Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
22.06.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
81/2006
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
24. November 2009
13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/03 "Askamp" im Ortsteil Leopoldshöhe
hier: - Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Satzungsempfehlung an den Rat
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
21.06.2006
Rat
22.06.2006
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Begründung
In seiner Sitzung am 23. März 2006 hat der Hochbau und Planungsausschuss die Auslegung und
die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die 13. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 06/03 „Askamp“ beschlossen.
Die Auslegung fand in der Zeit vom 18. April 2006 bis zum 19. Mai 2006 statt. Den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde ein Monat Zeit gegeben, zur vorliegenden Planung
Stellung zu nehmen.
Während der Auslegung ist keine Bürgeranregung eingegangen.
Stellungnahmen sind von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB’s)
eingegangen:
Landwirtschaftskammer Lage (Abschrift liegt bei)
Die für die Umwandlung des Waldes benötigte Kompensationsfläche (ca. 5.000 qm) wird durch
den Investor teilweise bereitgestellt. Er hat hierzu eine Fläche von ca. 3.250 qm von der Gemeinde
erworben. Der Rest wird auf dem Freesenberg bereitgestellt.
Um einen möglichst schnellen und reibungslosen Ablauf der Ausgleiches bzw. der notwendigen
vertraglichen Formalitäten zu gewährleisten, werden noch Gespräche mit dem Forstamt geführt.
Das Ergebnis dieser Gespräche wird nachgereicht.
Grundsätzlich sind Forstamt und Landwirtschaftskammer mit der Ausgleichskonzeption
einverstanden.
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Die Gemeinde wird einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor abschließen, um die Sicherung
der Kompensation für die Waldumwandlung (hier insbesondere die Ablösung auf dem
Freesenberg) zu gewährleisten.
Beschlussvorschlag:
a) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in
der Anlage aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu den Stellungnahmen der Bürger und der
Träger öffentlicher Belange zu beschließen.
b) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 13.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/03 „Askamp“ als Satzung und die zugehörige Begründung
zu beschließen.
Schemmel
Eingegangene Stellungnahmen
Behörde/TÖB
Landwirtschaftskammer Lage:
Stellungnahme vom 31.05.2006
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu o. g. Planung nehme ich als Träger öffentlicher Belange Landwirtschaft - wie folgt Stellung:
Die geplante Aufforstungsfläche grenzt an eine Ackerfläche.
Um Ertragseinbußen durch Nährstoffentzug und
Schattenwurf zu minimieren, sollte ein stufiger Waldsaum
angelegt werden. Wir gehen davon aus, dass die gesetzlich
geforderten Abstände zu landwirtschaftlichen Flächen
(Nachbarschaftsrecht) eingehalten werden.
Weitere Anregungen und Bedenken werden nicht
vorgetragen.
Empfehlung der Verwaltung
Die Vorgaben werden
eingehalten bzw. sind vom
Investor bei der Anlage der
Fläche einzuhalten.
Forstamt Lage
Stellungnahme wird nachgereicht
Änderungen im Text
Während der Auslegung wurden Gespräche mit den Eigentümern der Flurstücke 494, 495, 496 der
Flur 3 in der Gemarkung Schuckenbaum geführt. Das Ergebnis dieser Gespräche war, dass die
Flächen nicht für eine Aufforstung zur Verfügung stehen.
Der 5. Absatz der Textpassage in der Begründung Umwandlung des Waldes auf Seite 5 der
Begründung kann daher entsprechend diesem Stand der Dinge angepasst werden. Der Bezug auf
den in der Auslegung vorgeschlagenen Suchraum kann entfallen.
Die Verwaltung empfiehlt folgende Textpassage:
Zur Sicherung des für die Umwandlung des Waldes erforderlichen Ausgleiches wird eine
geeignete Ausgleichsfläche zur Verfügung gestellt.
Die Sicherung und die Anlage der Ausgleichsflächen in der Gemarkung Schuckenbaum und auf
dem Freesenberg erfolgt über einen städtebaulichen Vertrag.
Die Bereitstellung der Flächen von insgesamt 4.956 qm ist gesichert.
Die genauen Flächen sind der Anlage zum Bebauungsplan zu entnehmen.
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