Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
08.06.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
75/2006
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
BM Bürgermeister
Auskunft erteilt:
Herr Schemmel
Telefon:
05208/991-400
Datum:
24. November 2009
Rathaussanierung
hier: Sachstandsbericht und Planung der weiteren Vorgehensweise
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
08.06.2006
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Über die bauliche und auch räumliche Situation des Rathauses wurde verwaltungsseitig in der
Vergangenheit wiederholt und ausführlich berichtet (u. a. Drucksachen 64/2005 und 104/2005). Fakt ist,
dass die Fassade des Rathauses aufgrund ihres Alters und ihrer Entstehungszeit (Baujahr 1972) der
Sanierung bedarf. Da die Fassade nicht mehr den heutigen energetischen Anforderungen genügt und das
derzeitige Bekleidungsmaterial asbesthaltig ist, wurde die Notwendigkeit einer kompletten Neugestaltung der
äußeren Hülle gesehen.
Mit dem Ziel einer umfassenden Sanierung der Fassade und der Fensterflächen des Rathauses hat der
Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 08. Dezember 2005 sodann die möglichst zeitnahe
Durchführung eines Architektenwettbewerbs empfohlen. Bei der Durchführung dieses Wettbewerbs sollten
auch energetische Aspekte Berücksichtigung finden.
Daraufhin wurde bereits im Januar der „Realisierungswettbewerb Neugestaltung der Rathausfassade“
ausgelobt. Im Rahmen dieses Wettbewerbs wurde optional auch die Aufstockung eines Teilbereichs des
Rathauses um ein Geschoss berücksichtigt.
Das Preisgericht hat sich am 27. März 2006 für den Entwurf des Büro´s Schmidt/Schmersahl entschieden.
Das Gesamtvolumen für die Fassaden- bzw. Innensanierung des Rathauses beläuft sich auf ca. 2,1
Millionen Euro.
Im Einzelnen stellt sich das Kostenvolumen wie folgt dar:
1. Fassadensanierung (Fassade / Fenster / Dämmung etc.): 1.800.000,-- Euro
2. Innensanierung (Toiletten / Brandschutz / Türen / Fahrstuhl etc.): 300.000,-- Euro
Entsprechend dem o. g. Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses wurden verwaltungsseitig zur
Finanzierung des ersten Bauabschnitts entsprechende Mittel in den Haushalt 2006 eingestellt. Da jedoch
ursprünglich vorgesehen war, die Baumaßnahme in Teilabschnitten durchzuführen, sind diese Mittel in Höhe
von 190.000,-- Euro lt. den Erläuterungen zum Haushaltsplan für die Aufstockung und Änderung des
Sitzungssaals zum Trauzimmer vorgesehen. Für die Erneuerung der Fenster und der Fassade des
Rathauses wurden Mittel im Investitionsprogramm veranschlagt. Da der Rat in seiner Sitzung am 18. Juni
2006 jedoch beschlossen hat, dass im Zuge der Sanierung des Rathauses keine baulichen Erweiterungen
des Rathauses (Aufstockung, Anbau etc.) vorgenommen werden sollen, sollen diese Mittel nun u. a. für den
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Umbau des Sitzungssaals (Einbau einer Trennwand) verwendet werden. Der Beginn der Sanierung der
Fassade mit Mitteln in Höhe von 190.000,-- Euro würde – bezogen auf das Gesamtvolumen der Maßnahme
- in diesem Jahr keinen Sinn machen.
Eine kurzfristige Umsetzung der Baumaßnahme in „einem Rutsch“ ist demnach nicht möglich. Das
Investitionsprogramm sieht gegenwärtig einen Planungszeitraum von vier Jahren vor. Im Übrigen ist das
Kreditvolumen für 2006 ausgeschöpft. Eine Erhöhung ist gemäß § 85 Abs. 1 GO NW nicht zulässig, da die
Verschuldung der Gemeinde zur Zeit zwar mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde im Einklang
steht, weitere Kreditaufnahmen diesen Zustand jedoch gefährden würden.
Weiterhin bleibt festzustellen, dass eine Bezuschussung des Projektes durch Bundesmittel (z. B. KfW-CO2Gebäudesanierungsprogramm) ausscheidet, da diese Mittel ausschließlich für selbst genutzte oder
vermietete Wohnimmobilien zur Verfügung gestellt werden.
Noch einmal klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die Finanzierung des Projektes auch nicht als so
genannte PPP-Maßnahme durchgeführt werden kann. Nach Auskunft von Dr. Littwin, Leiter der PPP Task
Force beim Finanzministerium NRW, wird seitens des Landes eine Investitionssumme von 8 - 10 Millionen
Euro vorausgesetzt. Bei kleineren Projekten sollte ein Mindestinvest von 5 Millionen Euro jedoch nicht
unterschritten werden. Zur Begründung dieser Begrenzung führte Dr. Littwin weiter aus, dass aufgrund der
komplexen PPP-Strukturen mit umfassender Beratungs- und Begutachtertätigkeit die jeweiligen Vorteile
dann durch diese Nebenkosten kompensiert werden. Erschwerend kommt im vorliegenden Fall noch hinzu,
dass es sich bei dem Projekt nicht um einen Neubau, sondern um eine Sanierung mit vielerlei
Unwägbarkeiten handelt.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die Energieeinsparung - die sich lt. Wettbewerb auf 60 –
70 % beläuft – lediglich eine Einsparung von 7.500,-- Euro jährlich ausmacht. Diese Einsparungen stehen
somit unter finanzwirtschaftlichen Aspekten in keinem angemessenen Verhältnis zur Investition.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, auf der Grundlage der vorliegenden Investitionsplanung eine
weitergehende Beratung im Rahmen der Etatberatungen für den Haushalt 2007 vorzunehmen!
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage der vorliegenden Investitionsplanung der
Gemeinde Leopoldshöhe eine weitergehende Beratung des Projektes „Rathaussanierung“ im Rahmen der
Etatberatungen 2007!
Schemmel