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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 166/2006)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
5,9 MB
Datum
30.11.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33

Inhalt der Datei

8. vereinfachteAndenmgdesBebauungsplanes Nr. 08/04,,Konigskamp"- November2006Auslegung GEMEINDE LEOPOLDSHöNC Bebauungsplan Nr.08/04,,Königskamp" 8. vereinfachteAnderung Planzeichnung Textliche Festsetzungen Begründung Stand:AuslegungNovember 2006 -,15- 8. vereinfachteAnderungdesBebauungsplanes Nr. 08/04,,Königskamp"- November2006Auslegung lnhalt Übersicht 1:5000.............. Pr?iarnbe1........... Plarzeichnung.. ......................... 3 ................ 4 ...............5 Plarzeichenerkl:irung................. ................ 6 TextlicheFestsetzungen............. ................. 7 Hinweise........... g ................ Bodenaushub.... g ........... Niederschlagsableitung g ............... ........... Denkmalschutz. g ............. Deutsche Te1ekom....................... g ............ EonWestfalen g WeserGmbH.... ............. Gewässer .......... ............9 ÖrtlicheBauvorschriften............ ............ 9 Rechtsgrundlagen .............9 Verfahrensvermerke................... ............... 10 Begründung...... .............. 11 I Allgemeines ... ............. 11 l. Ziel,ZwecklundNotwendigkeit desBebauungsplanes ................................................... 11 2. EntwicklungausdemFlächennutzungsplan, bisherige/ künftigeDarstellung............... 11 3. AlpassungandieZielederRaumordnung undLandesp1anung...................................... l1 4. Abgrenzung desGeltungsbereiches.................. .......... 1l II Gegenwtirtige Rahmenbedingungen..................... ............ 12 1. Lageim Gemeindegebiet / Geländeverhältnisse / Baugrundund Bodenverhältnisse ..... 12 2. Eigentumsstruktur / baulicher Bestand / Nutzung....... ......................... 12 3. Immissionsbe1astung......................................... .......... 12 4. Bestehendes Planungsrecht ... ............ 13 III Wesentlicher Inhaltundzu erwartende Auswirkungen derplanung.................................. l3 l. Belangedesumweltschutzes,desNaturschutzes und der Landschaftspflege sowiedes Bodenschutzes.. .......... 13 a) Grundsätzliche Aussagen zu einzelnen Belangen.. ........................... 13 b) EingrifßregeIung.................... ................................ 14 c) Sparsamer und schonenderUmgangmit Grundund BodenunterBegrenzungder Bodenversiegelung, Wiedemutzbarmachung von Flächen,Beachtungder Aspektezur Nachverdichtungund kurenentwicklung,Aussagenzu Altlasten/ Bodenschutz/ Bodenaushub undBodenentsotgung................. ........... 14 2. Belange desVerkehrs / derErschließung .......... .......... 15 3. Belange derBaukultur / desDenkma1schut2es......................... ............. 15 4. Belalge der Ver- und Entsorgung,der Oberflächenentwässerung und des Wasserschutzgebietes................. ........... 15 Gewässer.......... ................................ 15 Wild abfließendes Wasser.......... ................................ 15 Schmutzwasserableitung............... ............................. 15 Niederschlagswasserableitung ...... ............................. 15 Wasserversorgung........................ ............................... 16 ElekhizitätundTelekommunikation ....................:. .............................. 