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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 89/2006)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
19 MB
Datum
10.08.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33

Inhalt der Datei

-Auslegung Bebauungsplan Nr.04/'l1 .Waldstraße" LEOPOLDSHöHE GEMEINDE Bebauungsplan Nr. 04111 ,,Waldstraße" (Entwurf) Planzeichnung Festsetzungen Begründung Stand: August2006- Ausleguns Bebauungsplan Nr.04 / 11 'Waldstraße'-Auslegung -AuslegungBebauungsplan Nr.04/ 11 ,Wabstraße" il Grenze desräumlichen celtungsbereiches desBebauungsplanes Bebauungsplan Nr.04/11 ,,Waldstraße" I\,11 : 5.000 (Ausschniit ausderDGK1 :5.000 KreisLippe, 19.12.2000, 40/50) Übersichtskarte Gemeinde Leopoldshöhe Bebauungsplan Nr.04 / 11 ,Waldstraße'-Auslegung Präambel Aufgrund des S 1Abs.3 (BaucB) i.V. mit S 41 der Baugesetzbuches Gemeindeordnung NRW (GO NRW)hat der Rat der GemeindeLeopoldshöhe den Bebauungsplan Nr. 04 / l l ,,Waldstraße", bestehendaus der Planzeichnung, den örtlichen Bauvorschriften,den textlichen Festsetzungenund der Begründung, beschlossen.' Leopoldshöhe, Bürgermeister B €c ;E "; :,3; : 9 5r? E ! , o! ,r 3! e o @ o : *w @ ä -I c+: lEr Eh ö- U 1 Em g i ).t \\ \\. - = o 3 Eg ; J E ' = :n : o ü x: 9 ää; *" -AuslegungBebauungsplan Nr.04/ 1'i ,,Waldstraße" Planzeichenerklärung / Festsetzungen Art der baulichenNutsung(Baugebiete) FlächenfUrden Gemeinbedarf G 9 ( 1 )N I . 5 B ä U G B ) Allgemeines Wohngebiet ß 9 (1)BauGBi.Vm 54 BauNVo) 2WE Beschränkung derZahlderWohnungen (S9(1)Nr.5BauGB) t- -.' -.- ';- - ' 1 Ausnahme vonderBeschränkung derZahlderWohnungen (Se (1)Nr.5 BaUGB) Maß der baulichen Nutzung Grundflächenzahl(se(1)Nr.1säucB, s 16BauNVo) GRZ0,4 Geschoßflächenzahl(Ss (i) NrI BäucB, S16BauNVo) GFZ z.e.O,4 ZahlderVollgeschosse alsHöchstmaß (SI (1)Nr.I BauGB.S 16BauNVo) -zwingendZahlderVollgeschosse (SI (1)Nr 1 BauGB,S 16BauNVo) Höhebaulicher Anlagen (SI {1)Nr. I 8auGB,S 16und18BauNVo) TH z.e.6,50m FH z.e.9,50m Traufhöheals Höchstmaß (S9 {1)NL 1 BauGB,S 16BaUNVO) Firsthöhe als Höchstmaß (S9 (1)Nr. 1 BauGB,$ 16Ba!NVO) Bauweise,Baugrenze o A Offene BaUWeiSetSs (1)Nr.2BaucB, S22BauNVo) Nur Einzel-und Doppelhäuser(Se(1)Nr.2BauGB, S22BauNVo) D -AuslegungBebäuungsplan Nr.04 / 11 ,,Waldstraße" Baugrenze 15s nr r,. z BauGB s 22Lnds23BauNVOl Flächen für denGemeinbedarf EI Zweckbestimmung: Sportplatz EI Veranstaltungseinrichtung für Sport, Bildung, Kultur und sozialeZwecke fl EI Sport ( S9 ( 1 )N r . 5B a U G B ) (s s 0) Nr.5 BaUGB) Zweckbestimmung: Sport (Se (1)Nr.5 BaUGB) Grünfläche Offentliche Grünfläche (SI (1)Nr.15BäuGB) Zweckbestimmung: Spielplatz (S9 (1)Nr.15BauGB) Verkehrsflächen (Ss(1)Nr.i1BaucB) Straßenverkehrsflächen P n Zweckbestimmung: (se(1)Nr.11BaucB) OffentlichePärkfläche Zweckbest'mmung: Fußweglgsltyrlr.l e"ucey Zweckbestimmung: lärmverträglicher, fußläufigerDurchlassim Lärmschutzwall (Fußweg ($e 0) N,.1i BauGBt E - Auslegung Bebauungsplan Nr.04 / 11,Waldstraße" Flächenfür die Wasserwirtschaftund die Regelungdes Wasserabflusses RRB (se(i)N. 16BaucB) Zweckbeslimmung: Regenrückhaltebecken Maßnahmen und Flächenfür Maßnahmen zum SchuE,zur Pflegeund zur Ent$ricklungvon Boden,Natur und Landschaft Umgrenzung von Flächenfür lvlaßnahmen zum Schutz,zur Pflegeundzur Entwicklung von Boden,Naturund Landschajt (5 e (1)Nr.20BaUGB) (Landschaftsschutzgebiet Umgrenzung von Schutzgebieten ) (S9 (6)BaUGB) SonstigePlanzeichen LSfV Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagenund Vorkehrungen zum Schutzvor schädlichen Umwelteinwirkungen Zweckbestimmung: (LSW) 19s1ry Lärmschutzwall rr.zreaucey Umgrenzung der Flächen, dievonderBebauung freizuhalten rst (S9 (1)Nr.10 i.V.m.(6)Ba0GB) Flächenfür Vorkehrungen zum Schutzvor schädlichen Umwelteinwirkungen passiverLärmschutz (Ss{1)Nf.24 Zweckbestimmung: BaucB) Grenzedes räumlichenGeltungsbereichs des Bebauungsplans (Se (7)BaUGB) Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen, z.B.von Baugebieten oderAbgrenzung des Maßesder Nutzung jnnerhalb einesBaugebietes SD WD 20-45 Satteldach Walmdach Dachneigung F -AuslegungBebauungsplan Nr.04 / 11"Waldstraße" TextlicheFestsetzungen L Zur baulichenNutzung l. AllgemeinesWohngebiet 1.1 Gemäß $ 1 (6) Nr. f BauNVOsind die Ausnahmengemäß S a (3) Nr. 4 (Gartenbaubehiebe) und Nr. 5 (Tankstellen) BauNVOausgeschlossen. 2. Beschränkung der Zahl der Wohnungen 2.1 Zulässig sind je Wohngebäudemaximal 2 Wohnungenund 1 Wohnungje Doppelhaushä|fte. 2.2 Von dieserFestsetzungkann auf den dafürgekennzeichneten Flächeneine Ausnahme zugelassenwerden.Hierfürist nachzuweisen, dass das zu errichtendeGebäudeden besonderen Wohnbedürfnissen genutztwird. ältererMenschendientundentsprechend ll. Überbaubareund nicht überbaubare Grundstücksflächen 1. Bodenbefestigung,Freiflächen,Stellplätzeund Zufahrten 1.1 DieVersiegelung von Freiflächen und Stellflächen mit Materialien wie AsphaltoderBeton ist unzulässig. Für anzulegende Pflasterflächen ist ein Betonunterbau nichtzulässig. 2. Garagen,Carportsund Stellplätze 2.1Aufdennichtüberbaubaren Grundstücksflächen werdendiesezugelassen. Garagen und Carportsmüssen auf den nicht überbaubarenGrundstücksflächen im Zufahrtsbereicheinen Abstand von mind. 5 m zur Begrenzungslinieöffentliche Verkehrsfläche einhalten.Zu den öffentlichenFußwegenist seitlichmind. 1 m Abstand vondiesenzu wahren. 3. Nebenanlagen 3.1 In den straßenabgewandten nichtüberbaubaren Grundstücksflächen sind sie zulässig,in den straßenzugewandten nichtüberbaubaren Grundstücksflächen sind sie nichtzulässig. Zu den öffentlichen Fußwegenist seitlichmind.1 m Abstandvon diesenzu wahren. lll. AußereGestaltung der Baukörper 1. Trauf- bzw. Firsthöhen (TH): 1.1ObererBezuqspunkt für dieTraufhöhe Der obereBezugspunkt für die Traufhöheist der Schnittpunkt der Dachhautmit derAußenfläche derWand. UntererBezuosounkt für die Trauf-und Firsthöhe: Der untereBezugspunkt für die Trauf-und Firsthöheist die Oberkantedes natürlichen Geländes,gemessenan dem höchstgelegenen,bergseitigenEckpunktdes cebäudes. - Auslegung Bebauungsplan Nr.04 / 11 ,Wabstraße" Als natürlichesGeländegilt die jeweilseingetragene Höhenlinie in der Planzeichnung des Bebauungsplanes. TH max.4,50m FH max.9,50m TH max.3,50m FH max.7,00m TH max.6,50m FHmax.9,50m 2. Dachform 2 . 1 SD = Saiteldach WD = Walmdach 2.2 Die Festsetzung zur Dachformgilt auchfür eingeschossige Anbauten. Für Garagenund Carportssind Satteldächer, Walmdächer,Pultdächerund Flachdächer zulässig. 3. Dachneigung 3 . 1 WA| = 20"bis45' IWAl- = 20'bis30' lwn rr= zO.Otsgs. 4, Gestaltungs- und Ausführungsanforderungenfür Dachaufbauten(insbesondere Dachzwerchhäuser / zwerchsiebel) und Dacheinschnitte sauben, 4.1 Alle Dachaufbauten / Dacheinschnitte müsseneinenseitlichenAbstandeinhalten. - mindestens Bei Satteldächernsind dies - gemessenvon der Gaubenoberkante 1,50 m vom Ortgang und bei Wälmdächernsind dies gemessen von der Gaubenoberkantemindestens1,50m vomWalmgrat. 4.2 ZwischenDachaufbauten / Dacheinschnitten ist mind.1,00m Abstandeinzuhalten. 4.3 AIs Längefür Dachaufbauten / Dacheinschnitte ist max.die Hälfteder Gebäudelänge zulässig. 4.4 Zwischen Dachfirstund oberem Dachaufbauabschluss ist mind. 1.00 m Abstand einzuhalten. 4.5 Zwischen TraufeundDachgaube sindmind.2Dachziegelreihen vozusehen. 4.6 Die Gaubenhöhe(Vorderhöhe ohne Dachflächebei Schleppgauben bzw. ciebelfläche bei Sattelgauben) darf1,50m nichtüberschreiten. 4.7 ln der Gaubenvorderfront sind nur Fensterflächen einschließlichihrer konstruktiven Bauteilezulässig.GrößereWandflächennebenGaubenfenstern sind nichtzulässig. Einschränkunqen 4.8 Auf den für Vorkehrungenzum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen umgrenzten Flächen sind Dachaufbauten (nsbesondere Dachgauben, zwerchhäuser / Zwerchgiebet) undDacheinschnitte nichtzulässig(sieheFestsetzungen zum lmmissionsschutz). 4.9 Auf den Wohnbauflächen, auf denenzweigeschossige cebäude errichtetwerden,sind Dachaufuauten (insbesondere Dachgauben, Zwerchhäuser / ZwerchsiebeD und Dacheinschnitte nicht zulässio. Bebauungsplan Nr.04 / 11"Waldstraße'-Auslegung 5. Art, Gestaltungund Höhevon Einfriedungen 5.1 Entlang der öffentlichenVerkehrsflächen(Straßenraum,öffentlicheFußwege)sind Einfriedungennur an der Grenzezum Verkehrsraumund in einer Höhe von 0,80 m zulässig.Die Einfriedung isl als Mauer,HolzzaunoderlebendeHeckeauszuführen. lV.Zum lmmissionsschutz 1. Anforderungen an den passivenLärmschuE 1.1 Zur Sicherungder allgemeinen Anforderungen an das Wohnen sind auf den für Vorkehrungenzum SchutzgegenschädlicheUmwelteinwirkungen umgrenäenFlächen Dachaufbauten (jnsbesondere Dachgauben, Zwerchhäuser / zwerchgiebet), Dacheinschnitte und Fenster,die geöffnetwerdenkönnen,nichtzulässig.Innerhalbder Dachflächensind so genannteLichtbänder oderFensterzulässig,die nichtgeöffnetwerdenkönnen. 1.2 Auf den für Vorkehrungenzum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen umgrenztenFlächenwird ausdrücklichempfohlen,Räumezum dauerhaftenAufenthalt, dies gilt insbesonderefür Kinder- und Schlafzimmer,auf der von der Lärmquelle (hier:Flächefür GemeinbedaO abgewandten Gebäudeseite anzuordnen. 2. Anforderungenan den aktiven Lärmschutz 2.1 A;f den für Vorkehrungenzum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen umgrenztenFlächen,Zweckbestimmung Lärmschutzwall, wird zum Schutz gegen den Lärm von der Flächefür Gemeinbedarf ein Wallerrichtet(S I (1) Nr. 24 BauGB).Dieser wird aus dem Bodenaushubdes Plangebieteshergestellt.Der Wall erhält eine Sohlenbreite von 13 m undeineKronenbreite von 1 m. DieHöhedesWallesbeträgtüber gesamte gemessen die Länge4 m, vom anstehenden natürlichen Boden(max.Höhebis 131,50 m über NN). Der Wall wird mit standortgerechten heimischenSträuchern beDflanzt. 2.2 Für die Anbindung der Flächefür Gemeinbedarf an das allgemeine Fußwegenetz und den Spielplatzauf der öffentlichenGrünflächeist ein Durchlassim Lärmschutzwall zulässig. Der Durchlass dient nur zu fußläufigenVerbindungszweckenund ist lärmverträglich im Sinneder Schutzfunktion des Lärmschutzwalles zu gestalten. Vl. Maßnahmenund Flächenzum Schutz,zur Pflegeund zur Entwicklung von Boden,Naturund LandschaftsowiederenZuordnung 1. Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche im Bebauungsplan '1.'l Entlang der südlichenGrenze der Ausgleichsmaßnahme sowie angrenzendzum öffentlichen Fußweg wird eine dreireihige Hecke angelegt. Die Hecke isl aus standortgerechten heimischenSträuchernanzulegen,zu pflegenund bei Abgangnicht angegangener Sträucherjeweilsin Sortenzu ersetzen.Das Pflanzrasterist 1 strauchartig wachsendesGehölzpro 1,5 qm. Die verbleibende Fläche ist der Sukzessionzu überlassen. Die Teilfläche der Ausqleichsmaßnahme zwischender Wohnbaufläche und -AuslegungBebauungsplan Nr.04/ 11,,Waldstraße" der Böschungskantezum tiefer liegenden,,Eselsbach'wird mit einem Wildgatter gesichert. Die vorhandeneVegetationin der Bachauedes,,Eselsbach" ist gem. den Festsetzungen des Landschaftsschutzgebietes zu pflegen. 2. Zuordnungder Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche im Bebauungsplan 2.1 Die Ausgleichsmaßnahme auf den Flurstücke n 724, 1108,'1172und 1173,FIur 8, GemarkungGrestewird dem Eingriffauf den Flurstücken724, 1'108,1172, '1173und 1214,Flut I, GemarkungGrestegem.S 135a - c BaUGBzu 100% zugeordnet. 3. ExterneAuagleichsfläche/ Aufforstungsflächefür Eingriffein Natur und Landschaft 3.1 Die durchUmsetzungder Planungentstehenden Eingriffein den Naturhaushalt werden zusätzlichzu den Maßnahmenauf der Ausgleichsflächeim Bebauungsplan,durch Aufforstungdes Flurstückes162, Flut 2, GemarkungAsemissenund des Flurstückes 790, Flur4, GemarkungBechterdissen kompensiert. Es ist ein gestufferstandortgerechter Laubwaldanzulegen. Die Eingriffe auf den Flurstücken 724, 11O8,1172,'1173und 1214,Flur8, Gemarkung Greste werdender Kompensationsfläche / Aufforstungsfläche auf dem Flurstück162, Flur2, GemarkungAsemissenund dem Flurstück790, Flur4, GemarkungBechterdissen gem.S 135a - c BaUGB zu 100% zugeordnet. 4. Maßnahmenauf der Flächefür cemeinbedarf,ZweckbestimmungSport 4.'1Auf der Fläche,die für den geplantenSportplatz vorgesehenist (sieheNutzungskonzept), ist das Spielfeldals Intensivrasen anzulegen. Von dieser Festsetzung kann eine Ausnahme zugelassen werden. Die Eingriffsbilanzierung ist dann entsprechend dem Versiegelungsgrad neu zu berechnen. Die dafür notwendigeKompensationist nachzuweisen,anzulegenund dauerhaftzu unterhalten. -Auslegung Bebauungsplan Nr.04/ 11'Waldstraße" Hinweise Stellplätzefür die Flächefür Gemeinbedarf Entlang der gesamlen Straßenlängeder Waldstraßeist geplant, Stellplätzefür die Nutzungen innerhalb einzurichten. der Flächefür Gemeinbedarf Altlasten Für den Geltungsbereichdes Bebauungsplanesliegen keine Informationenüber Altablagerungen oderAltlastenvor. Bodenaushub GemäßS 3 a der Satzungüberdie Abfallentsorgung im KreisLippe(21.11.1993) soll bei Baumaßnahmen unbelasteter Bodenaushub so ausgebaut, zwischengelagertund transportiertwerden,dass Vermischungen mit Bauschutt,Baustellenabfällen und anderen Abfallstoffenunterbleiben.Soweit möglich, sollte daher Bodenaushubinnerhalb des Plangebietes verbrachtwerden. Dachflächenwasser- Versickerung Eine Nutzungdes anfallendenRegenwassers ist gestattet.TechnischeDetailssjnd mit dem AbwasseMerk LeoooldshöheabzusDrechen.Grundsätzlichist der Anschluss an die öffentlicheRegenwasserleitung möglich. Denkmalschutzund Denkmalpflege Um eine baubegleitende Beobachtung organisieren zu können, ist der Beginn der Erdarbeitenzur Erschließung des Bebauungsplangebietes dem WestfälischenMuseumfür Archäologie,hier im Auftrag:LippischesLandesmuseum, Ameide4, 32756 Detmold,Tel. 05231 / 9925-0; Fax: 05231 I 9925-25, schriftlichmindestens2 Wochen im Voraus anzuzeigen. Wenn bei Erdarbeitenkultur- oder erdgeschichtliche Bodenfundeoder Befunde (etwa Tonscherben,lvletallfunde,dunkle Bodenverfärbungen, Knochen, Fossilien) entdeckt werden,ist nachSS'15und l6 des Denkmalschutzgesetzes die Entdeckungunverzüglich der Gemeinde oder dem Amt Jür Bodendenkmalpflege, hier im Auftrag: Lippisches LandesmuseumDetmold,Tel.: 0523119925-50, Fax 0523119925-25 anzuzeigenund die Entdeckungsstätte dreiWerktagein unverändertem Zustandzu belassen. DeutscheTelekom Für den rechtzeitigen Ausbaudes Telekommunikationsnetzes sowiedie Koordinierung mit dem Straßenbauund den Baumaßnahmen der anderenVersorgungsträger ist es notwendig, dass Beginnund Ablaufder Erschließungsmaßnahmen im Planbereich dem Bezirksbüro (0521) Netze Bielefeld, Beckhausstraße36, in 33611 Bielefeld,Telefon 5 67-81 03 (Projektierung), mindestens3 Monatevor Beginnschriftlichangezeigtwerden. K - Auslegung Bebauungsplan Nr.04/ 11"Waldstraße" Richtfunktrasse Überdas Bebauungsplangebiet verläuftdie Richtfunktrasse 521000I OO1. Landschaftsschutzgebiet Das Landschaftsschutzgebiet ist gegenüber der Darstellung im Landschaftsplan Nr. 2 ,,Leopoldshöhe / Oerlinghausen-Nord" des KreisesLippezurückgenommen worden.Die Darstellungentsprichtdem Ergebnisder Anfragegem.S 20 Landesplanungsgesetz bzw.der Stellungnahmedes KreisesLippe vom 05.04.2006(Akz.BUS-Koh). Auf den Flächenfür Maßnahmenzum Schutz,zur Pflege und Entwicklungvon Boden, Natur und Landschaft bleibtder Landschaftsschutz bestehen. Rechtsgrundlagen , , - BaugeseEbuch(BauGB)in der aktuellenFassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGB|.I S. 2414). (BNatSchG)in der aktuellenFassungder Bekanntmachung Bundesnaturschutzgesetz vom (BGBI. 25.Mäz2002 I S. 1'193). Gemeindeordnungfür das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der (GVNWS.666). Bekanntmachung vom14.07.1994 (BauNVO)in der Fassungder Bekanntmachung Baunutzungsverordnung vom 23.01.'1990 (BGB|.I S. 132). Bauordnungfür das LandNordrhein-Westfalen (BauONW)in der Fassungder Bekanntmachung (GVNWS. 256) vom01.03.2000 (BGBI.1991I S. 58). Planzeichenverordnung vom18.12.1990 - Auslegung Bebauungsplan Nr.04/ 11,,Waldstraße" Verfahrensvermerke Katastemachweis Eindeutigkeit /qufstellung Auslegung Die Darstellung desgegen- Es wird bescheinigt, daß DieserPlan ist gemäßS 2 Der Hochbau- und wärtigenZustandesstimmt die Festsetzungen'der des Baugesetzbuches durch Planungsausschussder mit den Katasterunterlagen staidtebaulichen Planung Beschluß des Hochbau-und Gemeinde Leopoldshöhe geometrisch eindeutigPlanungsausschusses überein. der hat in seiner Sitzungam ist. Gemeinde Leopoldshöhe'10.08.2006dem Entwurf vom 01.09.2005aufgestelltdes Bebauungsplanes DiePlanunterlagen für den worden. zugestimmt und seine Geltungsbereich des öffentliche Auslegung Planesauf der Grundlage gem. Der Aufstellungsbeschluß derFluftadeim M 1i1.000 wurde am S 3 A b s . 2 B a u G B entsprechen denStandv. beschlossen. ortstlblich bekanntgemacht.Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden oftsübiich am Leopoldshöhe, den bekanntgemacht. Der Entwurf des Gemeinde Leopoldshöhe Bebauungsplanes und der Begr|ndung haben vom brs DerLandrat,KreisLippe DerLandrat,KreisLippe (Schemmel) gem. Vermessung undKataster Vermessung (B0rgermeister) und S 3 A b s . 