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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 51/2006)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
2,8 MB
Datum
18.05.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33

Inhalt der Datei

Entwurf-Stand28.02.2006 Satzung der Landestheater DetmoldGmbH -2. 51 Name.Silz und Rechtsform (1) Der Nameder Gesellschaft lautet: DetmoldGmbH." ,,Landestheater (2) Sitzder Gesellschaft ist Detmold. (3) Die Gesellschaft ist eine cesellschaftmit beschränkter Haftuno. s2 Zweck (1) Die Gesellschaft hat den Zweck,durchTheateraufführungen und andereVeranstaF tungender Pflege des kulturellenLebenszu dienen,volksbildendzu wirken,das Kunstverständnis zu weckenundzu vertiefenund damitdie Allgemeinheit zu fördern. Sie betreibtdazu das Landestheater Detmoldals Mehrspartentheater (lvlusiktheater, Ballett,Schauspielmit Kinder-und Jugendtheater, Orchestereinschließlich Konzertwesen).Vor einer Anderungdes cesellschaftszwecks ist die Zustimmungdes FinanzamtesDetmoldhinsichtlich des Erhaltsder cemeinnütziqkeit einzuholen. (2) Die Gesellschaftverfolgt demnachausschließlichund unmittelbargemeinnützige Zweckeim Sinnedes Abschnitts,,Steuerbegünstigte Zwecke"der Abgabenordnung 1977. (3) Um die der Gesellschaft obliegenden Aufgaben erfüllen zu können,wirddie Gesell schaft nach den Grundsätzeneines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes, allerdingsohne die Absichtder Gewinnerzielung, geführt.Sie ist selbstlostätig und verfolgtkeineeigenwirtschaftlichen Zwecke. (4) Mittelder Gesellschaft undetwalgeGewinnedürfennur für satzungsgemäße Zwecke verwendetwerden.Die Gesellschafter erhalten- auch bei ihremAusscheidenoder - keineGewinnanteile beiAuflösung odersonstiger Beendigung der Gesellschaft und keinesonstigenZuwendungen aus lvlittelnder Gesellschaft. Es darf niemanddurch Verwaltungsausgaben, die dem Zweckeder Gesellschaft fremdsind,oder durchunverhältnismäßig hoheVergütungen begünstigt werden. -3(5) Die Gesellschaft darf andereUnternehmen gleicheroderähnlicherArt erwerben,sich an solchenbeteiligen, sowiederenVerlretungübernehmen. 53 Stammkapital.Stammeinlaqen (1) DasStammkapital der cesellschaft (i.W dreiMi ionenEuro). beträgt € 3.000.000,00 (2) Hiervon übernehmen alsStammeinlagen: '1.479.000 EUR KreisLippe StadtDetmold 831.000EUR Landesverband Lippe 636.000EUR StadtPaderborn 27.000EUR KreisPaderborn 9.000EUR StadtBadOeynhausen 15.000EUR Vefeinzur Förderung desLandestheaters Detmold e.V. 3.000EUR 3.000.000 EUR (3) Die Stammeinlagen werdendurchBareinlagen geleistet. Die Einzahlung der Stamjedes meinlagen Gesellschafteßist zu 50 % sofortfällig.Die Einzahlungder resflichen Stammeinlagen wird von der Geschäftsführung nach Finanzbedarf der Gesellschafteingefordert.Ein zusätzlicherEinforderungsbeschluss geder Gesellschafter mäßS 46 Nr. 2 cmbHc ist nichterforderlich. s4 Rechleund Pflichtender Gesellschafter (1) Die Gesellschafter sind verpflichtet, zur Erfüllungder Aufgabendes Theatersjähdich Beiträgezu leisten.Die Höheder Bejträgewird in einemGesellschafterbeschluss gesondertgeregelt.DieserGesellschafterbeschluss und eine Anderungeinessolchen Beschlusses bedarfeinerDfeiviertelmehrheit aller abgegebenen Stimmen.Sollteein Gesellschafter mit einerBeitragsänderung nichteinverstanden sein, hat er die l\,4öglichkeit dasGesellschaftsverhältnis gemäßS 14dieserSatzung zu kündigen. Biszum Kündigungszeitpunkt mussder Gesellschafter seineBeiträgein der bisherigenHöhe entrichten.Kündigtder Gesellschafter nicht,ist er verpflichtet, den verändertenBeitrao zu zahlen. -4- (2\ Der Landesverband Lippe stellt der Theatergesellschaft außerdemdas Theaterge_ bäudein Detmoldmietfrejzur Verfügungund unterhältes nach l\,4aßgabe einerDe_ sonderenvertraglichen Regelung. (3) Die Gesellschafterbeiträge sind quartalsweise im vorauszu zahlenund zwar brszum 05.des 1. Quartalsmonats. 