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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 89/2006)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
12 MB
Datum
10.08.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33

Inhalt der Datei

- Auslegung 18.FlächennuEungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe LEOPOLDSHÖHE GEMEINDE 18. Anderungdes Flächennutzungsplanes bisherige/ künftigeDarstellung Begründung Stand: August2006- Auslegung .Seite Übersichtskarte M 1 : 5.000 Präambe1........... . . . . . . . . . . , . . . . , . . . .B ........... . . . . . . . . . .C ..... bisheriD g ea r s t e l l u n g . . . . . . . . . P l a n z e i c h e n e r k l ä r u n g . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .D ........... k ü n f t i gDea r s t e | | u n 9 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . E ........... P l a n z e i c h e n e r k l ä r u n g . . . . . . . . . . . . . - . . . . . . . . . . . - . . . . . . . . . . . . .F. . . . . . . . . . . V e r f a h r e n s v e r m e r k e . . . . . . . . . . . . . . . - . . . . . . . . . . . . . . . . , . . . . . . . .H ........... ................................1 Begründun9....... l. Allgemeines.... ................................1 1 .Z i e lZ, w e cuk n dN o t w e n d i gdk e riPt l a n ä n d e r u . .n. .g. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1. . . . . . . . . . . . . . . 2 .A b g r e n z udnegsG e l t u n g s b e r e i.c. .h e s ...................--............2 3 .B i s h e r iD g ea r s t e l l ui n mgF l ä c h e n n u t z u n g.s. .p. l. a. .n. . . . . . . -. . . . . . . . . . . . . . . . . - . - . . . . - . - . . . 2 l l .G e g e n w ä r t i R g ea h m e n b e d i n g u n .g. e. .n. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 '1.Lageim Gemeindegebiet / Geländeverhältnisse / Baugrund und ..........-......2 Bodenverhältnisse.. Bestand / Flächengrößen..................................... 3 2. Eigentumsstruktur / baulicher 3 .R e a lN e u t z u n/ gl m m i s s i o n s b e l a s t u n g . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4. . . . . . . . . . . lll.Wesentlicher Inhaltundzuerwartende Auswirkungen derPlanung....4 / künftige 1. Art der zukünftigenNutzung,künftigeDarstellung Immissionsbelaslungen......................... .....................4 .......... 2 . A n p a s s u nagn d i eZ i e l ed e rR a u m o r d n uunngdL a n d e s p | a n u n 9 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 3 .F a c h p l a n u n g e n . . ...................................5 ....................................6 4.Standortentscheidung...................... 5 . K o n k r e tPel a n u n g s l e i t l i n i e n . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6. . . . . . . . . . Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn-undArbeitsverhä|tnisse............. 6 vorhandenerOrtsteile,Gestaltungdes Orts-und Fortentwicklung Landschaftsbildes sowieBelange desDenkmalschutzes.................................... 7 Belangevon Sport,Freizeitund Erholungsowieder sozialenund kulturellen ..........-......7 Bedürfnisse............. Belangeder Wirtschaft,der Land-und Forstwirtschaft, desVerkehrsund der V e r -u n dE n t s o r g u n S . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ................................8 Belangedes Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Umweltbericht........ . ....... ... .................9 l V .U m w e l t b e r i c h t . . . , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...... . . .... .. . . . . . . 1 1 1 .E i n l e i t u n g . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1. '.l. . . . . . . . 2 . B e s c h r e i b uunngdB e w e r t u ndge rU m w e l t a u s w i r k u n. .g. .e.n. . . . . . . . . . . . . - . . . . . . . . . . . 1 2 3.Prognose........... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1. .8. . . . . . . 4 . V e r m e i d u nVge, r r i n g e r uunngdA u s g l e i c. .h. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. .8. . . . . . . . . . . . . . . 5.Planungsalternativen........................ ..............................21 6 . Z u s ä t z l i cA he n g a b e.n. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .............................22 Arilagen: - Beurteilung derSportplatzsituation in derGemeinde Leopoldshöhe, insbesondere für die OrtsteileAsemissen,Bechterdissen und Greste - Übersichtsplan der Sportplätzein der GemeindeLeopoldshöhe - Übersichtsplan zur Lageder externenAusgleichsfläche 18.Flächennutzungsplanänderung derGemeinde Leopoldshöhe-Auslegung Grcnzedes räumiichen Geltungsbercichesder Flächennutzungsplanänderung 18.Anderung des gsplanes Flächennutzun M 1 : 5.000 Übersichtskarte Gemeinde Leopoldshöhe '18.Flächennutzungsplanänderung derGemeindeLeopoldshöhe-Auslegung Präambel Aufgrund des S 1Abs.3 (BaucB) i.V. mit S 41 der Baugesetzbuches Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat der Rat der cemeinde Leopoldshöhedie 18. Flächennutzungsplanänderung, bestehendaus der Planzeichnung und der BegrUndung, beschlossen. Leopoldshöhe, Bürgermeister B -Auslegung 18.Fldchennu17ungsplanänderung derGemernde Leopoldshöhe s ::i\s *'..: t'\: .tt; it Anderungsbefeich liegtinnerhalbdesKreises 18.Anderungdes FIächennutzungsplanes Gemeinde Leopoldshöhe bisherigeDarstellung Ausschnitlausder DGK1:5000 (Kre'sLippe,19.12.2000, 40/00) c 18. FlächennuEungsplanänderung def Gemeinde Leopoldshöhe-Auslegung Planzeichenerklärung gem.g. 5 (2)und(4)BauGB Bisherige Darstellung Art der baulichenNutzung(Bautlächen) Flächenfür die Landwirtschaft (S5 (2)Nr.9 BaUGB) Grünflächen (S5 (2)Nr.5 BaUGB) Grünflächen Zweckbestimmung: Sportplatz (S5 (2)Nr.5Bär'Gs Nachrichtliche übernahme Richttunkstrecke Nr. 521 000/ 001 6 5 (4)BaUGB) (Naturschutzrecht) Umgrenzung vonSchutzgebieten Hier:Landschaftsschutzgebiet (S5 (4)BaUGB) D '18.FlächennuLungsplanänderung - Auslegung der GemeindeLeopoldshöhe : s . \ \ \ \ q V \ tfe h\. \\ x a-. | : $.000 Grenzedesräumlichen Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung 18.Anderungdes Flächennutzungsplanes Gemeinde Leopoldshöhe künftige Darstellung Ausschnitt ausderDGK1: 5000 (KfeisLiDDe. 19.12.2000. 40/00) E '18.Flächennutzungsplanänderung - Auslegung derGemeindeLeopoldshöhe Planzeichenerklärung künftigeDarstellung gem.g. 5 (2)und(4)BauGB Art der baulichenNuLung(Bautlächen) Flächen fürdenGemeinbedarf (S5Abs.2Nr.2 BaucB) W Wohnbaufläche (S5 {2)Nr.1 saucBi.V.m. S 1(1)Nr.1 BauNVo) Flächenfür denGemeinbedarf Zweckbestimmung: Sportplatz {S5 Abs.2 Nr.2BaucB) rf v EI Sport Einrichtungen undAnlagen: gseinrichtung Veranstaltun für Sport, Bildung, Kulturund sozialeZwecke (S5 Abs.2 Nr.2 BaUGB) Zweckbestimmung: Sport ( S5 A b s . 2N r . 2B a U G B ) Umgrenzung der Flächenfür besondereAnlagenund Vorkehrungen zum Schutzgegenschädliche Umwelteinwirkungen im Sinnedes Bundesimmissionsschutzgesetzes Hier:Lärmschutzwall (5 5 Abs.2 Nr.24BaUGB) Grünflächen ÖffentlicheGrünfläche ( S5 A b s . 2N r . 5B a U G B ) F 18.FlächennuEungsplanänderung derGemeindeLeopoldshöhe-Auslegung Zweckbestimmung: Spielplatz (S5 Abs.2 Nr 5 BaUGB) Flächenfür die Wasserwirtschaft,den Hochwasserschutz und die Regelungdes Wasserabflusses Regenrückhaltebecken Zweckbestimmung: Hochwasser-, (S5 Abs.2 Nr.7 BaUGB) Maßnahmenund Flächenfür Maßnahmenzum Schutz.zur Pflegeund zur Entwicklungvon Boden,Natur und Landschaft von Flächenfl.lrMaßnahmen zu Schutz/ fflege / Umgrenzung Entwicklung von Boden,Naturund Landschaft (S5 Abs.2 Nr.10BaUGB) von Schutzgebieten Umgrenzung Hier:Landschaftsschutzgebiet (S5 (a)BaUGB) SonstigePlanzeichen Grenzedes räumlichenGeltungsbereichs (SI (7)BaUGB) Übernahme Nachrichtliche Richtfunkstrecke Nr. 521 000/ 001 (S5 (a)BäUGB) '18.Flächennutzungsplanänderung derGemeindeLeopoldshöhe-Auslegung Verfahrensvermerke Genehmigung Aufstellung Auslegung Ubereins.limmung der 18.Anderung der 18.Anderung der 18.Anderung der 18.Anderung des des des des Flächennutzungs- Flächennutzungs- FlächennuEungs- ' Flächennueungs'planes planesder planes der planesmit dem der Gemeinde AuslegungsGemeinde Gemeinde Ex€mDlar LeoDoldshöhe Leopoldshöhe Leopoldshöhe DieÜbereinstimmung DieserPlanistgemäß DieserPlanistgemäß DieserPlanhat als EntwurfeinschließlichmitdemAuslegungs-S O d e s S2des Baugesetzbuches von Baugesetzbuches Erläuterungsbericht in Exemplar der Bezirksregierung durchBeschlussdes derZeit genehmigtworden. Hochbauund Planungsausschusses Verfilgungder derGemeinde Bezirksregierung vom Vom Vom Leopoldshöhe aufgestellt Detmold 01.09.2005 woroen. Vom bis wird bescheinigt. öffentlichausgelegen. AZ.: Leopoldshöhe den, Leopoldshöhe den, Leopoldshöhe den, GemeindeLeopoldshöhe Detmold, den Leopoldshöhe Gemeinde GemeindeLeopoldshöhe Bürgermeister (Schemmel) Bezirksregierung Bürgermeister (Schemmel) B019ermeister (Schemmel) Bllrgermeister H '18-Flächennutzungsplanänderung - Auslegung derGemeindeLeopoldshöhe Begründung l. Allgemeines In den vergangenenJahrenist in der GemeindeLeopoldshöhe die städtebauliche Entwicklung in den OrtsteilenGreste/ Asemissendiskutiertworden.Dabeiwurdeder Schwerpunktin der Verbesserungdes Angebotes in der Jugendarbeit, im Sportplatzbereich gesehen. und in der SchaffungvonWohnbauflächen Fachlichunterstütztwurde diese Diskussionu.a. durch eine Standortuntersuchung für die Verlegungdes Sportplatzes Asemissen,welchesvom Westfälischen Amt für Landes-und Baupflegeerstelltwurde. Des weiterenwurde in Verbindungmit der 13. Flächennutzungsplanänderung u.a. mit der Bezirksregierung Detmolddie weitere städtebaulicheEntwicklungder OrtsteileGreste und Asemissenerörtert. Mit der Genehmigung des Jugendtreffs GreAse(Akz63.40LH 80/01-0v. 01.10.2001) und des dortigenSportübungsplatzes (Akz 63.40 LH 93/01-0v. 01.10.2001) sind die grundlegendenstädtebaulichenEntwicklungenvon der GemeindeLeopoldshöhe aufgezeigtworden. 1. Ziel,Zweckund Notwendigkeitder Planänderung Ziel und Zweckder Planungist es, Baulandmittelfristiginsbesondere im Südender Gemeindeanbietenzu können.In den vergangenen Jahrenist im Süden der Gemeinde keine größere Wohnbauflächestädtebaulich entwickelt worden. Entsprechend groß ist die Nachfrage bei der Verwaltung nach Wohnbaugrundstücken. DieWohnbaugrundstilcke im Bebauungsplan Nr.02103,Obere Brede",der im Jahre gewordenist, waren innerhalbeines Jahresveräußertund sind 2001 rechtskräftig heutefast zu 90 % bebaut.Abgesehenvon diesemBebauungsplan warendie letzten größeren Entwicklungenvon Wohnbauflächenüberwiegendin den 80er Jahren -1986- und B-PlanNr. 