2 B a u G B Kataster öffentlichausgelegen. Leopoldshöhe, den GemeindeLeopoldshöhe KreisLippe lm Auftrag KreisLippe lm Auftrag (Schemmel) (Bürgermeister) Satsungsbeschluss Inkrafttreten Planverfasser DieserBebauungsplan ist gem. S 10 Dieser Bebauungsplan tst gemäß DerEntwurf desBebauungsplanes des Baugesetzbuches vom Rat der S 10(3)BaUGB am ist vom Bauamtder Gemeinde Gemeinde Leopoldshöhe am im Amtsblatt des Kreises Lippe Leopoldshöhe ausgeaöeitet als Satzung bekanntgemachtworden. wofden. beschlossen worden. Der Bebauungsplan ist damit am rechtsvelbindlich geworden. Leopoldshöhe, den Leopoldshöhe, den GemeindeLeopoldshöhe GemeindeLeopoldshöhe GeneindeLeopoldshöhe (Schemmel) (Bürgermeister) (Schemmel) (Burgermeister) (Schemmel) (Brlrgermeister) M -AuslegungBebauungsplan Nr.04 / 11 'WaHskaße" Begründung l. Allgemeines In den vergangenenJahrenist in der GemeindeLeopoldshöhe die städtebauliche Entwicklung in den OrtsteilenGreste/ Asemissendiskutiertworden.Dabeiwurdeder Schwerpunktin der Verbesserungdes Angebotes in der Jugendarbeit,im gesehen. Sportbereich und in der Schaffungvon Wohnbauflächen Fachlichunterstütäwurde diese Diskussionu.a. durch eine Standortuntersuchung für die Verlegungdes Sportplatzes Asemissen,welchevom WestfälischenAmt für Landes-und Baupflegeerstelltwurde. Des weiterenwurde in Verbindungmit der 13. Flächennutzungsplanänderung u.a. mit der Bezirksregierung Detmolddie zukünftigestädtebauliche Entwicklungder OrtsteileGresteund Asemissenerörtert. Mit der Genehmigungdes JugendtreffsGreAse (Akz 63.40 LH 80/01-0 v. 01.10.2001)und des dortigenSportübungsplatzes (Akz 63.40 LH 93/01-0v. grundlegenden 01.10.2001)sind die städtebaulichen Entwicklungen von der Gemeinde Leopoldshöheaufgezeigt worden. lm Rahmen des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens wird nun zu klärensein, ob und in welcherForm Sportund Spielflächeni.V.m.der Bereitstellung von Wohnbauflächen möglichsein sollen bzw.können. 1. Ziel,Zweckund Notwendigkeitder Planung Ziel undZweckder Planungist es, Wohnbauland mittelfristig insbesondere im Süden der Gemeindeanbietenzu können.In den vergangenen Jahrenist im Südender Gemeinde keine größere Wohnbauflächestädtebaulich entwickelt worden. Entsprechendgroß ist die Nachfrage,insbesonderebei der Verwaltungbzw. der Leopoldshöher Liegenschaft sverwaltu ng. Dezeit noch unbebauteWohnbauflächen sind für den freien Baugrundstücksmarkt nicht verfügbar,da die Eigentümerkeine Veräußerungsabsichten haben. InnerörtlicheFrei- oder Brachflächensind nicht vorhanden.Es besteht daher ein Planungsbedarf für weitereWohnbauflächen im BereichGreste/ Asemissen. Ein weitererkonkreterPlanungsanlass ist der Bedarfan Flächenfür Sport- und (siehehierzu18. FNP-Anderung). Spielanlagen Das Nebeneinander von Wohnen und Sport erfordert eine Auseinandersetzungmit den damit verbundenen (wiez.B. Lärm). Wechselwirkungen Um die vorausgegangenen Uberlegungen umsetzen zu können,sinddie rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.Hierfürist die vodiegendePlanungerforderlich. 2. Entwicklungaus dem Flächennutzungsplan bisherige/ künftigeDarstellung lm rechtsverbindlichen Flächennuizungsplan der GemeindeLeopoldshöhe ist der Anderungsbereich als,,landwirtschaftliche Nutzfläche" dargestellt. Mitder 18.Anderung des Flächennutzungsplanes, diegemäßS 8 (3) BaucBparallel zur Aufstellungdes Bebauungsplanes Nr. 04/11,,Waldstraße" durchgeführt wird,wird der Flächennutzungsplan künftig Wohnbauflächenund Flächen für den Gemeinbedarf darstellen.Mitdem Parallelverfahren wirddem Entwicklungsgebot des Bebauungsplan Nr-04 / 11"Waldstraße'-Auslegung- Bebauungsplanes gemäß aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (2) 8 BaUGB entsprochen. S 3. Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung Der aufgestellteBebauungsplan Nr. 04/11,,Waldstraße" ist ebensowie die im Parallelverfahren. erfolgende18. Anderung des Flächennutzungsplanes irn (Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld) für den Gebietsentwicklungsplan Regierungsbezirk Detmold als'Allgemeiner Siedlungsbereich" ausgewiesen. gemäßS 1 (4) BaUGBi.V.m S 32 Auf Anfrageder GemeindeLeopoldshöhe (LPIG)hatdie Bezirksplanungsbehörde Landesplanungsgesetz bestätigt, dasskeine Bedenken auslandesplanerischer Sichtbestehen. 4. Abgrenzung desGeltungsbereiches Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindetsich im OrtsteilGreste,auf der Flächezwischender ,,Waldstraße", ,,GresterStraße"und den Straßen,,Hudeweg", Weg". FolgendeFlurstückein der Flur 8 der GemarkungGrestesind ,,Pansheider insbesondere von der Aufstellungbelroffen:Flurstücke724, 1'108,'1172,1'173,1214 sowie1088(teilw.).DerAnderungsbereich wirdim Einzelnenwie folgtumgrenzt: - im WestendurchWohngebäude - im NordendurchdenAuebereichdes Eselsbaches sowiedurchWohngebäude - im OstendurchAcker-und Grünlandflächen undvereinzelte Wohngebäude - im SüdendurchWaldundvereinzelte Wohngebäude. ll. Gegenwäftige Rahmenbedingungen 1. Lageim Gemeindegebiet / Geländeverhältnisse / Baugrundund Bodenverhältnisse Der Anderungsbereich liegt im Süden der Gemeinde,am östlichenOrtsrandvon Asemissen.Bezugnehmend auf das Zentrumdes OrtsteilesAsemissenbefindetsich der Anderungsbereichan dessen nord-östlichemSiedlungsrand(siehe auch Ubersichtsplan). DieTopographie wirddurchein leichtabfallendesGeländebestimmt.Diesesfälltvon ca. 129 m ü. NN im Westenin RichtungOstenzur ,Waldstraße" auf ca. 122 m it. NN aufeinerDistanzvonca. 55 m ab (DGKM 1: 5.000mitHöhenlinien). Für die Bestimmungdes Standodes für einen möglichen Sportplatz hat die Gemeinde einen Geländequerschnittparallel zur westlichen Seite des Sportübungsplatzes erstellenlassen(lngenieurbüro KindsgrabGmbH,v.10/2005). Dabeiwurdeoffensichtlich, dass nördlichdes bestehenden Sportübungsplatzes das Geländebis zur Böschungskante des Auebereiches des ,,Eselsbaches" um ca. 3 m parallelzum GreAse,fällt das celände in abfällt.Südlichdes Sportübungsplatzes, Richtung,,GresterStraße"um ca. 2,80 m ab. - Auslegung Bebauungsplan Nr.04 / 11,Waldstraße' Skizze:Geländequerschnitt GresterStraße Eselsbach vom Landesvermessungsamt Gemäßder Bodenkarte,BlattGreste,herausgegeben '1985, überwiegendder NRW letzte Fortführung1999, steht im Geltungsbereich von Ton- und Der Aufbau des Untergrundes wird Bodentyp Pseudogleyan. und Mergelsteinbestimmt.Darüberwurdenim Pleistozän(Diluvium)Geschiebelehm Schmelzwassersandeabgelagert. Aus Geschiebelehm mit verdichtetem, und Pseudogleye. wasserstauendem Untergrundbildensich Pseudogley-Braunerden 2. Eigentumsstruktur / baulicherBestand/ Flächengrößen ist im Eigentumvon Privatpersonen. Das Grundstück,auf dem Der Geltungsbereich das GreAsesichbefindet,ist im Eigentumder GemeindeLeopoldshöhe. Auf dem Flurstück1173 (Flur 8, GemarkungGreste)ist ein Sportübungsplatz (70 m x 109 m) errichtetworden.Er umfassteine zentraleRasenfläche,die von einheimischen, standortgerechten Gehölzpflanzungen umgeben ist. Die worden.DerPlatz Gehölzpflanzung ist aufeinemca. '1,50m hohenErdwallangelegt ist über einen Weg vom GrundstückGresterStraße169 (Flurstück1214)zu erreichen.DerSportübungsplatz ist 2002errichtetworden. Das GebäudeGresterStraße 169 ist vor dem Umbauzum JugendtreffGreAseals Wohnhausgenutzt worden. Das zu dem Wohnhaus,dem jetzigen Jugendtreff, dazugehörendeNebengebäude wird heute vom TUS Asemissenals Vereinshaus genutzt.In diesem sind neben den Umkleidenund Sanitärräumen auch ein Vereinsraumuntergebracht. ist ein BeachZwischen dem JugendtreffGreAse und dem Sportübungsplatz Volleyball-Feld hergerichtet worden. nichtvorhanden. Weiterebauliche Anlagensindim Geltungsbereich Städtebaüliche Wärtesem,qpbauudiFhlanef$ryurf ächen Straßenverkehrsfl rtacnenTurote ÖffentlicheGrünfläche Flächefür denGemeinbedarf 1 1 . 0 9q8m tQiT,qrn 4.866qm 37.2449m worälijaürlä$li! 69.sbSlln Ausqleichsfläche im B-Plan GeAämtflächd 32-732qn 5.047om - Auslegung Bebauungsplan Nr.04 / 11 ,,Waldstraße" 3. Gegenwärtige Nutzung/ gegenwärtige lmmissionsbelastung Der Geltungsbereich wird als landwirtschaftliche Fläche genulzt. Ausgenommen davon sind die Flächenfür den Sportübungsplatz und dem Jugendtreffan der bzw.,,cresterStraße". ,Waldstraße" Der Jugendtreff wird als sogenannteroffener Bereich von der Gemeinde gestaltet.Währendder Öffnungszeit Leopoldshöhe (Dienstagbis Freitagvon 15.0021.00 Uho können sich Jugendlichedort heffen und austauschen.Ein Betreuungsangebot ist nichtgeplant.Die Jugendlichen (ca. 15 - 40 Personen) erreichenden Jugendtreffmit dem Fahrradbzw. Mofa.An den Wochenenden,also an Samstagenund Sonntagen,findenSonderveranstaltungen statt.Am Montagist der Jugendtreffgeschlossen. Der Sportübungsplatzwurde von der Gemeinde Leopoldshöhefür den TUS Asemissenerrichtet.Auf dem Platzfindetausschließlich Jugendsportstatt. Es sind d.h. nur wenigeoder gar keineZuschaueranwesend. Die Jugendlichen / Kinder kommen mit Fahrrädernoder zu Fuß zum Training. Zur Einschätzungder Lärmsituation durchden Sportübungsplatz ist durchdaslng.-Büro Beckenbauer eine schalltechnische Untersuchung im Jahre2001erarbeitetworden.Das Gutachtenhat als Beurteilungszeitraum die Ruhezeitvon 2 Stundenan Sonn- und Feiertagen zwischen13.00und 15.00Uhr betrachtet.Bei diesemBeurteilungszeitraum handelt es sich um den ungünstigsten Zustand.Das Gutachtenhat als Ergebnisfestgestellt, dass die Richtwertein den Ruhezeiteneingehaltenwerden.Deshalbkann auf eine Einhaltungderselben während der restlichen Beurteilungszeiträume am Tage geschlossen werden.Der bisherigeTrainingsansatz ist somitunproblematisch für die bestehende Bebauung. lll. Wesentlicher Inhaltund zu erwartende Auswirkungen derPlanung 1. Belangedes Umweltschutzes, des NaturschuEesund der Landschaftspflege VorhandeneFachplanungen Diefür den Planungsraum relevantenZieleund Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowiedie nach den $$ 19-23Landschaftsgeselz NRW (LG NRW)ausgewiesenen Schutzgebiete sind im Landschaftsplan Nr. 2 ,,Leopoldshöhe / Oerlinghausen- Nord" des Kreises Lippe (in Kraft getreten am 11.12.2001) dargestellt. Die Entwicklungskartedes Landschaftsplanesweist für den Berejch des '1.1- Erhaltung Planungsraumes das Entwicklungsziel aus; mit der Spezifizierung der ,,Erhaltung einer mit naturnahenLebensräumen oder sonstigennatürlichen '. Landschaftselementen reichodervielfältigausgestatteten Landschaft Der geplante Geltungsbereichliegt zum überwiegendenTeil innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.2-1 ,,BielefelderOsning mit TeutoburgerWald und OsningVorbergensowie RavensbergerHügelland".Das Landschaftsschutzgebiet dienldenallgemeinen im S 21 LG genannten Schutzzielen. Ostlich und südlich des Planungsbereiches ist das Landschaftsschutzgebiet mit besonderenFestsetzungenPf 5.2.-14,,Windwehetal mit Seitentälern"festgesetä. Hierbeihandeltes sich um ein ca. 43,7 ha großes,vielfältigstrukturiertes Talsystem, -AuslegungBebauungsplan Nr.04 / 11 ,,Waldstraße" wobei der ,,Eselsbach" und der ,,Holzkampbach" zwei Seitentälerdarstellen.Dem Gebiet kommt in der umgebendenübeMiegend landwirtschaftlichgenutzten LandschafteinebesondereFunktionals Biotopvernetzung zu. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindetsich gegenwärtigim o.g. Landschaftsschutzgebiet. Mit vorliegendemBebauungsplanwird beantragt, die entsprechende Flächeaus dem Landschaftsschutzgebiet zu entlassen. Sparsamerund schonenderUmgangmit Grundund BodenunterBegrenzung der Bodenversiegelung, Widernutzbarmachung von Flächen,Beaehtungder Aspekte zur Nachverdichtungund Innenentwicklung,Aussagenzu Altlasten / Bodenschut / Bodenaushub und Bodenentsorgung Dem Grundsatz des schonenden Umqanqs mit Grund und Boden (S 1a (2) BaUGB)unter Beorenzunqder Bodenversieqelunq wird entsprochen.Die Bodenversiegelung und Verdichtungwird auf der Grundlageder vorgesehenen Planung auf das dem NutzungszweckentsprechendeMaß begrenzt. Die Erschließung der Flächedurchangrenzende, vorhandene Straßenunterstütztdiesen Aspekt. Die Bodenversiegelung wird dadurch so minimalwie möglich gehalten. Unterstütztwird dieses zusätzlichdadurch,dass die Breite der Wohnwegeund Erschließungsstraßen sich ausschließlichan dem örtlichen Bedarf und den Empfehlungen (EAE)orientiert. für die Anlagevon Erschließungsstraßen Die Verkehrsführungist so angelegt,dass einerseitsdie Sportflächendurch die Planstraße,welche von der ,,GresterStraße" abzweigt, erschlossenwerden, andererseitsdas Neubaugebiet angebundenwird. Gleichzeitigwerden von dieser Planstraßeein Teil der erforderlichenStellplätzefür die Sportflächenangefahren. Dadurchkann die Parkanlageund die damitverbundeneversiegelteVerkehrsfläche geringgehaltenwerden.Diesestrift ebenfallsfür weitereerforderliche Stellplätzezu, die entlang der ,,Waldstraße"vorgesehensind. Die ,,Waldstraße"ist bereits ausgebaut. Die Parkplätzesollen von der bestehendenFahrbahnbreiteder abgetrenntwerden.Eine vorhandene,versiegelteFlächekann somit ,,Waldstraße" genutztwerden. Eine vorranqiqeInansDruchnahme von Brachflächen bzw. Wiedernutzbarmachuno von Flächenkann nichterfolgen,da innerhalbdes Gemeindegebietes z.Z. keine Brachflächenverfügbarsind. Eine bevorzugteUberplanung solcherFlächenist für die Gemeinde dahergegenwärtig nichtmöglich. lm Rahmen der vorliegendenPlanung ist die Beachtungdes Aspektes zur Nachverdichtunq und Innenentwicklunq nichtumsetzbar, da das mit dieserPlanung verbundene Planungsziel/ Planungszwecknicht realisierbarist. Dieses liegt insbesondere daran,dass Flächenvon den Grundstückseigentümern nicht zur Verfügunggestelltwerden,die Erschließungdurch widerstreitende Belangenicht hergestellt werdenkannoderauchdieArt derNutzung, wieauchdie Bauweise in der Umgebung sichfür eineNachverdichtung städtebaulich nichtanbieten. Wenngleich der Aspektzur Nachverdichtung und Innenentwicklung in der vorliegenden Planung nicht zum Tragen kommt, so befürwortet die Gemeinde eine nachhaltige städtebaulicheEntwicklung.Dieses kommt indirektzum Ausdruck, in dem eine Flächefavorisiertwordenist,die an den bestehenden Siedlungsrand anschließtund gemeindliche durchdasvorhandene Straßennetz optimalerschlossen werdenkann. Andere,für den Nutzungszweck in Frage kommendeFlächen,sind vor dem Hintergrund des Zielesder Ergänzung der bereitsin Anspruchgenommenen Fläche -Auslegung Bebauungsplan Nr.04/ 11 'WaHstraße" für den Sportübungsplatz sowieder Lageder Flächezum OrtsteilAsemissenohne Belangfür die Planung. lm Rahmen der Vermeidunqvon nachleiliqenBodenveränderunqen wird i.V.m. 3 a Abs. 2 der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Lippe der Bodenaushub S innerhalbdes Plangebietesverbracht,soweit dies technischmöglich ist. Der im Geltungsbereichplanungsrechtlich vorgeseheneLärmschutzwall wird soweit wie möglichaus dem Bodenaushub der im Baugebieterfolgenden Baumaßnahmen aufgeschüttet. Durchdas Belassendes Bodensauf der Flächemit Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Lärmschutzwall wird ein Beitrag zum ökologischen geleistet.U.a. werdenunnötigeTransportwege Baumanagemenl zur Deponieoder zur Bodenbörsevermieden.DasVerkehrsaufkommen wirdsomitgeringgehaltenund die Umweltnichtmehrals unbedingtnötigbelastet. Für den Geltungsbereich der PlanungwerdenkelneElä.ghC!