Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
5,9 MB
Datum
30.11.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
8. vereinfachteAndenmgdesBebauungsplanes
Nr. 08/04,,Konigskamp"- November2006Auslegung
GEMEINDE
LEOPOLDSHöNC
Bebauungsplan
Nr.08/04,,Königskamp"
8. vereinfachteAnderung
Planzeichnung
Textliche Festsetzungen
Begründung
Stand:AuslegungNovember
2006
-,15-
8. vereinfachteAnderungdesBebauungsplanes
Nr. 08/04,,Königskamp"- November2006Auslegung
lnhalt
Übersicht
1:5000..............
Pr?iarnbe1...........
Plarzeichnung..
.........................
3
................
4
...............5
Plarzeichenerkl:irung.................
................
6
TextlicheFestsetzungen.............
.................
7
Hinweise...........
g
................
Bodenaushub....
g
...........
Niederschlagsableitung
g
...............
...........
Denkmalschutz.
g
.............
Deutsche
Te1ekom.......................
g
............
EonWestfalen
g
WeserGmbH....
.............
Gewässer
..........
............9
ÖrtlicheBauvorschriften............
............
9
Rechtsgrundlagen
.............9
Verfahrensvermerke...................
...............
10
Begründung......
..............
11
I Allgemeines
...
.............
11
l. Ziel,ZwecklundNotwendigkeit
desBebauungsplanes
...................................................
11
2. EntwicklungausdemFlächennutzungsplan,
bisherige/ künftigeDarstellung...............
11
3. AlpassungandieZielederRaumordnung
undLandesp1anung......................................
l1
4. Abgrenzung
desGeltungsbereiches..................
..........
1l
II Gegenwtirtige
Rahmenbedingungen.....................
............
12
1. Lageim Gemeindegebiet
/ Geländeverhältnisse
/ Baugrundund Bodenverhältnisse
..... 12
2. Eigentumsstruktur
/ baulicher
Bestand
/ Nutzung.......
.........................
12
3. Immissionsbe1astung.........................................
..........
12
4. Bestehendes
Planungsrecht
...
............
13
III Wesentlicher
Inhaltundzu erwartende
Auswirkungen
derplanung..................................
l3
l. Belangedesumweltschutzes,desNaturschutzes
und der Landschaftspflege
sowiedes
Bodenschutzes..
..........
13
a) Grundsätzliche
Aussagen
zu einzelnen
Belangen..
...........................
13
b) EingrifßregeIung....................
................................
14
c) Sparsamer
und schonenderUmgangmit Grundund BodenunterBegrenzungder
Bodenversiegelung,
Wiedemutzbarmachung
von Flächen,Beachtungder Aspektezur
Nachverdichtungund kurenentwicklung,Aussagenzu Altlasten/ Bodenschutz/
Bodenaushub
undBodenentsotgung.................
...........
14
2. Belange
desVerkehrs
/ derErschließung
..........
..........
15
3. Belange
derBaukultur
/ desDenkma1schut2es.........................
.............
15
4. Belalge der Ver- und Entsorgung,der Oberflächenentwässerung
und des
Wasserschutzgebietes.................
...........
15
Gewässer..........
................................
15
Wild abfließendes
Wasser..........
................................
15
Schmutzwasserableitung...............
.............................
15
Niederschlagswasserableitung
......
.............................
15
Wasserversorgung........................
...............................
16
ElekhizitätundTelekommunikation
....................:.
..............................
16
Löschwasserversorgung.............
................................
16
5. ZukihftigeNut2ung............
...............
16
a) Städtebauliches
Konzept........
................................
16
b) Erläuterung
derFestsetzungen
...............................
16
-/6-
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... \
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I-I--I'IIII
Anderungsbereich
8. vereinfachteAnderungdesBebauungsplanes
Nr. 08/04,,Königskamp"- November2006Auslegrmg
Präambel
Aufgrunddes $ 1 Abs.3 unddes g 10 des Baugesetzbuches
(BauGB)und g 86 der
Bauordnungfür das Land Nordrhein-Westfalen
(BauO NRW) i.V. mit g 41 der
Gemeindeordnung
NRW(GONRW)hat der Ratder GemeindeLeopoldshöhe
die 8.
vereinfachte
Anderungdes Bebauungsplanes
Nr. 08/04,,Königskamp",
bestehend
aus der Planzeicinungund den textlichenFestsetzungen
sowie den örflichenBauvorschriften,
alsSatzungbeschlossen.
