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Mitteilungsvorlage (18. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe, Bebauungsplan Nr. 04 / 11 „Waldstraße“ im Ortsteil Greste hier: Sachstandsbericht zum Verkehrskonzeptes der Planung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Mitteilungsvorlage (18. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe, Bebauungsplan Nr. 04 / 11 „Waldstraße“ im Ortsteil Greste
hier:  Sachstandsbericht zum Verkehrskonzeptes der Planung) Mitteilungsvorlage (18. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe, Bebauungsplan Nr. 04 / 11 „Waldstraße“ im Ortsteil Greste
hier:  Sachstandsbericht zum Verkehrskonzeptes der Planung)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Mitteilungsvorlage - öffentlich - Drucksache 77/2006 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 24. November 2009 18. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe, Bebauungsplan Nr. 04 / 11 „Waldstraße“ im Ortsteil Greste hier: Sachstandsbericht zum Verkehrskonzeptes der Planung Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 20.06.2006 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Hochbau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.09.2005 für die Geltungsbereiche der beiden Bauleitpläne den jeweiligen Aufstellungsbeschluss gefasst und somit die bauleitplanerische Auseinandersetzung mit der Fläche zwischen „Waldstraße, Grester Straße, Hudeweg und Pansheider Weg“ eingeleitet. Die Fläche stellt Wohnbaufläche und Flächen für Sport und Spielanlagen bereit. Das Verkehrskonzept stellt sich aufgrund der planerischen Konzeption wie folgt dar: Äußere Erschließung Planstraße 1 wird von der Straße „Hudeweg“ abgeführt, weil die Anbindung der Baufläche an die „Grester Straße“ verkehrstechnisch ungünstiger ist. Die tiefere Lage der Zufahrten zu den Wohnhäusern „Grester Straße“ Nr. 142, 144 bis 146 a erschwert bereits heute die Sicht auf die Grester Straße. Bei einer Anbindung der Planstraße 1 an die „Grester Straße“ wäre i.V.m. mit dem Ein- und Ausfahrverkehr der Planstraße eine ungünstigere Lösung gegeben als die mit der Planung empfohlene. Planstraße 2 zweigt von der „Grester Straße“ ab und erschließt neben dem Neubaugebiet auch die Flächen für Sport und Spielanlagen. Für die Sportflächen ist dadurch keine separate Erschließung erforderlich. Planstraße 3 erschließt das Neubaugebiet von der Waldstraße und versorgt verkehrstechnisch den gesamten nördlichen Bereich des Plangebietes. Der mit dem Neubaugebiet entstehende Verkehr wird über die Waldstraße und die Grester Straße abgeführt. Parkplätze Von der Planstraße 2 wird ein Teil der erforderlichen Stellplätze für die Sportflächen angefahren. Die Stellplatzanlage und die damit verbundene Verkehrsfläche kann dadurch gering gehalten werden. -2- Am Vereinshaus und dem Jugendtreff GreAse können die bereits vorhandenen Stellplätze weiterhin genutzt werden. Zudem kann für alle Nutzungen im Straßenraum der „Waldstraße“ ein Parkstreifen für Pkws vorgesehen werden. Des weiteren können am Regenrückhaltebecken an der Waldstraße bzw. am Eselsbach weitere Stellplätze eingerichtet werden. Für die aufgezeigten Nutzungen und einer ggf. geplanten Sporthalle sind gem. Bauordnung ca. 100 Parkplätze nachzuweisen. Innere Erschließung Die innere Erschließung erfolgt über reine Wohnwege (Tempo 7). Die Verkehrsführung unterstützt die Quartiersbildung der Bebauung, u.a. auch durch die Wendehämmer. Das gesamte Neubaugebiet wird durch ein Fußwegenetz durchzogen, das an die bestehenden angrenzenden Fußwege anschließt. Dadurch ist eine gefahrlose Nutzung für Kinder und ältere Menschen gegeben – Zielpunkte sind Sportflächen, Spielplätze, Jugendtreff, Vereinshaus oder die Fußwegeverbindung entlang des Eselsbach. Schemmel Anlage: bisher geplantes Nutzungskonzept