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Beschlussvorlage (Umwandlung der Rechtsform des Landestheaters Detmold und Umstellung der Beitragszahlungen der Mitgliedsbeiträge zum Landestheater Detmold e. V. )

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
28 kB
Datum
18.05.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Beschlussvorlage (Umwandlung der Rechtsform des Landestheaters Detmold und Umstellung der Beitragszahlungen der Mitgliedsbeiträge zum Landestheater Detmold e. V. ) Beschlussvorlage (Umwandlung der Rechtsform des Landestheaters Detmold und Umstellung der Beitragszahlungen der Mitgliedsbeiträge zum Landestheater Detmold e. V. ) Beschlussvorlage (Umwandlung der Rechtsform des Landestheaters Detmold und Umstellung der Beitragszahlungen der Mitgliedsbeiträge zum Landestheater Detmold e. V. )

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache zur Sitzung des Rates 51/2006 der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bürgerservice / Ordnung / Soziales Auskunft erteilt: Herr Sunkovsky Telefon: 05208/991-301 Datum: 24. November 2009 Umwandlung der Rechtsform des Landestheaters Detmold und Umstellung Beitragszahlungen der Mitgliedsbeiträge zum Landestheater Detmold e. V. Beratungsfolge Rat Termin 18.05.2006 der Bemerkungen Sachdarstellung: Bereits im Jahr 2004 wurden seitens des Landestheaters Detmold Überlegungen zu einer Umwandlung der Rechtsform des Landestheaters und einer Neustrukturierung der Beitragszahlungen der Mitgliedsbeiträge angestellt. Das Landestheater Detmold wurde bisher in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins geführt. Es ist geplant, diese Rechtsform in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umzuwandeln. Dies bedarf jedoch der Zustimmung der jeweiligen Mitglieder. Zu dieser Thematik hat dann am 17.11.2005 eine gemeinsame Sitzung von Vorstand und Mitgliederversammlung des Landestheaters e. V. stattgefunden. In dieser Sitzung wurden den Vertretern der Mitglieder die anliegenden Entwürfe des Umwandlungsbeschlusses, der Satzung der Landestheater Detmold GmbH, der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates und des Gesellschafterbeschlusses über die Gesellschafter-Beiträge übergeben und erläutert. Diese Unterlagen sind bei der Gemeindeverwaltung leider nicht eingegangen. Da jedoch die Mitgliederversammlung des Landestheaters Detmold e. V. bereits am 19.06.2006 tagt, kann die Entscheidung nicht erst in der nächsten planmäßigen Sitzung des Gemeinderates am 22. Juni 2006 getroffen werden, so dass die Verwaltung die Unterlagen in dieser Vorlage bzw. als Anlage informationshalber nun nachreicht: Im Ergebnis der Analysen der Strukturkommission des Landestheater Detmold e.V. beschloss die Mitgliederversammlung am 05.03.2004 - die Stabilisierung der Trägerschaft durch Wiedereintritt der ausgetretenen Mitgliedskommunen und ein mittelfristiges Einfrieren der Mitgliedsbeiträge; - die Rechtsformänderung des Landestheater Detmold e.V. in eine gemeinnützige GmbH oder in eine wirtschaftlich vergleichbare Lösung. -2Zahlungen über den Kreis Lippe bisherige Beiträge lt. WPL 2005 Gemeinde Ersparni s Mitgliedsbeitra g Fehlbetragszuschus s gesamt Erhöhung der Kreisumlage Stadt Detmold 113.010 1.096.500 1.209.51 0 58.630 Stadt Lemgo 67.810 30.300 98.110 29.525 68.585 Stadt Bad Salzuflen 86.940 121.800 208.740 40.365 168.375 Stadt Horn-Bad Meinberg 29.560 0 29.560 12.620 16.940 Gemeinde Augustdorf 9.280 0 9.280 6.901 2.379 Stadt Blomberg 26.080 0 26.080 21.267 4.813 Stadt Lage 53.900 0 53.900 24.839 29.061 Stadt Barntrup 15.650 0 15.650 6.592 9.058 Stadt Oerlinghausen 24.340 0 24.340 11.786 12.554 Gemeinde Kalletal 26.080 0 26.080 10.343 15.737 Gemeinde Extertal 22.600 0 22.600 9.304 13.296 Gemeinde Dörentrup 0 0 