Leopoldshöhe,
Bürgermeister
- /g-
-
w
/\\
f;
,i,,
,,1
,/d
$ ]l/z
GemarkungSchuckenbaum,FhiJ4-__--,
/
./
,/
,, ---=,GRZ
--z
1
8. yereinfachteAnderungdesBetrauungsplares
Nr. 08/04,,Königskamp..- November2006Auslegung
Planzeichenerklärung
Art der baulichenNutzunq
WA
Allgemeines
Wohngebiet
WR
ReinesWohngebiet
(SgAbs.I Nr.1 BauGB,
S4BaUNVO)
(SgAbs.1 Nr. 1 BauGB,53 BauNVO,
Maßder baulichenNutzung
als Höchstmaß
z.B.GRZ0,4 Grundflächenzahl
(SgAbs.1 Nr.1 BauGB, BaUNVO)
516
zB@
z.B.l
Geschoßflächenzahl
alsHöchstmaß
(S9Abs. 1 Nr. 1 BauGB,516BaUNVO)
ZahlderVollgeschosse
als Höchstmaß
(SgAbs.1 Nr. I BaucB,516BaUNVO)
HöhebaulicherAnlagen
TH z.B.bis Traufhöheals Höchstmaß
(SgAbs.1 Nr.1 BauGB,
4,50 m
Sl6 BaUNVO)
Bauweise,Baulinie,Baugrenze
o
A
offeneBauweise
(S9Abs.'l Nr.2 BauGB,S22BaUNVO)
nur Einzelhäuser
zulässig
(SgAbs.1Nr.2 BaucB,S22undS23BaUNVO)
Baugrenze
(S9Abs.1 Nr.2 BauGB,S22undS23BaUNVO)
Verkehrsflächen
Straßenverkehrsfl
äche(öffentlich)
(S9Abs.1 Nr. 1l undAbs.6 BaucB)
Straßenbegrenzungslinie
(SgAbs.I Nr.11undAbs.6 BaUGB)
SonstigePlanzeichen
Grenzedesräumlichen
Geltungsbereichs
derAnderung
oes
Bebauungsplans
(SgAbs.7 BaucB)
Lq4-'l
Umgrenzung
von Flächenfür Nebenanlagen
(SgAbs,1 Nr.4undNr.22BaucB)
hier:Zweckbestimmung
Garage
-2o-
8. vereinfachteAnderungdesBetiauungsplanes
Nr. 08/04,,Königskarnp"- November2006Auslegung
TextlicheFestsetzungen
wAto
(Übernahme
der Festsetzungen
ausdemUrplanundder4. vereinfachten
Anderung)
Die Hauptgebäudestellung
ist unverbindlich.
Es sind nur freistehende
Einzelhäuser
zulässig.
Garagen/ Nebenanlagen:
Garagenund Nebenanlagen
sind nur auf den überbaubaren
Grundstücksflächen
zulässigoderaufdendafürfestgesetäen
Flächen.
Sichtdreiecke:
Die innerhalbder Sichtdreiecke
liegenden
Grundstücksteile
sindvon Gegenständen,
baulichenAnlagenund Bewuchsvon 0,70 m bis 2,50 m Höhe,bezogenauf die
Fahrbahnoberfläche,
ständigfreizuhalten.
GestalterischeFestsetzungen
:
Die vorliegendePlanung ersetzt die gestalterischenFestsetzungender 4.
vereinfachten
Anderungunddes UrplanesdesBebauungsplanes.
Dachneigung:
Es sindgeneigteDächermiteinerNeigungvon25 biszu 45 Gradzulässig.
Traufhöhen:
Es sindTraufhöhen
vonbiszu maximal4,50m zulässig.
Oberer Bezuqspunkt:Schnittpunktder Außenwändemit der Oberkanteder
Dachhaut.
UntererBezuqspunkt:
gemessen
Natürliche
Geländeoberfläche
an der Nordseitedes
Hauses.
Gauben:
Flachdachgauben
sind bis 114 der Hauptkörperlänge
erlaubt. Die sichtbare
Gaubenhöhe
darfhöchstens
1,50m betragen.
DerMindestabstand
von einemGiebel
mussmindestens
2,50m betragen.
wRlo
(Übernahme
der Festsetzungen
ausdemUrplanundder4. vereinfachten
Anderung)
gelten
Es
die selbenFestsetzungen
wie für den BereichWA lO,
WAIIO
(Übernahme
der Festsetzungen
ausdem Urplanundder4. vereinfachten
Anderung)
Traufhöhe:5,60m (Bezugspunkte
wie WA I O)
Dachneigung:25 bis zu 45 Grad
-2t-
8. vereinfachteAnderungdesBebauungsplanes
Nr. 08/04,,Königskamp.,- November2006Auslegung
Hinweise
Bodenaushub
Gemäß$ 3a der SatzungüberdieAbfallentsorgung
im KreisLippe(21.11.1993)
soll
bei Baumaßnahmen
unbelasteter
Bodenaushub
so ausgebaut,
zwischengelagert
und
transportiert
werden,dass Vermischungen
mit Bauschutt,Baustellenabfällen
und
anderen Abfallstoffenunterbleiben.