55 Orqane OrganederTheatefgesellschaft sind: - DieGesellschafterveßammlung - DieGeschäft sführer/ceschäft sführerinnen - DerAufsichtsrat s6 Gesellschafterversammlunq (1) Die Gesellschafterversammlung wird durchdie Geschäftsführung mindestensetnmal jährlicheinberufen. Sie ist darüberhjnausauf Antragvon einemDrittelder cesel! schaftereinzuberufen. Die Einberufung erfolgtschrifflichunterAngabeder TagesordnungundEinhaltung einerFristvon14Tagen. (2\ JederGesellschafter benennteinenständigenVertreter/eine ständigeVertreterjnfür dje Gesellschafterversammlung, jne Stellvenreterin sowie einen Stellvertreter/e des/derständigenVertreters^/ertreterin (3) Dje Versammlungwird von dem Vorsitzenden/def Vorsitzenden des Aufsichrsrares oder seinem/ihrem Vertreter/seiner/ihrerVertreteringeleitet.Die Gesellschatterver_ sammlungist beschlussiähig, wenn mehr als die Hälftedes cese schaftskapitals vertretenist. lst die Gesellschafterversammlung nichtbeschlussfähig, so ist die näch_ ste mit gleicherTagesordnung einberufeneGesellschafterversammlung ohne Rück_ sichtauf die Zahlder Erschienenen beschlussfähig, wennvorherdaraufhingewiesen wordenist. (4) DieGesellschafterversammlung ist zuständigfür die Beschlussfassung über 1. die Höheder Gesellschaftsbeiträge, 2. die Feststellung des Jahresabschlusses und VeNendungdes Ergebnis3. Entlastungdes Aufsichtsrates und der ceschäftsführer/Geschäftsführerinnen, 4. Satzungsänderungen, 5. denWirtschaftsplan, 6. die Bestellungund die Abberufungder ceschäftsführer/ ceschäftsführennnen, 7. die WahldesAbschlussprüfers/der Abschlussprüferin, L den Abschlussund die Anderungvon Unternehmensverträgen im Sinne 'l der SS291 und292 Abs. desAktiengesetzes, 9. den Erwerbunddie Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen, 10. Auflösung der Gesellschaft. (5) Die Vertreter^"/ertreterinnen der Bezirksregierung Detmold,des LandschaftsverbanoesWestfalen-Lippe sowiedes Betriebsrates (2 N/litglieder) des Landestheaters nehmenmit beratender Stimmean den Sitzungender Gesellschafterversammlung teil. (6) Beschlüsse könnennur mit Stimmenmehrheit gefasstwerden.Je€ 100,00etner gewähreneine Stimme.JederGesellschafter Stammeinlage kannseineStimmennur einheitlichabgeben.Satzungsänderungen bedürfeneiner Dreiviertelmehrheit aller abgegebenen Stimmen. Beschlüsse bedürfen für ihreWirksamkeit in jedemFallder Zustimmung der cesellschafterKreisLippe,StadtDetmoldund Landesverband Lipoein der Gesellschafterversammlung. (7) Uberjede Sitzungder cesellschafterversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift ist von dem Versammlungsleiter/der Versammlungsleiterin und von dem Protokollführer/der Protokollführerin zu unterschreiben. gegen Einwendungen Form und Inhaltder Niederschrift sind innerhalbvon 3 Wochennach dem Tag der Absendungder Niederschrift schriftlichbeim Vorsitzenden/bei der Vorsitzenoen oer Gesellschafterversammlung zu erheben.Werdengegendie Niederschrift innerhalb dieserFrist keineschriftlichenEinwendungen erhoben,gilt sie als genehmigt.