfläche
außerhalbdes Bebauungsplanes
Die Ausgleichsflächeinnerhalb der Flächennutzungsplanänderung
/ des
Bebauungsplanes
wirdgegenüber
derzukünftigen
Wohnbebauung
durcheineHecke
aus standortgerechten,heimischen Gehölzen abgegrenzt. Die verbleibende
Restfläche
wirdder eigenen,natürlichenEntwicklung
überlassen.
Die Ausgleichsflächeaußerhalb der Flächennutzungsplanänderung
/ des
Bebauungsplanes
wird von einerAckerflächein einenWald mit standortgerechten,
heimischenLaubbäumen
entwickelt.
Beide Ausgleichsmaßnahmen
werden die genanntenSchutzgüterpositiv und
langfristigin derenEntwicklung
unlerstützen.
20
derGemeindeLeopoldshöhe-Auslegung
18. Flächennutzungsplanänderung
5, Planungsalternativen
5.I Standortalternativen
für die Verlegungdes SportplatzesAsemissen,welche
Die Standortuntersuchung
vom Westfälischen Amt für Ländes- und Baupflege erstellt wurde, hat
herausgearbeitet,
das die Flächean der Waldstraßebesondersgeeignetist. Des
u.a. mit der
Weiterenwurdein Verbindungmit der 13. Flächennutzungsplanänderung
Entwicklungder Ortsteile
Bezirksregierung
Detmolddie zuktinftigestädtebauliche
des JugendtreffsGreAse(Akz
Gresteund Asemissenerörtert.Mit der Genehmigung
(Akz 63.40
und des dortigenSportübungsplatzes
63.40LH 80/01-0v.01.10.2001)
grundlegenden
Entwicklungen
sind
die
städtebaulichen
LH 93/01-0v.01.10.2001)
von der Gemeinde Leopoldshöhe aufgezeigt worden. Die vorliegende
ist die darausfolgendeKonsequenzzur Schaffung
Flächennutzungsplanänderung
vonWohnbauflächen.
von Sport-und Spielflächen
i.V.m.der Bereitstellung
5.2 AlternativeBebauungskonzepteund FestseEungsmöglichkeiten
lm Vorfeld der Entwurfsphase wurden andere Bebauungskonzepteund
geprüft. Dadurch,dass der Sportübungsplatz
und der
Festsetzungsmöglichkeiten
Jugendtreff GreAse bzw. das Vereinshaus besteht, waren alternative
nur in einem kleinen Umfang
Bebauungskonzepte
und Festsetzungsmöglichkeiten
geplänten
Sportplatzesentlangder GresterStraßewurde
möglich. Die Lage des
durch den Geländeabfall
einerseitsbestimmtdurch die Topographie(insbesondere
zum
Wald sowie von der
zum Eselsbach),den einzuhaltendenSchutzabstand
Einrichtungen.
Erreichbarkeit
der vorhandenen
im Bereichverfolgtdie Absicht,Wohnenund
Die vorgeseheneGesamtentwicklung
(Sport)
zu entwickeln.Hierzu kann in geradezu
Freizeit
in enger Nachbarschaft
Wohnenund Freizeitdie Sfadf
Verknüpfung
für das Nutzungssegment
idealtypischer
geschaffen
veranlasstedie
werden.
Dieses
vorausgeschickt,
der kuzen t1lege
wie
so nah wie möglich,aberauchso weit auseinander
GemeindeLeopoldshöhe,
vorzusehen.
Weitere
Nutzungen
innerhalb
des
Plangebietes
vertretbar, beide
zusätzlicheöffentlicheGrünflächenzwischendem Wohnen und der Fläche für
Gemeinbedarfhättennach Ansichtder Gemeindezur Separierungder Flächefür
Gemeinbedarfvon der Wohnnutzungbeigetragen.Neben dem Verlust von
zur
Nettobauland,
der an eineranderenStelleund somitzusätzlichim Außenbereich
d|e
Verfügunggestelltwerden müsste, ist auch aus Kriminalpräventionsgründen
jetzigeEntfernungzu favorisieren.