Soweit möglich,sollte daher Bodenaushub
innerhalb
des Plangebietes
verbracht
werden.
Niederschlagsableitung
Aufgrunddes $ 51 a Abs. 1 Landeswassergesetzes
ist Niederschlagswasser
von
Grundstücken,
die nachdem 1. Januar1996erstmalsbebaut,befestigtoder an die
öffentlicheKanalisation
angeschlossen
werden,zu versickern,zu verrieselnoder
ortsnah in ein Gewässer einzuleiten,sofern dies unter Maßgabe der
Bodenverhältnisse
undohneBeeinträchtigung
des Wohlsder Allgemeinheit
möglich
ist. Dabei ist allerdings$ 53 Abs. 1 c des Landeswassergesetzes
besonderszu
beachten.
Somit ist im EinzelfallRücksprachemit dem Abwasserwerkder Gemeinde
Leopoldshöhezu führen und die Entwässerungssatzung
der Gemeinde
Leopoldshöhe
zu berücksichtigen.
Denkmalschutz
Wennbei Erdarbeiten
kultur-odererdgeschichtliche
Bodenfunde
oderBefunde(etwa
Tonscherben,
Metallfunde,
dunkleBodenverfärbungen,
Knochen,Fossilien)
entdeckt
werden, ist nach $$ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes
die Entdeckung
unverzüglich
der GemeindeoderdemAmtfür Bodendenkmalpflege,
hier im Auftrag:
LippischesLandesmuseumDetmold,Tel.: 05231/9925-0,anzuzeigenund die
Entdeckungsstätte
dreiWerktagein unverändertem
Zustandzu belassen.
DeutscheTelekom
lm Planbereich
sindTelekommunikationslinien/-anlagen
derT-Comvorhanden.
Fürden rechtzeitigen
AusbaudesTelekommunikationsnetzes
undder Koordinierung
mit demStraßenbau
undden Baumaßnahmen
deranderenVersorgungsträger
istes
notwendig,
dassBeginnundAblaufder Erschließungsmaßnahmen
im Planbereich
dem Produktionsbüro
Bielefeld,
Herforder
Straße14,in 33602Bielefeld,
mindestens
3 Monatevor Baubeginn
schriftlich
angezeigt
werden.
Eon WestfalenWeserGmbH
Innerhalbdes Planungsgebietes
befindensich Anlagender FirmaEon Westfalen
WeserGmbH.
Zur Vermeidungvon Beschädigungen
dieserAnlagenist es erforderlich,
sich vor
Bauausführung
in die LagedieserAnlageneinweisen
zu lassen.
lhr Ansprechpartner
hierfüristdie Betriebsstelle
Lage:
Pivltsheider
Str.11,32791Lage,Tel:05232/9536-0.
- 2Z_
8. vereinfachteAnderungdesBebauungsplanes
Nr. 08/04,,Königskamp',- November2006Auslegung
Gewässer
lm oder direkt am Plangebietist kein oberirdisches
Gewässeroder natürliches
Uberschwemmungsgebiet
bekannt.
örtllctre Bauvorschriften
Gem. $ 86 Landesbauordnung
NRW (BauO NRW) werden mit einzelnen
Festsetzungen
im Text,,örtliche
Bauvorschriften"
erlassen.
Mit ihrerAufnahmein den
Bebauungsplan
werdensie zugleichBestandteile
des Bebauungsplanes.
Verstöße
gegendie gestalterischen
geltenals Ordnungswidrigkeit
Festsetzungen
gem. g 84
BauONRW.
Rechtsgrundlagen
.
