Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
19 MB
Datum
10.08.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
-Auslegung
Bebauungsplan
Nr.04/'l1 .Waldstraße"
LEOPOLDSHöHE
GEMEINDE
Bebauungsplan
Nr. 04111 ,,Waldstraße"
(Entwurf)
Planzeichnung
Festsetzungen
Begründung
Stand: August2006- Ausleguns
Bebauungsplan
Nr.04 / 11 'Waldstraße'-Auslegung
-AuslegungBebauungsplan
Nr.04/ 11 ,Wabstraße"
il
Grenze
desräumlichen
celtungsbereiches
desBebauungsplanes
Bebauungsplan
Nr.04/11
,,Waldstraße"
I\,11 : 5.000
(Ausschniit
ausderDGK1 :5.000
KreisLippe,
19.12.2000,
40/50)
Übersichtskarte
Gemeinde
Leopoldshöhe
Bebauungsplan
Nr.04 / 11 ,Waldstraße'-Auslegung
Präambel
Aufgrund des S 1Abs.3
(BaucB) i.V. mit S 41 der
Baugesetzbuches
Gemeindeordnung
NRW (GO NRW)hat der Rat der GemeindeLeopoldshöhe
den
Bebauungsplan
Nr. 04 / l l ,,Waldstraße",
bestehendaus der Planzeichnung,
den
örtlichen Bauvorschriften,den textlichen Festsetzungenund der Begründung,
beschlossen.'
Leopoldshöhe,
Bürgermeister
B
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-AuslegungBebauungsplan
Nr.04/ 1'i ,,Waldstraße"
Planzeichenerklärung
/ Festsetzungen
Art der baulichenNutsung(Baugebiete)
FlächenfUrden Gemeinbedarf
G 9 ( 1 )N I . 5 B ä U G B )
Allgemeines
Wohngebiet
ß 9 (1)BauGBi.Vm
54 BauNVo)
2WE
Beschränkung
derZahlderWohnungen
(S9(1)Nr.5BauGB)
t- -.' -.- ';- - ' 1
Ausnahme
vonderBeschränkung
derZahlderWohnungen
(Se (1)Nr.5 BaUGB)
Maß der baulichen Nutzung
Grundflächenzahl(se(1)Nr.1säucB,
s 16BauNVo)
GRZ0,4
Geschoßflächenzahl(Ss (i) NrI BäucB,
S16BauNVo)
GFZ z.e.O,4
ZahlderVollgeschosse
alsHöchstmaß
(SI (1)Nr.I BauGB.S 16BauNVo)
-zwingendZahlderVollgeschosse
(SI (1)Nr 1 BauGB,S 16BauNVo)
Höhebaulicher
Anlagen
(SI {1)Nr. I 8auGB,S 16und18BauNVo)
TH z.e.6,50m
FH z.e.9,50m
Traufhöheals Höchstmaß
(S9 {1)NL 1 BauGB,S 16BaUNVO)
Firsthöhe
als Höchstmaß
(S9 (1)Nr. 1 BauGB,$ 16Ba!NVO)
Bauweise,Baugrenze
o
A
Offene BaUWeiSetSs (1)Nr.2BaucB,
S22BauNVo)
Nur Einzel-und Doppelhäuser(Se(1)Nr.2BauGB,
S22BauNVo)
D
-AuslegungBebäuungsplan
Nr.04 / 11 ,,Waldstraße"
Baugrenze 15s nr r,. z BauGB
s 22Lnds23BauNVOl
Flächen
für denGemeinbedarf
EI
Zweckbestimmung:
Sportplatz
EI
Veranstaltungseinrichtung
für
Sport,
Bildung,
Kultur
und
sozialeZwecke
fl
EI
Sport
( S9 ( 1 )N r . 5B a U G B )
(s s 0) Nr.5 BaUGB)
Zweckbestimmung:
Sport
(Se (1)Nr.5 BaUGB)
Grünfläche
Offentliche
Grünfläche
(SI (1)Nr.15BäuGB)
Zweckbestimmung:
Spielplatz
(S9 (1)Nr.15BauGB)
Verkehrsflächen
(Ss(1)Nr.i1BaucB)
Straßenverkehrsflächen
P
n
Zweckbestimmung:
(se(1)Nr.11BaucB)
OffentlichePärkfläche
Zweckbest'mmung:
Fußweglgsltyrlr.l e"ucey
Zweckbestimmung:
lärmverträglicher,
fußläufigerDurchlassim Lärmschutzwall
(Fußweg ($e 0) N,.1i BauGBt
E
- Auslegung
Bebauungsplan
Nr.04 / 11,Waldstraße"
Flächenfür die Wasserwirtschaftund die Regelungdes
Wasserabflusses
RRB
(se(i)N. 16BaucB)
Zweckbeslimmung:
Regenrückhaltebecken
Maßnahmen
und Flächenfür Maßnahmen
zum SchuE,zur
Pflegeund zur Ent$ricklungvon Boden,Natur und
Landschaft
Umgrenzung
von Flächenfür lvlaßnahmen
zum Schutz,zur
Pflegeundzur Entwicklung
von Boden,Naturund Landschajt
(5 e (1)Nr.20BaUGB)
(Landschaftsschutzgebiet
Umgrenzung
von Schutzgebieten
)
(S9 (6)BaUGB)
SonstigePlanzeichen
LSfV
Umgrenzung
der Flächen
für besondere
Anlagenund
Vorkehrungen
zum Schutzvor schädlichen
Umwelteinwirkungen
Zweckbestimmung:
(LSW) 19s1ry
Lärmschutzwall
rr.zreaucey
Umgrenzung
der Flächen,
dievonderBebauung
freizuhalten
rst
(S9 (1)Nr.10 i.V.m.(6)Ba0GB)
Flächenfür Vorkehrungen
zum Schutzvor schädlichen
Umwelteinwirkungen
passiverLärmschutz
(Ss{1)Nf.24
Zweckbestimmung:
BaucB)
Grenzedes räumlichenGeltungsbereichs
des Bebauungsplans
(Se (7)BaUGB)
Abgrenzung
unterschiedlicher
Nutzungen,
z.B.von
Baugebieten
oderAbgrenzung
des Maßesder Nutzung
jnnerhalb
einesBaugebietes
SD
WD
20-45
Satteldach
Walmdach
Dachneigung
F
-AuslegungBebauungsplan
Nr.04 / 11"Waldstraße"
TextlicheFestsetzungen
L Zur baulichenNutzung
l. AllgemeinesWohngebiet
1.1 Gemäß $ 1 (6) Nr. f BauNVOsind die Ausnahmengemäß S a (3) Nr. 4
(Gartenbaubehiebe)
und Nr. 5 (Tankstellen)
BauNVOausgeschlossen.
2. Beschränkung
der Zahl der Wohnungen
2.1 Zulässig sind je Wohngebäudemaximal 2 Wohnungenund 1 Wohnungje
Doppelhaushä|fte.
2.2 Von dieserFestsetzungkann auf den dafürgekennzeichneten
Flächeneine Ausnahme
zugelassenwerden.Hierfürist nachzuweisen,
dass das zu errichtendeGebäudeden
besonderen
Wohnbedürfnissen
genutztwird.
ältererMenschendientundentsprechend
ll. Überbaubareund nicht überbaubare
Grundstücksflächen
1. Bodenbefestigung,Freiflächen,Stellplätzeund Zufahrten
1.1 DieVersiegelung
von Freiflächen
und Stellflächen
mit Materialien
wie AsphaltoderBeton
ist unzulässig.
Für anzulegende
Pflasterflächen
ist ein Betonunterbau
nichtzulässig.
2. Garagen,Carportsund Stellplätze
2.1Aufdennichtüberbaubaren
Grundstücksflächen
werdendiesezugelassen.
Garagen und Carportsmüssen auf den nicht überbaubarenGrundstücksflächen
im
Zufahrtsbereicheinen Abstand von mind. 5 m zur Begrenzungslinieöffentliche
Verkehrsfläche
einhalten.Zu den öffentlichenFußwegenist seitlichmind. 1 m Abstand
vondiesenzu wahren.
3. Nebenanlagen
3.1 In den straßenabgewandten
nichtüberbaubaren
Grundstücksflächen
sind sie zulässig,in
den straßenzugewandten
nichtüberbaubaren
Grundstücksflächen
sind sie nichtzulässig.
Zu den öffentlichen
Fußwegenist seitlichmind.1 m Abstandvon diesenzu wahren.
lll. AußereGestaltung
der Baukörper
1. Trauf- bzw. Firsthöhen
(TH):
1.1ObererBezuqspunkt
für dieTraufhöhe
Der obereBezugspunkt
für die Traufhöheist der Schnittpunkt
der Dachhautmit
derAußenfläche
derWand.
UntererBezuosounkt
für die Trauf-und Firsthöhe:
Der untereBezugspunkt
für die Trauf-und Firsthöheist die Oberkantedes natürlichen
Geländes,gemessenan dem höchstgelegenen,bergseitigenEckpunktdes cebäudes.
- Auslegung
Bebauungsplan
Nr.04 / 11 ,Wabstraße"
Als natürlichesGeländegilt die jeweilseingetragene
Höhenlinie
in der Planzeichnung
des
Bebauungsplanes.
TH max.4,50m
FH max.9,50m
TH max.3,50m
FH max.7,00m
TH max.6,50m
FHmax.9,50m
2. Dachform
2 . 1 SD = Saiteldach
WD = Walmdach
2.2 Die Festsetzung
zur Dachformgilt auchfür eingeschossige
Anbauten.
Für Garagenund Carportssind Satteldächer,
Walmdächer,Pultdächerund Flachdächer
zulässig.
3. Dachneigung
3 . 1 WA| = 20"bis45' IWAl- = 20'bis30'
lwn rr= zO.Otsgs.
4, Gestaltungs- und Ausführungsanforderungenfür Dachaufbauten(insbesondere
Dachzwerchhäuser
/ zwerchsiebel)
und Dacheinschnitte
sauben,
4.1 Alle Dachaufbauten
/ Dacheinschnitte
müsseneinenseitlichenAbstandeinhalten.
- mindestens
Bei Satteldächernsind dies - gemessenvon der Gaubenoberkante
1,50 m vom Ortgang und bei Wälmdächernsind dies
gemessen von der
Gaubenoberkantemindestens1,50m vomWalmgrat.
4.2 ZwischenDachaufbauten
/ Dacheinschnitten
ist mind.1,00m Abstandeinzuhalten.
4.3 AIs Längefür Dachaufbauten
/ Dacheinschnitte
ist max.die Hälfteder Gebäudelänge
zulässig.
4.4 Zwischen Dachfirstund oberem Dachaufbauabschluss
ist mind. 1.00 m Abstand
einzuhalten.
4.5 Zwischen
TraufeundDachgaube
sindmind.2Dachziegelreihen
vozusehen.
4.6 Die Gaubenhöhe(Vorderhöhe
ohne Dachflächebei Schleppgauben
bzw. ciebelfläche
bei Sattelgauben)
darf1,50m nichtüberschreiten.
4.7 ln der Gaubenvorderfront
sind nur Fensterflächen
einschließlichihrer konstruktiven
Bauteilezulässig.GrößereWandflächennebenGaubenfenstern
sind nichtzulässig.
Einschränkunqen
4.8 Auf den für Vorkehrungenzum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen
umgrenzten Flächen sind Dachaufbauten (nsbesondere
Dachgauben,
zwerchhäuser
/ Zwerchgiebet)
undDacheinschnitte
nichtzulässig(sieheFestsetzungen
zum lmmissionsschutz).
4.9 Auf den Wohnbauflächen,
auf denenzweigeschossige
cebäude errichtetwerden,sind
Dachaufuauten (insbesondere
Dachgauben,
Zwerchhäuser
/ ZwerchsiebeD
und Dacheinschnitte nicht
zulässio.
Bebauungsplan
Nr.04 / 11"Waldstraße'-Auslegung
5. Art, Gestaltungund Höhevon Einfriedungen
5.1 Entlang der öffentlichenVerkehrsflächen(Straßenraum,öffentlicheFußwege)sind
Einfriedungennur an der Grenzezum Verkehrsraumund in einer Höhe von 0,80 m
zulässig.Die Einfriedung
isl als Mauer,HolzzaunoderlebendeHeckeauszuführen.
lV.Zum lmmissionsschutz
1. Anforderungen
an den passivenLärmschuE
1.1 Zur Sicherungder allgemeinen
Anforderungen
an das Wohnen sind auf den für
Vorkehrungenzum SchutzgegenschädlicheUmwelteinwirkungen
umgrenäenFlächen
Dachaufbauten (jnsbesondere
Dachgauben,
Zwerchhäuser
/ zwerchgiebet),
Dacheinschnitte und
Fenster,die geöffnetwerdenkönnen,nichtzulässig.Innerhalbder Dachflächensind so
genannteLichtbänder
oderFensterzulässig,die nichtgeöffnetwerdenkönnen.
1.2 Auf den für Vorkehrungenzum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen
umgrenztenFlächenwird ausdrücklichempfohlen,Räumezum dauerhaftenAufenthalt,
dies gilt insbesonderefür Kinder- und Schlafzimmer,auf der von der Lärmquelle
(hier:Flächefür GemeinbedaO
abgewandten
Gebäudeseite
anzuordnen.
2. Anforderungenan den aktiven Lärmschutz
2.1 A;f den für Vorkehrungenzum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen
umgrenztenFlächen,Zweckbestimmung
Lärmschutzwall,
wird zum Schutz gegen den
Lärm von der Flächefür Gemeinbedarf
ein Wallerrichtet(S I (1) Nr. 24 BauGB).Dieser
wird aus dem Bodenaushubdes Plangebieteshergestellt.Der Wall erhält eine
Sohlenbreite
von 13 m undeineKronenbreite
von 1 m. DieHöhedesWallesbeträgtüber
gesamte
gemessen
die
Länge4 m,
vom anstehenden
natürlichen
Boden(max.Höhebis
131,50 m über NN). Der Wall wird mit standortgerechten
heimischenSträuchern
beDflanzt.
2.2 Für die Anbindung
der Flächefür Gemeinbedarf
an das allgemeine
Fußwegenetz
und
den Spielplatzauf der öffentlichenGrünflächeist ein Durchlassim Lärmschutzwall
zulässig. Der Durchlass dient nur zu fußläufigenVerbindungszweckenund ist
lärmverträglich
im Sinneder Schutzfunktion
des Lärmschutzwalles
zu gestalten.
Vl. Maßnahmenund Flächenzum Schutz,zur Pflegeund zur Entwicklung
von Boden,Naturund LandschaftsowiederenZuordnung
1. Maßnahmen
auf der Ausgleichsfläche
im Bebauungsplan
'1.'l Entlang der südlichenGrenze der Ausgleichsmaßnahme
sowie angrenzendzum
öffentlichen Fußweg wird eine dreireihige Hecke angelegt. Die Hecke isl aus
standortgerechten
heimischenSträuchernanzulegen,zu pflegenund bei Abgangnicht
angegangener
Sträucherjeweilsin Sortenzu ersetzen.Das Pflanzrasterist 1 strauchartig
wachsendesGehölzpro 1,5 qm. Die verbleibende
Fläche ist der Sukzessionzu
überlassen.
Die Teilfläche
der Ausqleichsmaßnahme
zwischender Wohnbaufläche
und
-AuslegungBebauungsplan
Nr.04/ 11,,Waldstraße"
der Böschungskantezum tiefer liegenden,,Eselsbach'wird mit einem Wildgatter
gesichert.
Die vorhandeneVegetationin der Bachauedes,,Eselsbach"
ist gem. den Festsetzungen
des Landschaftsschutzgebietes
zu pflegen.
2. Zuordnungder Maßnahmen
auf der Ausgleichsfläche
im Bebauungsplan
2.1 Die Ausgleichsmaßnahme
auf den Flurstücke
n 724, 1108,'1172und 1173,FIur 8,
GemarkungGrestewird dem Eingriffauf den Flurstücken724, 1'108,1172, '1173und
1214,Flut I, GemarkungGrestegem.S 135a - c BaUGBzu 100% zugeordnet.
3. ExterneAuagleichsfläche/ Aufforstungsflächefür Eingriffein Natur und Landschaft
3.1 Die durchUmsetzungder Planungentstehenden
Eingriffein den Naturhaushalt
werden
zusätzlichzu den Maßnahmenauf der Ausgleichsflächeim Bebauungsplan,durch
Aufforstungdes Flurstückes162, Flut 2, GemarkungAsemissenund des Flurstückes
790, Flur4, GemarkungBechterdissen
kompensiert.
Es ist ein gestufferstandortgerechter
Laubwaldanzulegen.
Die Eingriffe
auf den Flurstücken
724, 11O8,1172,'1173und 1214,Flur8, Gemarkung
Greste werdender Kompensationsfläche
/ Aufforstungsfläche
auf dem Flurstück162,
Flur2, GemarkungAsemissenund dem Flurstück790, Flur4, GemarkungBechterdissen
gem.S 135a - c BaUGB
zu 100% zugeordnet.
4. Maßnahmenauf der Flächefür cemeinbedarf,ZweckbestimmungSport
4.'1Auf der Fläche,die für den geplantenSportplatz
vorgesehenist (sieheNutzungskonzept),
ist das Spielfeldals Intensivrasen
anzulegen.
Von dieser Festsetzung kann eine Ausnahme zugelassen werden. Die
Eingriffsbilanzierung
ist dann entsprechend
dem Versiegelungsgrad
neu zu berechnen.
Die dafür notwendigeKompensationist nachzuweisen,anzulegenund dauerhaftzu
unterhalten.
-Auslegung
Bebauungsplan
Nr.04/ 11'Waldstraße"
Hinweise
Stellplätzefür die Flächefür Gemeinbedarf
Entlang der gesamlen Straßenlängeder Waldstraßeist geplant, Stellplätzefür die
Nutzungen
innerhalb
einzurichten.
der Flächefür Gemeinbedarf
Altlasten
Für den Geltungsbereichdes Bebauungsplanesliegen keine Informationenüber
Altablagerungen
oderAltlastenvor.
Bodenaushub
GemäßS 3 a der Satzungüberdie Abfallentsorgung
im KreisLippe(21.11.1993)
soll bei
Baumaßnahmen unbelasteter Bodenaushub so ausgebaut, zwischengelagertund
transportiertwerden,dass Vermischungen
mit Bauschutt,Baustellenabfällen
und anderen
Abfallstoffenunterbleiben.Soweit möglich, sollte daher Bodenaushubinnerhalb des
Plangebietes
verbrachtwerden.
Dachflächenwasser- Versickerung
Eine Nutzungdes anfallendenRegenwassers
ist gestattet.TechnischeDetailssjnd mit dem
AbwasseMerk LeoooldshöheabzusDrechen.Grundsätzlichist der Anschluss an die
öffentlicheRegenwasserleitung
möglich.
Denkmalschutzund Denkmalpflege
Um eine baubegleitende
Beobachtung
organisieren
zu können, ist der Beginn der
Erdarbeitenzur Erschließung
des Bebauungsplangebietes
dem WestfälischenMuseumfür
Archäologie,hier im Auftrag:LippischesLandesmuseum,
Ameide4, 32756 Detmold,Tel.
05231 / 9925-0; Fax: 05231 I 9925-25, schriftlichmindestens2 Wochen im Voraus
anzuzeigen.
Wenn bei Erdarbeitenkultur- oder erdgeschichtliche
Bodenfundeoder Befunde (etwa
Tonscherben,lvletallfunde,dunkle Bodenverfärbungen,
Knochen, Fossilien) entdeckt
werden,ist nachSS'15und l6 des Denkmalschutzgesetzes
die Entdeckungunverzüglich
der
Gemeinde oder dem Amt Jür Bodendenkmalpflege,
hier im Auftrag: Lippisches
LandesmuseumDetmold,Tel.: 0523119925-50,
Fax 0523119925-25
anzuzeigenund die
Entdeckungsstätte
dreiWerktagein unverändertem
Zustandzu belassen.
DeutscheTelekom
Für den rechtzeitigen
Ausbaudes Telekommunikationsnetzes
sowiedie Koordinierung
mit
dem Straßenbauund den Baumaßnahmen
der anderenVersorgungsträger
ist es notwendig,
dass Beginnund Ablaufder Erschließungsmaßnahmen
im Planbereich
dem Bezirksbüro
(0521)
Netze Bielefeld, Beckhausstraße36, in 33611 Bielefeld,Telefon
5 67-81 03
(Projektierung),
mindestens3 Monatevor Beginnschriftlichangezeigtwerden.
K
- Auslegung
Bebauungsplan
Nr.04/ 11"Waldstraße"
Richtfunktrasse
Überdas Bebauungsplangebiet
verläuftdie Richtfunktrasse
521000I OO1.
Landschaftsschutzgebiet
Das Landschaftsschutzgebiet
ist gegenüber der Darstellung im Landschaftsplan
Nr. 2 ,,Leopoldshöhe
/ Oerlinghausen-Nord"
des KreisesLippezurückgenommen
worden.Die
Darstellungentsprichtdem Ergebnisder Anfragegem.S 20 Landesplanungsgesetz
bzw.der
Stellungnahmedes KreisesLippe vom 05.04.2006(Akz.BUS-Koh).
Auf den Flächenfür
Maßnahmenzum Schutz,zur Pflege und Entwicklungvon Boden, Natur und Landschaft
bleibtder Landschaftsschutz
bestehen.
Rechtsgrundlagen
,
,
-
BaugeseEbuch(BauGB)in der aktuellenFassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004
(BGB|.I S. 2414).
(BNatSchG)in der aktuellenFassungder Bekanntmachung
Bundesnaturschutzgesetz
vom
(BGBI.
25.Mäz2002
I S. 1'193).
Gemeindeordnungfür das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NW) in der Fassung der
(GVNWS.666).
Bekanntmachung
vom14.07.1994
(BauNVO)in der Fassungder Bekanntmachung
Baunutzungsverordnung
vom 23.01.'1990
(BGB|.I S. 132).
Bauordnungfür das LandNordrhein-Westfalen
(BauONW)in der Fassungder Bekanntmachung
(GVNWS. 256)
vom01.03.2000
(BGBI.1991I S. 58).
Planzeichenverordnung
vom18.12.1990
- Auslegung
Bebauungsplan
Nr.04/ 11,,Waldstraße"
Verfahrensvermerke
Katastemachweis
Eindeutigkeit
/qufstellung
Auslegung
Die Darstellung
desgegen- Es wird bescheinigt,
daß DieserPlan ist gemäßS 2 Der
Hochbau- und
wärtigenZustandesstimmt die Festsetzungen'der
des Baugesetzbuches
durch Planungsausschussder
mit den Katasterunterlagen
staidtebaulichen
Planung Beschluß
des Hochbau-und Gemeinde Leopoldshöhe
geometrisch eindeutigPlanungsausschusses
überein.
der hat in seiner Sitzungam
ist.