-.fnil-89!i.UbCbg!g!9.9! in Anspruch genommen. Innerhalb des Geltungsbereiches liegen keine Informationen Altablagerungen über undAltlastenvor. Der Erhalt schutzwürdiqerBöden ist zu beachten. Gemäß der Bodenkarte, herausgegeben vom Landesvermessungsamt NRW 1990, letzteFortführung1999, steht im Geltungsbereich der BodentypPseudogley-Parabraunerde bzw. Pseudogley an. Gemäßder Karteder schutzwürdigen Bödendes Geologischen Landesbetriebes Krefeld (Ausgabe2004) liegt das Plangebietteilweiseim Bereicheines aufgrund seinersehr hohenBodenfruchtbarkeit schutzwürdigen Bodens.Darüberhinausist er aufgrund seiner noch weitgehenderhaltenen ,,Natumähe"(keine wesenlliche anthropogene Uberprägung) als schutzwürdig anzusehen. Aufgrund einer Standortdiskussion hatsich die Gemeindefür die überplanteFlächeentschieden.Die entsprechenden Belangedes Bodenschutzes werdendaher hinterdie allgemeinen städtebaulichenZiele zurückgestellt.Sehr wohl werden planerischeMaßnahmen vorgesehenwie z.B. kompakteErschließung, Verwendungvon Bodenmaterialien, Lage der Sportfläche,um den Eingriffin den Boden so gering wie möglich zu gestalten. BeschreibungbestehenderGewässer Der Anderungsbereich wird außerhalbdes Geltungsbereiches im Norden und im Süden durch zwei Bachläufeflankiert.Der im Norden verlaufende..Eselsbach" entsprichtin dem für die PlanungwichtigenAbschnitt(Station1200 bis 900) dem historischen Verlaufgem.der ,,Königlich Preußischen Landesaufnahme" von '1895. Der ,,Eselsbach'wird in dem eMähntenAbschnittals ,,naturnahmit alter ErlenKopfüveidengalerie" beschrieben. Die Gewässerstrukturgüte wird als bedingt naturnahbeurteilt. Der im Süden, entlang des Anderungsbereiches, verlaufende,,Holzkampbach" entsprichtebenfallsseinembisherigenhistorischen Vedauf.In dem für die Planung wichtigenAbschnitt(Station1500- 800)wird der Bachverlauf als naturnah,teilweise innerhalb einesEichenbuchenwaldes, beschrieben. Eine detailliertereDarlegungsowie ein Maßnahmenkatalog ist dem ,,Konzeptzur naturnahenEntwicklungder Windweheund deren Nebengewässerim südlichen Gemeindegebiet", erstelltdurchden Garten-und Landschaftsarchitekten E. Klemens, im Auffrag der GemeindeLeopoldshöheim Februar2004, zu entnehmen.Die vorliegendePlanunggreift nicht direkt in das System der Bachläufeein. Die Realisjerung der angestrebten Planungbeeinflußt derenSituation u.a.dahingehend, dass die Einzugsgebiete versiegeltwerden bzw. eine geregelteAbführung des Oberflächenwassers erfolot. Diese Voroehensweisewird beoleitet durch ein 6 -AuslegungBebauungsplan Nr.04 / 11 'Waldstraße" Fachgutachten des Ingenieurbüro KindsgrabGmbH,welchesdemAbwasserwerk der GemeindeLeopoldshöhe vorliegt. Eine Verknüpfungdes Bebauungsplanverfahrens mit dem Gewässerkonzept zur Entwicklungder Windwehe hält die Gemeinde fachlich für wünschenswert. Verschiedene Gründe sprechen jedoch dagegen. U.a. sind dies: zeitliche Abhängigkeit der Verfahrenvoneinander, sowieGrundstückseigentümer entlangder Bäche,deren Grundstückeaußerhalbdes Geltungsbereiches des B-Planesliegen und das B-Planverfahren blockierenkönnen,solangekein positivesErgebnisbzgl. des Gewässerkonzepteserzielt worden ist. Eine Verknüpfung der beiden angesprochenen Verfahrenwirddaherals nichtreal,sierbar erachtet. Kuzbeurteilung Eingriffsregelung/ Umweltverträglichkeit In den jeweiligeneinzelnen Schutzbereichen Mensch,Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschafrsowie Kulturgüter-und sonstigeSachgütersind keineerheblichenBeeinträchtiqunqen durchdas Planvorhaben zu erkennen. Hinsichtlichder Wechselwirkungen zwischenden verschiedenen Schutzgüternsind keineverbleibenden, erheblichenUmweltauswirkungen zu eMarten. Mit dem Geltungsbereich wirdeineFlächein Anspruchgenommen, auf der bisher keineBaurechtebestehen.Der zenträleTeil der Planung,mit dem Schwerpunktder Schaffungvon Wohnbaufläche, ist bis heuteunversiegelt. Ein Eingriffin den Natur-und Landschaftshaushalt ist danachim Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes gegeben. Die Nr. 04/11 ,,Waldstraße" gem. S 1 a BaUGBi.V.m.BNatSchGsowie naturschutzrechtliche Eingriffsregelung das Aufzeigenvon Maßnahmenzur Bewältigungvon Eingriffsfolgenist daher erforderlich. Ein erheblicherEingriffin den Natur-und Landschaftshaushalt ist mit der vorgelegtenPlanungnichtzu sehen. Alle weiteren umweltrelevanten lnhalte sind dem Punkt lV Umweltberichtdes Bebauungsplanes zu entnehmen.Die Ausführungen und die Bilanzierung zur Eingriffsregelung sindunterPunktV der Begründung zu finden. Landwirtschaft Für dje Landwirtschaft erfolgtim Zugeder beabsichtigten Planungeine Reduzierung der verfügbarenFlächen.Da es keineverfitgbarenBrachflächen im Gemeindegebiet gibt, als Alternative muss hingenommenwerden, dass hierdurch Flächen der landwirtschaftlichen Nutzungentzogenwerden. Für den landwirtschaftlichen Verkehrergebensich durch die vorliegendePlanung keine Veränderungen. In den Bestand der Grester Straße, die von landwirtschaftlichen Fahrzeugengenutäwird,wird nichteingegriffen. Zudembesteht zwischenFahrbahnund den möglichenVorgärtenein Slraßenseitengraben. Dieser bleibterhaltenoderwird ggf. als Fußweg/ Radwegausgebaut.Die Benutzungder GresterStraßemit landwirtschaftlichen Fahzeugenbleibtdaherunproblematisch. 2. BelangedesVerkehrs/ der Erschließung Die vorhandeneVerkehrssituationwird durch die Planung nur unwesentlich beeinflusst.Mit der Siedlungserweiterung ist zwar eine Zunahmedes Verkehrszu erwarten,die Verkehrsströme werden sich jedoch auf die ,,GresterStraße"bzw. ,,Waldstraße"beschränken. Beide Straßen führen den Verkehr aus dem Neubaugebietvon den bestehendenangrenzendenSiedlungsbereichen fort. Die Straßen verfügen über einen ausreichendenStraßenquerschnitt,um das Verkehrsaufkommen aufzunehmen. 7 -AuslegungBebauungsplan Nr.04 / 11 'WaBstraße" Die äußereErschließunq erfolgtdurchdie ,,Waldstraße", Straße",die Straße ,,Grester und die Straße ,,Hudeweg" ,,PansheiderWeg'. Von den beiden letzgenannten Straßenwird jeweilseine Grundsttickstiefe in RichtungNeubaugebiet erschlossen. Diese öffentlichenSiedlungsstraßen werden mit dem Neubaugebieterstmalig einseitig bzw. beidseitig bebaut. Die bestehenden Straßen sind hierfür verkehrstechnisch ausreichenddimensioniert.lm Gegensatzzu heute, wird der VerkehrvermehrtRücksichtauf ein- und ausfahrendePkws von den zukünftigen Baugrundstücken nehmenmüssen. Die Planstraße1 wird von der Straße ,,Hudeweg"abgeführt.Dies stellt eine günstigereAnbindungder Bauflächendar als von der ,,Grester verkehrstechnisch Straße".Die tiefereLageder Zufahrtenzu den Wohnhäusern,,cresterStraße"Nr. 142,'144 bis 146 a erschwertbereitsheutedie Sicht auf diese Straße.Bei einer Anbindungder Planstraße 1 an die,,GresterStraße"würdei.V.m.dem Ein- und Ausfahrverkehr der Planstraßediese Situationunnötigunterstützt.Die Planstraße2 zweigtvon der,,Grester Straße"ab und erschließtnebendem Neubaugebiet auchdie Flächenfür Sportund Spielanlagen. Für die Sportflächen ist dadurchkeineseparate Erschließungerforderlich.Die Planstraße3 erschließtdas Neubaugebietvon der Waldstraßeund versorgtverkehrstechnisch den gesamtennördlichenBereichdes Plangebietes. Von der Planstraße2 wird ein Teil der erforderlichen Stellplätzefür die Flächenfür Gemeinbedarfangefahren. Die StellplaEanlageund die damit verbundene Verkehrsflächekann dadurchgering gehaltenwerden.Am Vereinshausund dem JugendtreffGreAsekönnendie bereitsvorhandenenStellplätzeweitefiin genutz werden.Zudemkönnenfür alle Nutzungeninnerhalbder Flächenfür Gemeinbedarf im vorhandenenStraßenraumder ,,Waldstraße" Parkstreifenfür Pkws vorgesehen weroen. Innerhalb des Neubaugebieteswerden sporadischBesucherparkplätze für die zukünftigenAnwohnergeschaffen.Wichtig dabei ist, dass kein Verkehr von den Flächenfür Gemeinbedarfin das Wohngebietgezogenwird. Die Festlegungder Besucherparkplätze wirdder Fachplanung überlassen. Die von den zukünftigenAnwohnernbenötiqtenStellplä?esind auf den eigenen Grundstückenbereitzustellen. Um hier Vorsorgezu treffen,sind die Garagenund Carportsin einem Abstandvon 5 m zum öffentlichenStraßenraumzu errichten. Damitwird gewährleistet, dass vor den überdachtenStellplätzenggf. ein weiteres Fahzeug geparktwerdenkann.Gleichzeitigragt der Pkw nicht in den öffentlichen Straßenraumhinein,wennzum Offnendes Garagentores das Fahrzeugmit Abstand zu diesen kurzfristigabgestelltwerden muss. Hier wird insbesonderean die Verkehrssicherheit von Kindernund älterenMenschengedacht. Die innere Erschließunqerfolgt über reine Wohnwege(Tempo7). Die Verkehrsführungunterstützt die Quartiersbildung der Bebauung, u.a.auchdurchdie Wendehammer.DieWendehammer werdenals multifunktionale Flächenangesehen. Neben ihrer grundsätzlichenVerkehrsfunktionsollen sie auch durch die zukünftigen Anwohnergenutztwerden.Denkbarwäre die Nutzungals Spielfläche oder für Nachbarschaftsfeste. Die Größe und Form der Wendehammergewährleistet, dass Müllfahrzeuge wendenkönnen. Das gesamteNeubaugebiet wird durchein Fußwegenetz durchzogen, das an die bestehendenangrenzendenFußwege anschließt.Dadurch ist eine gefahrlose - Zielpunkte Nutzungfür KinderundältereMenschen gegeben sinddie Flächenfür - Auslegung Bebauungsplan Nr.04 / 11,,Waldstraße" Gemeinbedarf/ Sportflächen,Spielplätze,Jugendtreff,Vereinshausoder die Fußwegeverbindung entlängdes Eselsbaches. Die Straße,,Pansheider Weg"mündetauf der Höhedes WohnhausesGimpelstraße 27 tn eine privateZufahrt.Paralleldazu befindetsich ein sogenannter Trampelpfad, der sich aus der Situationentwickelthat und zum öffentlichenFußwegentlangdes Gewässers.Eselsbach"führt. Die Gemeindenimmt diesen Pfad als öffentlichen Fußweg auf. Von der Straße ,,Pansheider Weg" führen zwei Fußwege in das Neubaugebiet.Eine weitere erschließungstechnische Anbindungvon der Straße geplant. Weg' in das Neubaugebiet ist nicht ,,Pansheider 3. Belangeder Baukultur/ des Denkmalschutzes Durchdie geplanteEMeiterungder Wohnbebauung und der Sportanlagen entsteht ein neu geordneter,östlicher Siedlungsranddes OrtsteilesAsemissen.An das Neubaugebietschließtsich überwiegendeine Waldflächeund landwirtschaftliche Flächenan. Für die Wohnbaumaßnahmen werdenüberdas üblicheMaß keineumfangreichen Geländeveränderungen erforderlich.Bei Realisierungdes Sportplatzeswerden Bodenveränderungen nötig. Eine wahrnehmbare Veränderungwird die Errichtung des Lärmschutzwalles darstellen.Dieserkann durch entsprechendeModellierung, Höhengestaltungund Bepflanzungin das Orts- und Landschaftsbildeingefügt weroen. ArchäologischeBaudenkmäler oder ur- und frühgeschichtliche Fundplätzesind im Geltungsbereichder Anderung nicht bekannt. lm Bebauungsplanverfahren wird vorsorglich ein Hinweis auf das Vorgehen bei eventuellen Bodenfunden aufgenommen.Des weiterenwird die GemeindeLeopoldshöhe den Beginnihrer Erdarbeitendem Westfälischen Museumfür Archäologie,hier im Auftrag:Lippisches Landesmuseum, Ameide4, 32756Detmold,Tel. 05231/ 9925-0;Fax:052311992525. mindestens2 Wochenschriftlichim vorausanzeigen. 4, BelangederVer-und Entsorgung, der Oberflächenentwässerung und desWasserschutzgebietes lm Plangebiet ist kein oberirdischesGewässer vorhanden. Der nördliche grenzt allerdingsdirekt an das Gewässer..Eselsbach"an. Der Geltungsbereich und ,,Eselsbach" sein Auebereichbzw. sein natürlichesUberschwemmungsgebiet liegt ca. 2 m tieferals die geplanteWohnbaufläche im Bebauungsplan. Prägnantist dabei die bestehendeBöschungskante, die einen Höhenversatz von ca. 1m darstellt.Zwischendem Gewässerund den nächstenNeubaugrundstücken ist eine Distanzvon ca. 30 m gegeben,die vonjeglicherBebauungfreigehalten wird. Südlichder,,GresterStraße"/ des Plangebietes verläuftin einerEntfernungvon ca. 80 m das Gewässer'Holzkampbach". Die vorliegende Planungberührtdieses Gewässer und sein Überschwemmungsgebiet nicht im räumlichen,jedoch im funktionalen Zusahmenhano.l I Die Eeschreibung desZustandes desGewässers undseinesUmfeldes wid unterPunktlll. 1 Beranqe des desNaturschulzes Umweltschuizes, undder Landschaflspiege wiedergegeben. -AuslegungBebauungsplan Nr.04 / 1 1 ,,Waldstraße" BeideGewässerwerdenals Vorfluterzur Abftihrungdes Niederschlagswassers in Anspruchgenommen.Durchdas Geländedes Bebauungsplanes verläuft in ostwestlicherRichtungaufgrunddes natürlichenGefällesein Scheitel.Der südliche Bereichmit einer Größevon etwa 8,6 ha weist ein mittlerescefälle von l8?oo,der nördlicheTeilbereichmit rund 2,7 ha ein cefälle von sogar 34%oauf. Diese topographischen Verhältnisseerfordernes, dass anfallendeRegenwasserin zwei Reoenrückhaltebecken zu sammeln.Die dem Gewässer,Eselsbach"vorgeschaltete Regenwasseranlagewird auf dem Flurstück 11-08 vorgesehen. Das Regenrilckhaltebecken wird -eine Fläche von 1.125 m' aui/veisen,mit einem Rückhaltevolumen von 277 m". Entlangder ,,GresterStraße"ist ein ca. 10 m breiter Abschnittgeplant,innerhalbdessensich die zweiteRegenrückhalteanlage befinden wird. Vorgesehensind dafür zwei hintereinandergeschalteteMulden auf einer Flächevon 3.150m' , mit einemRetentionsvolumen von insgesamt 1.100m3.Beide Regenrückhaltebecken werdenals Erdbeckenangelegt. Beide Vorfluter gehören zum Einzugsgebietder Windwehe lcebietskennzahl 464.622und 464.6231. Die Einleitunqsmenqen (die Drosselwasserabflüsse) in die genanntenGewässer liegen bei 44,5 l/s für das südlicheund bei 12 l/s für das nördlicheTeilgebiet. Hydraulischgesehen bestehenfür die Vorfluter keine Bedenken,da die oben genannten Einleitungsmengen dem natürlichen Landabfluss von 5l/s*ha angepasst wuroen. Das lngenieurbüro Kindsgrabaus Leopoldshöheeratbeiletz.Z. alle technischund rechtlich erforderlichen Mäßnahmen in Zusammenhang mit der Niederschlagswasserabf ührung. Es wird davon ausgegangen,dass die zu entwässerndenFlächen ozw. oeren Oberflächenals normal verschmutztangesehenwerden können. Die geplante Nutzung,Wohnbebauungund Sportflächen,lassen diese Vermutungzu. Eine Regenwasserbehandlung wirddeshalbals nichterforderlich angesehen. Von einer offenen Zuführung des Oberflächenwassers zu den Regenrückhaltebecken hat das planerischeKonzeptAbstandgenommen,da diese nebender eigentlichenErschließung eine eigenständige Trasseerfordert.Der dafür bereitzustellende Raumstehtals Bauflächenichtzur Verfügung.Aufgrundder Größe des Baugebietes und dessen Konzeption,würde der Baulandverlustnicht unerheblich sein (ca. 1000 lfd. Straßenmeter),weshalb sich eine offene Grabenführungin den Wohnbauflächenbereichen nicht anbietet.Sehr wohl wird diese Möglichkeitfür die zusammenhängende öffentlicheFlächeinteressantsein. Hier wird zusammen mit der Fachplanung diskutiert. die Oberflächenwasserabführung in offenerForm in Kombinationmit der angestrebten Nutzungzu verbinden. lm Rahmender Bauleitplanung wirddiesesDetailjedochder Fachplanung überlassen. Die Flächenfür die Regelungdes Wasserabflusses sind gegenwärtignoch im Privateigentum. Grundsätzlichist beabsichtigt,eine dezentraleNiederschlaqswasserbeseitiqunq vorzunehmenund das Oberflächenwasser auf der unversiegeltenFläche zur Versickerungzu bringen. Durch verschiedeneBodengutachtenim Auftrag des AbwasseMerkesder GemeindeLeopoldshöhe ist jedochfestgestelltworden,dass die im Gemeindegebiet anstehendenBodentypeneinen hohen Lehmanteil 10 Bebauungsplan Nr 04 / 11"Waldstraßd-Auslegung- aufweisen.Damitverbundenist ein unqünstiqer Durchlässiqkeitsbeiwert. Es ist daher davon auszugehen,dass eine Versickerungauf den Baugrundsttickennicht realisierbarist. Die Gemeindehat sich daher dafür entschieden,eine ortsnahe Einleitunggem.S 51aAbs. 1 Landeswassergesetzes und Ziffer5.2 und 8. des RdErl. vozunenmen. Wegendieserschwerdurchlässigen Bodenverhältnisse werdenkeineFestsetzunqen zur Regenwasserversickerung vorgenommen. Stattdessen setztder Bebauungsplan auf Maßnahmen,die Versiegelungvon Grund und Bodenzu vermeidenoder zu mindern. Das neu zu erschließendeEntwässerungsgebiet soll im Trennsvstementwässert werden.Die Ableitungdes Reqenwassers erfolgtfür beideTeilbereicheaufgrundder natürlichenGeländeneigunggetrennt: das Niederschlagswasser des südlichen Bereiches wird über 2 zusammenhängendeRetentionsmuldenin den ,,Holzkampbach",das Regenwasser der nördlichen Fläche über ein Retentionsbecken in den,,Eselsbach"eingeleitet.Beide Vorfluter gehören zum Einzugsgebiet der Windwehelcebietskennzahl 464.622und464.6231. SildlichesTeilgebiet Nördliches Teilgebiet EinleitungsstelleHolzkampbach EinleitungsstelleEselsbach Rechtswert 3/78792 Hochwert s761 461 3/78 667 a761 782 Mit wild abfließendem Wasservon angrenzenden landwirtschaftlichen Flächenwird aufgrundder topographischen Situationin der Umgebungund den örtlichen Gegebenheiten nichtgerechnet. Das Schmutzwasser des Bebauungsplangebieteskann hinsichtlich der Abwasserbeseitisunqgebündelt in nördlicher Richtung in die vorhandene Mischwasserkanalisation eingeleitetwerden, welche parallel zum ,,Eselsbach" verläuft. Der Mischwasserkanal führt das Schmutzwasserüber die PumDstation Greste dem KlärwerkSchuckenbaumzu. Die Kläranlagein Schuckenbaumist entsprechend der gemeindlichen Entwicklungausgebautund entsprichtden neusten Regelnder Technik. Das Plangebiet befindet sich in keinem Wasserschutzqebiet / Heilquellenschutzoebiet. Die Versorgungmit Frischwasserwird als gesichertangesehen.Das bestehende Leitungsnetzist hierfür ausreichenddimensioniert,ebenso die Anlagen zur Wassergewinnung.Das Versorgungskonzept wird durch ein Fachplanungsbüro erstellt.Die Gewährleistung bzgl. der Löschwasserversorqunq für das Plangebiet übernimmtdie GemeindeLeoDoldshöhe. Die technische Anbindung des Plangebietesan die Versorgungssysteme für EleKrizitätund Telekommunikation sowieder Erdgasversorgung ist möglich. 11 -AuslegungBebauungsplan Nr.04 / 11,,Waldstraße" 5. Belangevon Sport,FreizeitundErholungsowiedersozialenund kulturellenBedürfnisse Die Ortsteile Asemissen/ Greste verfügen über ein vielfältigesAngebot an Kindertagesstätten, Einrichtungender Jugendhilfe,der Kirchen und religiösen Gemeinschaften. EineGrundschule, die Gemeindebücherei und mehrereSportplätze sowie Turn- und Sporthallensind ebenfallsvorhanden.Daneben besleht ein umfangreiches Angebotdurchkaritative, sportlicheundsonstigeVereine. In der Vergangenheit wurde immerwiederdie Sportplatzsituation des bestehenden Sportplatzesin Verbindungmit der dortigenTurn- und Festhallein der Gemeinde Leopoldshöhe diskutiert.Letäendlichführtedies zum Gutachtenvom Westfälischen Amt für Landes-und Baupflegeund der heutevorgelegtenPlanung. Die Standortentscheidungund bauleitplanerischeNotwendigkeit bzw. eine Beurteilungder Sportplatzsituation in Verbindungmit einer eventuellzusätzlichen Sporthalle ist eingehend in der 18.Anderung des Flächennutzungsplanes dargelegt worden,weshalbhiernachrichtlich daraufveMiesenwird. Grundsätzlichist festzuhalten,dass für ein Neubaugebietdieser Größenordnung Belangevon Sport,Freizeitund Erholungsowiesozialeund kulturelleBedürfnisse zu beachtensind. Die weitere Ausführunghierzu erfolgt unter PunK 7 ,,Zukünftige Nutzung". 