04/07,,cinsterweg" (B-PlanNr. 04/06 ,,Birken-Süd" -1984-). DieseBebauungspläne sindvollständig in Anspruchgenommen worden.Der 1994 gewordene rechtskräftig B-Plan Nr. 01/07 ,,Holzkamp' weist noch freie Wohnbauflächen auf. DerenVerfügbarkeit für den freien Baugrundstücksmarkt ist gegeben, aber nicht da die Eigentümerkeine Veräußerungsabsichten haben. Weitere direkte innerörtlicheFrei- oder Brachflächensind nicht vorhanden.Es bestehtdaherein Planungsbedarf für weitereWohnbauflächen im BereichGreste/ Asemissen. Ein weitererkonkreterPlanungsanlass ist der Bedarf an Flächenfür Sport- und Spielanlagen. In Verbindungmit der vorliegendenPlanungist beabsichtigt, festzustellen,welche Bedürfnisse in diesem Bereich nach Einrichtung des Jugendtreffsund des Sportübungsplatzes im Südender Gemeindenoch bestehen. planerische Diese Uberlegungin Zusammenhangmit der angestrebten Wohnbebauungmacht es erforderlich,sich mit den verschiedenenBelangen innerhalbdes Geltungsbereiches der beiden Bauleitpläne (FNP und B-Plan) auseinanderzu setzen.Mit der Standortentscheidung für den Sportübungsplatz und für dieJugendarbeit ist bereitseinTeilder nunzu überplanenden Flächein Anspruch genommenworden.Dadurchwird es sinnvoll,die begonneneEntwicklung der Leopoldshöhe-Auslegung derGemeinde 18.Flächennutzungsplanänderung zu klären, Auseinandersetzung Flächenfortzuführenund in einer städtebaulichen die verbliebene Freiflächenehmensoll. welcheEntwicklung und umfasstsomiteinerseitsdie SchaffungvonWohnbauflächen Der Planungsinhalt in Formvon von Flächenfür Sport-und Spielanlagen andererseitsdie Bereitstellung bzw. einer öffentlichenGrünfläche.Die genaue Lage der Gemeinbedarfsflächen wird in Verbindungmit dieser angestrebtenNutzungenund deren Flächenumfang Planungermittelt. 2. Abgrenzung desGeltungsbereiches befindetsich im Ortsteil Der Geltungsbereichder Flächennutzungsplanänderung Straße"und den Straßen Greste,auf der Flächezwischender,Waldstraße", ,,Grester Weg". und,,Pansheider ,,Hudeweg" von der FolgendeFlurstückein der FlurI der GemarkungGrestesind insbesondere (teilw.). 1173, 1214 sowie 1088 Flurstücke 724, 1108, 1'172, Aufstellung betroffen: wird im Einzelnenwie folgtumgrenzt: DerAnderungsbereich - im WestendurchWohngebäude - im NordendurchdenAuebereichdes Eselsbaches sowiedurchWohngebäude - im OstendurchAcker-und Grunlandflächen Wohngebäude undvereinzelte - im SüdendurchWaldundvereinzelte Wohngebäude. 3. BisherigeDarstellungim Flächennutzungsplan der Gemeindel-eopoldshöheist die lm rechtsvertiindlichen Flächennutzungsplan Nutlläche" Fläche im Anderungsbereichüberwiegendals ,,landwirtschaftliche dargestellt.Westlich,entlangder Waldstraßeist die Flächedes Sportübungsplatzes Sportplatz als öffentlicheGrünflächemit der Zweckbestimmung und des Jugendtreffs dargestellt. grenzendenFlächensind Filr die nördlichund westlichan den Anderungsbereich dargestellt.Der nördlichenWohnbauflächeist jedoch eine ,,Wohnbauflächen" vorgelagert. Nutzfläche mit Landschaftsschutzgebiet" ,,landwirtschaftliche ist eine ,,Flächefür Wald"dargestellt,östlichdes Südlichdes Anderungsbereiches fürdie Landwirtschaft". Anderungsbereiches ausschließlich,,Fläche erfolgtgemäßS 8 (3) BaUGBparallel Die 18.Anderungdes Flächennutzungsplanes Mit dem Nr. 04/11 ,,Waldstraße". zur Aufstellungdes Bebauungsplanes des Bebauungsplanesaus den Parallelverfahrenwird dem Entwicklungsgebot gemäßS I (2) BaUGBentsprochen. Darstellungen des Flächennutzungsplanes Rahmenbedingungen ll. Gegenwärtige / Geländeverhältnisse / Baugrundund 1. Lage im Gemeindegebiet Bodenverhältnisse am östlichenOrtsrandvon Der Anderungsbereich liegtim Südender Gemeinde, Asemissen.Bezugnehmend auf das Zentrumdes OrtsteilesAsemissenbefindetsich der Anderungsbereichan dessen nord-östlichenSiedlungsrand(siehe auch UbersichtsDlan). 2 '18.Flächennutzungsplanänderung - Auslegung der GemeindeLeopoldshöhe DieTopographiewirddurchein leichtabfallendes Geländebestimmt.Diesesfälltvon ca. 129 m ü. NN im Westenin RichtungOstenzur ,,Waldstraße" auf ca. 122 m ü. NN aufeinerDistanz vonca.55 m ab (DGKM 1:5.000mitHöhenlinien). Gemäßder Bodenkarte, BlattGreste,herausgegeben vom Landesvermessungsamt NRW 1985, letzte Fortführung1999, steht im Geltungsbereich übeMiegendder BodentypPseudogley an. Die geologisch-bodenkundliche Darstellung ordnetden Geltungsbereich dem zum gehörenden Weserbergland Ravensberger Hügellandzu. Dieseswird durch kleinere Seitentälerder Werregegliedert.Der Aufbaudes Untergrundes wird von Ton- und (Diluvium) Mergelsteinbestimmt.Darüberwurde im Pleistozän Geschiebelehm und Schmelzwassersandeabgelagert. Aus Geschiebetehm mit verdichtetem, wasserstauenden Untergrund bildensichPseudogley-Braunerden und Pseudogleye. 2. Eigentumsstruktur / baulicherBestand/ Flächengrößen Der Anderungsbereich ist im Eigentumvon Privatpersonen. Das Grundstück,auf dem das GreAsesich befindet,ist im Eigentumder GemeindeLeopoldshöhe. Auf dem Flurstück1173 (Flur 8, GemarkungGreste) ist ein Sportübungsplatz (70 m x 109 m) errichtetworden. Er umfassteine zentraleRasenfläche,die von einheimischen, standortgerechten Gehölzpflanzungenumgeben ist. Die Gehölzpflanzung ist auf einenca. 1,50m hohenErdwallangelegt worden.Der Platz ist über einen Weg vom GrundstückGrester Straße 169 (Flurctück1214) zu erreichen.DerSportübungsplatz ist 2002errichtetworden. '169 Das GebäudeGresterStraße ist vor dem Umbauzum JugendtreffGreAseals Wohnhaus genulä worden. Das zu dem Wohnhaus,dem jetzigen Jugendtreff, dazugehörendeNebengebäude wird heute vom TUS Asemissenals Vereinshäus genutä. In diesemsind neben den Umkleidenund Sanitärräumen auch ein Vereinsraumuntergebracht. Zwischen dem JugendtreffGreAse und dem Sportübungsplatz ist ein BeachVolleyball-Feld hergerichtet worden. Weiterebauliche Anlagensindim Anderungsbereich nichtvorhanden. DieAnderunghatfolgende Größenordnung: - Auslegung Leopoldshöhe der Gemeinde 18.Flächennutzungsplanänderung 3. RealeNutzung/ lmmissionsbelastung wird als landwirtschaftliche Flächegenutzt.Ausgenommen Der Anderungsbereich und dem Jugendtreffan der davon sind die Flächenfür den Sportübungsplatz Straße". bzw.,,Grester ,,Waldstraße" Der Juqendtreff wird als sogenannteroffener Bereich von der Gemeinde (Dienstagsbis Freitagsvon 15.00 gestaltet.Währendder Offnungszeit Leopoldshöhe - 21.00 Uhr) können sich Jugendlichedort treffen und austauschen.Ein ist nicht geplant.Die Jugendlichen(ca. 15 - 40 Personen) Betreuungsangebot erreichenden Jugendtreffmit dem Fahrradbzw. Mofa.An den Wochenenden,also statt.Am Montagist an Samstagenund Sonntagen,findenSonderveranstaltungen geschlossen. der Jugendtreff wurde von der Gemeinde Leopoldshöhefür den TUS Der Sportübunqsplatz Jugendsportstattfinden.Es Asemissenerrichtet.Auf dem Platzsoll ausschließlich sind keine großen Spiele vorgesehen,d.h. es sind nur wenige oder gar keine / Kinderkommenmit Fahrrädernoder zu Zuschaueranwesend.Die Jugendlichen der Lärmsituation durchden Sportübungsplatz Fuß zum Training.zur Einschätzung im Jahre eine,.Schalltechnische Untersuchunq" ist durchdas Ing.-BüroBeckenbauer die Ruhezeit 2001 erarbeitetworden.Das Gutachtenhat als Beurteilungszeitraum 15.00 Uhr betrachtet. zwischen13.00und von 2 Stundenan Sonn-und Feiertagen Zustand. handeltes sich um den ungünstigsten Bei diesem Beurteilungszeitraum dass die Richtwertein den Ruhezeiten Das Gutachtenhat als Ergebnisfestgestellt, eingehaltenwerden. Deshalbkann auf eine Einhaltungderselbenwährend der am Tage geschlossenwerden. Der bisherige restlichenBeurteilungszeiträume für die bestehendeBebauung. Trainingsansatz ist somitunproblematisch Auswirkungen Inhaltund zu erwartende lll. Wesentlicher der Planung / künftige 1. Art derzukünftigen Nutzung,künftigeDarstellung lmmissionsbelastungen entwickeltwerden. Die Die übeMiegendeFläche soll als Wohnbaufläche Wohnbauflächewird überwiegendim westlichenBereichdes Anderungsgebietes Weg, Hudewegund Grester vorgesehen.Sie grenzt an die Straßen,,Pansheider Straße". Die verbleibendeFläche ist als Fläche für den Gemeinbedarfvorgesehen. Letztererwird mit der Gegenwärtig bestehtein Jugendtreffund ein Sportübungsplatz. Zweckbestimmung,,Sportplatz"dargestellt.Zu diesem soll ggf. ein weiterer Sportplatzhinzukommen, eventuellaucheineSporthalle.DieserBereichwird mit der Zweckbestimmung ,,Sport'dargestellt.Der Jugendtreffmit Vereinshausdes TUS Veranstaltungseinrichtung für Sport, Bildung, Asemissenwird als multifunktionale Kultur und soziale Zwecke dargestellt.Zwischen der Wohnbauflächeund der wird eineLärmschutzmaßnahme in Formeines Sportfläche/ Gemeindebedarfsfläche Erdwallesvorgesehen. Für die geplante Bebauungund die EMeiterungder Sportflächeliegt ein vor. Für die bestehendeBebauungwerden sich entsprechendes Schallqutachten gem. dem Gutachtenkeine lärmtechnischen ergeben.Für die Beeinflussungen neuenWohnbauflächen sind gesundeWohn-und Arbeitsverhältnisse gewährleistet. Nichtsdestotrotz muss festgestelltwerden,dass die zukünftigenWohnbauflächen durch die Lärmimmissionen beeinflusstwerden. Sie werden für die Anwohner wahrnehmbarsein. Eine detaillierteAuseinandersetzung zu diesemPunkterfolgtin der Begründung zum Bebauungsplan Nr.04/11,Waldstraße". Die Gemeinde Leopoldshöhe hat ebenso ein Gutachten zu möglichen Lichtimmissionen und Lufrschadstoffen erstellenlassen.Für die bestehendeund zukünftige Wohnbebauung bestehen keine negativen Einwirkungen. Eine lichtimmissionsmäßige Beeinträchtigung ist nichtvollständigauszuschließen. Bei der Errichtungder Beleuchtung sinddaherentsprechende Maßnahmen zu beachten,um Blendwirkungen zu vermeiden. 2. Anpassungan die Zieleder Raumordnungund Landesplanung lm Landesentwicklungsplan (LEP NRW) ist die Gemeinde Nordrhein-Westfalen Leopoldshöhe als Grundzentrummit 10.000bis 25.000Einwohnernausgewiesen. Die ländlicheRaumstruktur überwiegt.Die Gemeindebefindetsich mit ihrer Lagean (Obezentren der Bundesstraße 66 sowiean der Autobahn2 an einergroßräumigen Bielefeld/ Hannover)verbindenden Entwicklungsachse. Der Bereich der 18. Anderung des Flächennutzungsplanes ist im Gebietsentwicklungsplanfür den RegierungsbezirkDetmold (Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld)als,Allgemeiner Siedlungsbereich" ausgewiesen. Auf Anfrage der Gemeinde Leopoldshöhegemäß S 1 (4) BauGB i.V.m S 32 (LPIG)hat die Bezirksplanungsbehörde Landesplanungsgesetz bestätigt,dass keine Bedenkenaus landesplanerischer Sichtbestehen. 