Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
2,8 MB
Datum
18.05.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Entwurf-Stand28.02.2006
Satzung
der
Landestheater
DetmoldGmbH
-2.
51
Name.Silz und Rechtsform
(1)
Der Nameder Gesellschaft
lautet:
DetmoldGmbH."
,,Landestheater
(2)
Sitzder Gesellschaft
ist Detmold.
(3)
Die Gesellschaft
ist eine cesellschaftmit beschränkter
Haftuno.
s2
Zweck
(1)
Die Gesellschaft
hat den Zweck,durchTheateraufführungen
und andereVeranstaF
tungender Pflege des kulturellenLebenszu dienen,volksbildendzu wirken,das
Kunstverständnis
zu weckenundzu vertiefenund damitdie Allgemeinheit
zu fördern.
Sie betreibtdazu das Landestheater
Detmoldals Mehrspartentheater
(lvlusiktheater,
Ballett,Schauspielmit Kinder-und Jugendtheater,
Orchestereinschließlich
Konzertwesen).Vor einer Anderungdes cesellschaftszwecks
ist die Zustimmungdes FinanzamtesDetmoldhinsichtlich
des Erhaltsder cemeinnütziqkeit
einzuholen.
(2)
Die Gesellschaftverfolgt demnachausschließlichund unmittelbargemeinnützige
Zweckeim Sinnedes Abschnitts,,Steuerbegünstigte
Zwecke"der Abgabenordnung
1977.
(3)
Um die der Gesellschaft
obliegenden
Aufgaben
erfüllen
zu können,wirddie Gesell
schaft nach den Grundsätzeneines ordnungsgemäßen
Geschäftsbetriebes,
allerdingsohne die Absichtder Gewinnerzielung,
geführt.Sie ist selbstlostätig und verfolgtkeineeigenwirtschaftlichen
Zwecke.
(4)
Mittelder Gesellschaft
undetwalgeGewinnedürfennur für satzungsgemäße
Zwecke
verwendetwerden.Die Gesellschafter
erhalten- auch bei ihremAusscheidenoder
- keineGewinnanteile
beiAuflösung
odersonstiger
Beendigung
der Gesellschaft
und
keinesonstigenZuwendungen
aus lvlittelnder Gesellschaft.
Es darf niemanddurch
Verwaltungsausgaben,
die dem Zweckeder Gesellschaft
fremdsind,oder durchunverhältnismäßig
hoheVergütungen
begünstigt
werden.
-3(5)
Die Gesellschaft
darf andereUnternehmen
gleicheroderähnlicherArt erwerben,sich
an solchenbeteiligen,
sowiederenVerlretungübernehmen.
53
Stammkapital.Stammeinlaqen
(1)
DasStammkapital
der cesellschaft
(i.W dreiMi ionenEuro).
beträgt
€ 3.000.000,00
(2)
Hiervon
übernehmen
alsStammeinlagen:
'1.479.000
EUR
KreisLippe
StadtDetmold
831.000EUR
Landesverband
Lippe
636.000EUR
StadtPaderborn
27.000EUR
KreisPaderborn
9.000EUR
StadtBadOeynhausen
15.000EUR
Vefeinzur Förderung
desLandestheaters
Detmold
e.V.
3.000EUR
3.000.000
EUR
(3)
Die Stammeinlagen
werdendurchBareinlagen
geleistet.
Die Einzahlung
der Stamjedes
meinlagen
Gesellschafteßist zu 50 % sofortfällig.Die Einzahlungder resflichen Stammeinlagen
wird von der Geschäftsführung
nach Finanzbedarf
der Gesellschafteingefordert.Ein zusätzlicherEinforderungsbeschluss
geder Gesellschafter
mäßS 46 Nr. 2 cmbHc ist nichterforderlich.
s4
Rechleund Pflichtender Gesellschafter
(1)
Die Gesellschafter
sind verpflichtet,
zur Erfüllungder Aufgabendes Theatersjähdich
Beiträgezu leisten.Die Höheder Bejträgewird in einemGesellschafterbeschluss
gesondertgeregelt.DieserGesellschafterbeschluss
und eine Anderungeinessolchen
Beschlusses
bedarfeinerDfeiviertelmehrheit
aller abgegebenen
Stimmen.Sollteein
Gesellschafter
mit einerBeitragsänderung
nichteinverstanden
sein, hat er die l\,4öglichkeit
dasGesellschaftsverhältnis
gemäßS 14dieserSatzung
zu kündigen.