Gemeinde Leopoldshöhe'10.08.2006dem Entwurf
vom 01.09.2005aufgestelltdes
Bebauungsplanes
DiePlanunterlagen
für den
worden.
zugestimmt und seine
Geltungsbereich
des
öffentliche
Auslegung
Planesauf der Grundlage
gem.
Der Aufstellungsbeschluß
derFluftadeim M 1i1.000
wurde
am S 3 A b s . 2 B a u G B
entsprechen
denStandv.
beschlossen.
ortstlblich
bekanntgemacht.Ort und Dauer der
öffentlichen Auslegung
wurden oftsübiich am
Leopoldshöhe,
den
bekanntgemacht.
Der
Entwurf
des
Gemeinde
Leopoldshöhe Bebauungsplanes
und der
Begr|ndung haben vom
brs
DerLandrat,KreisLippe DerLandrat,KreisLippe (Schemmel)
gem.
Vermessung
undKataster Vermessung
(B0rgermeister)
und
S 3 A b s . 2 B a u G B
Kataster
öffentlichausgelegen.
Leopoldshöhe,
den
GemeindeLeopoldshöhe
KreisLippe
lm Auftrag
KreisLippe
lm Auftrag
(Schemmel)
(Bürgermeister)
Satsungsbeschluss
Inkrafttreten
Planverfasser
DieserBebauungsplan
ist gem. S 10 Dieser Bebauungsplan
tst gemäß DerEntwurf
desBebauungsplanes
des Baugesetzbuches
vom Rat der S 10(3)BaUGB
am
ist vom Bauamtder Gemeinde
Gemeinde Leopoldshöhe am im Amtsblatt des Kreises Lippe Leopoldshöhe
ausgeaöeitet
als Satzung bekanntgemachtworden.
wofden.
beschlossen
worden.
Der Bebauungsplan
ist damit am
rechtsvelbindlich
geworden.
Leopoldshöhe,
den
Leopoldshöhe,
den
GemeindeLeopoldshöhe
GemeindeLeopoldshöhe
GeneindeLeopoldshöhe
(Schemmel)
(Bürgermeister)
(Schemmel)
(Burgermeister)
(Schemmel)
(Brlrgermeister)
M
-AuslegungBebauungsplan
Nr.04 / 11 'WaHskaße"
Begründung
l. Allgemeines
In den vergangenenJahrenist in der GemeindeLeopoldshöhe
die städtebauliche
Entwicklung
in den OrtsteilenGreste/ Asemissendiskutiertworden.Dabeiwurdeder
Schwerpunktin der Verbesserungdes Angebotes in der Jugendarbeit,im
gesehen.
Sportbereich
und in der Schaffungvon Wohnbauflächen
Fachlichunterstütäwurde diese Diskussionu.a. durch eine Standortuntersuchung
für die Verlegungdes Sportplatzes
Asemissen,welchevom WestfälischenAmt für
Landes-und Baupflegeerstelltwurde. Des weiterenwurde in Verbindungmit der
13. Flächennutzungsplanänderung
u.a. mit der Bezirksregierung
Detmolddie
zukünftigestädtebauliche
Entwicklungder OrtsteileGresteund Asemissenerörtert.
Mit der Genehmigungdes JugendtreffsGreAse (Akz 63.40 LH 80/01-0 v.
01.10.2001)und des dortigenSportübungsplatzes
(Akz 63.40 LH 93/01-0v.
grundlegenden
01.10.2001)sind die
städtebaulichen
Entwicklungen
von der
Gemeinde Leopoldshöheaufgezeigt worden. lm Rahmen des vorliegenden
Bebauungsplanverfahrens
wird nun zu klärensein, ob und in welcherForm Sportund Spielflächeni.V.m.der Bereitstellung
von Wohnbauflächen
möglichsein sollen
bzw.können.
1. Ziel,Zweckund Notwendigkeitder Planung
Ziel undZweckder Planungist es, Wohnbauland
mittelfristig
insbesondere
im Süden
der Gemeindeanbietenzu können.In den vergangenen
Jahrenist im Südender
Gemeinde keine größere Wohnbauflächestädtebaulich entwickelt worden.
Entsprechendgroß ist die Nachfrage,insbesonderebei der Verwaltungbzw. der
Leopoldshöher
Liegenschaft
sverwaltu
ng.
Dezeit noch unbebauteWohnbauflächen
sind für den freien Baugrundstücksmarkt
nicht verfügbar,da die Eigentümerkeine Veräußerungsabsichten
haben.
InnerörtlicheFrei- oder Brachflächensind nicht vorhanden.Es besteht daher ein
Planungsbedarf
für weitereWohnbauflächen
im BereichGreste/ Asemissen.
Ein weitererkonkreterPlanungsanlass
ist der Bedarfan Flächenfür Sport- und
(siehehierzu18. FNP-Anderung).
Spielanlagen
Das Nebeneinander
von Wohnen
und Sport erfordert eine Auseinandersetzungmit den damit verbundenen
(wiez.B. Lärm).
Wechselwirkungen
Um die vorausgegangenen
Uberlegungen
umsetzen
zu können,sinddie rechtlichen
Rahmenbedingungen
zu schaffen.Hierfürist die vodiegendePlanungerforderlich.
2. Entwicklungaus dem Flächennutzungsplan
bisherige/ künftigeDarstellung
lm rechtsverbindlichen
Flächennuizungsplan
der GemeindeLeopoldshöhe
ist der
Anderungsbereich
als,,landwirtschaftliche
Nutzfläche"
dargestellt.
Mitder 18.Anderung
des Flächennutzungsplanes,
diegemäßS 8 (3) BaucBparallel
zur Aufstellungdes Bebauungsplanes
Nr. 04/11,,Waldstraße"
durchgeführt
wird,wird
der Flächennutzungsplan
künftig Wohnbauflächenund Flächen für den
Gemeinbedarf
darstellen.Mitdem Parallelverfahren
wirddem Entwicklungsgebot
des
Bebauungsplan
Nr-04 / 11"Waldstraße'-Auslegung-
Bebauungsplanes
gemäß
aus den Darstellungen
des Flächennutzungsplanes
(2)
8
BaUGB
entsprochen.
S
3. Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der aufgestellteBebauungsplan
Nr. 04/11,,Waldstraße"
ist ebensowie die im
Parallelverfahren.
erfolgende18. Anderung des Flächennutzungsplanes
irn
(Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld) für den
Gebietsentwicklungsplan
Regierungsbezirk
Detmold
als'Allgemeiner
Siedlungsbereich"
ausgewiesen.
gemäßS 1 (4) BaUGBi.V.m S 32
Auf Anfrageder GemeindeLeopoldshöhe
(LPIG)hatdie Bezirksplanungsbehörde
Landesplanungsgesetz
bestätigt,
dasskeine
Bedenken
auslandesplanerischer
Sichtbestehen.
4. Abgrenzung
desGeltungsbereiches
Der Geltungsbereich
des Bebauungsplanes
befindetsich im OrtsteilGreste,auf der
Flächezwischender ,,Waldstraße",
,,GresterStraße"und den Straßen,,Hudeweg",
Weg". FolgendeFlurstückein der Flur 8 der GemarkungGrestesind
,,Pansheider
insbesondere
von der Aufstellungbelroffen:Flurstücke724, 1'108,'1172,1'173,1214
sowie1088(teilw.).DerAnderungsbereich
wirdim Einzelnenwie folgtumgrenzt:
- im WestendurchWohngebäude
- im NordendurchdenAuebereichdes Eselsbaches
sowiedurchWohngebäude
- im OstendurchAcker-und Grünlandflächen
undvereinzelte
Wohngebäude
- im SüdendurchWaldundvereinzelte
Wohngebäude.
ll. Gegenwäftige
Rahmenbedingungen
1. Lageim Gemeindegebiet
/ Geländeverhältnisse
/ Baugrundund
Bodenverhältnisse
Der Anderungsbereich
liegt im Süden der Gemeinde,am östlichenOrtsrandvon
Asemissen.Bezugnehmend
auf das Zentrumdes OrtsteilesAsemissenbefindetsich
der Anderungsbereichan dessen nord-östlichemSiedlungsrand(siehe auch
Ubersichtsplan).
DieTopographie
wirddurchein leichtabfallendesGeländebestimmt.Diesesfälltvon
ca. 129 m ü. NN im Westenin RichtungOstenzur ,Waldstraße"
auf ca. 122 m it. NN
aufeinerDistanzvonca. 55 m ab (DGKM 1: 5.000mitHöhenlinien).
Für die Bestimmungdes Standodes für einen möglichen Sportplatz hat die
Gemeinde einen Geländequerschnittparallel zur westlichen Seite des
Sportübungsplatzes
erstellenlassen(lngenieurbüro
KindsgrabGmbH,v.10/2005).
Dabeiwurdeoffensichtlich,
dass nördlichdes bestehenden
Sportübungsplatzes
das
Geländebis zur Böschungskante
des Auebereiches
des ,,Eselsbaches"
um ca. 3 m
parallelzum GreAse,fällt das celände in
abfällt.Südlichdes Sportübungsplatzes,
Richtung,,GresterStraße"um ca. 2,80 m ab.
- Auslegung
Bebauungsplan
Nr.04 / 11,Waldstraße'
Skizze:Geländequerschnitt
GresterStraße
Eselsbach
vom Landesvermessungsamt
Gemäßder Bodenkarte,BlattGreste,herausgegeben
'1985,
überwiegendder
NRW
letzte Fortführung1999, steht im Geltungsbereich
von Ton- und
Der
Aufbau
des
Untergrundes
wird
Bodentyp Pseudogleyan.
und
Mergelsteinbestimmt.Darüberwurdenim Pleistozän(Diluvium)Geschiebelehm
Schmelzwassersandeabgelagert. Aus Geschiebelehm mit verdichtetem,
und Pseudogleye.
wasserstauendem
Untergrundbildensich Pseudogley-Braunerden
2. Eigentumsstruktur
/ baulicherBestand/ Flächengrößen
ist im Eigentumvon Privatpersonen.
Das Grundstück,auf dem
Der Geltungsbereich
das GreAsesichbefindet,ist im Eigentumder GemeindeLeopoldshöhe.
Auf dem Flurstück1173 (Flur 8, GemarkungGreste)ist ein Sportübungsplatz
(70 m x 109 m) errichtetworden.Er umfassteine zentraleRasenfläche,die von
einheimischen, standortgerechten Gehölzpflanzungen umgeben ist. Die
worden.DerPlatz
Gehölzpflanzung
ist aufeinemca. '1,50m hohenErdwallangelegt
ist über einen Weg vom GrundstückGresterStraße169 (Flurstück1214)zu
erreichen.DerSportübungsplatz
ist 2002errichtetworden.
Das GebäudeGresterStraße 169 ist vor dem Umbauzum JugendtreffGreAseals
Wohnhausgenutzt worden. Das zu dem Wohnhaus,dem jetzigen Jugendtreff,
dazugehörendeNebengebäude
wird heute vom TUS Asemissenals Vereinshaus
genutzt.In diesem sind neben den Umkleidenund Sanitärräumen
auch ein
Vereinsraumuntergebracht.
ist ein BeachZwischen dem JugendtreffGreAse und dem Sportübungsplatz
Volleyball-Feld
hergerichtet
worden.
nichtvorhanden.
Weiterebauliche
Anlagensindim Geltungsbereich
Städtebaüliche
Wärtesem,qpbauudiFhlanef$ryurf
ächen
Straßenverkehrsfl
rtacnenTurote
ÖffentlicheGrünfläche
Flächefür denGemeinbedarf
1 1 . 0 9q8m
tQiT,qrn
4.866qm
37.2449m
worälijaürlä$li!
69.sbSlln
Ausqleichsfläche
im B-Plan
GeAämtflächd
32-732qn
5.047om
- Auslegung
Bebauungsplan
Nr.04 / 11 ,,Waldstraße"
3. Gegenwärtige
Nutzung/ gegenwärtige
lmmissionsbelastung
Der Geltungsbereich
wird als landwirtschaftliche
Fläche genulzt. Ausgenommen
davon sind die Flächenfür den Sportübungsplatz
und dem Jugendtreffan der
bzw.,,cresterStraße".
,Waldstraße"
Der Jugendtreff wird als sogenannteroffener Bereich von der Gemeinde
gestaltet.Währendder Öffnungszeit
Leopoldshöhe
(Dienstagbis Freitagvon 15.0021.00 Uho können sich Jugendlichedort heffen und austauschen.Ein
Betreuungsangebot
ist nichtgeplant.Die Jugendlichen
(ca. 15 - 40 Personen)
erreichenden Jugendtreffmit dem Fahrradbzw. Mofa.An den Wochenenden,also
an Samstagenund Sonntagen,findenSonderveranstaltungen
statt.Am Montagist
der Jugendtreffgeschlossen.
Der Sportübungsplatzwurde von der Gemeinde Leopoldshöhefür den TUS
Asemissenerrichtet.Auf dem Platzfindetausschließlich
Jugendsportstatt. Es sind
d.h. nur wenigeoder gar keineZuschaueranwesend.
Die Jugendlichen
/ Kinder
kommen mit Fahrrädernoder zu Fuß zum Training. Zur Einschätzungder
Lärmsituation
durchden Sportübungsplatz
ist durchdaslng.-Büro
Beckenbauer
eine
schalltechnische
Untersuchung
im Jahre2001erarbeitetworden.Das Gutachtenhat
als Beurteilungszeitraum
die Ruhezeitvon 2 Stundenan Sonn- und Feiertagen
zwischen13.00und 15.00Uhr betrachtet.Bei diesemBeurteilungszeitraum
handelt
es sich um den ungünstigsten
Zustand.Das Gutachtenhat als Ergebnisfestgestellt,
dass die Richtwertein den Ruhezeiteneingehaltenwerden.Deshalbkann auf eine
Einhaltungderselben während der restlichen Beurteilungszeiträume
am Tage
geschlossen
werden.Der bisherigeTrainingsansatz
ist somitunproblematisch
für die
bestehende
Bebauung.
lll. Wesentlicher
Inhaltund zu erwartende
Auswirkungen
derPlanung
1. Belangedes Umweltschutzes,
des NaturschuEesund der
Landschaftspflege
VorhandeneFachplanungen
Diefür den Planungsraum
relevantenZieleund Maßnahmen
des Naturschutzes
und
der Landschaftspflege
sowiedie nach den $$ 19-23Landschaftsgeselz
NRW (LG
NRW)ausgewiesenen
Schutzgebiete
sind im Landschaftsplan
Nr. 2 ,,Leopoldshöhe
/
Oerlinghausen- Nord" des Kreises Lippe (in Kraft getreten am 11.12.2001)
dargestellt.
Die Entwicklungskartedes Landschaftsplanesweist für den Berejch des
'1.1- Erhaltung
Planungsraumes
das Entwicklungsziel
aus; mit der Spezifizierung
der ,,Erhaltung
einer mit naturnahenLebensräumen
oder sonstigennatürlichen
'.
Landschaftselementen
reichodervielfältigausgestatteten
Landschaft
Der geplante Geltungsbereichliegt zum überwiegendenTeil innerhalb des
Landschaftsschutzgebietes
2.2-1 ,,BielefelderOsning mit TeutoburgerWald und
OsningVorbergensowie RavensbergerHügelland".Das Landschaftsschutzgebiet
dienldenallgemeinen
im S 21 LG genannten
Schutzzielen.
Ostlich und südlich des Planungsbereiches
ist das Landschaftsschutzgebiet
mit
besonderenFestsetzungenPf 5.2.-14,,Windwehetal
mit Seitentälern"festgesetä.
Hierbeihandeltes sich um ein ca. 43,7 ha großes,vielfältigstrukturiertes
Talsystem,
-AuslegungBebauungsplan
Nr.04 / 11 ,,Waldstraße"
wobei der ,,Eselsbach"
und der ,,Holzkampbach"
zwei Seitentälerdarstellen.Dem
Gebiet kommt in der umgebendenübeMiegend landwirtschaftlichgenutzten
LandschafteinebesondereFunktionals Biotopvernetzung
zu.
Der Geltungsbereich
des Bebauungsplanes
befindetsich gegenwärtigim o.g.
Landschaftsschutzgebiet.
Mit vorliegendemBebauungsplanwird beantragt, die
entsprechende
Flächeaus dem Landschaftsschutzgebiet
zu entlassen.
Sparsamerund schonenderUmgangmit Grundund BodenunterBegrenzung
der Bodenversiegelung,
Widernutzbarmachung
von Flächen,Beaehtungder
Aspekte zur Nachverdichtungund Innenentwicklung,Aussagenzu Altlasten /
Bodenschut / Bodenaushub
und Bodenentsorgung
Dem Grundsatz des schonenden Umqanqs mit Grund und Boden
(S 1a (2) BaUGB)unter Beorenzunqder Bodenversieqelunq
wird entsprochen.Die
Bodenversiegelung
und Verdichtungwird auf der Grundlageder vorgesehenen
Planung auf das dem NutzungszweckentsprechendeMaß begrenzt. Die
Erschließung
der Flächedurchangrenzende,
vorhandene
Straßenunterstütztdiesen
Aspekt. Die Bodenversiegelung
wird dadurch so minimalwie möglich gehalten.
Unterstütztwird dieses zusätzlichdadurch,dass die Breite der Wohnwegeund
Erschließungsstraßen
sich ausschließlichan dem örtlichen Bedarf und den
Empfehlungen
(EAE)orientiert.
für die Anlagevon Erschließungsstraßen
Die Verkehrsführungist so angelegt,dass einerseitsdie Sportflächendurch die
Planstraße,welche von der ,,GresterStraße" abzweigt, erschlossenwerden,
andererseitsdas Neubaugebiet
angebundenwird. Gleichzeitigwerden von dieser
Planstraßeein Teil der erforderlichenStellplätzefür die Sportflächenangefahren.
Dadurchkann die Parkanlageund die damitverbundeneversiegelteVerkehrsfläche
geringgehaltenwerden.Diesestrift ebenfallsfür weitereerforderliche
Stellplätzezu,
die entlang der ,,Waldstraße"vorgesehensind. Die ,,Waldstraße"ist bereits
ausgebaut. Die Parkplätzesollen von der bestehendenFahrbahnbreiteder
abgetrenntwerden.Eine vorhandene,versiegelteFlächekann somit
,,Waldstraße"
genutztwerden.
Eine vorranqiqeInansDruchnahme
von Brachflächen
bzw. Wiedernutzbarmachuno
von Flächenkann nichterfolgen,da innerhalbdes Gemeindegebietes
z.Z. keine
Brachflächenverfügbarsind. Eine bevorzugteUberplanung
solcherFlächenist für
die Gemeinde
dahergegenwärtig
nichtmöglich.
lm Rahmen der vorliegendenPlanung ist die Beachtungdes Aspektes zur
Nachverdichtunq
und Innenentwicklunq
nichtumsetzbar,
da das mit dieserPlanung
verbundene Planungsziel/ Planungszwecknicht realisierbarist. Dieses liegt
insbesondere
daran,dass Flächenvon den Grundstückseigentümern
nicht zur
Verfügunggestelltwerden,die Erschließungdurch widerstreitende
Belangenicht
hergestellt
werdenkannoderauchdieArt derNutzung,
wieauchdie Bauweise
in der
Umgebung
sichfür eineNachverdichtung
städtebaulich
nichtanbieten.
Wenngleich
der Aspektzur Nachverdichtung
und Innenentwicklung
in der vorliegenden
Planung
nicht zum Tragen kommt, so befürwortet die Gemeinde eine nachhaltige
städtebaulicheEntwicklung.Dieses kommt indirektzum Ausdruck, in dem eine
Flächefavorisiertwordenist,die an den bestehenden
Siedlungsrand
anschließtund
gemeindliche
durchdasvorhandene
Straßennetz
optimalerschlossen
werdenkann.
Andere,für den Nutzungszweck
in Frage kommendeFlächen,sind vor dem
Hintergrund
des Zielesder Ergänzung
der bereitsin Anspruchgenommenen
Fläche
-Auslegung
Bebauungsplan
Nr.04/ 11 'WaHstraße"
für den Sportübungsplatz
sowieder Lageder Flächezum OrtsteilAsemissenohne
Belangfür die Planung.
lm Rahmen der Vermeidunqvon nachleiliqenBodenveränderunqen
wird i.V.m.
3
a
Abs.
2
der
Satzung
über
die
Abfallentsorgung
im
Kreis
Lippe
der
Bodenaushub
S
innerhalbdes Plangebietesverbracht,soweit dies technischmöglich ist. Der im
Geltungsbereichplanungsrechtlich
vorgeseheneLärmschutzwall
wird soweit wie
möglichaus dem Bodenaushub
der im Baugebieterfolgenden
Baumaßnahmen
aufgeschüttet.
Durchdas Belassendes Bodensauf der Flächemit Gemeinbedarf
mit
Zweckbestimmung Lärmschutzwall wird ein Beitrag zum ökologischen
geleistet.U.a. werdenunnötigeTransportwege
Baumanagemenl
zur Deponieoder
zur Bodenbörsevermieden.DasVerkehrsaufkommen
wirdsomitgeringgehaltenund
die Umweltnichtmehrals unbedingtnötigbelastet.
Für den Geltungsbereich
der PlanungwerdenkelneElä.ghC!-.fnil-89!i.UbCbg!g!9.9!
in Anspruch genommen. Innerhalb des Geltungsbereiches
liegen keine
Informationen
Altablagerungen
über
undAltlastenvor.
Der Erhalt schutzwürdiqerBöden ist zu beachten. Gemäß der Bodenkarte,
herausgegeben
vom Landesvermessungsamt
NRW 1990, letzteFortführung1999,
steht im Geltungsbereich
der BodentypPseudogley-Parabraunerde
bzw. Pseudogley
an. Gemäßder Karteder schutzwürdigen
Bödendes Geologischen
Landesbetriebes
Krefeld (Ausgabe2004) liegt das Plangebietteilweiseim Bereicheines aufgrund
seinersehr hohenBodenfruchtbarkeit
schutzwürdigen
Bodens.Darüberhinausist er
aufgrund seiner noch weitgehenderhaltenen ,,Natumähe"(keine wesenlliche
anthropogene Uberprägung) als schutzwürdig anzusehen. Aufgrund einer
Standortdiskussion
hatsich die Gemeindefür die überplanteFlächeentschieden.Die
entsprechenden
Belangedes Bodenschutzes
werdendaher hinterdie allgemeinen
städtebaulichenZiele zurückgestellt.Sehr wohl werden planerischeMaßnahmen
vorgesehenwie z.B. kompakteErschließung,
Verwendungvon Bodenmaterialien,
Lage der Sportfläche,um den Eingriffin den Boden so gering wie möglich zu
gestalten.