Baugesetzbuch
(BauGB)in deraktuellenFassungder Bekanntmachung
vom
(BGBI.| 5.214'1,'1998BGBI.lS. 137,2004BGB|.tS.71B,zutetzt
27.08.1997
geändertdurchArt. 1 v.24.06.2004
BGB|.I S. 1359)
. Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG)
in deraktuellen
Fassungder
Bekanntmachung
vom25.März2002(BGBI.I S. 1193;2003BGBI.l S. 2304;
zuletztgeändertdurchArt.5 v. 24.06.2004
BGBI.I S. 1381)
. Gesetzüberdie Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP)in deraktuellen
Fassungder Bekanntmachung
(BGBI.I S. 23b9,2OO2BGB|.I
vom05.09.2001
geändert
S. 1914,zuletzt
durchArt.3 v. 24.06.2004
BGBI.I S. 1380)
. Gemeindeordnung
für das LandNordrhein-Westfalen
(GONRW)in der
Fassungder Bekanntmachung
vom 14.07
.1994(GVNWS. 666)
. Baunutzungsverordnung
(BauNVO)
in der Fassungder Bekanntmachung
vom
2 3 . 0 1 . 1 9 9( B
0 G B |I.S . 1 3 2 )
o Bauordnung
für das LandNordrhein-Westfalen
(BauONRW)in der Fassung
der Bekanntmachung
(cV NRWS. 256)
vom01.03.2000
. Planzeichenverordnung
vom18.12.1990
(BGBI.1991| S. 58)
-23-
8. vereinfachteAnderungdesBebauungsplanes
Nr. 08/04,,Königskamp"- Novenber 2006Auslegung
Verfahrensvermerke
Katasternachweis
Die DarstellungdesgegenwärtigenZustandesstimrirt
mit denKatrasterunterlagen
überein.
Eindeutigkeit
Es wird bescheinigt,dass
die Festsetzungen
der
städtebaulichen
Planung
geometrischeindeutig
sind.
Die Planunterlagenfür den
Geltungsbereich
desPlanes
aufder Grundlageder
Flurkarteim
M l: 1000entsprechen
dem
Standv.
Aufstellung
DieserPlanist gemäß$ 2 des
Baugesetzbuches
durch
BeschlussdesHochbau-und
Planungsausschusses
der
GemeindeLeopoldshöhe
vom _
aufgestelltworden.
Der Hochbau-und
Planungsausschuss
der'Gemeinde
Leoooldshöhehat in seiner
Sitzungam
dem
Entwurf desBebauungsplanes
zugestimmtund seineöffentliche
Auslegunggem.
$ 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss Ort und Dauerder öffentlichen
u'urdeam
Auslegrmgwurden ortsüblicham
ortsliblichbekarmtgemacht. bekanntgemacht.
Der Entwurfdes
Bebauungsplanes
und der
Begründunghabenvom
bis
Leopoldshöhe,den
gem.$ 3Abs.2
BauGB öffentlich ausgelegen.
Detrnold,den
Detmold,den
Kreis Lippe
Im Auftag
KreisLippe
Im Aufuag
Der Lardrat, Kreis Lippe
Vermessungund Kataster
Der Landral Kreis Lippe
(Schemrnel)
Vermessung
und Kataster (Bürgermeister)
Satzungsbeschluss
DieserBebaurmgsplan
ist
gem.g l0 des
BaugeseEbuches
vom Rat
der Gemeinde
Leopoldshöhearn
als
_
Satzungbeschlossen
worden.
Gemeinde Leopoldshöhe
Leopoldshöhe,den
GemeindeLeopoldshöhe
Inkrafttreten
Planverfasser
DieserBebauungsplan
ist Der Entwurf des
gem?iß$ 10 (3) BaUGBam Bebauungsplanes
ist vom
Bauamtder Gemeinde
Im AmtsblattdesKreises Leopoldshöheausgearbeitet
Lippe bekanntgemacht
worden.
worden.
Der Bebauungsplan
ist
damitam
rechtsverbindlich
geworden.
Leopoldshöhe, den
Leopoldshöhe,den
Leopoldshöhe,den
GemeindeLeopoldshöhe
GemeindeLeopoldshöhe
Gemeinde Leopoldshöhe
(Schemmel)
(Bürgermeister)
(Schemmel)
Auslegung
(Schemmel)
(Bürgermeister)
- 2+-
(Schemmel)
(Btirgermeister)
8. vereinfachteAnderungdesBebauungsplanes
Nr. 08/04,,Königskamp.,- November2006Auslegung
Begründung
lAllgemeines
1..Ziel,Zweckund Notwendigkeitdes Bebauungsplanes
.
Die Nachfragenach Baugrundstücken,
die für den Bau von Einfamilienhäusern
geeignet sind, hält in der GemeindeLeopoldshöheunvermindertan. Diese
Nachfrage
wirddurchdie aktuellen
Grundstücksverkäufe
dokumentiert.
Die Grundstücke
innerhalbdes Anderungsgebietes
der 8. vereinfachten
Anderung
des vorliegendenBebauungsplanes
sind bereitsseit 1967 als Allgemeinesund
Reines Wohngebietin eingeschossigerund offener Bauweisefestgesetzt. Die
vorliegendePlanungändertdie gestalterischen
Festsetzungen.
Hierdurchsind die
Räumeim Dachgeschoss
zukünftigbessernutzbar.
