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Antrag UWV (a) Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr aufgrund der Landesgesetzgebung b) Verwendung freiwerdender Eigenmittel des Kreises für die Beitragsfreiheit des ersten Kindergartenjahres oder für die U-3-Betreuung hier: Antrag der UWV-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
47 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
26.08.11, 04:04
Aktualisiert
16.11.11, 04:05
Antrag UWV (a) Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr aufgrund der Landesgesetzgebung
b) Verwendung freiwerdender Eigenmittel des Kreises für die Beitragsfreiheit des ersten Kindergartenjahres oder für die U-3-Betreuung
hier: Antrag der UWV-Fraktion) Antrag UWV (a) Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr aufgrund der Landesgesetzgebung
b) Verwendung freiwerdender Eigenmittel des Kreises für die Beitragsfreiheit des ersten Kindergartenjahres oder für die U-3-Betreuung
hier: Antrag der UWV-Fraktion)

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Inhalt der Datei

UWV-Fraktionsbüro š Jülicher Ring 32 š 53879 Euskirchen Datum: X Öffentliche Sitzung A 66/2011 19.08.2011 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 10.11.2011 Kreisausschuss 28.11.2011 Kreistag 14.12.2011 a) Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr aufgrund der Landesgesetzgebung b) Verwendung freiwerdender Eigenmittel des Kreises für die Beitragsfreiheit des ersten Kindergartenjahres oder für die U-3-Betreuung hier: Antrag der UWV-Fraktion Die UWV-Fraktion beantragt unter Berücksichtigung der Geschäftsordnung des Kreises und seiner Ausschüsse wie folgt: 1. Das Thema der Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr aufgrund Landesgesetzgebung auf die Tagesordnung des nächsten Jugendhilfeausschusses zu setzen. 2. Der Kreistag möge beschließen, durch Zahlung des Landes freiwerdende Eigenmittel dazu zu verwenden, beispielsweise das erste Kindergartenjahr zumindest teilweise von Beiträgen freizustellen. Begründung: Seit Anfang des Monats werden Änderungsbescheide verschickt, wonach für das Kind im dritten Kindergartenjahr keine Beiträge erhoben werden; jedoch für Geschwisterkinder beispielsweise im ersten Kindergartenjahr werden Beträge sodann erhoben. Bis zur nächsten Jugendhilfeausschuss-Sitzung dürfte bekannt sein, in welchem Umfang Landesmittel für das dritte Kindergartenjahr zur Verfügung stehen. Es sollte davon auszugehen sein, dass gegenüber der derzeitigen Haushaltslage des Kreises zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen, da – sobald die Landesmittel fließen – sodann keine Mittel aus dem Kreishaushalt mehr aufgewandt werden müssen. -2- Der Kreishaushalt wird demgegenüber voraussichtlich entlastet durch Wohngeldzuweisungen des Bundes. Die freiwerdenden Mittel könnten nach unserer Auffassung gerade für den Besuch eines Kindes im ersten Kindergartenjahr verwandt werden, ggf. auch für die U-3-Betreuung. Für die UWV-Fraktion gez. Franz Troschke gez. Martin Plützer -2-