BeschreibungbestehenderGewässer
Der Anderungsbereich
wird außerhalbdes Geltungsbereiches
im Norden und im
Süden durch zwei Bachläufeflankiert.Der im Norden verlaufende..Eselsbach"
entsprichtin dem für die PlanungwichtigenAbschnitt(Station1200 bis 900) dem
historischen
Verlaufgem.der ,,Königlich
Preußischen
Landesaufnahme"
von '1895.
Der ,,Eselsbach'wird in dem eMähntenAbschnittals ,,naturnahmit alter ErlenKopfüveidengalerie"
beschrieben. Die Gewässerstrukturgüte
wird als bedingt
naturnahbeurteilt.
Der im Süden, entlang des Anderungsbereiches,
verlaufende,,Holzkampbach"
entsprichtebenfallsseinembisherigenhistorischen
Vedauf.In dem für die Planung
wichtigenAbschnitt(Station1500- 800)wird der Bachverlauf
als naturnah,teilweise
innerhalb
einesEichenbuchenwaldes,
beschrieben.
Eine detailliertereDarlegungsowie ein Maßnahmenkatalog
ist dem ,,Konzeptzur
naturnahenEntwicklungder Windweheund deren Nebengewässerim südlichen
Gemeindegebiet",
erstelltdurchden Garten-und Landschaftsarchitekten
E. Klemens,
im Auffrag der GemeindeLeopoldshöheim Februar2004, zu entnehmen.Die
vorliegendePlanunggreift nicht direkt in das System der Bachläufeein. Die
Realisjerung
der angestrebten
Planungbeeinflußt
derenSituation
u.a.dahingehend,
dass die Einzugsgebiete
versiegeltwerden bzw. eine geregelteAbführung des
Oberflächenwassers
erfolot. Diese Voroehensweisewird beoleitet durch ein
6
-AuslegungBebauungsplan
Nr.04 / 11 'Waldstraße"
Fachgutachten
des Ingenieurbüro
KindsgrabGmbH,welchesdemAbwasserwerk
der
GemeindeLeopoldshöhe
vorliegt.
Eine Verknüpfungdes Bebauungsplanverfahrens
mit dem Gewässerkonzept
zur
Entwicklungder Windwehe hält die Gemeinde fachlich für wünschenswert.
Verschiedene Gründe sprechen jedoch dagegen. U.a. sind dies: zeitliche
Abhängigkeit
der Verfahrenvoneinander,
sowieGrundstückseigentümer
entlangder
Bäche,deren Grundstückeaußerhalbdes Geltungsbereiches
des B-Planesliegen
und das B-Planverfahren
blockierenkönnen,solangekein positivesErgebnisbzgl.
des Gewässerkonzepteserzielt worden ist. Eine Verknüpfung der beiden
angesprochenen
Verfahrenwirddaherals nichtreal,sierbar
erachtet.
Kuzbeurteilung Eingriffsregelung/ Umweltverträglichkeit
In den jeweiligeneinzelnen Schutzbereichen
Mensch,Tiere, Pflanzen, Boden,
Wasser, Luft, Klima, Landschafrsowie Kulturgüter-und sonstigeSachgütersind
keineerheblichenBeeinträchtiqunqen
durchdas Planvorhaben
zu erkennen.
Hinsichtlichder Wechselwirkungen
zwischenden verschiedenen
Schutzgüternsind
keineverbleibenden,
erheblichenUmweltauswirkungen
zu eMarten.
Mit dem Geltungsbereich
wirdeineFlächein Anspruchgenommen,
auf der bisher
keineBaurechtebestehen.Der zenträleTeil der Planung,mit dem Schwerpunktder
Schaffungvon Wohnbaufläche,
ist bis heuteunversiegelt.
Ein Eingriffin den Natur-und Landschaftshaushalt
ist danachim Zusammenhang
mit
der Neuaufstellung
des Bebauungsplanes
gegeben. Die
Nr. 04/11 ,,Waldstraße"
gem. S 1 a BaUGBi.V.m.BNatSchGsowie
naturschutzrechtliche
Eingriffsregelung
das Aufzeigenvon Maßnahmenzur Bewältigungvon Eingriffsfolgenist daher
erforderlich.
Ein erheblicherEingriffin den Natur-und Landschaftshaushalt
ist mit der
vorgelegtenPlanungnichtzu sehen.
Alle weiteren umweltrelevanten
lnhalte sind dem Punkt lV Umweltberichtdes
Bebauungsplanes
zu entnehmen.Die Ausführungen
und die Bilanzierung
zur
Eingriffsregelung
sindunterPunktV der Begründung
zu finden.
Landwirtschaft
Für dje Landwirtschaft
erfolgtim Zugeder beabsichtigten
Planungeine Reduzierung
der verfügbarenFlächen.Da es keineverfitgbarenBrachflächen
im Gemeindegebiet
gibt,
als Alternative
muss hingenommenwerden, dass hierdurch Flächen der
landwirtschaftlichen
Nutzungentzogenwerden.
Für den landwirtschaftlichen
Verkehrergebensich durch die vorliegendePlanung
keine Veränderungen. In den Bestand der Grester Straße, die von
landwirtschaftlichen
Fahrzeugengenutäwird,wird nichteingegriffen.
Zudembesteht
zwischenFahrbahnund den möglichenVorgärtenein Slraßenseitengraben.
Dieser
bleibterhaltenoderwird ggf. als Fußweg/ Radwegausgebaut.Die Benutzungder
GresterStraßemit landwirtschaftlichen
Fahzeugenbleibtdaherunproblematisch.
2. BelangedesVerkehrs/ der Erschließung
Die vorhandeneVerkehrssituationwird durch die Planung nur unwesentlich
beeinflusst.Mit der Siedlungserweiterung
ist zwar eine Zunahmedes Verkehrszu
erwarten,die Verkehrsströme
werden sich jedoch auf die ,,GresterStraße"bzw.
,,Waldstraße"beschränken. Beide Straßen führen den Verkehr aus dem
Neubaugebietvon den bestehendenangrenzendenSiedlungsbereichen
fort. Die
Straßen verfügen über einen ausreichendenStraßenquerschnitt,um das
Verkehrsaufkommen
aufzunehmen.
7
-AuslegungBebauungsplan
Nr.04 / 11 'WaBstraße"
Die äußereErschließunq
erfolgtdurchdie ,,Waldstraße",
Straße",die Straße
,,Grester
und
die
Straße
,,Hudeweg"
,,PansheiderWeg'. Von den beiden letzgenannten
Straßenwird jeweilseine Grundsttickstiefe
in RichtungNeubaugebiet
erschlossen.
Diese öffentlichenSiedlungsstraßen
werden mit dem Neubaugebieterstmalig
einseitig bzw. beidseitig bebaut. Die bestehenden Straßen sind hierfür
verkehrstechnisch
ausreichenddimensioniert.lm Gegensatzzu heute, wird der
VerkehrvermehrtRücksichtauf ein- und ausfahrendePkws von den zukünftigen
Baugrundstücken
nehmenmüssen.
Die Planstraße1 wird von der Straße ,,Hudeweg"abgeführt.Dies stellt eine
günstigereAnbindungder Bauflächendar als von der ,,Grester
verkehrstechnisch
Straße".Die tiefereLageder Zufahrtenzu den Wohnhäusern,,cresterStraße"Nr.
142,'144 bis 146 a erschwertbereitsheutedie Sicht auf diese Straße.Bei einer
Anbindungder Planstraße
1 an die,,GresterStraße"würdei.V.m.dem Ein- und
Ausfahrverkehr
der Planstraßediese Situationunnötigunterstützt.Die Planstraße2
zweigtvon der,,Grester
Straße"ab und erschließtnebendem Neubaugebiet
auchdie
Flächenfür Sportund Spielanlagen.
Für die Sportflächen
ist dadurchkeineseparate
Erschließungerforderlich.Die Planstraße3 erschließtdas Neubaugebietvon der
Waldstraßeund versorgtverkehrstechnisch
den gesamtennördlichenBereichdes
Plangebietes.
Von der Planstraße2 wird ein Teil der erforderlichen
Stellplätzefür die Flächenfür
Gemeinbedarfangefahren. Die StellplaEanlageund die damit verbundene
Verkehrsflächekann dadurchgering gehaltenwerden.Am Vereinshausund dem
JugendtreffGreAsekönnendie bereitsvorhandenenStellplätzeweitefiin genutz
werden.Zudemkönnenfür alle Nutzungeninnerhalbder Flächenfür Gemeinbedarf
im vorhandenenStraßenraumder ,,Waldstraße"
Parkstreifenfür Pkws vorgesehen
weroen.
Innerhalb des Neubaugebieteswerden sporadischBesucherparkplätze
für die
zukünftigenAnwohnergeschaffen.Wichtig dabei ist, dass kein Verkehr von den
Flächenfür Gemeinbedarfin das Wohngebietgezogenwird. Die Festlegungder
Besucherparkplätze
wirdder Fachplanung
überlassen.
Die von den zukünftigenAnwohnernbenötiqtenStellplä?esind auf den eigenen
Grundstückenbereitzustellen.
Um hier Vorsorgezu treffen,sind die Garagenund
Carportsin einem Abstandvon 5 m zum öffentlichenStraßenraumzu errichten.
Damitwird gewährleistet,
dass vor den überdachtenStellplätzenggf. ein weiteres
Fahzeug geparktwerdenkann.Gleichzeitigragt der Pkw nicht in den öffentlichen
Straßenraumhinein,wennzum Offnendes Garagentores
das Fahrzeugmit Abstand
zu diesen kurzfristigabgestelltwerden muss. Hier wird insbesonderean die
Verkehrssicherheit
von Kindernund älterenMenschengedacht.
Die innere Erschließunqerfolgt über reine Wohnwege(Tempo7). Die Verkehrsführungunterstützt
die Quartiersbildung
der Bebauung,
u.a.auchdurchdie Wendehammer.DieWendehammer
werdenals multifunktionale
Flächenangesehen.
Neben
ihrer grundsätzlichenVerkehrsfunktionsollen sie auch durch die zukünftigen
Anwohnergenutztwerden.Denkbarwäre die Nutzungals Spielfläche
oder für
Nachbarschaftsfeste.
Die Größe und Form der Wendehammergewährleistet,
dass
Müllfahrzeuge
wendenkönnen.
Das gesamteNeubaugebiet
wird durchein Fußwegenetz
durchzogen,
das an die
bestehendenangrenzendenFußwege anschließt.Dadurch ist eine gefahrlose
- Zielpunkte
Nutzungfür KinderundältereMenschen
gegeben
sinddie Flächenfür
- Auslegung
Bebauungsplan
Nr.04 / 11,,Waldstraße"
Gemeinbedarf/ Sportflächen,Spielplätze,Jugendtreff,Vereinshausoder die
Fußwegeverbindung
entlängdes Eselsbaches.
Die Straße,,Pansheider
Weg"mündetauf der Höhedes WohnhausesGimpelstraße
27 tn eine privateZufahrt.Paralleldazu befindetsich ein sogenannter
Trampelpfad,
der sich aus der Situationentwickelthat und zum öffentlichenFußwegentlangdes
Gewässers.Eselsbach"führt. Die Gemeindenimmt diesen Pfad als öffentlichen
Fußweg auf. Von der Straße ,,Pansheider
Weg" führen zwei Fußwege in das
Neubaugebiet.Eine weitere erschließungstechnische
Anbindungvon der Straße
geplant.
Weg'
in
das
Neubaugebiet
ist
nicht
,,Pansheider
3. Belangeder Baukultur/ des Denkmalschutzes
Durchdie geplanteEMeiterungder Wohnbebauung
und der Sportanlagen
entsteht
ein neu geordneter,östlicher Siedlungsranddes OrtsteilesAsemissen.An das
Neubaugebietschließtsich überwiegendeine Waldflächeund landwirtschaftliche
Flächenan.
Für die Wohnbaumaßnahmen
werdenüberdas üblicheMaß keineumfangreichen
Geländeveränderungen
erforderlich.Bei Realisierungdes Sportplatzeswerden
Bodenveränderungen
nötig. Eine wahrnehmbare
Veränderungwird die Errichtung
des Lärmschutzwalles
darstellen.Dieserkann durch entsprechendeModellierung,
Höhengestaltungund Bepflanzungin das Orts- und Landschaftsbildeingefügt
weroen.
ArchäologischeBaudenkmäler
oder ur- und frühgeschichtliche
Fundplätzesind im
Geltungsbereichder Anderung nicht bekannt. lm Bebauungsplanverfahren
wird
vorsorglich ein Hinweis auf das Vorgehen bei eventuellen Bodenfunden
aufgenommen.Des weiterenwird die GemeindeLeopoldshöhe
den Beginnihrer
Erdarbeitendem Westfälischen
Museumfür Archäologie,hier im Auftrag:Lippisches
Landesmuseum,
Ameide4, 32756Detmold,Tel. 05231/ 9925-0;Fax:052311992525. mindestens2 Wochenschriftlichim vorausanzeigen.
4, BelangederVer-und Entsorgung,
der Oberflächenentwässerung
und desWasserschutzgebietes
lm Plangebiet ist kein oberirdischesGewässer vorhanden. Der nördliche
grenzt allerdingsdirekt an das Gewässer..Eselsbach"an. Der
Geltungsbereich
und
,,Eselsbach" sein Auebereichbzw. sein natürlichesUberschwemmungsgebiet
liegt ca. 2 m tieferals die geplanteWohnbaufläche
im Bebauungsplan.
Prägnantist
dabei die bestehendeBöschungskante,
die einen Höhenversatz
von ca. 1m
darstellt.Zwischendem Gewässerund den nächstenNeubaugrundstücken
ist eine
Distanzvon ca. 30 m gegeben,die vonjeglicherBebauungfreigehalten
wird.
Südlichder,,GresterStraße"/ des Plangebietes
verläuftin einerEntfernungvon ca.
80 m das Gewässer'Holzkampbach".
Die vorliegende
Planungberührtdieses
Gewässer und sein Überschwemmungsgebiet
nicht im räumlichen,jedoch im
funktionalen
Zusahmenhano.l
I Die Eeschreibung
desZustandes
desGewässers
undseinesUmfeldes
wid unterPunktlll. 1 Beranqe
des
desNaturschulzes
Umweltschuizes,
undder Landschaflspiege
wiedergegeben.
-AuslegungBebauungsplan
Nr.04 / 1 1 ,,Waldstraße"
BeideGewässerwerdenals Vorfluterzur Abftihrungdes Niederschlagswassers
in
Anspruchgenommen.Durchdas Geländedes Bebauungsplanes
verläuft in ostwestlicherRichtungaufgrunddes natürlichenGefällesein Scheitel.Der südliche
Bereichmit einer Größevon etwa 8,6 ha weist ein mittlerescefälle von l8?oo,der
nördlicheTeilbereichmit rund 2,7 ha ein cefälle von sogar 34%oauf. Diese
topographischen
Verhältnisseerfordernes, dass anfallendeRegenwasserin zwei
Reoenrückhaltebecken
zu sammeln.Die dem Gewässer,Eselsbach"vorgeschaltete
Regenwasseranlagewird auf dem Flurstück 11-08 vorgesehen. Das
Regenrilckhaltebecken
wird -eine Fläche von 1.125 m' aui/veisen,mit einem
Rückhaltevolumen
von 277 m". Entlangder ,,GresterStraße"ist ein ca. 10 m breiter
Abschnittgeplant,innerhalbdessensich die zweiteRegenrückhalteanlage
befinden
wird. Vorgesehensind dafür zwei hintereinandergeschalteteMulden auf einer
Flächevon 3.150m' , mit einemRetentionsvolumen
von insgesamt
1.100m3.Beide
Regenrückhaltebecken
werdenals Erdbeckenangelegt.
Beide Vorfluter gehören zum Einzugsgebietder Windwehe lcebietskennzahl
464.622und 464.6231.
Die Einleitunqsmenqen
(die Drosselwasserabflüsse)
in die genanntenGewässer
liegen bei 44,5 l/s für das südlicheund bei 12 l/s für das nördlicheTeilgebiet.
Hydraulischgesehen bestehenfür die Vorfluter keine Bedenken,da die oben
genannten
Einleitungsmengen
dem natürlichen
Landabfluss
von 5l/s*ha angepasst
wuroen.
Das lngenieurbüro
Kindsgrabaus Leopoldshöheeratbeiletz.Z. alle technischund
rechtlich erforderlichen Mäßnahmen in
Zusammenhang mit
der
Niederschlagswasserabf
ührung.
Es wird davon ausgegangen,dass die zu entwässerndenFlächen ozw. oeren
Oberflächenals normal verschmutztangesehenwerden können. Die geplante
Nutzung,Wohnbebauungund Sportflächen,lassen diese Vermutungzu. Eine
Regenwasserbehandlung
wirddeshalbals nichterforderlich
angesehen.
Von einer offenen Zuführung des Oberflächenwassers zu
den
Regenrückhaltebecken
hat das planerischeKonzeptAbstandgenommen,da diese
nebender eigentlichenErschließung
eine eigenständige
Trasseerfordert.Der dafür
bereitzustellende
Raumstehtals Bauflächenichtzur Verfügung.Aufgrundder Größe
des Baugebietes und dessen Konzeption,würde der Baulandverlustnicht
unerheblich sein (ca. 1000 lfd. Straßenmeter),weshalb sich eine offene
Grabenführungin den Wohnbauflächenbereichen
nicht anbietet.Sehr wohl wird
diese Möglichkeitfür die zusammenhängende
öffentlicheFlächeinteressantsein.
Hier wird zusammen mit
der
Fachplanung diskutiert. die
Oberflächenwasserabführung
in offenerForm in Kombinationmit der angestrebten
Nutzungzu verbinden.
lm Rahmender Bauleitplanung
wirddiesesDetailjedochder
Fachplanung
überlassen.
Die Flächenfür die Regelungdes Wasserabflusses
sind gegenwärtignoch im
Privateigentum.
Grundsätzlichist beabsichtigt,eine dezentraleNiederschlaqswasserbeseitiqunq
vorzunehmenund das Oberflächenwasser
auf der unversiegeltenFläche zur
Versickerungzu bringen. Durch verschiedeneBodengutachtenim Auftrag des
AbwasseMerkesder GemeindeLeopoldshöhe
ist jedochfestgestelltworden,dass
die im Gemeindegebiet
anstehendenBodentypeneinen hohen Lehmanteil
10
Bebauungsplan
Nr 04 / 11"Waldstraßd-Auslegung-
aufweisen.Damitverbundenist ein unqünstiqer
Durchlässiqkeitsbeiwert.
Es ist daher
davon auszugehen,dass eine Versickerungauf den Baugrundsttickennicht
realisierbarist. Die Gemeindehat sich daher dafür entschieden,eine ortsnahe
Einleitunggem.S 51aAbs. 1 Landeswassergesetzes
und Ziffer5.2 und 8. des RdErl.
vozunenmen.
Wegendieserschwerdurchlässigen
Bodenverhältnisse
werdenkeineFestsetzunqen
zur Regenwasserversickerung
vorgenommen.
Stattdessen
setztder Bebauungsplan
auf Maßnahmen,die Versiegelungvon Grund und Bodenzu vermeidenoder zu
mindern.
Das neu zu erschließendeEntwässerungsgebiet
soll im Trennsvstementwässert
werden.Die Ableitungdes Reqenwassers
erfolgtfür beideTeilbereicheaufgrundder
natürlichenGeländeneigunggetrennt: das Niederschlagswasser
des südlichen
Bereiches wird über 2 zusammenhängendeRetentionsmuldenin den
,,Holzkampbach",das Regenwasser der nördlichen Fläche über ein
Retentionsbecken
in den,,Eselsbach"eingeleitet.Beide Vorfluter gehören zum
Einzugsgebiet
der Windwehelcebietskennzahl
464.622und464.6231.
SildlichesTeilgebiet
Nördliches
Teilgebiet
EinleitungsstelleHolzkampbach EinleitungsstelleEselsbach
Rechtswert 3/78792
Hochwert s761 461
3/78 667
a761 782
Mit wild abfließendem
Wasservon angrenzenden
landwirtschaftlichen
Flächenwird
aufgrundder topographischen
Situationin der Umgebungund den örtlichen
Gegebenheiten
nichtgerechnet.
Das Schmutzwasser des Bebauungsplangebieteskann hinsichtlich der
Abwasserbeseitisunqgebündelt in nördlicher Richtung in die vorhandene
Mischwasserkanalisation
eingeleitetwerden, welche parallel zum ,,Eselsbach"
verläuft. Der Mischwasserkanal
führt das Schmutzwasserüber die PumDstation
Greste dem KlärwerkSchuckenbaumzu. Die Kläranlagein Schuckenbaumist
entsprechend
der gemeindlichen
Entwicklungausgebautund entsprichtden neusten
Regelnder Technik.
Das Plangebiet befindet sich in
keinem Wasserschutzqebiet /
Heilquellenschutzoebiet.
Die Versorgungmit Frischwasserwird als gesichertangesehen.Das bestehende
Leitungsnetzist hierfür ausreichenddimensioniert,ebenso die Anlagen zur
Wassergewinnung.Das Versorgungskonzept
wird durch ein Fachplanungsbüro
erstellt.Die Gewährleistung
bzgl. der Löschwasserversorqunq
für das Plangebiet
übernimmtdie GemeindeLeoDoldshöhe.
Die technische Anbindung des Plangebietesan die Versorgungssysteme
für
EleKrizitätund Telekommunikation
sowieder Erdgasversorgung
ist möglich.
11
-AuslegungBebauungsplan
Nr.04 / 11,,Waldstraße"
5. Belangevon Sport,FreizeitundErholungsowiedersozialenund
kulturellenBedürfnisse
Die Ortsteile Asemissen/ Greste verfügen über ein vielfältigesAngebot an
Kindertagesstätten,
Einrichtungender Jugendhilfe,der Kirchen und religiösen
Gemeinschaften.
EineGrundschule,
die Gemeindebücherei
und mehrereSportplätze
sowie Turn- und Sporthallensind ebenfallsvorhanden.Daneben besleht ein
umfangreiches
Angebotdurchkaritative,
sportlicheundsonstigeVereine.
In der Vergangenheit
wurde immerwiederdie Sportplatzsituation
des bestehenden
Sportplatzesin Verbindungmit der dortigenTurn- und Festhallein der Gemeinde
Leopoldshöhe
diskutiert.Letäendlichführtedies zum Gutachtenvom Westfälischen
Amt für Landes-und Baupflegeund der heutevorgelegtenPlanung.
Die Standortentscheidungund bauleitplanerischeNotwendigkeit bzw. eine
Beurteilungder Sportplatzsituation
in Verbindungmit einer eventuellzusätzlichen
Sporthalle
ist eingehend
in der 18.Anderung
des Flächennutzungsplanes
dargelegt
worden,weshalbhiernachrichtlich
daraufveMiesenwird.
Grundsätzlichist festzuhalten,dass für ein Neubaugebietdieser Größenordnung
Belangevon Sport,Freizeitund Erholungsowiesozialeund kulturelleBedürfnisse
zu
beachtensind. Die weitere Ausführunghierzu erfolgt unter PunK 7 ,,Zukünftige
Nutzung".