Biszum
Kündigungszeitpunkt
mussder Gesellschafter
seineBeiträgein der bisherigenHöhe
entrichten.Kündigtder Gesellschafter
nicht,ist er verpflichtet,
den verändertenBeitrao zu zahlen.
-4-
(2\
Der Landesverband
Lippe stellt der Theatergesellschaft
außerdemdas Theaterge_
bäudein Detmoldmietfrejzur Verfügungund unterhältes nach l\,4aßgabe
einerDe_
sonderenvertraglichen
Regelung.
(3)
Die Gesellschafterbeiträge
sind quartalsweise
im vorauszu zahlenund zwar brszum
05.des 1. Quartalsmonats.
55
Orqane
OrganederTheatefgesellschaft
sind:
- DieGesellschafterveßammlung
- DieGeschäft
sführer/ceschäft
sführerinnen
- DerAufsichtsrat
s6
Gesellschafterversammlunq
(1)
Die Gesellschafterversammlung
wird durchdie Geschäftsführung
mindestensetnmal
jährlicheinberufen.
Sie ist darüberhjnausauf Antragvon einemDrittelder cesel!
schaftereinzuberufen.
Die Einberufung
erfolgtschrifflichunterAngabeder TagesordnungundEinhaltung
einerFristvon14Tagen.
(2\
JederGesellschafter
benennteinenständigenVertreter/eine
ständigeVertreterjnfür
dje Gesellschafterversammlung,
jne Stellvenreterin
sowie einen Stellvertreter/e
des/derständigenVertreters^/ertreterin
(3)
Dje Versammlungwird von dem Vorsitzenden/def
Vorsitzenden
des Aufsichrsrares
oder seinem/ihrem
Vertreter/seiner/ihrerVertreteringeleitet.Die Gesellschatterver_
sammlungist beschlussiähig,
wenn mehr als die Hälftedes cese schaftskapitals
vertretenist. lst die Gesellschafterversammlung
nichtbeschlussfähig,
so ist die näch_
ste mit gleicherTagesordnung
einberufeneGesellschafterversammlung
ohne Rück_
sichtauf die Zahlder Erschienenen
beschlussfähig,
wennvorherdaraufhingewiesen
wordenist.
(4)
DieGesellschafterversammlung
ist zuständigfür die Beschlussfassung
über
1. die Höheder Gesellschaftsbeiträge,
2. die Feststellung
des Jahresabschlusses
und VeNendungdes Ergebnis3. Entlastungdes Aufsichtsrates
und der ceschäftsführer/Geschäftsführerinnen,
4. Satzungsänderungen,
5. denWirtschaftsplan,
6. die Bestellungund die Abberufungder ceschäftsführer/
ceschäftsführennnen,
7. die WahldesAbschlussprüfers/der
Abschlussprüferin,
L den Abschlussund die Anderungvon Unternehmensverträgen
im Sinne
'l
der SS291 und292 Abs. desAktiengesetzes,
9. den Erwerbunddie Veräußerung
von Unternehmen
und Beteiligungen,
10. Auflösung
der Gesellschaft.
(5)
Die Vertreter^"/ertreterinnen
der Bezirksregierung
Detmold,des LandschaftsverbanoesWestfalen-Lippe
sowiedes Betriebsrates
(2 N/litglieder)
des Landestheaters
nehmenmit beratender
Stimmean den Sitzungender Gesellschafterversammlung
teil.
(6)
Beschlüsse
könnennur mit Stimmenmehrheit
gefasstwerden.Je€ 100,00etner
gewähreneine Stimme.JederGesellschafter
Stammeinlage
kannseineStimmennur
einheitlichabgeben.Satzungsänderungen
bedürfeneiner Dreiviertelmehrheit
aller
abgegebenen
Stimmen.