über Einwendungen entscheidet die cesellschafterversammlung in ihrernächstenSitzung. -o- s7 Aufsichtsrat (1) Der Aufsichtsratsetzt sich aus I lvlitgliedern zusammen.Er wählt aus seinerMitte den Vorsitzenden/die Vorsitzendeund dessen/derenStellvertreter/Stellvertreterin. Die Wahl erfolgtlängstensbis 6 Monatenach Ablaufeiner Kommunallegislaturperiode. (2) Dem Aufsichtsratgehören4 Vertreter^/ertreterinnen des KfeisesLippe,jeweils 2 Vertreter^/ertreterinnen der StadtDetmoldunddes Landesverbandes Lippe,sowie 1 gemeinsamer Vertreter/gemeinsame Vertreterin der StadtPaderbornunddes Kreises Paderbornan, die von derjeweiligenKörperschaft bestelltwerden.Die Entsendungsberechtigten sollenfür den Fallder Verhinderung einesAufsichtsratsmitgliedes einen Stellvertreter/ eineStellvertreterin benennen. Ein Vertreter/eine Vertreterindes Betriebsrats nimmtan den Sitzunqendes Aufsichtsratsals beratendesMitgliedteil. DerAufsichtsrat kannweitereMitgliedermit beratender Stimmebestellen. (3) Die l\.4itgliedschaft einesAufsichtsratsmitgliedes endetmitAbberufungdurchden Entsendungsberechtiglen oder durch Rücktrittserklärung gegenüberdef des N,4itglieds Gesellschaft. Rücktrittserklärung und Abberufunghabenschriftlichzu edolgen.Nach Ablaufeiner Legislaturperiode bleibendie Auisichtsratsmitglleder so lange im Amt, bis die Entsendungsberechtjgten neueVertreterl/ertreterinnen bestimmthaben (4) Die von der Gemeindeoder dem KreisbestelltenMitgliederdes Aufsichtsrates sind an die Weisungendes Ratesbzw.d6s Kreistages gebunden. s8 Aufqabendes Aufsichtsrats (1) DerAufsichtsrat hat die Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen zu beratenund sie bei der Ausübungihrerceschäftsführung zu überwachen. Er kannvon der ceschäftsführungjedezeit einenBerichtüberdie Angelegenheiten der cesellschaftverlangen, die Bücherund Schriftender Gesellschaft einsehenund prüfensowieörtlicheBesichtigungenvornehmen;er kanndamitauch einzelneMitglledefoder für bestimmteAuigabenbesondereSachverständige beauftragen. -7(2) Der Aufsichtsrat entscheidetüber den Abschluss,die Anderungund die Beendigung der Dienstverträge der ceschäftsführer/ ceschäftsführerinnen. (3) DerAufsichtsrat bestimmt in einefvonihmzu beschließenden Geschäftsordnung für die Geschäftsführung, welcheGeschäftenur mit seinerZustimmungvorgenommen werdendüffen. (4) Der Aufsichtsratbestimmtin einervon ihm zu beschließenden Geschäftsordnuna für den Aufsichtsrat seineinnereOrdnung. ss ceschäftsführunq Die Gesellschafthat einen oder mehrereGeschäftsführer/Geschäftsführerinnen. Sind zwei oder mehrereGeschäftsführer/Geschäftsführerinnen bestellt,so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsfühfer/Geschäftsführerinnen oder dufch einen Geschäftsführer/eine Geprokuristingesetzlichvertreten.Das schäftsführerin zusammenmit einemProkuristen/einer Nähereregelteine vom Aufsichtsrat zu beschließende ceschäftsordnuno der ceschäftsführung. s10 Beiral Zur Beratungdes Aufsichtsrats und der Geschäftsführung kannder Aufsichtsrat Beiräteberuien. s11 Jahresabschluss (1) Das Geschäftsjahr umfasstden Zeitraumvom 01. AugusteinesJahresbis 3'1.Juli desfolgenden Jahres. (2) Die Geschäftsführer/Geschättsführednnen habeninnefialb der gesetzlichenFristen einen Jahresabschluss nach handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften sowieeinenLagebericht aufzustellen. DerJahresabschluss be- stehtaus Bilanz,Gewinn-undVerlustrechnung undAnhang.lm Lagebericht ist zur Einhaltung deröffentlichen Zwecksetzung undzurZweckerreichung Stellung zu nehmen. (3) DerAufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht unddenVorschlagfür die Verwendungdes Jahresergebnisses zu prüfenund über das Ergebnisschrifflrchan die Gesellschafterversammlung zu berichten. (4) Der Jahresabschluss ist nachseinerFeststellung unbeschadet der bestehenden