6, Belange der Forstwirtschaft
Die Belange der Forstwirtschaftsind durch den südlich, direkt an den
GeltungsbereichangrenzendenWald zu beachten. In Rücksprachemit dem
Landesbetrieb
Wald und Holz,ForstamtLage,ist ein 25 m Abstandzum Waldrand
einzuhalten.InnerhalbdiesesAbstandesist aufgrundder Gefahrvon Windbruchund
den sich darausergebenenSituationen,
keine Bebauungzulässig.In diesem
Abstand liegt die 'Grester Straße"mit einer Straßenbreitevon ca. 10 m. Hieran
grenztein ca. 15 m breiterStreifenan, in dem eine Regenrückhalteanlage
für das
Plangebietvorgesehenist. Erst daranschließtsich die Flächefür Gemeinbedarf
mit
der Zweckbestimmung
Sportund einer Bauflächean. Der Vorgabedes Forstamtes
wird somitentsprochen.
Diesestrifffauchfür den Bereichdes Geltungsbereiches
zu,
der sich gegenüberdem westlichenWaldrandbzw.dem WohnhausGresterStraße
146 befindet.
Die externeAusgleichsfläche
auf dem Flurstück162,in der Flur 2 der Gemarkung
Asemissensowiedem Flurstück790 in der Flur4 der GemarkungBechterdissen
wird
aufgeforstet.
Die Gliederungder Aufforstungsfläche
und derenZuordnungwird unter
PunktV. Eingriffsregelung
weiterdargelegtund erfolgteunterfachlicherBetreuung
des ForstamtesLage. Mit den vorliegendenUnterlagenwird ein Antrag auf
gestellt.
Erstaufforstung
durchdie GemeindeLeopoldshöhe
12
-AuslegungBebauungsplan
Nr.04 / 11 ,,Waldstraße"
7. ZukünftigeNutzung
Die übeMiegendeFläche (ca. 6,9 ha) des Bebauungsplangebietes
wird als
Wohnbauflächeentwickelt.Sie ist im westlichenTeil des celtungsbereiches
vorgesehen.
Die verbleibendeFlächevon 3,7 ha ist als Flächefür den Gemeinbedarfgeplant.
Gegenwärtigbestehtein Jugendheffund ein Sportübungsplatz.
Zu diesemsoll ein
weitererSportplatzhinzukommen.
Zwischender geplantenWohnbauflächeund der
Sportfläche
/ Gemeinbedarfsfläche
wirdeineLärmschutzwall
vorgesehen
StädtebaulichesKonzept
Die Verbesserung
des Angebotesin der Jugendarbeit,
im Sportbereichund in der
Schaffung von Wohnbauflächenim Ortsteil Asemissen / Greste hat das
städtebaulicheKonzeptmaßgeblichbeeinflusst.Dominantist dabei die Absicht
einenSportplatzzu errichten.Die Lagedes Sportplatzes
wird u.a. bestimmtdurch
die vorhandeneWohnbebauung
nördlichdes Gewässers,,Eselsbach"
und der
Straße,,Pansheider
Weg", die Topographiedes Geländes,dem Schattenwurfdes
Waldessüdlichder,,GresterStraße"und die Erreichbarkeit
der Sportanlagen,
einschließlich
der Sanitäreinrichtungen
für die Sportler.
Bei der Bereitstellung
von Flächenfür Sportanlagen,
hier vorrangigein Großspielfeld
für Fußball,ist zu berücksichtigen,
dass von dieser Einrichtungsowie von den
vorhandenen
AnlagenLärmimmissionen
planerisch
ausgehen.
Um dieseSituation
zu
verdeutlichen
und einenSchutzfür das Neubaugebiet
zu erzielen,ist zwischenden
(Sport/ Sportplatz/ Veranstaltungseinrichtung)
Flächenfür Gemeinbedarf
und den
Flächenftlr Wohnbebauungein ca. 4 m hoher Lärmschutzwall
vorgesehen.Des
Weiterenist eine öffentlicheGrünflächegeplant.In der KombinationLärmschutzwall
und öffentlicheGrünflächewirdein möglichstweiterAbstandzwischenNeubaugebiet
und Sportflächen
erzielt.Diesesgeschieht,
um die Flächenfür Wohnbebauung,
die
durch Immissionenbeeinflussten
werden, so gering wie möglich zu halten.
Gleichzeitigwird mit dieser Kombinationin Verbindungmit den Flächenfür Sport
eine zusammenhängende
öffentlicheFlächemit "parkähnlichem
CharaKe/' erreicht.
DieseVorgehensweise
ermöglichteine flexibleNutzungin Anbetrachteventueller
(2.8.die EnichtungeinerSporthalle),
Anderungswünsche
die sich ggf. in der Zukunft
im Baugebietbzw. in der gemeindlichen
(sieheauch
Entwicklungherauskristallisiert
AnlageNutzungskonzept).
Flächefür Gemeinbedarf
Bei der Flächefür Gemeinbedarf
handeltes sich einerseitsum den bereitsbestehendenSportübungsplatz,
andererseits
um den geplantenSportplatzmit eventueller
Ergänzungum eine Sporthalle.Ob der geplanteSportplatzrealisiertwird, steht noch
zur Diskussion
an. Gleiches
trifftfür die Sporthalle
zu. Um hiereinenausreichenden
Handlungsspielraum
für die Gemeinde Leopoldshöhezu eröffnen, damit
entsprechend
der gemeindlichen
Entwicklungreagiertwerdenkann,wird die Fläche
(s.
wie folgtfestgesetzt auchAnlageNutzungskonzept):
Festsetzu
ZweckbestinJmuno
I Bestand/ Planu
Flächefür Gemeinbedarf Sportplatz
BestandSportübungsplatz
Sport
Planung
Sportplatz,
Sporthalle
13
Bebauungsplan
Nr.04 /'11 ,Wabstraße'-Auslegung
Die Einrichtungdes Jugendtreffs
GreAsemit demangeschlossenen
Vereinshausdes
TUS Asemissenwird ebenfallszur Flächefür Gemeinbedarf
gezählt.Die dortigen
Veranstaltungen
sind rechtvielfältigstrukturiert.Geradeaber auch im Hinblickauf
das Neubaugebiet
und den demographischen
Wandelkönntesich die Nutzungnoch
gestalten.Um auchden zukünftigen
facettenreicher
Anwohnernim Neubaugebiet
zu
signalisieren,dass an diesem Standort ein Gebäude mit unterschiedlichen
.besteht, wird folgende Formulierungder Festsetzung
Nutzungsbedürfnissen
vorgenommen:
Festsetzun
Zweckbestimmuno
/ Bestand
Flächefür GemeinbedarfVeranstaltungseinrichtung
für Sport, Bildung,Kultur und
sozialeZwecke
BestandVolleyballfeld,Vereinshaus,Jugendtreff
.
Mit der Formulierung Sport wird das bestehende Vereinshaus, mit den
Bestimmungen
Bildung,Kulturund sozialeZweckeder JugendtreffGreAseerfasst.
Die Veranstaltungseinrichtung
führt die gegebenenNutzungenund eventuellsich
aus dem demographischen
Wandelu.a. auchi.V.m.dem Neubaugebiet
benötigten
Nutzungen,an einem Standortzusammen.Gerademit der Bezeichnung,,Bildung"
und ,,Kultu/'sollenauchmultifunktionale
Veranstaltungen
ermöglichtwerden,die z.B.
im Jugend-aber auch im Seniorenbereich
stattfinden.U.a. könnte auch die VHS
Kursein den RäumengebenodereineBegegnungsstätte
eingerichtet
werden.
Auf der Fläche für Gemeinbedarf,mit der Zweckbestimmung
Sport und mit der
ZweckbestimmungVeranstaltungseinrichtung,
wird eine Bauqrenze festgesetzt.
Damit wird deutlichhervorgehoben,
dass ggf. baulicheAnlagenerrichtetwerden,
geplant sind bisher ein Sportplatz,ggf. eine Sporthalle.Es ist jedoch nicht
auszuschließen, dass die
Gemeinde aufgrund der
allgemeinen
Veränderungstendenzen
auch bauliche Anlagen z.B. Gebäude, mit anderen
Nutzungenfür den Sportzur Realisierung
bringenkönnte.
öffentliche Grünfläche
Der geplanteSpielplatzwird als öffentlicheGrünflächemit entsprechendem
Symbol
dargestellt.Sie soll einerseitsden notwendigenFreiraum,auch in spielerischer
Hinsicht,für das Neubaugebiet
erfüllen,andererseits
auch eine Verbindungzur
Flächefür Gemeinbedarf
und den dortigenNutzungenherstellen.Der öffentlichen
Grünfläche
kommtdaherdie Bedeutung
einesquartiersverbindenden
Grünzuges
mit
Parkcharakterzu. Betont wird dieses auch durch die vorgesehenefußläufige
Verbindungim Lärmschutzwall
zwischen öffentlichercrünfläche und Fläche für
Gemeinbedarf.Die Art und Weise der Ausgestaltung
der Verbindungwird von der
Fachplanungbestimmt.Diese hat sichezustellen,dass die Funktion des
Lärmschutzwalles
bestehenbleibt.
Anpflanzungen auf der öffentlichen Grünfläche erfolgen zur angrenzenden
Wohnbebauung.
Damitjst beabsichtigt,
visuellund durchräumlichen
Abstanddie
lmmissionsbelastung
desSpielplatzes
zu mindern.
14
-AuslegungBebauungspian
Nr.04 / 11,Waldstraße"
Gestaltungder Baukörper
Die gestalterischenAnforderungen,die sich aus der Bestandsaufnahmeder
Nachbarbebauung
und der aktuellenBaukultur
ableiten,wird auchdurchdie Lage
des Bebauungsplangebietes
zum Ort wie aber auch durch die Morphologiedes
Geländesbestimmt.Durchdas Geländeverläuftin ost-westlicher
Richtungaufgrund
des natürlichenGefällesein Scheitel.Von der Straße"Hudeweg"(ca. 130 m) zur
(ca. 124 m) fällt das Geländeum 6 m. DieserGeländeverlauf
und die
,,Waldstraße'
Tatsache,dass der neu geschaffeneSiedlungsrand
an der,,GresterStraße"durch
den vorhandenen
Wald ,,verdeckt"
bzw.eingegrüntist, empfiehltdie vorgenommene
Staffelungin der Geschossigkeit.
Bei der Festsetzung
der Geschossigkeit
ist neben
der Topographieauchdie Wirkungder Gebäudehöhe
bzgl.Verschattung,räumliche
Verdichtung, Bildung von Orientierungsmerkmalen
im Gebiet und / oder
-nutzung
Gebäudebedarfbzw.
zu berücksichtigen.Parallel dazu wird die
Zweigeschossigkeit
als zwingendfestgesetzt.Diegestalterischen
Gründedafürsind,
dass mit einer in sich abgestimmten
gleichmäßige
Gebäudehöhe
eine
Struktur
wahrnehmbarwird. Die Belebungder Strukturerfolgtdagegendurch verschiedene
Dachformen,Gebäudetypen,
Materialienund Farben.Gleichzeitigkann mit dieser
Festsetzung
eineoptimaleAusnutzungder Grundstücke
erzieltwerden.
Mitbestimmendin der Frage der Gestaltung des Gebietes sind auch die
Auswirkungendes Sportlärmes.Insbesondereauf den Flächen, in denen die
Richtwerteüberschritten
werden(siehe Planzeichnung
zum Schutz
,,Vorkehrungen
gegen schädlicheUmwelteinwirkungen"),
sind Festsetzungen
vorgegeben,die den
Handlungsempfehlungen
des Lärmschutzgutachtens
folgen. Gleichzeitigwerden
aber auch die gestalterischen
Rahmenbedingungen
der Umgebungbeachten.Die
Gemeinde Leopoldshöhespricht sich für die Bebauung der betroffenen und
gekennzeichneten
Uberschreitungsbereiche
durchden sich entwickelnden
Sportlärm
aus. Maßgebenddafür ist jedoch,dass im 1. Obergeschoss
bzw. im Dachraumder
betroffenenBereichegesundeWohn-undArbeitsverhältnisse
gegebensein müssen
(sieheUnterpunktlmmissionsbelastungen).
Um diesessichezustellen,
wird eine
Wohnnutzungim 1. Obergeschossbzw. im Dachraumin den von Sportlärm
beeinflusstenBereichennicht ermöglicht.Dieses erfolgt durch Reduzierungder
Trauf- und Firsthöhesowie Ausschlussvon Dachaufbauten
/ -einschnittenoder
öffnungsfähigeFenster.Dachfensteroder Lichtbänder,die nicht geöffnetwerden
können und somit ausschließlich
zur Belichtungdienen, werden dagegen
zugelassen.
Damitsoll ermöglicht
werden,dass bei Einsparung
der Raumdecke
zwischenErd-und Dachgeschoss
einezusätzlicheBelichtungsquelle
möglichist. Die
vorgenannten Einschränkungenlassen hier insbesondere den Gebäudetyp
,,Bungalow"zu, dessen Wohnfläche sich im Erdgeschossbefindet. Dieser
Gebäudetypfügt sich gestalterischin die bisherigenAusführungenzur cestaltung
ein undneutralisiert
die lmmissionssituation.
Art und Maßder Nutsung,Festsetzungenzur cestaltung der Baukörper
Als Fortsetzung der vorhandenen Wohnbebauungwird ein Allgemeines
Wohngebiet gemäß$ 4 BaUNVOfestgesetzt,das vorwiegenddem Wohnendient.
Die gemäßS a(3) Nr.4 und 5 BaUNVOausnahmsweise
zulässigenNutzungen
werden dagegen.ausgeschlossen,
da diese dem örtlichenRahmen und den
Planungszielen
nichtgerechtwerden
- die
Bedarfsorientiert
werden- in Anlehnung
an die angrenzende
Siedlungsstruktur
Nutzungsmaßeauf eineein- bis zweigeschossige
Bebauungabgestellt.Es soll eine
typischeFamilienhausbebauung
mit maximal
2 Vollgeschossen
entstehen.
Das Maß
15
-AuslegungBebauungsplan
Nr.04 / 11,Waldstraße"
Nutzungunddie planungsrechtlichen
InhaltegemäßS I ('1)Nr. I und
der baulichen
durchfolgendeRegelungen
bestimmt:
Nr. 2 BaUGBwerdenin den Baugebieten
für
a) Zweigeschossige
Bebauung(zwingend)auf Teilflächender Wohnbauflächen
ggf. mit Eigentumswohnungen,
um eine maßvolle
Ein- und Zweifamilienhäuser
Ausnutzungvon Grundund Bodenzu etzielen.Die Ausführungerfolgtin offener
Bauweise;die l,btzungsmaße
orientierensich bei einerTraufhöhevon max.6,50
Mit diesenFestsetzungen
sind nebendem klassischen
m an den Obergrenzen.
Gebäudetypen
zulässig.Diese werden
Einfamilienhaus
auch zweigeschossige
gegenwärtignachgefragtund ermöglicheneine Einbindungin die vorhandene
Bebauungssituation.
Gleichzeitigstellt die Festsetzungder Zweigeschossigkeit
unterschiedliche
dar, um bei den einzelnenBauabschnitten
eine Schnittmenge
Gebäudetypen
anbietenzu können.
b) Eingeschossige
Einzel- und Doppelhäuser(Traufhöhemax. 4,50 m) für die
vorrangig gewünschte familiengerechte Bebauung. Sie stellen den
übeMiegendenGebäudetypus
in der GemeindeLeopoldshöhe.
(Traufhöhe
max.3,50 m) für das
c) Eingeschossige
Einzel-und Doppelhäuser
Wohnenauf einerEbene.
(GRZ,GFZ) orientieren
sich mit 0,4 bzw.
Die Grund- und Geschossflächenzahlen
die auch in diesemBereichgewünscht
0,8 an durchschnittlichen
Hausgrößen,
werden.Als Bezugspunkt
für die Höhenmaßewird auf die Oberkantedes natürlich
gem.
im Bebauungsplan,
abgehoben.
anstehenden
Geländes,
dem Höhenlinienplan
NachS I (1) Nr.6 BaUGBwirddiezahl der wohnungenaufmaximal2 Wohnungen
je Wohngebäudebzw. 1 Wohnungje Doppelhauseinheit
beschränkt.Gesichert
werden soll hiermit die funktionale Gliederung des Siedlungsraumes,
familiengerechtes
Wohnenund eine hierjeweilsnur mäßigeVerdichtungi.V.m.dem
wird damit auch die vorhandene
Maß der baulichenNutzung.Berücksichtigt
Wohnbebauungim Westen und Norden mit typischem Ein- /Zweifamilienhauswürde dagegenden
Charakter.Eine alleinigeReduzierung
der Nutzungsmaße
Doppelhäuser
sowie zweigeschossige
Spielraumder Bauherren,flächensparende
weitgehendeingrenzen.
EinJZweifamilienhäuser
von der Begrenzungder Zahl der Wohnunqenwird
Die Ausnahmereqelunq
Wohnenermöglicht.Hier wird den Bedürfnissen
ausschließlich
für altengerechtes
Das
Wandelentsprochen.
ältererMenschen,mit Blickauf den demographischen
Durchschnittsalter
der Bevölkerungwird stetig ansteigen.Damit verbundensind
der Wohnungenselber,aber auch die Form des
besondereAusstattungsmerkmale
Wohnen,Hausgemeinschaften,
zusammenlebens
an sich.Begriffewie barrierefreies
Nachbarschaftenoder belreute Wohngruppenbeschreibendiese besonderen
nicht spezifizieren.Die
Wohnbedürfnisse,
können es aber bauplanungsrechtlich
Gemeinde Leopoldshöhehat allerdings den planerischenWillen, dass bei
für ältereMenschen,diese nichtan
VorstellungeinesWohn- und Lebenskonzeptes
der Beschränkung
der Anzahlder Wohnungenscheitert.DieseAusnahmeregelung
FlächeAnwendung.
findet jedoch ausschließlichauf der dafür gekennzeichneten
Einerseitswird die Auffassungvertreten,dass die Flächesich besondersfür diese
Wohnformanbietet(u.a. Grundstückszuschnitt,
Nähe zur Flächefür Gemeinbedarf
gesellschaftlichen
Leben; hier Sportveranstaltungen,
und dadurch Teilhabe am
Kinderspielplatz, Kulturangebote),andererseits soll den EMerbern von
Baugrundstücken
signalisiertwerden,dass auf dieser Flächeauch ein größerer,
kompakterBaukörperentstehenkönnte.
16
- Auslegung
Bebauungsplan
Nr.04 / 11 ,,Waldstraße"
Vorgeschriebenwird bedarfsgerechtdie offene Bauweise mit Einzel- und
Doppelhäusern,alsoim Grundsatz
durch
WahrungeinesseitlichenGrenzabstandes
die Gebäude.Lage und Tiefe der überbaubarenGrundstücksflächenbzw. der
nichtübeöaubarenFlächenwerdendurchBaugrenzenbestimmt.Um eine günstige
Besonnungzu erreichen, wird die Ausrichtungmöglichstvieler Wohn- und
Gartenflächen nach Süden bis Westen angestrebt. Abstände zu den
Erschließungsstraßen
sind,soweitsinnvoll,flächensparend
auf bis zu 3 m reduziert
worden. Damit wird den Grundstückszuschnitten,
welche durch die öffentlichen
Anlagenwie z.B. Lärmschutzwall
werden,Rechnung
oderWendehammer
beeinflusst
getragen.lm übrigenwerdendie Abständeauf 5 m festgelegt.Dies entsprichtauch
dem Mindestabstandvon 5 m vor Garagen und Carports zum öffentlichen
Straßenraum. Die Privaten StellpläCe sind auf den Baugrundstücken
untezubringen. Der vorgenannteMindestabstandauf den nicht ilberbaubaren
Flächen sichert hier die städtebaulichen
Ziele (Freihaltungdes Straßenzuges),
entlastetden Straßenraum
als öffentlicheFreiflächeund schafftggf. einenStellplatz
als Stauraum.Seitlichist ein Abstandvon mindestens1 m zu den öffentlichen
Fußwegenv.a. aus Gründender Ortsgestaltung
und der Kriminalprävention
(Tunnelwirkung)zu wahren. Es wird empfohlen, den 1 m Streifen mit
standortgerechtenund heimischenGehölzen zu bepflanzen.Gleiches gilt für
Nebenanlagen.
Die regionaltypischeDachform ist das Satteldach.Darüber hinaus wird das
Walmdachzugelassen.Die Dachformenwerden mit großer Bandbreitein der
Dachneigungvorgeschrieben.
GroßformatigeDachaufbauten/ Dacheinschnitte
geschlossene
etc, lösendie
Wirkungvon Dachflächen
auf, Dachund Traufewerden
als prägendeGestaltungselemente
kaum nochwirksam,optischkann der Eindruck
eines Vollgeschossesentstehen.zur VermeidungunmaßstäblicherAufbauten
werdenBeschränkungen
aufgenommen,
die Dachaufbauten
in einer ausreichenden
Bandbreitezulassen, soweit diese dem HauptdachhinsichtlichGesamtbreite,
Ortgang-Abstandund Höhe der Nebendächererkennbar untergeordnetsind.
Ausgeschlossen werden Dachaufbauten dagegen grundsätzlich auf den
Wohnbauflächen,
auf denendie Gebäudezweigeschossig
zu errichtensind und auf
den lärmbeeinträchtigenWohnbauflächen (Begründung siehe Unterpunkt
lmmissionsschutz).
Bei Effichtungvon Dachaufbauten
besteht gerade bei einer
Zweigeschossigkeitdie Problematik,dass die Gebäude die Wirkung von
dreigeschossigenBaukörpern erreichen. Um dieses zu vermeiden, werden
Dachaufbauten
/ Dacheinschnitte
ausgeschlossen.
Sehrwohl ist das einbringenvon
Dachfenstern
möglich,um den Dachraumggf.zeitweilignutzenzu können.
Vorgabenzur Gestaltungder Einfriedungentragendazu bei, dass im Straßenzug
ein gestalterischpositivesGesamtbildentstehenkann; sie sind finanziell und
räumlichvertretbar.Die Einfriedungshöhe
von 80 cm berücksichtigtbesonders
Augenhöheund Erlebniswelt
von Kindern.Gleichzeitig
wird die Verkehrssicherheit
unterstützt,da Straßeneinmündunqen
und Einfahrteneinsehbarfür Autofahrer
bleiben.