Beschlüsse
bedürfen
für ihreWirksamkeit
in jedemFallder Zustimmung
der cesellschafterKreisLippe,StadtDetmoldund Landesverband
Lipoein der Gesellschafterversammlung.
(7)
Uberjede Sitzungder cesellschafterversammlung
ist eine Niederschrift
zu fertigen.
Die Niederschrift
ist von dem Versammlungsleiter/der
Versammlungsleiterin
und von
dem Protokollführer/der
Protokollführerin
zu unterschreiben.
gegen
Einwendungen
Form und Inhaltder Niederschrift
sind innerhalbvon 3 Wochennach dem Tag der
Absendungder Niederschrift
schriftlichbeim Vorsitzenden/bei
der Vorsitzenoen
oer
Gesellschafterversammlung
zu erheben.Werdengegendie Niederschrift
innerhalb
dieserFrist keineschriftlichenEinwendungen
erhoben,gilt sie als genehmigt.über
Einwendungen
entscheidet
die cesellschafterversammlung
in ihrernächstenSitzung.
-o-
s7
Aufsichtsrat
(1)
Der Aufsichtsratsetzt sich aus I lvlitgliedern
zusammen.Er wählt aus seinerMitte
den Vorsitzenden/die
Vorsitzendeund dessen/derenStellvertreter/Stellvertreterin.
Die Wahl erfolgtlängstensbis 6 Monatenach Ablaufeiner Kommunallegislaturperiode.
(2)
Dem Aufsichtsratgehören4 Vertreter^/ertreterinnen
des KfeisesLippe,jeweils 2
Vertreter^/ertreterinnen
der StadtDetmoldunddes Landesverbandes
Lippe,sowie 1
gemeinsamer
Vertreter/gemeinsame
Vertreterin
der StadtPaderbornunddes Kreises
Paderbornan, die von derjeweiligenKörperschaft
bestelltwerden.Die Entsendungsberechtigten
sollenfür den Fallder Verhinderung
einesAufsichtsratsmitgliedes
einen
Stellvertreter/
eineStellvertreterin
benennen.
Ein Vertreter/eine
Vertreterindes Betriebsrats
nimmtan den Sitzunqendes Aufsichtsratsals beratendesMitgliedteil.
DerAufsichtsrat
kannweitereMitgliedermit beratender
Stimmebestellen.
(3)
Die l\.4itgliedschaft
einesAufsichtsratsmitgliedes
endetmitAbberufungdurchden Entsendungsberechtiglen
oder durch Rücktrittserklärung
gegenüberdef
des N,4itglieds
Gesellschaft.
Rücktrittserklärung
und Abberufunghabenschriftlichzu edolgen.Nach
Ablaufeiner Legislaturperiode
bleibendie Auisichtsratsmitglleder
so lange im Amt,
bis die Entsendungsberechtjgten
neueVertreterl/ertreterinnen
bestimmthaben
(4)
Die von der Gemeindeoder dem KreisbestelltenMitgliederdes Aufsichtsrates
sind
an die Weisungendes Ratesbzw.d6s Kreistages
gebunden.
s8
Aufqabendes Aufsichtsrats
(1)
DerAufsichtsrat
hat die Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen
zu beratenund sie bei
der Ausübungihrerceschäftsführung
zu überwachen.
Er kannvon der ceschäftsführungjedezeit einenBerichtüberdie Angelegenheiten
der cesellschaftverlangen,
die
Bücherund Schriftender Gesellschaft
einsehenund prüfensowieörtlicheBesichtigungenvornehmen;er kanndamitauch einzelneMitglledefoder für bestimmteAuigabenbesondereSachverständige
beauftragen.
-7(2)
Der Aufsichtsrat
entscheidetüber den Abschluss,die Anderungund die Beendigung
der Dienstverträge
der ceschäftsführer/
ceschäftsführerinnen.
(3)
DerAufsichtsrat
bestimmt
in einefvonihmzu beschließenden
Geschäftsordnung
für
die Geschäftsführung,
welcheGeschäftenur mit seinerZustimmungvorgenommen
werdendüffen.
(4)
Der Aufsichtsratbestimmtin einervon ihm zu beschließenden
Geschäftsordnuna
für
den Aufsichtsrat
seineinnereOrdnung.
ss
ceschäftsführunq
Die Gesellschafthat einen oder mehrereGeschäftsführer/Geschäftsführerinnen.
