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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 33/2006)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
462 kB
Datum
06.04.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 33/2006) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 33/2006)

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Inhalt der Datei

Satzungüber die Wahmehmungder Belangevon Seniorinnenund Seniorensowie von Menschenmit Bohinderungin der GemeindeLeopoldshöhevolr| DerRatderGemeindeLeopoldshöhe hataufgrunddesS 13desGesetzeszur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertenglejchstellungsgesetz des LandesNordrhein-Westfalen BGGNRW)vom 16.12.2003 (cV. NRW.S. 766),i. V. m. S 7 derGemeindeodnung fürdasLand Nordfhein-Westfalen (GO NW)in der Fassungder Eekanntmachung (GVNRWS. vom 14.07.1994 666 ff),zuletztgeändeddurchGesetzvom 03.lvlai2005(cV NRWS. 499 ff) in seinerSitzungvom -*-folgendeSatzungbeschlossenl S1 S2 S3 S4 S5 S6 Zweckder Satzung Bestellung eines/fBeauftragten Aufgaben Verschwiegenheitspflicht €ntschädigung Inkrafttreten sl Zweckder Satzung RatundVelwaltungder GemeindeLeopoldshöhe sindim Sinneder allgemeinen ZielseEungen oes Gesetes zur Gleichstellung behindertef Menschen entschlossen, dieWahrungder BelangJvonl\,,lenschenmit Behinderungen gemäßS'13BGGNRWdurchdie Bestimmungen dieserSatzungsicherzustellen.FernersolldieVertretung der lnteressen der älterenEinwohner/innen Leopoldshöhes sichergestelltwerden. s2 Bestellungeines/rBeauftragten ( 1 ) ZurWahrungder Belangedes in S 1 genanntenPersonenkreises wirdein/eineSeniorenund Behindedenbeauftfagte/r bestellt.DieBestellung erfotgtdurchden Ratder cemeindeLeopotdshöhefür die DauerseinerWahlzeit.DerArbeitsgemeinschaft derWohlfahrtsverbände in Leopoldshöhe ist einVorschlagsrecht hinsichtlich der Benennung einzuräumen. ist ehrenamtlich tätig. \2JDetDie Beauftragte (3) Der/DieBeauftragte wirdofganisatorisch demFachbereich 3, OdnungundSoziales, angeounoen undhatdas Recht,dem/derFächbercichsleiter/in oderdirektdemBitrgermeister seineAnliegen vorzutragen. (4) Der/DieBeauftfagte hatdas Rechtzur Teiinahme an allenSitzungen derAusschitsse der GemeindeLeopoldshöhe, soweitAngelegenheiten behandelt werden,die seinen/ihren Aufgabenbereichbetrefienoderbetrefienkönnen.Erlsiehat in denSitzungen ein Rede-undAnhörungsrecnr beidiesenAngelegenheiten. (5) Der/DieBeauftragte wifdvonallenOrganisationseinheiten der Gemeindeverwaltung rechlzeitig überAngelegenheiten seines/ihres Aufgabengebietes unterrichtet undfachlichberatensow|eunterst|tzt. nurl"3u"n ( 1 ) Ded DieSenioren-undBehindertenueauftragtl nat insbesondere folgendeAufgaben: personenkeises a) Beratungdesin S I genannten - in FragenderZustatndigkeit Wegweiserfunktion) - l\4ithilfe beide. Formulierung von Eingaben undAnträgen imZusammenhang vonEinrichtungen b) Beratende Funktion mitderPlanung derBehindertenhilfe undderSeniorenbetreuung c) l\4itwkkung beimAufzeigen vonVersorgungslllcken d) Anregung zurNeuschaffung oderBereitstellung vonDiensten, Einrichtungen undSeNiceangeboten (öffentlicher e) [/itwirkungbeider Planungim Verkehfsbereich Personennahverkehr) und der Infrastrukturgestaltung soweitdie Belangeder GemeindeLeopoldshöhe bertlhrtsind f) Nlitvr'irkung in Ausschllssen, wennBelangevon Senioren/Seniorinnen und lvlenschen mit Behinderung ber0hrtsind g) Mitwirkung beider Organisation vonöffentlichen Veranstaltungen h) [/]iiwirkung beimErstellen von Informationsmatefial (2) Der/DieBeauftragte gegenilbefden Orhatdie Möglichkeit, Stellungnahmen und Empfehlungen ganisationseinheiten der Gemeindeverwaltung unddenAusschl.lssen der Gemeindebeider PlanungundVofentscheidungen überMaßnahmen, die l\Ienschen mitBehinderung oderSeniorinnen/Senioren betrcffen, abzugeben. 54 Veßchwiegenheilspf licht Der/DieBeauftragte ist entsprechend verpflichtet. S 30 GO NWzurVerschwiegenheit s5 Entschädigung DieTätigkeitals Senioren-undBehindertenbeauftragte/r giltals Ehrenamtim SinnedesS 28 GO NW. DiemitderAufgabenerledigung zusammenhängenden AusgabenträgtdieGemeindeLeopoldshöhe. FtlrdieTeilnahmean den Sitzungen derAussch0sse der GemeindeLeopoldshöhe erhältder/dieBeauftragteals Aufiffendungsersatz Sitzungsgeld nachS 2 Ziff.1 derVerordnung überdie Entschädigungder l\4itglieder kommunaler (Entschädigungsverordnung Vertretungen undAusschüsse Entschvo)und Fahrtkosten nachS 5 Entschvo. Fiir die anderenAufgabenerhältder/dieBeaufträgte pauschale einejährliche Aufwandsentschädigungvon350,00€. Damitwerden die ilblicherweise laufendentstehenden Kosten(Bürcmaterial, Porto,Telefonetc.)abgegolten. Fahrtkosten sowiedieAufwendungen für dieTeilnahme an Fachtagungen,Fortb'ldungen etc.wefdengegenNachweisnachdemLandesreisekostengesetz abgegolten. s6 Inkratttreten DieseSatzung trittamTagena6hderBekanntmachung in Kraft.