Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Rathaussanierung hier: Sachstandsbericht und Planung der weiteren Vorgehensweise)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
08.06.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Beschlussvorlage (Rathaussanierung
hier: Sachstandsbericht und Planung der weiteren Vorgehensweise) Beschlussvorlage (Rathaussanierung
hier: Sachstandsbericht und Planung der weiteren Vorgehensweise)

öffnen download melden Dateigröße: 25 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 75/2006 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: BM Bürgermeister Auskunft erteilt: Herr Schemmel Telefon: 05208/991-400 Datum: 24. November 2009 Rathaussanierung hier: Sachstandsbericht und Planung der weiteren Vorgehensweise Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 08.06.2006 Bemerkungen Sachdarstellung: Über die bauliche und auch räumliche Situation des Rathauses wurde verwaltungsseitig in der Vergangenheit wiederholt und ausführlich berichtet (u. a. Drucksachen 64/2005 und 104/2005). Fakt ist, dass die Fassade des Rathauses aufgrund ihres Alters und ihrer Entstehungszeit (Baujahr 1972) der Sanierung bedarf. Da die Fassade nicht mehr den heutigen energetischen Anforderungen genügt und das derzeitige Bekleidungsmaterial asbesthaltig ist, wurde die Notwendigkeit einer kompletten Neugestaltung der äußeren Hülle gesehen. Mit dem Ziel einer umfassenden Sanierung der Fassade und der Fensterflächen des Rathauses hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 08. Dezember 2005 sodann die möglichst zeitnahe Durchführung eines Architektenwettbewerbs empfohlen. Bei der Durchführung dieses Wettbewerbs sollten auch energetische Aspekte Berücksichtigung finden. Daraufhin wurde bereits im Januar der „Realisierungswettbewerb Neugestaltung der Rathausfassade“ ausgelobt. Im Rahmen dieses Wettbewerbs wurde optional auch die Aufstockung eines Teilbereichs des Rathauses um ein Geschoss berücksichtigt. Das Preisgericht hat sich am 27. März 2006 für den Entwurf des Büro´s Schmidt/Schmersahl entschieden. Das Gesamtvolumen für die Fassaden- bzw. Innensanierung des Rathauses beläuft sich auf ca. 2,1 Millionen Euro. Im Einzelnen stellt sich das Kostenvolumen wie folgt dar: 1. Fassadensanierung (Fassade / Fenster / Dämmung etc.): 1.800.000,-- Euro 2. Innensanierung (Toiletten / Brandschutz / Türen / Fahrstuhl etc.): 300.000,-- Euro Entsprechend dem o. g. Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses wurden verwaltungsseitig zur Finanzierung des ersten Bauabschnitts entsprechende Mittel in den Haushalt 2006 eingestellt. Da jedoch ursprünglich vorgesehen war, die Baumaßnahme in Teilabschnitten durchzuführen, sind diese Mittel in Höhe von 190.000,-- Euro lt. den Erläuterungen zum Haushaltsplan für die Aufstockung und Änderung des Sitzungssaals zum Trauzimmer vorgesehen. Für die Erneuerung der Fenster und der Fassade des Rathauses wurden Mittel im Investitionsprogramm veranschlagt. Da der Rat in seiner Sitzung am 18. Juni 2006 jedoch beschlossen hat, dass im Zuge der Sanierung des Rathauses keine baulichen Erweiterungen des Rathauses (Aufstockung, Anbau etc.) vorgenommen werden sollen, sollen diese Mittel nun u. a. für den -2- Umbau des Sitzungssaals (Einbau einer Trennwand) verwendet werden. Der Beginn der Sanierung der Fassade mit Mitteln in Höhe von 190.000,-- Euro würde – bezogen auf das Gesamtvolumen der Maßnahme - in diesem Jahr keinen Sinn machen. Eine kurzfristige Umsetzung der Baumaßnahme in „einem Rutsch“ ist demnach nicht möglich. Das Investitionsprogramm sieht gegenwärtig einen Planungszeitraum von vier Jahren vor. Im Übrigen ist das Kreditvolumen für 2006 ausgeschöpft. Eine Erhöhung ist gemäß § 85 Abs. 1 GO NW nicht zulässig, da die Verschuldung der Gemeinde zur Zeit zwar mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde im Einklang steht, weitere Kreditaufnahmen diesen Zustand jedoch gefährden würden. Weiterhin bleibt festzustellen, dass eine Bezuschussung des Projektes durch Bundesmittel (z. B. KfW-CO2Gebäudesanierungsprogramm) ausscheidet, da diese Mittel ausschließlich für selbst genutzte oder vermietete Wohnimmobilien zur Verfügung gestellt werden. Noch einmal klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die Finanzierung des Projektes auch nicht als so genannte PPP-Maßnahme durchgeführt werden kann. Nach Auskunft von Dr. Littwin, Leiter der PPP Task Force beim Finanzministerium NRW, wird seitens des Landes eine Investitionssumme von 8 - 10 Millionen Euro vorausgesetzt. Bei kleineren Projekten sollte ein Mindestinvest von 5 Millionen Euro jedoch nicht unterschritten werden. Zur Begründung dieser Begrenzung führte Dr. Littwin weiter aus, dass aufgrund der komplexen PPP-Strukturen mit umfassender Beratungs- und Begutachtertätigkeit die jeweiligen Vorteile dann durch diese Nebenkosten kompensiert werden. Erschwerend kommt im vorliegenden Fall noch hinzu, dass es sich bei dem Projekt nicht um einen Neubau, sondern um eine Sanierung mit vielerlei Unwägbarkeiten handelt. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die Energieeinsparung - die sich lt. Wettbewerb auf 60 – 70 % beläuft – lediglich eine Einsparung von 7.500,-- Euro jährlich ausmacht. Diese Einsparungen stehen somit unter finanzwirtschaftlichen Aspekten in keinem angemessenen Verhältnis zur Investition. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, auf der Grundlage der vorliegenden Investitionsplanung eine weitergehende Beratung im Rahmen der Etatberatungen für den Haushalt 2007 vorzunehmen! Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage der vorliegenden Investitionsplanung der Gemeinde Leopoldshöhe eine weitergehende Beratung des Projektes „Rathaussanierung“ im Rahmen der Etatberatungen 2007! Schemmel