Durch die bestehendenStraßen ist die Erschließungbereits festgelegt. Eine
nur
ist nichtsinnvoll,da die Erschließung
möglicheAnderungder Erschließung
umfangreicherwird, mehr Verkehr in das zukünftigeWohngebietund auf die
Weg, lenkt.
bestehendenStraßen,hier Hudewegund Pansheider
von 0,4 entsprichtder
Die Festsetzungder maximalzulässigenGrundflächenzahl
obergrenze laut S 17 BauNVOfür Wohngebiete.Damit wird den Bauherrenein
genutzt.Die
gegebenund die Flächenwirtschaftlich
attraktiverEntwicklungsrahmen
SchutzgüterBoden,Floraund Fauna,WasserundLuft werdendadurchzwar stärker
gleichwohl
betroffenals bei der Festselzungeiner geringerenGrundflächenzahl,
werdenauch hierbeidie genanntenSchutzgüternichtvon Störungenfrei sein. Eine
niedrigere Festsetzunghinsichtlichder maximalenzulässigenGrundflächenzahl
erschlossen
werden
würdezu Folgehaben,dass neueFlächenim Außenbereich
müssten.
- Auslegung
18. FlächennuEungsplanänderung
der Gemeinde
Leopoldshöhe
6. Zusätzliche
Angaben
6.1 Methodik/Vorgehensweise
Zur Beurteilungder einzelnen Schutzgüterwurden folgende Gutachten und
verwendet:
Stellungnahmen
- Schalltechnisches
Gutachtenim Rahmendes Verfahrenszu|18. Anderungdes
Flächennutzungsplanes
und der Neuaufstellung
Nr. 04/11
des Bebauungsplanes
der
Gemeinde
Leopoldshöhe,
vom
des
Büros
AKUS
GmbH
,Waldstraße"
24.01.2006,ohneAnlage3 Blatt1 10 siehedazu letzteAnlage
- Stellungnahme
zu möglichenLuftschadstoffen
des BürosAKUSGmbH,v. 24,1.06
- Stellungnahme
zu möglichen
Lichtimmissionen
des BürosAKUSGmbH,v.24.'1.06
- ,,Konzept
zur naturnahenEntwicklung
im
der Windweheund derenNebengewässer
südlichenGemeindegebiet",
erstelltdurchden Garten-und Landschaftsarchitekten
E. Klemens,Februar2004
- Geländequerschnitt,
erstelltdurchdas lngenieurbüro
Kindsgrab,
Oktober2005
WeiteretechnischeUnterlagenliegennichtvor. Schwierigkeiten
bei der Erhebung
der Grundlagenhabensich nichtergeben.
6.2 Monitoring
Ziel der Uberwachung ist nicht, eine umfassende Vollzugskontrolleder
Flächennutzungsplanänderung
/ des Bebauungsplanes
Es sollen
zu realisieren.
lediglicherheblichevorhergesehene
wie unvorhergesehene
Auswirkungen(positive
wie negative)- die bei der Durchführung
der Planungenauftreten- festgestelltbzw.
erfasstwerden.
Bei der Umsetzungder Festsetzungendes Bebauungsplanessind mit dem
derzeitigenKenntnisstand
keineerheblichen
Umweltauswirkungen
zu erwarten.Auch
gleichwohlnicht
unvorhersehbare
umweltauswirkungen
sind wenig wahrscheinlich,
auszuschließen.
Die Gemeinde LeoDoldshöhewird zur Überwachungvon eventuellen,
unvorhergesehenen
Umweltauswirkungen
aufdie Informationen
derentsprechenden
Fachbehördenzurückgreifen.Diese sind durchBaUGB
4
Abs.
3 zur Mitteilung
S
angehalten.
genannt:
Hierzuseienbeispielhaft
. GewässerübeMachung
gemäßLandesrecht
. Lärmüberwachung
gemäßBlmSchG
. LaufendeRaumüberwachung
und-beobachtung
Monitoringfunklionen
nehmen weiter im Rahmen ihrer gesetzlichenPrüf- und
UbeMachungspflichten
die Bauaufsichtsunddie Umweltbehörden
wahr
Die Auswirkungenauf die Umweltbei den Flächenfür Gemeinbedarf
könnenz.Zt.
noch nicht abschließendeingeschätzt
werden,da die abschließende
Nutzungund
ihre möglicheBelastungen
für die Umwelt,hier insbesondere
Lärmauswirkungen,
noch nicht bekanntsind. SofernerheblicheUmweltauswirkungen
im Rahmender
Baugenehmigung
vorliegenoder vermutetwerden,solltengeeigneteMaßnahmen
zur Uberwachungin den nachgeordrieten
Genehmigungsverfahren
vorgesehen
werden.Die Ergebnisseder bisherigenGutachtensind durchgeeigneteMaßnahmen
und Festsetzungen
berücksichtigt
worden.Die Gemeindegeht daher davon aus,
dassgrundsätzlich
sich keineerheblichen
Umweltauswirkungen
entwickelnwerden.