6, Belange der Forstwirtschaft Die Belange der Forstwirtschaftsind durch den südlich, direkt an den GeltungsbereichangrenzendenWald zu beachten. In Rücksprachemit dem Landesbetrieb Wald und Holz,ForstamtLage,ist ein 25 m Abstandzum Waldrand einzuhalten.InnerhalbdiesesAbstandesist aufgrundder Gefahrvon Windbruchund den sich darausergebenenSituationen, keine Bebauungzulässig.In diesem Abstand liegt die 'Grester Straße"mit einer Straßenbreitevon ca. 10 m. Hieran grenztein ca. 15 m breiterStreifenan, in dem eine Regenrückhalteanlage für das Plangebietvorgesehenist. Erst daranschließtsich die Flächefür Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sportund einer Bauflächean. Der Vorgabedes Forstamtes wird somitentsprochen. Diesestrifffauchfür den Bereichdes Geltungsbereiches zu, der sich gegenüberdem westlichenWaldrandbzw.dem WohnhausGresterStraße 146 befindet. Die externeAusgleichsfläche auf dem Flurstück162,in der Flur 2 der Gemarkung Asemissensowiedem Flurstück790 in der Flur4 der GemarkungBechterdissen wird aufgeforstet. Die Gliederungder Aufforstungsfläche und derenZuordnungwird unter PunktV. Eingriffsregelung weiterdargelegtund erfolgteunterfachlicherBetreuung des ForstamtesLage. Mit den vorliegendenUnterlagenwird ein Antrag auf gestellt. Erstaufforstung durchdie GemeindeLeopoldshöhe 12 -AuslegungBebauungsplan Nr.04 / 11 ,,Waldstraße" 7. ZukünftigeNutzung Die übeMiegendeFläche (ca. 6,9 ha) des Bebauungsplangebietes wird als Wohnbauflächeentwickelt.Sie ist im westlichenTeil des celtungsbereiches vorgesehen. Die verbleibendeFlächevon 3,7 ha ist als Flächefür den Gemeinbedarfgeplant. Gegenwärtigbestehtein Jugendheffund ein Sportübungsplatz. Zu diesemsoll ein weitererSportplatzhinzukommen. Zwischender geplantenWohnbauflächeund der Sportfläche / Gemeinbedarfsfläche wirdeineLärmschutzwall vorgesehen StädtebaulichesKonzept Die Verbesserung des Angebotesin der Jugendarbeit, im Sportbereichund in der Schaffung von Wohnbauflächenim Ortsteil Asemissen / Greste hat das städtebaulicheKonzeptmaßgeblichbeeinflusst.Dominantist dabei die Absicht einenSportplatzzu errichten.Die Lagedes Sportplatzes wird u.a. bestimmtdurch die vorhandeneWohnbebauung nördlichdes Gewässers,,Eselsbach" und der Straße,,Pansheider Weg", die Topographiedes Geländes,dem Schattenwurfdes Waldessüdlichder,,GresterStraße"und die Erreichbarkeit der Sportanlagen, einschließlich der Sanitäreinrichtungen für die Sportler. Bei der Bereitstellung von Flächenfür Sportanlagen, hier vorrangigein Großspielfeld für Fußball,ist zu berücksichtigen, dass von dieser Einrichtungsowie von den vorhandenen AnlagenLärmimmissionen planerisch ausgehen. Um dieseSituation zu verdeutlichen und einenSchutzfür das Neubaugebiet zu erzielen,ist zwischenden (Sport/ Sportplatz/ Veranstaltungseinrichtung) Flächenfür Gemeinbedarf und den Flächenftlr Wohnbebauungein ca. 4 m hoher Lärmschutzwall vorgesehen.Des Weiterenist eine öffentlicheGrünflächegeplant.In der KombinationLärmschutzwall und öffentlicheGrünflächewirdein möglichstweiterAbstandzwischenNeubaugebiet und Sportflächen erzielt.Diesesgeschieht, um die Flächenfür Wohnbebauung, die durch Immissionenbeeinflussten werden, so gering wie möglich zu halten. Gleichzeitigwird mit dieser Kombinationin Verbindungmit den Flächenfür Sport eine zusammenhängende öffentlicheFlächemit "parkähnlichem CharaKe/' erreicht. DieseVorgehensweise ermöglichteine flexibleNutzungin Anbetrachteventueller (2.8.die EnichtungeinerSporthalle), Anderungswünsche die sich ggf. in der Zukunft im Baugebietbzw. in der gemeindlichen (sieheauch Entwicklungherauskristallisiert AnlageNutzungskonzept). Flächefür Gemeinbedarf Bei der Flächefür Gemeinbedarf handeltes sich einerseitsum den bereitsbestehendenSportübungsplatz, andererseits um den geplantenSportplatzmit eventueller Ergänzungum eine Sporthalle.Ob der geplanteSportplatzrealisiertwird, steht noch zur Diskussion an. Gleiches trifftfür die Sporthalle zu. Um hiereinenausreichenden Handlungsspielraum für die Gemeinde Leopoldshöhezu eröffnen, damit entsprechend der gemeindlichen Entwicklungreagiertwerdenkann,wird die Fläche (s. wie folgtfestgesetzt auchAnlageNutzungskonzept): Festsetzu ZweckbestinJmuno I Bestand/ Planu Flächefür Gemeinbedarf Sportplatz BestandSportübungsplatz Sport Planung Sportplatz, Sporthalle 13 Bebauungsplan Nr.04 /'11 ,Wabstraße'-Auslegung Die Einrichtungdes Jugendtreffs GreAsemit demangeschlossenen Vereinshausdes TUS Asemissenwird ebenfallszur Flächefür Gemeinbedarf gezählt.Die dortigen Veranstaltungen sind rechtvielfältigstrukturiert.Geradeaber auch im Hinblickauf das Neubaugebiet und den demographischen Wandelkönntesich die Nutzungnoch gestalten.Um auchden zukünftigen facettenreicher Anwohnernim Neubaugebiet zu signalisieren,dass an diesem Standort ein Gebäude mit unterschiedlichen .besteht, wird folgende Formulierungder Festsetzung Nutzungsbedürfnissen vorgenommen: Festsetzun Zweckbestimmuno / Bestand Flächefür GemeinbedarfVeranstaltungseinrichtung für Sport, Bildung,Kultur und sozialeZwecke BestandVolleyballfeld,Vereinshaus,Jugendtreff . Mit der Formulierung Sport wird das bestehende Vereinshaus, mit den Bestimmungen Bildung,Kulturund sozialeZweckeder JugendtreffGreAseerfasst. Die Veranstaltungseinrichtung führt die gegebenenNutzungenund eventuellsich aus dem demographischen Wandelu.a. auchi.V.m.dem Neubaugebiet benötigten Nutzungen,an einem Standortzusammen.Gerademit der Bezeichnung,,Bildung" und ,,Kultu/'sollenauchmultifunktionale Veranstaltungen ermöglichtwerden,die z.B. im Jugend-aber auch im Seniorenbereich stattfinden.U.a. könnte auch die VHS Kursein den RäumengebenodereineBegegnungsstätte eingerichtet werden. Auf der Fläche für Gemeinbedarf,mit der Zweckbestimmung Sport und mit der ZweckbestimmungVeranstaltungseinrichtung, wird eine Bauqrenze festgesetzt. Damit wird deutlichhervorgehoben, dass ggf. baulicheAnlagenerrichtetwerden, geplant sind bisher ein Sportplatz,ggf. eine Sporthalle.Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die Gemeinde aufgrund der allgemeinen Veränderungstendenzen auch bauliche Anlagen z.B. Gebäude, mit anderen Nutzungenfür den Sportzur Realisierung bringenkönnte. öffentliche Grünfläche Der geplanteSpielplatzwird als öffentlicheGrünflächemit entsprechendem Symbol dargestellt.Sie soll einerseitsden notwendigenFreiraum,auch in spielerischer Hinsicht,für das Neubaugebiet erfüllen,andererseits auch eine Verbindungzur Flächefür Gemeinbedarf und den dortigenNutzungenherstellen.Der öffentlichen Grünfläche kommtdaherdie Bedeutung einesquartiersverbindenden Grünzuges mit Parkcharakterzu. Betont wird dieses auch durch die vorgesehenefußläufige Verbindungim Lärmschutzwall zwischen öffentlichercrünfläche und Fläche für Gemeinbedarf.Die Art und Weise der Ausgestaltung der Verbindungwird von der Fachplanungbestimmt.Diese hat sichezustellen,dass die Funktion des Lärmschutzwalles bestehenbleibt. Anpflanzungen auf der öffentlichen Grünfläche erfolgen zur angrenzenden Wohnbebauung. Damitjst beabsichtigt, visuellund durchräumlichen Abstanddie lmmissionsbelastung desSpielplatzes zu mindern. 14 -AuslegungBebauungspian Nr.04 / 11,Waldstraße" Gestaltungder Baukörper Die gestalterischenAnforderungen,die sich aus der Bestandsaufnahmeder Nachbarbebauung und der aktuellenBaukultur ableiten,wird auchdurchdie Lage des Bebauungsplangebietes zum Ort wie aber auch durch die Morphologiedes Geländesbestimmt.Durchdas Geländeverläuftin ost-westlicher Richtungaufgrund des natürlichenGefällesein Scheitel.Von der Straße"Hudeweg"(ca. 130 m) zur (ca. 124 m) fällt das Geländeum 6 m. DieserGeländeverlauf und die ,,Waldstraße' Tatsache,dass der neu geschaffeneSiedlungsrand an der,,GresterStraße"durch den vorhandenen Wald ,,verdeckt" bzw.eingegrüntist, empfiehltdie vorgenommene Staffelungin der Geschossigkeit. Bei der Festsetzung der Geschossigkeit ist neben der Topographieauchdie Wirkungder Gebäudehöhe bzgl.Verschattung,räumliche Verdichtung, Bildung von Orientierungsmerkmalen im Gebiet und / oder -nutzung Gebäudebedarfbzw. zu berücksichtigen.Parallel dazu wird die Zweigeschossigkeit als zwingendfestgesetzt.Diegestalterischen Gründedafürsind, dass mit einer in sich abgestimmten gleichmäßige Gebäudehöhe eine Struktur wahrnehmbarwird. Die Belebungder Strukturerfolgtdagegendurch verschiedene Dachformen,Gebäudetypen, Materialienund Farben.Gleichzeitigkann mit dieser Festsetzung eineoptimaleAusnutzungder Grundstücke erzieltwerden. Mitbestimmendin der Frage der Gestaltung des Gebietes sind auch die Auswirkungendes Sportlärmes.Insbesondereauf den Flächen, in denen die Richtwerteüberschritten werden(siehe Planzeichnung zum Schutz ,,Vorkehrungen gegen schädlicheUmwelteinwirkungen"), sind Festsetzungen vorgegeben,die den Handlungsempfehlungen des Lärmschutzgutachtens folgen. Gleichzeitigwerden aber auch die gestalterischen Rahmenbedingungen der Umgebungbeachten.Die Gemeinde Leopoldshöhespricht sich für die Bebauung der betroffenen und gekennzeichneten Uberschreitungsbereiche durchden sich entwickelnden Sportlärm aus. Maßgebenddafür ist jedoch,dass im 1. Obergeschoss bzw. im Dachraumder betroffenenBereichegesundeWohn-undArbeitsverhältnisse gegebensein müssen (sieheUnterpunktlmmissionsbelastungen). Um diesessichezustellen, wird eine Wohnnutzungim 1. Obergeschossbzw. im Dachraumin den von Sportlärm beeinflusstenBereichennicht ermöglicht.Dieses erfolgt durch Reduzierungder Trauf- und Firsthöhesowie Ausschlussvon Dachaufbauten / -einschnittenoder öffnungsfähigeFenster.Dachfensteroder Lichtbänder,die nicht geöffnetwerden können und somit ausschließlich zur Belichtungdienen, werden dagegen zugelassen. Damitsoll ermöglicht werden,dass bei Einsparung der Raumdecke zwischenErd-und Dachgeschoss einezusätzlicheBelichtungsquelle möglichist. Die vorgenannten Einschränkungenlassen hier insbesondere den Gebäudetyp ,,Bungalow"zu, dessen Wohnfläche sich im Erdgeschossbefindet. Dieser Gebäudetypfügt sich gestalterischin die bisherigenAusführungenzur cestaltung ein undneutralisiert die lmmissionssituation. Art und Maßder Nutsung,Festsetzungenzur cestaltung der Baukörper Als Fortsetzung der vorhandenen Wohnbebauungwird ein Allgemeines Wohngebiet gemäß$ 4 BaUNVOfestgesetzt,das vorwiegenddem Wohnendient. Die gemäßS a(3) Nr.4 und 5 BaUNVOausnahmsweise zulässigenNutzungen werden dagegen.ausgeschlossen, da diese dem örtlichenRahmen und den Planungszielen nichtgerechtwerden - die Bedarfsorientiert werden- in Anlehnung an die angrenzende Siedlungsstruktur Nutzungsmaßeauf eineein- bis zweigeschossige Bebauungabgestellt.Es soll eine typischeFamilienhausbebauung mit maximal 2 Vollgeschossen entstehen. Das Maß 15 -AuslegungBebauungsplan Nr.04 / 11,Waldstraße" Nutzungunddie planungsrechtlichen InhaltegemäßS I ('1)Nr. I und der baulichen durchfolgendeRegelungen bestimmt: Nr. 2 BaUGBwerdenin den Baugebieten für a) Zweigeschossige Bebauung(zwingend)auf Teilflächender Wohnbauflächen ggf. mit Eigentumswohnungen, um eine maßvolle Ein- und Zweifamilienhäuser Ausnutzungvon Grundund Bodenzu etzielen.Die Ausführungerfolgtin offener Bauweise;die l,btzungsmaße orientierensich bei einerTraufhöhevon max.6,50 Mit diesenFestsetzungen sind nebendem klassischen m an den Obergrenzen. Gebäudetypen zulässig.Diese werden Einfamilienhaus auch zweigeschossige gegenwärtignachgefragtund ermöglicheneine Einbindungin die vorhandene Bebauungssituation. Gleichzeitigstellt die Festsetzungder Zweigeschossigkeit unterschiedliche dar, um bei den einzelnenBauabschnitten eine Schnittmenge Gebäudetypen anbietenzu können. b) Eingeschossige Einzel- und Doppelhäuser(Traufhöhemax. 4,50 m) für die vorrangig gewünschte familiengerechte Bebauung. Sie stellen den übeMiegendenGebäudetypus in der GemeindeLeopoldshöhe. (Traufhöhe max.3,50 m) für das c) Eingeschossige Einzel-und Doppelhäuser Wohnenauf einerEbene. (GRZ,GFZ) orientieren sich mit 0,4 bzw. Die Grund- und Geschossflächenzahlen die auch in diesemBereichgewünscht 0,8 an durchschnittlichen Hausgrößen, werden.Als Bezugspunkt für die Höhenmaßewird auf die Oberkantedes natürlich gem. im Bebauungsplan, abgehoben. anstehenden Geländes, dem Höhenlinienplan NachS I (1) Nr.6 BaUGBwirddiezahl der wohnungenaufmaximal2 Wohnungen je Wohngebäudebzw. 1 Wohnungje Doppelhauseinheit beschränkt.Gesichert werden soll hiermit die funktionale Gliederung des Siedlungsraumes, familiengerechtes Wohnenund eine hierjeweilsnur mäßigeVerdichtungi.V.m.dem wird damit auch die vorhandene Maß der baulichenNutzung.Berücksichtigt Wohnbebauungim Westen und Norden mit typischem Ein- /Zweifamilienhauswürde dagegenden Charakter.Eine alleinigeReduzierung der Nutzungsmaße Doppelhäuser sowie zweigeschossige Spielraumder Bauherren,flächensparende weitgehendeingrenzen. EinJZweifamilienhäuser von der Begrenzungder Zahl der Wohnunqenwird Die Ausnahmereqelunq Wohnenermöglicht.Hier wird den Bedürfnissen ausschließlich für altengerechtes Das Wandelentsprochen. ältererMenschen,mit Blickauf den demographischen Durchschnittsalter der Bevölkerungwird stetig ansteigen.Damit verbundensind der Wohnungenselber,aber auch die Form des besondereAusstattungsmerkmale Wohnen,Hausgemeinschaften, zusammenlebens an sich.Begriffewie barrierefreies Nachbarschaftenoder belreute Wohngruppenbeschreibendiese besonderen nicht spezifizieren.Die Wohnbedürfnisse, können es aber bauplanungsrechtlich Gemeinde Leopoldshöhehat allerdings den planerischenWillen, dass bei für ältereMenschen,diese nichtan VorstellungeinesWohn- und Lebenskonzeptes der Beschränkung der Anzahlder Wohnungenscheitert.DieseAusnahmeregelung FlächeAnwendung. findet jedoch ausschließlichauf der dafür gekennzeichneten Einerseitswird die Auffassungvertreten,dass die Flächesich besondersfür diese Wohnformanbietet(u.a. Grundstückszuschnitt, Nähe zur Flächefür Gemeinbedarf gesellschaftlichen Leben; hier Sportveranstaltungen, und dadurch Teilhabe am Kinderspielplatz, Kulturangebote),andererseits soll den EMerbern von Baugrundstücken signalisiertwerden,dass auf dieser Flächeauch ein größerer, kompakterBaukörperentstehenkönnte. 16 - Auslegung Bebauungsplan Nr.04 / 11 ,,Waldstraße" Vorgeschriebenwird bedarfsgerechtdie offene Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern,alsoim Grundsatz durch WahrungeinesseitlichenGrenzabstandes die Gebäude.Lage und Tiefe der überbaubarenGrundstücksflächenbzw. der nichtübeöaubarenFlächenwerdendurchBaugrenzenbestimmt.Um eine günstige Besonnungzu erreichen, wird die Ausrichtungmöglichstvieler Wohn- und Gartenflächen nach Süden bis Westen angestrebt. Abstände zu den Erschließungsstraßen sind,soweitsinnvoll,flächensparend auf bis zu 3 m reduziert worden. Damit wird den Grundstückszuschnitten, welche durch die öffentlichen Anlagenwie z.B. Lärmschutzwall werden,Rechnung oderWendehammer beeinflusst getragen.lm übrigenwerdendie Abständeauf 5 m festgelegt.Dies entsprichtauch dem Mindestabstandvon 5 m vor Garagen und Carports zum öffentlichen Straßenraum. Die Privaten StellpläCe sind auf den Baugrundstücken untezubringen. Der vorgenannteMindestabstandauf den nicht ilberbaubaren Flächen sichert hier die städtebaulichen Ziele (Freihaltungdes Straßenzuges), entlastetden Straßenraum als öffentlicheFreiflächeund schafftggf. einenStellplatz als Stauraum.Seitlichist ein Abstandvon mindestens1 m zu den öffentlichen Fußwegenv.a. aus Gründender Ortsgestaltung und der Kriminalprävention (Tunnelwirkung)zu wahren. Es wird empfohlen, den 1 m Streifen mit standortgerechtenund heimischenGehölzen zu bepflanzen.Gleiches gilt für Nebenanlagen. Die regionaltypischeDachform ist das Satteldach.Darüber hinaus wird das Walmdachzugelassen.Die Dachformenwerden mit großer Bandbreitein der Dachneigungvorgeschrieben. GroßformatigeDachaufbauten/ Dacheinschnitte geschlossene etc, lösendie Wirkungvon Dachflächen auf, Dachund Traufewerden als prägendeGestaltungselemente kaum nochwirksam,optischkann der Eindruck eines Vollgeschossesentstehen.zur VermeidungunmaßstäblicherAufbauten werdenBeschränkungen aufgenommen, die Dachaufbauten in einer ausreichenden Bandbreitezulassen, soweit diese dem HauptdachhinsichtlichGesamtbreite, Ortgang-Abstandund Höhe der Nebendächererkennbar untergeordnetsind. Ausgeschlossen werden Dachaufbauten dagegen grundsätzlich auf den Wohnbauflächen, auf denendie Gebäudezweigeschossig zu errichtensind und auf den lärmbeeinträchtigenWohnbauflächen (Begründung siehe Unterpunkt lmmissionsschutz). Bei Effichtungvon Dachaufbauten besteht gerade bei einer Zweigeschossigkeitdie Problematik,dass die Gebäude die Wirkung von dreigeschossigenBaukörpern erreichen. Um dieses zu vermeiden, werden Dachaufbauten / Dacheinschnitte ausgeschlossen. Sehrwohl ist das einbringenvon Dachfenstern möglich,um den Dachraumggf.zeitweilignutzenzu können. Vorgabenzur Gestaltungder Einfriedungentragendazu bei, dass im Straßenzug ein gestalterischpositivesGesamtbildentstehenkann; sie sind finanziell und räumlichvertretbar.Die Einfriedungshöhe von 80 cm berücksichtigtbesonders Augenhöheund Erlebniswelt von Kindern.Gleichzeitig wird die Verkehrssicherheit unterstützt,da Straßeneinmündunqen und Einfahrteneinsehbarfür Autofahrer bleiben. Flächen,die von der Bebauungfreizuhalten sind Der an die ,,GresterStraße" angrenzendeWald erfordert aufgrund seines Schattenwurfes und der GefahrdesWindbruches von BäumeneinenAbstandvon 25 gemessen m, ab Waldrand.DieserSicherheitsabstand wird vom ForstamtLage als notwendigerachtet.Eine Nutzungzu Wohnzweckenempfiehltsich nicht, da die natürliche Belichtunq und die damitverbundene Feuchtiokeit däs oesundeWohnen 17 -AuslegungNr.04 / 11 'Waldstraße" Bebauungsplan des stark beeinträchtigen.Unproblematischwird dagegen die .Errichtung wird Ä"g"ntu"f,n"tuo""-tenseingeschätzt.Die Funktionder Regenrückhalteanlage durchden Waldnichtbeeinträchtigt. lmmissionen/ Flächefür Gemeinbedarf/ passiverund aktiver Lärmschutz f.fäln e so BlmSchG ist das Gebot der räumlichenTrennung bei der Aufstellung . uJn gäuteitplanenzu berücksichtigenDanach müssen die.für eine bestimmte rl-r.jtr"rü-"äig"""henen Flacheneiiander so zugeordnetwerden,dass schädliche Gerüche u' ÜÄ*"rtäin*ixt g"n (..e. durch Lärm, Staub, Abgase, Feld;r)auf überuiegenddemWohnendienendeGebieteso weit uf"ki.."gn*i""h" wie möqlichvermiedenwerden vonWohnnutzung in der Nachbarschaft nicht dassSportplätze öies Oeäeutetjeaoch ül"ifi""pt "i"fii "-istieren dürfen.bie BauNVOlässtAnlagenfür sportlicheZwecke atlgemein in uifg;;"in"n Wonngebieten -Sport zu (S4 Abs 2 Nr'.3) Darin.liegtdie Wertung und Wohnen nicht zwei in Nachbarschaft ä"" V"t-Anrng"geb-ers, dass Nutzungenund deshalbstets hereinmiteinanderunvereinbare iueinandervon-vo-rn zu trennensind Sie sollendurchausin voneinander ailenUmstanden ;;;;i;; Existenzhaben miteinander Nachbarschaft jedwederArt Andererseitssind in allgemeinenWohngebietennicht Sportanlagen zulässig,sondernsie müssen nach Arf und Umfangder Eigenartdes Gebietes des Gebiets,VoMiegend ent"pre"ch.nund dürfendie a|lgemeinezweckbestimmung nicht'.gefährden" demWohnenzu dienen(S4 Abs.1 BauNVO), des wAder zweckbestimmung müsstedie öportanlageentsprechend ö;;;f"ü; sein Gebiets,,gebietsverträglich" ein iJrfui Äi iu, die gepianteBebauungund die Erweiterungder Sportfläche und Scnaitgubcnten siwie ein Gutachien zu möglichen Lichtimmissionen aus iuG"ÄaOstoten von dem Büro AKUS GmbH, Akustik und Schalltechnik' Bielefelderstelltworden. Grundsätzlichlässt sich feststellen,dass für die bestehendenWohnbebauungen Weg" und entlangder Straßen,,Pansheider nördlichdes Gewässers,,Eselsbach", gem l 8. BlmSchV durch einen weiteren ,,Hudeweg"keine Beeinträchtigungen werden. Sportplalzhervorgerufen zur Flächefür Gemeinbedarf bestehtangrenzend Wohnbebauung i[r Jie zuXunftigä sind möglich' "ln"-e"tintta"niigrng hinsichtlichdes SportlarmesLichtimmissionen vermeidbar'Eine Belastung der Lichtanlage Installation uU.r U"i "t"t t""."f'tgeiechten der durctr Luftschadstötfewird ausgeschlossenDie beeinträchtigtenFlächen (siehe t"f.