3. Fachplanungen Die für den Planungsraum relevantenZieleund Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschafispflege sowie die nach den SS 19-23Landschaftsgesetz NRW (LG NRW ausgewiesenen Schutzgebiete sind im Landschaftsplan Nr. 2,,Leopoldshöhe / Oerlinghausen- Nord" des Kreises Lippe (in Kraft getretenam 11.'12.200'l) dargestellt. Die Entwicklungskartedes Landschaftsplanesweist für den Bereich des Planungsraumes das Entvvicklungsziel 1.1 - Erhaltung aus; mit der Spezifizierung der ,,Erhaltungeiner mit naturnahenLebensräumenoder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reichodervielfältigausgestatteten Landschaft". Der geplante Anderungsbereichliegt zum überwiegendenTeil innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.2-1 'BielefelderOsning mit TeutoburgerWald und OsningVorbergensowie RavensbergerHügelland".Das Landschaftsschutzgebiet dientdenallgemeinen im S 21 LG genannten Schutzzielen. Östlich und südlichdes Anderungsbereiches ist das Landschaftsschutzgebiet mit (Pl besonderenFestsetzungen 5.2.-'14,Windwehetal mit Seitentäle/')festgesetzt. Hierbeihandeltes sich um ein ca. 43,7ha großes,vielfältigstrukturiertes Talsystem, wobei der ,,Eselsbach" und der ,,Holzkampbach" zwei Seitentälerdarstellen.Dem genutztenUmgebungeine Gebiet kommt in der überwiegendlandwirtschaftlich besondereFunktionals Biolopvernetzung zu. Weiterefür die Anderungdes Flächennutzungsplanes relevanteFachplanungen liegennichtvor. 4. Standortentscheidung lm Rahmender 13. Anderungdes Flächennutzungsplanes, die für das gesamte Gemeindegebiet die Entwicklungsbedarfe berücksichtigt, waren zunächstFlächen südlichder,,HeeperStraße"und am,,Starenweg" als Wohnbaufläche vorgesehen. Parallelzur 13. Anderungdes Flächennutzungsplanes wurde das Sport- und Jugendangebot an der ,,Waldstraße" durchdie politischen Gremienbeschlossenund entsprechendhergerichtet.Die weitereVerwendungder restlichenFlächebis zum ,,Hudeweg"erfordertebenfallseine generelleEntscheidungüber deren weitere bauleitplanerische Entwicklung.Eine gleichzeitigeErfassungder Flächen an der Straße", an der Straße ,,Starenweg"und an der ,,Waldstraße"als ,,Heeper jedoch Wohnbaufläche ist aus regional-und stadtplanerischer Sichtin Bezugauf die Strukturder GemeindeLeoDoldshöhe nicht denkbar.Der Rat hat daher in seiner Sitzungam 30. Juni 2005,aufgrundder infrastrukturellen und topografischen Lage entschieden, die Flächesüdlichder,,Heeper Straße"nichtalsWohnbaufläche in der 13.Anderungdes Flächennutzungsplanes auszuweisen. Die Inanspruchnahmeeiner Teilfläche an der ,Waldstraße" für einen Sportübungsplatz und einen Jugendtrefflässtes städtebaulich sinnvollerscheinen, die in jüngsterVergangenheit begonneneEnlwicklungder Flächefortzuführen.Der Uberplanungdes Bereichesan der ,,Waldstraße" ist daher der Vozug vor einer planerischenEntwicklungder alternativenFläche an der Straße ,,Starenweg" zu geDen. 5. KonkretePlanungsleitlinien Allgemeine Anforderungen an gesundeWohn-undArbeitsverhältnisse Der Anderungsbereich ist von Wohnbebauungund landwirtschaftlichen Flächen umgeben.Am östlichenRand des Anderungsbereiches ist ein Jugendtreffund ein Sportübungsplatz vorhandenen.Letzteresist durch ein Schallgutachtenbeurteilt worden, mit dem Ergebnis,dass keine Lärmbeeinflussung für die gegebene Bebauungbesteht. Mit der angestrebtenPlanungwird weitereWohnbebauung entstehen.Gleichzeitig wjrd die Sportanlage eMeitert(Sportplatzund ggf. Sporthalle). Wenngleichbisherfür gegebenwar, ist bei Erweiterungdes den Wohnbestandkeine Lärmbelästigung sportlichenBereichesdie Lärmsituation neu zu beurteilen.Insoweitmussim Rahmen der Bauleitplanung sichergestellt werden,dassdie entstehenden Beeinträchtigungen einen für die vorhandeneund neu hinzutretende Wohnnutzung hinnehmbaren Umfangnichtüberschreiten. Das Ergebnis des Lärmschutzgutachtens verdeutlicht,dass eine geeignete Schutzeinrichtung,hier in Form eines Lärmschutzwalles, für die zukünftige Wohnbebauungerforderlichist. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind gewährleistet (weiteres siehe Gutachten, Anlage des B-Planes Nr. 04/11 .,Waldstraße"). '18.Flächennutzungsplanänderung derGemeinde Leopoldshöhe-Auslegung Fortentwicklung vorhandenerOrtsteile,Gestaltungdes Orts-und Landschaftsbildes sowieBelangedes Denkmalschutzes Durchdie geplanteEMeiterungder Wohnbebauung und der Sportanlagenentsteht am OrtsteilAsemissenein neuer östlicherSiedlunqsrand.lm übergang zu den unbebauten Bereichen schließt sich eine Waldfläche und vornanqene Wohnbebauung an. Die angrenzende landwirtschaftliche Flächebefindetsich an der Randlagezur Sportfläche, welchenichtweitermit Gebäudenbebautwiro. Für die Baumaßnahmenwerden keine umfangreichenGeländeveränderungen erforderlich. Eine wahrnehmbare Veränderung wird die Enichtung äes Lärmschutzwalles (ca. 4 m Höhe)darstellen.Dieserist jedochdurchentsprechende Modellierung,Höhengestaltung und Bepflanzungin das O(s- und Landschaftsbild einzufügen. WeitereMaßnahmen für die Gestaltungdes Orts-und Landschaftsbildes werdenals nichterforderlich erachtet,da die Anderungsfläche aufgrundder Umgebungssituation kaumeine Fernwirkung hervorruft(s.o). Archäoloqische Baudelkmäleroder ur- und frühgeschichiche Fundplätzesind im Geltungsbereichder Anderung nicht bekannt. lm Bebauungsplanverfahren wird vorsorglich ein Hinweis auf das Vorgehen bei eventuellen Bodenfunden aufgenommen. BelangevonSport,FreizeitundErholungsowiedersozialenund kulturellen Bedürfnisse Die Ortsteile Asemissen / Greste verfügen über ein vielfältigesAngebot an Kindertagesstätten, Einrichtungender Jugendhilfe,der Kirchen und religiösen Gemeinschaften. EineGrundschule, die Gemeindebücherei, SportplätzesowitTurnund Sporthallensind ebenfallsvorhanden.Danebenbesteht ein umfangreiches Angebotdurchkaritative,sportlicheund sonstiqeVereine. Mit der vorliegendenPlanungwird diesesAn-qebot weiterausgebautbzw. ergänzt. Dieseserfolgtü.a. vor dem Hintergrund der Diskussionüberdie weiteretrlutzungdes bestehenden Sportplabesan der Straße,,AmSportplatz" und der Festhallebzw.der daran angeschlossenen Turnhalle,dem stetiggegebenenund ansteigendenDefizit an Hallenkapazitäten im Gemeindegebiet und dem allgemeinendemographischen Wandel. Es drängt sich daher ein Diskussionsbedarf für die Bereitstellungvon Flächenfür einen möglichenSportplatz-und Sporthallenstandort auf. Damiawäre eine räumliche und konzeptionell sinnvolle Ergänzung des Soort- und gegeben.l Freizeitanoebotes Mit einem Sportplatzstandort auf der vorgesehenenFlächewäre die Nutzungder technischenInfrastrukturfür die vorhandeneSportanlagewie z.B. parkplätze/ Sanitäranlagen denkbar.Zudemwürdeder Bereich,der durchden Schattenwurf des Waldesbeeinträchtigt wird, sinnvollgenutzt.Letzterestrifftauchauf einenmöglichen zu. Dieserwürde das vorhandeneSport- und Freizeitangebot ' Sporthallenstandort funktionell ergänzen. Die Beliebtheit der eigenenaktivenSportausübung ist begründetim gesundheiflichen Wertdes Sports,in seinerBedeutung für Gemeinschaftserlebnisse, Kommunikation DerBegründung ist als AnlageeineBeurteilung der Sportpjatzsituation in derGemeinde Leopoldshöhe beigefügt, die dieseAnnahmen verdeutlichen. - Au6legung 18.FlächennuZungsplanänderung der GemeindeLeopoldshöhe und Geselligkeitsowieder Erfahrungder eigenenLeistungsfähigkeit. Dies möchte die Gemeindefördernund den Anforderungen der Bevölkerung mit der Sportanlage gerechtwerden. Die Einrichtungdes Jugendtreffs GreAsemit dem angeschlossenen Vereinshausdes gezählt.Geradeauch TUS Asemissenwird ebenfallszur Flächefür Gemeinbedarf mit Hinblickauf das Neubaugebiet und dem demographischen Wandelkönntesich die Nutzungnoch facettenreicher als bisher gestalten.So wären multifunktionale Veranstaltunqenim Jugend-aber auch im Seniorenbereich denkbar.U.a. könnte auchdie VHS Kursein den Räumengebenodereine Begegnungsstätte eingerichtet werden.Um auchden zukünftigen Anwohnernim Neubaugebiet zu signalisieren, das an diesem Standort ein Gebäude mit unterschiedlichen Nutzungsbedürfnissen besteht,erfolgtdie Darstellung: Veranstaltungseinrichtung für Sport,Bildung,Kultur und sozialeZwecke. Die öffentlicheGrünflächemit Spielplaustellteinenquartiersverbindenden Grünzug mit Parkcharakter dar. Die GemeindeLeopoldshöhe vertrittdie Auffassung,dassdie Absicht,Wohnenund (Sport) Freizeit in engerNachbarschaft zu entwickeln, 1. einenBeitragzur Stadtder kurzenWegezu leisten 2. das Ziel ,,Sportfür alle"mit seinengesundheitlichen Wirkungenerreicht werdenkannundgleichzeitig 3. die Vielfalt von Sport und Spiel mit ihrer gemeinschafts- und persönlichkeitsbildenden Kraftgewährleistet bleibt und aus diesenGründendas planerischeKonzeptanstrebt. Belangeder Wirtschaft,der Land-und Forstwirtschaft, des Verkehrsund derVer-undEntsorgung Bezüglichder Belanqeder Wirtschaftist zu erwarten,dassmit der Realisierungdes Neubaugebietes und den damitteilweiseverbundenen Einwohneranstieg, die im OrtsteilansässigenDienstleistungsund Einzelhandelsangebote verstärktgenutzt werden.Die Wirtschafterfährteine positiveUnterstützung durch die Planung.Die verbrauchernahe Versorgungder Bevölkerungist durch das vorhandeneAngebot gewährleistet. Für die Landwirtschaft erfolgtim Zuge der beabsichtigten Planungeine Reduzierung der verfügbarenFlächen.Da es keine greifbarenBrachflächen im Gemeindegebiet als Alternativegibt,musshingenommen werden,dasshierdurchletztendlichFlächen Nutzungentzogenwerden. der landwirtschaftlichen Die Belanqeder Forstwirtschaft sind durchden südlichder GresterStraße,direktan den Geltungsbereich angrenzendenWald zu beachten.In Rücksprachemit dem Landesbetrieb Wald und Holz,ForstamtLage,ist ein 25 m Abstandzum Waldrand einzuhalten, innerhalbdessen,aufgrundder Gefahrvon Windbruchund den sich daraus ergebenenSituationen,keine Bebauungzulässigist. In diesem Abstand befindetsich die vorhandene..GresterStraße"mit einerStraßenbreite von ca. 10 m. Hieran wird sich ein ca. '15 m breiter Streifen anschließen, indem eine Regenrückhalteanlage für das Plangebietvorgesehenwird. Der Vorgabe des Forstamleswird somitentsprochen. Diesestrifftauchfür den Bereichinnerhalbdes Geltungsbereiches zu, der sich gegenüberdem westlichenWaldrandund dem WohnhausGresterStraße146befindet. 