gesetzlichenOffenlegungspflichten ortsüblichbekanntzu machen.DerJahresabscntuss ist nachder öffentlichen Bekanntmachung bis zur Feststellung des folgendenJahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbarzu halten. s12 Wirtschaftsführunq/Wirtschaftsplan (1) Bei der Wirtschaftsführung sind die crundsätzedes S 109 cemeindeordnung NRW einzuhalten. (2\ Die Geschäftsführung hat einenWirtschaftsplan bestehendaus Erfolgsplan, Vermögensplan undStellenübersicht in sinngemäßer Anwendung der Eigenbetriebsverordnungfür das LandNordrhein-Westfalen autuustellen. (3) DerWirtschaftsplan ist so rechtzeitig aufzustellen, dassdie GesellschafteryersammlungdiesenvorBeginndesGeschäftsjahres beschließen kann. (4) Der Wirtschaftsführung ist eine fünf,ährigeFinanzplanung in sinngemäßerAnwendung der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zugrundezu legen,die den Gesellschaftern zur Kenntnisoebrachtwird. 513 RechnunosDrüfunq Jahresabschluss und Lageberichtsind durch den/diejährlich von der Gesellschafterversammlungzu bestimmenden/zu bestimmende Abschlussprüfer/Abschlussprüferin zu prüfen. Die Prüfungdurchden Abschlussprüfer/die Abschlussprüferin hat nach den handetsrechfli_ chen Vorschdftenüber die pflichtprüfung der Jahresabschlüsse von großenKapitalgesell_ prüfung schaftenzu erfolgen.Bej der und dem prüfungsbericht sind zudemdie Vgroaben gemäßS 53 HGrc zu beachten. Danebenkann das Personalwesen durchein Rechnungsprüfungsamt oder elne andereöffentlicheBehördeüberprüftwerden.Der Umfangder prüfungwird durchden Aufsichtsrat bestimmt,soweiter nichtdurchdenAntragder Geschäftsführung festgelegtist. DenGesellschaftern stehendie sichausden SS53 und54 HGrGergebenden Rechtezu. s 14 Übertraqunovon ceschäftsanteilen Kündiqunodes Gesellschaftsvertraqs (1) Dieser Gesellschaftsvertrag kann von jedem Gesellschafter mit einer Frist von 24 Monatenjeweilszum Endeeinesceschäftsjahres gekündigtwerden.Die Künorgung hatgegenüberder Gesellschaft durcheingeschriebenen Briefzu erfolgen. (2) Kündigtein Gesellschafter, so ist er verpflichtet, seinencesellschaftsanteil auf einen odermehrereder verbleibenden Gesellschafter oderauf einenvon diesenbenannten Drittenzu übertragen.Ein Abtretungsentgelt darf nur bis zur Höheder vom Gesell_ schaftergeleistetenBareinlageverlangtwerden.Solltekein Gesellschafter ooer oenannterDritterden Geschäftsanteil übernehmen, wird der Geschäftsanteil eingezo_ gen. Der austretendeGesellschafter erhält für den eingezogenenGeschäftsänteil keinAbfindungsentgelt, (3) Eine Ubertragung von Geschäftsanteilen bedarfder schrifflichenEinwilligung durch die Gesellschafterversammlung, lm Falle der Veräußerungvon Geschäftsanteilen steht den übrigenGesellschaftern ein Vorkaufsrecht zu. AndereVerfügungenoder Belastungen von Geschäftsanteilen sindunzulässio. (4) Ausgenommenvon S 14 Abs. 3 Sätze 1 u. 2 ist eine Anteilsübertragung auf €ine hundertprozentige Tochtergesellschaft eines cesellschafterc gemäßS 3 Abs. 2 der Satzuno. s15 Auflösunq und Liquidationund Insolvenz -10- (1) Nach Auflösungdef cesellschafterfolgt die Liquidationdurch die ceschäftsfüh, rerlceschäftsführerinnen. DurchBeschlussder Gesellschafteryeßammlung können mit Stimmenmehrheit auchanderePersonenzu Liquidatoren bestelltwerden. (2\ Die Liquidatoren habendie laufendenGeschäftezu beenden,die Forderungen einzuziehen,das übrigeVermögenin Geld umzusetzen,die Gläubigerzu befriedigen undden Uberschuss zu steuerbegünstigten Zweckenzu verwenden.In ersterLinieist an die weitereFörderungdes Landestheaters Detmoldgedacht.Solltesich dieser Zwecknichterreichenlassen,darf