2. Entwicklungaus dem Flächennutzungsplan,
bisherige/ künftige
Darstellung
Der wirksameFlächennutzungsplan
der GemeindeLeopoldshöhe
vom 15.06.1971,
geändert
zuletzt
mit der 14. Anderung,stellt den Anderungsbereich
bereitsals
Wohnbaufläche
dar. Die vorliegendePlanung- mit dem GebietscharaKer
WA stimmtdahermitder Darstellung
deswirksamen
Flächennutzungsplanes
überein.
3._Anpassung
an die Zieleder Raumordnung
und Landeqplanung
lm' GEP (TA OberbereichBielefeld)ist der Geltungsbereich
dei-vorliegenden
Anderung des Bebauungsplanesals Allgemeiner Siedlungsbereichund
Siedlungsschwerpunkt
dargestellt.
Die Planungszieleund Festsetzungenstimmen daher mit den Zielen der
Regionalplanung
undRaumordnung
überein.
4. A.bgrenzungdes Geltungsbereiches
DerAnderungsbereich
liegtin der Gemarkung
Leopoldshöhe,
Flur2.
DerGeltungsbereich
wirdim einzelnen
wiefolgtumgrenzt:
. im NordendurchdieStraßelm Dreierfeld
r imWestendurchdie StraßeAm Königskamp
. im Ostendurchdie angrenzende
Wohnbebauung
aufden Flurstücken
645
u n d3 1 0
. im Südendurchdie StraßeAm Mühlenbach
DergesamteAnderungsbereich
umfassteineFlächengröße
von ca. 10.146m2.
Ein Planausschnitt
der Deutschen
(DGK)istauf SeiteA beigefügt.
Grundkarte
"25-
8. vereinfachteAnderungdesBebauungsplanes
Nr. 08/04,,Königskamp..- November2006Auslegung
ll GegenwärtigeRahmenbedingungen
1. Lageim Gemeindegebiet
/ Geländeverhältnisse
/ Baugrundund
Bodenverhältnisse
DasAnderungsgebiet
befindetsichim OrtsteilSchuckenbaum
derGemeinde.
Die Umgebungist durch die bereitsvorhandeneWohnbebauung
geprägt.Diese
wohnbebauungist als Ein- und Zweifamilienhaus
in offenerBauweiseausgeführt.
Die umgebendeBebauungist ein- und zweigeschossig.
Die Zweigeschossigkeit
erreicheneineAnzahlvon Gebäuden
entlangder StraßeAm Königskamp
sowieein
Gebäudeinnerhalb
des Planungsgebietes.
DieDachlandschaft
ist durchgeneigteDächergeprägt,die als safteldachausgeführt
sind.
Das Geländeim Anderungsgebiet
hat am östlichenRand(Flurstücke
646 und 310)
nureinegeringeHöhenentwicklung.
lm weiterenverlauffälltdas Geländestärkerab.
Die Flurstücke
646 und310 liegenauf einerHöhevon ca. 111m ü. N.N.Die Straße
Am Königskamp
hat eineAusbauhöhe
von im Miftelca. 108m ü N.N.(Abschnift
der
Straßedirektam Anderungsgebiet
verlaufend).
Gemäßder Bodenkarte,
herausgegeben
vom Landesvermessungsamt
NRW 1983,
letzte Fortführung1999, steht im Geltungsbereich
übenruiegend
der Bodentyp
Pseudogley
an. DieBodenart
wirddurchden hohenLehmanteil
derBödengeprägr.
DieserBodentypfindetsich auf den angrenzenden
schonbebautenGrundstücken.
Die Eignung,des im Anderungsgebietes
anstehenden
Bodens,als Baugrunddürfte
somitgegebensein.
2. Eigentum_sstruktur
/ baulicherBestand/ Nutzung
Innerhalb
desAnderungsbereiches
befindensichalleGrundstüäke
in privatbesitz.
An der Einmündungder Straße Am Mühlenbachsteht ein zweigeschossiges
Gebäude,welchesdie Zweigeschossigkeit
im Dachraumerreicht.Die sonstigen
Flächenim Anderungsbereich
liegenderzeitbrach oder werdenals Hausgarten
genutzt.
3. lmmissionsbelastung
Der Anderungsbereich
ist bis auf ein Gebäude im südwesflichenTeil des
Anderungsgebietes
unbebaut.Die nicht bebautenFlächenliegenentwederbracn
oder werden als Gartenlandder angrenzendenWohnhäusergenutzt. Die
ausgeübtenNutzungenentsprecheneinem WA, mit dem diesen zugehörigen
lmmissionen.
ln der Nähedes Anderungsbereiches
befindetsichdie Kläranlage
Schuckenbaum.
Die Klärbeckenhabeneine Entfernung
von über 300 m zum unbebauten
Teil des
'
Anderungsgebietes.
