Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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23 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
27/2004
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
federführendes Amt:
60 Bauamt
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
04.11.2004
18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“
15. Änderung des Flächenutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
hier: Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der
Träger öffentlicher Belange
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
18. November 2004
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Im Juni vergangenen Jahres hatte die Gemeinde über die Bauvoranfrage von zwei Einzelhandelsmärkten
auf dem Grundstück der Firma Möbel Fillies zu entscheiden. In Verbindung mit diesem Antrag wurde
deutlich, daß die ortsansässigen Verbrauchermärkte Expansionsbedarf haben und diese
Erweiterungsabsichten weder am Standort Möbel Fillies noch am bisherigen Standort realisieren können
bzw. das diese nicht ausreichend sind.
Basierend auf diesen Entwicklungen sind Alternativen innerhalb des Ortsteiles Asemissen untersucht
worden, u.a. auch unter dem Aspekt, daß die Grundstücke hierfür zur Verfügung stehen. Wie in der letzten
Ausschußsitzung vorgetragen, ist eine Realisierung auf dem Gelände der Sargfabrik Köster angedacht.
Der Investor hat zwischenzeitlich der Verwaltung ein Konzept vorgelegt (siehe Anlage). Diesem ist zu
entnehmen, daß insgesamt ca. 3.500 qm Nutzfläche für zwei Lebensmitteldiscounter (hier REWE und ALDI)
und eventuell weitere kleine Geschäfte entstehen soll, eventuell auch in Verbindung mit einem zentralen
öffentlichen Raum.
Für die Verwirklichung dieser Planung ist der Flächennutzungsplan wie auch der Bebauungsplan zu ändern.
Als Baugebiet gemäß BauNVO wird voraussichtlich ein Gewerbegebiet und / oder Kerngebiet festgesetzt .
Eine genauere Spezifizierung kann erst im Verlauf des Verfahrens erfolgen, da hierfür weitere Informationen
notwendig sind. Die entsprechenden Planunterlagen für die Flächennutzungsplan- und
Bebauungsplanänderung werden gemäß dem heutigen Beratungsergebnis und dem vorgelegten Kozept
erstellt. Anschließend soll, bei entsprechender Beschlußlage, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
durchgeführt werden, um den Betreiber möglichst zügig die Realisierung zu ermöglichen.
Aufgrund der Eilbedürftigkeit und der möglichen Konfliktträchtigkeit ist mit dem Investor vereinbart worden,
das Planverfahren durch einen externen Planer durchführen zu lassen.
-2-
Beschlussvorschlag:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuß nimmt die Ausführungen zur 18. Änderung des Bebauungsplanes
02/02 „Milser Heide“ zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuß beschließt, die notwendigen Änderungen
Flächennutzungsplan in Verbindung mit der 15. Flächennutzungsplanänderung vorzunehmen.
Schemmel
Anlagen: - Geltungsbereich der FNP-Änderung und B-Planänderung
- Konzept des Investors
im