8 - Auslegung18.Flächennutzungsplanänderung der GemeindeLeopoldshöhe Die Verkehrssituation wird durch die Planungnur unwesentlich beeinflusst.Mit der SiedlungseMeiterungist zwar eine Zunahme des Verkehrs zu erwarten, die Verkehrsströmewerden sich jedoch auf die,,GresterStraße" bzw. ,Waldstraße" beschränken. Beide Straßen führen den Verkehr von den bestehenden angrenzenden Siedlungsbereichenfort. Die Straßen verfügen über einen ausreichendenStraßenquerschnitt. um das Verkehrsaufkommen aufzunehmen. Gegenwärtig wird von der Gemeinde Leopoldshöheein Konzept für die Umgestaltungder genannten Straßen erarbeitet.Der mit dem Neubaugebiet verbundene,neu hinzukommende Verkehrwirdin der Konzeptionberücksichtigt. Die ÖPNv-Anbindunqin Asemissen und Greste ist durch den vorhandenen schienengebundenen Regionalverkehr an die Bahnstrecke von Lemgo/ Altenbeken nach Bielefeldgewährleistet.Der Haltepunkt(BahnhofOerlinghausen)liegt im südlichen Gemeindegebietim Ortsteil Asemissen. Tagsüber verkehrt hier jeweilsstündlichein Zug halbstündlich ein Zug nach Bielefeld;in die Gegenrichtung nach Lemgo und ein Zug nach Detmold. Ein weiterer Haltepunktan dieser Bahnstreckeliegt auf dem Gebiet der Stadt Oerlinghausen in direkterNähe zum Gemeindegebiet.Der Bahnhof Oerlinghausenist direld an das Busnetz angeschlossen. lm Gemeindegebiet verkehrenfolgendeBuslinien,die besondersauf dieAnbindung neuen der Wohnbaufläche eingehen: ,,Waldstraße" Der Pendel-Leo(Linie 933) verbindet die Ortsteile Nienhagen, Bexterhagen, Leopoldshöhe und Asemissen-Bechterdissen-Greste mit dem Bahnhof Oerlinghausen.Die Linie bietet Fahrten im Stunden-,bzw. Halbstundentaktan. Zusätzlichzu dieserBuslinieverkehrennocheinigeBedarfslinien, die insbesondere zur Abwicklungdes Schülerverkehrs dienenund die die Haltestellenin Reichweite der neuenWohnbaufläche bedienen. Die aufgeführten Buslinienbieten nebender Anbindungen zum Bahnhofeinen - Bielefeld) Anschlusszur Linie369 (BahnhofOerlinghäusen sowiezur Linie769 - Lage/ tagsüber (Leopoldshöhe stündlich eineVerbindung). Die vorliegendeWohnbauflächeverfügt über einen ausreichenden Anschlussan den ÖPNV.Die Flächeliegtinnerhalb einesUmkreises von 5OOm um Haltestellen der Buslinie933.DieLiniebieteteineVerbindung zum BahnhofOerlinghausen und damit einen sehr gutenAnschlussan den schienengebundenen Nahverkehrsowie zu der überörtlichen Busverbindung der Linien369und769. DerAnderungsbereich kannan die bestehenden Ver-und Entsorqunqseinrichtunqen angeschlossenwerden. Das vorhandeneLeitungsnetzist hierfür ausreichend dimensioniert. Ebensodie Anlagenzur Wassergewinnung und Abwasserreinigung. Für die ordnungsgemäße Abführungdes Schmutz-und Oberflächenwassers wird ein entsprechendes Entwässerungskonzept durchein Fachplanungsbüro erstellt. Belangedes Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege,Umweltbericht Mit dem Anderungsbereich liegt eine Flächevor, für die bisher keine Baurechte bestehen.Der zentraleTeil des Anderungsbereiches, mit dem Schwerpunkt der Schaffungvon Wohnbaufläche, ist bis heutdunversiegelt. Ein Eingriffin den Naturund Landschaftshaushalt ist danachim Zusammenhang mit der Neuaufstellung des BebauungsplanesNr. 04/11 ,,Waldstraße"gegeben. Die naturschutzrechtliche gem. $ 1 a BaUGBi.V.m.BNatSchGsowie das Aufzeigenvon Eingriffsregelung Maßnahmen zur Bewältigungvon Eingriffsfolgenist daher erforderlich. Ein '18.Flächennutzungsplanänderung - Auslegung der Gemeinde Leopoldshöhe ist mit der vorgelegten cthebliohclEingdtrin den Natur-und Landschaftshaushalt Planungdqhlzu_schcn. Während des,,Scoping-Termins" am'16j22005 wurde den übergeordneten Behörden die Planung vorgestelll Von den Teilnehmernwurde zu dem gegenwärtigen Zeitpunktfestgestellt,dassweitereUntersuchungen nicht notwendig sind. Ebenso wurde sich darauf verständigt,dass in den jeweiligen einzelnen Schutzbereichen Mensch,Tiere,fflanzen, Boden,Wasser,Luft, Klima, Landschaft sowie Kulturgüter-und sonstigeSachgüterkeine erheblichen durch das Planvorhabenzu erkennen sind. Daher sind hinsichtlichder Wechselwirkungen zwischenden verschiedenen Schutzgütern keineverbleibenden, erheblichenUmweltauswirkungen zu eMarten. Aufgrundder aufgezeigtenUntersuchungsergebnisse sind spezielleAnforderungen an die Vermeidung,Minimierung und Kompensation nichtgegeben. Die nach Durchführungder Vermeidungs-und Minimierungsmaßnahmen verbleibenden unvermeidbaren Beeinträchtigungen in Naturund Landschaftwerden gem. $ 5 Landschaftsgesetz durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Die dafürvorgesehenen Ausgleichsflächen liegeninnerhalb(Flurstücke 724, 1'l0a, f72 (Flurstück und 1173,Flur8, Gemarkung creste)und außerhalb des Plangebietes 790, Flur 4, GemarkungBechterdissen; FIurstück162, Flur 2, Gemarkung Asemissen).Die innerhalbdes Bebauungsplangebietes befindliche Ausgleichsfläche parallel befindetsich und südlichzur Bachauedes ,,Eselsbaches'.Die externe Ausgleichsfläche liegtwestlichder HeeperStraße,angrenzendan das ,,Krähenholz". Letztere befindet sich im Eigentum der Gemeinde Leopoldshöhe (siehe Übersichtplan zur Lageder externenAusgleichsfläche). Die durch Umsetzungder PlanungentstehendenEingriffein den Naturhaushalt werdenzusätzlichzu den Maßnahmenauf der Ausgleichsfläche im Bebauungsplan, durch Erstaufforstung von Teilflächendes Flurstückes790, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen unddes Flurstückes'162,Flut 2, GemarkungAsemissenkompensiert. Die Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Bebauungsplanesdienen zur Unterstützungund Sicherung des vorhandenenGehölzbestandesentlang der Bachauedes ,,Eselsbaches". Das Entwicklungsziel auf der externenAusgleichsfläche ist die Schaffungvon Waldflächen.Diesesbietet sich an, da angrenzendan der Ausgleichsfläche bereits vorhandeneWaldbereiche(hier das,,Krähenholz") bestehen. Die vielfältige Funktion des bestehendenWaldes wird durch die gestärkt.Gleichzeitigwird ein großflächiger, beabsichtigteAusgleichsmaßnahme naturnaher Freiraum geschaffen, der langfristig gesehen auch der landschaftsorientierten Erholungsowie der Freizeitnutzung zur Verfügung stehen wird. Dievorliegenden Unterlagen dienenparallel zur Bearbeitung der Eingriffsregelung im Rahmender Bauleitplanung als Antragauf Erstaufforstung für die Flurstücke790, Flur 4, GemarkungBechterdissen und 162, Flur 2, Gemarkung Asemissen.Die Gliederungder Waldflächeauf den vorgenannten Flurstücken erfolgtnachVorschlag des ForstamtesLage und ist dem BebauungsplanNr. 04 / 11 ,,Waldstraße" zu entnehmen. Zusammenfassend ist festzustellen,dass die Belangedes Naturschulzesund der Landespflegeim Rahmen der Bauleitplanungausreichendaufgearbeitetund berücksichtigtworden sind. Die im Naturschulz zu beachtenden cebote (Vermeidung, Minimierung, Kompensation) wurdenangewandt. Die argumentative 10 und mathematische Abhandlung zut Eingriffsregelung wird dem Bebauungsplanverfahren überlassen. Weitere Ausführungen sind daher im Bebauungsplan Nr.04/1l,,Waldstraße" nachzulesen. lV. Umweltbericht lm Rahmender 18. Anderungdes Flächennutzungsplanes und der paralleldazu vorgenommenen Aufstellungdes Bebauungsplanes Nr. 04/11 ,,Waldstraße" erfolgt eine Darstellungder nach S 2 (4) BaUGBermitteltenund bewertetenBelangedes Umweltschutzes / der voraussichtlichenerheblichen Umweltauswirkungen (Umweltprüfung) in einem,,Umweltbericht". Währenddes Scoping-Termins am 16.12.2005 wurdeden übergeordneten Behörden die Planung vorgestellt.Von den Teilnehmernwurde zu dem gegenwärtigen Zeitpunkt festgestellt,dass weitere Untersuchungennicht notwendig sind. lm weiteren Verlauf des Verfahrens sind diesbezüolichkeine neuen Kennlnisse hinzugekommen. 1. Einleitung 1.1lnhaltdes Planes Ziel der Planungist es, Wohnbaulandmittelfristiginsbesondereim Süden der Gemeindeanbietenzu können.EinweitererkonkreterPlanungsanlass ist der Bedarf an Flächenfür Sport-und Spielanlagen. Das Nebeneinander von Wohnenund Sport erforderteine Auseinandersetzung mit den damit verbundenenWechselwirkungen (wiez.B.Lärm).Um dievorausgegangenen Uberlegungen umsetzen zu können,sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Hierfüristdievorliegende Planung erforderlich.Die Art und der Umfangder Planungsowieder Bedarfan Grundund Bodenist ausder folgendenTabelleersichtlich: 1.2Zieledes UmweltschuEes aus einschlägigen Fachgesefzen und Fachplanungen und ihre Bedeutungfür die Bauleitplanung Die für den Planungsraum reievantenZieleund Maßnahmendes Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die nach den SS 19-23 Landschaftsgesetz NRW (LG NRW)ausgewiesenen Schutzgebiete sind im Landschaftsplan Nr. 2 ,,Leopoldshöhe / Oerlinghausen- Nord" des Kreises Lippe (in Kraft getreten am 11.12.200'l) dargestellt.Die Entwicklungskarte des Landschaftsplanes weistfür den Bereichdes Planungsraumes das Entwicklungsziel 1.1 - Erhaltung aus; mit der Spezifizierung der ,,Erhaltung einer mit naturnahenLebensräumen oder sonstigennatürlichen Landschaftselementen reichodervielfältigausgestatteten Landschaft". - Auslegung 18.Flächennutzungsplanändeaung der GemeindeLeopoldshöhe (BlmSchG),hier Gebot der räumlichen Nach S 50 Bundesimmissionsschutzgesetz Trennung,müssendie für eine bestimmteNutzungvorgesehenen Flächeneinander (2.8. durch Lärm, so zugeordnelwerden, dass schädlicheUmwelteinwirkungen Felder) auf überwiegenddem Staub, Abgase, Gerüche u. elektromagnetische WohnendienendeGebietesoweitwie möglichvermiedenwerden.zur Beurteilung für gesundesWohnenund der Flächefür der Situationzwischenden Bedürfnissen Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung,,Sport bzw. Sportplatzj' ist ein Schallgutachtendes Büros AKUS GmbH aus Bielefeld erstellt worden. Das untersuchtdie durch die Sportanlage(n) verursachtenGeräuschSchallgutachten lmmissionen und beurteilt diese. Grundlage hierfür bildet die (BlmSchV).Das Gutachtengibt für die 18. Bundesimmissionsschutzverordnung PlanungHandlungsempfehlungen. durchdie Vom selbenBüroist eine Stellungnahme zu möglichen Lichtimmissionen beziehtsich dabei auf den Sportanlage(n)erarbeitetworden. Die