ein Beschlussüber die Verwendungdes Vermögens erst nach Zustimmungdes Finanzamtes Detmoldausgeführtwerden.Die Gesellschafterdürfenbei Auflösungder cesellschaftnicht mehr als ihre eingezahlten Bareinlagen zurückerhalten. s16 Bekanntmachunqen Diegesetzlichvorgeschriebenen Bekanntmachungen der cesellschafterfolgenim Amtsblatt der Bezirksregierung Detmold. s 17 Anwendunqdes Landesqleichstellunqsgesetzes Die Gesellschaftverpflichtetsich, die Vorschriftendes Gesetzeszur Gleichstellung von Frauenund Männernfür das LandNRW- Landesgleichstellungsgesetz (LGG)* anzuwenoen. sr 8 Schlussbestimmunqen (1) SollteneinzelneBestimmungen diesesVertragesganz oder teilweiseunwirksamsein oderwerdenodersolltesichin demVertrageineLückebefinden, so sollhierdurch die Gültigkeit der übrigenBestimmungen nichtberührtwerden.Anstelle der unwirksamen Bestimmung oderzur Ausfüllung der Lückesolleineangemessene Regelung treten, -11die dem am nächstenkommt,was die cesellschaftergewollthabenoder nach dem erstrebtenwirtschaftlichen Ergebnisgewollthabenwürden,wenn sie den punkt bedachthätten. (2\ Anderungenund Ergänzungen diesesVertragessollenzu Nachweiszwecken schriftlicherfolgenunddie geänderteBestimmung genaubezeichnen. Entwurf Umwandlungsbeschluss für Rechtsformwechsel Vor mir,dem unterzeichnenden Notar erschienenheute: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. L 10. 11. 12. 13. '14. '15. '16. 'l7. '18. XXX als Vertreterdes Landesverband Ljppe XXX als Vertreterdes KreisesLippe XXX als Vertreterdes KreisesHerford XXX als Vertreterder StadtHerford XXX als Vertfeterdes KreisesPaderborn XXX als Vertreterder StadtPaderborn XXX als Veftreterder StadtBadSalzuflen XXX als Vertreterder StadtPyrmont XXXals Vertreterder StadtBadOeynhausen XXXals Vertreterder StadtBarntrup XXX als Vertreterder StadtBlomberg XXX als Vertreterder StadtDetmoro XXX als Vertreterder StadtHorn-Badlvleinberg XXX als Vertreterder StadtLage XXX als Vertreterder StadtLemgo XXX als Vertreterder StadtOerlinghausen XXX als Vertreterder GemeindeExtertal XXX als Vertreterder GemeindeKalletal 19. XXXalsVertreter dercemeindeLeopoldshöhe 20. XXXals VertreterdesVereinszur Förderungdes Landestheater e. V. Die Frage des Notars nach einer Vorbefassungim Sinne des S 3 Abs. 1 Nr. 7 Beurkundungsgesetz wurdevonden Ercchienenen verneint. Die Erschienenen erklärtenweiter: L Sachstand lm Vereinsregister desAmtsgerichts Detmoldist unterVR 474 eingetragen der Landestheater Detmolde. V. '1,32756Detmold, mitdemSitzin Detmold, Theaterplatz nachfolgend'formwechselnder Rechtstdgef'oder'Verein., genannt. MitgliederdesVereinssinddie durchdie Erschienenen vertretenen Körperschaften. Den Vorstand des Vereins nach S 26 BGB bilden Herr Joachim Bünemann (Vorsitzender), HerrRudolfDiekmannund HerrRainerHeller. DerVereinhat keinenGrundbesitz, Es isteinerechtsformwechselnde Umwandlung desVereins in eineGmbHnachSS190, 272 ff. Umwandlungsgesetz beabsichtigt. ll. Umwandlungsbeschluss Die Erschienenenbzw. Vertretenenhalten eine lvlitgliederversammlung des formwechselndenRechtsträgers ab. Sie verzichtenvorabauf die Einhaltungder Form-und Fristvorschriften für derenEinberufung sowieauf Formaliennachdem Umwandlungsgesetz. Die Mitgliederversammlung ist als Vollversammlung beschlußfähig. Vorab wird festgestellt,dass die Satzung des Vereins oder Vorschriftendes Landesrechts dem Formwechsel nichtentgegenstehen. Weiterwirdfestgestellt, dasses der Übersendung einesUmwandlungsberichts undeines Abfindungsangebots nichtbedarf. Sodannbeschließen die Delegierten der Mitgliedereinstimmigwie folgt: '1. Der formwechselnde Rechtstfäger wird durchFormwechsel in eine Gesellschaft mit beschränkterHaftung nach l\,4aßgabe der dieser Niederschriftin der Anlage beigefügtenSatzung umgewandelt.lm Verhältnis unter den l\y'itgliedern bzw. Gesellschaftern sowiezwisch€nden Mitgliedern/Gesellschaftern und dem Verein/der Gesellschaft erfolgtder Formwechsel zum 1. Januar2006,0.00Uhr. 2. Die Firmades neuenRechtsträgers lautet: Landestheater DetmoldGmbH. Sitzdes neuenRechtsträgers ist Detmold.Die ceschäftsräume sindunverändert. 