Sind zwei
oder mehrereGeschäftsführer/Geschäftsführerinnen
bestellt,so wird die Gesellschaft
durch
zwei Geschäftsfühfer/Geschäftsführerinnen
oder dufch einen Geschäftsführer/eine
Geprokuristingesetzlichvertreten.Das
schäftsführerin
zusammenmit einemProkuristen/einer
Nähereregelteine vom Aufsichtsrat
zu beschließende
ceschäftsordnuno
der ceschäftsführung.
s10
Beiral
Zur Beratungdes Aufsichtsrats
und der Geschäftsführung
kannder Aufsichtsrat
Beiräteberuien.
s11
Jahresabschluss
(1)
Das Geschäftsjahr
umfasstden Zeitraumvom 01. AugusteinesJahresbis 3'1.Juli
desfolgenden
Jahres.
(2)
Die Geschäftsführer/Geschättsführednnen
habeninnefialb der gesetzlichenFristen
einen Jahresabschluss
nach handelsrechtlichen
Bilanzierungsvorschriften
für große
Kapitalgesellschaften
sowieeinenLagebericht
aufzustellen.
DerJahresabschluss
be-
stehtaus Bilanz,Gewinn-undVerlustrechnung
undAnhang.lm Lagebericht
ist zur
Einhaltung
deröffentlichen
Zwecksetzung
undzurZweckerreichung
Stellung
zu nehmen.
(3)
DerAufsichtsrat
hat den Jahresabschluss,
den Lagebericht
unddenVorschlagfür die
Verwendungdes Jahresergebnisses
zu prüfenund über das Ergebnisschrifflrchan
die Gesellschafterversammlung
zu berichten.
(4)
Der Jahresabschluss
ist nachseinerFeststellung
unbeschadet
der bestehenden
gesetzlichenOffenlegungspflichten
ortsüblichbekanntzu machen.DerJahresabscntuss
ist nachder öffentlichen
Bekanntmachung
bis zur Feststellung
des folgendenJahresabschlusses
zur Einsichtnahme
verfügbarzu halten.
s12
Wirtschaftsführunq/Wirtschaftsplan
(1)
Bei der Wirtschaftsführung
sind die crundsätzedes S 109 cemeindeordnung
NRW
einzuhalten.
(2\
Die Geschäftsführung
hat einenWirtschaftsplan
bestehendaus Erfolgsplan,
Vermögensplan
undStellenübersicht
in sinngemäßer
Anwendung
der Eigenbetriebsverordnungfür das LandNordrhein-Westfalen
autuustellen.
(3)
DerWirtschaftsplan
ist so rechtzeitig
aufzustellen,
dassdie GesellschafteryersammlungdiesenvorBeginndesGeschäftsjahres
beschließen
kann.
(4)
Der Wirtschaftsführung
ist eine fünf,ährigeFinanzplanung
in sinngemäßerAnwendung der Eigenbetriebsverordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen
zugrundezu
legen,die den Gesellschaftern
zur Kenntnisoebrachtwird.
513
RechnunosDrüfunq
Jahresabschluss
und Lageberichtsind durch den/diejährlich von der Gesellschafterversammlungzu bestimmenden/zu
bestimmende
Abschlussprüfer/Abschlussprüferin
zu prüfen.
Die Prüfungdurchden Abschlussprüfer/die
Abschlussprüferin
hat nach den handetsrechfli_
chen Vorschdftenüber die pflichtprüfung
der Jahresabschlüsse
von großenKapitalgesell_
prüfung
schaftenzu erfolgen.Bej der
und dem prüfungsbericht
sind zudemdie Vgroaben
gemäßS 53 HGrc zu beachten.
Danebenkann das Personalwesen
durchein Rechnungsprüfungsamt
oder elne andereöffentlicheBehördeüberprüftwerden.Der Umfangder prüfungwird durchden Aufsichtsrat
bestimmt,soweiter nichtdurchdenAntragder Geschäftsführung
festgelegtist.