18.Flächennutzungsplanänderung
derGemeindeLeopoldshöhe-Auslegung
6.3 Zusammenfassungdes Umweltberichtes
in
der
Die
bebaubaren Flächen des
Plangebietes werden
/ im Bebauungsplan
als Wohnbauflächen
/ Flächen
Flächennutzungsplanänderung
für AllgemeinesWohngebietund Flächefür Gemeinbedarf
ausgewiesen.Darüber
hinaus sind Verkehrsflächenzur Erschließungder Baufelder,Flächen für die
Regelung des Wasserabflusses,eine öffentliche Grünflächen und eine
Ausgleichsf
lächefestgesetzt.
Als voraussichtliche
Umweltauswirkungen,
die mit der Bauleitplanungvorbereitet
werden, sind die Lärmbelastungen
durch die Nutzungenauf den Flächen für
Gemeinbedarffilr die hinzuziehendeBevölkerung,der Verlust von Boden und
Bodenfunktionendurch Versiegelungsowie die Veränderungvon Tieren und
als
Pflanzenzu nennen.Das SchutzgutMenschist hinsichtlichder Lärmbelastung
Nutzung
verbunden
ist
mit
schwierig einzustufen,da die Lärm hervorrufende
Flächedie Wohnumfeldqualität
verbessert.
Erholungund die dafür bereitgestellte
vertritt
die
Gemeinde
Leopoldshöhe
die
Auffassung,
dass die
Nichts desto trotz
zu entwickeln,
Absicht,Wohnenund Freizeit(Sport)in engerNachbarschafi
zur
der
kuzen
Wege
zu
leisten
4. einenBeitrag Stadt
Wirkungenerreicht
5. das Ziel ,,Sportfür alle"mit seinengesundheitlichen
werdenkannundgleichzeitig
6. die Vielialt von Sport und Spiel mit ihrer gemeinschafts- und
persönlichkeitsbildenden
Kraftgewährleistet
bleibt
und aus diesenGriindendas planerischeKonzeptvertretbarist. Gleichzeitighat die
im B-Planumgesetzt,die
GemeindeLeopoldshöhe
Maßnahmenund Festsetzungen
die hinzuziehendeBevölkerungeinerseitsüber die zu erwartendeLärmsituation
informiertund andererseitsso weit wie möglichdavorschützt(2.8. Kennzeichnung
Fläche gem. 18 Blmschv, Lärmschutzwall,passiver
der lärmbeeinträchtigten
Lärmschutz).
ist festzustellen,dass unter Berücksichtigung
der Maßnahmen
Zusammenfassend
durchdie
zurVermeidung,
Minimierung
undzumAusgleich
der Umweltauswirkungen
zu
Baugebietsentwicklung
keine erheblichennachteiligenUmweltauswirkungen
erwartensind.
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Anlaqe:Beurteilungder Sportplatzsituation
in der Gemeinde
Leopoldshöhe,insbesonderefür die OrtsteileAsemissen,
Bechterdissenund Greste
Ftlr die Beurteilung,
Bewertungund Ermittlung
wurdeder,,Leitfaden
filr die Sportstättenentwicklungsplanung",
Band103des Bundesinstitutes
für Spofhvissenschaften,
1. Auiage2000,herangezogen.
Beurteilungder vorhandenenSportpläEe
Die Erhebungund Bewertungder Außensportanlagen
im Gemeindegebiet
Leopoldshöhe
ergab,dass der Sportübungsplatz
Rübekampin Gresteausreichend
für Trainingszweckeist. Ein Spielbetriebist jedoch nicht möglich. Weiter wird
deutlich,dass der Sportübungsplatz
Rübekampund der SportplatzAsemissen
gegenwärtig
als geeignetzu beurteilensind,abermittelfristig
ihreGebrauchsfähigkeit
verlieren. Die räumliche Lage des SportplatzesAsemissen innerhalb eines
Wohngebietessowie die Altlastensituation
aufgrunddes ehemals eingeselzten
Kieselrots
führenzu der Überlegung,
die Nulzungdes Sportplatzes
aufzugeben.