16 Löschwasserversorgung............. ................................ 16 5. ZukihftigeNut2ung............ ............... 16 a) Städtebauliches Konzept........ ................................ 16 b) Erläuterung derFestsetzungen ............................... 16 -/6- i \ ' . , -' , ' ... \ \\ q_,-- ,, I \,!l..: I I,i,l:_l s*'..'--l- l,'l-:'-;-'----.-11i '..'',/ 7 1 I-I--I'IIII Anderungsbereich 8. vereinfachteAnderungdesBebauungsplanes Nr. 08/04,,Königskamp"- November2006Auslegrmg Präambel Aufgrunddes $ 1 Abs.3 unddes g 10 des Baugesetzbuches (BauGB)und g 86 der Bauordnungfür das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) i.V. mit g 41 der Gemeindeordnung NRW(GONRW)hat der Ratder GemeindeLeopoldshöhe die 8. vereinfachte Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 08/04,,Königskamp", bestehend aus der Planzeicinungund den textlichenFestsetzungen sowie den örflichenBauvorschriften, alsSatzungbeschlossen. Leopoldshöhe, Bürgermeister - /g- - w /\\ f; ,i,, ,,1 ,/d $ ]l/z GemarkungSchuckenbaum,FhiJ4-__--, / ./ ,/ ,, ---=,GRZ --z 1 8. yereinfachteAnderungdesBetrauungsplares Nr. 08/04,,Königskamp..- November2006Auslegung Planzeichenerklärung Art der baulichenNutzunq WA Allgemeines Wohngebiet WR ReinesWohngebiet (SgAbs.I Nr.1 BauGB, S4BaUNVO) (SgAbs.1 Nr. 1 BauGB,53 BauNVO, Maßder baulichenNutzung als Höchstmaß z.B.GRZ0,4 Grundflächenzahl (SgAbs.1 Nr.1 BauGB, BaUNVO) 516 zB@ z.B.l Geschoßflächenzahl alsHöchstmaß (S9Abs. 1 Nr. 1 BauGB,516BaUNVO) ZahlderVollgeschosse als Höchstmaß (SgAbs.1 Nr. I BaucB,516BaUNVO) HöhebaulicherAnlagen TH z.B.bis Traufhöheals Höchstmaß (SgAbs.1 Nr.1 BauGB, 4,50 m Sl6 BaUNVO) Bauweise,Baulinie,Baugrenze o A offeneBauweise (S9Abs.'l Nr.2 BauGB,S22BaUNVO) nur Einzelhäuser zulässig (SgAbs.1Nr.2 BaucB,S22undS23BaUNVO) Baugrenze (S9Abs.1 Nr.2 BauGB,S22undS23BaUNVO) Verkehrsflächen Straßenverkehrsfl äche(öffentlich) (S9Abs.1 Nr. 1l undAbs.6 BaucB) Straßenbegrenzungslinie (SgAbs.I Nr.11undAbs.6 BaUGB) SonstigePlanzeichen Grenzedesräumlichen Geltungsbereichs derAnderung oes Bebauungsplans (SgAbs.7 BaucB) Lq4-'l Umgrenzung von Flächenfür Nebenanlagen (SgAbs,1 Nr.4undNr.22BaucB) hier:Zweckbestimmung Garage -2o- 8. vereinfachteAnderungdesBetiauungsplanes Nr. 08/04,,Königskarnp"- November2006Auslegung TextlicheFestsetzungen wAto (Übernahme der Festsetzungen ausdemUrplanundder4. vereinfachten Anderung) Die Hauptgebäudestellung ist unverbindlich. Es sind nur freistehende Einzelhäuser zulässig. Garagen/ Nebenanlagen: Garagenund Nebenanlagen sind nur auf den überbaubaren Grundstücksflächen zulässigoderaufdendafürfestgesetäen Flächen. Sichtdreiecke: Die innerhalbder Sichtdreiecke liegenden Grundstücksteile sindvon Gegenständen, baulichenAnlagenund Bewuchsvon 0,70 m bis 2,50 m Höhe,bezogenauf die Fahrbahnoberfläche, ständigfreizuhalten. GestalterischeFestsetzungen : Die vorliegendePlanung ersetzt die gestalterischenFestsetzungender 4. vereinfachten Anderungunddes UrplanesdesBebauungsplanes. Dachneigung: Es sindgeneigteDächermiteinerNeigungvon25 biszu 45 Gradzulässig. Traufhöhen: Es sindTraufhöhen vonbiszu maximal4,50m zulässig. Oberer Bezuqspunkt:Schnittpunktder Außenwändemit der Oberkanteder Dachhaut. UntererBezuqspunkt: gemessen Natürliche Geländeoberfläche an der Nordseitedes Hauses. Gauben: Flachdachgauben sind bis 114 der Hauptkörperlänge erlaubt. Die sichtbare Gaubenhöhe darfhöchstens 1,50m betragen. DerMindestabstand von einemGiebel