ünffg;n Wohnbebauungsind im Bebauungsplangekennzeichnet zum Schutzvor ,tl.gr.;tung 0", flächenfüi besondereAnlagenundVorkehrungen schädlichenUmwelteinwirkungen"). 18 Bebauungsplan Nr.04 / 11"Waldstraße'-Auslegung Das Ergebnisdes Gutachtens bzgl.der Lärmimmissionen stelltsich im Detailwie folgtda: Trainings-Geplantes betrieb Spielfeld Werktags Normalzeit" 5 h Training Abendliche 2 h Trainingkeine Ruhezeit: VorhandenesNormalzeit5 h Training Spielfeld Abendlichet h TrainingKetne Ruhezeit SpielGeplantes Normalzeit5 h Spiel betrieb Soielfeld Samstag VorhandenesNormalzeit 5 h Spiel Spielfeld SpielGeplantes Normalzeit 4 h Spiel betrieb Spielfeld mittägliche Sonn- u. Ruhezeit Feiertags keine keine Ketne keine Ketne l(etne keine kelne Nördliche < 5 dB(A) Flächen im B EG und 1. c OG 5 dB(A) Nordwestlich e Fläche im Außenbereic h,EG,1.OG VorhandenesNormalzeit2 h Spiel Spielfeld mittägliche2 h Spiel Ketne keine Ruhezeit SpielVorhandenesJ e 4 Nördliche betrieb Spielfeld zusammenhängende u n o D < 5 dB(A) Sonn- u. Stunden Fußballspiel, nordwestliche Feiertags davon mehr als 30 Fläche im Minuten in der '1.OG Ruhezeit Geplantes mittäglichen Sonderfall-Spielfeld l(erne keine ' Nomalzeil max.55 dB(4 im WA mitiägliche / abendliche Ruhezeilen max 50 dB(A) " = werktags: Normaizeil 8.00- 20.00uhr;sonnundfeieftags I00 13.00/15.00-20.00Uhf mittägliche Ruhezeil= sonn-und feieftags:13.00- 15.00ljhr, abendiche Ruhezeit= werktags/ sonn-und feierlags: 20.00- 22.00Uhf,nach22.00Uhrallgemein keinSpiebeirieb 19 -Auslegung Bebauungsplan Nr.04 / 11,,Waldstraße" {,:' \/l t.ooororhör._/'sAndcrungd6FNPundtlrJ'uktlJlnqd(5Bctu!1!sFtrn.rNi,o./t,-Wtrdrroo.' liqrphi mll Uhcßrhr.{.qrbrt.ich.n ^ Grundsätzlichist festzuhalten,dass mit der vorliegendenPlanung eine weitestgehenderäumliche Zusammenfassungstörender Nutzungen (Verkehr, Parken,Sportlärm)erfolgt. zur wenigersensiblen Dabeiwerden,zwischender sensiblen, hierWohnbebauung, Nutzung,hier Flächefür Gemeinbedarf,Pufferzonen(2.8. öffentlicheGrünfläche bzw. Spielplatzfläche) vorgesehen.Weiterhinist die Lage der Lärmquellen, bestehenderund geplanterSportplatz,so gewählt,dass nur entlang einer Lärmausdehnungsseite der Emissionsquelle eineWohnbebauung erfolgt.Auf der zur ,,Waldstraße" und ,,GresterStraße", ist eine anderen Lärmausdehnungsseite, Wohnbebauung nichtgewünscht bzw.durchden vorhandenen Wald nichtdenkbar. Hinzukommtdie Errichtung eineraktivenLärmschutzmaßnahme in Formeines4 m hohenLärmschutzwalles. und der Von der planerischen Konzeption, der Anordnung der Flächenzueinander sinnvollen Flächenbereitstellung z.B.für den Lärmschutzwall oderdie vorgesehene ist somit Pufferzone,ist die Planungausgeschöpft. Dem Trennungsgrundsatz räumlichsoweitwie möglichentsprochen worden. Weitere Maßnahmen können daher teiMöise nur im Sinne der desLärmgutachtens vorgenommen werden.Diessind: Handlungsempfehlungen im 1) Nutzungseinschränkung auf max. 18 Spieltage an Sonn-und Feiertagen Jahrwährenddermittäglichen Ruhezeit 20 - Auslegung Bebauungsplan Nf. 04 / 1'1,Waldstraße' 2) Vermeidungvon lmmissionsorten in den höher als WA-typischbelasteten Bereichenbspw.durch eine entsprechende Grundrissgestaltung oder durch das Einhaltenvon entsprechenden Abständenzu Sportanlagen 3) Erhöhungdes Wallesauf 5 m zum Schutzdes EG, Erhöhungauf 7 m zum Schutzdes 1. OG 4) Sachgerechte AbwägungunterNennungbesonderer städtebaulicher Gründe Dieaus dem Gutachten erfolgenden Handlungsempfehlungen sindeingehend durch die GemeindeLeopoldshöhe erörtertworden.Anhanddes Diskussionsergebnisses der Sondersitzung des Hochbau-und Planungsausschusses am 27.04.2004, siehe hiezu Vorlagen-Nr. 4312006 des Ratsinformationssystems, erscheinen zwei Handlungsempfehlungen alsumsetzbar fürdie Planung. Zum einenkönnenVorgabenzur Grundrissgestaltung vorgenommen werden. Zum anderemwird annähernddie Wirkungeines 5 m hohen Lärmschutzwalles erreicht,weil das Geländefür eineebeneSportplatzfläche um ca. 1 m eingeschnitten werdenmuss. Alle weiterenHandlungsempfehlungen bietensich n'cht an. Die Einflussnahmein den Spielbetriebwird als zu intensivangesehen.Der beabsichtigteSportplatzsoll geradeentlasten.Mit Blick auf die eigentlichen den Spielbetrieb Spielphasen innerhalbdes Jahres, dem Zeitpunktund der lntensitätder Uberschreitung der RichtwertewirdeinederartigeEinschränkung als nichtvertretbarangesehenbzw.die Beeinträchtigung für die zukünftigeWohnbebauung als hinnehmbar. Gegen das Einhaltenvon weiteren Abständenzwischen Wohnbebauungund Sportplatz sowie einen 7 m hohen LärmschutzwallsDrechen vor allem siedlungsgestalterische Aspekte.Es würdeein hoherVerlustan Wohnbaufläche bzw. Flächefür Gemeinbedarf / öffentlicheGrünfläche dadurchverursacht.Diesesist nicht vertretbar (s. u.a. StädtebaulichesKonzept);einerseitsunter dem Aspekt des schonenden Umgang mit Grund und Boden, andererseitsin Anbetracht des Zeitfenstersunddes Umfangesder Belastungder betroffenen Wohnbauflächen. Durch eine Kennzeichnung im Bebauungsplan werden die Richtwertüberschreitungsbereiche deutlich gemacht und somit jeder bauinteressiertenPerson zur Kenntnis gegeben. Weiterhin wird für die Wohngebäudeempfohlen,die Grundrissgestaltungderart zu optimieren,dass Schlaf- und Kinderzimmerauf den lärmabgewandten Gebäudeseitenangeordnet werden.An den lärmbelasteten Fassadenseiten könnenbevorzugtTreppenhäuser, Bäder, Gäste-WC,Vorratsräumeund Küchenangeordnetwerden. Hierbei ist zu betonen,das bei dem Richtwertüberschreitungsbereich A und B (EG + 1.OG)die östlichenGebäudeseiten und im BereichC (nur 1. OG) die südlichecebäudeseite betroffenwären.Die Gebäudeausrichtung ist mit der Grundrissempfehlung und der damit einhergehendenAnordnung der Raumnutzungenvereinbar. Die Grundrissgestaltungergeht als Empfehlungund nicht als Festsetzung.Dieses erfolgt aufgrund der rechtlichen Einschätzung, das dem Wohnbaugrundstückseigentümer nicht zuviel durch die lärmschützenden Maßnahmenabverlangtwerdendarf. N/itBlickauf das Zeitfensterund den Umfang der Richtwertüberschreitung und der rechtlichen Grenzeder 'Zumutbarkeitsschwelle" wirddie Empfehlung alsangemessen angesehen. Auf den Flächen,wo die Richtwerteüberschritten werden,wirdeineWohnnutzung im 1. Obergeschoss bzw. im Dachraumin den von SportlärmbeeinflusstenBereichen nicht ermöglicht.Dieseserfolgtdurch Reduzierung der Trauf- und Firsthöhesowie 21 -AuslegungBebauungsplan Nr.04 /'11 ,,Waldstraße" Ausschluss von Dachaufbauten/-einschniftenoder öffnungsfähigeFenster. Dachfensteroder Lichtbänder,die nicht geöffnet werden können und somit ausschl;eßlichzur Belichtungdienen, werden dagegen zugelassen.Damit soll ermöglichtwerden, dass bei Einsparungder Raumdeckezwischen Erd- und Dachgeschoss, eine zusätzlicheBelichtungsquelle möglichist. Die vorgenannten Einschränkungen lassenhier insbesondere den Gebäudetyp zu, dessen ,,Bungalow" Wohnfläche sich im Erdgeschoss betindet. Mit diesen Festsetzungenmöchtedie Gemeindedurch geschicktePlanungzum einenerreichen,dass lmmissionen von den baulichenAnlagenabgeschirmtwerden. Zum anderensind diese Maßnahmenauch städtebaulichgewollt. Eine von der Gemeinde durchgeführte Bestandsaufnahme der Umgebungsbebauung, Marktanalyse sowiedie Erfahrungswerte aus den letztenaktuellenBebauungsplänen ergab, dass neben eingeschossigenEinfamilienhäusern auch zweigeschossige nachgefragt werdensowieWohnraum,der sich auf einerEbenebefindet.Bezüglich letAem hat die Gemeindeein Angebotsdefizit festgestellt,welchessie mit diesen Festsetzungen schließenmöchte. passiven Die Lärmschutzmaßnahmen entsprechen auch dem Verhältnismäßigkeitsprinzip. Sie sindgeeignet,da sie däs angestrebte Ziel,nämlichden Lärmschutz, fördern. Die Maßnahmensind auch erforderlich,da kein milderesMittelersichtlichist, mit demeinegenausoeffektiveAbschirmung der lmmissionen erreichtwerdenkann. Ebensosind sie auchangemessen, da die Maßnahmen nichtaußerVerhältnis zu dem angestrebten Zielstehen. gegeben Das Gutachtenstellt im Ergebnis fest, dass gesundeWohnverhältnisse sind. Ein direkterplanerischerKonfliktbestehtdaher nicht, wenngleichin einem bestimmtenZeitfensterdie Richtwerte,nach Ansicht der Gemeinde in einem vertretbaren Maß,überschritten weroen. Die mit de|18. Blmschv vorgegebenen lmmissionswerte sind Richtwerteund keine Grenzwerte,wodurchsie bis zu einem bestimmtenUmfangdiskussionsfähig sind. Die Überschreitungshöhe wird vom Gutachtermit eher wenigerals 5 dB(A) in den Richtwertüberschreitungsbereichen angegeben. Die bauplanungsrechtliche UbeMindungdes Richtwertesist aufgrundder beabsichtigten Neuplanungabhängig von der nachfolgenden sachgerechten Abwägung. Hierfür ist deutlich hervorzuheben,dass eine Überschreitungder Richtwerte ausschließlich an Sonn-undFeiertagen von 13.00- 15.00Uhr in den gekennzeichnetenBereichenvorliegt. Dabei treten fast ausnahmslos Überschreitungen im Erdgeschossund im 1. Obergeschoss bzw. im Dachgeschoss geschlossenen auf. Die Innenräumesind allerdingsbei Fensterngeschützt.Anhand von Vorgaben zur Grundrissgestaltung kann eine Vorsorge,wie zu Punkt 2 ausgeführt,getroffen werden. Die einzige beeinträchtigteFreifläche liegt im Richtwertüberschreitungsbereich A (sieheAnlage).Aufgrundder zu erwartenden Gebäudestellung liegt ein Teil der beeinträchtigten Freiflächeim Vorgartenbzw. innerhalbdes Baufensters.Naturgemäßwird der Vorgarten,insbesondere wenn er wie hiernachOstenausgerichtet ist,von den Bewohnernnichtzu Erholungszwecken währendder mittäglichenRuhezeitgenutzt.Die Beeinträchtigung des Außenbereichs hat sichdaheraufgrundder planerischen Konzeption aufgehoben. Die verbleibenden jeweiligen Einwirkungen in den Richtwertüberschreitungsbereichen erfolgtnur in dem aufgezeigten Zeitfenster. Innerhalb der Räumlichkeiten kanndie Einwirkung durch gesprochen, Schließen der Fenster, bildlich ausgeschlossen werden. - Auslegung Bebauungsplan Nr.04/'1'l'Waldstraße" Folgt man dieser Betrachtungsweise, so erscheinenEinschränkungen bzgl. des isl auchzu berücksichtigen, dassim Spielbetriebes als nichtvertretbar.Insbesondere jeweiligen Dezember/Januar sowie in den SchulferienkeineSpiele an Sonn- und Des Feiertagenstattfinden.Je nach Witterungauch nicht im November/Februar. weiteren erfordert es auch die Anzahl der Mannschaftenbereits, dass die Jugendmannschaftenan Samstagen und Sonntagmorgenihre Punktespiele durchführen.Die 2. Mannschaftbeginntin den Sommermonaten häufig um 13.30 folgtum 14.30Uhr,anschließend daranspielendie Senioren. Uhr,die 1. Mannschaft Eine Reglementierunggemäß Gutachten würde aufgrund der Vielzahl der und die Bedürfnissedes Mannschaftenden Spielbetriebzu stark beeinträchtigen Wettkampfsports könntennichtmehrerfülltwerden. Die Beliebtheitder eigenenaktivenSportausübung ist begründetim gesundheitlichen Wert des Sports,in seinerBedeutungfür Gemeinschaftserlebnisse, Kommunikation Dies möchte und Geselligkeitsowie der Erfahrungder eigenenLeistungsfähigkeit. mit der Sportanlage die Gemeindefördernund den Anforderungen der Bevölkerung gerechtwerden. Sonn- und Feiertagegenießenzwar als Tage der Arbeitsruheund der seelischen ErbauungbesonderenSchutz.Der Schutzder Bevölkerung vor Lärm ist nichtdas eigentlicheZiel des Sonn-und Feiertagsschutzes, sonderndessenFolge.Zwar ist dieseFolgeauchals etwas,woraufman sicheingestellthat,auchbei der Beurteilung der Lästigkeitvon Lärmzu berücksichtigen. Auf der anderenSeiteist aber auchzu berücksichtigen,dass Sonn- und Feiertage schon immer auch Tage für Freizeitveranstaltungen waren. sowieder Verzichtauf Ebensoist die Errichtungeines7 m hohenLärmschutzwalles qm (Summeder Richtwertüberschreitungsbereiche) ca. 5.000 Nettobaufläche nicht vertretbär.Neben dem rein ökonomischenVerlust würde auch Bauland nicht verfügbar sein, welches an anderer Stelle bereitzustellenwäre. Da mit der vorliegendenPlanungbereitseine Erschließungvorhandenwäre, müsstefür die organisiertwerden.Neben zusätzlichBaulandund Erschließung ,,Ersatzbaufläche" doppeltenKostenwürde dies auch doppelterLandverbrauch bedeuten,was dem Gebotdes schonendenUmgangsmit Grundund Bodenwiderspricht. Desweiterenwird in dieserKombination von Wohnenund Sporteinewohnungsnahe Versorgungmit Freiräumensowie Spiel- und Sportflächenangestrebt.In diesem Ansatz spiegeltsich geradeder Grundgedankedes Sportplatzes,,um die Ecke" wieder. Der Sportplatz ,,um die Ecke" ist auch in zeiten vermehrten für notwendigerachtete Ruhebedürfnisses erwünscht,weil er die gesellschaftlich begünstigt,die schnellereund ungefährdetere sportlicheBetätigungder Bevölkerung Erreichbarkeit für Kinderzulässt,Sportmöglichkeiten auchfür Personeneröffnet,die entwederwenigermobil sind (Altere,Behinderte)oder überwenigerzeit verfügen (Arbeitnehmer) führt,die im Falle und weil er zu einerSchonungder Außenbereiche von Verlagerungenin Anspruch genommenwerden müssten.Wohnungsnahe bei und setzen Sportplätze tragendamitzu einerVerringerung des Straßenverkehrs positivestädtebauliche Akzente. Auch ist hierzu berücksichtigen, dassder SportplatzunddasallgemeineWohngebiet nebeneinander festgesetztwerden.Die Grundstücksinteressenten könnensich auf die gegebeneSituationeinstellen.DasVerhältniszwischender Sportanlageund den Nachbarnist von vorn hereinmit einem Gebotder gegenseitigen Rücksichtnahme belastet.Die bedeutetauch,dass die Wohnnutzungauf Sport,zumal Breitensport, Rücksichtzu nehmenhat. In einem Gebiet,in dem als typischeFreizeitbetätigung geplantwerden,wird nichtdamit Wohnenund Sportin Nachbarschaft zueinander 23 -Auslegung Bebauungsplan Nr.04/ 11,,Waldstraße" gerechnetwerdenkönnen,dass die SportanlagewährendwesentlicherTeile von Zeiten,in denenüblicheMeiseSportgetriebenwird,nichtbenutztwird. Die von der Sportplatznutzung ausgehendenlmmissionenwerden insgesamt dahingehendbeurteilt,dass sie mit der geplantenWohnbebauung verträglichsind, da sie auf ein zumutbaresMaß beschränktsind.DesWeiterenerfolgenMaßnahmen zur.Vorbeugung und zum Schutz der Wohnbebauungbzgl. der €ufgezeigten lmmissionen.Die GemeindeLeopoldshöheist im Verfahrenzu der Auffassung gelangt,dassdie Interessender Wohnbebauung hinsichtlich der Lärmsituation hinter zurücktritt. dem InteressederAllgemeinheit an Sportflächen Der aktive Lärmschutz dient zum Schutz der Wohnbauflächen vor Lärmbelästigungen von den Flächenfür Gemeinbedarf.Der Lärmschutzwall am der vorhandenenSportplatzist umgehendherzustellen, spätestensmit Erschließung zu erzielen, angrenzenden Wohnbauflächen. Um die Wirkungdes Lärmschutzwalles ist dieser in den vorgegebenenMaßen herzustellen.Die Verwendung des Bodenaushubes aus dem Plangebietträgt zum Bodenmanagement bei. Die Bepflanzungmit heimischenSträucherndient aus technischerSicht zur Sicherung des Walles wie auch zur gestalterischenIntegrationin die Umgebung.Eine vollständige Herstellungdes Lärmschutzwallesist erst mit Realisierungdes geplanten Sportplatzeserforderlich.Dabei ist ein fußläufiger,lärmverträglicher Durchlassin dem Lärmschutzwall vorzusehen.DiesefußläufigeVerbindungvernetä die verschiedenenFunktionendes Neubaugebietes untereinander, aber auch mit dem übrigenOrtsteil. lV. Umweltbericht des Bebauungsplanes lm Rahmender 18. Anderungdes Flächennutzungsplanes und der paralleldazu vorgenommenen Aufstellungdes Bebauungsplanes Nr. 04/11 ,Waldstraße"erfolgt eine Darstellungder nach S 2 (4) BauGBermitteltenund bewertetenBelangedes Umweltschutzes / der voraussichtlichenerheblichen Umweltauswirkungen (Umweltprüfung) in einem,,Umweltbericht". Währenddes Scoping-Termins wurdeden übergeordneten Behörden am 16.12.2005 die Planung vorgestellt.Von den Teilnehmernwurde zu dem gegenwärtigen Zeitpunkt festgestellt,dass weitere Untersuchungennicht notwendigsind. lm weiteren Verlauf des Verfahrens sind diesbezüolichkeine neuen Kenntnisse hinzugekommen. 