Stellungnahme Runderlassdes Ministeriumsfür Umwelt und Naturschutz,Landwirtschaftund Verbraucherschutz, des Ministeriumfür Wirtschaftund Mittelstand,Energie und Verkehr und des Ministeriumsfür Städtebauund Wohnen, Kultur und Sport - Messungen, vom 13.09.2000. Beurteilung und Verminderung" ,,Lichtimmissionen Bei fachgerechterHandhabungder Beleuchtungsanlage sind Umwelteinwirkungen durchLichtvermeidbar. zu möglichenLuftschadstoffen Ebenfallsvom selbenBüro ist eine Stellungnahme verfasstworden.Es wird erwartet,dass die lmmissionsgrenzwerte der 22.BlmSchV eingehalten werden. Der an die GresterStraßeangrenzende Walderfordertdie Beachtungder Vorgaben NRW. des Landesforstgesetzes Die Abführungdes Regenwassersvon den versiegeltenFlächen innerhalbdes Plangebietesverpflichtetzur Beachtungder Inhalte des Landeswassergesetzes NRW. Weiterhinsind allgemeindie Vorgabendes Gesetzeszur Ordnung des der Bundes-Bodenschutzund Wasserhaushalts, des Bundesbodenschutzgesetzes, Altlastenverordnung und des Bundesgesetztes über Naturschutz und Landschaftspflege zu beachten. Des Weiteren ist dem ,,Konzeptzur naturnahenEntwicklungder Windweheund derenNebengewässer im südlichenGemeindegebiet", erstelltdurchden Garten-und Landschaftsarchitekten E. Klemens,im Auftragder GemeindeLeopoldshöheim Da die Februar2004,Handlungsempfehlungen für dieseGewässer zu entnehmen. Planung keinen Zugriff auf die Gewässerhat, ist dieses Konzept zu Prüfung das keine negativenAuswirkungender herangezogenworden,um sicherzustellen, vorliegendenBauleitplanung zu erwartensind. 2. Beschreibung undBewertung derUmweltauswirkungen 2.1 Bestandsaufnahme verbundenen Umweltauswirkungen Um die mit der Umsetzung der Planungsziele möglichstumfassendeinschätzenzu können,ist zunächsteine Bestandserfassung und Bewertung des Umweltzustandeserforderlich.zur Vereinfachung und Systematisierungder Bewertung werden zunächst die einzelnen Schutzgüter beschrieben. Unterdem BegriffSchutzgutwirddabeientsprechend der Definitiondes ein mehr oder wenigerumfassenderTeilbereichder Umwelt Umweltbundesamtes (2.8. Gewässer,Boden,Luft),Organismen (2.8. Mensch,Tiere, Pflanzen)oder (2.8. Bodens, Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts) Funktionen Archivfunktion des verstanden. Die Schutzgütersind somit umwelt- und naturhaushaltsrelevante Bestandteile des Gesamtsystems Umwelt. 12 18.Flächennutzungsplanänderung derGemeinde Leopotdshöhe-Auslegung , 2.1.SchutzgutMensch 2.1.1Bestandsbeschreibung und -bewertung DerWert von Flächenin Bezugauf das SchutzgutMenschbemisstsich vornehmlich auf seineEignungfür die Erholungsnutzung sowiespeziellin diesemFall auch über seineQualitätalsWohnumfeld. Bei dem Plangebiethandeltes sich um eineam OrtsrandliegendeFläche,welchein allen Richtungenvon Straßenund im Nordenund Westenvon Bebauungumgeben ist. Ein direkterAnschlussan den freien Landschaftsraum ist insbesonderesüdlich der GresterStraßevorhanden.Dort grenzt ein Laubwaldan. lm Osten grenzen landwirtschaftliche Flächen mit Einzelgebäuden an. Das Plangebietselber wird derzeitals landwirtschaftliche genutzt. Fläche Der östlich und südlich anschließendefreie Landschaftsraumdienen zur Naherholung. Das Plangebietwird als Freiraumwahrgenommen. Durch seine landwirtschaftliche Nutzungkann die Flächenicht durch den Menschenbetreten werden. Vorbelastungen bestehendurchbisherigeStaub-und Geruchsimmissionen aus der Landwirtschaft,der Beeinträchtigungdurch den Ziel- und Quellverkehrder bestehendenWohngebietesowie Geräuschwahrnehmungen vom bestehenden Sportübungsplatz. Das Plangebietweistfür das SchutzgutMenschhinsichtlich der Lärmbelastung eine mittlerebis hoheEmpfindlichkeit auf.Auch in Bezugauf das Erholungspotenzial und die Wohnumfeldqualitätist von einer mittleren Wertigkeit auszugehen. Zur Beurteilung wurdeder Schallimmissionsplan zum Sportübungsplat von 2OO1und der Landschaftsplan des KreisesLippeherangezogen. 2.1.2Bewertungder Planungsauswirkungen auf das SchutzgutMensch Für den Menschen,der bereitsin der Umgebungdes Plangebietes wohnhaftist, sind im Zusammenhangmit der angestrebtenPlanung kaum Auswirkungenauf das Wohnumfeld(Lärmund anderelmmissionen) zu erwarten.DieVerkehrszunahme auf den bestehenden Erschließungsstraßen durchdas Neubaugebiet wird zu registrieren sein,aber nichtin einenUmfang,das von einerunmittelbar dadurchverursachten Belastungauszugehen ist. lm Plangebietselbst wird sich eine Beeinträchtigung durch den Ziel- und Quellverkehrdes Wohngebietesentwickeln.Durch das Verkehrskonzept wird der Verkehr im Plangebietfast ausschließlich durch die Bewohnerselbst verursacht. DurchdieseTatsacheist die Beeinträchtigung als nichterheblichanzusehen. Mit der Planungisterstmalig einezusammenhängende Flächefür Gemeinbedarf mit dem Schwerpunktauf sportlicheNulzung,aberauch eineVeranstaltungseinichtung im Ortsteil Asemissen/ creste geplant. Diese Nutzung wird gegenüber dem Neubaugebietdurch einen 4 m hohen Lärmschutzwallabgegrenzt. Dem Lärmschutzwall in RichtungWohnbebauung ist ein Spielplatzvorgelagert.Diesersoll nicht nur den aus dem Plangebietresultierenden Bedarfan Spielflächeabdecken, sondernauchBedeutung für die angrenzenden Wohnflächen haben. Die Flächefür Gemeinbedarf mit dem Schwerpunkt auf sportlicheNutzungin Kombinationmit der Veranstaltungseinrichtung wird Lärm hervorbringen.Der Lärmschutzwall schülztdie bestehendeWohnbebauung sowieden übeMiegenden Teildes Neubaugebietes gem.18.BlmSchV im ausreichenden Umfang.DieFlächen, auf denen bei besonderenSpielkonstellationen überschreitungen der Richtwerte eMartet werden,sind im Bebauungsplan besondersgekennzeichnet. Gleichzeitig sindNutzungseinschränkungen für dieseFlächenvorgenommen worden.Insgesamt - Auslegung 18.Flächennutzungsplanänderung der GemeindeLeopoldshöhe ist damitvon gesundenWohnverhältnissen auszugehen.Es ist jedoch klarzustellen, wahEunehmen sind. dasbeisportlichen Ereignissen dieseim Neubaugebiet Die Lage des Spielplatzesbirgt ein weiteresKonfliktpotenzial, da vom Spielplatz ist so vorgenommen selbstLärmimmissionen ausgehen.Die Lagedes Spielplatzes worden,dass nur in zwei Himmelsrichtungen eine angrenzende Wohnbebauung vorgesehenwird. Die auf der SpielflächeerfolgendeBegrünungzur angrenzenden des Spielplatzesmindern. Eine Wohnbebauungwird die lmmissionsbelastung geräuschmäßige Wahrnehmung wird bestehenbleiben. Beide Lärmquellenim Plangebiet(Fläche für Gemeinbedarf/ Spielplatz)sind temporär. Gleichzeitigwerden sie durch Lebensäußerungendes Menschen verursacht. Es ist auch anzunehmen. dass ein Teil der Menschen.die in dem werdenund somitselberzu den Neubaugebiet bauen,dieseAngebotewahrnehmen Lärmquellenbeitragen.Einerseitswird die Nutzungder Sport-und Spielflächenzur des Menschenbeitragen,andererseitskann es sein, das Gesundheitsförderung Menschen,die dieseAngebotenichtwahrnehmen, eineBeeinträchtigung empfinden. Aufgrund der zuvor beschriebenengegenseitigenEinflussnahmebzgl. der Lärmsituation, wird dieseflächenmäßig und teilweiseauf den Menschenbezogenals erheblicheingestuft,aberebensoauchals wenigererheblich. 2.2. SchutzgutTiere und Pflanzen 2.2.1Bestandsbeschreibungund -bewertung Auf den dezeit noch unbebaulenFlächen sind als vorherrschenderBiotoptyp intensiveAckernutzungund Gebüschzu finden.Das Gebüschhat aufgrundseiner Lage zum Auebereichdes Eselsbachesund seiner gewachsenenStruktur ein höheMertiges ökologischesPotential. Dieser Grünbestandist daber für das Plangebietals wertvolleinzuschätzen. Die Ackerflächeist vollständigausgeräumt einzustufen. und mit der damitverbundenen relativenStrukturarmut als unbedeutend Die Flächedes bestehenden Jugendtreffsund des Vereinshauses ist mit Gehölzen bestanden.Der Sportübungsplatz ist mit einerkleinen,stellenweisemit heimischen umgeben.Ansonstenwird die Flächedurch SträuchernbepflanztenErdaufi,\,/allung, den Intensivrasender Sportplatzfläche bestimmt.Für die Flora und Fauna des Intensivrasensbesteht ein geringes Potential. Die Anpflanzungenauf der Erdaufi,,,/allung hättenbei einer entsprechenden Entwicklungein miftleresPotential. Die Beschreibungund Bewe(ungder SchutzgüterTiere und Pflanzenbasierenauf der Wahrnehmungin der Ortlichkeit.Aufgrundder kurzenEntwicklungszeit und der schlechtenPflanzergebnisse der Anpflanzungenentlangdes Sportübungsplatzes, sowieder Ackerfläche, ist davonauszugehen, des Intensivrasens auf der Sportfläche dass die Flächenkeinehohe Bedeutungals Lebens-oder Nahrungsraum besitzen. geschützte dassbesonders Artenzu findensind. Gleichfallsist wenigwahrscheinlich, im nordöstlichen Teil des Als bedingtwertvollwird dagegender Großgrünbestand Plangebieteseingeschätzt,der erhalten bleibt,. Er bietet Vögeln, lnsekten und Artenistjedochauchhier Kleinsäugern NahrungsundLebensraum. Mitgeschützten nicht zu rechnen. EntsprechendeFachgutachtenoder vergleichbarequalifizierte Aussagenliegen nicht vor. TiefergehendeUntersuchungen werden aufgrundder geringenRelevanzdes Plangebietes für Fauna und Florafür nicht eingeschätzten gehalten. erforderlich Das Plangebietist sowohlals Standortfür Pflanzenals auch als Lebensraumfür Tiere als nicht besonders wertvoll einzuschätzen. EntsDrechend einer Wahrscheinlichkeit von VorkommenwertvollerArten ist derzeitdie angenommenen 't4 - Auslegung 18.Flächennutzungsplanänderung der GemeindeLeopoldshöhe SchutzgulEmpfindlichkeit für Pflanzen als auch für Tiere als eher gering einzuschätzen. auf die SchuEgüterTiere und 2,2,2Bewertungder Planungsauswirkungen Pflanzen Die SchutzgüterTiere und Pflanzenwerdeninsbesonderedurch den Verlustvon Nahrungs- und Lebensraumvon der .Umsetzungder Planung beeinträchtigt. der angrenzenden Außerdemist in der Bauphasemit einererhöhtenBeunruhigung zu rechnen. Lebensräume Insgesamtsind jedochaufgrundder niedrigenWertigkeitder Schu?güterTiere und zu erwarten. PflanzenkeinegroßenBeeinträchtigungen 2.3.SchuegutBoden 2.3.1Bestandsbeschreibungund -bewertung Die noch unbebaulen Flächen werden derzeit intensiv als Ackerfläche und genutztund sindvollständigunversiegelt. Ebensodie Gehölzbestände. lntensivrasen Die landwirtschaftliche Nutzungder Ackerflächebeeinflusstden Boden in seiner gesamtenFunktion. Der Boden stellt die Lebensgrundlage und den Lebensraumfür Menschen,Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen dar. Er lst Bestandteildes Naturhaushaltes, und dient als Abbau-, insbesonderemit seinen Wasser- und Nährstoffkreislauf Ausgleichs-und Aufbaumediumfür stofflicheEinwirkungenaufgrundder Filter-, Puffer und Stoffumwandlungseigenschaften. Aufgrundder geringenVorbelastung wird die Empfindlichkeit des SchutzgutesBodensmit ,,hoch"eingeschätzt. bekannt Es sind keineBodendenkmale auf das SchutzgutBoden 2.3.2Bewertungder Planungsauswirkungen Das schutzgutBodenist durchdie Überbauung von Flächenvon den Auswirkungen Bereiche der Planungbeeinträchtigt. Durchdie Bebauungder bisherunversiegelten wird das Schutzgut Boden großflächigbeeinträchtigt.Die im Bebauungsplan (GRZ)von 0,4 für das AllgemeineWohngebietstellt vorgeseheneGrundflächenzahl jedoch keine übermäßigeVersiegelungsrate der entsprechenden Gebietskategorie dar. 2.4. SchutzgutWasser 2.4.1Bestandsbeschreibungund -bewertung Die Bedeutung des Schutzgutes Wasser wird anhand der Kriterien und Grundwasserhäufigkeit ermittelt.Das Kriterium Grundwasserneubildungsrate hängt stark vom Versiegelungsgrad, darüber hinaus Grundwasserneubildungsrate ab, Aufgrundder geringen aber auch von der Art der Ableitungdes Regenwassers Vorbelastungweist das SchutzgutWasser eine mittlerebis hohe Wertigkeitauf. sind im Plangebietnicht Quellen, Brunnenoder natürlicheOberflächengewässer vorhanden. 