mussmindestens 2,50m betragen. wRlo (Übernahme der Festsetzungen ausdemUrplanundder4. vereinfachten Anderung) gelten Es die selbenFestsetzungen wie für den BereichWA lO, WAIIO (Übernahme der Festsetzungen ausdem Urplanundder4. vereinfachten Anderung) Traufhöhe:5,60m (Bezugspunkte wie WA I O) Dachneigung:25 bis zu 45 Grad -2t- 8. vereinfachteAnderungdesBebauungsplanes Nr. 08/04,,Königskamp.,- November2006Auslegung Hinweise Bodenaushub Gemäß$ 3a der SatzungüberdieAbfallentsorgung im KreisLippe(21.11.1993) soll bei Baumaßnahmen unbelasteter Bodenaushub so ausgebaut, zwischengelagert und transportiert werden,dass Vermischungen mit Bauschutt,Baustellenabfällen und anderen Abfallstoffenunterbleiben. Soweit möglich,sollte daher Bodenaushub innerhalb des Plangebietes verbracht werden. Niederschlagsableitung Aufgrunddes $ 51 a Abs. 1 Landeswassergesetzes ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die nachdem 1. Januar1996erstmalsbebaut,befestigtoder an die öffentlicheKanalisation angeschlossen werden,zu versickern,zu verrieselnoder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten,sofern dies unter Maßgabe der Bodenverhältnisse undohneBeeinträchtigung des Wohlsder Allgemeinheit möglich ist. Dabei ist allerdings$ 53 Abs. 1 c des Landeswassergesetzes besonderszu beachten. Somit ist im EinzelfallRücksprachemit dem Abwasserwerkder Gemeinde Leopoldshöhezu führen und die Entwässerungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe zu berücksichtigen. Denkmalschutz Wennbei Erdarbeiten kultur-odererdgeschichtliche Bodenfunde oderBefunde(etwa Tonscherben, Metallfunde, dunkleBodenverfärbungen, Knochen,Fossilien) entdeckt werden, ist nach $$ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes die Entdeckung unverzüglich der GemeindeoderdemAmtfür Bodendenkmalpflege, hier im Auftrag: LippischesLandesmuseumDetmold,Tel.: 05231/9925-0,anzuzeigenund die Entdeckungsstätte dreiWerktagein unverändertem Zustandzu belassen. DeutscheTelekom lm Planbereich sindTelekommunikationslinien/-anlagen derT-Comvorhanden. Fürden rechtzeitigen AusbaudesTelekommunikationsnetzes undder Koordinierung mit demStraßenbau undden Baumaßnahmen deranderenVersorgungsträger istes notwendig, dassBeginnundAblaufder Erschließungsmaßnahmen im Planbereich dem Produktionsbüro Bielefeld, Herforder Straße14,in 33602Bielefeld, mindestens 3 Monatevor Baubeginn schriftlich angezeigt werden. Eon WestfalenWeserGmbH Innerhalbdes Planungsgebietes befindensich Anlagender FirmaEon Westfalen WeserGmbH. Zur Vermeidungvon Beschädigungen dieserAnlagenist es erforderlich, sich vor Bauausführung in die LagedieserAnlageneinweisen zu lassen. lhr Ansprechpartner hierfüristdie Betriebsstelle Lage: Pivltsheider Str.11,32791Lage,Tel:05232/9536-0. - 2Z_ 8. vereinfachteAnderungdesBebauungsplanes Nr. 08/04,,Königskamp',- November2006Auslegung Gewässer lm oder direkt am Plangebietist kein oberirdisches Gewässeroder natürliches Uberschwemmungsgebiet bekannt. örtllctre Bauvorschriften Gem. $ 86 Landesbauordnung NRW (BauO NRW) werden mit einzelnen Festsetzungen im Text,,örtliche Bauvorschriften" erlassen. Mit ihrerAufnahmein den Bebauungsplan werdensie zugleichBestandteile des Bebauungsplanes. Verstöße gegendie gestalterischen geltenals Ordnungswidrigkeit Festsetzungen gem. g 84 BauONRW. Rechtsgrundlagen . Baugesetzbuch (BauGB)in deraktuellenFassungder Bekanntmachung vom (BGBI.| 5.214'1,'1998BGBI.lS. 137,2004BGB|.tS.71B,zutetzt 27.08.1997 geändertdurchArt. 