1. Einleitung 1.1Inhaltdes Planes Ziel der Planungist es, Wohnbauland mittelfristig insbesondere im Südender Gemeindeanbietenzu können.Ein weitererkonkreterPlanungsanlass ist der Bedarf (siehehierzuauch18.FNP-Anderung). Das an Flächenfür Sport-und Spielanlagen Nebeneinander von Wohnenund Sport erforderteineAuseinandersetzung mit den (wiez.B.Lärm).Um die vorausgegangenen damitverbundenen Wechselwirkungen Uberlegungen umsetzenzu können,sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Hierfüristdievorliegende Planung erforderlich. DieArt undder Umfangder Planungsowieder Bedarfan Grundund Bodenist aus der folgendenTabelle ersichtlich: - Auslegung Bebauungsplan Nr.04 / 11 'Waldslraße" Straßenverkehrsf lächen 1 1 . 0 9q8 Öffentliche Grünfläche Flächefür den Gemeinbedarf 4.866q 37.284 q leichsfläche im B-Plan 1.2Ziele des Umweltschulzesaus einschlägigenFachges€cenund Fachplanungen und ihre Bedeutungfür die Bauleitplanung Diefür den Planungsraum relevanten Zieleund Maßnahmen desNaturschutzes und der Landschaftspflege sowie die nach den SS 19-23Landschaftsgesetz NRW (LG NRW)ausgewiesenen / Schutzgebiete sind im Landschaftsplan Nr. 2 ,,Leopoldshöhe .Oerlinghausen Nord" des Kreises Lippe (in Kraft getreten am 11.12.2001) dargestellt.Die Entwicklungskarte des Landschaftsplanes weistfür den Bereichdes Planungsraumes das Entwicklungsziel 1.1 - Erhaltung aus; mit der Spezifizierung der ,,Erhaltung Lebensräumen einer mit naturnahen oder sonstigennatürlichen Landschaftselementen reichodervielfältigausgestatteten Landschaft". (BlmSchG),hier Gebot der räumlichen Nach S 50 Bundesimmissionsschutzgesetz Trennung, müssendie für einebestimmte Nutzungvorgesehenen Flächeneinander (2.B. durch Lärm, so zugeordnetwerden, dass schädlicheUmwelteinwirkungen Staub, Abgase, Gerüche u. elektromagnetische Felder) auf übeMiegend dem WohnendienendeGebietesoweitwie möglichvermiedenwerden.Zur Beurteilung der Situationzwischenden Bedürfnissen für gesundesWohnenund der Flächefür Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung,,Sport bzw. Sportplatz" ist ein Schallgutachtendes Büros AKUS GmbH aus Bielefeld erstellt worden. Das Schallgutachten untersuchtdie durch die Sportanlage(n) verursachtenGeräuschlmmissionen und beurteilt diese. Grundlage hierfür bildet die (BlmSchV).Das Gutachtengibt für die 18. Bundesimmissionsschutzverordnung PlanungHandlungsempfehlungen. Vom selbenBüroist eine Stellungnahme zu möglichen Lichtimmissionen durchdie Sportanlage(n) erarbeitet worden.Die Stellungnahme beziehtsich dabeiauf den Runderlassdes lvlinisteriumsfür Umwelt und Naturschutz,Landwirtschaftund Verbraucherschutz, des Ministeriumfür Wirtschaftund Mittelstand,Energie und Verkehr und des Ministeriumsfür Städtebauund Wohnen, Kultur und Sport - Messungen, Beurteilung und Verminderung" vom 13.09.2000. ,,Lichtimmissionen Bei fachgerechter Handhabung der Beleuchtungsanlage sind Umwelteinwirkungen durchLichtvermeidbar. Ebenfallsvom selben Büro ist eine Stellungnahme zu möglichenLuftschadstoffen verfasstworden.Es wird eMartet,dass die lmmissionsgrenzwerte der 22.BlmSchV eingehalten werden. per an die GresterStraßeangrenzende Walderfordertdie Beachtungder Vorgaben des Landesforstgesetzes NRW. Die Abführungdes Regenwassersvon den versiegeltenFlächen innerhalbdes Plangebietesverpflichtetzur Beachtungder lnhalte des Landeswassergesetzes NRW. Weiterhinsind allgemeindie Vorgabendes Gesetzeszur Ordnung des Wasserhaushalts, des Bundesbodenschutzgesetzes, der Bundes-Bodenschutzund 25 -AuslegungNr. 04 / 11 'Waldstraße" Bebauungsplan Naturschutz und Altlastenverordnung und des Bundesgesetztes über sPflegezu beachten. Landschaft der Windweheund Des Weiterenist dem ',Konzeptzur naturnahenEntwicklung den Garten-und erstelltdurch äJä" i.f"t1"g"*a""er iÄ sudlichenGemeindegebiel"' Leopoldshöheim iän-J""i,ä""i"t it"tten E. Ktemens,im Aufträg der cemeinde fur dies! Gewässerzu entnehmen Da die H";dlungsempfehlunien Fä;;;;oo;, zu Prüfuns ;ugiiti-"ri' oi" Gäwasserhat, ist diesesKonzept bäffi; ä;; der Auswirkungen das keinenegativen worden,um slcnezustellen, herangezogen slno zu erwanen Bauleitplanung vorliegenden der Umweltauswirkungen undBewertung 2. Beschreibung 2.1 Bestandsaufnahme Ü;ietzung oer Planunsszieleverbundenenumweltauswirkunsen ü;;;;ii;;; Besta.ndserfassung moqt;hst umfassendeinschätzenzu köÄnen,ist zunächsteine und Ü**.rtt*tä"oes erforderlichzur vereinfachuns ;ä*ffi;äö;"" schutzgüter öu.t"Ä"ii"i"trni der Bewertungwerden zunächstdie einzelnen des der.Definition Ü"i", demBegriffsihutzgutwirddabeientsprechend #;;ä;;;. der Umwelt Teilbereich ÜÄ*"rü""0""".t"s ein mährodei üenigerumfassender oder Pflanzen) il0.n, r-utq,orsanismän(z B Mensch'Tiere' ä.ä""Cft;;;, des.Naturhaushalts) L;istungsfähigkeit des'Bodens, ir"r.ti""-ä" iis. nrctriviünnioü naturhaushaltsrelevante sind somit umwelt-und Die Schutzgüter verstanden.' Umwelt desGesamtsystems Bestandteile Mensch 2.1.Schutzgut und-bewertung 2.1.1Bestandsbeschreibung sici vornehmlich DerWertvon Flächenin Bezugaui dasSchutigutMenschbemisst Fallauchüber sowiespeziellin diesem "r1 ."in" eit""ng für die Erholungsnutzung seineQualitätalsWohnumfeld. Fläche'welchein g;i J; Ffangeoiet handeltes sichumeineamortsrandliegende umgeben ärr-""äi"r,ir"ö." von Straßenundim NordenundWestenvon Bebauung südlich ist insbesondere an denfreienLandschaftsraum ist. EindirekterAnschluss an lm osten grenzen si,"ß; vorhandenDort grenztein Laubwald l; ö;; an Das Plangebietselberwird ä"o,iittä"rui"[" Flächenmit Einze-lgebäuden Flächegenutzt' derzeitalslandwirtschaftliche dienen zur freie Landschaftsraum und südlich anschlidßende ö;r*;"il"h Durch seine wird als Freiraumwahrgenommen Das Plangebiet ilär't"tioft..tng. Nutzungkanndie Flächenichtdurchden Menschenbetreten landwirtschaftliche werden. aus der Staub-undGeruchsimmissionen durchbisherige üJrüäiu"trng.nbestehen durch den Ziel- und Quellverkehrder dei Beeintrachtigung i;;äiÄiiäft, vom bestehenden O""iut"nO"n Wohngebietesowiä öeräuschwahrnehmungen SportübungsPlatz. erne derLärmbelastung Menschhinsichtlich -Auch öä" äf""gäüi"i*"lst für dasSchutzgut und in BezugaufdasErholungspotenzial auf Ä"h" Empfindlichkeit ;ü;;;i" Zur äi.' Wonnuri"iOqrälitati"t uon einer mitdere; Wertigkeit.auszugehen.. und von 2001 zumSporttibungsplatz äänlif""","ia" der Schallimmissionsplan desKreisesLippeherangezogen derLands;haftsplan 26 - Auslegung Bebauungsplan Nr.04/ 11,Wadstraße' 2.1.2Bewertungder Planungsauswirkungen aufdas SchutzgutMensch Für den Menschen,der bereitsin der Umgebungdes Plangebietes wohnhaftist,sind im Zusammenhangmit der angestrebtenPlanungkaum Auswirkungenauf das Wohnumfeld(Lärmund anderelmmissionen) zu erwarten.DieVerkehrszunahme auf den bestehendenErschließungsstraßen durchdas Neubaugebiet wirdzu registrieren sein, aber nicht in einen Umfang,das von einer unmittelbardadurchverursachten Belastungauszugehen ist. lm Plangebiet selbst wird sich eine Beeinträchtigungdurch den Ziel- und wird der Quellverkehrdes Wohngebietesentwickeln.Durchdas Verkehrskonzept Verkehr im Plangebietfast ausschließlich durch die Bewohnerselbst verursacht. DurchdieseTatsacheist die Beeinhächtigung als nichterheblichanzusehen. Mit der Planungist erstmaligeinezusammenhängende Flächefür Gemeinbedarf mit dem Schwerpunktauf spo(licheNutzung,aberaucheineVeranstaltungseinrichtung im Ortsteil Asemissen/ Greste geplant. Diese Nutzung wird gegenüber dem Neubaugebiet durch einen 4 m hohen Lärmschutzwallabgegrenzt. Dem Lärmschutzwall in RichtungWohnbebauung ist ein Spielplatzvorgelagert.Diesersoll nicht nur den aus dem Plangebietresultierenden Bedarfan Spielflächeabdecken, sondernauchBedeutung fürdieangrenzenden Wohnflächen haben. Die Fläche für Gemeinbedarfmit dem Schwerpunktauf sportlicheNutzung in Kombinationmit der Veranstaltungseinrichtung wird Lärm hervorbringen.Der Lärmschutzwall schütztdie bestehendeWohnbebauung sowie den übeMiegenden gem.18.BlmSchVim ausreichenden Teildes Neubaugebietes Umfang.DieFlächen, auf denen bei besonderenSpielkonstellationen der Richtwerte Uberschreitungen eMartet werden,sind im Bebauungsplan besondersgekennzeichnet. Gleichzeitig sind Nutzungseinschränkungen für diese Flächenvorgenommen worden.Insgesamt ist damitvon gesundenWohnverhältnissen auszugehen. Es ist jedochklarzustellen, das beisportlichen Ereignissen dieseim Neubaugebiet wahrzunehmen sind. Die Lage des Spielplatzesbirgt ein weiteresKonfliktpotenzial, da vom Spielplatz selbstLärmimmissionen ausgehen.Die Lagedes Spielplatzesist so vorgenommen worden,dass nur in zwei Himmelsrichtungen Wohnbebauung eine angrenzende vorgesehenwird. Die auf der SpielflächeerfolgendeBegrünungzur angrenzenden Wohnbebauung wird die lmmissionsbelastung des Spielplatzes mindern.Eine geräuschmäßige Wahrnehmung wirdbestehen bleiben. Beide Lärmquellen im Plangebiet(Flächefür Gemeinbedarf / Spielplatz)sind temporär. Gleichzeitigwerden sie durch Lebensäußerungen des Menschen verursacht.Es ist auch anzunehmen, dass ein Teil der Menschen,die in dem Neubaugebiet bauen,dieseAngebotewahrnehmen werdenund somitselberzu den Lärmquellenbeitragen.Einerseitswird die Nutzungder Sport-und Spielflächenzur Gesundheitsförderung des lvlenschenbeitragen,andererseitskann es sein, das Menschen, diedieseAngebote nichtwahrnehmen, eineBeeinträchtigung empfinden. Aufgrund der zuvor beschriebenengegenseitigenEinflussnahmebzgl. der Lärmsituation, wirddieseflächenmäßig und teilweiseauf den lvlenschen bezogenals erheblich eingestuft, aberebensoauchalswenigererheblich. 2.2.SchutzgutTiereund Pflanzen 2.2.1Bestandsbeschreibungund -bewertung Auf den derzeit noch unbebautenFlächen sind als vorherrschenderBiotoptyp intensiveAckernutzungund Gebüschzu finden.Das Gebüschhat aufgrundseiner Lage zum Auebereichdes Eselsbachesund seiner gewachsenenStruktur ein höherwertigesökologischesPotential. Dieser Grünbestandist daher für das Plangebietals wertvolleinzuschätzen. Die Ackerflächeist vollständigausgeräuml 27 -AuslegungBebauungsplan Nr-04 / 11 'Waldstraße" und mit der damitverbundenen relativenStrukturarmut als unbedeutend einzustufen. Die Flächedes bestehendenJugendtreffs und des Vereinshauses ist mit Gehölzen bestanden.Der Sportübungsplatz ist mit einerkleinen,stellenweisemit heimischen SträuchernbepflanztenErdaufwallung, umgeben.Ansonstenwird die Flächedurch den Intensivrasender Sportplatzfläche bestimmt.Für die Flora und Fauna des Inlensivrasensbesteht ein . geringes Potential. Die Anpflanzungenauf der Erdaufwallung hättenbei einer entsprechenden Entwicklungein mittleresPotential. Die Beschreibung und Bewertungder Schutzgüter Tiere und Pflanzenbasierenauf der Wahrnehmung in der O(lichkeit.Aufgrundder kurzenEntwicklungszeit und der schlechtenPflanzergebnisse der Anpflanzungenentlangdes Sportübungsplatzes, des Intensivrasens auf der Sportfläche sowieder Ackerfläche, ist davonauszugehen, dass die Flächenkeinehohe Bedeutungals Lebens-oder Nahrungsraum besitzen. Gleichfallsist wenigwahrscheinlich, dassbesondersgeschtitzteArtenzu findensind. Als bedingtwertvollwird dagegender Großgrünbestand im nordöstlichenTeil des Plangebieteseingeschätzt,der erhalten bleibt,. Er bietet Vögeln, Insekten und KIeinsäugern Nahrungs-und Lebensraum. Mit geschützten Artenistjedochauchhier nicht zu rechnen.EntsprechendeFachgutachtenoder vergleichbarequalifizierte Aussagenliegen nicht vor. TiefergehendeUntersuchungen werden aufgrundder geringenRelevanzdes Plangebietes eingeschätzten für Faunaund Flora für nicht gehalten. erforderlich Das Plangebietist sowohlals Standortfür Pflanzenals auch als Lebensraumfür Tiere als nicht besonders wertvoll einzuschätzen. EntsDrechend einer angenommenen Wahrscheinlichkeit von VorkommenwertvollerArten ist derzeitdie Schutzgut-Empfindlichkeit für Pflanzen als auch für Tiere als eher gering einzuschätzen. 2.2.2Bewertungder Planungsauswirkungen auf die SchutzgüterTiere und Pflanzen Die SchutzgüterTiere und Pflanzenwerden insbesondere durch den Verlustvon Nahrungs- und Lebensraumvon der Umsetzungder Planung beeinträchtigt. Außerdemist in der Bauphase mit einererhöhtenBeunruhigung der angrenzenden Lebensräume zu rechnen. Insgesamtsindjedochaufgrundder niedrigenWertigkeitder SchulzgüterTiere und PflanzenkeinegroßenBeeinträchtigungen zu eMarten. 2.3.SchutzgutBoden 2.3.1Bestandsbeschreibungund -bewertung Die noch unbebauten Flächen werden dezeit intensiv als Ackerfläche und genutztund sindvollständigunversiegelt. Intensivrasen Ebensodie Gehölzbestände. Die landwirtschaftliche Nutzungder Ackerflächebeeinflusstden Boden in seiner gesamtenFunktion. Der Bodenstellt die Lebensgrundlage und den Lebensraumfür l\4enschen,Tiere, Pflanzen und Bodenorganismendar. Er ist Bestandteildes Naturhaushaltes, insbesonderemit seinen Wasser- und Nährstoffkreislauf und dient als Abbau-, Ausgleichs-und Aufbaumediumfür stofflicheEinwirkungenaufgrund der Filter-, Puffer und Stoffumwandlungseigenschaften. Aufgrundder geringenVorbelastung wird die Empfindlichkeit des Schutzgutes Bodensmit,,hoch"eingeschätzt. Es sindkeineBodendenkmale bekannt. 28 - Auslegung Bebauungsplan Nr.04 / 11 'Waldstraße" 2.3.2Bewertungder Planungsauswirkungen auf das SchuCgut Boden Das SchutzgutBodenist durchdie Uberbauung von Flächenvon den Auswirkungen der Planungbeeinträchtigt. Durchdie Bebauungder bisherunversiegelten Bereiche wird das Schutzgut Boden großflächigbeeinträchtigt.Die im Bebauungsplan vorgesehene Grundflächenzahl (GRZ)von 0,4 für das AllgemeineWohngebietstellt jedoch keine übermäßigeVersiegelungsrate der entsprechenden Gebietskategorie oar. 2.4.SchutzgutWasser 2.4.1Bestandsbeschreibungund -bewertung Die Bedeutung des Schutzgutes Wasser wird anhand der Kriterien Grundwasserneubildungsrate und Grundwasserhäufigkeit ermittelt.Das Kriterium Grundwasserneubildungsrate hängtstarkvom Versiegelungsgrad, darüberhinaus aber auch von der Art der Ableitungdes Regenwassers ab. Aufgrundder geringen Vorbelastungweist das SchutzgutWasser eine mittlerebis hohe Wertigkeitauf. Quellen,Brunnenoder natürlicheOberflächengewässer sind im Plangebietnicht vornanoen. 2.4.2Bewertungder Planungsauswirkungen auf das Schuegut Wasser geplanten Mit der Bebauungwird aufgrund der notwendigenVersiegelungvon Flächen(Gebäude,Sträßen,Zufahrten)die Grundwasserneubildungsrate in hohem Maße reduziert. Darüber hinaus ist mit einem zusätzlichenSchadstoffeintrag während der Bauphase,aber auch während der anschließendenWohn- oder Gemeinnutzung, speziellauchin denoberenBodenschichten, zu rechnen. Durch, die Ableitung von nicht verunreiniglem Niederschlagswasserin Regenrückhaltebecken können die Veduste für die Grundwasserneubildung geringfügig minimiert werden. 2.5.SchuCAutKlima/Luft 2.5.1Bestandsbeschreibungund -bewertung Das RavensbergerHügellandliegt im Ubergangsbereich des maritim-.ozeanischen und des kontinentalenKlimas, wobei die kontinentalenKlimaelementebereits überwiegen.ExtremeTemperaturensind selten. Für den Bereich LeopoldshöheAsemissenist eineJahresmitteltemperatur von 9' C anzunehmen. Bedingt durch die Randlageam südlichenTeutoburgerWald liegen die jährlichen durchschnittlichen Niederschlagsmengen bei850- 900mm. lm Bereich Leopoldshöhe-Asemissenmachen die Einzelwindrichtungen Westsüdwestund West fast 50% allerWindfälleaus. Ergebnisseder StationEgge, betrieben durch die Landesanstaltfür lmmissionsschutz,weisen für die Nachtstunden einen leichtenRückgangder Windrichtungen WSW und West nach. Gleichzeitig nehmendieAnteilevonWindenausSüdundNNOzu. EineAbleitung für jedoch tageszeitliche Windsystemekannaus diesenDaten nichterfolgen,vielmehr kann die Zunahmeaus südlichenRichtungen in Verbindung mit vorherrschenden gesehenwerden(BANGERT Regionalwinden UNDHEIDER1993). lm Klimaatlasvon Nordrhein-Westfalen wird dieseRegionin die bioklimatische Stufe ,,reizarm"eingestuft.Kennzeichnendhierfür sind die ausgeglichenenWerte der Lufftemperatur,geringe Abkühlungsgrößen, mäßige Windgeschwindigkeiten und ausreichende Luftreinheit. Die Leistungsfähigkeit des klimatischenPotenzialswird anhand der Kriterien Kaltluftproduktion, Frischluftregeneration und Leitbahnen charakterisiert. Danachwird 29 -AuslegungBebauungsplan Nr.04 / 11"Waldstraße" die Empfindlichkeitdes Schutzgutes Klima und Luft anhand der obigen Ausführungen als mittelbis hocheingeschätzt. 