0 5.495 -5.495 Gemeinde Schlangen 12.000 0 12.000 5.530 6.470 20.210 0 20.210 11.331 8.879 13.720 0 13.720 6.370 7.350 16.250 0 16.250 7.622 8.628 Gemeinde Leopoldshöhe Stadt SchiederSchwalenberg Stadt Lügde 1. Zur Stabilisierung der Trägerschaft des Landestheaters Detmold e.V. übernimmt der Kreis Lippe die Zahlung der Mitgliedsbeiträge und Fehlbetragszuschüsse zum Landestheater Detmold e.V. der lippischen Städte und Gemeinden mit Ausnahme der Stadt Detmold. Die Umstellung ist nach folgendem Modell vorgesehen: Das Finanzierungsmodell bildet die Grundlage für die Beteiligung der lippischen Städte und Gemeinden an der Landestheater Detmold GmbH. Nach Beschluss durch den Kreistag werden den betr. Städten und Gemeinden durch den Kreis Lippe die bereits gezahlten Mitgliedsbeiträge und Fehlbetragszuschüsse für das Jahr 2005 erstattet. Eine Anhebung der Kreisumlage um die in o.g. Modell dargestellten Beträge für 2005 ist nicht vorgesehen, sodass die Entlastung der lippischen Städte und Gemeinden (außer Detmold) im Jahr 2005 100%, in den Folgejahren rund 50% beträgt. 2. Der Vorstand des Landestheater Detmold e.V. beauftragte zunächst die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH mit der Analyse der gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftlichen Situation und der Unterbreitung entsprechender Vorschläge. Nach Klärung grundsätzlicher Fragen wie Rechtsform und Art der Umwandlung setzte der Vorstand zur Vorbereitung eines Rechtsformwechsels eine Arbeitsgruppe unter weiterer Beteiligung der Greiffenhagen GmbH zur Vorbereitung der Umwandlung ein. In seiner Sitzung am 05.09.2005 befürwortete der Vorstand die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagene rechtsformwechselnde Umwandlung in eine gemeinnützige GmbH, sowie die grundlegenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wie die Höhe des Stammkapitals, die Zusammensetzung der Gesellschafterversammlung und die mittelfristige Finanzplanung. Mit der angestrebten Umwandlung des Theatervereins in eine GmbH erlischt der Verein; die Mitgliedschaft aller bisherigen Mitglieder endet, so dass auch die Gemeinde Leopoldshöhe ausscheidet. Für Mitglieder, die nicht in die neue GmbH wechseln, sieht das Umwandlungsgesetz üblicherweise eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung vor, die u. a. aber dann keine Anwendung findet, wenn alle insofern betroffenen Vereinsmitglieder hierauf verzichten. Auf eventuelle Ansprüche aus dem Vermögen des Landestheater Detmold e. V. wird seitens der Gemeinde Leopoldshöhe ausdrücklich verzichtet. Das Vermögen, das sich aus Bühnentechnik, Fahrzeugen, Fundus u. ä. zusammensetzt, geht auf die neue GmbH über, damit diese den Betrieb weiterführen kann. Das Theatergebäude selbst als wesentlicher Vermögenswert gehört nicht dem Theaterverein, sondern dem Landesverband Lippe. -3- Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt der Umstellung der Beitragszahlungen der Mitgliedsbeiträge zum Landestheater Detmold e.V. für das Jahr 2005 auf den Kreis Lippe nach dem oben dargestellten Modell zu. Diese Umstellung geht einher mit einer Reduzierung der Belastungen für die Gemeinde Leopoldshöhe. 2. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe bevollmächtigt ihren Vertreter in der Mitgliederversammlung des Landestheater Detmold e.V., Herrn Axel Meckelmann, vertretungsweise dessen Stellvertreterin, Frau Brigitte Ehlebracht, für die Gemeinde Leopoldshöhe der rechtsformwechselnden Umwandlung des eingetragenen Vereins in eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung zuzustimmen. Die Gemeinde Leopoldshöhe verzichtet gleichzeitig auf eventuelle vermögensrechtliche Ansprüche aus der Umwandlung des Landestheater Detmold e.V. in die Landestheater Detmold GmbH. Im Auftrag Taron