1 v.24.06.2004 BGB|.I S. 1359) . Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in deraktuellen Fassungder Bekanntmachung vom25.März2002(BGBI.I S. 1193;2003BGBI.l S. 2304; zuletztgeändertdurchArt.5 v. 24.06.2004 BGBI.I S. 1381) . Gesetzüberdie Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)in deraktuellen Fassungder Bekanntmachung (BGBI.I S. 23b9,2OO2BGB|.I vom05.09.2001 geändert S. 1914,zuletzt durchArt.3 v. 24.06.2004 BGBI.I S. 1380) . Gemeindeordnung für das LandNordrhein-Westfalen (GONRW)in der Fassungder Bekanntmachung vom 14.07 .1994(GVNWS. 666) . Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassungder Bekanntmachung vom 2 3 . 0 1 . 1 9 9( B 0 G B |I.S . 1 3 2 ) o Bauordnung für das LandNordrhein-Westfalen (BauONRW)in der Fassung der Bekanntmachung (cV NRWS. 256) vom01.03.2000 . Planzeichenverordnung vom18.12.1990 (BGBI.1991| S. 58) -23- 8. vereinfachteAnderungdesBebauungsplanes Nr. 08/04,,Königskamp"- Novenber 2006Auslegung Verfahrensvermerke Katasternachweis Die DarstellungdesgegenwärtigenZustandesstimrirt mit denKatrasterunterlagen überein. Eindeutigkeit Es wird bescheinigt,dass die Festsetzungen der städtebaulichen Planung geometrischeindeutig sind. Die Planunterlagenfür den Geltungsbereich desPlanes aufder Grundlageder Flurkarteim M l: 1000entsprechen dem Standv. Aufstellung DieserPlanist gemäß$ 2 des Baugesetzbuches durch BeschlussdesHochbau-und Planungsausschusses der GemeindeLeopoldshöhe vom _ aufgestelltworden. Der Hochbau-und Planungsausschuss der'Gemeinde Leoooldshöhehat in seiner Sitzungam dem Entwurf desBebauungsplanes zugestimmtund seineöffentliche Auslegunggem. $ 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss Ort und Dauerder öffentlichen u'urdeam Auslegrmgwurden ortsüblicham ortsliblichbekarmtgemacht. bekanntgemacht. Der Entwurfdes Bebauungsplanes und der Begründunghabenvom bis Leopoldshöhe,den gem.$ 3Abs.2 BauGB öffentlich ausgelegen. Detrnold,den Detmold,den Kreis Lippe Im Auftag KreisLippe Im Aufuag Der Lardrat, Kreis Lippe Vermessungund Kataster Der Landral Kreis Lippe (Schemrnel) Vermessung und Kataster (Bürgermeister) Satzungsbeschluss DieserBebaurmgsplan ist gem.g l0 des BaugeseEbuches vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhearn als _ Satzungbeschlossen worden. Gemeinde Leopoldshöhe Leopoldshöhe,den GemeindeLeopoldshöhe Inkrafttreten Planverfasser DieserBebauungsplan ist Der Entwurf des gem?iß$ 10 (3) BaUGBam Bebauungsplanes ist vom Bauamtder Gemeinde Im AmtsblattdesKreises Leopoldshöheausgearbeitet Lippe bekanntgemacht worden. worden. Der Bebauungsplan ist damitam rechtsverbindlich geworden. Leopoldshöhe, den Leopoldshöhe,den Leopoldshöhe,den GemeindeLeopoldshöhe GemeindeLeopoldshöhe Gemeinde Leopoldshöhe (Schemmel) (Bürgermeister) (Schemmel) Auslegung (Schemmel) (Bürgermeister) - 2+- (Schemmel) (Btirgermeister) 8. vereinfachteAnderungdesBebauungsplanes Nr. 08/04,,Königskamp.,- November2006Auslegung Begründung lAllgemeines 1..Ziel,Zweckund Notwendigkeitdes Bebauungsplanes . Die Nachfragenach Baugrundstücken, die für den Bau von Einfamilienhäusern geeignet sind, hält in der GemeindeLeopoldshöheunvermindertan. Diese Nachfrage wirddurchdie aktuellen Grundstücksverkäufe dokumentiert. Die Grundstücke innerhalbdes Anderungsgebietes der 8. vereinfachten Anderung des vorliegendenBebauungsplanes sind bereitsseit 1967 als Allgemeinesund Reines Wohngebietin eingeschossigerund offener Bauweisefestgesetzt. Die vorliegendePlanungändertdie gestalterischen Festsetzungen. Hierdurchsind die Räumeim Dachgeschoss zukünftigbessernutzbar. 