Flächen,die von der Bebauungfreizuhalten
sind
Der an die ,,GresterStraße" angrenzendeWald erfordert aufgrund seines
Schattenwurfes
und der GefahrdesWindbruches
von BäumeneinenAbstandvon 25
gemessen
m,
ab Waldrand.DieserSicherheitsabstand
wird vom ForstamtLage als
notwendigerachtet.Eine Nutzungzu Wohnzweckenempfiehltsich nicht, da die
natürliche
Belichtunq
und die damitverbundene
Feuchtiokeit
däs oesundeWohnen
17
-AuslegungNr.04 / 11 'Waldstraße"
Bebauungsplan
des
stark beeinträchtigen.Unproblematischwird dagegen die .Errichtung
wird
Ä"g"ntu"f,n"tuo""-tenseingeschätzt.Die Funktionder Regenrückhalteanlage
durchden Waldnichtbeeinträchtigt.
lmmissionen/ Flächefür Gemeinbedarf/ passiverund aktiver Lärmschutz
f.fäln e so BlmSchG ist das Gebot der räumlichenTrennung bei der Aufstellung
. uJn gäuteitplanenzu berücksichtigenDanach müssen die.für eine bestimmte
rl-r.jtr"rü-"äig"""henen Flacheneiiander so zugeordnetwerden,dass schädliche
Gerüche u'
ÜÄ*"rtäin*ixt g"n (..e. durch Lärm, Staub, Abgase,
Feld;r)auf überuiegenddemWohnendienendeGebieteso weit
uf"ki.."gn*i""h"
wie möqlichvermiedenwerden
vonWohnnutzung
in der Nachbarschaft
nicht dassSportplätze
öies Oeäeutetjeaoch
ül"ifi""pt "i"fii "-istieren dürfen.bie BauNVOlässtAnlagenfür sportlicheZwecke
atlgemein
in uifg;;"in"n Wonngebieten
-Sport zu (S4 Abs 2 Nr'.3) Darin.liegtdie Wertung
und Wohnen nicht zwei in Nachbarschaft
ä"" V"t-Anrng"geb-ers, dass
Nutzungenund deshalbstets
hereinmiteinanderunvereinbare
iueinandervon-vo-rn
zu trennensind Sie sollendurchausin
voneinander
ailenUmstanden
;;;;i;;
Existenzhaben
miteinander
Nachbarschaft
jedwederArt
Andererseitssind in allgemeinenWohngebietennicht Sportanlagen
zulässig,sondernsie müssen nach Arf und Umfangder Eigenartdes Gebietes
des Gebiets,VoMiegend
ent"pre"ch.nund dürfendie a|lgemeinezweckbestimmung
nicht'.gefährden"
demWohnenzu dienen(S4 Abs.1 BauNVO),
des wAder zweckbestimmung
müsstedie öportanlageentsprechend
ö;;;f"ü;
sein
Gebiets,,gebietsverträglich"
ein
iJrfui Äi iu, die gepianteBebauungund die Erweiterungder Sportfläche
und
Scnaitgubcnten siwie ein Gutachien zu möglichen Lichtimmissionen
aus
iuG"ÄaOstoten von dem Büro AKUS GmbH, Akustik und Schalltechnik'
Bielefelderstelltworden.
Grundsätzlichlässt sich feststellen,dass für die bestehendenWohnbebauungen
Weg" und
entlangder Straßen,,Pansheider
nördlichdes Gewässers,,Eselsbach",
gem l 8. BlmSchV durch einen weiteren
,,Hudeweg"keine Beeinträchtigungen
werden.
Sportplalzhervorgerufen
zur Flächefür Gemeinbedarf
bestehtangrenzend
Wohnbebauung
i[r Jie zuXunftigä
sind möglich'
"ln"-e"tintta"niigrng hinsichtlichdes SportlarmesLichtimmissionen
vermeidbar'Eine Belastung
der Lichtanlage
Installation
uU.r U"i "t"t t""."f'tgeiechten
der
durctr Luftschadstötfewird ausgeschlossenDie beeinträchtigtenFlächen
(siehe
t"f.ünffg;n Wohnbebauungsind im Bebauungsplangekennzeichnet
zum Schutzvor
,tl.gr.;tung 0", flächenfüi besondereAnlagenundVorkehrungen
schädlichenUmwelteinwirkungen").
18
Bebauungsplan
Nr.04 / 11"Waldstraße'-Auslegung
Das Ergebnisdes Gutachtens
bzgl.der Lärmimmissionen
stelltsich im Detailwie
folgtda:
Trainings-Geplantes
betrieb Spielfeld
Werktags
Normalzeit"
5 h Training
Abendliche
2 h Trainingkeine
Ruhezeit:
VorhandenesNormalzeit5 h Training
Spielfeld
Abendlichet h TrainingKetne
Ruhezeit
SpielGeplantes Normalzeit5 h Spiel
betrieb
Soielfeld
Samstag VorhandenesNormalzeit 5 h Spiel
Spielfeld
SpielGeplantes
Normalzeit 4 h Spiel
betrieb
Spielfeld
mittägliche
Sonn- u.
Ruhezeit
Feiertags
keine
keine
Ketne
keine
Ketne
l(etne
keine
kelne
Nördliche
< 5 dB(A)
Flächen im B
EG und 1. c
OG
5 dB(A)
Nordwestlich
e Fläche im
Außenbereic
h,EG,1.OG
VorhandenesNormalzeit2 h Spiel
Spielfeld
mittägliche2 h Spiel Ketne
keine
Ruhezeit
SpielVorhandenesJ
e
4 Nördliche
betrieb
Spielfeld
zusammenhängende u n o
D < 5 dB(A)
Sonn- u.
Stunden Fußballspiel,
nordwestliche
Feiertags
davon mehr als 30 Fläche im
Minuten
in
der '1.OG
Ruhezeit
Geplantes mittäglichen
Sonderfall-Spielfeld
l(erne
keine
' Nomalzeil
max.55 dB(4 im WA mitiägliche
/ abendliche
Ruhezeilen
max 50 dB(A)
"
= werktags:
Normaizeil
8.00- 20.00uhr;sonnundfeieftags
I00 13.00/15.00-20.00Uhf
mittägliche
Ruhezeil= sonn-und feieftags:13.00- 15.00ljhr, abendiche Ruhezeit= werktags/ sonn-und
feierlags:
20.00- 22.00Uhf,nach22.00Uhrallgemein
keinSpiebeirieb
19
-Auslegung
Bebauungsplan
Nr.04 / 11,,Waldstraße"
{,:'
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t.ooororhör._/'sAndcrungd6FNPundtlrJ'uktlJlnqd(5Bctu!1!sFtrn.rNi,o./t,-Wtrdrroo.'
liqrphi mll Uhcßrhr.{.qrbrt.ich.n
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Grundsätzlichist festzuhalten,dass mit der vorliegendenPlanung eine
weitestgehenderäumliche Zusammenfassungstörender Nutzungen (Verkehr,
Parken,Sportlärm)erfolgt.
zur wenigersensiblen
Dabeiwerden,zwischender sensiblen,
hierWohnbebauung,
Nutzung,hier Flächefür Gemeinbedarf,Pufferzonen(2.8. öffentlicheGrünfläche
bzw. Spielplatzfläche)
vorgesehen.Weiterhinist die Lage der Lärmquellen,
bestehenderund geplanterSportplatz,so gewählt,dass nur entlang einer
Lärmausdehnungsseite
der Emissionsquelle
eineWohnbebauung
erfolgt.Auf der
zur ,,Waldstraße"
und ,,GresterStraße", ist eine
anderen Lärmausdehnungsseite,
Wohnbebauung
nichtgewünscht
bzw.durchden vorhandenen
Wald nichtdenkbar.
Hinzukommtdie Errichtung
eineraktivenLärmschutzmaßnahme
in Formeines4 m
hohenLärmschutzwalles.
und der
Von der planerischen
Konzeption,
der Anordnung
der Flächenzueinander
sinnvollen
Flächenbereitstellung
z.B.für den Lärmschutzwall
oderdie vorgesehene
ist somit
Pufferzone,ist die Planungausgeschöpft.
Dem Trennungsgrundsatz
räumlichsoweitwie möglichentsprochen
worden.
Weitere Maßnahmen können daher teiMöise nur im Sinne der
desLärmgutachtens
vorgenommen
werden.Diessind:
Handlungsempfehlungen
im
1) Nutzungseinschränkung
auf max. 18 Spieltage
an Sonn-und Feiertagen
Jahrwährenddermittäglichen
Ruhezeit
20
- Auslegung
Bebauungsplan
Nf. 04 / 1'1,Waldstraße'
2) Vermeidungvon lmmissionsorten
in den höher als WA-typischbelasteten
Bereichenbspw.durch eine entsprechende
Grundrissgestaltung
oder durch
das Einhaltenvon entsprechenden
Abständenzu Sportanlagen
3) Erhöhungdes Wallesauf 5 m zum Schutzdes EG, Erhöhungauf 7 m zum
Schutzdes 1. OG
4) Sachgerechte
AbwägungunterNennungbesonderer
städtebaulicher
Gründe
Dieaus dem Gutachten
erfolgenden
Handlungsempfehlungen
sindeingehend
durch
die GemeindeLeopoldshöhe
erörtertworden.Anhanddes Diskussionsergebnisses
der Sondersitzung
des Hochbau-und Planungsausschusses
am 27.04.2004,
siehe
hiezu Vorlagen-Nr. 4312006 des Ratsinformationssystems,
erscheinen zwei
Handlungsempfehlungen
alsumsetzbar
fürdie Planung.
Zum einenkönnenVorgabenzur Grundrissgestaltung
vorgenommen
werden.
Zum anderemwird annähernddie Wirkungeines 5 m hohen Lärmschutzwalles
erreicht,weil das Geländefür eineebeneSportplatzfläche
um ca. 1 m eingeschnitten
werdenmuss.
Alle weiterenHandlungsempfehlungen
bietensich n'cht an. Die Einflussnahmein
den Spielbetriebwird als zu intensivangesehen.Der beabsichtigteSportplatzsoll
geradeentlasten.Mit Blick auf die eigentlichen
den Spielbetrieb
Spielphasen
innerhalbdes Jahres, dem Zeitpunktund der lntensitätder Uberschreitung
der
RichtwertewirdeinederartigeEinschränkung
als nichtvertretbarangesehenbzw.die
Beeinträchtigung
für die zukünftigeWohnbebauung
als hinnehmbar.
Gegen das Einhaltenvon weiteren Abständenzwischen Wohnbebauungund
Sportplatz sowie einen 7 m hohen LärmschutzwallsDrechen vor allem
siedlungsgestalterische
Aspekte.Es würdeein hoherVerlustan Wohnbaufläche
bzw.
Flächefür Gemeinbedarf
/ öffentlicheGrünfläche
dadurchverursacht.Diesesist nicht
vertretbar (s. u.a. StädtebaulichesKonzept);einerseitsunter dem Aspekt des
schonenden Umgang mit Grund und Boden, andererseitsin Anbetracht des
Zeitfenstersunddes Umfangesder Belastungder betroffenen
Wohnbauflächen.
Durch
eine
Kennzeichnung im
Bebauungsplan werden
die
Richtwertüberschreitungsbereiche
deutlich gemacht und somit jeder
bauinteressiertenPerson zur Kenntnis gegeben. Weiterhin wird für die
Wohngebäudeempfohlen,die Grundrissgestaltungderart zu optimieren,dass
Schlaf- und Kinderzimmerauf den lärmabgewandten
Gebäudeseitenangeordnet
werden.An den lärmbelasteten
Fassadenseiten
könnenbevorzugtTreppenhäuser,
Bäder, Gäste-WC,Vorratsräumeund Küchenangeordnetwerden. Hierbei ist zu
betonen,das bei dem Richtwertüberschreitungsbereich
A und B (EG + 1.OG)die
östlichenGebäudeseiten
und im BereichC (nur 1. OG) die südlichecebäudeseite
betroffenwären.Die Gebäudeausrichtung
ist mit der Grundrissempfehlung
und der
damit einhergehendenAnordnung der Raumnutzungenvereinbar. Die
Grundrissgestaltungergeht als Empfehlungund nicht als Festsetzung.Dieses
erfolgt
aufgrund
der
rechtlichen Einschätzung, das
dem
Wohnbaugrundstückseigentümer
nicht zuviel durch die lärmschützenden
Maßnahmenabverlangtwerdendarf. N/itBlickauf das Zeitfensterund den Umfang
der Richtwertüberschreitung
und der rechtlichen
Grenzeder 'Zumutbarkeitsschwelle"
wirddie Empfehlung
alsangemessen
angesehen.
Auf den Flächen,wo die Richtwerteüberschritten
werden,wirdeineWohnnutzung
im
1. Obergeschoss
bzw. im Dachraumin den von SportlärmbeeinflusstenBereichen
nicht ermöglicht.Dieseserfolgtdurch Reduzierung
der Trauf- und Firsthöhesowie
21
-AuslegungBebauungsplan
Nr.04 /'11 ,,Waldstraße"
Ausschluss von Dachaufbauten/-einschniftenoder öffnungsfähigeFenster.
Dachfensteroder Lichtbänder,die nicht geöffnet werden können und somit
ausschl;eßlichzur Belichtungdienen, werden dagegen zugelassen.Damit soll
ermöglichtwerden, dass bei Einsparungder Raumdeckezwischen Erd- und
Dachgeschoss,
eine zusätzlicheBelichtungsquelle
möglichist. Die vorgenannten
Einschränkungen
lassenhier insbesondere
den Gebäudetyp
zu, dessen
,,Bungalow"
Wohnfläche
sich im Erdgeschoss
betindet.
Mit diesen Festsetzungenmöchtedie Gemeindedurch geschicktePlanungzum
einenerreichen,dass lmmissionen
von den baulichenAnlagenabgeschirmtwerden.
Zum anderensind diese Maßnahmenauch städtebaulichgewollt. Eine von der
Gemeinde durchgeführte Bestandsaufnahme der Umgebungsbebauung,
Marktanalyse
sowiedie Erfahrungswerte
aus den letztenaktuellenBebauungsplänen
ergab, dass neben eingeschossigenEinfamilienhäusern
auch zweigeschossige
nachgefragt
werdensowieWohnraum,der sich auf einerEbenebefindet.Bezüglich
letAem hat die Gemeindeein Angebotsdefizit
festgestellt,welchessie mit diesen
Festsetzungen
schließenmöchte.
passiven
Die
Lärmschutzmaßnahmen entsprechen auch
dem
Verhältnismäßigkeitsprinzip.
Sie sindgeeignet,da sie däs angestrebte
Ziel,nämlichden Lärmschutz,
fördern.
Die Maßnahmensind auch erforderlich,da kein milderesMittelersichtlichist, mit
demeinegenausoeffektiveAbschirmung
der lmmissionen
erreichtwerdenkann.
Ebensosind sie auchangemessen,
da die Maßnahmen
nichtaußerVerhältnis
zu
dem angestrebten
Zielstehen.
gegeben
Das Gutachtenstellt im Ergebnis fest, dass gesundeWohnverhältnisse
sind. Ein direkterplanerischerKonfliktbestehtdaher nicht, wenngleichin einem
bestimmtenZeitfensterdie Richtwerte,nach Ansicht der Gemeinde in einem
vertretbaren
Maß,überschritten
weroen.
Die mit de|18. Blmschv vorgegebenen
lmmissionswerte
sind Richtwerteund keine
Grenzwerte,wodurchsie bis zu einem bestimmtenUmfangdiskussionsfähig
sind.
Die Überschreitungshöhe
wird vom Gutachtermit eher wenigerals 5 dB(A) in den
Richtwertüberschreitungsbereichen
angegeben. Die bauplanungsrechtliche
UbeMindungdes Richtwertesist aufgrundder beabsichtigten
Neuplanungabhängig
von der nachfolgenden
sachgerechten
Abwägung.
Hierfür ist deutlich hervorzuheben,dass eine Überschreitungder Richtwerte
ausschließlich
an
Sonn-undFeiertagen
von 13.00- 15.00Uhr
in den gekennzeichnetenBereichenvorliegt. Dabei treten fast ausnahmslos
Überschreitungen
im Erdgeschossund im 1. Obergeschoss
bzw. im Dachgeschoss
geschlossenen
auf. Die Innenräumesind allerdingsbei
Fensterngeschützt.Anhand
von Vorgaben zur Grundrissgestaltung
kann eine Vorsorge,wie zu Punkt 2
ausgeführt,getroffen werden. Die einzige beeinträchtigteFreifläche liegt im
Richtwertüberschreitungsbereich
A (sieheAnlage).Aufgrundder zu erwartenden
Gebäudestellung
liegt ein Teil der beeinträchtigten
Freiflächeim Vorgartenbzw.
innerhalbdes Baufensters.Naturgemäßwird der Vorgarten,insbesondere
wenn er
wie hiernachOstenausgerichtet
ist,von den Bewohnernnichtzu Erholungszwecken
währendder mittäglichenRuhezeitgenutzt.Die Beeinträchtigung
des Außenbereichs
hat sichdaheraufgrundder planerischen
Konzeption
aufgehoben.
Die verbleibenden
jeweiligen
Einwirkungen
in den
Richtwertüberschreitungsbereichen
erfolgtnur in dem
aufgezeigten
Zeitfenster.
Innerhalb
der Räumlichkeiten
kanndie Einwirkung
durch
gesprochen,
Schließen
der Fenster,
bildlich
ausgeschlossen
werden.
- Auslegung
Bebauungsplan
Nr.04/'1'l'Waldstraße"
Folgt man dieser Betrachtungsweise,
so erscheinenEinschränkungen
bzgl. des
isl auchzu berücksichtigen,
dassim
Spielbetriebes
als nichtvertretbar.Insbesondere
jeweiligen
Dezember/Januar
sowie in den
SchulferienkeineSpiele an Sonn- und
Des
Feiertagenstattfinden.Je nach Witterungauch nicht im November/Februar.
weiteren erfordert es auch die Anzahl der Mannschaftenbereits, dass die
Jugendmannschaftenan Samstagen und Sonntagmorgenihre Punktespiele
durchführen.Die 2. Mannschaftbeginntin den Sommermonaten
häufig um 13.30
folgtum 14.30Uhr,anschließend
daranspielendie Senioren.
Uhr,die 1. Mannschaft
Eine Reglementierunggemäß Gutachten würde aufgrund der Vielzahl der
und die Bedürfnissedes
Mannschaftenden Spielbetriebzu stark beeinträchtigen
Wettkampfsports
könntennichtmehrerfülltwerden.
Die Beliebtheitder eigenenaktivenSportausübung
ist begründetim gesundheitlichen
Wert des Sports,in seinerBedeutungfür Gemeinschaftserlebnisse,
Kommunikation
Dies möchte
und Geselligkeitsowie der Erfahrungder eigenenLeistungsfähigkeit.
mit der Sportanlage
die Gemeindefördernund den Anforderungen
der Bevölkerung
gerechtwerden.
Sonn- und Feiertagegenießenzwar als Tage der Arbeitsruheund der seelischen
ErbauungbesonderenSchutz.Der Schutzder Bevölkerung
vor Lärm ist nichtdas
eigentlicheZiel des Sonn-und Feiertagsschutzes,
sonderndessenFolge.Zwar ist
dieseFolgeauchals etwas,woraufman sicheingestellthat,auchbei der Beurteilung
der Lästigkeitvon Lärmzu berücksichtigen.
Auf der anderenSeiteist aber auchzu
berücksichtigen,dass Sonn- und Feiertage schon immer auch Tage für
Freizeitveranstaltungen
waren.
sowieder Verzichtauf
Ebensoist die Errichtungeines7 m hohenLärmschutzwalles
qm
(Summeder Richtwertüberschreitungsbereiche)
ca. 5.000
Nettobaufläche
nicht
vertretbär.Neben dem rein ökonomischenVerlust würde auch Bauland nicht
verfügbar sein, welches an anderer Stelle bereitzustellenwäre. Da mit der
vorliegendenPlanungbereitseine Erschließungvorhandenwäre, müsstefür die
organisiertwerden.Neben
zusätzlichBaulandund Erschließung
,,Ersatzbaufläche"
doppeltenKostenwürde dies auch doppelterLandverbrauch
bedeuten,was dem
Gebotdes schonendenUmgangsmit Grundund Bodenwiderspricht.
Desweiterenwird in dieserKombination
von Wohnenund Sporteinewohnungsnahe
Versorgungmit Freiräumensowie Spiel- und Sportflächenangestrebt.In diesem
Ansatz spiegeltsich geradeder Grundgedankedes Sportplatzes,,um die Ecke"
wieder. Der Sportplatz ,,um die Ecke" ist auch in zeiten vermehrten
für notwendigerachtete
Ruhebedürfnisses
erwünscht,weil er die gesellschaftlich
begünstigt,die schnellereund ungefährdetere
sportlicheBetätigungder Bevölkerung
Erreichbarkeit
für Kinderzulässt,Sportmöglichkeiten
auchfür Personeneröffnet,die
entwederwenigermobil sind (Altere,Behinderte)oder überwenigerzeit verfügen
(Arbeitnehmer)
führt,die im Falle
und weil er zu einerSchonungder Außenbereiche
von Verlagerungenin Anspruch genommenwerden müssten.Wohnungsnahe
bei und setzen
Sportplätze
tragendamitzu einerVerringerung
des Straßenverkehrs
positivestädtebauliche
Akzente.
Auch ist hierzu berücksichtigen,
dassder SportplatzunddasallgemeineWohngebiet
nebeneinander
festgesetztwerden.Die Grundstücksinteressenten
könnensich auf
die gegebeneSituationeinstellen.DasVerhältniszwischender Sportanlageund den
Nachbarnist von vorn hereinmit einem Gebotder gegenseitigen
Rücksichtnahme
belastet.Die bedeutetauch,dass die Wohnnutzungauf Sport,zumal Breitensport,
Rücksichtzu nehmenhat. In einem Gebiet,in dem
als typischeFreizeitbetätigung
geplantwerden,wird nichtdamit
Wohnenund Sportin Nachbarschaft
zueinander
23
-Auslegung
Bebauungsplan
Nr.04/ 11,,Waldstraße"
gerechnetwerdenkönnen,dass die SportanlagewährendwesentlicherTeile von
Zeiten,in denenüblicheMeiseSportgetriebenwird,nichtbenutztwird.
Die von der Sportplatznutzung
ausgehendenlmmissionenwerden insgesamt
dahingehendbeurteilt,dass sie mit der geplantenWohnbebauung
verträglichsind,
da sie auf ein zumutbaresMaß beschränktsind.DesWeiterenerfolgenMaßnahmen
zur.Vorbeugung und zum Schutz der Wohnbebauungbzgl. der €ufgezeigten
lmmissionen.Die GemeindeLeopoldshöheist im Verfahrenzu der Auffassung
gelangt,dassdie Interessender Wohnbebauung
hinsichtlich
der Lärmsituation
hinter
zurücktritt.
dem InteressederAllgemeinheit
an Sportflächen
Der aktive Lärmschutz dient zum Schutz der Wohnbauflächen vor
Lärmbelästigungen
von den Flächenfür Gemeinbedarf.Der Lärmschutzwall
am
der
vorhandenenSportplatzist umgehendherzustellen,
spätestensmit Erschließung
zu erzielen,
angrenzenden
Wohnbauflächen.