2.4.2Bewertungder Planungsauswirkungen auf das SchutzgutWasser Mit der geplantenBebauungwird aufgrundder notwendigenVersiegelungvon in hohem Flächen(Gebäude,Straßen,Zufahrten)die Grundwasserneubildungsrate Maße reduziert. Darüber hinaus ist mit einem zusätzlichenSchadstoffeintrag Wohn- oder währendder Bauphase,aber auch währendder anschließenden zu rechnen. Gemeinnutzung, speziell auchin denoberenBodenschichten, 15 - Auslegung 18-Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe Durch die Ableitung von nicht verunreinigtem Niederschlagswasserin Regenrückhaltebecken können die Verluste für die Grundwasserneubildung geringfügigminimiertwerden. 2.5. Schutgut Klima/Luft 2.5.'l Bestandsbeschreibungund -bewertung Das Ravensberger Hügellandliegt im Ubergangsbereich des maritim-.ozeanischen und des kontinentalenKlimas, wobei die kontinentalenKlimaelementebereits übeMiegen.ExtremeTemperaturensind selten. Für den BereichLeopoldshöheAsemissenist eineJahresmitteltemperatur von g' C anzunehmen. Bedingt durch die Randlageam südlichenTeutoburgerWald liegen die jährlichen durchschnittlichen Niederschlagsmengen bei850- 900mm. lm Bereich Leopoldshöhe-Asemissenmachen die Einzelwindrichtungen Westsüdwestund West fast 50% allerWindfälleaus. Ergebnisseder StationEgge, betrieben durch die Landesanstaltfür lmmissionsschutz,weisen für die Nachtstundeneinen leichtenRückgangder Windrichtungen WSW und West nach. Gleichzeitig nehmendieAnteilevonWindenausSüdundNNOzu. EineAbleitung für tageszeitliche Windsystemekann aus diesenDatenjedoch nichterfolgen,vielmehr kann die Zunahmeaus südlichenRichtungen in Verbindung mit vorherrschenden gesehen Regionalwinden werden(BANGERT UNDHEIDER1993). lm Klimaatlasvon Nordrhein-Westfalen wird dieseRegionin die bioklimatische Stufe ,,reizarm"eingestuft.Kennzeichnendhierfür sind die ausgeglichenenWerte der Lufttemperatur,geringe Abkühlungsgrößen, mäßige Windgeschwindigkeiten und ausreichende Luftreinheit. Die Leistungsfähigkeit des klimatischenPotenzialswird anhand der Kriterien Kaltluftproduktion, Frischluftregeneration und Leitbahnencharakterisiert. Danachwird die Empfindlichkeitdes Schutzgutes Klima und Luft anhand der obigen Ausführungen als mittelbis hocheingeschätzt. 2.5.2Bewertungder Planungsauswirkungen auf das SchutzgutKlima Veränderungen des Mikroklimas ergeben sich durch zusätzliche Bodenversiegelungen und damit verbundenemVedust von Vegetationsstrukturen. Mit zunehmender Bebauungwird sich die kleinklimatische Situationinnerhalb des Plangebietes zunächst verschlechtern.Durch Begrünung der Freiflächen, insbesondere durchAnpflanzenvon Großgrün(Bäume,höhereSträucher)kannder jedochdeutlichgemildert mit der Versiegelungeinhergehende Uberwärmungseffekt weroen. Der bodennaheLuftaustausch und die Winddurchlüftung wird in Bezugauf den Lärmschutzwall dahingehendeingeschätzt, dass keine Unterbindung durch diesen hervorgerufen wird. Die vorgesehene Bebauung hat nur marginalEinflussauf das Klimaaußerhalb des Plangebietes, so dassdas SchutzgutKlimanur sehrgeringbeeinträchtigt wird. 2.6SchuugutLandschaftsbild 2,6.1Bestandsbeschreibungund -bewertung Das SchutzgutLandschaftsbild lässt sich nur über qualitative,schwer messbare Parameterbeschreiben. Bewertungskriterien sind die Eigenart,die Natürlichkeit und die Vielfalteiner Landschaft.Für das Plangebietlassensich die in erster Linieauf den NaturraumzutreffendenKriteriennur begrenztanwenden.Dahersoll hier auch die Qualitätdes Stadtbildesbzw. des Wohnumfeldesin die Bewertunqeinfließen. 16 - Auslegung18.FlächennuEungsplanänderung der GemeindeLeopoldshöhe Das Kriterium Erholungseignung, das stark mit dem SchutzgutLandschaftsbild korreliert,kannebenfallszur Bewertungherangezogen werden. Das Plangebiet ist geringgeneigt.Das Geländefälltvon 129 m ü. NN auf 122 m ü.NNab. Das Plangebietist als ,,ausgeräumte" Ackerflächefür das Landschaftsbild ohne besondereBedeutung.Die prägendenElemente,wie der Gehölzbestand am Eselsbach,bleibenerhalten. Das Landschaftsbild des Plangebietes ist wederwegenseinerEigenart,Natürlichkeit noch Vielfalt als besondershochwertiganzusehen.In der Summe wird das Landschaftsbild als geringwertig eingestuft. 2,6,2 Bewertung der Planungsauswirkungen auf das SchuEgut Landschaftsbild Es ist zu erwarten,dasssich die Umsetzungder geplantenBebauungnichtnegativ auf das Landschaftsbild auswirkt. 2.7.SchutzgutKultur und sonstige Sachgüter Das SchutzgutKultur und Sachgütersteht in engem Zusammenhangmit dem Schutzgut Mensch und gegebenenfallsmit dem Schutzgut Landschaftsbild. Auswirkungenauf das Schutzgutkönnendaher auch Bedeutungfür die anderen beidengenanntenSchutzgüterhaben.lm Plangebietund deren nähereUmgebung sind keineschutzwürdigen Objektevorhanden. 2.7.2Bewertungder Planungsauswirkungenauf das SchutzgutKultur und sonstige Sachgüter DasSchutzgutKulturundsonstigeSachgüterwirdvon der Planungnichtberührt. .. 2.8Wechselwirkungender Schutzgüterund Gesamtbewertungdes Umweleustandes Die zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlicheml\4aße. Dabei sind die Wechselwirkungenzwischen den Schutzgüternsowie Wechselwirkungen aus Verlagerungseffekten und komplexe Wirkungszusammenhänge unter den Schutzgüternzu betrachten.Die auf die SchutzgülerbezogenenAuswirkungen betreffenalsoein starkvernetzteskomplexes Wirkungsgefüge. Die einzelnuntersuchten Schutzgüter weiseneinejeweilsgeringebis mittlere/ hohe Wertigkeitauf. In ihremZusammenwirken stellensie in unterschiedlicher cewichtung denallgemeinen Umweltzustand dar. lm Plangebiet führtdie Uberbauung von Bodenzwangsläufig zu einemVerlustder Funktionvon diesem,wozu auch die Speicherungvon Niederschlagswasser zählt. Hierdurcherhöht sich der Oberflächenwasserabfluss, während die Versickerung unterbundenwird. Aufgrundder derzeitigenintensivenBewirtschaftung des Bodens einerseitsund der nur teilweisenNeuversiegelung gleichzeitiger bei Aufwertung durch öffentlicheGrünflächen/ Flächenfür Gemeinbedarf / Ausgleichsflächen sind die Umweltfolgender möglichenWechselwirkungen andererseitsals gering zu beurteilen.Eine Verstärkungder erheblichenUmweltauswirkungen durch sich negativverstärkende Wechselwirkungen ist im Planungsgebiet nichtzu erwarten. 17 - Auslegung18.Flächennutzungsplanänderung der cemeindeLeopoldshöhe 3, Prognose Ohne die Baugebietsentwicklungwürde das Plangebiet weiterhin als landwirtschaftliche Ackerflächegenutzt.Die hoheErtragskraft des Bodensliefertdie wirtschaftlicheGrundlage.Die Beeinträchtigungen aus intensiv ackerbaulicher Nutzungfür die Vielfaltder Bodenstruktur unddie angrenzenden Wohngebietebliebe bestehen.Die Durchlässigkeit des Bodensund ihre Bedeutungfür entsprechende Tier- und Pflanzenarten sowiedas Kleinklimabliebeerhalten.Die Entwicklungder Odslagewürde auf eine reine Bestandssicherung beschränkt.Kuz- bis mittelfristig ist der gegenwärtignochunterhaltende Sportplatzan der Festhallein Asemissenzu ersetzen. Folgt hierfür kein Ersatz, entstehen Engpässe im Sportbetriebder Gemeinde,was sichnegativauf die Erholungdes Menschenauswirkenkann. Bei Umsetzung des Baugebietes werden die Schutzgüter und deren Wechselwirkungen beeinflusst. lm Zugeder Realisierung der Planungkönnenjedoch äuf den Kompensationsflächen hinsichtlichder einzelnenSchutzgüterund deren Wechselwirkungen Verbesserungen erreichtwerden. Bezogenauf das SchutzgutMenschenist zu eMarten,dass die lmmissionender Nutzungen auf der Fläche für Gemeinbedarf,die zukünftigeWohnbebauung beeinflussen.Die Gemeinde Leopoldshöhevertritt die Auffassung, dass die Beeinträchtigung durchden Lärm vertretbarist. Diesesauch vor dem Aspekt,dass die Nutzungenauf den Flächenfür Gemeinbedarf zur Erholungdes Menschen dienen. 