Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
462 kB
Datum
06.04.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Satzungüber die Wahmehmungder Belangevon Seniorinnenund Seniorensowie
von Menschenmit Bohinderungin der GemeindeLeopoldshöhevolr|
DerRatderGemeindeLeopoldshöhe
hataufgrunddesS 13desGesetzeszur Gleichstellung
von
Menschen
mit Behinderungen
(Behindertenglejchstellungsgesetz
des LandesNordrhein-Westfalen
BGGNRW)vom 16.12.2003
(cV. NRW.S. 766),i. V. m. S 7 derGemeindeodnung
fürdasLand
Nordfhein-Westfalen
(GO NW)in der Fassungder Eekanntmachung
(GVNRWS.
vom 14.07.1994
666 ff),zuletztgeändeddurchGesetzvom 03.lvlai2005(cV NRWS. 499 ff) in seinerSitzungvom -*-folgendeSatzungbeschlossenl
S1
S2
S3
S4
S5
S6
Zweckder Satzung
Bestellung
eines/fBeauftragten
Aufgaben
Verschwiegenheitspflicht
€ntschädigung
Inkrafttreten
sl
Zweckder Satzung
RatundVelwaltungder GemeindeLeopoldshöhe
sindim Sinneder allgemeinen
ZielseEungen
oes
Gesetes zur Gleichstellung
behindertef
Menschen
entschlossen,
dieWahrungder BelangJvonl\,,lenschenmit Behinderungen
gemäßS'13BGGNRWdurchdie Bestimmungen
dieserSatzungsicherzustellen.FernersolldieVertretung
der lnteressen
der älterenEinwohner/innen
Leopoldshöhes
sichergestelltwerden.
s2
Bestellungeines/rBeauftragten
( 1 ) ZurWahrungder Belangedes in S 1 genanntenPersonenkreises
wirdein/eineSeniorenund
Behindedenbeauftfagte/r
bestellt.DieBestellung
erfotgtdurchden Ratder cemeindeLeopotdshöhefür die DauerseinerWahlzeit.DerArbeitsgemeinschaft
derWohlfahrtsverbände
in Leopoldshöhe
ist einVorschlagsrecht
hinsichtlich
der Benennung
einzuräumen.
ist ehrenamtlich
tätig.
\2JDetDie Beauftragte
(3) Der/DieBeauftragte
wirdofganisatorisch
demFachbereich
3, OdnungundSoziales,
angeounoen
undhatdas Recht,dem/derFächbercichsleiter/in
oderdirektdemBitrgermeister
seineAnliegen
vorzutragen.
(4) Der/DieBeauftfagte
hatdas Rechtzur Teiinahme
an allenSitzungen
derAusschitsse
der GemeindeLeopoldshöhe,
soweitAngelegenheiten
behandelt
werden,die seinen/ihren
Aufgabenbereichbetrefienoderbetrefienkönnen.Erlsiehat in denSitzungen
ein Rede-undAnhörungsrecnr
beidiesenAngelegenheiten.
(5) Der/DieBeauftragte
wifdvonallenOrganisationseinheiten
der Gemeindeverwaltung
rechlzeitig
überAngelegenheiten
seines/ihres
Aufgabengebietes
unterrichtet
undfachlichberatensow|eunterst|tzt.
nurl"3u"n
( 1 ) Ded DieSenioren-undBehindertenueauftragtl
nat insbesondere
folgendeAufgaben:
personenkeises
a) Beratungdesin S I genannten
- in FragenderZustatndigkeit
Wegweiserfunktion)
- l\4ithilfe
beide. Formulierung
von Eingaben
undAnträgen
imZusammenhang
vonEinrichtungen
b) Beratende
Funktion
mitderPlanung
derBehindertenhilfe
undderSeniorenbetreuung
c) l\4itwkkung
beimAufzeigen
vonVersorgungslllcken
d) Anregung
zurNeuschaffung
oderBereitstellung
vonDiensten,
Einrichtungen
undSeNiceangeboten
(öffentlicher
e) [/itwirkungbeider Planungim Verkehfsbereich
Personennahverkehr)
und
der Infrastrukturgestaltung
soweitdie Belangeder GemeindeLeopoldshöhe
bertlhrtsind
f)
Nlitvr'irkung
in Ausschllssen,
wennBelangevon Senioren/Seniorinnen
und lvlenschen
mit
Behinderung
ber0hrtsind
g) Mitwirkung
beider Organisation
vonöffentlichen
Veranstaltungen
h) [/]iiwirkung
beimErstellen
von Informationsmatefial
(2) Der/DieBeauftragte
gegenilbefden Orhatdie Möglichkeit,
Stellungnahmen
und Empfehlungen
ganisationseinheiten
der Gemeindeverwaltung
unddenAusschl.lssen
der Gemeindebeider PlanungundVofentscheidungen
überMaßnahmen,
die l\Ienschen
mitBehinderung
oderSeniorinnen/Senioren
betrcffen,
abzugeben.
54
Veßchwiegenheilspf
licht
Der/DieBeauftragte
ist entsprechend
verpflichtet.
S 30 GO NWzurVerschwiegenheit
s5
Entschädigung
DieTätigkeitals Senioren-undBehindertenbeauftragte/r
giltals Ehrenamtim SinnedesS 28 GO NW.
DiemitderAufgabenerledigung
zusammenhängenden
AusgabenträgtdieGemeindeLeopoldshöhe.
FtlrdieTeilnahmean den Sitzungen
derAussch0sse
der GemeindeLeopoldshöhe
erhältder/dieBeauftragteals Aufiffendungsersatz
Sitzungsgeld
nachS 2 Ziff.1 derVerordnung
überdie Entschädigungder l\4itglieder
kommunaler
(Entschädigungsverordnung
Vertretungen
undAusschüsse
Entschvo)und Fahrtkosten
nachS 5 Entschvo.
Fiir die anderenAufgabenerhältder/dieBeaufträgte
pauschale
einejährliche
Aufwandsentschädigungvon350,00€. Damitwerden
die ilblicherweise
laufendentstehenden
Kosten(Bürcmaterial,
Porto,Telefonetc.)abgegolten.
Fahrtkosten
sowiedieAufwendungen
für dieTeilnahme
an Fachtagungen,Fortb'ldungen
etc.wefdengegenNachweisnachdemLandesreisekostengesetz
abgegolten.
s6
Inkratttreten
DieseSatzung
trittamTagena6hderBekanntmachung
in Kraft.