Um die Wirkungdes Lärmschutzwalles
ist dieser in den vorgegebenenMaßen herzustellen.Die Verwendung des
Bodenaushubes
aus dem Plangebietträgt zum Bodenmanagement
bei. Die
Bepflanzungmit heimischenSträucherndient aus technischerSicht zur Sicherung
des Walles wie auch zur gestalterischenIntegrationin die Umgebung.Eine
vollständige Herstellungdes Lärmschutzwallesist erst mit Realisierungdes
geplanten Sportplatzeserforderlich.Dabei ist ein fußläufiger,lärmverträglicher
Durchlassin dem Lärmschutzwall
vorzusehen.DiesefußläufigeVerbindungvernetä
die verschiedenenFunktionendes Neubaugebietes
untereinander,
aber auch mit
dem übrigenOrtsteil.
lV. Umweltbericht
des Bebauungsplanes
lm Rahmender 18. Anderungdes Flächennutzungsplanes
und der paralleldazu
vorgenommenen
Aufstellungdes Bebauungsplanes
Nr. 04/11 ,Waldstraße"erfolgt
eine Darstellungder nach S 2 (4) BauGBermitteltenund bewertetenBelangedes
Umweltschutzes / der voraussichtlichenerheblichen Umweltauswirkungen
(Umweltprüfung)
in einem,,Umweltbericht".
Währenddes Scoping-Termins
wurdeden übergeordneten
Behörden
am 16.12.2005
die Planung vorgestellt.Von den Teilnehmernwurde zu dem gegenwärtigen
Zeitpunkt festgestellt,dass weitere Untersuchungennicht notwendigsind. lm
weiteren Verlauf des Verfahrens sind diesbezüolichkeine neuen Kenntnisse
hinzugekommen.
1. Einleitung
1.1Inhaltdes Planes
Ziel der Planungist es, Wohnbauland
mittelfristig
insbesondere
im Südender
Gemeindeanbietenzu können.Ein weitererkonkreterPlanungsanlass
ist der Bedarf
(siehehierzuauch18.FNP-Anderung).
Das
an Flächenfür Sport-und Spielanlagen
Nebeneinander
von Wohnenund Sport erforderteineAuseinandersetzung
mit den
(wiez.B.Lärm).Um die vorausgegangenen
damitverbundenen
Wechselwirkungen
Uberlegungen
umsetzenzu können,sind die rechtlichen
Rahmenbedingungen
zu
schaffen.
Hierfüristdievorliegende
Planung
erforderlich.
DieArt undder Umfangder
Planungsowieder Bedarfan Grundund Bodenist aus der folgendenTabelle
ersichtlich:
- Auslegung
Bebauungsplan
Nr.04 / 11 'Waldslraße"
Straßenverkehrsf
lächen
1 1 . 0 9q8
Öffentliche
Grünfläche
Flächefür den Gemeinbedarf
4.866q
37.284 q
leichsfläche
im B-Plan
1.2Ziele des Umweltschulzesaus einschlägigenFachges€cenund
Fachplanungen
und ihre Bedeutungfür die Bauleitplanung
Diefür den Planungsraum
relevanten
Zieleund Maßnahmen
desNaturschutzes
und
der Landschaftspflege
sowie die nach den SS 19-23Landschaftsgesetz
NRW (LG
NRW)ausgewiesenen
/
Schutzgebiete
sind im Landschaftsplan
Nr. 2 ,,Leopoldshöhe
.Oerlinghausen Nord" des Kreises Lippe (in Kraft getreten am 11.12.2001)
dargestellt.Die Entwicklungskarte
des Landschaftsplanes
weistfür den Bereichdes
Planungsraumes
das Entwicklungsziel
1.1 - Erhaltung
aus; mit der Spezifizierung
der ,,Erhaltung
Lebensräumen
einer mit naturnahen
oder sonstigennatürlichen
Landschaftselementen
reichodervielfältigausgestatteten
Landschaft".
(BlmSchG),hier Gebot der räumlichen
Nach S 50 Bundesimmissionsschutzgesetz
Trennung,
müssendie für einebestimmte
Nutzungvorgesehenen
Flächeneinander
(2.B. durch Lärm,
so zugeordnetwerden, dass schädlicheUmwelteinwirkungen
Staub, Abgase, Gerüche u. elektromagnetische
Felder) auf übeMiegend dem
WohnendienendeGebietesoweitwie möglichvermiedenwerden.Zur Beurteilung
der Situationzwischenden Bedürfnissen
für gesundesWohnenund der Flächefür
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung,,Sport bzw. Sportplatz" ist ein
Schallgutachtendes Büros AKUS GmbH aus Bielefeld erstellt worden. Das
Schallgutachten
untersuchtdie durch die Sportanlage(n)
verursachtenGeräuschlmmissionen und beurteilt diese. Grundlage hierfür bildet die
(BlmSchV).Das Gutachtengibt für die
18. Bundesimmissionsschutzverordnung
PlanungHandlungsempfehlungen.
Vom selbenBüroist eine Stellungnahme
zu möglichen
Lichtimmissionen
durchdie
Sportanlage(n)
erarbeitet
worden.Die Stellungnahme
beziehtsich dabeiauf den
Runderlassdes lvlinisteriumsfür Umwelt und Naturschutz,Landwirtschaftund
Verbraucherschutz,
des Ministeriumfür Wirtschaftund Mittelstand,Energie und
Verkehr und des Ministeriumsfür Städtebauund Wohnen, Kultur und Sport
- Messungen,
Beurteilung
und Verminderung"
vom 13.09.2000.
,,Lichtimmissionen
Bei fachgerechter
Handhabung
der Beleuchtungsanlage
sind Umwelteinwirkungen
durchLichtvermeidbar.
Ebenfallsvom selben Büro ist eine Stellungnahme
zu möglichenLuftschadstoffen
verfasstworden.Es wird eMartet,dass die lmmissionsgrenzwerte
der 22.BlmSchV
eingehalten
werden.
per an die GresterStraßeangrenzende
Walderfordertdie Beachtungder Vorgaben
des Landesforstgesetzes
NRW.
Die Abführungdes Regenwassersvon den versiegeltenFlächen innerhalbdes
Plangebietesverpflichtetzur Beachtungder lnhalte des Landeswassergesetzes
NRW. Weiterhinsind allgemeindie Vorgabendes Gesetzeszur Ordnung des
Wasserhaushalts,
des Bundesbodenschutzgesetzes,
der Bundes-Bodenschutzund
25
-AuslegungNr. 04 / 11 'Waldstraße"
Bebauungsplan
Naturschutz und
Altlastenverordnung und des Bundesgesetztes über
sPflegezu beachten.
Landschaft
der Windweheund
Des Weiterenist dem ',Konzeptzur naturnahenEntwicklung den Garten-und
erstelltdurch
äJä" i.f"t1"g"*a""er iÄ sudlichenGemeindegebiel"'
Leopoldshöheim
iän-J""i,ä""i"t it"tten E. Ktemens,im Aufträg der cemeinde
fur dies! Gewässerzu entnehmen Da die
H";dlungsempfehlunien
Fä;;;;oo;,
zu Prüfuns
;ugiiti-"ri' oi" Gäwasserhat, ist diesesKonzept
bäffi; ä;;
der
Auswirkungen
das keinenegativen
worden,um slcnezustellen,
herangezogen
slno
zu erwanen
Bauleitplanung
vorliegenden
der Umweltauswirkungen
undBewertung
2. Beschreibung
2.1 Bestandsaufnahme
Ü;ietzung oer Planunsszieleverbundenenumweltauswirkunsen
ü;;;;ii;;;
Besta.ndserfassung
moqt;hst umfassendeinschätzenzu köÄnen,ist zunächsteine
und
Ü**.rtt*tä"oes erforderlichzur vereinfachuns
;ä*ffi;äö;""
schutzgüter
öu.t"Ä"ii"i"trni der Bewertungwerden zunächstdie einzelnen
des
der.Definition
Ü"i", demBegriffsihutzgutwirddabeientsprechend
#;;ä;;;.
der Umwelt
Teilbereich
ÜÄ*"rü""0""".t"s ein mährodei üenigerumfassender
oder
Pflanzen)
il0.n, r-utq,orsanismän(z B Mensch'Tiere'
ä.ä""Cft;;;,
des.Naturhaushalts)
L;istungsfähigkeit
des'Bodens,
ir"r.ti""-ä" iis. nrctriviünnioü
naturhaushaltsrelevante
sind somit umwelt-und
Die Schutzgüter
verstanden.'
Umwelt
desGesamtsystems
Bestandteile
Mensch
2.1.Schutzgut
und-bewertung
2.1.1Bestandsbeschreibung
sici vornehmlich
DerWertvon Flächenin Bezugaui dasSchutigutMenschbemisst Fallauchüber
sowiespeziellin diesem
"r1 ."in" eit""ng für die Erholungsnutzung
seineQualitätalsWohnumfeld.
Fläche'welchein
g;i J; Ffangeoiet
handeltes sichumeineamortsrandliegende
umgeben
ärr-""äi"r,ir"ö." von Straßenundim NordenundWestenvon Bebauung südlich
ist insbesondere
an denfreienLandschaftsraum
ist. EindirekterAnschluss
an lm osten grenzen
si,"ß; vorhandenDort grenztein Laubwald
l; ö;;
an Das Plangebietselberwird
ä"o,iittä"rui"[" Flächenmit Einze-lgebäuden
Flächegenutzt'
derzeitalslandwirtschaftliche
dienen zur
freie Landschaftsraum
und südlich anschlidßende
ö;r*;"il"h
Durch seine
wird als Freiraumwahrgenommen
Das Plangebiet
ilär't"tioft..tng.
Nutzungkanndie Flächenichtdurchden Menschenbetreten
landwirtschaftliche
werden.
aus der
Staub-undGeruchsimmissionen
durchbisherige
üJrüäiu"trng.nbestehen
durch den Ziel- und Quellverkehrder
dei Beeintrachtigung
i;;äiÄiiäft,
vom bestehenden
O""iut"nO"n Wohngebietesowiä öeräuschwahrnehmungen
SportübungsPlatz.
erne
derLärmbelastung
Menschhinsichtlich
-Auch
öä" äf""gäüi"i*"lst für dasSchutzgut
und
in BezugaufdasErholungspotenzial
auf
Ä"h" Empfindlichkeit
;ü;;;i"
Zur
äi.' Wonnuri"iOqrälitati"t uon einer mitdere; Wertigkeit.auszugehen..
und
von 2001
zumSporttibungsplatz
äänlif""","ia" der Schallimmissionsplan
desKreisesLippeherangezogen
derLands;haftsplan
26
- Auslegung
Bebauungsplan
Nr.04/ 11,Wadstraße'
2.1.2Bewertungder Planungsauswirkungen
aufdas SchutzgutMensch
Für den Menschen,der bereitsin der Umgebungdes Plangebietes
wohnhaftist,sind
im Zusammenhangmit der angestrebtenPlanungkaum Auswirkungenauf das
Wohnumfeld(Lärmund anderelmmissionen)
zu erwarten.DieVerkehrszunahme
auf
den bestehendenErschließungsstraßen
durchdas Neubaugebiet
wirdzu registrieren
sein, aber nicht in einen Umfang,das von einer unmittelbardadurchverursachten
Belastungauszugehen
ist.
lm Plangebiet selbst wird sich eine Beeinträchtigungdurch den Ziel- und
wird der
Quellverkehrdes Wohngebietesentwickeln.Durchdas Verkehrskonzept
Verkehr im Plangebietfast ausschließlich
durch die Bewohnerselbst verursacht.
DurchdieseTatsacheist die Beeinhächtigung
als nichterheblichanzusehen.
Mit der Planungist erstmaligeinezusammenhängende
Flächefür Gemeinbedarf
mit
dem Schwerpunktauf spo(licheNutzung,aberaucheineVeranstaltungseinrichtung
im Ortsteil Asemissen/ Greste geplant. Diese Nutzung wird gegenüber dem
Neubaugebiet durch einen 4 m hohen Lärmschutzwallabgegrenzt. Dem
Lärmschutzwall
in RichtungWohnbebauung
ist ein Spielplatzvorgelagert.Diesersoll
nicht nur den aus dem Plangebietresultierenden
Bedarfan Spielflächeabdecken,
sondernauchBedeutung
fürdieangrenzenden
Wohnflächen
haben.
Die Fläche für Gemeinbedarfmit dem Schwerpunktauf sportlicheNutzung in
Kombinationmit der Veranstaltungseinrichtung
wird Lärm hervorbringen.Der
Lärmschutzwall
schütztdie bestehendeWohnbebauung
sowie den übeMiegenden
gem.18.BlmSchVim ausreichenden
Teildes Neubaugebietes
Umfang.DieFlächen,
auf denen bei besonderenSpielkonstellationen
der Richtwerte
Uberschreitungen
eMartet werden,sind im Bebauungsplan
besondersgekennzeichnet.
Gleichzeitig
sind Nutzungseinschränkungen
für diese Flächenvorgenommen
worden.Insgesamt
ist damitvon gesundenWohnverhältnissen
auszugehen.
Es ist jedochklarzustellen,
das beisportlichen
Ereignissen
dieseim Neubaugebiet
wahrzunehmen
sind.
Die Lage des Spielplatzesbirgt ein weiteresKonfliktpotenzial,
da vom Spielplatz
selbstLärmimmissionen
ausgehen.Die Lagedes Spielplatzesist so vorgenommen
worden,dass nur in zwei Himmelsrichtungen
Wohnbebauung
eine angrenzende
vorgesehenwird. Die auf der SpielflächeerfolgendeBegrünungzur angrenzenden
Wohnbebauung
wird die lmmissionsbelastung
des Spielplatzes
mindern.Eine
geräuschmäßige
Wahrnehmung
wirdbestehen
bleiben.
Beide Lärmquellen
im Plangebiet(Flächefür Gemeinbedarf
/ Spielplatz)sind
temporär. Gleichzeitigwerden sie durch Lebensäußerungen
des Menschen
verursacht.Es ist auch anzunehmen,
dass ein Teil der Menschen,die in dem
Neubaugebiet
bauen,dieseAngebotewahrnehmen
werdenund somitselberzu den
Lärmquellenbeitragen.Einerseitswird die Nutzungder Sport-und Spielflächenzur
Gesundheitsförderung
des lvlenschenbeitragen,andererseitskann es sein, das
Menschen,
diedieseAngebote
nichtwahrnehmen,
eineBeeinträchtigung
empfinden.
Aufgrund der zuvor beschriebenengegenseitigenEinflussnahmebzgl. der
Lärmsituation,
wirddieseflächenmäßig
und teilweiseauf den lvlenschen
bezogenals
erheblich
eingestuft,
aberebensoauchalswenigererheblich.
2.2.SchutzgutTiereund Pflanzen
2.2.1Bestandsbeschreibungund -bewertung
Auf den derzeit noch unbebautenFlächen sind als vorherrschenderBiotoptyp
intensiveAckernutzungund Gebüschzu finden.Das Gebüschhat aufgrundseiner
Lage zum Auebereichdes Eselsbachesund seiner gewachsenenStruktur ein
höherwertigesökologischesPotential. Dieser Grünbestandist daher für das
Plangebietals wertvolleinzuschätzen.
Die Ackerflächeist vollständigausgeräuml
27
-AuslegungBebauungsplan
Nr-04 / 11 'Waldstraße"
und mit der damitverbundenen
relativenStrukturarmut
als unbedeutend
einzustufen.
Die Flächedes bestehendenJugendtreffs
und des Vereinshauses
ist mit Gehölzen
bestanden.Der Sportübungsplatz
ist mit einerkleinen,stellenweisemit heimischen
SträuchernbepflanztenErdaufwallung,
umgeben.Ansonstenwird die Flächedurch
den Intensivrasender Sportplatzfläche
bestimmt.Für die Flora und Fauna des
Inlensivrasensbesteht ein . geringes Potential. Die Anpflanzungenauf der
Erdaufwallung
hättenbei einer entsprechenden
Entwicklungein mittleresPotential.
Die Beschreibung
und Bewertungder Schutzgüter
Tiere und Pflanzenbasierenauf
der Wahrnehmung
in der O(lichkeit.Aufgrundder kurzenEntwicklungszeit
und der
schlechtenPflanzergebnisse
der Anpflanzungenentlangdes Sportübungsplatzes,
des Intensivrasens
auf der Sportfläche
sowieder Ackerfläche,
ist davonauszugehen,
dass die Flächenkeinehohe Bedeutungals Lebens-oder Nahrungsraum
besitzen.
Gleichfallsist wenigwahrscheinlich,
dassbesondersgeschtitzteArtenzu findensind.
Als bedingtwertvollwird dagegender Großgrünbestand
im nordöstlichenTeil des
Plangebieteseingeschätzt,der erhalten bleibt,. Er bietet Vögeln, Insekten und
KIeinsäugern
Nahrungs-und Lebensraum.
Mit geschützten
Artenistjedochauchhier
nicht zu rechnen.EntsprechendeFachgutachtenoder vergleichbarequalifizierte
Aussagenliegen nicht vor. TiefergehendeUntersuchungen
werden aufgrundder
geringenRelevanzdes Plangebietes
eingeschätzten
für Faunaund Flora für nicht
gehalten.
erforderlich
Das Plangebietist sowohlals Standortfür Pflanzenals auch als Lebensraumfür
Tiere als nicht besonders wertvoll einzuschätzen. EntsDrechend einer
angenommenen
Wahrscheinlichkeit
von VorkommenwertvollerArten ist derzeitdie
Schutzgut-Empfindlichkeit
für Pflanzen als auch für Tiere als eher gering
einzuschätzen.
2.2.2Bewertungder Planungsauswirkungen
auf die SchutzgüterTiere und
Pflanzen
Die SchutzgüterTiere und Pflanzenwerden insbesondere
durch den Verlustvon
Nahrungs- und Lebensraumvon der Umsetzungder Planung beeinträchtigt.
Außerdemist in der Bauphase
mit einererhöhtenBeunruhigung
der angrenzenden
Lebensräume
zu rechnen.
Insgesamtsindjedochaufgrundder niedrigenWertigkeitder SchulzgüterTiere und
PflanzenkeinegroßenBeeinträchtigungen
zu eMarten.
2.3.SchutzgutBoden
2.3.1Bestandsbeschreibungund -bewertung
Die noch unbebauten Flächen werden dezeit intensiv als Ackerfläche und
genutztund sindvollständigunversiegelt.
Intensivrasen
Ebensodie Gehölzbestände.
Die landwirtschaftliche
Nutzungder Ackerflächebeeinflusstden Boden in seiner
gesamtenFunktion.
Der Bodenstellt die Lebensgrundlage
und den Lebensraumfür l\4enschen,Tiere,
Pflanzen und Bodenorganismendar. Er ist Bestandteildes Naturhaushaltes,
insbesonderemit seinen Wasser- und Nährstoffkreislauf
und dient als Abbau-,
Ausgleichs-und Aufbaumediumfür stofflicheEinwirkungenaufgrund der Filter-,
Puffer und Stoffumwandlungseigenschaften.
Aufgrundder geringenVorbelastung
wird die Empfindlichkeit
des Schutzgutes
Bodensmit,,hoch"eingeschätzt.
Es sindkeineBodendenkmale
bekannt.
28
- Auslegung
Bebauungsplan
Nr.04 / 11 'Waldstraße"
2.3.2Bewertungder Planungsauswirkungen
auf das SchuCgut Boden
Das SchutzgutBodenist durchdie Uberbauung
von Flächenvon den Auswirkungen
der Planungbeeinträchtigt.
Durchdie Bebauungder bisherunversiegelten
Bereiche
wird das Schutzgut Boden großflächigbeeinträchtigt.Die im Bebauungsplan
vorgesehene
Grundflächenzahl
(GRZ)von 0,4 für das AllgemeineWohngebietstellt
jedoch keine übermäßigeVersiegelungsrate
der entsprechenden
Gebietskategorie
oar.
2.4.SchutzgutWasser
2.4.1Bestandsbeschreibungund -bewertung
Die Bedeutung des Schutzgutes Wasser wird anhand der Kriterien
Grundwasserneubildungsrate
und Grundwasserhäufigkeit
ermittelt.Das Kriterium
Grundwasserneubildungsrate
hängtstarkvom Versiegelungsgrad,
darüberhinaus
aber auch von der Art der Ableitungdes Regenwassers
ab. Aufgrundder geringen
Vorbelastungweist das SchutzgutWasser eine mittlerebis hohe Wertigkeitauf.
Quellen,Brunnenoder natürlicheOberflächengewässer
sind im Plangebietnicht
vornanoen.
2.4.2Bewertungder Planungsauswirkungen
auf das Schuegut Wasser
geplanten
Mit der
Bebauungwird aufgrund der notwendigenVersiegelungvon
Flächen(Gebäude,Sträßen,Zufahrten)die Grundwasserneubildungsrate
in hohem
Maße reduziert. Darüber hinaus ist mit einem zusätzlichenSchadstoffeintrag
während der Bauphase,aber auch während der anschließendenWohn- oder
Gemeinnutzung,
speziellauchin denoberenBodenschichten,
zu rechnen.
Durch, die Ableitung von nicht verunreiniglem Niederschlagswasserin
Regenrückhaltebecken
können die Veduste für die Grundwasserneubildung
geringfügig
minimiert
werden.
2.5.SchuCAutKlima/Luft
2.5.1Bestandsbeschreibungund -bewertung
Das RavensbergerHügellandliegt im Ubergangsbereich
des maritim-.ozeanischen
und des kontinentalenKlimas, wobei die kontinentalenKlimaelementebereits
überwiegen.ExtremeTemperaturensind selten. Für den Bereich LeopoldshöheAsemissenist eineJahresmitteltemperatur
von 9' C anzunehmen.
Bedingt durch die Randlageam südlichenTeutoburgerWald liegen die
jährlichen
durchschnittlichen
Niederschlagsmengen
bei850- 900mm.
lm Bereich Leopoldshöhe-Asemissenmachen die Einzelwindrichtungen
Westsüdwestund West fast 50% allerWindfälleaus. Ergebnisseder StationEgge,
betrieben durch die Landesanstaltfür lmmissionsschutz,weisen für die
Nachtstunden
einen leichtenRückgangder Windrichtungen
WSW und West nach.
Gleichzeitig
nehmendieAnteilevonWindenausSüdundNNOzu. EineAbleitung
für
jedoch
tageszeitliche
Windsystemekannaus diesenDaten
nichterfolgen,vielmehr
kann die Zunahmeaus südlichenRichtungen
in Verbindung
mit vorherrschenden
gesehenwerden(BANGERT
Regionalwinden
UNDHEIDER1993).
lm Klimaatlasvon Nordrhein-Westfalen
wird dieseRegionin die bioklimatische
Stufe
,,reizarm"eingestuft.Kennzeichnendhierfür sind die ausgeglichenenWerte der
Lufftemperatur,geringe Abkühlungsgrößen,
mäßige Windgeschwindigkeiten
und
ausreichende
Luftreinheit.