2. Entwicklungaus dem Flächennutzungsplan, bisherige/ künftige Darstellung Der wirksameFlächennutzungsplan der GemeindeLeopoldshöhe vom 15.06.1971, geändert zuletzt mit der 14. Anderung,stellt den Anderungsbereich bereitsals Wohnbaufläche dar. Die vorliegendePlanung- mit dem GebietscharaKer WA stimmtdahermitder Darstellung deswirksamen Flächennutzungsplanes überein. 3._Anpassung an die Zieleder Raumordnung und Landeqplanung lm' GEP (TA OberbereichBielefeld)ist der Geltungsbereich dei-vorliegenden Anderung des Bebauungsplanesals Allgemeiner Siedlungsbereichund Siedlungsschwerpunkt dargestellt. Die Planungszieleund Festsetzungenstimmen daher mit den Zielen der Regionalplanung undRaumordnung überein. 4. A.bgrenzungdes Geltungsbereiches DerAnderungsbereich liegtin der Gemarkung Leopoldshöhe, Flur2. DerGeltungsbereich wirdim einzelnen wiefolgtumgrenzt: . im NordendurchdieStraßelm Dreierfeld r imWestendurchdie StraßeAm Königskamp . im Ostendurchdie angrenzende Wohnbebauung aufden Flurstücken 645 u n d3 1 0 . im Südendurchdie StraßeAm Mühlenbach DergesamteAnderungsbereich umfassteineFlächengröße von ca. 10.146m2. Ein Planausschnitt der Deutschen (DGK)istauf SeiteA beigefügt. Grundkarte "25- 8. vereinfachteAnderungdesBebauungsplanes Nr. 08/04,,Königskamp..- November2006Auslegung ll GegenwärtigeRahmenbedingungen 1. Lageim Gemeindegebiet / Geländeverhältnisse / Baugrundund Bodenverhältnisse DasAnderungsgebiet befindetsichim OrtsteilSchuckenbaum derGemeinde. Die Umgebungist durch die bereitsvorhandeneWohnbebauung geprägt.Diese wohnbebauungist als Ein- und Zweifamilienhaus in offenerBauweiseausgeführt. Die umgebendeBebauungist ein- und zweigeschossig. Die Zweigeschossigkeit erreicheneineAnzahlvon Gebäuden entlangder StraßeAm Königskamp sowieein Gebäudeinnerhalb des Planungsgebietes. DieDachlandschaft ist durchgeneigteDächergeprägt,die als safteldachausgeführt sind. Das Geländeim Anderungsgebiet hat am östlichenRand(Flurstücke 646 und 310) nureinegeringeHöhenentwicklung. lm weiterenverlauffälltdas Geländestärkerab. Die Flurstücke 646 und310 liegenauf einerHöhevon ca. 111m ü. N.N.Die Straße Am Königskamp hat eineAusbauhöhe von im Miftelca. 108m ü N.N.(Abschnift der Straßedirektam Anderungsgebiet verlaufend). Gemäßder Bodenkarte, herausgegeben vom Landesvermessungsamt NRW 1983, letzte Fortführung1999, steht im Geltungsbereich übenruiegend der Bodentyp Pseudogley an. DieBodenart wirddurchden hohenLehmanteil derBödengeprägr. DieserBodentypfindetsich auf den angrenzenden schonbebautenGrundstücken. Die Eignung,des im Anderungsgebietes anstehenden Bodens,als Baugrunddürfte somitgegebensein. 2. Eigentum_sstruktur / baulicherBestand/ Nutzung Innerhalb desAnderungsbereiches befindensichalleGrundstüäke in privatbesitz. An der Einmündungder Straße Am Mühlenbachsteht ein zweigeschossiges Gebäude,welchesdie Zweigeschossigkeit im Dachraumerreicht.Die sonstigen Flächenim Anderungsbereich liegenderzeitbrach oder werdenals Hausgarten genutzt. 