DenGesellschaftern
stehendie sichausden SS53 und54 HGrGergebenden
Rechtezu.
s 14
Übertraqunovon ceschäftsanteilen
Kündiqunodes Gesellschaftsvertraqs
(1)
Dieser Gesellschaftsvertrag
kann von jedem Gesellschafter
mit einer Frist von 24
Monatenjeweilszum Endeeinesceschäftsjahres
gekündigtwerden.Die Künorgung
hatgegenüberder Gesellschaft
durcheingeschriebenen
Briefzu erfolgen.
(2)
Kündigtein Gesellschafter,
so ist er verpflichtet,
seinencesellschaftsanteil
auf einen
odermehrereder verbleibenden
Gesellschafter
oderauf einenvon diesenbenannten
Drittenzu übertragen.Ein Abtretungsentgelt
darf nur bis zur Höheder vom Gesell_
schaftergeleistetenBareinlageverlangtwerden.Solltekein Gesellschafter
ooer oenannterDritterden Geschäftsanteil
übernehmen,
wird der Geschäftsanteil
eingezo_
gen. Der austretendeGesellschafter
erhält für den eingezogenenGeschäftsänteil
keinAbfindungsentgelt,
(3)
Eine Ubertragung
von Geschäftsanteilen
bedarfder schrifflichenEinwilligung
durch
die Gesellschafterversammlung,
lm Falle der Veräußerungvon Geschäftsanteilen
steht den übrigenGesellschaftern
ein Vorkaufsrecht
zu. AndereVerfügungenoder
Belastungen
von Geschäftsanteilen
sindunzulässio.
(4)
Ausgenommenvon S 14 Abs. 3 Sätze 1 u. 2 ist eine Anteilsübertragung
auf €ine
hundertprozentige
Tochtergesellschaft
eines cesellschafterc
gemäßS 3 Abs. 2 der
Satzuno.
s15
Auflösunq und Liquidationund Insolvenz
-10-
(1)
Nach Auflösungdef cesellschafterfolgt die Liquidationdurch die ceschäftsfüh,
rerlceschäftsführerinnen.
DurchBeschlussder Gesellschafteryeßammlung
können
mit Stimmenmehrheit
auchanderePersonenzu Liquidatoren
bestelltwerden.
(2\
Die Liquidatoren
habendie laufendenGeschäftezu beenden,die Forderungen
einzuziehen,das übrigeVermögenin Geld umzusetzen,die Gläubigerzu befriedigen
undden Uberschuss
zu steuerbegünstigten
Zweckenzu verwenden.In ersterLinieist
an die weitereFörderungdes Landestheaters
Detmoldgedacht.Solltesich dieser
Zwecknichterreichenlassen,darf ein Beschlussüber die Verwendungdes Vermögens erst nach Zustimmungdes Finanzamtes
Detmoldausgeführtwerden.Die Gesellschafterdürfenbei Auflösungder cesellschaftnicht mehr als ihre eingezahlten
Bareinlagen
zurückerhalten.
s16
Bekanntmachunqen
Diegesetzlichvorgeschriebenen
Bekanntmachungen
der cesellschafterfolgenim Amtsblatt
der Bezirksregierung
Detmold.
s 17
Anwendunqdes Landesqleichstellunqsgesetzes
Die Gesellschaftverpflichtetsich, die Vorschriftendes Gesetzeszur Gleichstellung
von
Frauenund Männernfür das LandNRW- Landesgleichstellungsgesetz
(LGG)* anzuwenoen.
sr 8
Schlussbestimmunqen
(1)
SollteneinzelneBestimmungen
diesesVertragesganz oder teilweiseunwirksamsein
oderwerdenodersolltesichin demVertrageineLückebefinden,
so sollhierdurch
die
Gültigkeit
der übrigenBestimmungen
nichtberührtwerden.Anstelle
der unwirksamen
Bestimmung
oderzur Ausfüllung
der Lückesolleineangemessene
Regelung
treten,
-11die dem am nächstenkommt,was die cesellschaftergewollthabenoder nach dem
erstrebtenwirtschaftlichen
Ergebnisgewollthabenwürden,wenn sie den punkt bedachthätten.
(2\
Anderungenund Ergänzungen
diesesVertragessollenzu Nachweiszwecken
schriftlicherfolgenunddie geänderteBestimmung
genaubezeichnen.