Die Leistungsfähigkeit
des klimatischenPotenzialswird anhand der Kriterien
Kaltluftproduktion,
Frischluftregeneration
und Leitbahnen
charakterisiert.
Danachwird
29
-AuslegungBebauungsplan
Nr.04 / 11"Waldstraße"
die Empfindlichkeitdes Schutzgutes Klima und Luft anhand der obigen
Ausführungen
als mittelbis hocheingeschätzt.
2.5.2Bewertungder Planungsauswirkungen
auf das SchutzgutKlima
Veränderungen des Mikroklimas ergeben sich durch zusätzliche
Bodenversiegelungen
und damit verbundenemVerlustvon VegetationsstruKuren.
Mit zunehmender
Bebauung
wird sich die kleinklimatische
Situationinnerhalbdes
Plangebietes zunächst verschlechtern.Durch Begrünung der Freiflächen,
insbesondere
durchAnpflanzenvon Großgrün(Bäume,höhereSträucher)kann der
jedochdeutlichgemildert
mit der Versiegelungeinhergehende
Uberwärmungseffekt
weroen.
Der bodennaheLuftaustausch
und die Winddurchlüftung
wird in Bezug auf den
Lärmschutzwall
dahingehendeingeschätzt,
dass keine Unterbindungdurch diesen
hervorgerufen
wird.
Dievorgesehene
Bebauung
hat nur marginalEinfluss
auf das Klimaaußerhalb
des
Plangebietes,
so dassdas SchutzgutKlimanur sehrgeringbeeinträchtigt
wird.
2.6 Schuegut Landschaftsbild
2.6.1Bestandsbeschreibungund -bewertung
Das SchutzgutLandschaftsbild
lässt sich nur über qualitative,schwer messbare
Parameterbeschreiben.
Bewertungskriterien
sind die Eigenart,die Natürlichkeitund
die Vielfalteiner Landschaft.Für das Plangebietlassensich die in erster Linieauf
den NaturraumzutreffendenKriteriennur begrenztanwenden.Dahersoll hier auch
die Qualitätdes Stadtbildesbzw. des Wohnumfeldes
in die Bewertungeinfließen.
Das KriteriumErholungseignung,
das stark mit dem SchutzgutLandschaftsbild
korreliert,kannebenfallszur Bewertungherangezogen
werden.
Das Plangebiet
ist geringgeneigt.Das Geländefälltvon 129 m ü. NN auf 122 m
ü.NN ab. Das Plangebietist als ,,ausgeräumte"
Ackerflächefür das Landschaftsbild
ohne besondereBedeutung.Die prägendenElemente,wie der Gehölzbestandam
Eselsbach,
bleibenerhalten.
Das Landschaftsbild
des Plangebietes
ist wederwegenseinerEigenart,Natürlichkeit
noch Vielfaltals besondershochwertiganzusehen.ln der Summe wird das
Landschaftsbild
als geringwertig
eingestuft.
2.6.2 Bewertung der Planungsauswirkungen auf das Schuegut
Landschaftsbild
Es ist zu erwarten,dasssich die Umsetzungder geplantenBebauungnichtnegativ
auf das Landschaftsbild
auswirkt.
2.7.SchutzgutKulturund sonstigeSachgüter
Das SchutzgutKulturund Sachgütersteht in engemZusammenhang
mit dem
Schutzgut Mensch und gegebenenfallsmit dem Schutzgut Landschaftsbild.
Auswirkungen
auf das Schutzgutkönnendaherauch Bedeutung
für die anderen
beidengenannten
Schutzgüter
haben.lm Plangebiet
und derennähereUmgebung
sindkeineschutzwürdigen
Objektevorhanden.
30
- Auslegung
Bebauungsplan
Nr.04 / 1'1,Waldstraße"
2.7.2Bewertungder Planungsauswirkungen
auf das SchuEgut Kultur und
sonstige Sachgüter
DasSchutzgutKulturund sonstigeSachgüterwirdvon der Planungnichtberührt.
2.8 Wechselwirkungender Schuegüter und Gesamtbewertungdes
UmwelEustandes
Die zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in
unterschiedlichemMaße. Dabei sind die Wechselwirkungenzwischen den
Schutzgüternsowie Wechselwirkungen
aus Verlagerungseffekten
und komplexe
Wirkungszusammenhänge
unter den Schutzgüternzu betrachten.Die auf die
SchutzgüterbezogenenAuswirkungen
betreffenalsoein starkvernetzteskomplexes
Wirkungsgefüge.
Die einzelnuntersuchten
Schutzgüter
weiseneinejeweilsgeringebis mittlere/ hohe
Wertigkeitauf. In ihremZusammenwirken
stellensie in unterschiedlicher
Gewichtung
den allgemeinen
Umweltzustand
dar
lm Plangebietführt die Uberbauungvon Bodenzwangsläufig
zu einemVerlustder
Funktionvon diesem,wozuauchdie Speicherung
von Niederschlagswasser
zählt.
Hierdurcherhöht sich der Oberflächenwasserabfluss,
währenddie Versickerung
unterbunden
wird.Aufgrundder derzeitigenintensivenBewirtschäftung
des Bodens
einerseitsund der nur teilweisenNeuversiegelung
bei gleichzeitigerAufi^/ertung
durch öffentlicheGrünflächen/ Flächenfür Gemeinbedarf
/ Ausgleichsflächen
sind
die Umweltfolgender möglichenWechselwirkungen
andererseitsals gering zu
beurteilen.Eine Verstärkungder erheblichenUmweltauswirkungen
durch sich
negativ verstärkendeWechselwirkungenist im Bebauungsplangebiet
nicht zu
erwarten.
3. Prognose
Ohne die Baugebietsentwicklungwürde das Plangebiet weiterhin als
landwirtschaftliche
Ackerflächegenutzt.Die hoheErtragskraft
des Bodensliefertdie
wirtschaftlicheGrundlage. Die Beeinträchtigungen
aus intensiv ackerbaulicher
Nutzungfür die Vielfaltder BodenstruKur
unddie angrenzenden
Wohngebietebliebe
bestehen.Die Durchlässigkeit
des Bodensund ihre Bedeutungfür entsprechende
Tier- und fflanzenartensowiedas Kleinklimabliebeerhalten.Die Entwicklungder
Ortslagewürdeauf eine reine Bestandssicherung
beschränkt.Kuz- bis miftelfristig
ist der gegenwärtignoch unterhaltende
Sportplatzan der Festhallein Asemissenzu
ersetzen. Folgt hierfür kein Ersatz, entstehen Engpässe im Sportbetriebder
Gemeinde,was sich negativauf die Erholungdes Menschenauswirkenkann.
Bei Umsetzung des Baugebietes werden die Schutzgüter und deren
Wechselwirkungen
beeinflusst.lm Zugeder Realisierung
der Planungkönnenjedoch
auf den Kompensationsflächen
hinsichtlichder einzelnenSchutzgüterund deren
Wechselwirkungen
Verbesserungen
erreichtwerden.
Bezogenauf das SchutzgutMenschenist zu erwarten,dass die lmmissionender
Nutzungenauf der Fläche für Gemeinbedarf,die zukünftigeWohnbebauung
beeinflussen.Die Gemeinde Leopoldshöhevertritt die Auffassung, dass die
Beeinträchtigung
durchden Lärmvertretbarist. Diesesauch vor dem Aspekt,dass
die Nutzungenauf den Flächenfür Gemeinbedarf
zur Erholungdes Menschen
dienen.
-AuslegungBebauungsplan
Nr.04 / 11 "Waldskaße"
4. Vermeidung,
Verringerung
undAusgleich
Die Vermeidungund der Ausgleichvoraussichtlich
erheblicherBeeinträchtigungen
des Landschaftsbildes
sowieder Leistungs-und Funktionsfähigkeit
in seinenin S 1
Abs. 6 Nr.7 BaUGB bezeichnetenBestandteilen(Eingriffsregelung
nach dem
Bundesnaturschutzgesetz)
sind in der Abwägungnach S 1 Abs. 7 BauGB zu
berücksichtigen.
lm Besonderen
sind auf der Grundlag€der naturschutzrechtlichen
gem. $ 1a (3) BaUGB i.V.m. S 21 (1) Bnatschc die
Eingriffsregelung
Beeinträchtigungen
von Naturund Landschaftdurchdie Aufstellungdes B-Planes
zu beurteilenund Aussagenzur Vermeidung,Verringerungund zum Ausgleich
der nachteiligenMaßnahmenzu entwickeln.HierfürsteheneinigeMaßnahmenzur
Verfügung,die z.f . zur Übernahmeals Festsetzungin den B-Planvorgeschlagen
werden.Die damitverbundenen
Zielvorstellungen
ergebenfolgendeAnforderungen
für die Schutzgüter
sowiedie unvermeidbaren
Belastungen.
) SchutzgutMenschi
Berücksichtigung
der Lärmimmissionen
aufgrundder Nutzungen
auf den Flächenfür
Gemeinbedarf.
Umselzungvon aktivenund passivenLärmschutzmaßnahmen.
Unvermeidbare
Belastungen
Lärmbelästigungen
durch das Verkehrsaufkommen
auf den Erschließungsstraßen,
den Nutzungenauf den Flächenfür Gemeinbedarfsowie auf der öffentlichen
Grünfläche.
) Schutzgut
Boden:.
Mit der Bebauung
verbunden
ist eineBodenversiegelung,
die zu kompensieren
ist.
Die Verkehrsfilhrungist so angelegt,das bestehendeversiegelteFlächen zur
genutztwerden.Diesestrifftauchfür die Bereitstellung
Erschließung
von Parkplätzen
für die Nutzungder Flächefür Gemeinbedarf
zu. Hierfürwird auf die bestehende
Verkehrsfläche
der Waldstraßezurückgegriffen.
Weiterhinwird für die Parkplätze
parallelzur Planstraße2 keine zusätzlicheversiegelteFlächeerforderlich,da sie
direktvon der Planstraßeangefahren
werdenkönnen.
AnstelleeinerLärmschutzwand
wird ein Lärmschutzwall
aus dem Bodenaushub
des
Baugebietes
erstellt.Der Bodenverbleibtim Plangebiet.Es werdenfür den aktiven
Lärmschutz
keineMaßnahmen
in den tieferenBodenschichten
nötig.
Des Weiterenist die Versiegelungvon Freiflächen,Stellplätzenund Zufahrtenmit
Asphalt oder Beton einschließlich Betonunlerbautenvon anzulegenden
Pflasterflächen
unzulässig.
Unvermeidbare
Belaslungen
DieTotalversiegelung
durchVerkehrsflächen
und Gebäude.
) SchutzgutArtenund Lebensgemeinschaften
(Tiere,Pflanzen,biologische
Vielfalt)
Erhaltund Entwicklungvon Grünstrukturen
auf den Flächenftlr Gemeinbedarf,
der
öffentlichenGrünflächeund den Flächen zur Regelungdes Wasserabflusses.
Insbesonderejedoch die Festlegungder Ausgleichsflächezur Bachaue des
Eselsbachesund den dort vorhandenenStrukturen.Damit wird eine Puffenone
zwischenzukünftigerWohnbebauung
und wertvollengegebenenBiotopstrukturen
geschaffen.
32
- Auslegung
Bebauungsplan
Nr.04 / 11,,Waldst|aße"
Belastungen
Unvermeidbare
DiesesSchutzgutwird wie das SchutzgutBodendurchdie geplantenMaßnahmen
Versiegelungkommtes zum Totalverlustvon
beeinflusst.Bei einer vollständigen
Bodenfaunaund -flora.
) SchutzgutWasser/ Grundwasser
geht der B-Plandurchdie Schaffungvon naturnahen
Auf die Umweltauswirkungen
Regenrückhaltebecken,
hier Erdbecken ein. Weiterhin wird auf übermäßige
(siehe
verzichtet
SchutzgutBoden).
Versiegelung
Belastungen
Unvermeidbare
ist tendenzielleine
Durch die angestrebteBebauungund Flächenversiegelung
speziell auch in den oberen
Verringerung des Bodenwasserhaushaltes,
zu erwarten.
Bodenschichten,
) SchutzgutKlima/ Luft
mit nachteiliger
Auswirkung
Es wird eine hochverdichtete
Bauweiseund Flachdächer
i.V.m.
und Landschaftsbild
vermieden.
Die Flächefür Gemeinbedarf
auf Kleinklima
die
lokale
und
der
Ausgleichsfläche
vermindern
der öffentlichen Grünfläche
Erwärmung.
Belastungen
Unvermeidbare
Veränderungen des Mikroklimas ergeben sich
Bodenversiegelungen.
durch
zusätzliche
) SchutzgutLandschaftsbild
vor. Die
des Landschaftsbildes
Es liegen keine erheblichenBeeinträchtigungen
die
Festsetzungeiner öffentlichenGrünflächeund Flächenfür den Gemeinbedarf,
Rad- und Fußwegenetzes
und die Schaffung
Anlage eines zusammenhängenden
ermöglichen
den dort wohnenden
der Ausgleichfläche
entlangder Eselsbachaue
Menschen,das Gebieterlebbarerzu machen.Die AnlageneuerStrukturensteigert
den Erholungswert.
Belastungen
Unvermeidbare
Ackeran diesemOrt.
DerVerlustdes Landschaftsbildes
) SchutzgutKultur-und sonstigeSachgüter
vor.
Es liegenkeineBeeinträchtigungen
in
einesBebauungsplanes,
BeidemVorhabenhandelt
es sichum die Neuaufstellung
dem gem. der ,,Eingriffsregelung"
Eingriffevorbereitetwerden.Für einen Eingriffin
BauGBund Naturschutzrecht
Nalur und Landschaftist ein Ausgleich,entsprechend
Umweltauswirkungen,
zu erbringen.In Verbindungmit den vorab beschriebenen
werden im BebauungsplanMaßnahmenfestgesetä, um die Eingriffe und die
Diesessind:
Umweltauswirkungen
zu vermeiden,zu mindernbzw.auszugleichen.
. Festsetzung
(ca.4800 qm) i.V.m.
einer großflächigen,
öffentlichen
Grünfläche
Freiflächender Flächefür Gemeinbedarf
. FestsetzungeinerAusgleichsfläche,
u.a. zum Schutzdes ökologischenPotentials
an der BachauedesEselbsbaches
. Lärmschutzin Form eines Erdwalles,der mit standortgerechten
heimischen
Gehölzenbepflanztwird
33
-AuslegungBebauungsplan
Nr.04 / 11 ,Waldstraße"
. Ausgestaltung
der Regenrückhaltebecken
als Erdbecken
. allgemeineBepflanzung
der öffentlichen
Flächenmit standortgerechten
heimischen
Gehölzen
. Mit der Lage des Sportplatzesentlangder GresterStraßewird eine Vermeidung
von nachteiligenBodenveränderungen
erzielt. Gegenilberanderen Standorten
innerhalb des Geltungsbereiches
werden an dem geplanten Standort die
geringstenBodenbewegungen
erforderlich
. Nutzungvonvorhandenen
Erschließungsflächen
für dasVerkehrskonzept
. Erschließungsfläche
ist auf das notwendigste
Maßbeschränkt
. Schaffungund SicherungeinerAusgleichsfläche
innerhalbdes Bebauungsplanes
. SchaffungundSicherungeinerAusgleichsfläche
außerhalbdes Bebauungsplanes
Die Ausgleichsfläche
innerhalbdes Bebauungsplanes
wird gegenüberder
zukünftigenWohnbebauungdurch eine Heckeaus standortgerechten,
heimischen
Gehölzenabgegrenzt.Die verbleibendeRestflächewird der eigenen,natürlichen
Entwicklung
überlassen.
Die Ausgleichsfläche
außerhalbdes Bebauungsplanes
wird von einerAckerflächein
einenWaldmit standortgerechten,
heimischen
Laubbäumen
entwickelt.
Beide Ausgleichsmaßnahmen
werden die genannten Schutzgüterpositiv und
langfristigin derenEntwicklung
unterstützen.
Weitere Ausführungensind dem Punkt V. Eingriffsregelung
im Naturschutzund
Landschafispflege
der Begründung
zu entnehmen.
5. Planungsalternativen
5.1 Standortalternativen
Die Standortuntersuchung
für die Verlegungdes SportplatzesAsemissen,welche
vom WestfälischenAmt für Landes- und Baupflege erstellt wurde, hat
herausgearbeitet,
das die Flächean der Waldstraßebesondersgeeignetist. Des
Weiteren
wurdein Verbindung
mitder 13.Flächennutzungsplanänderung
u.a.mitder
Bezirksregierung
Detmolddie zukünftigestädtebaulicheEntwicklungder Ortsteile
GresteundAsemissenerörtert.Mit der Genehmigung
des Jugendtreffs
GreAse(Akz
63.40LH 80/01-0v.01.'10.2001)
und des dortigenSportübungsplatzes
(Akz63.40
LH 93/01-0v. 01.10.2001)
sind die grundlegenden
städtebaulichen
Entwicklungen
von der Gemeinde Leopoldshöhe aufgezeigt worden. Der vorliegende
Bebauungsplan
ist die darausfolgendeKonsequenz
zur Schaffungvon Sport-und
Spielflächeni.V.m.der Bereitstellung
vonWohnbauflächen.
5.2 AlternativeBebauungskonzepteund Festsetzungsmöglichkeiten
lm Vorfeld der Entwurfsphase wurden andere Bebauungskonzepteund
geprüft. Dadurch,dass der Sportübungsplatz
Festsetzungsmöglichkeiten
und der
Jugendtreff GreAse bzw. das Vereinshaus besteht, waren alternative
Bebauungskonzepte
und Festsetzungsmöglichkeiten
nur in einem kleinenUmfang
möglich.Die Lage des geplantenSportplatzesentlangder GresterStraßewurde
einerseitsbestimmtdurchdie Topographie(insbesondere
durchden celändeabfall
zum Eselsbach),den einzuhaltendenSchutzabstandzum Wald sowie von der
Erreichbarkeit
dervorhandenen
Einrichtungen.
Die vorgeseheneGesamtentwicklung
im Bereichverfolgtdie Absicht,Wohnenund
Freizeit(Sport) in enger Nachbarschaft
zu entwickeln.Hierzukann in geradezu
idealtypischer
Verknüpfung
für das Nutzungssegment
Wohnenund Freizeitdie Stadt
der kurzen Wege geschaffenwerden. Dieses vorausgeschickt,
veranlasstedie
34
- Auslegung
Bebauungsplan
Nr.04 /'11 ,Waldstraße"
GemeindeLeopoldshöhe,
so nah wie möglich,aber auch so weit auseinanderwie
vertretbar,beide Nutzungeninnerhalb des Plangebietesvorzusehen.Weitere
zusätzlicheöffentlicheGrünflächenzwischendem Wohnen und der Fläche für
Gemeinbedarf
hätten nach Ansichtder cemeinde zur Separierungder Flächefür
Gemeinbedarfvon der Wohnnutzungbeigetragen.Neben dem Verlust von
Nettobauland,
der an eineranderenStelleund somitzusätzlichim Außenbereich
zur
Verfügunggestellt werden müsste,ist auch aus Kriminalpräventionsgründen
die
jetzigeEntfernungzu favorisieren.
Durch die bestehendenStraßen ist die Erschließungbereits festgelegt. Eine
möglicheAnderungder Erschließung
ist nichtsinnvoll,da die Erschließung
nur
umfangreicherwird, mehr Verkehr in das zuklinftigeWohngebietund auf die
bestehenden
Straßen,hierHudewegund Pansheider
Weg,lenkt.
Die Festsetzungder maximalzulässigenGrundflächenzahl
von 0,4 entsprichtder
Obergrenzelaut S 17 BaUNVOfür Wohngebiete.Damitwird den Bauherrenein
gegebenund die Flächenwirtschaftlich
attraktiverEntwicklungsrahmen
genutä. Die
SchutzgtiterBoden,Floraund Fauna,Wasserund Luftwerdendadurchzwar stärker
betroffenals bei der Festsetzungeiner geringerenGrundflächenzahl,
gleichwohl
werdenauch hierbeidie genanntenSchutzgüternichtvon Störungenfrei sein. Eine
niedrigereFestsetzunghinsichtlichder maximalenzulässigenGrundflächenzahl
würde zu Folge haben,dass neue Flächenim Außenbereich
erschlossenwerden
mirssten.
6. ZusätzlicheAngaben
6.1 Methodik/Vorgehensweise
Zur Beurteilungder einzelnen Schutzgüterwurden folgende Gutachten und l
Stellungnahmen
verwendet:
- Schalltechnisches
Gutachtenim Rahmendes Verfahrenszur 18. Anderungdes
Flächennutzungsplanes
und der Neuaufstellung
des Bebauungsplanes
Nr. 04/11
der
Gemeinde
Leopoldshöhe,
des
Büros
AKUS
GmbH
vom
,Waldstraße"
24.01.2006,
ohneAnlage3 Blatt1 10 siehedazuletzteAnlage
- Stellungnahme
zu möglichenLuftschadstoffen
des BürosAKUSGmbH,v. 24.1.06
- Stellungnahme
zu möglichen
Lichtimmissionen
desBürosAKUSGmbH,v.24.1.06
- ,,Konzept
zur naturnahenEntwicklung
der Windweheund derenNebengewässer
im
südlichenGemeindegebiet",
erstelltdurchden Garten-und Landschaftsarchitekten
E. Klemens,Februar2004
- Geländequerschnitt,
erstelltdurchdas Ingenieurbüro
Kindsgrab,
Oktober2005
WeiteretechnischeUnterlagenliegennicht vor. Schwierigkeiten
bei der Erhebung
der Grundlagenhabensich nichtergeben.
6.2Monitoring
Ziel der ÜbeMachung ist nicht, eine umfassendeVollzugskontrolle
des
Bebauungsplanes
zu realisieren.
Es sollenlediglich
erhebliche
vorhergesehene
wie
(positivewie negative)- die bei der Durchführung
unvorhergesehene
Auswirkungen
der Planungenauftreten- festgestellt
bzw.erfasstwerden.
Bei der Umsetzungder Festsetzungen
des Bebauungsplanes
sind mit dem
derzeitigenKenntnisstand
keineerheblichenUmweltauswirkungen
zu eMarten.Auch
gleichwohlnicht
unvorhersehbare
Umweltauswirkungen
sind wenig wahrscheinlich,
auszuschließen.
35
- Auslegung
Bebauungsplan
Nr.04 / 11..Waldstraße'
Die Gemeinde Leopoldshöhe wird zur Überwachung von eventuellen,
unvorhergesehenen
Umweltauswirkungen
auf die Informationen
der entsprechenden
Fachbehördenzurückgreifen.