Ein kleinerTeil des Anderungsgebietes
unterschreitetden
Abstandvon 300 m. Dieserist aberbereitsmit eineri Gebaudebebautund als WA
festgesetzt.
Die Kläranlage
hat eine Kapazität
von 24.000EGWund entsprichtoem
StandderTechnik.
- 26-
8. vereinfachteAnderungdesBebauungsplaaes
Nr. 08/04,,Königskamp"- November2006 Auslegung
4. BestehendesPlanungsrecht
DasAnderungsgebiet
liegtinnerhalb
des seit 1967rechtskräftigen
Bebauungsplanes
Mitder4. Anderungdes Bebauungsplanes
erfolgteim Jahr 1982eine
,,Königskamp".
Überplanung
desGebietes.
Das Gebiet ist dezeit (Festsetzungen
4. Anderung)als WA und WR mit einem
Vollgeschossin offenerBauweisemit einer GRZ und GFZ von 0,4 bzw. 0,5
festgesetzt.
Dieüberbaubaren
FlächensinddurchBaugrenzen
definiert.
Mitder 4. Anderungsindauchgestalterische
Festsetzungen
erfolgt.
Diessindeine Drempelhöhe
von 60 cm, eineSockelhöhe
von 50 cm, Festsetzungen
zu GaubenundDachneigungen
von 35 biszu 45 Grad.
Der südwestlicheTeil des Planungsgebietes
ist als AllgemeinesWohngebietin
zweigeschossiger,
offenerBauweisefestgesetzt.
Aus dem Ur-Plansindnochweiteregestalterische
Festsetzungen
zu beachten.Dies
sindim Wesentlichen
diefestgesetäen
Traufhöhen.
lllWesentlicher
Inhaltund zu ervvartende
Auswirkungen
der Planung
1. Belangedes Umweltschutzes,
des Naturschutzesund der
Landschaftspflegesowie des Bodens-chutzes
a) Grundsätzliche
Aussagen
zu einzelnenBelangen
Das Anderungsgebiet
liegt innerhalbeines bebautenOrtsteilesder Gemeinde,in
einem rechtskräftigen
Bebauungsplan.
Als Gebietscharakter
ist WA und WR
festgesetzt.Durchdie Festsetzung
von Baugrenzen
in Kombination
mit einerGRZ
von 0,4sindbereitsversiegelbare
Flächenvorhanden.
Zu betrachten
sindgemäß51 (6) Nr.7 a undg 1a BauGBfolgendeSchutzgüter:
. Tiere,
. Pflanzen.
r Boden,
. Wasser,
. Luft,
r Klima,
o dasWirkungsgefüge
derv.9.,
. Landschaft,
. biologischeVielfalt,
. Mensch,
. Auswirkungen
auf Kulturgüter
Eine detaillierteBetrachtungder Schutzgüterentiällt.Die Beeinträchtigung
der
Schutzgüter
wird durchdie vorliegende
Planungnichtvergrößert.Dies ist dadurch
begründet,
dassnurgestalterische
geändertwerden.Dievorliegende
Festsetzungen
Planungsetzt keineVeränderung
der überbaubaren
Flächenoder der zulässigen
Gesamtversiegelung
fest.
-27-
8. vereinfachteAnderungdesBebaurmgsplanes
Nr. 08/04,,Königskamp.,- November2006Auslegung
Zu den Auswirkungen
auf Kulturgütersiehe auch den PunK lll.3 Belangeder
Baukultur
/ des Denkmalschutzes.
b) Eingriffsregelung
EineAbarbeitung
der Eingriffsregelung
ist nichterforderlich.
DerEingriffin Naturund
Landschaft,
den die vorliegende
Planungermöglicht,
ist nichtgrößerals der bisher
zulässige.
c) Sparsamer
undschonenderUmgangmit Grundund Bodenunter
Begrenzungder Bodenversiegelu
ng,Wiedernutzbarmachung
von
Flächen,Beachtung
derAspektezur Nachverdichtung
und
Innenentwicklung,
Aussagenzu Altlasten/ Bodenschutz
/ Bodenaushub
und Bodenentsorgung
Der Grundsatz des schonenden Umgangs mit Grund und Boden
(S 1a (2) BauGB)unterBegrenzungder Bodenversiegelung
wird berücksichtigt,
indem die Erschließungund die Grundflächenzahl
auf das notwendigeMaß
beschränktbleiben.ZusätzlicheFlächenversiegelungen
sind mit der vorliegenden
Planungnichtmöglich.
Eine Beanspruchung
des Bodensist grundsätzlich
bereitsmit der Genehmigung
des
Bebauungsplanes
Nr.08/04"Königskamp"
erfolgt.
