Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
30.11.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
166/2006
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
24. November 2009
8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp" im Bereich der
Straße "Am Königskamp" zwischen den Straßen "Am Mühlenbach" und "Im Dreierfeld"
hier: Aufstellung- und Auslegungsbeschluss
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
30.11.2006
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Am 09.10.2006 lag dem Ausschuss ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“
zur Beratung vor.
Inhalt des Antrages war es, die im Bebauungsplan festgesetzten Drempelhöhen zu streichen und die
Dachneigung um 5 Grad zu erhöhen.
Dem Antrag auf Änderung wurde zugestimmt.
Nach der letzten Ausschusssitzung sind bereits zwei Freistellungsanträge eingegangen. Beide Bauherren
wünschen höhere Drempel als die im Bebauungsplan festgesetzten, einer darüber hinaus auch eine höhere
Dachneigung.
Bei der weiteren Bearbeitung des Änderungsverfahrens ist aufgefallen, dass Teile des bereits im Ausschuss
am 19.10.2006 diskutierten Änderungsgebietes nicht nur als WA I o – mit einer Traufhöhe von 4,5 m festgesetzt sind, sondern als WR I o mit einer Traufhöhe von nur 3,0 m. Diese Traufhöhenfestsetzung
bezieht sich allerdings auf die Dachrinne als oberen Bezugspunkt, so dass der bereits vorhandene
Gebäudebestand nach heutigem Verständnis Traufhöhen von über 4,0 m hat. Die bereits vorgeschlagene
Änderung ist daher auch für den WR I o Bereich städtebaulich vertretbar. Eine Änderung des
Bebauungsplanes ist daher auch im WR I o Bereich weiterhin zu empfehlen.
Beschlussvorschlag:
1) Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 8. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage
ersichtlich.
2) Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur 8. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13
BauGB.
In Vertretung
Lange