NuEungs-und Belegungssituationder vorhandenenSportplätze
Die Belegungsdaten
ergaben,mit Blick auf saisonaleEinflüsseim Winterhalbjahr,
dass durch den hohen Nutzungsgraddie Bespielbarkeitder Rasenplätze
problematisch
bzw.teilweisenichtmöglichist.
DerTUS Bexterhaqen
nutztden SportplatzBexterhagen
undstehtin Kooperation
mit
der StadtBad Salzuflen,zur NutzungeinesSportplatzes
der Stadt.Je nach Bedarf
(Uberschneidung
der Trainingseinheiten,
Bespielbarkeit)
wird entschieden,welcher
Platz genutztwird. Diese Kooperationist jedoch nicht verbindlich.Die Stadt Bad
Salzuflensignalisiertebereits,dass sie die Nutzungskapazitäten
für den TUS nicht
weiterführenmöchtewie bisher.Gegenwärtigbestehtfür den TUS Bexterhagenein
ausreichendes
Nutzungsangebot.
Der TUS Leopoldshöheverfügt über zwei ,,eigene" Rasensportplätzeals
Großspielfelder.Durch die Mannschaftsanzahlund den damit verbundenen
Trainingseinheitenund anstehenden Punktspielenwerden die Plätze stark
beansprucht.Damit am Wochenendedie Punktspiele,die teilweisezeitgleichauf
beidenSportpläLenstattfinden,währenddes Winterhalbjahres
durchführbarsind,
findendie Trainingszeiten
ab Oktoberauf dem Sportübungsplatz
Rübekampstatt.
Die Sportplätze
in Leopoldshöhe
sindsomitganzjährigundder SportplatzRübekamp
in der Winterspielzeit
komplettbelegr.
Der TUS Asemissen nutzt gegenwärtigden SportplatzAsemissen und den
Sportübungsplatz
Waldstraße.Der SportplatzAsemissenist ein Kunstrasenplatz
und
kann somit ganzjährigin Anspruchgenommenwerden. Der Sportübungsplatz,
einschließlich
der Sanitäranlagen,
ist noch nichtmit allennotwendigen
Funktionen
versehen.DadurchkanndieserPlatznoch nichtin den grundsätzlichen
Sportbetrieb
integriert
werden.Die Belegungstabelle
und die Nutzungsbeschreibung
des TUS
legen offen, dass für eine geregelteVereinsaktivität
zwei Sportplätzebenötigt
werden. Nach vollständigerHerstellungdes Sportübungsplatzes
verfügt der TUS
Asemissenzeitweiligüberein ausreichendes
Nutzungsangebol.
Fazil
Sobaldder Sportplatz
Asemissenals nichtmehrverfügbareinzustufenist, bestehtim
Nutzungsangebot
ein Defizit.Dieseslässtsich auchnichtdurchein Ausweichendes
Vereins auf einen bestehendenSportplatzbeheben.Der räumlicham Nähesten
gelegene SportübungsplatzRübekamp ist im Winterhalbjahrdurch den TUS
Leopoldshöhevollständigbelegt. Zudem ist der Platz abgängig, ohne weitere
Maßnahmen. Weitere freie Belegungskapazitäten
aüf den Sportplätzen im
Gemeindegebiet
sindnichtgegeben.Es ist ggf.auchdamitzu rechnen,das der TUS
Bexterhagen
Nutzungsdefizite
aufzeigt,wenndie Nutzungdes Sportplatzes
der Stadt
Bad Salzuflenentfälltodersich reduziert.
BedarfsermittlungSportplatr
Anhandder vorgegebenen
und eigenständig
festzustellenden
Parameternwurdeeine
Berechnungfür die OrtsteileAsemissen,Bechterdissen
und Greste sowie ftlr das
gesamte Gemeindegebiet
vorgenommen(s.u.). lm Ergebnislässt sich feststellen,
dassfür den TUSAsemissenein Bedarfvon annäherndzwei Sportplätzen
besteht.Für
das Gemeindegebietsind sechs Sportplätzeermitteltworden. Diese sind auch
gegenwärtigvorhandenund bespielbar.Entfällteinerder vorhandenenSportplätze,
so
entstehtein Defizit.