Diese sind durch BaUGBS 4 Abs. 3 zur Mitteilung
angehalten.
genannt:
Hierzuseienbeispielhaft
. Gewässerüberwachung
gemäßLandesrecht
. LärmtibeMachung
gemäßBlmSchG
o LaufendeRaumübeMachung
und -beobachtung
Monitoringfunktionen
nehmen weiter im Rahmen ihrer gesetzlichenPrüf- und
UbeMachungspflichten
die Bauaufsichtsunddie Umweltbehörden
wahr.
Die Auswirkungenauf die Umweltbei den Flächenfür Gemeinbedarf
könnenz.Zt.
noch nicht abschließendeingeschätäwerden,da die abschließendeNutzungund
ihre möglicheBelastungenfür die Umwelt,hier insbesondere
Lärmauswirkungen,
noch nicht bekanntsind. SofernerheblicheUmweltauswirkungen
im Rahmender
Baugenehmigung
vorliegenoder vermutetwerden,solltengeeigneteMaßnahmen
zur Uberwachungin den nachgeordnetenGenehmigungsverfahren
vorgesehen
werden.Die Ergebnisseder bisherigenGutachtensinddurchgeeigneteMaßnahmen
und Festsetzungenberücksichtigt
worden. Die Gemeindegeht daher davon aus,
dassgrundsätzlich
sich keineerheblichenUmweltäuswirkungen
entwickelnwerden.
6,3 Zusammenfassungdes Umweltberichtes
Die bebaubarenFlächendes Plangebietes
werdenim Bebauungsplan
als Flächen
für AllgemeinesWohngebietund Flächefür Gemeinbedarf
ausgewiesen.Darüber
hinaus sind Verkehrsflächenzur Erschließungder Baufelder,Flächen für die
Regelung des Wasserabflusses,eine öffentliche Grünflächen und eine
Ausgleichsf
lächefestgesetzt.
Als voraussichtliche
Umweltauswirkungen,
die mit der Bauleitplanung
vorbereitet
werden,sind die Lärmbelastungen
durch die Nutzungenauf den Flächenfür
Gemeinbedarf
für die hinzuziehende
Bevölkerung,
der Verlustvon Boden und
Bodenfunktionendurch Versiegelungsowie die Veränderungvon Tieren und
Pflanzenzu nennen.Das SchutzgutMenschist hinsichtlichder Lärmbelastung
als
schwierig einzustufen,da die Lärm hervorrufendeNutzung verbunden ist mit
Erholungund die dafür bereitgestellteFlächedie Wohnumfeldqualität
verbessert.
Nichts desto trotz vertrittdie GemeindeLeopoldshöhe
die Auffassung,dass die
Absicht,Wohnenund Freizeit(Sport)in engerNachbarschaft
zu entwickeln,
1. einenBeitragzur Stadtder kuzen Wegezu leisten
2. das Ziel ,,Sportfür alle"mit seinengesundheitlichen
Wirkungenerreicht
gleichzeitig
werdenkannund
3. die Vielfalt von Sport und Spiel mit ihrer gemeinschafts-und
persönlichkeitsbildenden
Kraftgewährleistet
bleibt
und aus diesenGründendas planerischeKonzeptvertretbarist. Gleichzeitighat die
GemeindeLeopoldshöhe
Maßnahmenund Festsetzungen
im B-Planumgesetzt,die
die hinzuziehendeBevölkerungeinerseitsüber die zu erwartendeLärmsituation
informiertund andererseitsso weit wie möglichdavorschützt(2.8. Kennzeichnung
der lärmbeeinträchtigten
Fläche gem. 18 BlmSchV, Lärmschutzwall,passiver
Lärmschutz).
Zusammenfassend
ist festzustellen,
dass unter Berücksichtigung
der Maßnahmen
zurVermeidung,
Minimierung
undzumAusgleich
der Umweltauswirkungen
durchdie
36
- Auslegung
Bebauungsplan
Nr 04 / 11,,Waldstraße"
Baugebietsentwicklung
keine erheblichennachteiligenUmweltauswirkungen
zu
erwartensind.
V. Eingriffsregelung
GtundsäElicheAussagen
Das Landschaftsgesetz
sieht gem. S 4 vor, dass die Leistungsfähigkeit
des
Naturhaushaltes
und des Landschaftsbildes
nicht mehr als unbedingtnotwendig
beeinträchtigt
werdendürfen.Hierbeiist zwischender Vermeidbarkeit
des Vorhabens
als solches, der Vermeidbarkeiteinzelner Teile und der jeweils möglichen
Minimierung
der Auswirkungen
auf Naturund Landschaft
zu unterscheiden.
UnterBerücksichtigung
desVermeidungsaspektes
wirdeine Bebauungals vertretbar
angesehen, weil wertvolle Biotopflächen nicht betroffen sind und eine
Inanspruchnahme
von FlächenimAußenbereich
i.V.m.einergünstigen
Erschließung
gewährleistetwird. Die Eingriffewerden in der Summe als nicht vermeidbar
angesehen,wobeiein Teil der Eingriffeauchan anderenStandortenzu verzeichnen
wären. WeitereAussagenzur Vermeidung/Minimierungdes Eingriffessind dem
Umweltberichtunter Punkl 2.3 Vermeidung,Verringerungund Ausgleich zu
entnehmen.
Die argumentativeBeurteilungder Schutzgütergem. Eingriffsregelung
erfolgt zur
Reduzierungvon doppeltenAusführungen
zu einem inhaltlichenThema im
Umweltberichtunter Punkt 2.1 Bestandsaufnahme
und Punkt 2.3 Vermeiduno.
Verringerung
undAusgleich.
Maßnahmen auf den Ausgleichsflächen und deren Zuordnung I
Erstaufforstungsflächefür Eingriffein Naturund Landschaft
Die verbleibendenunvermeidbarenBeeinträchtigungen
in Natur und Landschaft
gem. S 5 Landschaftsgesetz
werden durch Kompensationsmaßnahmen
ausgeglichen. Die dafür vorgesehenen Ausgleichsflächenliegen innerhalb
(Flurstücke724, 1108,1172 und '1173,Flur 8, GemarkungGreste)und außerhalb
(Flurstück790, Flur 4, GemarkungBechterdissen;
des Plangebietes
Flurstück162,
Flur 2, GemarkungAsemissen).Die innerhalbdes Bebauungsplangebietes
befindlicheAusgleichsfläche
befindetsich parallelund südlichzur Bachauedes
Die externe Ausgleichsfläche
liegt westlich der Heeper Straße,
,,Eselsbaches".
angrenzendan das ,,Krähenholz".
Letzterebefindetsich im Eigentumder Gemeinde
Leopoldshöhe.
Entlang der südlichenGrenze der innerhalbdes Plangebietesliegenden
(Flurstücke
Ausgleichsmaßnahme
724, 11O8,1172und '1173,Flur 8, Gemarkung
geplanten,öffentlichenFußwegwird
Greste)und entlangdes daranangrenzenden,
eine dreireihigeHeckeangelegt.Die Hecke ist aus standortgerechten
heimischen
pflegen
Sträuchernanzulegen,zu
und bei Abgangnicht angegangenerSträucher
jeweilsin Sortenzu ersetzen.Das Pflanzraster
ist 1 strauchartig
wachsendesGehölz
pro '1,5cim.Dieverbleibende
Flächeist der Sukzession
zu überlassen.Die Teilfläche
der Ausgleichsmaßnahme
zwischender Wohnbaufläche
und der Böschungskante
zum tieferliegenden,,Eselsbach"
wirdmit einemWildgattergesichert.
Die vorhandeneVegetationin der Bachaue des ,,Eselsbaches"
ist gem. den
Festsetzungen
des Landschaftsschutzgebietes
zu pflegen.
37
-AuslegungBebauungsplan
Nr.04 / 11 'Waldstraße"
in der Bachaue
Mit dieser Maßnahmewerdendie vorhandenenBiotopstrukturen
zwischen
der zukl.lnftigen
Abstand
wird
ein
ausreichender
unterstützt.Gleichzeitig
geschaffen,um negativeEinflussnahmen
Wohnbebauungund dem ,,Eselsbach"
zu können.
durchdieseauf die Bachaueausschließen
auf den Flurstücken724, 1108,1172 und 1173, Flur 8,
Die Ausgleichsmaßnahme
724, 1'108,1172,1'173und
cemarkungGrestewird dem Eingriffauf den Flurstücken
'1214,Flut8, GemarkungGrestegem. 135a - c BauGBzu 100% zugeordnet.
$
Die durch Umsetzungder PlanungentstehendenEingritfein den Naturhaushalt
im Bebauungsplan,
auf der Ausgleichsfläche
werdenzusätzlichzu den lvlaßnahmen
4, Gemarkung
790,
Flur
des
Flurstückes
von Teilflächen
durch Erstaufforstung
Asemissenkompensiert.
Bechterdissen
und des Flurstückes162,Flur2, Gemarkung
Mäßnahmendienen
vorzunehmenden
auf
der
Fläche
und
die
Das Entwicklungsziel
der Schaffungvon Waldflächen.Dieses bietet sich an, da angrenzendbereits
vorhandene Waldbereiche (hier das ,,Krähenholz")bestehen. Die vielfältige
WaldfunKionwird durchdie gezielteräumlicheZuordnunggestärkt.Gleichzeitigwird
naturnaherFreiraumgeschaffen,der langfristiggesehenauch der
ein großflächiger,
zur Verfügungstehen
Erholungsowie der Freizeitnutzung
landschaftsorientierten
wlrd.
im
der Eingriffsregelung
dienenparallelzurBearbeitung
DievodiegendenUnterlagen
790,
die
Flurstücke
für
als Antrag auf Erstaufforstung
Rahmender Bauleitplanung
Asemissen.Die
und 162, Flur 2, Gemarkung
Flur 4, GemarkungBechterdissen
erfolgt
nachVorschlag
Flurstücken
auf
den
vorgenannten
Gliederungder Waldfläche
des ForstamtesLage.Der Aufbauder Anpflanzungstelltsich wie folgt dar (s. auch
Anlage):
zu den Straßenbäumen
Entlangder HeeperStraße/ Kreisstraße
) ca. 0 - 3 m Krautsaum:
Mahdnur
keineAnpflanzung,
natürlicheSukzession,
unddes
z.B.zum Freihaltender Straßenbäume
wennerforderlich,
Verkehrsraumes
) ca. 3 - 10 m Krautsaum:
Mahdnur
keineAnpflanzung,
natürliche
Sukzession,
ökologisch
nötig
erforderlich,
wenn
) ca. '10- 25 m Strauchzone
) ab ca. 25 m hochwachsende
Bäume.
790 und 162,wobei
westlichen
Grenzender Flurstücke
der
nördlichen
und
Entlang
eine
1069,Flur4, GemarkungBechterdissen
des Flurstückes
zur Grundstücksgrenze
ist
ausgenommen
Flächein der Tiefevon 25 m alsAusgleichsfläche
) ca. 0 - 10 m Krautsaum:
Mahdnur
keineAnpflanzung,
natürlicheSukzession,
nötig
wennökologisch
erforderlich,
) ca. 10 - 25 m Slrauchzone
) ab ca. 25 m hochwachsende
Bäume.
Der beschriebeneAufbau des Randbereichesder Waldflächenimmt in seiner
Struktur einerseits ausreichend Rücksicht auf die vorhandene Bebauung,
insbesonderebzgl. Belichtung,Belüftungund Abstandaus sicherheitstechnischen
Überlegungen,andererseitsentspricht der Aufbau auch den entsprechenden
Biotoptypen.
Erfordernissen
des beabsichtigten
zur Lage der externen
Der Anlage zur Begründungliegt ein Übersichtsplan
/ zur
der
Ausgleichsfläche
sowieein Detailplanzur Ausgestallung Ausgleichsfläche
bei. Aus diesem ist der Aufbau der Waldflächenochmals
Erstaufforstungsfläche
graphisch
nachvollziehbar.
38
-AuslegungBebauungsplan
Nr.04 / 11,Wadstraße"
Die nicht der Ausgleichsmaßnahme
zugeordneteTeilflächedes Flurstückes790,
Flur 4, GemarkungBechterdissen
wird mit dem derzeitigenBauleitplanverfahren
nichterfasst.Mittelfristigwird die GemeindeLeopoldshöhe
priifen,ob aufgrundder
gegebenenstädtebaulichenund infrastrukturellen
Situationsich eine einzeilige
Wohnbebauunganbietet oder nicht. Diese Prüfung und die damit verbundene
Entscheidungwird jedoch in einem eigenständigen
Verfahrenerfolgen. Bis zu
diesem Zeitpunktbleibt daher vorerst die Nutzungals landwirtschaftliche
Fläche
bestehen.
Die Eingriffeauf den Flurstücken
724, 1108, 1172, 1'173und 1214, Flur 8,
GemarkungGrestewerdender Kompensationsfläche
/ Aufforstungsfläche
auf dem
Flurstück162, Flur 2, Gemarkung
Asemissenund dem Flurstück790, FIur 4,
gem.S 135a - c BauGBzu 100% zugeordnet.
Gemarkung
Bechterdissen
Während
die Aufforstungsmaßnahme
auf dem Flurstück790 vollständigfür den Eingriffdes
vorliegendenBebauungsplanes
in Anspruchgenommenwird,wird das Flurstück162
nur teilweisefür diesenEingriffbenötigt.Die Kompensationsfläche
(Flurstücke790
und 162)weist nach Aufiffertungeinen Flächenwert
von 186.408Punktenauf. Für
den Eingriffim Anderungsbereich
(WE) auszugleichen.
sind 81.767Werteinheiten
NachAbzug diesesAusgleichsbedarfs
verfügtdie Kompensationsfläche
noch über
ein ,,Wertguthaben"
von 54.641.Das ,,Wertguthaben"
wird dahingehendfestgelegt,
dasses auf dem Flurstück162 in einemFlächenumfang
von 9.068qm besteht.Das
,Wertguthaben"wird zusammenmit der eigentlichenAusgleichsmaßnahme
zu
diesem Bebauungsplanin gleicherArt, Qualitätund Zeitpunkthergestellt.Dieses
Wertguthaben
stehtfür Eingriffean andererStelleoderggf.für die Umwandlungvon
Intensivrasenbei dem geplantenSportplatzin Kunstrasenzur Verfügung.Das
wird in das im Aufbau befindlicheA sgleichsflächenkataster
,Wert.quthaben"
des
KreisesLippeübernommen
und dorttreuhänderisch
für die GemeindeLeopoldshöhe
verwaltet.
Die oben beschriebenen
Ausführungen
ergeben,dass in Anlehnungan die
vorhandenenUmgebungsbiotope
und aufgrundder ökologischenStruktur auch
inhaltlichdie vorgesehene
Ausgleichsfläche
als Ausgleichsmaßnahme
für den mit der
vorliegenden
Planungvorbereiteten
Eingriffgerechtwird.
Zusammenfassend
ist festzustellen,
dass die Belangedes Naturschutzesund der
Landespflegeim Rahmen der Bauleitplanungausreichendaufgearbeltetund
berücksichtigtworden sind. Die im Naturschutzzu beachtenden Gebote
(Vermeidung,
Minimierung,
Kompensation)
wurdenangewandt.
Maßnahmenauf der Fläche für Gemeinbedat ZweckbestimmungSport /
Erläuterungzur Eingriffsbilanzierung
Auf der Fläche, die für den geplanten Sportplatz vorgesehen ist (siehe
Nutzungskonzept),
geplant.Inwieweitdiesessich
ist das Soielfeldals lntensivrasen
in der Realisierungbestätigt,ist i.V.m.dem Bebauungsplan
nichtbeantwortbar.Die
Ausgestaltung
des Spielfeldes
ist Aufgabeder Fachplanung,
die Bauleitplanung
stellt
hier lediglichdie Flächenzur Verfügung.Da aber die Entscheidung
ob z.B.
Intensivrasen oder
Kunstrasen Auswirkungen auf
das
weitere
Genehmigungsverfahren
für den Sportplatzund die Eingriffsregelung
hat, wird
vorsorglicheine Ausnahmeregelung
aufgenommen.
Mit dieser Regelungwird
klargestellt,das bei einer höherenVersiegelung,als die mit einem Intensivrasen
verbundene,
die Eingriffsbilanzierung
für die Flächefür Gemeinbedarf,
hier Sport,
neu zu ermitteln ist. Der dafür zu erbringendeAusgleich ist von dem
39
-AuslegungBebauungsplan
Nr.04 / 11 ,,Waldstraße"
Eingriffsverursacher
bereitzustellen.
Die Gemeindereserviertvorsorglich,bis auf
Widerruf,hierfüreine Teilflächeder Kompensationsfläche
auf dem Flurstück162,
Flur 2, GemarkungAsemissen.Damit ist ein sachlicherund fachlicher
gewährleistet.
Ausgleichzusammenhang
Die Fläche,die ggf. fi.irdie qeplanteSporthalle(sieheNutzungskonzept)
versiegelt
wird, ist dagegenals vollständigversiegetteFlächein die Bilanzierung
eingegangen.
Mit dieser Vorgehensweise
sichert.sichdie Gemeindedie Realisierung
einer
eventuellenSporthalle.Gegenwärtig
ist eineAusgleichsfläche
vorhanden,die sich in
ein schlüssigesökologisches
Konzeptfür den Gesamtbebauungsplan
in Form einer
Erstaufforstung
einbindet.
Diese Vorsorge ermöglichtes der Gemeinde,je nach Entwicklungsbedarf
zu
entscheiden.
Wird eine Sporthallebenötigtso ist bauleitplanerisch
alles vorbereitet.
Wird ein Sportplatzmit Kunstrasenoder eine andere Versiegelungsalternative
benötigt,so kanndie reservierteKompensationsfläche
für den geplantenSportplatz
abgerufenwerden.Ebensokann auch das in der Eingriffsbilanzierung
angesetzte
Wertguthaben
für die Sporthalle,,verrechnet"
werden.Ziel dieserVorgehensweise
ist
es, die Möglichkeit
zu haben,auf die zukünftigenBedürfnisse
der Gemeinde
Leopoldshöhe
reagierenzu können.
Der auf der Fläche für GemeinbedarfvorgeseheneLärmschutzwallwird als
Grünflächemit standortgerechten,
heimischencehölzen angelegt.Die Sträucher
werdenin der Reihemit 1 m Abstandgepflanzt.Der Reihenabstand
beträgt1,5 m.
Als Pflanzgutwerden insgesamtHeisterin unterschiedlichen
Größen veMendet
(keine Hochstämme).
Wegen der späterenbaulichenNutzungder angrenzenden
Flächewird die Südseitedes Grundstücksnur mit niedrigerencehölzen bepflanzt,
die mit Gruppenvon höherenSträuchernund kleinenBäumenaufgelockertwerden.
Da Kindernangrenzendan den Lärmschutzwall
spielenwerden,wurde auf giftige
Gehölzeverzichtet.
orqesehensrndfoloendeArten
Niedrige
Sträucher
Potentilla
fruticosa,
Ribesalpinum,
Rosarubigniosa,
SalixDurDurea.Nana'
HöhereSträucherund Bäume Acer campestre,Betula pendula,Cornus mas,
Cornussanguinea,Corylusavellana,Crataegus
monogyna,Malus sylvestris,Picea abies, Pyrus
communis,
Rosacanina,
vulgaris
Syringa
Unterpflanzunq
Baumarten
galeobdolon
Hederahelix,Lamiastrum
Aesculus hippocastanum,Betula pendula, Picea
abies, Prunus avium, Tilia platyphyllos,
Sorbus
aucuparia
Der vorhandeneErdwall um den Sportübungsplatz
wird in den festgesetzten
Lärmschutzwallüberführt und entsprechendden obigen Ausführungen,die
abgeleitetsind von der Baugenehmigung
zum Sportübungsplatz,
angelegt.Der
Erdwall parallel zur Waldstraße bleibt bestehen. Die Bepflanzung des
Erdwallabschnittes,
der bestehenbleibt,wird gem. der Baugenehmigung
und dem
dortigenPflanzplan
ausgeführt.
In der Eingriffsbilanzierung
wird die Übernahmedes Erdwalles in den
Lärmschutzwall
rechnerisch
erfasst,bewertetundentsprechend
ausgeglichen.
40
-AuslegungBebauungsplan
Nr.04 / 1'1,Waldstraße"
5 . Ein
bilanzieru
te Fläche/ GebäLde
113777
nd nach Entwurf
rsiegelleFläche/
ßiegelle Fläche/
(ohne
ßenverkehrsJläche
elte Fläche/ Gebäude
F undNutzoarlen.
struklumm
GesamtwertE
in Slraßenflächeenlhalten
lntensivrasen/ KindersDielolalz
ntensivrasen/ oqf. SDorthalle
rünfläche / Lämschulzwall
41
- AusegungBebauungsplan
Nf. 04 / 1 I .,Waldsfaße"
1.1
H
rarkpiätze/ Flächeftlf
3emeinbedaf
95i
7.1
0
t
1
lesamtwertG
0.833
2.5t
504i
42582
12612_45
12612,454
207196.254
iumme
132132
-ZustandnachEntwurf)
GesamtbilanzlAusqanqszustand
Untersuchunqsraum
.. r.6li
ExterneAusoleichsflächeam Krähenholz
(Flurslücke
79t Flur4, OemartunqBechtFdissen
und 162.Flur2, Gemarkuna
Asemrssen)
:läche/om
3.1
3.6
ttandortheimischel
Laubwald
Kort
^/edounkte'
2050c
2
2
4100(
150C
e
6
900c
2200c
Summe
5000c
\usgleichsbedarf
-81766,74i
3-Plan
Summe
(ompensalions-131766.741
redarf
Zustandnac Entwurfderexternen
A usqleichstlächeam Krähenholz
lode
t.6
t.6
.:
r'Vedou0Ke.
Brotobwbdem. B+
standortheimischer
Laubwald
Aufforstung
mit
standodheimischen
Laubwald
150C
t
€
900c
20500
22AOO
6
€
123000
132000
Summe
( Ausqanqszustand ntetsuchunostaum- ZustandnachEntwurf)
Gesamtbilan2
233.253
Zustandnach Herstellunqder qesamtenexlernenAusqleichsllächeam Krähenholz
jp5x6
qem:B-Pla -racne
)rotoptvp
orr,
lode
WertDunkte
standortheimischer
t.6
Laubwald
1500
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€
9000
Aufforstung
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standortheimischen
i.6
Laubwald
29568
6
e
177408
31068
Gesamtsumme
186408
Ausoleichsbedarf
füf B-PlanNr 04/11 Waldstraße"
\ufforstungmit
;tandortheimischen
-aubwald
VerbleibendeAusoleichsfläche/ Okokonto
itandortheirnischer
aubwald
;tandortheimischer
-aubwald
22000
Summe
Kompensations131766,747
bedarfB-Plan
'1500
7568
906€
42
Kompensaiionsübeftanq
54641.25i
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