4. Vermeidung, Verringerung undAusgleich Die Vermeidungund der Ausgleichvoraussichtlich erheblicherBeeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowieder Leistungs-und Funktionsfähigkeit in seinenin S 1 Abs. 6 Nr.7 BaUGBbezeichneten (Eingriffsregelung Bestandteilen nach dem Bundesnaturschutzgesetz) sind in der Abwägungnach S 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen. lm Besonderensind auf der Grundlageder naturschutzrechtlichen gem. S 1a (3) BaUGBi.V.m. S 21 (l) Bnatschc die Eingriffsregelung Beeinträchtigungen von Naturund Landschaftdurch die Aufstellungdes B-Planes zu beurteilen undAussagenzur Vermeidung,Verringerungund zum Ausgleich der nachteiligenMaßnahmenzu entwickeln.HierfürsteheneinigeMaßnahmenzur Verfügung,die z.F. zur Ubernahmeals Festsetzungin den B-Planvorgeschlagen werden.Die damitverbundenen Zielvorstellungen ergebenfolgendeAnforderungen für die Schutzgüter sowiedie unvermeidbaren Belastungen. ) SchutzgutMensch: Berücksichtigung der Lärmimmissionen aufgrund der Nutzungen aufden Flächen für Gemeinbedarf. Umsetzung von aktivenundpassivenLärmschutzmaßnahmen. Unvermeidbare Belastungen Lärmbelästigungen durch das Verkehrsaufkommen auf den Erschließungsstraßen, den Nutzungenauf den Flächen für cemeinbedarfsowie auf der öffentlichen Grünfläche. > Schutzgut Boden: Mit der Bebauung verbunden ist eine Bodenversiegelung, die zu kompensieren ist. Die Verkehrsführungist so angelegt,das bestehendeversiegelteFlächen zur genutztwerden.Diesestrifftauchfür die Bereitstellung Erschließung von Parkplätzen 18 '18.Flächennutzungsplanänderung - Auslegung Leopoldshöhe der Gemelnde zu. Hierfürwird auf die bestehende für die Nutzungder Flächefür Gemeinbedarf Weiterhinwird für die Parkplätze Verkehrsfläche der Waldstraßezurückgegriffen. parallelzur Planstraße2 keine zusätzlicheversiegelteFlächeerforderlich,da sie werdenkönnen. direktvon der Planstraßeangefahren aus dem Bodenaushubdes wird ein Lärmschutzwall AnstelleeinerLärmschutzwand Baugebietes erstellt.Der Bodenverbleibtim Plangebiet.Es werdenfür den aktiven nöü9. Lärmschutz keineMaßnahmenin den tieferenBodenschichten Des Weiterenist die Versiegelungvon Freiflächen,Stellplätzenund Zufahrtenmit Asphalt oder Beton einschließlich Betonunterbautenvon anzulegenden Pflasterflächenunzulässig. Belastungen Unvermeidbare und Gebäude. DieTotalverslegelung durchVerkehrsflächen ) SchutzgutArtenund Lebensgemeinschaften (Tiere,Pflanzen,biologischeVielfalt) der auf den Flächenfür Gemeinbedarf, Erhaltund Entwicklungvon Grünstrukturen öffentlichenGrünflächeund den Flächen zur Regelungdes Wasserabflusses. Insbesonderejedoch die Festlegungder Ausgleichsflächezur Bachaue des Eselsbachesund den dort vorhandenenStruKuren.Damit wird eine Puffezone zwischenzukünftigerWohnbebauungund wertvollengegebenenBiotopstrukturen geschaffen. Belastungen Unvermeidbare DiesesSchutzgutwird wie das SchutzgutBodendurch die geplantenMaßnahmen beeinflusst.Bei einer vollständigenVersiegelungkommt es zum Tolalverlustvon Bodenfaunaund-flora. ' SchutzgutWasser/ Grundwasser geht der B-Plandurch die Schaffungvon naturnahen Auf die Umweltauswirkungen hier Erdbecken ein. Weiterhin wird auf übermäßige Regenrückhaltebecken, Versiegelung verzichtet(sieheSchutzgutBoden). Unvermeidbare Belastungen ist tendenzielleine Durch die angestrebteBebauungund Flächenversiegelung speziell auch in den oberen Verringerung des Bodenwasserhaushaltes, Bodenschichten, zu erwarten. I SchutzgutKlima/ Luft Auswirkung Bauweiseund Flachdächer mit nachteiliger Es wirdeinehochverdichtete vermieden.Die Flächefür Gemeinbedarfi.V.m. auf Kleinklimaund Landschaftsbild der öffentlichenGrünfläche und der Ausgleichsflächevermindern die lokale Erwärmung. Unvermeidbare Belastungen Mikroklimas ergeben Veränderungen des Boddnversiegelungen. sich durch zusätzliche ) SchutzgutLandschaftsbild vor. Die des Landschaftsbildes Es liegen keine erheblichenBeeinträchtigungen die und Flächen für den Gemeinbedarf, Festsetzungeiner öffentlichenGrünfläche Rad- und Fußwegenetzes und die Schaffung Anlageeineszusammenhängenden 19 - Auslegung 18.Flächennutzungsplanänderung der GemeindeLeopoldshöhe der Ausgleichfläche entlangder Eselsbachaueermöglichenden dort wohnenden Menschen,das Gebieterlebbarerzu machen.Die AnlageneuerStruKurensteigert den Erholungswert. Unvermeidbare Belastungen DerVerlustdes Landschaftsbildes Ackeran diesemOrt. ) SchutzgutKultur-undsonstigeSachgüter Es liegenkeineBeeinträchtigungen vor. Bei dem Vorhabenhandeltes sich um die 18. Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren. DiesebereitetkeinenEingriffgem.der ,,Eingriffsregelung" vor, sehr wohljedochdie damitverbundeneNeuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04 / 11 Für einen Eingriff in Natur und Landschaft ist ein Ausgleich, ,Waldstraße". entsprechendBaUGBund Naturschutzrecht zu erbringen.In Verbindungmit den vorabbeschriebenen Umweltauswirkungen, werdenim Bebauungsplan Maßnahmen festgesetzt,um die Eingriffeund die Umweltauswirkungen zu vermeiden,zu mindern bzw.auszugleichen. Diesessind: . Festsetzungeiner großflächigen,öffentlichenGrünfläche(ca.4800 qm) i.V.m. Freiflächen der Flächefür Gemeinbedarf . FestsetzungeinerAusgleichsfläche, u.a. zum Schutzdes ökologischenPotentials an derBachauedesEselbsbaches . Lärmschutzin Form eines Erdwalles,der mit standortgerechten heimischen GehölzenbeDflanzt wird . Ausgestaltung der Regenrückhaltebecken als Erdbecken . allgemeineBepflanzung der öffentlichenFlächenmit standortgerechten heimischen Gehölzen . Mit der Lage des Sportplatzesentlangder GresterStraßewird eine Vermeidung von nachteiligenBodenveränderungen erzielt. Gegenüberanderen Standorten innerhalb des Geltungsbereiches werden an dem geplanten Standort die geringstenBodenbewegungen erforderlich . Nutzungvon vorhandenenErschließungsflächen für dasVerkehrskonzept . Erschließungsfläche ist auf das notwendigste Maßbeschränkt . Schaffung undSicherung einerAusgleichsfläche innerhalb desBebauungsplanes . Schaffungund SicherungeinerAusgleichsfläche außerhalbdes Bebauungsplanes Die Ausgleichsflächeinnerhalb der Flächennutzungsplanänderung / des Bebauungsplanes wirdgegenüber derzukünftigen Wohnbebauung durcheineHecke aus standortgerechten,heimischen Gehölzen abgegrenzt. Die verbleibende Restfläche wirdder eigenen,natürlichenEntwicklung überlassen. Die Ausgleichsflächeaußerhalb der Flächennutzungsplanänderung / des Bebauungsplanes wird von einerAckerflächein einenWald mit standortgerechten, heimischenLaubbäumen entwickelt. Beide Ausgleichsmaßnahmen werden die genanntenSchutzgüterpositiv und langfristigin derenEntwicklung unlerstützen. 20 derGemeindeLeopoldshöhe-Auslegung 18. Flächennutzungsplanänderung 5, Planungsalternativen 5.I Standortalternativen für die Verlegungdes SportplatzesAsemissen,welche Die Standortuntersuchung vom Westfälischen Amt für Ländes- und Baupflege erstellt wurde, hat herausgearbeitet, das die Flächean der Waldstraßebesondersgeeignetist. Des u.a. mit der Weiterenwurdein Verbindungmit der 13. Flächennutzungsplanänderung Entwicklungder Ortsteile Bezirksregierung Detmolddie zuktinftigestädtebauliche des JugendtreffsGreAse(Akz Gresteund Asemissenerörtert.Mit der Genehmigung (Akz 63.40 und des dortigenSportübungsplatzes 63.40LH 80/01-0v.01.10.2001) grundlegenden Entwicklungen sind die städtebaulichen LH 93/01-0v.01.10.2001) von der Gemeinde Leopoldshöhe aufgezeigt worden. Die vorliegende ist die darausfolgendeKonsequenzzur Schaffung Flächennutzungsplanänderung vonWohnbauflächen. von Sport-und Spielflächen i.V.m.der Bereitstellung 5.2 AlternativeBebauungskonzepteund FestseEungsmöglichkeiten lm Vorfeld der Entwurfsphase wurden andere Bebauungskonzepteund geprüft. Dadurch,dass der Sportübungsplatz und der Festsetzungsmöglichkeiten Jugendtreff GreAse bzw. das Vereinshaus besteht, waren alternative nur in einem kleinen Umfang Bebauungskonzepte und Festsetzungsmöglichkeiten geplänten Sportplatzesentlangder GresterStraßewurde möglich. Die Lage des durch den Geländeabfall einerseitsbestimmtdurch die Topographie(insbesondere zum Wald sowie von der zum Eselsbach),den einzuhaltendenSchutzabstand Einrichtungen. Erreichbarkeit der vorhandenen im Bereichverfolgtdie Absicht,Wohnenund Die vorgeseheneGesamtentwicklung (Sport) zu entwickeln.Hierzu kann in geradezu Freizeit in enger Nachbarschaft Wohnenund Freizeitdie Sfadf Verknüpfung für das Nutzungssegment idealtypischer geschaffen veranlasstedie werden. Dieses vorausgeschickt, der kuzen t1lege wie so nah wie möglich,aberauchso weit auseinander GemeindeLeopoldshöhe, vorzusehen. Weitere Nutzungen innerhalb des Plangebietes vertretbar, beide zusätzlicheöffentlicheGrünflächenzwischendem Wohnen und der Fläche für Gemeinbedarfhättennach Ansichtder Gemeindezur Separierungder Flächefür Gemeinbedarfvon der Wohnnutzungbeigetragen.Neben dem Verlust von zur Nettobauland, der an eineranderenStelleund somitzusätzlichim Außenbereich d|e Verfügunggestelltwerden müsste, ist auch aus Kriminalpräventionsgründen jetzigeEntfernungzu favorisieren. Durch die bestehendenStraßen ist die Erschließungbereits festgelegt. Eine nur ist nichtsinnvoll,da die Erschließung möglicheAnderungder Erschließung umfangreicherwird, mehr Verkehr in das zukünftigeWohngebietund auf die Weg, lenkt. bestehendenStraßen,hier Hudewegund Pansheider von 0,4 entsprichtder Die Festsetzungder maximalzulässigenGrundflächenzahl obergrenze laut S 17 BauNVOfür Wohngebiete.Damit wird den Bauherrenein genutzt.Die gegebenund die Flächenwirtschaftlich attraktiverEntwicklungsrahmen SchutzgüterBoden,Floraund Fauna,WasserundLuft werdendadurchzwar stärker gleichwohl betroffenals bei der Festselzungeiner geringerenGrundflächenzahl, werdenauch hierbeidie genanntenSchutzgüternichtvon Störungenfrei sein. Eine niedrigere Festsetzunghinsichtlichder maximalenzulässigenGrundflächenzahl erschlossen werden würdezu Folgehaben,dass neueFlächenim Außenbereich müssten. - Auslegung 18. FlächennuEungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe 6. Zusätzliche Angaben 6.1 Methodik/Vorgehensweise Zur Beurteilungder einzelnen Schutzgüterwurden folgende Gutachten und verwendet: Stellungnahmen - Schalltechnisches Gutachtenim Rahmendes Verfahrenszu|18. Anderungdes Flächennutzungsplanes und der Neuaufstellung Nr. 04/11 des Bebauungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe, vom des Büros AKUS GmbH ,Waldstraße" 24.01.2006,ohneAnlage3 Blatt1 10 siehedazu letzteAnlage - Stellungnahme zu möglichenLuftschadstoffen des BürosAKUSGmbH,v. 24,1.06 - Stellungnahme zu möglichen Lichtimmissionen des BürosAKUSGmbH,v.24.'1.06 - ,,Konzept zur naturnahenEntwicklung im der Windweheund derenNebengewässer südlichenGemeindegebiet", erstelltdurchden Garten-und Landschaftsarchitekten E. Klemens,Februar2004 - Geländequerschnitt, erstelltdurchdas lngenieurbüro Kindsgrab, Oktober2005 WeiteretechnischeUnterlagenliegennichtvor. Schwierigkeiten bei der Erhebung der Grundlagenhabensich nichtergeben. 