Die
vorrangige
Inanspruchnahme von
Brachflächen
bzw.
WiedernuEbarmachung
von Flächenerfolgtmit dervodiegenden
Planung,da das
planungsrechtlich
Grundstück
bebaubarist.DieAnderungdes Planesvereinfacht
die
Nutzungdes Grundstückes. :
Dem Aspekt der Nachverdichtungund Innenentwicklungwird Rechnung
getragen.Die vorliegende
Anderungdes Bebauungsplanes
ändertauf bereitsals
BaugrundstückenfestgesetztenFlächen die gestalterischenFestsetzungenund
vereinfachtdadurchderen Bebauung.Nichtüberplanten
Flächeim Außenbereich
werdenso geschont.
Für den Geltungsbereichder Planung werden keine Flächen mit
Bodenbelastungenin Anspruchgenommen.lnnerhalbdes planungsbereiches
liegenkeineInformationen
überAltablagerungen
undAltlastenvor.
Der ErhaltschutswürdigerBödenistzu beachten.
DieBodenschutzbehörde
hatbis
jetzt keineschutzwürdigen
Bödenmitgeteilt.
Gemäßder Bodenkarte,
herausgegeben
vom Landesvermessungsamt
NRW 1983, letzte Fortführung.lg99, steht im
Geltungsbereich
der BodentypPseudogley.Eine Bebaubarkeit
des Bodens ist
bereitsaufder Grundlage
desseit 1967rechtskräftigen
Urplanes
möglich.
lm Rahmender Vermeidungvon nachteiligenBodenveränderungen
wird i.V.m
3
a
Abs.
2
der
Satzung
über
die
Abfallentsorgung
im
Kreis
Lippe
$
der Bodenaushub
innerhalbdes Plangebietes
verbracht,soweitdies technischmöglichist. Innerhalb
des Plangebietesist kein räumlicheiSpielraumfür die Unterbringungdes
Bodenaushubsvorhanden. Der Bodenaushubist daher abzufahren uno
entsprechend
zu entsorgen
_29-
8. vereinfachteAnderungdesBebauungsplanes
Nr. 08/04,,Königskamp,,- November2006Auslegrurg
2. Belangedes Verkehrs/ der Erschließung
DasAnderungsgebiet
ist an das öffentliche
Straßen-und Wegenetzder Gemeinde
Leopoldshöhe
angeschlossen.
Sowohlder innerörtliche
wie auch der überörfliche
und regionale PKW und LKW Verkehr sind daher an das Verkehrsnetz
angeschlossen.
In das Netz des öffentlichen Perconennahverkehrs
ist das planungsgebiet
eingebunden.
An der'Schuckenhofstraße
liegteine Bushaltestelle
(Entfernungca.
300m),die vonder Linie933regelmäßig
angefahren
wird.
Die Belangedes Fuß- und Radverkehressind ausreichend
gewürdigt.Die bisher
vorhandenen
Anbindungen
an das Fuß-undRadwegenetz
bleibenerhalten.
DieinnereundäußereErschließung
desAnderungsgebietes
istgesichert.
3. Belangeder Baukultur/ des DenkmalschuEes
Innerhalbund in der näherenUmgebungdes Anderungsbereiches
befindensich
keine Baudenkmäler.Die vorliegendePlanung führt zu keinen negativen
Auswirkungenauf denkmalgeschütäe
Bereiche im Gemeindegebiet
und das
Ortsbild. Die gestalterischenFestsetzungen orientieren sich an dem
Gebäudebestand
in der Umgebungund greifentypischeregionaleund ortsgpische
Gestaltungselemente
auf.
4. Belangeder Ver- und Entsorgung,der Oberflächenentwässerung
und des Wasserschutzgebietes
Gewässer
;
lm oder direkt am Plangebietist kein oberirdisches
Gewässeroder natürliches
Uberschwemmungsgebiet
bekannt.
Wild abfließendesWasser
Mit wild abfließendem
Wasservon angrenzenden
landwirtschaftlichen
Flächenwird
aufgrundder topographischen
Situationund den bisherigen
Erfahrungswerten
nicht
gerechnet.
SchmuEwasserableitung
FürdieAbwasserbeseitigung
kanndasvorhandene
(Trennsystem)
Kanalnetz
genutzt
werden. Dieses ist ausreichenddimensioniert.Die Erweiterungkann an die
Schmutzrnrasserleitungen
in den StraßenAm Königskamp,
lm Dreierfeldund Am
Mühlenbach
angeschlossen
werden.
Die Kläranlage
in Schuckenbaum
ist entsprechend
der gemeindlichen
Entwicklung
ausgebaut
undentspricht
denanerkannten
RegelnderTechnik.