3. lmmissionsbelastung Der Anderungsbereich ist bis auf ein Gebäude im südwesflichenTeil des Anderungsgebietes unbebaut.Die nicht bebautenFlächenliegenentwederbracn oder werden als Gartenlandder angrenzendenWohnhäusergenutzt. Die ausgeübtenNutzungenentsprecheneinem WA, mit dem diesen zugehörigen lmmissionen. ln der Nähedes Anderungsbereiches befindetsichdie Kläranlage Schuckenbaum. Die Klärbeckenhabeneine Entfernung von über 300 m zum unbebauten Teil des ' Anderungsgebietes. Ein kleinerTeil des Anderungsgebietes unterschreitetden Abstandvon 300 m. Dieserist aberbereitsmit eineri Gebaudebebautund als WA festgesetzt. Die Kläranlage hat eine Kapazität von 24.000EGWund entsprichtoem StandderTechnik. - 26- 8. vereinfachteAnderungdesBebauungsplaaes Nr. 08/04,,Königskamp"- November2006 Auslegung 4. BestehendesPlanungsrecht DasAnderungsgebiet liegtinnerhalb des seit 1967rechtskräftigen Bebauungsplanes Mitder4. Anderungdes Bebauungsplanes erfolgteim Jahr 1982eine ,,Königskamp". Überplanung desGebietes. Das Gebiet ist dezeit (Festsetzungen 4. Anderung)als WA und WR mit einem Vollgeschossin offenerBauweisemit einer GRZ und GFZ von 0,4 bzw. 0,5 festgesetzt. Dieüberbaubaren FlächensinddurchBaugrenzen definiert. Mitder 4. Anderungsindauchgestalterische Festsetzungen erfolgt. Diessindeine Drempelhöhe von 60 cm, eineSockelhöhe von 50 cm, Festsetzungen zu GaubenundDachneigungen von 35 biszu 45 Grad. Der südwestlicheTeil des Planungsgebietes ist als AllgemeinesWohngebietin zweigeschossiger, offenerBauweisefestgesetzt. Aus dem Ur-Plansindnochweiteregestalterische Festsetzungen zu beachten.Dies sindim Wesentlichen diefestgesetäen Traufhöhen. lllWesentlicher Inhaltund zu ervvartende Auswirkungen der Planung 1. Belangedes Umweltschutzes, des Naturschutzesund der Landschaftspflegesowie des Bodens-chutzes a) Grundsätzliche Aussagen zu einzelnenBelangen Das Anderungsgebiet liegt innerhalbeines bebautenOrtsteilesder Gemeinde,in einem rechtskräftigen Bebauungsplan. Als Gebietscharakter ist WA und WR festgesetzt.Durchdie Festsetzung von Baugrenzen in Kombination mit einerGRZ von 0,4sindbereitsversiegelbare Flächenvorhanden. Zu betrachten sindgemäß51 (6) Nr.7 a undg 1a BauGBfolgendeSchutzgüter: . Tiere, . Pflanzen. r Boden, . Wasser, . Luft, r Klima, o dasWirkungsgefüge derv.9., . Landschaft, . biologischeVielfalt, . Mensch, . Auswirkungen auf Kulturgüter Eine detaillierteBetrachtungder Schutzgüterentiällt.Die Beeinträchtigung der Schutzgüter wird durchdie vorliegende Planungnichtvergrößert.Dies ist dadurch begründet, dassnurgestalterische geändertwerden.Dievorliegende Festsetzungen Planungsetzt keineVeränderung der überbaubaren Flächenoder der zulässigen Gesamtversiegelung fest. -27- 8. vereinfachteAnderungdesBebaurmgsplanes Nr. 08/04,,Königskamp.,- November2006Auslegung Zu den Auswirkungen auf Kulturgütersiehe auch den PunK lll.3 Belangeder Baukultur / des Denkmalschutzes. b) Eingriffsregelung EineAbarbeitung der Eingriffsregelung ist nichterforderlich. DerEingriffin Naturund Landschaft, den die vorliegende Planungermöglicht, ist nichtgrößerals der bisher zulässige. c) Sparsamer undschonenderUmgangmit Grundund Bodenunter Begrenzungder Bodenversiegelu ng,Wiedernutzbarmachung von Flächen,Beachtung derAspektezur Nachverdichtung und Innenentwicklung, Aussagenzu Altlasten/ Bodenschutz / Bodenaushub und Bodenentsorgung Der Grundsatz des schonenden Umgangs mit Grund und Boden (S 1a (2) BauGB)unterBegrenzungder Bodenversiegelung wird berücksichtigt, indem die Erschließungund die Grundflächenzahl auf das notwendigeMaß beschränktbleiben.ZusätzlicheFlächenversiegelungen sind mit der vorliegenden Planungnichtmöglich. Eine Beanspruchung des Bodensist grundsätzlich bereitsmit der Genehmigung des Bebauungsplanes