3. An die Stelleder bisherigenNritgliedschaftsrechte der Mitgliederam Vereintreten Stammeinlagen der nunmehrigen Gesellschafter an der Gesellschaft, Für die Beteiligung maßgeblich sind die Hafteinlagen.Die Mitglieder/Geseltschafter übernehmen hierbei diefolgenden Stammeinlagen: 3 Gesellschafter Stammeinlage KreisLippe 1.479.000 EUR StadtDetmold 831.000EUR Landesverband Lippe 636.000EUR StadtPaderborn 27.000EUR KreisPaderborn 9.000EUR StadtBadOeynhausen 15.000EUR Vereinzur Förderung desLandestheaters Detmold e.V. 3.000EUR i.a9a-o!aEUB DieStammeinlagen werdenals Bareinlagen erbfacht. Dieübrigenlvlitglieder desVereinswerdennichtcesellschafter. 4. DeneinzelnenGesellschaftern werdenkeineSonderrechte oderVorzügegewährt. 5. Eines Abfindungsangebots bedarf es nicht. Die Vereinsmitgtieder, die nicht Gesellschafter werden,erhaltenkeineAbfindung. 6. Die Gesellschafthat .... Arbeitnehmer/innen und einen Betriebsrat.Der Formwechsel hat für die Arbeitnehmer/innen keineAuswirkungen; Maßnahmensind infolgedessen wedervofgesehennochzu veranlassen. 7. Zu Geschäftsführern des neuenRechtsträgers werdenbestellt: a) IntendantKay l\,4etzger, Bülowstr.35, 32756Detmold uno b) Verwaltungsdirektor DirkLöschner, Bülowstr.23, 32756Detmold. BeideGeschäftsführer vertretendie Gesellschaft gemeinsam odereinzelnmit einem Prokuristen/einer Prokuristin. WeitereBeschlüsse werdennichtgetroffen. Ill. Verzichtserklärung Auf die ErstattungeinesUmwandlungsberichts einschließlich Vermögensaufstellung, auf einePrüfung der Umwandlung, aufeinAbfindungsangebot undaufeineKlagegegendie Wirksamkeit des Umwandlungsbeschlusses wirdverzichtet. 4 V. Durchführung 1 . DerNotarwirdmitdemVollzug dieserUftundebeauftragt. 2 . Die KostendieserUrkundeund ihresVollzugsträgt der formwechselnde Rechtsträ- ger. 3. Abschriftenvon dieser Urkundeerhalten:Die Beteiligtenjeweilseine Ausfertigung. BeglaubigteAbschriften erhalten: Der Steuerberater/dieSteuerberaterinoes formwechselnden Rechtsträgers, das AmtsgerichtDetmold- Vereinsregister, das AmtsgerichtDetmold Handelsregister, das FjnanzamtDetmoldzur Steuernummer. V. Belehrungen Der Notarhat auf folgendeshingewiesen: Vl, Vottzugsvollmacht Die Erschienenen erteiltenhiermitfür sich und die von ihnenVertretenen den Notariatsangestellten je einzeln,die gegenüberDrittenunbeschränkt geltende,von den Beschränkungen des und überden Tod der Vollmachtgeber S 181 BGB befreite,übertragbare hinausgeltende Vollmacht,alle in dieser urkundeenthalteneErklärungeninsoweitzu ändern und zu ergänzen, daß eh,vaigeBeanstandungendes Handelsregisters in Anlehnungder formwechselnde Umwandlungbehobenwerdensowie die erforderlichen Anmetoungen gegenüber dem Handelsregistefvorzunehmen.Die Vollmacht ist eine Treuhandvollmacht. Sie kann nur von dem beurkundenden Notaroder seinem/setner amtlich bestelltenVertreter/inausgeübtwerden.Sie erlischtmit der Eintragungder formwechselnden Umwandlung im Handelsregister. DieseNiederschrift wurdeden Erschienenen vorgelesen, von ihnengenehmigtund unterschrieben. Anlagg Satzungder Landestheater DetmoldcmbH