Entwurf
Umwandlungsbeschluss
für Rechtsformwechsel
Vor mir,dem unterzeichnenden
Notar
erschienenheute:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
L
10.
11.
12.
13.
'14.
'15.
'16.
'l7.
'18.
XXX als Vertreterdes Landesverband
Ljppe
XXX als Vertreterdes KreisesLippe
XXX als Vertreterdes KreisesHerford
XXX als Vertreterder StadtHerford
XXX als Vertfeterdes KreisesPaderborn
XXX als Vertreterder StadtPaderborn
XXX als Veftreterder StadtBadSalzuflen
XXX als Vertreterder StadtPyrmont
XXXals Vertreterder StadtBadOeynhausen
XXXals Vertreterder StadtBarntrup
XXX als Vertreterder StadtBlomberg
XXX als Vertreterder StadtDetmoro
XXX als Vertreterder StadtHorn-Badlvleinberg
XXX als Vertreterder StadtLage
XXX als Vertreterder StadtLemgo
XXX als Vertreterder StadtOerlinghausen
XXX als Vertreterder GemeindeExtertal
XXX als Vertreterder GemeindeKalletal
19. XXXalsVertreter
dercemeindeLeopoldshöhe
20. XXXals VertreterdesVereinszur Förderungdes Landestheater
e. V.
Die Frage des Notars nach einer Vorbefassungim Sinne des S 3 Abs. 1 Nr. 7
Beurkundungsgesetz
wurdevonden Ercchienenen
verneint.
Die Erschienenen
erklärtenweiter:
L
Sachstand
lm Vereinsregister
desAmtsgerichts
Detmoldist unterVR 474 eingetragen
der
Landestheater
Detmolde. V.
'1,32756Detmold,
mitdemSitzin Detmold,
Theaterplatz
nachfolgend'formwechselnder
Rechtstdgef'oder'Verein.,
genannt.
MitgliederdesVereinssinddie durchdie Erschienenen
vertretenen
Körperschaften.
Den Vorstand des Vereins nach S 26 BGB bilden Herr Joachim Bünemann
(Vorsitzender),
HerrRudolfDiekmannund HerrRainerHeller.
DerVereinhat keinenGrundbesitz,
Es isteinerechtsformwechselnde
Umwandlung
desVereins
in eineGmbHnachSS190,
272 ff. Umwandlungsgesetz
beabsichtigt.
ll.
Umwandlungsbeschluss
Die Erschienenenbzw. Vertretenenhalten eine lvlitgliederversammlung
des formwechselndenRechtsträgers
ab. Sie verzichtenvorabauf die Einhaltungder Form-und
Fristvorschriften
für derenEinberufung
sowieauf Formaliennachdem Umwandlungsgesetz.
Die Mitgliederversammlung
ist als Vollversammlung
beschlußfähig.
Vorab wird festgestellt,dass die Satzung des Vereins oder Vorschriftendes
Landesrechts
dem Formwechsel
nichtentgegenstehen.
Weiterwirdfestgestellt,
dasses der Übersendung
einesUmwandlungsberichts
undeines
Abfindungsangebots
nichtbedarf.
Sodannbeschließen
die Delegierten
der Mitgliedereinstimmigwie folgt:
'1. Der formwechselnde
Rechtstfäger
wird durchFormwechsel
in eine Gesellschaft
mit
beschränkterHaftung nach l\,4aßgabe
der dieser Niederschriftin der Anlage
beigefügtenSatzung umgewandelt.lm Verhältnis unter den l\y'itgliedern
bzw.
Gesellschaftern
sowiezwisch€nden Mitgliedern/Gesellschaftern
und dem Verein/der
Gesellschaft
erfolgtder Formwechsel
zum 1. Januar2006,0.00Uhr.
2. Die Firmades neuenRechtsträgers
lautet:
Landestheater
DetmoldGmbH.
Sitzdes neuenRechtsträgers
ist Detmold.Die ceschäftsräume
sindunverändert.