Nr.08/04"Königskamp" erfolgt. Die vorrangige Inanspruchnahme von Brachflächen bzw. WiedernuEbarmachung von Flächenerfolgtmit dervodiegenden Planung,da das planungsrechtlich Grundstück bebaubarist.DieAnderungdes Planesvereinfacht die Nutzungdes Grundstückes. : Dem Aspekt der Nachverdichtungund Innenentwicklungwird Rechnung getragen.Die vorliegende Anderungdes Bebauungsplanes ändertauf bereitsals BaugrundstückenfestgesetztenFlächen die gestalterischenFestsetzungenund vereinfachtdadurchderen Bebauung.Nichtüberplanten Flächeim Außenbereich werdenso geschont. Für den Geltungsbereichder Planung werden keine Flächen mit Bodenbelastungenin Anspruchgenommen.lnnerhalbdes planungsbereiches liegenkeineInformationen überAltablagerungen undAltlastenvor. Der ErhaltschutswürdigerBödenistzu beachten. DieBodenschutzbehörde hatbis jetzt keineschutzwürdigen Bödenmitgeteilt. Gemäßder Bodenkarte, herausgegeben vom Landesvermessungsamt NRW 1983, letzte Fortführung.lg99, steht im Geltungsbereich der BodentypPseudogley.Eine Bebaubarkeit des Bodens ist bereitsaufder Grundlage desseit 1967rechtskräftigen Urplanes möglich. lm Rahmender Vermeidungvon nachteiligenBodenveränderungen wird i.V.m 3 a Abs. 2 der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Lippe $ der Bodenaushub innerhalbdes Plangebietes verbracht,soweitdies technischmöglichist. Innerhalb des Plangebietesist kein räumlicheiSpielraumfür die Unterbringungdes Bodenaushubsvorhanden. Der Bodenaushubist daher abzufahren uno entsprechend zu entsorgen _29- 8. vereinfachteAnderungdesBebauungsplanes Nr. 08/04,,Königskamp,,- November2006Auslegrurg 2. Belangedes Verkehrs/ der Erschließung DasAnderungsgebiet ist an das öffentliche Straßen-und Wegenetzder Gemeinde Leopoldshöhe angeschlossen. Sowohlder innerörtliche wie auch der überörfliche und regionale PKW und LKW Verkehr sind daher an das Verkehrsnetz angeschlossen. In das Netz des öffentlichen Perconennahverkehrs ist das planungsgebiet eingebunden. An der'Schuckenhofstraße liegteine Bushaltestelle (Entfernungca. 300m),die vonder Linie933regelmäßig angefahren wird. Die Belangedes Fuß- und Radverkehressind ausreichend gewürdigt.Die bisher vorhandenen Anbindungen an das Fuß-undRadwegenetz bleibenerhalten. DieinnereundäußereErschließung desAnderungsgebietes istgesichert. 3. Belangeder Baukultur/ des DenkmalschuEes Innerhalbund in der näherenUmgebungdes Anderungsbereiches befindensich keine Baudenkmäler.Die vorliegendePlanung führt zu keinen negativen Auswirkungenauf denkmalgeschütäe Bereiche im Gemeindegebiet und das Ortsbild. Die gestalterischenFestsetzungen orientieren sich an dem Gebäudebestand in der Umgebungund greifentypischeregionaleund ortsgpische Gestaltungselemente auf. 4. Belangeder Ver- und Entsorgung,der Oberflächenentwässerung und des Wasserschutzgebietes Gewässer ; lm oder direkt am Plangebietist kein oberirdisches Gewässeroder natürliches Uberschwemmungsgebiet bekannt. Wild abfließendesWasser Mit wild abfließendem Wasservon angrenzenden landwirtschaftlichen Flächenwird aufgrundder topographischen Situationund den bisherigen Erfahrungswerten nicht gerechnet. SchmuEwasserableitung FürdieAbwasserbeseitigung kanndasvorhandene (Trennsystem) Kanalnetz genutzt werden. Dieses ist ausreichenddimensioniert.Die Erweiterungkann an die Schmutzrnrasserleitungen in den StraßenAm Königskamp, lm Dreierfeldund Am Mühlenbach angeschlossen werden. Die Kläranlage in Schuckenbaum ist entsprechend der