2.5.2Bewertungder Planungsauswirkungen auf das SchutzgutKlima Veränderungen des Mikroklimas ergeben sich durch zusätzliche Bodenversiegelungen und damit verbundenemVerlustvon VegetationsstruKuren. Mit zunehmender Bebauung wird sich die kleinklimatische Situationinnerhalbdes Plangebietes zunächst verschlechtern.Durch Begrünung der Freiflächen, insbesondere durchAnpflanzenvon Großgrün(Bäume,höhereSträucher)kann der jedochdeutlichgemildert mit der Versiegelungeinhergehende Uberwärmungseffekt weroen. Der bodennaheLuftaustausch und die Winddurchlüftung wird in Bezug auf den Lärmschutzwall dahingehendeingeschätzt, dass keine Unterbindungdurch diesen hervorgerufen wird. Dievorgesehene Bebauung hat nur marginalEinfluss auf das Klimaaußerhalb des Plangebietes, so dassdas SchutzgutKlimanur sehrgeringbeeinträchtigt wird. 2.6 Schuegut Landschaftsbild 2.6.1Bestandsbeschreibungund -bewertung Das SchutzgutLandschaftsbild lässt sich nur über qualitative,schwer messbare Parameterbeschreiben. Bewertungskriterien sind die Eigenart,die Natürlichkeitund die Vielfalteiner Landschaft.Für das Plangebietlassensich die in erster Linieauf den NaturraumzutreffendenKriteriennur begrenztanwenden.Dahersoll hier auch die Qualitätdes Stadtbildesbzw. des Wohnumfeldes in die Bewertungeinfließen. Das KriteriumErholungseignung, das stark mit dem SchutzgutLandschaftsbild korreliert,kannebenfallszur Bewertungherangezogen werden. Das Plangebiet ist geringgeneigt.Das Geländefälltvon 129 m ü. NN auf 122 m ü.NN ab. Das Plangebietist als ,,ausgeräumte" Ackerflächefür das Landschaftsbild ohne besondereBedeutung.Die prägendenElemente,wie der Gehölzbestandam Eselsbach, bleibenerhalten. Das Landschaftsbild des Plangebietes ist wederwegenseinerEigenart,Natürlichkeit noch Vielfaltals besondershochwertiganzusehen.ln der Summe wird das Landschaftsbild als geringwertig eingestuft. 2.6.2 Bewertung der Planungsauswirkungen auf das Schuegut Landschaftsbild Es ist zu erwarten,dasssich die Umsetzungder geplantenBebauungnichtnegativ auf das Landschaftsbild auswirkt. 2.7.SchutzgutKulturund sonstigeSachgüter Das SchutzgutKulturund Sachgütersteht in engemZusammenhang mit dem Schutzgut Mensch und gegebenenfallsmit dem Schutzgut Landschaftsbild. Auswirkungen auf das Schutzgutkönnendaherauch Bedeutung für die anderen beidengenannten Schutzgüter haben.lm Plangebiet und derennähereUmgebung sindkeineschutzwürdigen Objektevorhanden. 30 - Auslegung Bebauungsplan Nr.04 / 1'1,Waldstraße" 2.7.2Bewertungder Planungsauswirkungen auf das SchuEgut Kultur und sonstige Sachgüter DasSchutzgutKulturund sonstigeSachgüterwirdvon der Planungnichtberührt. 2.8 Wechselwirkungender Schuegüter und Gesamtbewertungdes UmwelEustandes Die zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichemMaße. Dabei sind die Wechselwirkungenzwischen den Schutzgüternsowie Wechselwirkungen aus Verlagerungseffekten und komplexe Wirkungszusammenhänge unter den Schutzgüternzu betrachten.Die auf die SchutzgüterbezogenenAuswirkungen betreffenalsoein starkvernetzteskomplexes Wirkungsgefüge. Die einzelnuntersuchten Schutzgüter weiseneinejeweilsgeringebis mittlere/ hohe Wertigkeitauf. In ihremZusammenwirken stellensie in unterschiedlicher Gewichtung den allgemeinen Umweltzustand dar lm Plangebietführt die Uberbauungvon Bodenzwangsläufig zu einemVerlustder Funktionvon diesem,wozuauchdie Speicherung von Niederschlagswasser zählt. Hierdurcherhöht sich der Oberflächenwasserabfluss, währenddie Versickerung unterbunden wird.Aufgrundder derzeitigenintensivenBewirtschäftung des Bodens einerseitsund der nur teilweisenNeuversiegelung bei gleichzeitigerAufi^/ertung durch öffentlicheGrünflächen/ Flächenfür Gemeinbedarf / Ausgleichsflächen sind die Umweltfolgender möglichenWechselwirkungen andererseitsals gering zu beurteilen.Eine Verstärkungder erheblichenUmweltauswirkungen durch sich negativ verstärkendeWechselwirkungenist im Bebauungsplangebiet nicht zu erwarten. 3. Prognose Ohne die Baugebietsentwicklungwürde das Plangebiet weiterhin als landwirtschaftliche Ackerflächegenutzt.Die hoheErtragskraft des Bodensliefertdie wirtschaftlicheGrundlage. Die Beeinträchtigungen aus intensiv ackerbaulicher Nutzungfür die Vielfaltder BodenstruKur unddie angrenzenden Wohngebietebliebe bestehen.Die Durchlässigkeit des Bodensund ihre Bedeutungfür entsprechende Tier- und fflanzenartensowiedas Kleinklimabliebeerhalten.Die Entwicklungder Ortslagewürdeauf eine reine Bestandssicherung beschränkt.Kuz- bis miftelfristig ist der gegenwärtignoch unterhaltende Sportplatzan der Festhallein Asemissenzu ersetzen. Folgt hierfür kein Ersatz, entstehen Engpässe im Sportbetriebder Gemeinde,was sich negativauf die Erholungdes Menschenauswirkenkann. Bei Umsetzung des Baugebietes werden die Schutzgüter und deren Wechselwirkungen beeinflusst.lm Zugeder Realisierung der Planungkönnenjedoch auf den Kompensationsflächen hinsichtlichder einzelnenSchutzgüterund deren Wechselwirkungen Verbesserungen erreichtwerden. Bezogenauf das SchutzgutMenschenist zu erwarten,dass die lmmissionender Nutzungenauf der Fläche für Gemeinbedarf,die zukünftigeWohnbebauung beeinflussen.Die Gemeinde Leopoldshöhevertritt die Auffassung, dass die Beeinträchtigung durchden Lärmvertretbarist. Diesesauch vor dem Aspekt,dass die Nutzungenauf den Flächenfür Gemeinbedarf zur Erholungdes Menschen dienen. -AuslegungBebauungsplan Nr.04 / 11 "Waldskaße" 4. Vermeidung, Verringerung undAusgleich Die Vermeidungund der Ausgleichvoraussichtlich erheblicherBeeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowieder Leistungs-und Funktionsfähigkeit in seinenin S 1 Abs. 6 Nr.7 BaUGB bezeichnetenBestandteilen(Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) sind in der Abwägungnach S 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen. lm Besonderen sind auf der Grundlag€der naturschutzrechtlichen gem. $ 1a (3) BaUGB i.V.m. S 21 (1) Bnatschc die Eingriffsregelung Beeinträchtigungen von Naturund Landschaftdurchdie Aufstellungdes B-Planes zu beurteilenund Aussagenzur Vermeidung,Verringerungund zum Ausgleich der nachteiligenMaßnahmenzu entwickeln.HierfürsteheneinigeMaßnahmenzur Verfügung,die z.f . zur Übernahmeals Festsetzungin den B-Planvorgeschlagen werden.Die damitverbundenen Zielvorstellungen ergebenfolgendeAnforderungen für die Schutzgüter sowiedie unvermeidbaren Belastungen. ) SchutzgutMenschi Berücksichtigung der Lärmimmissionen aufgrundder Nutzungen auf den Flächenfür Gemeinbedarf. Umselzungvon aktivenund passivenLärmschutzmaßnahmen. Unvermeidbare Belastungen Lärmbelästigungen durch das Verkehrsaufkommen auf den Erschließungsstraßen, den Nutzungenauf den Flächenfür Gemeinbedarfsowie auf der öffentlichen Grünfläche. ) Schutzgut Boden:. Mit der Bebauung verbunden ist eineBodenversiegelung, die zu kompensieren ist. Die Verkehrsfilhrungist so angelegt,das bestehendeversiegelteFlächen zur genutztwerden.Diesestrifftauchfür die Bereitstellung Erschließung von Parkplätzen für die Nutzungder Flächefür Gemeinbedarf zu. Hierfürwird auf die bestehende Verkehrsfläche der Waldstraßezurückgegriffen. Weiterhinwird für die Parkplätze parallelzur Planstraße2 keine zusätzlicheversiegelteFlächeerforderlich,da sie direktvon der Planstraßeangefahren werdenkönnen. AnstelleeinerLärmschutzwand wird ein Lärmschutzwall aus dem Bodenaushub des Baugebietes erstellt.Der Bodenverbleibtim Plangebiet.Es werdenfür den aktiven Lärmschutz keineMaßnahmen in den tieferenBodenschichten nötig. Des Weiterenist die Versiegelungvon Freiflächen,Stellplätzenund Zufahrtenmit Asphalt oder Beton einschließlich Betonunlerbautenvon anzulegenden Pflasterflächen unzulässig. Unvermeidbare Belaslungen DieTotalversiegelung durchVerkehrsflächen und Gebäude. ) SchutzgutArtenund Lebensgemeinschaften (Tiere,Pflanzen,biologische Vielfalt) Erhaltund Entwicklungvon Grünstrukturen auf den Flächenftlr Gemeinbedarf, der öffentlichenGrünflächeund den Flächen zur Regelungdes Wasserabflusses. Insbesonderejedoch die Festlegungder Ausgleichsflächezur Bachaue des Eselsbachesund den dort vorhandenenStrukturen.Damit wird eine Puffenone zwischenzukünftigerWohnbebauung und wertvollengegebenenBiotopstrukturen geschaffen. 32 - Auslegung Bebauungsplan Nr.04 / 11,,Waldst|aße" Belastungen Unvermeidbare DiesesSchutzgutwird wie das SchutzgutBodendurchdie geplantenMaßnahmen Versiegelungkommtes zum Totalverlustvon beeinflusst.Bei einer vollständigen Bodenfaunaund -flora. ) SchutzgutWasser/ Grundwasser geht der B-Plandurchdie Schaffungvon naturnahen Auf die Umweltauswirkungen Regenrückhaltebecken, hier Erdbecken ein. Weiterhin wird auf übermäßige (siehe verzichtet SchutzgutBoden). Versiegelung Belastungen Unvermeidbare ist tendenzielleine Durch die angestrebteBebauungund Flächenversiegelung speziell auch in den oberen Verringerung des Bodenwasserhaushaltes, zu erwarten. Bodenschichten, ) SchutzgutKlima/ Luft mit nachteiliger Auswirkung Es wird eine hochverdichtete Bauweiseund Flachdächer i.V.m. und Landschaftsbild vermieden. Die Flächefür Gemeinbedarf auf Kleinklima die lokale und der Ausgleichsfläche vermindern der öffentlichen Grünfläche Erwärmung. Belastungen Unvermeidbare Veränderungen des Mikroklimas ergeben sich Bodenversiegelungen. durch zusätzliche ) SchutzgutLandschaftsbild vor. Die des Landschaftsbildes Es liegen keine erheblichenBeeinträchtigungen die Festsetzungeiner öffentlichenGrünflächeund Flächenfür den Gemeinbedarf, Rad- und Fußwegenetzes und die Schaffung Anlage eines zusammenhängenden ermöglichen den dort wohnenden der Ausgleichfläche entlangder Eselsbachaue Menschen,das Gebieterlebbarerzu machen.Die AnlageneuerStrukturensteigert den Erholungswert. Belastungen Unvermeidbare Ackeran diesemOrt. DerVerlustdes Landschaftsbildes ) SchutzgutKultur-und sonstigeSachgüter vor. Es liegenkeineBeeinträchtigungen in einesBebauungsplanes, BeidemVorhabenhandelt es sichum die Neuaufstellung dem gem. der ,,Eingriffsregelung" Eingriffevorbereitetwerden.Für einen Eingriffin BauGBund Naturschutzrecht Nalur und Landschaftist ein Ausgleich,entsprechend Umweltauswirkungen, zu erbringen.In Verbindungmit den vorab beschriebenen werden im BebauungsplanMaßnahmenfestgesetä, um die Eingriffe und die Diesessind: Umweltauswirkungen zu vermeiden,zu mindernbzw.auszugleichen. . Festsetzung (ca.4800 qm) i.V.m. einer großflächigen, öffentlichen Grünfläche Freiflächender Flächefür Gemeinbedarf . FestsetzungeinerAusgleichsfläche, u.a. zum Schutzdes ökologischenPotentials an der BachauedesEselbsbaches . Lärmschutzin Form eines Erdwalles,der mit standortgerechten heimischen Gehölzenbepflanztwird 33 -AuslegungBebauungsplan Nr.04 / 11 ,Waldstraße" . Ausgestaltung der Regenrückhaltebecken als Erdbecken . allgemeineBepflanzung der öffentlichen Flächenmit standortgerechten heimischen Gehölzen . Mit der Lage des Sportplatzesentlangder GresterStraßewird eine Vermeidung von nachteiligenBodenveränderungen erzielt. Gegenilberanderen Standorten innerhalb des Geltungsbereiches werden an dem geplanten Standort die geringstenBodenbewegungen erforderlich . Nutzungvonvorhandenen Erschließungsflächen für dasVerkehrskonzept . Erschließungsfläche ist auf das notwendigste Maßbeschränkt . Schaffungund SicherungeinerAusgleichsfläche innerhalbdes Bebauungsplanes . SchaffungundSicherungeinerAusgleichsfläche außerhalbdes Bebauungsplanes Die Ausgleichsfläche innerhalbdes Bebauungsplanes wird gegenüberder zukünftigenWohnbebauungdurch eine Heckeaus standortgerechten, heimischen Gehölzenabgegrenzt.Die verbleibendeRestflächewird der eigenen,natürlichen Entwicklung überlassen. Die Ausgleichsfläche außerhalbdes Bebauungsplanes wird von einerAckerflächein einenWaldmit standortgerechten, heimischen Laubbäumen entwickelt. Beide Ausgleichsmaßnahmen werden die genannten Schutzgüterpositiv und langfristigin derenEntwicklung unterstützen. Weitere Ausführungensind dem Punkt V. Eingriffsregelung im Naturschutzund Landschafispflege der Begründung zu entnehmen. 5. Planungsalternativen 5.1 Standortalternativen Die Standortuntersuchung für die Verlegungdes SportplatzesAsemissen,welche vom WestfälischenAmt für Landes- und Baupflege erstellt wurde, hat herausgearbeitet, das die Flächean der Waldstraßebesondersgeeignetist. Des Weiteren wurdein Verbindung mitder 13.Flächennutzungsplanänderung u.a.mitder Bezirksregierung Detmolddie zukünftigestädtebaulicheEntwicklungder Ortsteile GresteundAsemissenerörtert.Mit der Genehmigung des Jugendtreffs GreAse(Akz 63.40LH 80/01-0v.01.'10.2001) und des dortigenSportübungsplatzes (Akz63.40 LH 93/01-0v. 01.10.2001) sind die grundlegenden städtebaulichen Entwicklungen von der Gemeinde Leopoldshöhe aufgezeigt worden. Der vorliegende Bebauungsplan ist die darausfolgendeKonsequenz zur Schaffungvon Sport-und Spielflächeni.V.m.der Bereitstellung vonWohnbauflächen. 5.2 AlternativeBebauungskonzepteund Festsetzungsmöglichkeiten lm Vorfeld der Entwurfsphase wurden andere Bebauungskonzepteund geprüft. Dadurch,dass der Sportübungsplatz Festsetzungsmöglichkeiten und der Jugendtreff GreAse bzw. das Vereinshaus besteht, waren alternative Bebauungskonzepte und Festsetzungsmöglichkeiten nur in einem kleinenUmfang möglich.Die Lage des geplantenSportplatzesentlangder GresterStraßewurde einerseitsbestimmtdurchdie Topographie(insbesondere durchden celändeabfall zum Eselsbach),den einzuhaltendenSchutzabstandzum Wald sowie von der Erreichbarkeit dervorhandenen Einrichtungen. Die vorgeseheneGesamtentwicklung im Bereichverfolgtdie Absicht,Wohnenund Freizeit(Sport) in enger Nachbarschaft zu entwickeln.Hierzukann in geradezu idealtypischer Verknüpfung für das Nutzungssegment Wohnenund Freizeitdie Stadt der kurzen Wege geschaffenwerden. Dieses vorausgeschickt, veranlasstedie 34 - Auslegung Bebauungsplan Nr.04 /'11 ,Waldstraße" GemeindeLeopoldshöhe, so nah wie möglich,aber auch so weit auseinanderwie vertretbar,beide Nutzungeninnerhalb des Plangebietesvorzusehen.Weitere zusätzlicheöffentlicheGrünflächenzwischendem Wohnen und der Fläche für Gemeinbedarf hätten nach Ansichtder cemeinde zur Separierungder Flächefür Gemeinbedarfvon der Wohnnutzungbeigetragen.Neben dem Verlust von Nettobauland, der an eineranderenStelleund somitzusätzlichim Außenbereich zur Verfügunggestellt werden müsste,ist auch aus Kriminalpräventionsgründen die jetzigeEntfernungzu favorisieren. Durch die bestehendenStraßen ist die Erschließungbereits festgelegt. Eine möglicheAnderungder Erschließung ist nichtsinnvoll,da die Erschließung nur umfangreicherwird, mehr Verkehr in das zuklinftigeWohngebietund auf die bestehenden Straßen,hierHudewegund Pansheider Weg,lenkt. Die Festsetzungder maximalzulässigenGrundflächenzahl von 0,4 entsprichtder Obergrenzelaut S 17 BaUNVOfür Wohngebiete.Damitwird den Bauherrenein gegebenund die Flächenwirtschaftlich attraktiverEntwicklungsrahmen genutä. Die SchutzgtiterBoden,Floraund Fauna,Wasserund Luftwerdendadurchzwar stärker betroffenals bei der Festsetzungeiner geringerenGrundflächenzahl, gleichwohl werdenauch hierbeidie genanntenSchutzgüternichtvon Störungenfrei sein. Eine niedrigereFestsetzunghinsichtlichder maximalenzulässigenGrundflächenzahl würde zu Folge haben,dass neue Flächenim Außenbereich erschlossenwerden mirssten. 6. ZusätzlicheAngaben 6.1 Methodik/Vorgehensweise Zur Beurteilungder einzelnen Schutzgüterwurden folgende Gutachten und l Stellungnahmen verwendet: - Schalltechnisches Gutachtenim Rahmendes Verfahrenszur 18. Anderungdes Flächennutzungsplanes und der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/11 der Gemeinde Leopoldshöhe, des Büros AKUS GmbH vom ,Waldstraße" 24.01.2006, ohneAnlage3 Blatt1 10 siehedazuletzteAnlage - Stellungnahme zu möglichenLuftschadstoffen des BürosAKUSGmbH,v. 24.1.06 - Stellungnahme zu möglichen Lichtimmissionen desBürosAKUSGmbH,v.24.1.06 - ,,Konzept zur naturnahenEntwicklung der Windweheund derenNebengewässer im südlichenGemeindegebiet", erstelltdurchden Garten-und Landschaftsarchitekten E. Klemens,Februar2004 - Geländequerschnitt, erstelltdurchdas Ingenieurbüro Kindsgrab, Oktober2005 WeiteretechnischeUnterlagenliegennicht vor. Schwierigkeiten bei der Erhebung der Grundlagenhabensich nichtergeben. 6.2Monitoring Ziel der ÜbeMachung ist nicht, eine umfassendeVollzugskontrolle des Bebauungsplanes zu realisieren. Es sollenlediglich erhebliche vorhergesehene wie (positivewie negative)- die bei der Durchführung unvorhergesehene Auswirkungen der Planungenauftreten- festgestellt bzw.erfasstwerden. Bei der Umsetzungder Festsetzungen des Bebauungsplanes sind mit dem derzeitigenKenntnisstand keineerheblichenUmweltauswirkungen zu eMarten.Auch gleichwohlnicht unvorhersehbare Umweltauswirkungen sind wenig wahrscheinlich, auszuschließen. 