Niederschlagswasserableitung
Aufgrund des $ 51 a Landeswassergesetzes
ist Nlederschlagswasser
von
Grundstücken,
die nachdem 1. Januar1996erstmalsbebaut,befestigtoderan die
öffentlicheKanalisation
angeschlossen
werdenzu verrieselnoder ortsnahin ein
Gewässer einzuleiten,sofern dies ohne Beeinträchtigung
des Wohls der
Allgemeinheit
möglichist.Dabeistelltdie Reihenfolge
keineRangfolge
dar.
DurchverschiedeneBodengutachten
im Auftragdes Abwasseruerkes
der Gemeinde
Leopoldshöhe
ist festgestelltworden,dass die im Gemeindegebiet
anstehenden
Bodentypen
einenhohenLehmanteil
aufi,veisen.
Damitverbunden
ist ein ungünstiger
,20,
8. vereinfachteAnderungdesBebauungsplanes
Nr. 08/04,,Königskamp,.- November2006Auslegung
Durchlässiqkeitsbeiwert.
EineVersickerung
ist aufgrundder Bodenverhältnisse
nicht
möglich.Aus diesemGrundwurdenRegenwasserkanäle,
mittelsdererdie ortsnahe
gewährleistet
Einleitung
in ein Gewässer
ist,verlegt.
gilt
Somit
der in der Entwässerungssatzung
festgelegte
Anschlusszwang
auch für
das Regenwasser.
Eine Regenwasserbehandlung
ist nicht erforderlich,
da im Anderungsgebiet
eine
Wohnbebauung
undwohnbauähnliche
Bebauung
vorhanden
ist.
Wasserversorgung
Die Frischwasserversorgung
ist für das Plangebietals gesichertanzusehen.Die
Leitungen
sindtechnisch
einwandfrei
undausreichend
dimensioniert.
Elektrizität und Telekommunikation
Die technischeAnbindungdes Plangebietesan die Versorgungssysteme
für
EleKrizität
(sieheHinweise)
undTelekommunikation
ist möglich.
Löschwasserversorg
ung
DieVersorgung
mitLöschwasser
gewährleistet.
wirddurchdieGemeinde
5. ZukünftigeNuEung
a) Städtebauliches
Konzept
Die vorliegendeAnderung des Bebauungsplanes
ermöglicht eine bessere
Ausnutzung
der Wohnräume
im Dachraum.Die effektivnutzbareWohnfläche
steigt
so. Trotz:der zukünftigverbesserten
Ausnutzung,durch die Möglichkeithöhere
Drempelund steilereDächerzu bauen,fügensichdie Baukörper
in die vorhandene
Wohnbebauung
ein.
b) Erläuterung
der Festsetzungen
lm Urplanist eineTraufhöhe
von 4,5 m (im WA I O) bzw.in Teilbereichen
auchnur
von 3,0 m (imWR I O ) für dieeingeschossigen
Bereiche
festgesetzt.
Nach damaligemVerständnis(1967) bezog sich Traufhöheauf die Dachrinnen.
Gemäßder heutigenDefinition
wärendiesTraufhöhen
von mind.0,5 m mehr,da der
obere Bezugspunkt
für die Traufhöhejetzt der Schnittpunkt
der Dachhautmit der
Außenfläche der Wand ist. Als unterer Bezugspunktwar die planierte
Geländeoberfläche
im Nordendefiniert.Damitermöglichen
Aufschüttungen
auf den
Baugrundstücken
einenochmalige
Erhöhung
derTraufe.
In dem als WR festgesetzten
Teilbereich
desAnderungsgebietes
wirddie Traufhöhe
durch die vorliegendePlanungerhöht,aber nur geringfügig.Diese geringfügige
Erhöhungist städtebaulich
vertretbar,da sich die Baukörperin die umgebende
Bebauungeinfügen.EineVergrößerung
der Beschattung
von Nachbargrundstücken
ist nichtzu erwarten.
In den als WA festgesetztenBereichentritt durch die Festsetzungeneine
Regulierung
der lraufhöhengemäßder heutigenDefinition
derTraufhöhe
ein.
Ausgehendvon den Überlegungen
zu den Höhenim WR sind auchim WA - nach
heutigemVerständniswesentlichhöhereTraufhöhenals die bisherfestgesetzten
möglich.Die Ausnutzung
von Traufhöhen
von über4,5 m ist aberunwahrscheinlich,
da in Kombination
mit Dächernab 45 Grad relativschnelldie Zweigeschossigkeit
erreichtwird.EineRücknahme
von Baurechten
erfolgthierdeshalbnicht.
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