Berechnungdes Sportstättenbedarfsin Asemissen,Bechterdissenund Greste
Ermittlungdes Sportbedarfs
Zur Bestimmungdes Sportbedarfs
wird für jede Sportart(hiernur organisiertz.B. im
pro Woche mit Hilfeder
TUS Asemissen)der zeitlicheUmfangder Sportaktivitäten
ParameterHäuUgkeitund Dauer berechnet.Der Sportbedarfergibt sich nach
folgender
Gliederung:
= Sportlerx Häufigkeitx Dauer.
Sportbedarf
Sportler= lvlitglieder
desTUSAsemissenin der SparteFußball
= AnzahlderTrainingszeiten
proWocheim Verhältnis
Häufigkeit
zur Anzahlder Mannschäften,
wobei
Punktspiele
nichtzu erfassensind
Dauer= durchschnittliche
DauereinerTraininoszeit
Dauer
1,5
x
x
Häufigkeit
1,43
x
x
Sportler
422
= Sportbedarf
= 904,2857'14
Ermittlungdes Sportstättenbedarfs
Aus dem Sportbedarfwird der Sportstättenbedarf
errechnet,Dazu wird durch
Multiplikation
des Sportbedarfs
mit dem Zuordnungsfaktor
und durch anschließende
Divisionmit der Belegungsdichte,
der Nutzungsdauer
der Sportanlagen
und dem
Auslastungsfaktorder Bedarf an Sportstättenbestimmt.Die Gleichung lautet:
=
Sportstättenbedarf
Sportbedarf
x Zuordnunqsfaktor
Belegungsdichte
x Nutzungsdauer
x Auslastungsfaktor
= gibtdenAnteileinerSpodartan,die auf der Sportanlage
Zuordnungsfaktor
ausgeobtwird.Beieiner
gleich1
Sportartist der Tuordnungsfaktor
= Anzahlder Sportlereiner Spodad,die gleichzeitigauf dea SportanlageSport
Belegungsdichte
ausilbenkönnen.Wertwufdeder Empfehlung
des Institutsentnommen.
= Zeitumfang
Nutzungsdauer
genutzt
in Stundenpro Woche,den eineSportanlage
filr Sportzwecke
werdenkann( 12 h x 5 Tage).Wertwurdeder Empfehlung
des Institutes
entnommen.
= tatsächliches
prc Woche.We( wurde der Empfehlungdes
Auslastungsfaktor
lst-Sportvolumen
lnstitutsentnommen.
= Sportstättenbedarf
SportbedarfxZuordnungs- / (Belegungsdichte
x
faktor
Nutzungsdichte
x
Auslastungsfaktor)
s04,2857143
1
I (3o x (12x 5) x 0,30) = 1,67460317
Interpretation
des Ergebnisses
gegenwärtige
In die Berechnung
ist die tatsächliche,
Anzahlder Fußballmitglieder
des TUS Asemisseneingeflossen.Freizeitsportler
sind somit nichterfasstworden.
Die Nutzungumfasstnur die Trainingszeiten
an 5 Tagendie Woche.Qualitativist ein
Großspielfeld
in der Berechnungberücksichtigt
worden.Somitwurde die derzeitige
Situationbeurteilt.Der anzunehmende
Zugewinnan neuenSportlerndurch das
Neubaugebietist nicht mit eingeflossen,weil davon auszugehenist, dass der
demographische
Wandel diesen wieder ausgleicht.Dies vorausgeschickt,
ist von
einemBedarfvon 2 Sportplätzen
für Asemissenauszugehen.
Berechnungdes Sportplaebedarfsfür die GemeindeLeopoldshöhe
Ermittlungdes Sportbedarfs
Dauer x Häufigkeit x Sportler = Sportbedarf
1,5
1,52777778
1317 = 3018,125
= Bexterhagen
Häufigkeit
8 Mannschaften,
13Trainingseinheiten,
Leopoldshöhe
14Mannschaften,
22 Trainingszeiten;
Asemissen'14
Mannschäften,
20 Trainingseinheiten
,3
2.17
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213
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'2.11
in der
derSportplätze
Ubersichtsplan
18. Anderungdes Flächennutzungsplanes
Gemeinde
der GemeindeLeoPoldshöhe
- Auslegung -
-*
.