35 - Auslegung Bebauungsplan Nr.04 / 11..Waldstraße' Die Gemeinde Leopoldshöhe wird zur Überwachung von eventuellen, unvorhergesehenen Umweltauswirkungen auf die Informationen der entsprechenden Fachbehördenzurückgreifen. Diese sind durch BaUGBS 4 Abs. 3 zur Mitteilung angehalten. genannt: Hierzuseienbeispielhaft . Gewässerüberwachung gemäßLandesrecht . LärmtibeMachung gemäßBlmSchG o LaufendeRaumübeMachung und -beobachtung Monitoringfunktionen nehmen weiter im Rahmen ihrer gesetzlichenPrüf- und UbeMachungspflichten die Bauaufsichtsunddie Umweltbehörden wahr. Die Auswirkungenauf die Umweltbei den Flächenfür Gemeinbedarf könnenz.Zt. noch nicht abschließendeingeschätäwerden,da die abschließendeNutzungund ihre möglicheBelastungenfür die Umwelt,hier insbesondere Lärmauswirkungen, noch nicht bekanntsind. SofernerheblicheUmweltauswirkungen im Rahmender Baugenehmigung vorliegenoder vermutetwerden,solltengeeigneteMaßnahmen zur Uberwachungin den nachgeordnetenGenehmigungsverfahren vorgesehen werden.Die Ergebnisseder bisherigenGutachtensinddurchgeeigneteMaßnahmen und Festsetzungenberücksichtigt worden. Die Gemeindegeht daher davon aus, dassgrundsätzlich sich keineerheblichenUmweltäuswirkungen entwickelnwerden. 6,3 Zusammenfassungdes Umweltberichtes Die bebaubarenFlächendes Plangebietes werdenim Bebauungsplan als Flächen für AllgemeinesWohngebietund Flächefür Gemeinbedarf ausgewiesen.Darüber hinaus sind Verkehrsflächenzur Erschließungder Baufelder,Flächen für die Regelung des Wasserabflusses,eine öffentliche Grünflächen und eine Ausgleichsf lächefestgesetzt. Als voraussichtliche Umweltauswirkungen, die mit der Bauleitplanung vorbereitet werden,sind die Lärmbelastungen durch die Nutzungenauf den Flächenfür Gemeinbedarf für die hinzuziehende Bevölkerung, der Verlustvon Boden und Bodenfunktionendurch Versiegelungsowie die Veränderungvon Tieren und Pflanzenzu nennen.Das SchutzgutMenschist hinsichtlichder Lärmbelastung als schwierig einzustufen,da die Lärm hervorrufendeNutzung verbunden ist mit Erholungund die dafür bereitgestellteFlächedie Wohnumfeldqualität verbessert. Nichts desto trotz vertrittdie GemeindeLeopoldshöhe die Auffassung,dass die Absicht,Wohnenund Freizeit(Sport)in engerNachbarschaft zu entwickeln, 1. einenBeitragzur Stadtder kuzen Wegezu leisten 2. das Ziel ,,Sportfür alle"mit seinengesundheitlichen Wirkungenerreicht gleichzeitig werdenkannund 3. die Vielfalt von Sport und Spiel mit ihrer gemeinschafts-und persönlichkeitsbildenden Kraftgewährleistet bleibt und aus diesenGründendas planerischeKonzeptvertretbarist. Gleichzeitighat die GemeindeLeopoldshöhe Maßnahmenund Festsetzungen im B-Planumgesetzt,die die hinzuziehendeBevölkerungeinerseitsüber die zu erwartendeLärmsituation informiertund andererseitsso weit wie möglichdavorschützt(2.8. Kennzeichnung der lärmbeeinträchtigten Fläche gem. 18 BlmSchV, Lärmschutzwall,passiver Lärmschutz). Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung der Maßnahmen zurVermeidung, Minimierung undzumAusgleich der Umweltauswirkungen durchdie 36 - Auslegung Bebauungsplan Nr 04 / 11,,Waldstraße" Baugebietsentwicklung keine erheblichennachteiligenUmweltauswirkungen zu erwartensind. V. Eingriffsregelung GtundsäElicheAussagen Das Landschaftsgesetz sieht gem. S 4 vor, dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes nicht mehr als unbedingtnotwendig beeinträchtigt werdendürfen.Hierbeiist zwischender Vermeidbarkeit des Vorhabens als solches, der Vermeidbarkeiteinzelner Teile und der jeweils möglichen Minimierung der Auswirkungen auf Naturund Landschaft zu unterscheiden. UnterBerücksichtigung desVermeidungsaspektes wirdeine Bebauungals vertretbar angesehen, weil wertvolle Biotopflächen nicht betroffen sind und eine Inanspruchnahme von FlächenimAußenbereich i.V.m.einergünstigen Erschließung gewährleistetwird. Die Eingriffewerden in der Summe als nicht vermeidbar angesehen,wobeiein Teil der Eingriffeauchan anderenStandortenzu verzeichnen wären. WeitereAussagenzur Vermeidung/Minimierungdes Eingriffessind dem Umweltberichtunter Punkl 2.3 Vermeidung,Verringerungund Ausgleich zu entnehmen. Die argumentativeBeurteilungder Schutzgütergem. Eingriffsregelung erfolgt zur Reduzierungvon doppeltenAusführungen zu einem inhaltlichenThema im Umweltberichtunter Punkt 2.1 Bestandsaufnahme und Punkt 2.3 Vermeiduno. Verringerung undAusgleich. Maßnahmen auf den Ausgleichsflächen und deren Zuordnung I Erstaufforstungsflächefür Eingriffein Naturund Landschaft Die verbleibendenunvermeidbarenBeeinträchtigungen in Natur und Landschaft gem. S 5 Landschaftsgesetz werden durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Die dafür vorgesehenen Ausgleichsflächenliegen innerhalb (Flurstücke724, 1108,1172 und '1173,Flur 8, GemarkungGreste)und außerhalb (Flurstück790, Flur 4, GemarkungBechterdissen; des Plangebietes Flurstück162, Flur 2, GemarkungAsemissen).Die innerhalbdes Bebauungsplangebietes befindlicheAusgleichsfläche befindetsich parallelund südlichzur Bachauedes Die externe Ausgleichsfläche liegt westlich der Heeper Straße, ,,Eselsbaches". angrenzendan das ,,Krähenholz". Letzterebefindetsich im Eigentumder Gemeinde Leopoldshöhe. Entlang der südlichenGrenze der innerhalbdes Plangebietesliegenden (Flurstücke Ausgleichsmaßnahme 724, 11O8,1172und '1173,Flur 8, Gemarkung geplanten,öffentlichenFußwegwird Greste)und entlangdes daranangrenzenden, eine dreireihigeHeckeangelegt.Die Hecke ist aus standortgerechten heimischen pflegen Sträuchernanzulegen,zu und bei Abgangnicht angegangenerSträucher jeweilsin Sortenzu ersetzen.Das Pflanzraster ist 1 strauchartig wachsendesGehölz pro '1,5cim.Dieverbleibende Flächeist der Sukzession zu überlassen.Die Teilfläche der Ausgleichsmaßnahme zwischender Wohnbaufläche und der Böschungskante zum tieferliegenden,,Eselsbach" wirdmit einemWildgattergesichert. Die vorhandeneVegetationin der Bachaue des ,,Eselsbaches" ist gem. den Festsetzungen des Landschaftsschutzgebietes zu pflegen. 37 -AuslegungBebauungsplan Nr.04 / 11 'Waldstraße" in der Bachaue Mit dieser Maßnahmewerdendie vorhandenenBiotopstrukturen zwischen der zukl.lnftigen Abstand wird ein ausreichender unterstützt.Gleichzeitig geschaffen,um negativeEinflussnahmen Wohnbebauungund dem ,,Eselsbach" zu können. durchdieseauf die Bachaueausschließen auf den Flurstücken724, 1108,1172 und 1173, Flur 8, Die Ausgleichsmaßnahme 724, 1'108,1172,1'173und cemarkungGrestewird dem Eingriffauf den Flurstücken '1214,Flut8, GemarkungGrestegem. 135a - c BauGBzu 100% zugeordnet. $ Die durch Umsetzungder PlanungentstehendenEingritfein den Naturhaushalt im Bebauungsplan, auf der Ausgleichsfläche werdenzusätzlichzu den lvlaßnahmen 4, Gemarkung 790, Flur des Flurstückes von Teilflächen durch Erstaufforstung Asemissenkompensiert. Bechterdissen und des Flurstückes162,Flur2, Gemarkung Mäßnahmendienen vorzunehmenden auf der Fläche und die Das Entwicklungsziel der Schaffungvon Waldflächen.Dieses bietet sich an, da angrenzendbereits vorhandene Waldbereiche (hier das ,,Krähenholz")bestehen. Die vielfältige WaldfunKionwird durchdie gezielteräumlicheZuordnunggestärkt.Gleichzeitigwird naturnaherFreiraumgeschaffen,der langfristiggesehenauch der ein großflächiger, zur Verfügungstehen Erholungsowie der Freizeitnutzung landschaftsorientierten wlrd. im der Eingriffsregelung dienenparallelzurBearbeitung DievodiegendenUnterlagen 790, die Flurstücke für als Antrag auf Erstaufforstung Rahmender Bauleitplanung Asemissen.Die und 162, Flur 2, Gemarkung Flur 4, GemarkungBechterdissen erfolgt nachVorschlag Flurstücken auf den vorgenannten Gliederungder Waldfläche des ForstamtesLage.Der Aufbauder Anpflanzungstelltsich wie folgt dar (s. auch Anlage): zu den Straßenbäumen Entlangder HeeperStraße/ Kreisstraße ) ca. 0 - 3 m Krautsaum: Mahdnur keineAnpflanzung, natürlicheSukzession, unddes z.B.zum Freihaltender Straßenbäume wennerforderlich, Verkehrsraumes ) ca. 3 - 10 m Krautsaum: Mahdnur keineAnpflanzung, natürliche Sukzession, ökologisch nötig erforderlich, wenn ) ca. '10- 25 m Strauchzone ) ab ca. 25 m hochwachsende Bäume. 790 und 162,wobei westlichen Grenzender Flurstücke der nördlichen und Entlang eine 1069,Flur4, GemarkungBechterdissen des Flurstückes zur Grundstücksgrenze ist ausgenommen Flächein der Tiefevon 25 m alsAusgleichsfläche ) ca. 0 - 10 m Krautsaum: Mahdnur keineAnpflanzung, natürlicheSukzession, nötig wennökologisch erforderlich, ) ca. 10 - 25 m Slrauchzone ) ab ca. 25 m hochwachsende Bäume. Der beschriebeneAufbau des Randbereichesder Waldflächenimmt in seiner Struktur einerseits ausreichend Rücksicht auf die vorhandene Bebauung, insbesonderebzgl. Belichtung,Belüftungund Abstandaus sicherheitstechnischen Überlegungen,andererseitsentspricht der Aufbau auch den entsprechenden Biotoptypen. Erfordernissen des beabsichtigten zur Lage der externen Der Anlage zur Begründungliegt ein Übersichtsplan / zur der Ausgleichsfläche sowieein Detailplanzur Ausgestallung Ausgleichsfläche bei. Aus diesem ist der Aufbau der Waldflächenochmals Erstaufforstungsfläche graphisch nachvollziehbar. 38 -AuslegungBebauungsplan Nr.04 / 11,Wadstraße" Die nicht der Ausgleichsmaßnahme zugeordneteTeilflächedes Flurstückes790, Flur 4, GemarkungBechterdissen wird mit dem derzeitigenBauleitplanverfahren nichterfasst.Mittelfristigwird die GemeindeLeopoldshöhe priifen,ob aufgrundder gegebenenstädtebaulichenund infrastrukturellen Situationsich eine einzeilige Wohnbebauunganbietet oder nicht. Diese Prüfung und die damit verbundene Entscheidungwird jedoch in einem eigenständigen Verfahrenerfolgen. Bis zu diesem Zeitpunktbleibt daher vorerst die Nutzungals landwirtschaftliche Fläche bestehen. Die Eingriffeauf den Flurstücken 724, 1108, 1172, 1'173und 1214, Flur 8, GemarkungGrestewerdender Kompensationsfläche / Aufforstungsfläche auf dem Flurstück162, Flur 2, Gemarkung Asemissenund dem Flurstück790, FIur 4, gem.S 135a - c BauGBzu 100% zugeordnet. Gemarkung Bechterdissen Während die Aufforstungsmaßnahme auf dem Flurstück790 vollständigfür den Eingriffdes vorliegendenBebauungsplanes in Anspruchgenommenwird,wird das Flurstück162 nur teilweisefür diesenEingriffbenötigt.Die Kompensationsfläche (Flurstücke790 und 162)weist nach Aufiffertungeinen Flächenwert von 186.408Punktenauf. Für den Eingriffim Anderungsbereich (WE) auszugleichen. sind 81.767Werteinheiten NachAbzug diesesAusgleichsbedarfs verfügtdie Kompensationsfläche noch über ein ,,Wertguthaben" von 54.641.Das ,,Wertguthaben" wird dahingehendfestgelegt, dasses auf dem Flurstück162 in einemFlächenumfang von 9.068qm besteht.Das ,Wertguthaben"wird zusammenmit der eigentlichenAusgleichsmaßnahme zu diesem Bebauungsplanin gleicherArt, Qualitätund Zeitpunkthergestellt.Dieses Wertguthaben stehtfür Eingriffean andererStelleoderggf.für die Umwandlungvon Intensivrasenbei dem geplantenSportplatzin Kunstrasenzur Verfügung.Das wird in das im Aufbau befindlicheA sgleichsflächenkataster ,Wert.quthaben" des KreisesLippeübernommen und dorttreuhänderisch für die GemeindeLeopoldshöhe verwaltet. Die oben beschriebenen Ausführungen ergeben,dass in Anlehnungan die vorhandenenUmgebungsbiotope und aufgrundder ökologischenStruktur auch inhaltlichdie vorgesehene Ausgleichsfläche als Ausgleichsmaßnahme für den mit der vorliegenden Planungvorbereiteten Eingriffgerechtwird. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Belangedes Naturschutzesund der Landespflegeim Rahmen der Bauleitplanungausreichendaufgearbeltetund berücksichtigtworden sind. Die im Naturschutzzu beachtenden Gebote (Vermeidung, Minimierung, Kompensation) wurdenangewandt. Maßnahmenauf der Fläche für Gemeinbedat ZweckbestimmungSport / Erläuterungzur Eingriffsbilanzierung Auf der Fläche, die für den geplanten Sportplatz vorgesehen ist (siehe Nutzungskonzept), geplant.Inwieweitdiesessich ist das Soielfeldals lntensivrasen in der Realisierungbestätigt,ist i.V.m.dem Bebauungsplan nichtbeantwortbar.Die Ausgestaltung des Spielfeldes ist Aufgabeder Fachplanung, die Bauleitplanung stellt hier lediglichdie Flächenzur Verfügung.Da aber die Entscheidung ob z.B. Intensivrasen oder Kunstrasen Auswirkungen auf das weitere Genehmigungsverfahren für den Sportplatzund die Eingriffsregelung hat, wird vorsorglicheine Ausnahmeregelung aufgenommen. Mit dieser Regelungwird klargestellt,das bei einer höherenVersiegelung,als die mit einem Intensivrasen verbundene, die Eingriffsbilanzierung für die Flächefür Gemeinbedarf, hier Sport, neu zu ermitteln ist. Der dafür zu erbringendeAusgleich ist von dem 39 -AuslegungBebauungsplan Nr.04 / 11 ,,Waldstraße" Eingriffsverursacher bereitzustellen. Die Gemeindereserviertvorsorglich,bis auf Widerruf,hierfüreine Teilflächeder Kompensationsfläche auf dem Flurstück162, Flur 2, GemarkungAsemissen.Damit ist ein sachlicherund fachlicher gewährleistet. Ausgleichzusammenhang Die Fläche,die ggf. fi.irdie qeplanteSporthalle(sieheNutzungskonzept) versiegelt wird, ist dagegenals vollständigversiegetteFlächein die Bilanzierung eingegangen. Mit dieser Vorgehensweise sichert.sichdie Gemeindedie Realisierung einer eventuellenSporthalle.Gegenwärtig ist eineAusgleichsfläche vorhanden,die sich in ein schlüssigesökologisches Konzeptfür den Gesamtbebauungsplan in Form einer Erstaufforstung einbindet. Diese Vorsorge ermöglichtes der Gemeinde,je nach Entwicklungsbedarf zu entscheiden. Wird eine Sporthallebenötigtso ist bauleitplanerisch alles vorbereitet. Wird ein Sportplatzmit Kunstrasenoder eine andere Versiegelungsalternative benötigt,so kanndie reservierteKompensationsfläche für den geplantenSportplatz abgerufenwerden.Ebensokann auch das in der Eingriffsbilanzierung angesetzte Wertguthaben für die Sporthalle,,verrechnet" werden.Ziel dieserVorgehensweise ist es, die Möglichkeit zu haben,auf die zukünftigenBedürfnisse der Gemeinde Leopoldshöhe reagierenzu können. Der auf der Fläche für GemeinbedarfvorgeseheneLärmschutzwallwird als Grünflächemit standortgerechten, heimischencehölzen angelegt.Die Sträucher werdenin der Reihemit 1 m Abstandgepflanzt.Der Reihenabstand beträgt1,5 m. Als Pflanzgutwerden insgesamtHeisterin unterschiedlichen Größen veMendet (keine Hochstämme). Wegen der späterenbaulichenNutzungder angrenzenden Flächewird die Südseitedes Grundstücksnur mit niedrigerencehölzen bepflanzt, die mit Gruppenvon höherenSträuchernund kleinenBäumenaufgelockertwerden. Da Kindernangrenzendan den Lärmschutzwall spielenwerden,wurde auf giftige Gehölzeverzichtet. orqesehensrndfoloendeArten Niedrige Sträucher Potentilla fruticosa, Ribesalpinum, Rosarubigniosa, SalixDurDurea.Nana' HöhereSträucherund Bäume Acer campestre,Betula pendula,Cornus mas, Cornussanguinea,Corylusavellana,Crataegus monogyna,Malus sylvestris,Picea abies, Pyrus communis, Rosacanina, vulgaris Syringa Unterpflanzunq Baumarten galeobdolon Hederahelix,Lamiastrum Aesculus hippocastanum,Betula pendula, Picea abies, Prunus avium, Tilia platyphyllos, Sorbus aucuparia Der vorhandeneErdwall um den Sportübungsplatz wird in den festgesetzten Lärmschutzwallüberführt und entsprechendden obigen Ausführungen,die abgeleitetsind von der Baugenehmigung zum Sportübungsplatz, angelegt.Der Erdwall parallel zur Waldstraße bleibt bestehen. Die Bepflanzung des Erdwallabschnittes, der bestehenbleibt,wird gem. der Baugenehmigung und dem dortigenPflanzplan ausgeführt. In der Eingriffsbilanzierung wird die Übernahmedes Erdwalles in den Lärmschutzwall rechnerisch erfasst,bewertetundentsprechend ausgeglichen. 40 -AuslegungBebauungsplan Nr.04 / 1'1,Waldstraße" 5 . Ein bilanzieru te Fläche/ GebäLde 113777 nd nach Entwurf rsiegelleFläche/ ßiegelle Fläche/ (ohne ßenverkehrsJläche elte Fläche/ Gebäude F undNutzoarlen. struklumm GesamtwertE in Slraßenflächeenlhalten lntensivrasen/ KindersDielolalz ntensivrasen/ oqf. SDorthalle rünfläche / Lämschulzwall 41 - AusegungBebauungsplan Nf. 04 / 1 I .,Waldsfaße" 1.1 H rarkpiätze/ Flächeftlf 3emeinbedaf 95i 7.1 0 t 1 lesamtwertG 0.833 2.5t 504i 42582 12612_45 12612,454 207196.254 iumme 132132 -ZustandnachEntwurf) GesamtbilanzlAusqanqszustand Untersuchunqsraum .. r.6li ExterneAusoleichsflächeam Krähenholz (Flurslücke 79t Flur4, OemartunqBechtFdissen und 162.Flur2, Gemarkuna Asemrssen) :läche/om 3.1 3.6 ttandortheimischel Laubwald Kort ^/edounkte' 2050c 2 2 4100( 150C e 6 900c 2200c Summe 5000c \usgleichsbedarf -81766,74i 3-Plan Summe (ompensalions-131766.741 redarf Zustandnac Entwurfderexternen A usqleichstlächeam Krähenholz lode t.6 t.6 .: r'Vedou0Ke. Brotobwbdem. B+ standortheimischer Laubwald Aufforstung mit standodheimischen Laubwald 150C t € 900c 20500 22AOO 6 € 123000 132000 Summe ( Ausqanqszustand ntetsuchunostaum- ZustandnachEntwurf) Gesamtbilan2 233.253 Zustandnach Herstellunqder qesamtenexlernenAusqleichsllächeam Krähenholz jp5x6 qem:B-Pla -racne )rotoptvp orr, lode WertDunkte standortheimischer t.6 Laubwald 1500 6 € 9000 Aufforstung mlt standortheimischen i.6 Laubwald 29568 6 e 177408 31068 Gesamtsumme 186408 Ausoleichsbedarf füf B-PlanNr 04/11 Waldstraße" \ufforstungmit ;tandortheimischen -aubwald VerbleibendeAusoleichsfläche/ Okokonto itandortheirnischer aubwald ;tandortheimischer -aubwald 22000 Summe Kompensations131766,747 bedarfB-Plan '1500 7568 906€ 42 Kompensaiionsübeftanq 54641.25i 9 : -t T ; ; E ä g E" . i ä o a 5i : o3 E g: ; * J 5 o $\y @ e E crB c 6 ! - r E! ä ä : Eä E r e : : * ü äE g E = iE Fä u F @ 9 "! . 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