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Beschlussvorlage (13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/03 "Askamp" im Ortsteil Leopoldshöhe hier: - Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsempfehlung an den Rat )

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
22.06.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Beschlussvorlage (13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/03 "Askamp" im Ortsteil Leopoldshöhe 
hier: - Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsempfehlung an den Rat ) Beschlussvorlage (13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/03 "Askamp" im Ortsteil Leopoldshöhe 
hier: - Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsempfehlung an den Rat ) Beschlussvorlage (13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/03 "Askamp" im Ortsteil Leopoldshöhe 
hier: - Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsempfehlung an den Rat )

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 81/2006 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 24. November 2009 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/03 "Askamp" im Ortsteil Leopoldshöhe hier: - Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsempfehlung an den Rat Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 21.06.2006 Rat 22.06.2006 Bemerkungen Sachdarstellung: Begründung In seiner Sitzung am 23. März 2006 hat der Hochbau und Planungsausschuss die Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/03 „Askamp“ beschlossen. Die Auslegung fand in der Zeit vom 18. April 2006 bis zum 19. Mai 2006 statt. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde ein Monat Zeit gegeben, zur vorliegenden Planung Stellung zu nehmen. Während der Auslegung ist keine Bürgeranregung eingegangen. Stellungnahmen sind von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB’s) eingegangen: Landwirtschaftskammer Lage (Abschrift liegt bei) Die für die Umwandlung des Waldes benötigte Kompensationsfläche (ca. 5.000 qm) wird durch den Investor teilweise bereitgestellt. Er hat hierzu eine Fläche von ca. 3.250 qm von der Gemeinde erworben. Der Rest wird auf dem Freesenberg bereitgestellt. Um einen möglichst schnellen und reibungslosen Ablauf der Ausgleiches bzw. der notwendigen vertraglichen Formalitäten zu gewährleisten, werden noch Gespräche mit dem Forstamt geführt. Das Ergebnis dieser Gespräche wird nachgereicht. Grundsätzlich sind Forstamt und Landwirtschaftskammer mit der Ausgleichskonzeption einverstanden. -2- Die Gemeinde wird einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor abschließen, um die Sicherung der Kompensation für die Waldumwandlung (hier insbesondere die Ablösung auf dem Freesenberg) zu gewährleisten. Beschlussvorschlag: a) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zu beschließen. b) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/03 „Askamp“ als Satzung und die zugehörige Begründung zu beschließen. Schemmel Eingegangene Stellungnahmen Behörde/TÖB Landwirtschaftskammer Lage: Stellungnahme vom 31.05.2006 Sehr geehrte Damen und Herren, zu o. g. Planung nehme ich als Träger öffentlicher Belange Landwirtschaft - wie folgt Stellung: Die geplante Aufforstungsfläche grenzt an eine Ackerfläche. Um Ertragseinbußen durch Nährstoffentzug und Schattenwurf zu minimieren, sollte ein stufiger Waldsaum angelegt werden. Wir gehen davon aus, dass die gesetzlich geforderten Abstände zu landwirtschaftlichen Flächen (Nachbarschaftsrecht) eingehalten werden. Weitere Anregungen und Bedenken werden nicht vorgetragen. Empfehlung der Verwaltung Die Vorgaben werden eingehalten bzw. sind vom Investor bei der Anlage der Fläche einzuhalten. Forstamt Lage Stellungnahme wird nachgereicht Änderungen im Text Während der Auslegung wurden Gespräche mit den Eigentümern der Flurstücke 494, 495, 496 der Flur 3 in der Gemarkung Schuckenbaum geführt. Das Ergebnis dieser Gespräche war, dass die Flächen nicht für eine Aufforstung zur Verfügung stehen. Der 5. Absatz der Textpassage in der Begründung Umwandlung des Waldes auf Seite 5 der Begründung kann daher entsprechend diesem Stand der Dinge angepasst werden. Der Bezug auf den in der Auslegung vorgeschlagenen Suchraum kann entfallen. Die Verwaltung empfiehlt folgende Textpassage: Zur Sicherung des für die Umwandlung des Waldes erforderlichen Ausgleiches wird eine geeignete Ausgleichsfläche zur Verfügung gestellt. Die Sicherung und die Anlage der Ausgleichsflächen in der Gemarkung Schuckenbaum und auf dem Freesenberg erfolgt über einen städtebaulichen Vertrag. Die Bereitstellung der Flächen von insgesamt 4.956 qm ist gesichert. Die genauen Flächen sind der Anlage zum Bebauungsplan zu entnehmen. -3-