gemeindlichen Entwicklung ausgebaut undentspricht denanerkannten RegelnderTechnik. Niederschlagswasserableitung Aufgrund des $ 51 a Landeswassergesetzes ist Nlederschlagswasser von Grundstücken, die nachdem 1. Januar1996erstmalsbebaut,befestigtoderan die öffentlicheKanalisation angeschlossen werdenzu verrieselnoder ortsnahin ein Gewässer einzuleiten,sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglichist.Dabeistelltdie Reihenfolge keineRangfolge dar. DurchverschiedeneBodengutachten im Auftragdes Abwasseruerkes der Gemeinde Leopoldshöhe ist festgestelltworden,dass die im Gemeindegebiet anstehenden Bodentypen einenhohenLehmanteil aufi,veisen. Damitverbunden ist ein ungünstiger ,20, 8. vereinfachteAnderungdesBebauungsplanes Nr. 08/04,,Königskamp,.- November2006Auslegung Durchlässiqkeitsbeiwert. EineVersickerung ist aufgrundder Bodenverhältnisse nicht möglich.Aus diesemGrundwurdenRegenwasserkanäle, mittelsdererdie ortsnahe gewährleistet Einleitung in ein Gewässer ist,verlegt. gilt Somit der in der Entwässerungssatzung festgelegte Anschlusszwang auch für das Regenwasser. Eine Regenwasserbehandlung ist nicht erforderlich, da im Anderungsgebiet eine Wohnbebauung undwohnbauähnliche Bebauung vorhanden ist. Wasserversorgung Die Frischwasserversorgung ist für das Plangebietals gesichertanzusehen.Die Leitungen sindtechnisch einwandfrei undausreichend dimensioniert. Elektrizität und Telekommunikation Die technischeAnbindungdes Plangebietesan die Versorgungssysteme für EleKrizität (sieheHinweise) undTelekommunikation ist möglich. Löschwasserversorg ung DieVersorgung mitLöschwasser gewährleistet. wirddurchdieGemeinde 5. ZukünftigeNuEung a) Städtebauliches Konzept Die vorliegendeAnderung des Bebauungsplanes ermöglicht eine bessere Ausnutzung der Wohnräume im Dachraum.Die effektivnutzbareWohnfläche steigt so. Trotz:der zukünftigverbesserten Ausnutzung,durch die Möglichkeithöhere Drempelund steilereDächerzu bauen,fügensichdie Baukörper in die vorhandene Wohnbebauung ein. b) Erläuterung der Festsetzungen lm Urplanist eineTraufhöhe von 4,5 m (im WA I O) bzw.in Teilbereichen auchnur von 3,0 m (imWR I O ) für dieeingeschossigen Bereiche festgesetzt. Nach damaligemVerständnis(1967) bezog sich Traufhöheauf die Dachrinnen. Gemäßder heutigenDefinition wärendiesTraufhöhen von mind.0,5 m mehr,da der obere Bezugspunkt für die Traufhöhejetzt der Schnittpunkt der Dachhautmit der Außenfläche der Wand ist. Als unterer Bezugspunktwar die planierte Geländeoberfläche im Nordendefiniert.Damitermöglichen Aufschüttungen auf den Baugrundstücken einenochmalige Erhöhung derTraufe. In dem als WR festgesetzten Teilbereich desAnderungsgebietes wirddie Traufhöhe durch die vorliegendePlanungerhöht,aber nur geringfügig.Diese geringfügige Erhöhungist städtebaulich vertretbar,da sich die Baukörperin die umgebende Bebauungeinfügen.EineVergrößerung der Beschattung von Nachbargrundstücken ist nichtzu erwarten. In den als WA festgesetztenBereichentritt durch die Festsetzungeneine Regulierung der lraufhöhengemäßder heutigenDefinition derTraufhöhe ein. Ausgehendvon den Überlegungen zu den Höhenim WR sind auchim WA - nach heutigemVerständniswesentlichhöhereTraufhöhenals die bisherfestgesetzten möglich.Die Ausnutzung von Traufhöhen von über4,5 m ist aberunwahrscheinlich, da in Kombination mit Dächernab 45 Grad relativschnelldie Zweigeschossigkeit erreichtwird.EineRücknahme von Baurechten erfolgthierdeshalbnicht. - & -