6.2 Monitoring Ziel der Uberwachung ist nicht, eine umfassende Vollzugskontrolleder Flächennutzungsplanänderung / des Bebauungsplanes Es sollen zu realisieren. lediglicherheblichevorhergesehene wie unvorhergesehene Auswirkungen(positive wie negative)- die bei der Durchführung der Planungenauftreten- festgestelltbzw. erfasstwerden. Bei der Umsetzungder Festsetzungendes Bebauungsplanessind mit dem derzeitigenKenntnisstand keineerheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.Auch gleichwohlnicht unvorhersehbare umweltauswirkungen sind wenig wahrscheinlich, auszuschließen. Die Gemeinde LeoDoldshöhewird zur Überwachungvon eventuellen, unvorhergesehenen Umweltauswirkungen aufdie Informationen derentsprechenden Fachbehördenzurückgreifen.Diese sind durchBaUGB 4 Abs. 3 zur Mitteilung S angehalten. genannt: Hierzuseienbeispielhaft . GewässerübeMachung gemäßLandesrecht . Lärmüberwachung gemäßBlmSchG . LaufendeRaumüberwachung und-beobachtung Monitoringfunklionen nehmen weiter im Rahmen ihrer gesetzlichenPrüf- und UbeMachungspflichten die Bauaufsichtsunddie Umweltbehörden wahr Die Auswirkungenauf die Umweltbei den Flächenfür Gemeinbedarf könnenz.Zt. noch nicht abschließendeingeschätzt werden,da die abschließende Nutzungund ihre möglicheBelastungen für die Umwelt,hier insbesondere Lärmauswirkungen, noch nicht bekanntsind. SofernerheblicheUmweltauswirkungen im Rahmender Baugenehmigung vorliegenoder vermutetwerden,solltengeeigneteMaßnahmen zur Uberwachungin den nachgeordrieten Genehmigungsverfahren vorgesehen werden.Die Ergebnisseder bisherigenGutachtensind durchgeeigneteMaßnahmen und Festsetzungen berücksichtigt worden.Die Gemeindegeht daher davon aus, dassgrundsätzlich sich keineerheblichen Umweltauswirkungen entwickelnwerden. 18.Flächennutzungsplanänderung derGemeindeLeopoldshöhe-Auslegung 6.3 Zusammenfassungdes Umweltberichtes in der Die bebaubaren Flächen des Plangebietes werden / im Bebauungsplan als Wohnbauflächen / Flächen Flächennutzungsplanänderung für AllgemeinesWohngebietund Flächefür Gemeinbedarf ausgewiesen.Darüber hinaus sind Verkehrsflächenzur Erschließungder Baufelder,Flächen für die Regelung des Wasserabflusses,eine öffentliche Grünflächen und eine Ausgleichsf lächefestgesetzt. Als voraussichtliche Umweltauswirkungen, die mit der Bauleitplanungvorbereitet werden, sind die Lärmbelastungen durch die Nutzungenauf den Flächen für Gemeinbedarffilr die hinzuziehendeBevölkerung,der Verlust von Boden und Bodenfunktionendurch Versiegelungsowie die Veränderungvon Tieren und als Pflanzenzu nennen.Das SchutzgutMenschist hinsichtlichder Lärmbelastung Nutzung verbunden ist mit schwierig einzustufen,da die Lärm hervorrufende Flächedie Wohnumfeldqualität verbessert. Erholungund die dafür bereitgestellte vertritt die Gemeinde Leopoldshöhe die Auffassung, dass die Nichts desto trotz zu entwickeln, Absicht,Wohnenund Freizeit(Sport)in engerNachbarschafi zur der kuzen Wege zu leisten 4. einenBeitrag Stadt Wirkungenerreicht 5. das Ziel ,,Sportfür alle"mit seinengesundheitlichen werdenkannundgleichzeitig 6. die Vielialt von Sport und Spiel mit ihrer gemeinschafts- und persönlichkeitsbildenden Kraftgewährleistet bleibt und aus diesenGriindendas planerischeKonzeptvertretbarist. Gleichzeitighat die im B-Planumgesetzt,die GemeindeLeopoldshöhe Maßnahmenund Festsetzungen die hinzuziehendeBevölkerungeinerseitsüber die zu erwartendeLärmsituation informiertund andererseitsso weit wie möglichdavorschützt(2.8. Kennzeichnung Fläche gem. 18 Blmschv, Lärmschutzwall,passiver der lärmbeeinträchtigten Lärmschutz). ist festzustellen,dass unter Berücksichtigung der Maßnahmen Zusammenfassend durchdie zurVermeidung, Minimierung undzumAusgleich der Umweltauswirkungen zu Baugebietsentwicklung keine erheblichennachteiligenUmweltauswirkungen erwartensind. 23 Anlaqe:Beurteilungder Sportplatzsituation in der Gemeinde Leopoldshöhe,insbesonderefür die OrtsteileAsemissen, Bechterdissenund Greste Ftlr die Beurteilung, Bewertungund Ermittlung wurdeder,,Leitfaden filr die Sportstättenentwicklungsplanung", Band103des Bundesinstitutes für Spofhvissenschaften, 1. Auiage2000,herangezogen. Beurteilungder vorhandenenSportpläEe Die Erhebungund Bewertungder Außensportanlagen im Gemeindegebiet Leopoldshöhe ergab,dass der Sportübungsplatz Rübekampin Gresteausreichend für Trainingszweckeist. Ein Spielbetriebist jedoch nicht möglich. Weiter wird deutlich,dass der Sportübungsplatz Rübekampund der SportplatzAsemissen gegenwärtig als geeignetzu beurteilensind,abermittelfristig ihreGebrauchsfähigkeit verlieren. Die räumliche Lage des SportplatzesAsemissen innerhalb eines Wohngebietessowie die Altlastensituation aufgrunddes ehemals eingeselzten Kieselrots führenzu der Überlegung, die Nulzungdes Sportplatzes aufzugeben. NuEungs-und Belegungssituationder vorhandenenSportplätze Die Belegungsdaten ergaben,mit Blick auf saisonaleEinflüsseim Winterhalbjahr, dass durch den hohen Nutzungsgraddie Bespielbarkeitder Rasenplätze problematisch bzw.teilweisenichtmöglichist. DerTUS Bexterhaqen nutztden SportplatzBexterhagen undstehtin Kooperation mit der StadtBad Salzuflen,zur NutzungeinesSportplatzes der Stadt.Je nach Bedarf (Uberschneidung der Trainingseinheiten, Bespielbarkeit) wird entschieden,welcher Platz genutztwird. Diese Kooperationist jedoch nicht verbindlich.Die Stadt Bad Salzuflensignalisiertebereits,dass sie die Nutzungskapazitäten für den TUS nicht weiterführenmöchtewie bisher.Gegenwärtigbestehtfür den TUS Bexterhagenein ausreichendes Nutzungsangebot. Der TUS Leopoldshöheverfügt über zwei ,,eigene" Rasensportplätzeals Großspielfelder.Durch die Mannschaftsanzahlund den damit verbundenen Trainingseinheitenund anstehenden Punktspielenwerden die Plätze stark beansprucht.Damit am Wochenendedie Punktspiele,die teilweisezeitgleichauf beidenSportpläLenstattfinden,währenddes Winterhalbjahres durchführbarsind, findendie Trainingszeiten ab Oktoberauf dem Sportübungsplatz Rübekampstatt. Die Sportplätze in Leopoldshöhe sindsomitganzjährigundder SportplatzRübekamp in der Winterspielzeit komplettbelegr. Der TUS Asemissen nutzt gegenwärtigden SportplatzAsemissen und den Sportübungsplatz Waldstraße.Der SportplatzAsemissenist ein Kunstrasenplatz und kann somit ganzjährigin Anspruchgenommenwerden. Der Sportübungsplatz, einschließlich der Sanitäranlagen, ist noch nichtmit allennotwendigen Funktionen versehen.DadurchkanndieserPlatznoch nichtin den grundsätzlichen Sportbetrieb integriert werden.Die Belegungstabelle und die Nutzungsbeschreibung des TUS legen offen, dass für eine geregelteVereinsaktivität zwei Sportplätzebenötigt werden. Nach vollständigerHerstellungdes Sportübungsplatzes verfügt der TUS Asemissenzeitweiligüberein ausreichendes Nutzungsangebol. Fazil Sobaldder Sportplatz Asemissenals nichtmehrverfügbareinzustufenist, bestehtim Nutzungsangebot ein Defizit.Dieseslässtsich auchnichtdurchein Ausweichendes Vereins auf einen bestehendenSportplatzbeheben.Der räumlicham Nähesten gelegene SportübungsplatzRübekamp ist im Winterhalbjahrdurch den TUS Leopoldshöhevollständigbelegt. Zudem ist der Platz abgängig, ohne weitere Maßnahmen. Weitere freie Belegungskapazitäten aüf den Sportplätzen im Gemeindegebiet sindnichtgegeben.Es ist ggf.auchdamitzu rechnen,das der TUS Bexterhagen Nutzungsdefizite aufzeigt,wenndie Nutzungdes Sportplatzes der Stadt Bad Salzuflenentfälltodersich reduziert. BedarfsermittlungSportplatr Anhandder vorgegebenen und eigenständig festzustellenden Parameternwurdeeine Berechnungfür die OrtsteileAsemissen,Bechterdissen und Greste sowie ftlr das gesamte Gemeindegebiet vorgenommen(s.u.). lm Ergebnislässt sich feststellen, dassfür den TUSAsemissenein Bedarfvon annäherndzwei Sportplätzen besteht.Für das Gemeindegebietsind sechs Sportplätzeermitteltworden. Diese sind auch gegenwärtigvorhandenund bespielbar.Entfällteinerder vorhandenenSportplätze, so entstehtein Defizit. Berechnungdes Sportstättenbedarfsin Asemissen,Bechterdissenund Greste Ermittlungdes Sportbedarfs Zur Bestimmungdes Sportbedarfs wird für jede Sportart(hiernur organisiertz.B. im pro Woche mit Hilfeder TUS Asemissen)der zeitlicheUmfangder Sportaktivitäten ParameterHäuUgkeitund Dauer berechnet.Der Sportbedarfergibt sich nach folgender Gliederung: = Sportlerx Häufigkeitx Dauer. Sportbedarf Sportler= lvlitglieder desTUSAsemissenin der SparteFußball = AnzahlderTrainingszeiten proWocheim Verhältnis Häufigkeit zur Anzahlder Mannschäften, wobei Punktspiele nichtzu erfassensind Dauer= durchschnittliche DauereinerTraininoszeit Dauer 1,5 x x Häufigkeit 1,43 x x Sportler 422 = Sportbedarf = 904,2857'14 Ermittlungdes Sportstättenbedarfs Aus dem Sportbedarfwird der Sportstättenbedarf errechnet,Dazu wird durch Multiplikation des Sportbedarfs mit dem Zuordnungsfaktor und durch anschließende Divisionmit der Belegungsdichte, der Nutzungsdauer der Sportanlagen und dem Auslastungsfaktorder Bedarf an Sportstättenbestimmt.Die Gleichung lautet: = Sportstättenbedarf Sportbedarf x Zuordnunqsfaktor Belegungsdichte x Nutzungsdauer x Auslastungsfaktor = gibtdenAnteileinerSpodartan,die auf der Sportanlage Zuordnungsfaktor ausgeobtwird.Beieiner gleich1 Sportartist der Tuordnungsfaktor = Anzahlder Sportlereiner Spodad,die gleichzeitigauf dea SportanlageSport Belegungsdichte ausilbenkönnen.Wertwufdeder Empfehlung des Institutsentnommen. = Zeitumfang Nutzungsdauer genutzt in Stundenpro Woche,den eineSportanlage filr Sportzwecke werdenkann( 12 h x 5 Tage).Wertwurdeder Empfehlung des Institutes entnommen. = tatsächliches prc Woche.We( wurde der Empfehlungdes Auslastungsfaktor lst-Sportvolumen lnstitutsentnommen. = Sportstättenbedarf SportbedarfxZuordnungs- / (Belegungsdichte x faktor Nutzungsdichte x Auslastungsfaktor) s04,2857143 1 I (3o x (12x 5) x 0,30) = 1,67460317 Interpretation des Ergebnisses gegenwärtige In die Berechnung ist die tatsächliche, Anzahlder Fußballmitglieder des TUS Asemisseneingeflossen.Freizeitsportler sind somit nichterfasstworden. Die Nutzungumfasstnur die Trainingszeiten an 5 Tagendie Woche.Qualitativist ein Großspielfeld in der Berechnungberücksichtigt worden.Somitwurde die derzeitige Situationbeurteilt.Der anzunehmende Zugewinnan neuenSportlerndurch das Neubaugebietist nicht mit eingeflossen,weil davon auszugehenist, dass der demographische Wandel diesen wieder ausgleicht.Dies vorausgeschickt, ist von einemBedarfvon 2 Sportplätzen für Asemissenauszugehen. Berechnungdes Sportplaebedarfsfür die GemeindeLeopoldshöhe Ermittlungdes Sportbedarfs Dauer x Häufigkeit x Sportler = Sportbedarf 1,5 1,52777778 1317 = 3018,125 = Bexterhagen Häufigkeit 8 Mannschaften, 13Trainingseinheiten, Leopoldshöhe 14Mannschaften, 22 Trainingszeiten; Asemissen'14 Mannschäften, 20 Trainingseinheiten ,3 2.17 ? 1 .'-'21' -',:+;; r ,,-lt:a= 213 " 3.12,, '6 "t2 '2.11 in der derSportplätze Ubersichtsplan 18. Anderungdes Flächennutzungsplanes Gemeinde der GemeindeLeoPoldshöhe - Auslegung - -* .