3. An die Stelleder bisherigenNritgliedschaftsrechte
der Mitgliederam Vereintreten
Stammeinlagen
der nunmehrigen
Gesellschafter
an der Gesellschaft,
Für die
Beteiligung maßgeblich sind die Hafteinlagen.Die Mitglieder/Geseltschafter
übernehmen
hierbei
diefolgenden
Stammeinlagen:
3
Gesellschafter
Stammeinlage
KreisLippe
1.479.000
EUR
StadtDetmold
831.000EUR
Landesverband
Lippe
636.000EUR
StadtPaderborn
27.000EUR
KreisPaderborn
9.000EUR
StadtBadOeynhausen
15.000EUR
Vereinzur Förderung
desLandestheaters
Detmold
e.V.
3.000EUR
i.a9a-o!aEUB
DieStammeinlagen
werdenals Bareinlagen
erbfacht.
Dieübrigenlvlitglieder
desVereinswerdennichtcesellschafter.
4. DeneinzelnenGesellschaftern
werdenkeineSonderrechte
oderVorzügegewährt.
5. Eines Abfindungsangebots
bedarf es nicht. Die Vereinsmitgtieder,
die nicht
Gesellschafter
werden,erhaltenkeineAbfindung.
6. Die Gesellschafthat ....
Arbeitnehmer/innen
und einen Betriebsrat.Der
Formwechsel
hat für die Arbeitnehmer/innen
keineAuswirkungen;
Maßnahmensind
infolgedessen
wedervofgesehennochzu veranlassen.
7. Zu Geschäftsführern
des neuenRechtsträgers
werdenbestellt:
a) IntendantKay l\,4etzger,
Bülowstr.35, 32756Detmold
uno
b) Verwaltungsdirektor
DirkLöschner,
Bülowstr.23,
32756Detmold.
BeideGeschäftsführer
vertretendie Gesellschaft
gemeinsam
odereinzelnmit einem
Prokuristen/einer
Prokuristin.
WeitereBeschlüsse
werdennichtgetroffen.
Ill. Verzichtserklärung
Auf die ErstattungeinesUmwandlungsberichts
einschließlich
Vermögensaufstellung,
auf
einePrüfung
der Umwandlung,
aufeinAbfindungsangebot
undaufeineKlagegegendie
Wirksamkeit
des Umwandlungsbeschlusses
wirdverzichtet.
4
V. Durchführung
1 . DerNotarwirdmitdemVollzug
dieserUftundebeauftragt.
2 . Die KostendieserUrkundeund ihresVollzugsträgt der formwechselnde
Rechtsträ-
ger.
3. Abschriftenvon dieser Urkundeerhalten:Die Beteiligtenjeweilseine Ausfertigung.
BeglaubigteAbschriften erhalten: Der Steuerberater/dieSteuerberaterinoes
formwechselnden
Rechtsträgers,
das AmtsgerichtDetmold- Vereinsregister,
das
AmtsgerichtDetmold Handelsregister,
das FjnanzamtDetmoldzur Steuernummer.
V. Belehrungen
Der Notarhat auf folgendeshingewiesen:
Vl, Vottzugsvollmacht
Die Erschienenen
erteiltenhiermitfür sich und die von ihnenVertretenen
den Notariatsangestellten
je einzeln,die gegenüberDrittenunbeschränkt
geltende,von den Beschränkungen
des
und überden Tod der Vollmachtgeber
S 181 BGB befreite,übertragbare
hinausgeltende
Vollmacht,alle in dieser urkundeenthalteneErklärungeninsoweitzu ändern und zu
ergänzen, daß eh,vaigeBeanstandungendes Handelsregisters
in Anlehnungder
formwechselnde
Umwandlungbehobenwerdensowie die erforderlichen
Anmetoungen
gegenüber dem Handelsregistefvorzunehmen.Die Vollmacht ist eine
Treuhandvollmacht.
Sie kann nur von dem beurkundenden
Notaroder seinem/setner
amtlich bestelltenVertreter/inausgeübtwerden.Sie erlischtmit der Eintragungder
formwechselnden
Umwandlung
im Handelsregister.
DieseNiederschrift
wurdeden Erschienenen
vorgelesen,
von ihnengenehmigtund
unterschrieben.
Anlagg
Satzungder Landestheater
DetmoldcmbH